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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3077 HESSISCHER LANDTAG 20. 11. 2020 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 24.06.2020 Beschädigung des geschichtlichen Erbes ist Anschlag auf Hessens kulturelle Identität und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Der kulturelle Reichtum eines Volkes offenbart sich nicht zuletzt in den Leistungen derjenigen Persönlichkeiten, welche in ihrer Zeit mit ihrem Werk über ihre Zeit hinaus Wirkung entfalteten. Diesen Ausnahmeerscheinungen wurden vielfach von den Nachgeborenen als Zeichen der Wertschätzung ihrer Werke Denkmäler auf öffent- lichen Plätzen errichtet bzw. Straßen, öffentliche Gebäude usw. nach ihnen benannt. In jüngster Zeit konnten sowohl im internationalen als auch nationalen Rahmen Ereignisse beobachtet werden, 1 welche Beschädigungen bis hin zur völligen Zerstörung derartiger Erinnerungsgegenstände zum Inhalt hatten . Den Hauptmedien war und ist zu entnehmen, dass die Motive der Täter und ihrer Unterstützer i.d.R. politisch- ideologischer Natur sind: Diese lassen verlautbaren, dass die historischen Persönlichkeiten Merkmale aufwie- sen, welche die gezielte Verfremdung der zugehörigen Erinnerungsgegenstände oder deren vollständige Ent- fernung aus dem öffentlichen Raum, selbst dann, wenn dies nicht legal sei, so doch aus höher zu gewichtenden 2 ethischen bzw. geschichtsdidaktischen Erwägungen heraus geboten erscheinen lasse . Die genauere Analyse dieses Begründungsmusters zeigt, dass hierzu absolutistische bzw. totalitaristische Grundannahmen notwendig sind. Aus politischer Perspektive ist insbesondere das mit den angedeuteten kultur- kämpferischen Taten notwendig verknüpfte, zersetzende Wirkungspotenzial im Hinblick auf die Bewahrung des kulturellen Erbes, der darauf gründenden nationalen Identität sowie des durch diese beiden Voraussetzungen bewirkten Zusammenlebens innerhalb eines den Grundsätzen der Europäischen Aufklärung verpflichteten Ge- meinwesens sorgfältiger Beobachtung zu unterziehen. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Personen, Ereignisse und Strukturen prägen Geschichte, die damit einem ständigen Wandel un- terliegt. Zu diesem Wandel gehören auch Veränderungen in der Bewertung von Persönlichkeiten und Vorgängen. Daraus entstehende Diskussionen und auch Kontroversen sind insofern Ausdruck der Selbstvergewisserung einer Gesellschaft. Was gestern als „richtig“ galt, muss heute nicht unverrückbarer Maßstab sein. Es kann mithin auch nicht allein um eine wie auch immer geartete Begeisterung für Denkmäler als solches gehen. Vielmehr werden durch Denkmäler Zusammen- hänge wiederhergestellt und in das Bewusstsein dieser und folgender Generationen gehoben, die besonders wichtig erscheinen. Insofern sollten öffentliche Auseinandersetzungen um den Bau, die Erhaltung oder die Wiederherstellung von Denkmälern auch nicht als Zumutung, sondern als Chance begriffen werden. Die Landesregierung begrüßt solche Diskussionen als Ausdruck der Aneignung von Geschichte und der Positionsbestimmung unserer Gesellschaft. Abzulehnen bleibt dabei jegliches strafrechtlich relevantes Verhalten, das von den zuständigen Stellen zu verfolgen und zu ahnden ist. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Welche strafbaren Handlungen gegen in Hessen verortete Erinnerungsgegenstände (s.a. Absatz 1, 2 der Vorbemerkung) wurden in den vergangenen sechs Jahren zur Anzeige gebracht (Bitte nach Datum der Tat, Ort der Tat, Art des Erinnerungsgegenstandes, Art der Beschädigung sowie Höhe des verursachten Sachschadens aufschlüsseln)? ______________________________ 1 Vgl.: https://www.mopo.de/hamburg/mit-blutroter-farbe-farb-attacke-auf-bismarck-denkmal-in-hamburg-36852864 2 Vgl.: https://www.tagesschau.de/ausland/kolonial-denkmaeler-101.html | https://www.tt.com/artikel/17051889/histo- riker-juergen-zimmerer-sehgewohnheiten-radikal-brechen Eingegangen am 20. November 2020 · Bearbeitet am 20. November 2020 · Ausgegeben am 25. November 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3077 Frage 2. Unter Bezugnahme auf 1.: Welchen gegenwärtigen Bearbeitungsstand besitzt das jeweils hierzu eingeleitete Strafverfahren (Bitte bei Abschluss des Verfahrens die im jeweiligen Urteil festgesetzte Sanktion angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Aufgrund des thematischen Schwerpunkts in der Fragestellung hinsichtlich politischer Tatmotiva- tionen wird zur Beantwortung die Datengrundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) berücksichtigt. Hierbei wurden die dem Hessi- schen Landeskriminalamt (HLKA) für Hessen übermittelten Straftaten ausgewertet, welche mit Einführung des Angriffszielkatalogs am 01.01.2019 dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ zugeordnet wurden. Hinsichtlich der polizeilich erfassten Höhe des Sachschadens wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei zumeist um offensichtliche Ersteinschätzungen handelt, welche von dem letzt- endlichen Schadensbetrag abweichen können. Hinsichtlich der Vorjahre kann keine abschließende Auswertung aufgrund fehlender Erhebungs- parameter erfolgen. Eine ersatzweise durchgeführte Auswertung des KPMD-PMK zu dem Straftatbestand der Ge- meinschädlichen Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB, unter welchem u.a. auch Sachbeschädi- gungen an öffentlichen Denkmälern und Gegenständen der Kunst subsumiert werden, ergab für den Zeitraum von 2014 bis 2018 eine Gesamtanzahl von 276 Straftaten. Von dieser Anzahl er- folgte im Sinne der Fragestellung eine Freitextrecherche mit den Begriffen „Denkmal“, „Gedenk- stätte“, „Gedenken“, „Gedenkstelle“, „Gedenktafel“, „Mahnmal“, „Stolperstein“, „Kunstpro- jekt“, „Statue“, „Erinner(ung)“, „Soldatenfriedhof“ und „Straßenschild“. Das Ergebnis ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Informationen zu den in den Anlagen 1 und 2 aufgelisteten Verfahrensausgängen beruhen auf einer vom Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellten Auswertung. Darüber hinaus liegen aus dem Bereich des Mandanten Historisches Erbe Meldungen vor (s. Anlage 3), bei denen es sich um strafrechtliche Sachverhalte im Kontext von „Gedenkstätten“ handelt, wobei diese Fälle keiner Straftat der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet wur- den und somit auch nicht mittels des KPMD-PMK auswertbar sind. Frage 3. Unter Bezugnahme auf 2.: Welche Täterkreise konnten jeweils hinsichtlich welchen politisch ideo- logischen Hintergrundes im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren identifiziert werden. (Bitte nach Art des beschädigten Erinnerungsgegenstandes und Mitgliedschaften der Täter in politischen Organisationen bzw. etwaigen Vorstrafen aufgrund politisch motivierter Straftaten aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Fragestellung wird auf die Anlage 4 verwiesen. Frage 4. Hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 Maßnahmen ergriffen, um der Durchführung strafbarer Handlungen der unter 1. genannten Form entgegenzuwirken? Falls ‚Ja‘: Welcher Art sind diese Maßnahmen? Falls ‚Nein‘: Wie lautet hierfür die Begründung? Frage 5. Bei Bejahung von 4.: Wie schätzt die Landesregierung aufgrund welcher empirischen Indikatoren die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Museen sowie die Schlösser und Gärten des Landes werden (nicht erst seit 2014) von Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Aufsichten und durch technische Einrichtungen geschützt. Die sehr wenigen Schadensmeldungen der Dienststellen im Mandanten Historisches Erbe weisen darauf hin, dass die vorhandenen Schutzmaßnahmen hier wirksam sind. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die Anschläge auf Erinnerungsgegenstände zu historischen Per- sönlichkeiten i.S.v. Absatz 1, 2 der Vorbemerkung in bzw. außerhalb Hessens hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Bewahrung des kulturellen Erbes sowie der geschichtlichen Identität unseres Bundeslandes? Die Landesregierung wertet Sachbeschädigung als Straftatbestand, der im Rahmen der geltenden Rechtslage zu ahnden ist. Frage 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, wonach die Leistungen einer historischen Persönlichkeit primär relativ zu den gesellschaftlichen und ethischen Normen sowie Rationalitätsstandards ihres Schaffenszeitraumes zu bewerten sei, da das Wirken der betreffenden realen Person sachnotwendig an ihre Zeit gebunden sei, und dass ihre ausschließliche Bewertung aufgrund gegenwärtig favori- sierter, normativer Merkmale erstens Willkürcharakter aufweise und zweitens absolutistische bzw. totalitäre Züge besitze? Falls ‚Nein‘: Wie lautet in diesem Fall die Begründung?",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3077 3 Das Wirken historischer Persönlichkeiten ist zunächst im jeweiligen historischen Kontext zu be- trachten; es ist Ausdruck der damaligen politischen Kultur, der Konventionen und Zwänge der damaligen Gesellschaftsordnung und Ergebnis der damals vorliegenden Informationen. Oft genug sind sie auch Ausdruck von Ideologien und Weltanschauungen. Das Wirken auch der historisch mit größtmöglichem Ruhm versehenen Persönlichkeiten war weder kontextlos, noch war es alter- nativlos oder war in ihren Auswirkungen nicht abschätzbar. Insofern stellt jede Handlung eine bewusste Entscheidung dar, deren Zustandekommen und deren Auswirkungen kritisch hinterfragt werden kann; zumal in einer demokratischen Gesellschaft mündiger Bürgerinnen und Bürgern. Die Raster für eine solche Bewertung ändern sich laufend, sie waren oft genug Grund für heftige gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzungen. Die kontroversen Diskussionen Ende der 1960er Jahre zwischen den Studierendenbewegungen und ihrer Elterngeneration um die Zeit des Natio- nalsozialismus sind ein Beispiel dafür. Da sich geschichtliche Situationen und Zusammenhänge wandeln, können sich Bewertungen ein- zelner Persönlichkeiten und ihrer Taten ebenfalls verändern. Das ist über die Jahrhunderte hinweg immer wieder geschehen und Ausdruck einer sich wandelnden politischen Kultur. Dieser stete Wandel setzt eine demokratische Gesellschaft ebenso voraus, wie ein aktives Gedenken und eine wissenschaftsgeleitete, aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Als Grundlage für die Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft ist nach dem schrecklichen Gräuel des Zweiten Weltkriegs mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein allseits anerkannter Bewer- tungsmaßstab hinzugekommen. Nicht zuletzt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch- land selbst legt zudem die Grundrechte als unveräußerlichen Teil unserer politischen Kultur – und damit als Rahmen für eine solche Diskussion – fest. Sofern also das Wirken einer oder mehrerer historischer Persönlichkeiten Gegenstand einer ge- sellschaftlichen Kontroverse wird, sollte neben der wissenschaftlich fundierten historischen Ein- ordnung der historischen Leistung dieser Persönlichkeiten stets auch die Frage im Mittelpunkt stehen, in welchem Verhältnis ihre Taten zu den heute allgemein gültigen Werten stehen. Aus dem Spannungsverhältnis zwischen den zur damaligen Zeit erworbenen Verdiensten einerseits und der aktuellen Abwägungen der Motive und Folgen andererseits kann dann ein der Zeit ange- messener Umgang mit der fraglichen historischen Person gefunden werden. Eine aktive Ausei- nandersetzung mit dem historischen Erbe zeigt sich dadurch, dass sie immer wieder neu begonnen wird – das betrifft auch die Einordnung des Wirkens von historischen Persönlichkeiten. Frage 8. Erwägt die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, die Wissensbasis der hessischen Bürger durch geeignete Angebote der Schulen, Hochschulen, Museen usw. hinsichtlich des Kenntnisstandes der deutschen Kulturgeschichte kontinuierlich zu vergrößern, sodass diese in den Stand versetzt werden, in kritischer, selbstreflektierender und analytischer Weise kulturell- historische Sachverhalte zu bewerten und in den tagesaktuellen Kontext sachlich angemessen ein- ordnen zu können? Falls ‚Ja‘: Wie sieht deren Ausgestaltung aus? Falls ‚Nein‘: Wie lautet hierfür die Begründung? Die Bildungseinrichtungen des Landes verfügen über eine breite Palette von Angeboten. Insoweit wird auf Lehrpläne, Vorlesungsverzeichnisse, museumspädagogische Angebote und die vielfälti- gen Möglichkeiten der Bildungsarbeit usw. verwiesen. Wiesbaden, 29. Oktober 2020 Angela Dorn Anlagen",
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"content": "KA 20/3077 - Anlage 1 Auswertung des KPMD-PMK hinsichtlich hessischer Straftaten im Jahr 2019 mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ Art des Höhe des Lfd. Art der Tatdatum Tatort Erinnerungs- Sachschadens Verfahrensstand Nr. Beschädigung gegenstandes (in €) 1 20.03.2019 Frankfurt am Denkmal Beschädigung durch 300 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter Main Farbe ermittelt) 2 31.05.2019 Meißner- Gedenkstätte Beschmutzung 100 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter Abterode ermittelt) 3 06.06.2019 Hadamar Gedenkstätte Substanzverletzung 200 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 4 04.07.2019 Frankfurt am Gedenktafel Beschädigung durch 300 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter Main Farbe ermittelt) 5 13.08.2019 Darmstadt Gedenkstätte Beschädigung durch 250 Ermittlungen dauern an Farbe 6 17.08.2019 Heppenheim Gedenkstätte Beschmutzung 0 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 7 06.09.2019 Marburg Gedenkstein Substanzverletzung 100 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 8 12.10.2019 Höchst Gedenkstätte Beschmutzung 0 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 9 15.10.2019 Bad Gedenktafel Substanzverletzung 393 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter Hersfeld ermittelt) Seite 1 von 2",
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"content": "Art des Höhe des Lfd. Art der Tatdatum Tatort Erinnerungs- Sachschadens Verfahrensstand Nr. Beschädigung gegenstandes (in €) 10 27.12.2019 Fulda Gedenkstätte Beschädigung durch 400 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter Farbe ermittelt) Seite 2 von 2",
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"content": "Kleine Anfrage 20/3077 - Anlage 2 Auswertung des KPMD-PMK nach hessischer Straftaten nach § 304 StGB und Freitextrecherche i.S. „Gedenkstätten“ (2014-2018) Art des Höhe des Lfd. Art der Tatdatum Tatort Erinnerungs- Sachschadens Verfahrensstand Nr. Beschädigung gegenstandes (in €) 1 07.04.2014 Kassel Gedenktafel Beschmutzung 0 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 2 17.04.2014 Hüttenberg / OT Gedenktafel Beschädigung durch 100 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Hochelheim Farbe Täter ermittelt) 3 16.06.2014 Breuna Soldatenfriedhof Substanzverletzung 1.800 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 4 02.- Fritzlar Denkmal Beschädigung durch 1.000 Einstellung gem. § 153 II StPO 06.10.2014 Farbe 5 16.12.2014 Witzenhausen Denkmal Beschädigung durch 300 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 6 13.05.2015 Bad Hersfeld Gedenktafel Substanzverletzung 100 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 7 29.07.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 Einstellung gem. § 170 II StPO (Schuldunfähigkeit) 8 17.08.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 siehe Nr. 7 (identisches Verfahren) 9 19.08.2015 Taunusstein Gedenktafel Substanzverletzung 150 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 10 20.08.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 siehe Ziffer 7 (identisches Verfahren) 11 31.08.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 siehe Ziffer 7 (identisches Verfahren) 12 27.09.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 siehe Ziffer 7 (identisches Verfahren) 13 13.10.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 siehe Ziffer 7 (identisches Verfahren) Seite 1 von 3",
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"content": "Art des Höhe des Lfd. Art der Tatdatum Tatort Erinnerungs- Sachschadens Verfahrensstand Nr. Beschädigung gegenstandes (in €) 14 15.10.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt Substanzverletzung 10 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 15 17.11.2015 Bad Hersfeld Gedenktafel Substanzverletzung 500 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 16 24.02.2016 Marburg Denkmal Beschädigung durch 1.000 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 17 28.03.2016 Marburg Denkmal Beschädigung durch 500 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 18 18.04.2016 Frankfurt am Main Gedenkstätte Beschädigung durch 500 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 19 12.07.2016 Schwalmstadt Gedenkschild Beschädigung durch 200 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 20 02.10.2016 Frankfurt am Main Denkmal Beschädigung durch 1.125,79 Angeklagter 1: Verurteilung zu Farbe Geldstrafe 60 Tagessätze zu 10,- € Angeklagter 2: Freispruch 21 03.10.2016 Frankfurt am Main Denkmal Beschädigung durch 856 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 22 16.06.2017 Frankfurt am Main Denkmal Beschädigung durch 881 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 23 05.07.2017 Frankfurt am Main Statue Beschmutzung 0 Vorgang an StA Frankfurt am Main abverfügt 24 09.12.2017 Fulda Straßenschild Beschädigung durch 150 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) Seite 2 von 3",
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"content": "Art des Höhe des Lfd. Art der Tatdatum Tatort Erinnerungs- Sachschadens Verfahrensstand Nr. Beschädigung gegenstandes (in €) 25 30.01.2018 Darmstadt Straßenschild Substanzverletzung 400 Einstellung gem. § 153 II StPO 26 27.03.2018 Gersfeld Denkmal Substanzverletzung 500 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 27 02.04.2018 Weimar Baum Substanzverletzung 150 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 28 23.05.2018 Kirchhain Stolpersteine Beschädigung durch 300 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) 29 10.07.2018 Marburg Straßenschild Substanzverletzung 394,76 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 30 19.10.2018 Darmstadt Gedenkstelle Substanzverletzung 500 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 31 26.11.2018 Marburg Gedenkstätte Beschädigung durch 300 Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe Täter ermittelt) Seite 3 von 3",
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"content": "KA 20/3077, ANLAGE 3 1 Meldung der zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse des Mandanten Museumslandschaft Hessen Kassel Lfd. Tatdatum* Tatort Art des Art der Beschädigung Höhe des Verfahrensstand Nr. Erinnerungsge- Sachscha- genstandes dens (in €) 1 05.11.- Tulpenallee, Zaun (Teil des Kul- Holzgeländer (Zaun) be- nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, 12.11.2015 34131 Kassel turdenkmals) schädigt weil kein Täter ermittelt werden konnte. 2 01.06.- Schlosspark 22, Vexierwassergrotte gemeinschaftliche Sach- nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, 03.06.2018 34131 Kassel beschädigung, Glas- weil kein Täter ermittelt werden scheibe der Vexierwas- konnte. sergrotte 3 18.02.2019 An der Karlsaue 1, Mauer erhebliche Veränderung nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, 34121 Kassel Erscheinungsbild, Graffiti. weil kein Täter ermittelt werden konnte. 4 18.05.2020 Löwenburg, Rüstungskammer versuchter Einbruchdieb- nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, Schlosspark 9, der Löwenburg stahl, Beschädigung der weil kein Täter ermittelt werden 34131 Kassel Außentür konnte. M3.2_KA20_3077_Anlage 3_17092020.docx",
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"content": "KA 20/3077, ANLAGE 3 2 Meldung der zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse des Mandanten Hessisches Landesmuseum Darmstadt (HLMD) Lfd. Tatdatum* Tatort Art des Erinne- Art der Beschä- Höhe des Sach- Verfahrensstand Nr. rungsgegen- digung schadens (in €) standes 1 10.04.- Hessisches Landes- Skulptur Entfernen von Ca. 30.000 € Eingestellt durch Staatsanwalt- 12.04.2016 museum Darmstadt, John de Andrea Haaren auf der (geschätzt 2016 schaft; Schaden wurde in enger Friedensplatz 1, „Woman Leaning Skulptur mit durch Dr. Klaus-D. Zusammenarbeit mit dem Künstler 64283 Darmstadt against Wall“ Schere P., Slg.-Verant- durch die Restauratoren behoben. wortlicher) 2 27.11.- Hessisches Landes- Installation zwei Werke zer- Ca. 200.000 € (Ob- Eingestellt durch Staatsanwalt- 29.11.2018 museum Darmstadt, Block Beuys kratzt jektwert je ca. 3 Mio. schaft; Friedensplatz 1, €) Schaden wurde durch Restaurato- 64283 Darmstadt (geschätzt durch Dr. ren bearbeitet, ist aber noch sicht- Gabriele M., Slg.- bar. Verantwortliche) *In einigen Fällen konnte die Tatzeit nur eingegrenzt werden. M3.2_KA20_3077_Anlage 3_17092020.docx",
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"content": "KA 20/3077 - Anlage 4 Ausführungen zu den ermittelten Tatverdächtigen der ausgewerteten Fälle (2014-2019) Art des Mitgliedschaft in Vorstrafen Zugeordneter Anzahl Tatdatum Tatort Erinnerungs- einer politischen im Kontext Phänomenbereich Tatverdächtige gegenstandes Organisation der PMK der PMK 02.10.2014 Fritzlar Denkmal 1 Nicht zutreffend Nein Nicht zuzuordnen 29.07.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt 1 Nicht zutreffend Nein Rechts 17.08.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt 1 Nicht zutreffend Nein Rechts 20.08.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt 1 Nicht zutreffend Nein Rechts 31.08.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt 1 Nicht zutreffend Nein Rechts 27.09.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt 1 Nicht zutreffend Nein Rechts 13.10.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt 1 Nicht zutreffend Nein Rechts Angeklagter 1: Ja; 02.10.2016 Frankfurt am Main Denkmal 2 Nicht zutreffend Links Angeklagter 2: Nein 30.01.2018 Darmstadt Straßenschild 3 Nicht zutreffend Nein (alle 3) Nicht zuzuordnen 13.08.2019 Darmstadt Gedenkstätte 1 Nicht zutreffend Ja Rechts Seite 1 von 1",
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