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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1520              3 Prozesses zur kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit für die vom Sicherheits- konzept erfassten Fachverfahren und Informationsverbünde umgesetzt. In diesen Prozess fließen auch die regelmäßigen Veränderungen ein, die sich zum Beispiel durch den Einsatz neuer IT- Systeme oder durch die Weiterentwicklung von Fachverfahren für den Informationsverbund er- geben. Frage 4.    Sind alle Fachverfahren, die im Ressort betrieben werden, in einem Informationssicherheitskonzept nach BSI betrachtet worden? Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Informationssicherheitskonzepten für Fachverfahren nach BSI-Standard sind ein fortwährender Prozess, der aufgrund rasanter technischer Entwick- lungen nicht im engen Sinne abgeschlossen werden kann. Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Frage 5.    Bis wann wollen die Ressorts welche noch nicht umgestellten Fachverfahren im Sinne der Informa- tionssicherheitsrichtlinie umstellen? Aufgrund des schrittweisen Vorgehens im Rahmen des Prozesses der kontinuierlichen Verbesse- rung der Informationssicherheit und der regelmäßigen Veränderungen, die sich für Fachverfahren und Informationsverbünde ergeben, ist die Angabe eines konkreten Enddatums für die Berück- sichtigung aller Fachverfahren in Informationssicherheitskonzepten und damit die Umsetzung der Vorgaben und Anforderungen des BSI nicht möglich. Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 verwiesen. Frage 6.    Wann wurde die Position des CISO regulär besetzt? In der aktuell gültigen Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung (2016) ist die Einrichtung eines zentralen Informationssicherheitsbeauftragten (Chief Information Security Officer, CISO) vorgesehen. Der CISO der Hessischen Landesverwaltung wurde erstmals mit Wirkung vom 14.07.2016 per Kabinettsbeschluss benannt. Mit Datum vom 10.05.2019 wurde der aktuelle Leiter der Abteilung VII Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung zu- nächst kommissarisch und per Kabinettbeschluss vom 10.09.2019 als CISO der Hessischen Lan- desverwaltung benannt. Frage 7.    Über welche Auskunfts- und Informationsrechte verfügt der CISO gegenüber den jeweiligen Res- sorts? Die Auskunfts- und Informationsrechte des CISO gegenüber den Ressorts ergeben sich aus der Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung (2016). Danach hat der CISO gemäß Kapitel 6, Nr. 6.5 der Informationssicherheitsleitlinie der Hessischen Landesverwaltung (2016) folgende Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen: 1.      Fortschreibung der Informationssicherheitsleitlinie des Landes in Abstimmung mit der Staatskanzlei und den Ressorts und kontinuierliche Verbesserung der Informationssicher- heit in der Landesverwaltung. 2.      Beratung des CIO, der Staatskanzlei und der Ressorts, Entwicklung von Empfehlungen für die Staatskanzlei und die Ressorts in Fragen der Informationssicherheit. 3.      Koordinierung von landesweiten Informationssicherheits-Maßnahmen, Eskalationsinstanz für alle ressortübergreifenden Informationssicherheitsthemen. 4.      Außenvertretung der Hessischen Landesverwaltung in Belangen der Informationssicher- heit, insbesondere in Ergänzung etablierter Strukturen. 5.      Leitung des IT-Krisenmanagements der Landesverwaltung, Fachberater Informationstech- nik im Landeskrisenstab. 6.      Er hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der für die IT-Sicherheit des Landes zuständigen Ministerin oder dem für die IT-Sicherheit des Landes zuständigen Minister und bei der Beauftragten oder dem Beauftragten der Landesregierung für E-Government (CIO). Frage 8.    Welche Meldepflichten der Ressorts gibt es gegenüber dem CISO? Gemäß der Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung (2016) berichten die IT-Sicherheitsbeauftragten der Staatskanzlei und der Ressorts dem CISO mindestens einmal jährlich über die Vollständigkeit, die Aktualität und den Umsetzungsstand der Sicherheitskonzepte der in ihrem Zuständigkeitsbereich genutzten Verfahren.",
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