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            "content": "20. Wahlperiode                                                                             Drucksache 20/3077 HESSISCHER LANDTAG                                                                                     20. 11. 2020 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 24.06.2020 Beschädigung des geschichtlichen Erbes ist Anschlag auf Hessens kulturelle Identität und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Der kulturelle Reichtum eines Volkes offenbart sich nicht zuletzt in den Leistungen derjenigen Persönlichkeiten, welche in ihrer Zeit mit ihrem Werk über ihre Zeit hinaus Wirkung entfalteten. Diesen Ausnahmeerscheinungen wurden vielfach von den Nachgeborenen als Zeichen der Wertschätzung ihrer Werke Denkmäler auf öffent- lichen Plätzen errichtet bzw. Straßen, öffentliche Gebäude usw. nach ihnen benannt. In jüngster Zeit konnten sowohl im internationalen als auch nationalen Rahmen Ereignisse beobachtet werden, 1 welche Beschädigungen bis hin zur völligen Zerstörung derartiger Erinnerungsgegenstände zum Inhalt hatten . Den Hauptmedien war und ist zu entnehmen, dass die Motive der Täter und ihrer Unterstützer i.d.R. politisch- ideologischer Natur sind: Diese lassen verlautbaren, dass die historischen Persönlichkeiten Merkmale aufwie- sen, welche die gezielte Verfremdung der zugehörigen Erinnerungsgegenstände oder deren vollständige Ent- fernung aus dem öffentlichen Raum, selbst dann, wenn dies nicht legal sei, so doch aus höher zu gewichtenden 2 ethischen bzw. geschichtsdidaktischen Erwägungen heraus geboten erscheinen lasse . Die genauere Analyse dieses Begründungsmusters zeigt, dass hierzu absolutistische bzw. totalitaristische Grundannahmen notwendig sind. Aus politischer Perspektive ist insbesondere das mit den angedeuteten kultur- kämpferischen Taten notwendig verknüpfte, zersetzende Wirkungspotenzial im Hinblick auf die Bewahrung des kulturellen Erbes, der darauf gründenden nationalen Identität sowie des durch diese beiden Voraussetzungen bewirkten Zusammenlebens innerhalb eines den Grundsätzen der Europäischen Aufklärung verpflichteten Ge- meinwesens sorgfältiger Beobachtung zu unterziehen. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Personen, Ereignisse und Strukturen prägen Geschichte, die damit einem ständigen Wandel un- terliegt. Zu diesem Wandel gehören auch Veränderungen in der Bewertung von Persönlichkeiten und Vorgängen. Daraus entstehende Diskussionen und auch Kontroversen sind insofern Ausdruck der Selbstvergewisserung einer Gesellschaft. Was gestern als „richtig“ galt, muss heute nicht unverrückbarer Maßstab sein. Es kann mithin auch nicht allein um eine wie auch immer geartete Begeisterung für Denkmäler als solches gehen. Vielmehr werden durch Denkmäler Zusammen- hänge wiederhergestellt und in das Bewusstsein dieser und folgender Generationen gehoben, die besonders wichtig erscheinen. Insofern sollten öffentliche Auseinandersetzungen um den Bau, die Erhaltung oder die Wiederherstellung von Denkmälern auch nicht als Zumutung, sondern als Chance begriffen werden. Die Landesregierung begrüßt solche Diskussionen als Ausdruck der Aneignung von Geschichte und der Positionsbestimmung unserer Gesellschaft. Abzulehnen bleibt dabei jegliches strafrechtlich relevantes Verhalten, das von den zuständigen Stellen zu verfolgen und zu ahnden ist. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1.      Welche strafbaren Handlungen gegen in Hessen verortete Erinnerungsgegenstände (s.a. Absatz 1, 2 der Vorbemerkung) wurden in den vergangenen sechs Jahren zur Anzeige gebracht (Bitte nach Datum der Tat, Ort der Tat, Art des Erinnerungsgegenstandes, Art der Beschädigung sowie Höhe des verursachten Sachschadens aufschlüsseln)? ______________________________ 1 Vgl.: https://www.mopo.de/hamburg/mit-blutroter-farbe-farb-attacke-auf-bismarck-denkmal-in-hamburg-36852864 2 Vgl.: https://www.tagesschau.de/ausland/kolonial-denkmaeler-101.html | https://www.tt.com/artikel/17051889/histo- riker-juergen-zimmerer-sehgewohnheiten-radikal-brechen Eingegangen am 20. November 2020 · Bearbeitet am 20. November 2020 · Ausgegeben am 25. November 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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            "content": "2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3077 Frage 2.   Unter Bezugnahme auf 1.: Welchen gegenwärtigen Bearbeitungsstand besitzt das jeweils hierzu eingeleitete Strafverfahren (Bitte bei Abschluss des Verfahrens die im jeweiligen Urteil festgesetzte Sanktion angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Aufgrund des thematischen Schwerpunkts in der Fragestellung hinsichtlich politischer Tatmotiva- tionen wird zur Beantwortung die Datengrundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) berücksichtigt. Hierbei wurden die dem Hessi- schen Landeskriminalamt (HLKA) für Hessen übermittelten Straftaten ausgewertet, welche mit Einführung des Angriffszielkatalogs am 01.01.2019 dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ zugeordnet wurden. Hinsichtlich der polizeilich erfassten Höhe des Sachschadens wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei zumeist um offensichtliche Ersteinschätzungen handelt, welche von dem letzt- endlichen Schadensbetrag abweichen können. Hinsichtlich der Vorjahre kann keine abschließende Auswertung aufgrund fehlender Erhebungs- parameter erfolgen. Eine ersatzweise durchgeführte Auswertung des KPMD-PMK zu dem Straftatbestand der Ge- meinschädlichen Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB, unter welchem u.a. auch Sachbeschädi- gungen an öffentlichen Denkmälern und Gegenständen der Kunst subsumiert werden, ergab für den Zeitraum von 2014 bis 2018 eine Gesamtanzahl von 276 Straftaten. Von dieser Anzahl er- folgte im Sinne der Fragestellung eine Freitextrecherche mit den Begriffen „Denkmal“, „Gedenk- stätte“, „Gedenken“, „Gedenkstelle“, „Gedenktafel“, „Mahnmal“, „Stolperstein“, „Kunstpro- jekt“, „Statue“, „Erinner(ung)“, „Soldatenfriedhof“ und „Straßenschild“. Das Ergebnis ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Informationen zu den in den Anlagen 1 und 2 aufgelisteten Verfahrensausgängen beruhen auf einer vom Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellten Auswertung. Darüber hinaus liegen aus dem Bereich des Mandanten Historisches Erbe Meldungen vor (s. Anlage 3), bei denen es sich um strafrechtliche Sachverhalte im Kontext von „Gedenkstätten“ handelt, wobei diese Fälle keiner Straftat der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet wur- den und somit auch nicht mittels des KPMD-PMK auswertbar sind. Frage 3.   Unter Bezugnahme auf 2.: Welche Täterkreise konnten jeweils hinsichtlich welchen politisch ideo- logischen Hintergrundes im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren identifiziert werden. (Bitte nach Art des beschädigten Erinnerungsgegenstandes und Mitgliedschaften der Täter in politischen Organisationen bzw. etwaigen Vorstrafen aufgrund politisch motivierter Straftaten aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Fragestellung wird auf die Anlage 4 verwiesen. Frage 4.   Hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 Maßnahmen ergriffen, um der Durchführung strafbarer Handlungen der unter 1. genannten Form entgegenzuwirken? Falls ‚Ja‘: Welcher Art sind diese Maßnahmen? Falls ‚Nein‘: Wie lautet hierfür die Begründung? Frage 5.   Bei Bejahung von 4.: Wie schätzt die Landesregierung aufgrund welcher empirischen Indikatoren die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Museen sowie die Schlösser und Gärten des Landes werden (nicht erst seit 2014) von Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Aufsichten und durch technische Einrichtungen geschützt. Die sehr wenigen Schadensmeldungen der Dienststellen im Mandanten Historisches Erbe weisen darauf hin, dass die vorhandenen Schutzmaßnahmen hier wirksam sind. Frage 6.   Wie bewertet die Landesregierung die Anschläge auf Erinnerungsgegenstände zu historischen Per- sönlichkeiten i.S.v. Absatz 1, 2 der Vorbemerkung in bzw. außerhalb Hessens hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Bewahrung des kulturellen Erbes sowie der geschichtlichen Identität unseres Bundeslandes? Die Landesregierung wertet Sachbeschädigung als Straftatbestand, der im Rahmen der geltenden Rechtslage zu ahnden ist. Frage 7.   Teilt die Landesregierung die Auffassung, wonach die Leistungen einer historischen Persönlichkeit primär relativ zu den gesellschaftlichen und ethischen Normen sowie Rationalitätsstandards ihres Schaffenszeitraumes zu bewerten sei, da das Wirken der betreffenden realen Person sachnotwendig an ihre Zeit gebunden sei, und dass ihre ausschließliche Bewertung aufgrund gegenwärtig favori- sierter, normativer Merkmale erstens Willkürcharakter aufweise und zweitens absolutistische bzw. totalitäre Züge besitze? Falls ‚Nein‘: Wie lautet in diesem Fall die Begründung?",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3077                3 Das Wirken historischer Persönlichkeiten ist zunächst im jeweiligen historischen Kontext zu be- trachten; es ist Ausdruck der damaligen politischen Kultur, der Konventionen und Zwänge der damaligen Gesellschaftsordnung und Ergebnis der damals vorliegenden Informationen. Oft genug sind sie auch Ausdruck von Ideologien und Weltanschauungen. Das Wirken auch der historisch mit größtmöglichem Ruhm versehenen Persönlichkeiten war weder kontextlos, noch war es alter- nativlos oder war in ihren Auswirkungen nicht abschätzbar. Insofern stellt jede Handlung eine bewusste Entscheidung dar, deren Zustandekommen und deren Auswirkungen kritisch hinterfragt werden kann; zumal in einer demokratischen Gesellschaft mündiger Bürgerinnen und Bürgern. Die Raster für eine solche Bewertung ändern sich laufend, sie waren oft genug Grund für heftige gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzungen. Die kontroversen Diskussionen Ende der 1960er Jahre zwischen den Studierendenbewegungen und ihrer Elterngeneration um die Zeit des Natio- nalsozialismus sind ein Beispiel dafür. Da sich geschichtliche Situationen und Zusammenhänge wandeln, können sich Bewertungen ein- zelner Persönlichkeiten und ihrer Taten ebenfalls verändern. Das ist über die Jahrhunderte hinweg immer wieder geschehen und Ausdruck einer sich wandelnden politischen Kultur. Dieser stete Wandel setzt eine demokratische Gesellschaft ebenso voraus, wie ein aktives Gedenken und eine wissenschaftsgeleitete, aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Als Grundlage für die Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft ist nach dem schrecklichen Gräuel des Zweiten Weltkriegs mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein allseits anerkannter Bewer- tungsmaßstab hinzugekommen. Nicht zuletzt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch- land selbst legt zudem die Grundrechte als unveräußerlichen Teil unserer politischen Kultur – und damit als Rahmen für eine solche Diskussion – fest. Sofern also das Wirken einer oder mehrerer historischer Persönlichkeiten Gegenstand einer ge- sellschaftlichen Kontroverse wird, sollte neben der wissenschaftlich fundierten historischen Ein- ordnung der historischen Leistung dieser Persönlichkeiten stets auch die Frage im Mittelpunkt stehen, in welchem Verhältnis ihre Taten zu den heute allgemein gültigen Werten stehen. Aus dem Spannungsverhältnis zwischen den zur damaligen Zeit erworbenen Verdiensten einerseits und der aktuellen Abwägungen der Motive und Folgen andererseits kann dann ein der Zeit ange- messener Umgang mit der fraglichen historischen Person gefunden werden. Eine aktive Ausei- nandersetzung mit dem historischen Erbe zeigt sich dadurch, dass sie immer wieder neu begonnen wird – das betrifft auch die Einordnung des Wirkens von historischen Persönlichkeiten. Frage 8.    Erwägt die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, die Wissensbasis der hessischen Bürger durch geeignete Angebote der Schulen, Hochschulen, Museen usw. hinsichtlich des Kenntnisstandes der deutschen Kulturgeschichte kontinuierlich zu vergrößern, sodass diese in den Stand versetzt werden, in kritischer, selbstreflektierender und analytischer Weise kulturell- historische Sachverhalte zu bewerten und in den tagesaktuellen Kontext sachlich angemessen ein- ordnen zu können? Falls ‚Ja‘: Wie sieht deren Ausgestaltung aus? Falls ‚Nein‘: Wie lautet hierfür die Begründung? Die Bildungseinrichtungen des Landes verfügen über eine breite Palette von Angeboten. Insoweit wird auf Lehrpläne, Vorlesungsverzeichnisse, museumspädagogische Angebote und die vielfälti- gen Möglichkeiten der Bildungsarbeit usw. verwiesen. Wiesbaden, 29. Oktober 2020 Angela Dorn Anlagen",
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            "content": "Art des                         Höhe des Lfd.                                                  Art der Tatdatum        Tatort       Erinnerungs-                    Sachschadens            Verfahrensstand Nr.                                               Beschädigung gegenstandes                           (in €) 14  15.10.2015 Frankfurt am Main Kunstprojekt  Substanzverletzung 10           Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 15  17.11.2015 Bad Hersfeld      Gedenktafel   Substanzverletzung 500          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 16  24.02.2016 Marburg           Denkmal       Beschädigung durch 1.000        Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 17  28.03.2016 Marburg           Denkmal       Beschädigung durch 500          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 18  18.04.2016 Frankfurt am Main Gedenkstätte  Beschädigung durch 500          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 19  12.07.2016 Schwalmstadt      Gedenkschild  Beschädigung durch 200          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 20  02.10.2016 Frankfurt am Main Denkmal       Beschädigung durch 1.125,79     Angeklagter 1: Verurteilung zu Farbe                           Geldstrafe 60 Tagessätze zu 10,- € Angeklagter 2: Freispruch 21  03.10.2016 Frankfurt am Main Denkmal       Beschädigung durch 856          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 22  16.06.2017 Frankfurt am Main Denkmal       Beschädigung durch 881          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 23  05.07.2017 Frankfurt am Main Statue        Beschmutzung       0            Vorgang an StA Frankfurt am Main abverfügt 24  09.12.2017 Fulda             Straßenschild Beschädigung durch 150          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) Seite 2 von 3",
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            "content": "Art des                         Höhe des Lfd.                                             Art der Tatdatum        Tatort  Erinnerungs-                    Sachschadens            Verfahrensstand Nr.                                          Beschädigung gegenstandes                          (in €) 25  30.01.2018 Darmstadt    Straßenschild Substanzverletzung 400          Einstellung gem. § 153 II StPO 26  27.03.2018 Gersfeld     Denkmal       Substanzverletzung 500          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 27  02.04.2018 Weimar       Baum          Substanzverletzung 150          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 28  23.05.2018 Kirchhain    Stolpersteine Beschädigung durch 300          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) 29  10.07.2018 Marburg      Straßenschild Substanzverletzung 394,76       Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 30  19.10.2018 Darmstadt    Gedenkstelle  Substanzverletzung 500          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Täter ermittelt) 31  26.11.2018 Marburg      Gedenkstätte  Beschädigung durch 300          Einstellung gem. § 170 (2) StPO (kein Farbe                           Täter ermittelt) Seite 3 von 3",
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            "content": "KA 20/3077, ANLAGE 3 1 Meldung der zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse des Mandanten Museumslandschaft Hessen Kassel Lfd.   Tatdatum*  Tatort             Art des             Art der Beschädigung        Höhe des      Verfahrensstand Nr.                                  Erinnerungsge-                                  Sachscha- genstandes                                      dens (in €) 1      05.11.-    Tulpenallee,       Zaun (Teil des Kul- Holzgeländer (Zaun) be-     nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, 12.11.2015 34131 Kassel       turdenkmals)        schädigt                                  weil kein Täter ermittelt werden konnte. 2      01.06.-    Schlosspark 22,    Vexierwassergrotte  gemeinschaftliche Sach- nicht bekannt     Das Verfahren wurde eingestellt, 03.06.2018 34131 Kassel                           beschädigung, Glas-                       weil kein Täter ermittelt werden scheibe der Vexierwas-                    konnte. sergrotte 3      18.02.2019 An der Karlsaue 1, Mauer               erhebliche Veränderung      nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, 34121 Kassel                           Erscheinungsbild, Graffiti.               weil kein Täter ermittelt werden konnte. 4      18.05.2020 Löwenburg,         Rüstungskammer      versuchter Einbruchdieb-    nicht bekannt Das Verfahren wurde eingestellt, Schlosspark 9,     der Löwenburg       stahl, Beschädigung der                   weil kein Täter ermittelt werden 34131 Kassel                           Außentür                                  konnte. M3.2_KA20_3077_Anlage 3_17092020.docx",
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            "content": "KA 20/3077, ANLAGE 3 2 Meldung der zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse des Mandanten Hessisches Landesmuseum Darmstadt (HLMD) Lfd.    Tatdatum*            Tatort            Art des Erinne- Art der Beschä-   Höhe des Sach-                Verfahrensstand Nr.                                             rungsgegen-         digung        schadens (in €) standes 1       10.04.-       Hessisches Landes-       Skulptur         Entfernen von   Ca. 30.000 €           Eingestellt durch Staatsanwalt- 12.04.2016    museum Darmstadt,        John de Andrea   Haaren auf der  (geschätzt 2016        schaft; Schaden wurde in enger Friedensplatz 1,         „Woman Leaning   Skulptur mit    durch Dr. Klaus-D.     Zusammenarbeit mit dem Künstler 64283 Darmstadt          against Wall“    Schere          P., Slg.-Verant-       durch die Restauratoren behoben. wortlicher) 2       27.11.-       Hessisches Landes-       Installation     zwei Werke zer- Ca. 200.000 € (Ob-     Eingestellt durch Staatsanwalt- 29.11.2018    museum Darmstadt,        Block Beuys      kratzt          jektwert je ca. 3 Mio. schaft; Friedensplatz 1,                                          €)                     Schaden wurde durch Restaurato- 64283 Darmstadt                                           (geschätzt durch Dr.   ren bearbeitet, ist aber noch sicht- Gabriele M., Slg.-     bar. Verantwortliche) *In einigen Fällen konnte die Tatzeit nur eingegrenzt werden. M3.2_KA20_3077_Anlage 3_17092020.docx",
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            "content": "KA 20/3077 - Anlage 4 Ausführungen zu den ermittelten Tatverdächtigen der ausgewerteten Fälle (2014-2019) Art des                         Mitgliedschaft in  Vorstrafen      Zugeordneter Anzahl Tatdatum          Tatort      Erinnerungs-                       einer politischen  im Kontext   Phänomenbereich Tatverdächtige gegenstandes                         Organisation       der PMK         der PMK 02.10.2014 Fritzlar           Denkmal          1                 Nicht zutreffend   Nein          Nicht zuzuordnen 29.07.2015 Frankfurt am Main  Kunstprojekt     1                 Nicht zutreffend   Nein          Rechts 17.08.2015 Frankfurt am Main  Kunstprojekt     1                 Nicht zutreffend   Nein          Rechts 20.08.2015 Frankfurt am Main  Kunstprojekt     1                 Nicht zutreffend   Nein          Rechts 31.08.2015 Frankfurt am Main  Kunstprojekt     1                 Nicht zutreffend   Nein          Rechts 27.09.2015 Frankfurt am Main  Kunstprojekt     1                 Nicht zutreffend   Nein          Rechts 13.10.2015 Frankfurt am Main  Kunstprojekt     1                 Nicht zutreffend   Nein          Rechts Angeklagter 1: Ja; 02.10.2016 Frankfurt am Main  Denkmal          2                 Nicht zutreffend                 Links Angeklagter 2: Nein 30.01.2018 Darmstadt          Straßenschild    3                 Nicht zutreffend   Nein (alle 3) Nicht zuzuordnen 13.08.2019 Darmstadt          Gedenkstätte     1                 Nicht zutreffend   Ja            Rechts Seite 1 von 1",
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