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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1182 HESSISCHER LANDTAG 24. 08. 2020 Kleine Anfrage Nancy Faeser (SPD), Turgut Yüksel (SPD), Tobias Eckert (SPD), Karin Hartmann (SPD), Günter Rudolph (SPD) und Oliver Ulloth (SPD) vom 11.09.2019 Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindlichen Hintergrund in Hessen im (im zweiten Quartal) 2019 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Datengrundlage für die Beantwortung der Kleinen Anfrage bildet der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Durch den KPMD-PMK werden die von den hessischen Polizeipräsidien an das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) übermittelten Straftaten erfasst, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie aus einer poli- tischen Motivation begangen wurden. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten entsprechenden Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Anders als bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden politisch motivierte Straftaten grundsätzlich bereits am Beginn des Verfahrens zugeordnet (so genannte Eingangsstatistik). Anstelle der in der Kleinen Anfrage erbetenen Darstellung der Fallzahlen im Phänomenbereich der PMK -rechts- für das zweite Quartal 2019 erfolgt eine Beantwortung absprachegemäß mit den Zahlen für das gesamte Jahr 2019. Aufgrund des bundesweit festgelegten Erhebungsstichtags für etwaige Nachmeldungen oder Korrekturen am 31. Januar des jeweiligen Folgejahres erfolgte im Nachgang des 31. Januar 2020 der finale Abgleich der gesamten gemeldeten Straftaten im KPMD- PMK mit sowohl dem Bundeskriminalamt (BKA) als auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen. Grundsätzlich obliegt die abschließende Bewertung, ob es sich bei den aufgeführ- ten Straftaten um rechtsextremistische Straftaten handelt, dem LfV Hessen. Zur Beantwortung aller erfragten Angaben war es in einem weiteren Schritt notwendig, über das Hessische Ministerium der Justiz den Ausgang des jeweiligen justiziellen Verfahrens bei der zu- ständigen Staatsanwaltschaft zu erheben und in der Beantwortung zu ergänzen. Diesbezüglich wird erläuternd ausgeführt, dass vereinzelte Ermittlungs- und Strafverfahren gegenwärtig sowohl bei der Polizei als auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch in der Befassung sind und somit noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt. Ebenfalls war zur Beantwortung der Anfrage eine Auswertung von einzelnen Straftatenmeldungen hinsichtlich des erfragten Geschlechts der Geschädigten sowie der in der Statistik-Datei system- bedingt lediglich abstrakt erfassten Sachverhalte notwendig. In der Auflistung der Straftatbestände wurden ausschließlich die Zähldelikte des KPMD-PMK verwendet. Hierbei handelt es sich bei der Verwirklichung von mehreren Straftaten um die Straf- tat, welche mit der höchsten Strafandrohung belegt ist. Hinsichtlich der Anzahl der Geschädigten und der Verdächtigten/Beschuldigten ist anzumerken, dass in der Anlage ausschließlich identifi- zierte natürliche Personen aufgeführt sind. Für das Gesamtjahr 2019 wurden im Phänomenbereich der PMK -rechts- insgesamt 920 Fälle, davon 34 Gewalttaten, registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 52,5 % (25,9 % bei Gewalttaten) zu verzeichnen. So wurden für das Gesamtjahr 2018 im Phänomenbereich der PMK -rechts- 603 Fälle (2017: 602), davon 27 Gewaltdelikte (2017: 18), registriert. Eingegangen am 24. August 2020 · Bearbeitet am 24. August 2020 · Ausgegeben am 28. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 Der quantitative Schwerpunkt der gemeldeten Fälle in dem Phänomenbereich der PMK-rechts liegt im Bereich der Propagandadelikte. Sie sind relativ risikoarm zu begehen und es besteht zudem eine hohe Anzeigebereitschaft der diesbezüglich sensibilisierten Bevölkerung. Unter Be- rücksichtigung der Entwicklung der Fallzahlen der zurückliegenden Jahre kann festgestellt wer- den, dass diese im Vergleich zum Vorjahr für das Jahr 2019 um 60,3 % auf 577 Fälle angestiegen sind (2018: Anstieg um 0,3 % auf 360). In dem Bereich der phänomentypischen Volksverhet- zungsdelikte wurde ein Anstieg für 2019 um 33,7 % auf 139 Fälle registriert (2018: Rückgang um 32,5 % auf 104). Die Hessische Landesregierung hat dem Rechtsextremismus den Kampf angesagt und wird diesen mit allen Mitteln entschlossen fortführen. Mit der im Juli 2019 gebildeten Besonderen Aufbauor- ganisation (BAO) Hessen R hat Hessen den Druck auf die rechtsextremistische Szene und rechte Straftäter erhöht. Die BAO Hessen R besteht hessenweit aus 140 Ermittlern. Neben der Leitung dieser BAO im Landeskriminalamt ist in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten gebildet worden. So kann die BAO flächende- ckend in Hessen ihre Wirkung entfalten. Die BAO Hessen R prüft das gesamte rechte Personen- potenzial in Hessen, klärt Szene-Treffpunkte auf und überwacht diese. Mit den Maßnahmen und Razzien der BAO Hessen R ist sehr deutlich geworden, dass die Szene aufmerksam im Blick der Sicherheitsbehörden ist. Über 80 Durchsuchungen, rund 2.000 Sicherstellungen sowie mehr als 1.200 Kontrollmaßnahmen sind zählbare Ergebnisse der monatelangen Arbeit der Ermittler. Die Hessische Landesregierung hat nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke mit dem Aktionspro- gramm „Hessen gegen Hetze“ eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Hass-Postings angestoßen. Mit der Meldestelle „hessengegenhetze.de“ beim Hessen Cyber Competence Center (Hessen3C) wurde sichergestellt, dass bereits sehr niedrigschwellig Hinweise über zum Beispiel rassistische Äußerungen im Internet den Sicherheitsbehörden – Polizei, Verfassungsschutz und Justiz – ge- meldet werden können. Die Botschaft der Hessischen Landesregierung ist unmissverständlich: Wer im Internet Hass und Hetze verbreitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer Opfer von Hassbotschaften wird, kann sich an unsere Experten wenden. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und die Bürgerinnen und Bürger bekommen stets eine Rückmeldung. Die unsägliche Hetze nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke hat leider gezeigt, dass dieses Stoppsignal notwendig war. Die Meldestelle fügt sich in das Aktionsprogramm der Landesregierung ein und ergänzt zugleich auch die umfangreichen Maßnahmen, die wir seit dem Mord an Dr. Lübcke mit unseren Sicherheitsbehörden eingeleitet haben, um Extremismus in Hessen noch ganzheitlicher zu bekämpfen. Für bedrohte Personen stehen im Hessischen Landeskriminalamt Experten mit Rat und Tat zur Verfügung. Neben Verhaltenshinweisen bietet die Polizei auch abgestimmt auf die individuelle Bedrohungslage konkrete Schutzmaßnahmen. Schließlich führt die Polizei auch die Ermittlungen, um den Tätern habhaft zu werden. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gerieten im Jahr 2019 insbesondere durch den Mord an Dr. Walter Lübcke in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch statistisch erfasste die Hessische Polizei 2019 mit insgesamt 75 Straftaten – davon 48 politisch motiviert rechts – deutlich mehr Straftaten, die sich gegen Amts- und Mandatsträger richteten, als noch im Vorjahr. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 20 – davon zwei politisch motiviert rechts. Drohungen und Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger sind inakzeptabel. Sie sind ein Angriff gegen unsere Demokratie. Deshalb muss dagegen konsequent vorgegangen werden. Die Hilfsan- gebote der Experten unseres LKA sollte jeder, der sich bedroht fühlt, umgehend in Anspruch nehmen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zum Mord an Dr. Walter Lübcke wurden von den hessischen Sicherheitsbehörden umfassend unterstützt. Bei der mit den Mordermittlungen betrau- ten Soko Liemecke waren zwischenzeitlich mehr als 100 Ermittler der hessischen Polizei im Ein- satz. Im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wurde zugleich eine Sonderauswertungsgruppe (SAW) gebildet. Die SAW hat Reaktionen der rechtsextremistischen Szene auf den Mordfall in den Blick genommen und für die Polizei als Informationsschnittstelle zum Verfassungsschutzver- bund fungiert. Zugleich hat die SAW eine umfangreiche Aktensichtung im LfV durchgeführt und dort existierende Erkenntnisse über die Beschuldigten dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt. Wenn Extremisten über einen längeren Zeitraum nicht mit extremistischen Aktivitäten in Erschei- nung treten und auch keine Straftaten mehr begehen, rücken sie aufgrund gesetzlicher Bestim- mungen aus dem Blickfeld der Sicherheitsbehörden. Um sicherzugehen, dass sich solche Personen tatsächlich vom Extremismus distanziert haben und von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, nehmen die hessischen Verfassungsschützer gezielt diese vermeintlich „abgekühlten“ Extremisten geson- dert in den Blick. Die Sondereinheit BIAREX (Bearbeitung integrierter bzw. abgekühlter Rechts-",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 3 extremisten) überprüft intensiv Personen, die in der Vergangenheit zwar einschlägig rechtsextre- mistisch in Erscheinung getreten sind, in der Gegenwart aber – womöglich bereits seit vielen Jahren – eine unauffällige Vita führen. BIAREX ist ein Schritt zur Optimierung der Bearbeitung des Rechtsextremismus, der unmittelbar aus der Erkenntnis resultiert, dass der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke zwar auf- grund früherer rechtsextremistischer Aktivitäten bis 2015 beim Verfassungsschutz gespeichert war, die Beobachtung jedoch im Einklang mit den damals bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Jahr 2015 eingestellt wurde, nachdem im LfV nach 2009 keine neuen rechtsextremistischen Erkenntnisse zu Stephan E. registriert wurden. Die Verfassungsschützer gehen mit ihrer Analyseeinheit neue Wege und lassen nichts unversucht, um einen vermeintlich unauffällig gewordenen Rechtsextremisten weiter auf dem Schirm zu be- halten. Dort, wo nach intensiver Überprüfung keine Anhaltspunkte mehr für extremistische Ak- tivitäten gefunden werden, muss natürlich auch weiterhin gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Löschung der Daten erfolgen. In einzelnen Fällen hat die Arbeit der Analysten von BIAREX bereits dafür gesorgt, dass vermeintlich abgekühlte Rechtsextremisten im Fokus des Verfassungs- schutzes bleiben. Wir werden auch künftig nicht nachlassen, die Arbeit der Sicherheitsbehörden permanent weiter zu optimieren. Bei den hessischen Sicherheitsbehörden wurde bereits vor Jahren erkannt, dass die Gefahr von rechts bundesweit zunimmt. Die Hessische Landesregierung hat so auch schon vor Jahren für eine deutliche personelle und materielle Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden gesorgt. Der polizeiliche Staatsschutz sowie das Landesamt für Verfassungsschutz haben historische Stellen- aufwüchse erfahren. Im LfV wurde 2016 eine eigenständige Abteilung Rechtsextremismus mit deutlichem Personalaufwuchs geschaffen. Ebenso wurde dort die deutschlandweit erste Analyse- stelle Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus geschaffen. Im Zuge der Flüchtlingssituation ab 2015 haben die hessischen Sicherheitsbehörden vor möglichen fremdenfeindlich motivierten Ta- ten gewarnt. In der 2016 hessenweit durchgeführten sogenannten „Anklopf-Aktion“ wurden in diesem Zusammenhang bestimmte Personen der rechten Szene gezielt von den Sicherheitsbehör- den aufgesucht. Durch das Anfang 2019 eröffnete Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) haben die hessischen Sicherheitsbehörden den Informationsaustausch untereinander in- tensiviert. Dort tauschen sich Verfassungsschutz, Landeskriminalamt und die Justiz über extre- mistische und terroristische Bedrohungen sowie strategische Maßnahmen der Sicherheitsorgane aus. Das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) im Hessischen Innenministerium unterstützt im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ mit einem Gesamtvolumen von rund 9,7 Mio. € (davon 1,3 Mio. € aus Mitteln des Bundes) jährlich unterschiedlichste Präventionsmaßnahmen im Land. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Erhöhung des Fördervolumens um über 3 Mio. € und damit eine massive Erweiterung der hessischen Präventionsmaßnahmen dar. Die Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Welche Straf- und Gewalttaten im Phänomenbereich der politisch motivierten Gewalt − rechts (PMK-rechts) sind der Landesregierung im zweiten Quartal 2019 bekannt geworden? Wir bitten um folgende Angaben: - Tattag - Tatort − mit genauer Angabe der Kommune sowie Stadt- bzw. Ortsteil - Deliktsbezeichnung - Tathergang in Kurzbeschreibung - Anzahl der Geschädigten - Anzahl der geschädigten Minderjährigen/Kinder - Geschlecht der Geschädigten - Einstufung als Extremismus - Ergebnis des Ermittlungs- und Strafverfahrens - Festnahmen und Untersuchungshaft - Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht Frage 2. Welche der unter erstens aufgeführten Taten wurden in welche (Unter-)Kategorie von „Hasskrimi- nalität“ zur statistischen Erfassung einsortiert? Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlage verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Aufstellung zwölf Drohschreiben zum Nachteil einer Frankfurter Rechtsanwältin enthalten sind, die in der Tabelle als ein Fall mit der laufenden",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 Nr. 418 aufgeführt sind: „UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS“. Die verschiedenen Drohschreiben werden auch von Seiten der Staatsanwaltschaft unter einem Aktenzeichen geführt. Frage 3. In der Antwort auf (Drucksache 20/668) teilt die Landesregierung mit, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen ist. Bei welchen der aufgeführten Taten von Hasskriminalität wurde bei der Würdigung der Um- stände der Tat die Sicht der Betroffenen in welcher Form mit einbezogen? Im Definitionssystem PMK des Bundeskriminalamt, welches zur Schaffung bundesweit einheitli- cher Kriterien für die Erfassung politischer motivierter Straftaten dient, steht: „Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, so- zialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/se- xuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.“ Im Rahmen der Bewertung und Einstufung als Hasskriminalität nach den genannten Kriterien wird auch die Sicht der/des Betroffenen einbezogen. Eine diesbezügliche statistische Erfassung der berücksichtigten Aspekte erfolgt nicht. Die Berücksichtigung resultiert in der Einstufung als Hass- kriminalität. Auf die Fußnote 4 der Anlage wird verwiesen. Wiesbaden, 23. August 2020 Peter Beuth Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter: http://starweb.hessen.de abgerufen werden.",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 224 Der BS warf ein Bierglas nach den GS und beleidigte Einstellung gemäß § 153 I StPO 1 1 01.01.2019 34576 Homberg Ja 5 3 4 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB diese mit u.a. ausländerfeindlichem Inhalt. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a Ein UT äußerte eine Formulierung gegenüber dem GS konnte nicht ermittelt werden) 1 2 01.01.2019 37269 Eschwege Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB im Kontext verfassungswidriger Organisationen. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT besprühte(n) einen Stromkasten mit einem konnte nicht ermittelt werden ) 1 3 02.01.2019 61348 Bad Homburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS mittels Einkratzen Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 86a eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen konnte nicht ermittelt werden) 1 4 02.01.2019 65428 Rüsselsheim Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT beschmierte(n) mehrere Gegenstände u.a. mit konnten nicht ermittelt werden) 1 5 04.01.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter UT beschmierte(n) eine Tafel auf einem Schulhof und 86a konnten nicht ermittelt werden) 1 6 04.01.2019 36100 Petersberg Nein ein Pkw mit u.a. mehreren Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter konnten Frankfurt am 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 7 05.01.2019 60388 Nein 1 0 1 0 0 ja nicht ermittelt werden ) Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in den Pkw des GS. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT besprühte(n) eine Sporthalle mit u.a. Kennzeichen konnten nicht ermittelt werden) 1 8 05.01.2019 36110 Schlitz Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidriger Organisationen. Versto Einstellung gemäß § 153 I StPO Der BS führte ein Reizgasspray auf dem Weg zu einer 1 9 05.01.2019 63654 Büdingen ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein Musik-Veranstaltung mit sich. WaffG Die BS verbreiteten Kennzeichen einer 4x Einstellung gemäß § 153 I StPO 86a 1 10 05.01.2019 64289 Darmstadt Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 4 4 0 0 Nein StGB Messengerdienst. 130 Der BS äußerte Formulierungen im Kontext einer Einstellung gemäß § 170 II Fremdenfeindlich 1 11 05.01.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation. Rassismus Urteil, Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a 40 Euro, rechtskräftig 1 12 05.01.2019 63654 Büdingen Nein verfassungswidrigen Organisation. 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 1 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Urteil, Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Die BS versuchte aktiv die Festnahme einer weiteren 224 15 Euro, rechtskräftig 1 13 05.01.2019 63654 Büdingen Ja Person zu verhindern. Hierbei wurden zwei 2 0 2 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein StGB Polizeibeamte verletzt. Der BS versuchte einen Gefangenen im 120 Strafbefehl, Geldstrafe von 120 1 14 05.01.2019 63654 Büdingen Nein Zusammenhang mit einer Musikveranstaltung der NPD 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Tagessätzen à 40 Euro, rechtskräftig zu befreien. 130 Bei dem BS wurden CDs mit volksverhetzendem Inhalt 1 15 05.01.2019 63654 Büdingen Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB aufgefunden. UT besprühte(n) Fassade/Schulhof/Fensterscheiben 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 16 06.01.2019 36341 Lauterbach Nein mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT bemalte(n) einen Basketballplatz mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 17 07.01.2019 64291 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT rief die GS an und äußerte eine Formulierung im 1 18 08.01.2019 61118 Bad Vilbel Nein 1 0 0 1 0 ja konnte nicht ermittelt werden); Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kontext einer verfassungswidrigen Organisation. Endgültige Einstellung gemäß §45 II JGG 130 Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches Einstellung gemäß § 170 II StPO (keine Fremdenfeindlich 1 19 09.01.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB Kommentar. Straftat) Rassismus 86a UT schrieb(en) /ritze(n) Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 20 09.01.2019 35578 Wetzlar Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf den Pkw des GS. nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) die Wand einer Tiefgarage mit Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 21 09.01.2019 68519 Viernheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 187 Der BS verleumdete den GS über Facebook. Ausländerfeindlich 1 22 09.01.2019 61350 Bad Homburg Nein 1 0 1 0 0 ja § 154f (vorl.) am 14.02.2019 Nein 1 1 0 0 Ja StGB Fremdenfeindlich 185 Der BS versandte eine E-Mail mit beleidigenden Inhalt Fremdenfeindlich 1 23 09.01.2019 65428 Rüsselsheim Nein 0 0 0 0 0 ja § 376 StPO Verweisung auf Privatklage Nein 1 1 0 0 Ja StGB an eine Moschee-Gemeinde. Islamfeindlich UT besprühte(n)/ritzte(n) Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 24 10.01.2019 34212 Melsungen Nein verfassungswidrigen Organisation in eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Toilettenkabine. 303 UT brachte(n) einen antisemitischen Schriftzug auf Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 25 10.01.2019 35039 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB eine Garage auf. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 126 UT versandte(n) eine Bombendrohung mittels E-Mail Abgabe an StA Berlin, dortiges Az.: 231 1 26 11.01.2019 65189 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB an eine Behörde. UJs 181/19 Der BS versandte Briefe mit NSU-Kommentierungen an Frankfurt am 241 1 27 11.01.2019 60385 Nein die Adresse des GS. Hierdurch fühlte sich der GS 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB bedroht. UT drohte(n) mit der Veröffentlichung von Bildern in 240 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 28 12.01.2019 35037 Marburg Nein sozialen Medien, sollte der GS sein Engagement gegen 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) „Rechts“ nicht unterlassen. Versto Die BS stehen im Verdacht sogenannte Ermittlungsverfahren noch nicht 1 29 12.01.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 4 4 0 0 Nein „Schutzzonenstreifen“ durchgeführt zu haben. abgeschlossen. VersG 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 2 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 30 12.01.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 31 12.01.2019 34323 Malsfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 32 13.01.2019 35117 Münchhausen Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkw des GS. konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am 86a UT brannte(n) an die Decke eines Treppenhauses Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 33 13.01.2019 63071 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS ritzte ein Kennzeichen einer Strafbefehl, Geldstrafe von 30 1 34 14.01.2019 35315 Homberg Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in den Pkw der GS. Tagessätzen à 35 Euro, rechtskräftig 86a Die beiden BS zeigten in der Öffentlichkeit eine Vorläufige Einststellung gemäß. § 154 I 1 35 14.01.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB Grußform einer verfassungswidrigen Organisation. StPO Frankfurt am 126 UT versandte(n) eine Bombendrohung per E-Mail an 1 36 15.01.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an StA Berlin Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB eine Behörde. Urteil, Geldstrafe 80 Tagessätze à 20€, Frankfurt am 86a Die BS riefen in der Öffentlichkeit mehrfach Parolen 1 37 15.01.2019 60549 Nein 0 0 0 0 0 ja rechtskräftig; Urteil, Geldstrafe 120 Nein 2 2 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidriger Organisation. Tagessätze à 10 €, rechtskräftig 86a UT besprühte(n) eine Gartenmauer mit mehreren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 38 15.01.2019 34323 Malsfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT legte(n) in ein Treppenhaus einen Dolch mit einem 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 1 39 15.01.2019 63477 Maintal Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB abgeschlossen. ab. Der BS steht im Verdacht ein Bildnis mit einem Frankfurt am 86a 1 40 15.01.2019 60311 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB auf einer Herrentoilette aufgehängt zu haben. Durch UT wurde(n) die Wohnungstür der GS mit einem Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 41 16.01.2019 60435 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden) beschmiert. Der BS verbreitete Kennzeichen einer 86a Nein 1 42 16.01.2019 34497 Korbach verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst. Der BS veröffentlichte Kennzeichen einer 86a 1 43 16.01.2019 36251 Ludwigsau Nein verfassungswidrigen Organisation in einem 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst. Frankfurt am 130 Der BS steht im Verdacht, dem GS eine Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 44 17.01.2019 60323 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzerische E-Mail zugesandt zu haben. Verweisung auf den Privatklageweg Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) u.a. einen Aufzug mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 45 18.01.2019 60327 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 46 19.01.2019 63456 Hanau Nein Organisation in die zugefrorene Frontscheibe des Pkw 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) des GS. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 3 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Versto Die BS standen im Verdacht eine sogenannte 1 47 19.01.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 2 1 0 Nein „Schutzzonenstreife“ durchgeführt zu haben. VersG 86a Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer Strafbefehl, Geldstrafe von 60 1 48 19.01.2019 36043 Fulda Nein 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. Tagessätzen a 55,00 € rechtskräftig Frankfurt am 86a Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer 1 49 19.01.2019 60594 Nein 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO; 1x Strafbefehl, Geldstrafe von 80 86a Die BS verwendeten u.a. eine Grußformel einer 1 50 20.01.2019 35315 Homberg Nein 0 0 0 0 0 ja Tagessätzen à 75,-, rechtskräftig; 1x Nein 3 3 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. Strafbefehl, Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15,-, nicht rechtskräftig Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer Limburg an 86a 1 51 21.01.2019 65549 Nein verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich der Lahn StGB und betitelte den GS in fremdenfeindlicher Form. 86a UT brachte(n) einen Zettel mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 52 22.01.2019 63679 Schotten Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/antisemitischen Inhalt in Umlauf. konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 53 23.01.2019 64285 Darmstadt Nein UT beleidigte(n) die GS auf Twitter. 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) das Kfz des GS mit einem Ermittlungsverfahren noch nicht 1 54 23.01.2019 35638 Leun Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS postete einen antisemitischen/ Frankfurt am 130 Antisemitisch 1 55 23.01.2019 60389 Nein fremdenfeindlichen Beitrag auf Twitter adressiert an 1 0 0 1 0 ja Geldstrafe Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Fremdenfeindlich die GS. Frankfurt am 303 Der BS besprühte u.a. Kellerwände mit Antisemitisch 1 56 25.01.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 ja Vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt. Fremdenfeindlich 86a UT besprühte(n) einen Bahnsteig mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 57 25.01.2019 35260 Stadtallendorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Brückenwand/Stützpfeiler einer 86a 1 58 25.01.2019 34613 Schwalmstadt Nein Autobahnbrücke mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß. § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS bildete ein Kennzeichen einer 86a 1 59 25.01.2019 36320 Kirtorf Nein verfassungswidrigen Organisation auf einem Acker 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB nach. Frankfurt am 130 Ein UT äußerte dem GS gegenüber eine Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 60 26.01.2019 60310 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindliche Äußerung. konnte nicht ermittelt werden ) Rassismus Frankfurt am 86a UT bemalte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer 1 61 27.01.2019 60433 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 62 27.01.2019 61250 Usingen Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in den Pkw der GS. konnte nicht ermittelt werden ) 86a UT besprühte(n) Bürocontainer/Toilettenhäuschen mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 63 28.01.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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Der BS verbreitete Kennzeichen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 1 66 30.01.2019 61389 Schmitten Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Messengerdienst. UT beschmierte(n) die Durchgangstür eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 67 30.01.2019 63128 Dietzenbach Nein Mehrfamilienhauses mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a UT besprühte(n) einen Fahrradständer mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 68 30.01.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 130 UT beleidigte die GS mit fremden-/islamfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 69 30.01.2019 35392 Gießen Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) die Außenseite von Kellertüren mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 70 30.01.2019 60435 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) 86a UT besprühte(n) Buswartehäuschen u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1 71 30.01.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) in einem Messengerdienst ein 86a 1 72 30.01.2019 35037 Marburg Nein Video mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. UT brachte(n) mit einer Flüssigkeit u.a. ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 73 31.01.2019 34117 Kassel Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) auf einen Gehweg auf. 86a UT beschmierte(n) die Wand eines Parkhauses mit Ermittlungsverfahren noch nicht 1 74 31.01.2019 36341 Lauterbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a Die BS veröffentlichte auf Facebook ein Bild mit 1 75 31.01.2019 34286 Spangenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Nein StGB Parolen einer verfassungswidriger Organisation. Frankfurt am 241 Der BS bedrohte den GS u.a. mit fremdenfeindlichen Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 1 76 31.01.2019 60433 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Bildern über einen Messengerdienst. abgeschlossen. Rassismus 86a UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 77 02.02.2019 65366 Geisenheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation vor einem Gebäude. konnten nicht ermittelt werden) UT schickte(n) der GS mehrere 130 Fremdenfeindlich 1 78 02.02.2019 63571 Gelnhausen Nein fremdenfeindliche/rassistische Nachrichten über einen 1 1 0 1 0 ja Einstellung § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja StGB Rassismus Messengerdienst. 130 UT veröffentlichte(n) auf einer Internetseite einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 79 02.02.2019 63069 Offenbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Beitrag. konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) u.a. ein Verkehrszeichen und ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 80 04.02.2019 36341 Lauterbach Nein Gebäude mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT besprühte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 81 04.02.2019 35096 Weimar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschmierte(n) eine Wand des GS mit 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 82 04.02.2019 36039 Fulda Nein fremdenfeindlichen und rassistischen Kennzeichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Rassismus einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht einen Brief mit Frankfurt am 130 Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1 83 04.02.2019 60326 Nein volksverhetzenden Inhalt an eine Behörde versandt zu 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB rechtskräftig haben. 130 Der BS stand im Verdacht im Internet einen Link zu 1 84 04.02.2019 34134 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB einem volksverhetzenden Inhalt geteilt zu haben. 86a Der BS verlegte Pflastersteine in Form eines Urteil, Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1 85 06.02.2019 63584 Gründau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 20 €, rechtskräftig UT besprühte(n) einen Betonpoller mit einem Frankfurt am 86a Einstellung gemäß§170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 86 06.02.2019 60313 Nein antisemitischen und fremdenfeindlichen Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS bestellte über eine Internetplattform 86a 1 87 06.02.2019 36043 Fulda Nein Gegenstände mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS äußerte dem GS gegenüber antisemitische und 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO Antisemitisch 1 88 06.02.2019 65439 Flörsheim Nein fremdenfeindliche Beleidigungen. 1 1 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB (Strafverfolgungshindernis) Fremdenfeindlich 86a UT ritzte(n) an die Außenseite von zwei Toilettentüren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 89 07.02.2019 34587 Felsberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) u.a. eine Hauswand mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 90 07.02.2019 34277 Fuldabrück Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS beschmierte Briefkästen mit Kennzeichen einer 1 91 08.02.2019 60433 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Versto Willings- ß Der BS war im Besitz von sprengstoffrechtlich 1 92 08.02.2019 34628 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein hausen Spreng relevanten Gegenständen. G 130 Mehrere UT führten eine fremdenfeindliche Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 93 08.02.2019 63110 Rodgau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inszenierung an einer Schule durch. konnte nicht ermittelt werden) Der BS forderte mit fremdenfeindlichen Inhalt in einer 111 1 94 08.02.2019 63505 Langenselbold Nein Facebook-Gruppe öffentlich zu Straftaten zum 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Nachteil des GS auf. UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 95 09.02.2019 60388 Nein verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) des Pkws des GS ein. UT beschmierte(n) Sitzbänke und Brückendurchlässe Fremdenfeindlich 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 96 09.02.2019 34479 Breuna Nein mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Hasskriminalität StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation und volksverhetzenden Schriftzügen. Rassismus Der BS stand im Verdacht, die Bundesrepublik 90a 1 97 09.02.2019 34593 Knüllwald Nein Deutschland und seine Symbole verunglimpft zu 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 6 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS steht im Verdacht, volksverhetzende Dateien 130 mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 1 98 09.02.2019 64331 Weiterstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation in einer Messengergruppe veröffentlicht abgeschlossen. zu haben. Der BS teilte über einen Messengerdienst mehrere 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO Frankfurt am 86a Fremdenfeindlich 1 99 09.02.2019 65934 Nein fremdenfeindliche und rassistische Bilder mit u.a. 0 0 0 0 0 ja 1x Einstellung gemäß § 45 JGG, Nein 2 2 0 0 Ja Main StGB Rassismus Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. § 153 StPO Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) eine Fahrplanvitrine mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 100 10.02.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) ein Treppenhaus mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 101 11.02.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und Antisemitisch 1 102 11.02.2019 60596 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Äußerungen. Fremdenfeindlich UT beschmierte(n) das Parkplatzschild des GS mit 86a Einstellung nach § 170 II StPO (Täter 1 103 12.02.2019 61348 Bad Homburg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation 86a UT formte(n) mit Bodenplatten ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 104 12.02.2019 64287 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1 105 12.02.2019 60388 Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalt. rechtskräftig Der BS versandte in einer Gruppe in einem Abgabe StA Hanau 86a 1 106 13.02.2019 63457 Hanau Nein Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Ermittlungsverfahren noch nicht Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS versandte mehrere Bilder mit Kennzeichen 86a Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 1 107 13.02.2019 63571 Gelnhausen Nein einer verfassungswidrigen Organisation über einen 1 1 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB 24.01.2020. Messengerdienst an die GS. 86a Der BS verwendete mehrfach eine Grußform einer Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1 108 15.02.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. rechtskräftig Nachdem der BS mit einem Pkw auf den GS Frankfurt am 224 Ermittlungsverfahren noch nicht 1 109 15.02.2019 60386 Ja zugefahren ist, zeigte der BS u.a. eine Grußform einer 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 86a Der BS zeigte wiederholt eine Grußform einer 1 110 15.02.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Versto Die BS führten sogenannte „Schutzzonenstreifen“ Einstellung gemäß § 170 II StPO gegen 1 111 16.02.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein durch. drei Beschuldigte VersG Nachdem der BS bei einer Gegendemonstration zu 223 einer Kundgebung der Partei Der III. Weg eine Strafbefehl, Geldstrafe von 280 1 112 16.02.2019 36037 Fulda Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Grußform einer verfassungswidrigen Organisation Tagessätzen à 8 €, rechtskräftig zeigte, verletzte er im weiteren Verlauf den GS. identisch mit 110 Js 9909/19 = lfd. Nr. 86a Der BS zeigte mehrfach eine Grußform einer 1 113 16.02.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja 112 (Doppelvorgang), Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Einstellung wegen ne bis in idem 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 7 von 54",
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Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 UT versandte(n) eine E-Mail mit fremdenfeindlichen 1 114 16.02.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 115 17.02.2019 35279 Neustadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Holztisch. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 116 17.02.2019 63450 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in eine Pkw-Tür ein. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, über Facebook ein Video 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 1 117 17.02.2019 63533 Mainhausen Nein geteilt zu haben, dessen Inhalt den Holocaust 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. relativiert/leugnet. UT bedrohte(n) über Facebook den GS mit fremden- 241 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 118 18.02.2019 64521 Groß-Gerau Nein und islamfeindlichen Inhalt. 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 119 19.02.2019 35576 Wetzlar Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine Wartebank 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) ein selbst angefertigtes Kennzeichen mit 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 120 19.02.2019 35327 Ulrichstein Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB nicht ermittelt werden) an einen abgemeldeten Pkw an. Der BS verbreitete in einer Gruppe in einem 130 Einstellung gemäß § 45 II JGG - 1 121 19.02.2019 34233 Fuldatal Nein Messengerdienst u.a. fremdenfeindliche Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB erzieherische Maßnahme einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS teilte in einer Gruppe eines Messengerdienstes Frankfurt am 86a Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S.2 Fremdenfeindlich 1 122 19.02.2019 60486 Nein ein Bild mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Nr.2 StPO Rassismus Organisation. 130 Der BS verlinkte einen Facebookbeitrag mit Strafbefehl, 30 Tagessätze zu je 10€, 1 123 20.02.2019 65529 Waldems Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB holocaustleugnendem Inhalt. rechtskräftig. Die BS verbreiteten Kennzeichen einer 86a 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 124 20.02.2019 36088 Hünfeld Nein verfassungswidrigen Organisation in einer Chatgruppe 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein StGB 2x Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. UT besprühte(n) eine Wand einer Unterführung mit Limburg an 86a Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte Fremdenfeindlich 1 125 20.02.2019 65549 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja der Lahn StGB und einen fremdenfeindlichen / rassistischen nicht ermittelt werden) Rassismus Schriftzug. UT besprühte(n) ein Treppenhaus eines Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 126 21.02.2019 60385 Nein Mehrfamilienhauses u.a. mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Altkleidercontainer mit u.a. 86a beides Einstellungen gemäß § 170 II StPO 1 127 21.02.2019 36088 Hünfeld Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB (Täter konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Versto Der BS steht im Verdacht, unerlaubt eine Schusswaffe 1 128 21.02.2019 35633 Lahnau ß Nein im Kontext einer „Schutzzonenstreife“ mit sich geführt 1 0 1 0 0 nein Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein WaffG zu haben. UT besprühte(n) eine Wand eines Schulgebäudes mit 86a Abgabe an StA Nürnberg-Fürth zu 401 Js 1 129 22.02.2019 64711 Erbach Nein u.a. einer Parole einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB 60110/19 Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 8 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT bemalte(n) einen Gehweg mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 130 22.02.2019 63477 Maintal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 UT versandt(en) eine beleidigende E-Mail mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 1 131 23.02.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremden- und islamfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 132 24.02.2019 34246 Vellmar Nein mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 130 Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches Strafbefehl, Geldstrafe 90 Tagessätze à 1 133 24.02.2019 35083 Wetter Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar auf einer Facebookseite. 30 €, rechtskräftig. 86a UT malte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 134 24.02.2019 64285 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf einen Pullover. konnte nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, Parolen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 1 135 24.02.2019 35390 Gießen Nein verfassungswidrigen Organisation auf Twitter 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. veröffentlicht zu haben. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 136 25.02.2019 63450 Hanau Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in den Pkw der GS. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1 137 25.02.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. StPO Des BS postete auf einer Internetseite u.a. einen 86a 1 138 26.02.2019 36251 Bad Hersfeld Nein Gegenstand mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Die BS waren in ihrer Wohnung im Besitz von u.a. 86a 1 139 27.02.2019 36367 Wartenberg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage gegen beide BS erhoben Nein 2 1 1 0 Nein StGB Organisation, welches von außen erkennbar waren. UT ritzte(n) in einen Türrahmen einer öffentlichen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 140 27.02.2019 35305 Grünberg Nein Toilette u.a. mehrere Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) Hausfassaden und Betonpfosten Frankfurt am 86a Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1 141 28.02.2019 60325 Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) Organisation. Frankfurt am 86a UT bemalte(n) die Außenwand eines Pavillons u.a. mit Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1 142 28.02.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer Parole einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) Der BS versandte in einer Gruppe in einem Offenbach am 130 Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 1 143 28.02.2019 63079 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB verfassungswidrigen Organisation sowie abgeschlossen. volksverhetzende Nachrichten. UT beschädigte(n) mehrere Grabsteine eines jüdischen 168 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 144 28.02.2019 61194 Niddatal Nein Friedhofs. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 130 Der BS schrie beleidigende und fremdenfeindliche Endgültige Einstellung gemäß. § 154 I 1 145 28.02.2019 65589 Hadamar Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Aussagen dem GS entgegen. Nr.1 StPO 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 9 von 54",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS versendete ein Kennzeichen einer 86a 1 146 28.02.2019 63322 Rödermark Nein verfassungswidrigen Organisation in einer Gruppe 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB eines Messengerdienstes. Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Hausfassade mit einem 1 147 01.03.2019 60325 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 86a UT bemalte(n) den Sockel eines Obelisken mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 148 01.03.2019 60311 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 303 UT brachte(n) an eine Hauswand/Glasscheiben Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlichk 1 149 01.03.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB Parolen verfassungswidriger Organisationen auf. abgeschlossen. eit UT besprühte(n) einen am Straßenrand abgestellten 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 150 01.03.2019 63322 Rödermark Nein Container mit u.a. einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a UT bemalte(n) eine Hausfassade mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 151 01.03.2019 63607 Wächtersbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 1 152 02.03.2019 60329 Nein 3 0 2 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Inhalten. abgeschlossen. Fremdenfeindlich Der BS versendete an den GS eine Nachricht mit Frankfurt am 86a 1 153 02.03.2019 60528 Nein Parolen einer verfassungswidrigen Organisation über 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB einen Messengerdienst. Frankfurt am 130 Der BS versendete eine E-Mail, in welcher der 1 154 02.03.2019 60437 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Holocaust geleugnet wird. 86a UT besprühte(n) ein Flachdach mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 155 03.03.2019 64823 Groß-Umstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt) Der BS zeigte während einer Veranstaltung zweimal 86a Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1 156 03.03.2019 61440 Oberursel Nein eine Grußform einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB rechtskräftig Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw der GS und ritzten u.a. ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 157 03.03.2019 34125 Kassel Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) in den Lack des Fahrzeugs. Einstellung durch Berufungskammer des 86a Der BS zeigte eine Grußform einer 1 158 03.03.2019 36145 Hofbieber Nein 0 0 0 0 0 ja LG Fulda gemäß § 206a StPO, sofortige Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Beschwerde der StA ist anhängig 241 UT versandte(n) einen Brief an den GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 1 159 03.03.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB bedrohendem islam- und fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 185 Der BS beleidigte die GS mit antiziganistischen und Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein Antiziganistisch 1 160 04.03.2019 60437 Nein 2 0 1 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Inhalt. Strafantrag Fremdenfeindlich 303 Der BS warf mittels Pflasterstein ein Fenster im Haus 1 161 04.03.2019 34626 Neukirchen Nein 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB des GS ein. 86a Der BS bestellte 12 Anhänger mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO 1 162 04.03.2019 35315 Homberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. (Verbreitungsabsicht nicht nachweisbar). 86a Der BS zeigte eine Grußform einer Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 10 €, 1 163 05.03.2019 64293 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. rechtskräftig 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 10 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschmierte(n) ein Fenster in einer Regionalbahn Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 164 05.03.2019 65929 Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 165 06.03.2019 60316 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Eingangstür mit zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 166 06.03.2019 60316 Nein 1 0 1 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 167 06.03.2019 61239 Ober-Mörlen Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen Feldweg 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) auf. 303 UT besprühte(n) eine Hauswand mit dem Schriftzug Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 168 06.03.2019 35037 Marburg Nein 1 0 0 1 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB \"Dresden 45\". konnte nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) Hauswände von Mehrfamilienhäusern Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 169 07.03.2019 60316 Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT beschmierte(n) die Stützmauer der GS mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 170 07.03.2019 65385 Rüdesheim Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 171 07.03.2019 34123 Kassel Nein verfassungswidrigen Organisation auf ein Plakat der 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) GS. 1x Strafbefehl, Geldstrafe 60 TS à 10 €, 185 Der BS beleidigte die GS mit u.a. fremdenfeindlichen 1 172 07.03.2019 35260 Stadtallendorf Nein 1 0 0 1 0 ja 1x Endgültige Einstellung gemäß § 154 I Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalten. StPO 130 Die BS verbreiteten fremdenfeindliche Inhalte in einer Ermittlungsverfahren noch nicht 1 173 07.03.2019 36320 Kirtorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 4 4 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Gruppe eines Messengerdienstes. abgeschlossen. Frankfurt am 86a Der BS äußerte zweimal Parolen einer Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S. 2 1 174 07.03.2019 60528 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Nr. 2 StPO Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 175 08.03.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 Ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in eine Wand. nicht ermittelt werden ) 130 UT versandte(n) drei Postkarten, in welchem der Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 176 08.03.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Holocaust geleugnet wird. konnte nicht ermittelt werden) Antisemitisch UT beschmierte(n) Hauswände mit u.a. Kennzeichen Fremdenfeindlich Frankfurt am 130 einer verfassungswidrigen Organisation und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 177 09.03.2019 60486 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Antisemitisch Main StGB fremdenfeindlichen, antisemitischen und rassistischen konnte nicht ermittelt werden) Rassismus Schriftzügen. 304 UT beschädigte(n) eine Fensterscheibe eines jüdischen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 178 10.03.2019 63450 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Gemeindezentrums. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, auf den Pkw der GS u.a. ein 86a Freispruch aus tatsächlichen Gründen, 1 179 10.03.2019 63571 Gelnhausen Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB rechtskräftig eingekratzt zu haben. 303 UT warf eine leere Bierflasche gegen die Eingangstür Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 180 11.03.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB eines Büros einer politischen Partei. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 11 von 54",
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"number": 16,
"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 181 12.03.2019 61130 Nidderau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS versandte über einen Messengerdienst ein 1 182 12.03.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzendes Video. 86a UT meldete sich über Notruf mit der Grußformel einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 183 13.03.2019 63371 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS rief in der Öffentlichkeit zweimal Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, Antisemitisch 1 184 13.03.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB volksverhetzende Äußerungen. rechtskräftig Fremdenfeindlich 86a UT bemalte(n) einen Briefkasten mit einem Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1 185 13.03.2019 35578 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden) UT versandte(n) eine bedrohende E-Mail mit Frankfurt am 241 Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 1 186 14.03.2019 60487 Nein antisemitischem und fremdenfeindlichen Inhalt an den 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB abgeschlossen. Fremdenfeindlich GS. UT beschmierte(n) den Pkw des GS mit u.a. Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 187 14.03.2019 60487 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich und antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzügen. 187 Der BS versandte eine verleumderische E-Mail z.N. endgültige Einstellung gemäß § 153a I 1 188 14.03.2019 63150 Heusenstamm Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB eines politischen Amtsträgers. StPO UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 189 15.03.2019 60322 Nein Organisation in eine Farbmarkierung auf einem 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) Parkplatz. 185 Der BS beleidigte den GS u.a. mit antisemitischen und Antisemitisch 1 190 15.03.2019 65183 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen Aussagen. Fremdenfeindlich 86a UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 191 16.03.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Statue mit einem Kennzeichen 1 192 17.03.2019 60311 Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 130 Antisemitisch 1 193 17.03.2019 60598 Nein Der BS äußerte mehrfach volksverhetzende Inhalte. 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Fremdenfeindlich Die BS stehen im Verdacht, eine Internetseite zu 130 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 1 194 18.03.2019 35390 Gießen Nein betreiben, auf welcher fremdenfeindliche und 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Ja StGB abgeschlossen. Rassismus rassistische Inhalte veröffentlicht werden. Der BS äußerte den GS gegenüber u.a. Frankfurt am 86a Urteil, 150 Tagessätze à 8 €, nicht 1 195 18.03.2019 60329 Nein fremdenfeindliche Aussagen und zeigte Grußformen 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB rechtskräftig einer verfassungswidrigen Organisation. 86a UT beschmierte(n) eine Radwegbeschilderung mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 196 18.03.2019 69509 Mörlenbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS versendete einen Brief an die GS mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 1 197 18.03.2019 60489 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzenden Inhalten. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 12 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT brachte(n) mehrere Schriftzüge mit Parolen Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a 1 198 19.03.2019 60311 Nein verfassungswidriger Organisationen im 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Innenstadtbereich an. nicht ermittelt werden ) UT beschmierte(n) ein Fahrzeug eines islamischen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 1 199 19.03.2019 65929 Nein Unternehmens mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnte nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT besprühte(n) ein Denkmal u.a. mit einem 1 200 20.03.2019 65931 Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a UT bemalte(n) eine Hausfassade mit Kennzeichen 1 201 20.03.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 130 Der BS äußerte sich fremdenfeindlich gegenüber den 1 202 20.03.2019 60489 Nein 2 0 2 0 0 nein 3x Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 3 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB GS. 224 Der BS besprühte den GS mit Reizgas und äußerte eine Urteil, 3 Monate Freiheitsstrafe, 1 203 21.03.2019 35037 Marburg Ja 1 1 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Islamfeindlich StGB Parole einer verfassungswidrigen Organisation. Bewährung, rechtskräftig 86a Der BS zeichnete zwei Kennzeichen einer Anklage erhoben, bei Gericht Einstellung 1 204 21.03.2019 34253 Lohfelden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an eine Schultafel. nach §§ 45, 47 JGG 130 UT bemalte(n) den Türrahmen des GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 1 205 21.03.2019 64285 Darmstadt Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Schriftzügen. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am 86a 1 206 22.03.2019 60326 Nein verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines 0 0 0 0 0 Ja konnten Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Pkws. nicht ermittelt werden ) UT bemalte(n) die Sitzgruppe an einem Sandkasten mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 207 22.03.2019 64347 Griesheim Nein u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 185 Die BS beleidigten den GS mit fremdenfeindlichen 1 208 22.03.2019 60389 Nein 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalten. 130 UT rief fremdenfeindliche/antisemitische Inhalte in Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 1 209 23.03.2019 34117 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB der Öffentlichkeit. konnte nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 210 23.03.2019 34289 Zierenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür. konnte nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 211 24.03.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation auf Gehwege und Spielplätze. nicht ermittelt werden ) Versto Die BS standen im Verdacht, \"Schutzzonenstreifen\" 1 212 25.03.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja 3x Einstellung gemäß § 152 II StPO Nein 3 3 0 0 Nein durchgeführt zu haben. VersG 86a Der BS ritzte in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer 1 213 25.03.2019 64720 Michelstadt Nein 1 0 1 0 0 ja endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 N StGB verfassungswidrigen Organisation ein. Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) ein Schild mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 214 25.03.2019 60685 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden ) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT besprühte(n) einen Gehweg vor einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a 1 215 26.03.2019 61440 Oberursel Nein Asylunterkunft mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a UT sprühte(n) mehrere Graffiti mit Kennzeichen einer 1 216 26.03.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja konnte Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf die Straße. nicht ermittelt werden ) Der BS nötigte die GS im Straßenverkehr ihr Fahrzeug Frankfurt am 240 Fremdenfeindlich 1 217 26.03.2019 60329 Nein abzubremsen, nachdem er sie 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Rassismus fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. UT brannte(n) in hölzerne Pfosten eines Pavillons 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 218 26.03.2019 34560 Fritzlar Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) ein. UT beschmierte(n) die Wand einer Toilettenanlage mit 86a einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 219 26.03.2019 63619 Bad Orb Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Organisation und einem fremdenfeindlichen konnten nicht ermittelt werden) Schriftzug. 130 Der BS verfasste ein fremdenfeindliches Kommentar 1 220 26.03.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB auf YouTube. Der BS äußerte mehrfach fremdenfeindliche Inhalte Frankfurt am 130 und Parolen einer verfassungswidrigen Organisation, Ermittlungsverfahren noch nicht 1 221 27.03.2019 60314 Nein 3 0 2 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB nachdem er gleichgelagerte Kennzeichen an Fahrzeuge abgeschlossen. angebracht hatte. 303 UT beschmierte(n) einen Altglascontainer mit Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1 222 28.03.2019 65189 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden) 86a Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 1 223 29.03.2019 63500 Seligenstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation. abgeschlossen. UT beschädigte(n) durch Aufbringen eines Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 224 29.03.2019 60327 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnte nicht ermittelt werden ) mit Farbe ein Garagentor. Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Frankfurt am 185 Strafbefehl, 90 Tagessätze à 10 €, 1 225 29.03.2019 60386 Nein Äußerungen. 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB rechtskräftig 86a UT besprühte(n) den Zaun der GS u.a. mit mehreren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 226 29.03.2019 35216 Biedenkopf Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS zeigte eine Grußform einer Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1 227 29.03.2019 60594 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. StPO Frankfurt am 185 Der BS beleidigte den GS mit Fremdenfeindlich 1 228 30.03.2019 60435 Nein 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO. Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen. Rassismus 86a UT beschmierte(n) eine Holzbank des GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 229 30.03.2019 34560 Fritzlar Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS beleidigte u.a. den GS und sang Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 1 230 30.03.2019 60329 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB antisemitische/fremdenfeindliche Lieder. abgeschlossen. Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 14 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 Der BS stellte auf verschiedenen Twitter-Accounts 1 231 30.03.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB bedrohende/volksverhetzende Kommentare ein. UT ordnete(n) Holzbänke in einer Form eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1 232 31.03.2019 61118 Bad Vilbel Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) mit Ketchup ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1 233 31.03.2019 34121 Kassel Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen Gehweg 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnte nicht ermittelt werden) auf. Antisemitisch Frankfurt am 130 UT verteilte(n) Flyer mit u.a. antisemitischen und Ermittlungsverfahren noch nicht 2 234 01.04.2019 60323 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremden-/islamfeindlichen Inhalten. abgeschlossen. Islamfeindlich 86a Der BS postete auf Facebook ein Bild mit einer Parole Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 2 235 01.04.2019 36320 Kirtorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. StPO 86a UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 236 01.04.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Der BS rief mehrfach Parolen einer 86a Strafbefehl, Geldstrafe 135 Tagessätze à 2 237 01.04.2019 64291 Darmstadt Nein verfassungswidrigen Organisation aus und beleidigte 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB 15 €, rechtskräftig die beiden GS. Frankfurt am 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 238 01.04.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS drohte die Begehung von Straftaten in der 126 Urteil, 1 Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur 2 239 02.04.2019 55246 Wiesbaden Nein Öffentlichkeit an und äußerte einen Bezug zu einer 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Bewährung, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation. 267 Versuch der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis Reichsbürger/ 2 240 02.04.2019 34576 Homberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB mittels Fantasiedokumenten durch den BS. Selbstverwalter 86a UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 2 241 02.04.2019 64289 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) Der BS war im Besitz eines Fantasieausweises, auf dem 86a 2 242 02.04.2019 34613 Schwalmstadt Nein sich ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation befand. 86a Der BS zeigte eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze à 2 243 02.04.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 10 €, rechtskräftig. 86a UT sprühte(n) auf einem Spielplatz u.a. ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 244 03.04.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) 86a UT besprühte(n) zwei Schaukästen u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 245 03.04.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am 86a Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen 2 246 03.04.2019 60323 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. UT brachte(n) u.a. antisemitische Symbole und 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 247 04.04.2019 36272 Niederaula Nein mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Antisemitisch StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation an mehreren Gebäuden der GS an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT beschmierte(n) die Kellerräume eines Wohnhauses Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 248 04.04.2019 65936 Nein mit u.a. Parolen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Organisation. Frankfurt am 223 Die GS wurde in der U-Bahn durch eine UT getreten Ermittlungsverfahren noch nicht 2 249 06.04.2019 60313 Ja 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB und fremdenfeindlich beschimpft. abgeschlossen. Frankfurt am 185 Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2 250 06.04.2019 60594 Nein Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt. 1 0 0 1 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB StPO Der BS stand im Verdacht, dem GS u.a. Offenbach am 130 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 251 06.04.2019 63069 Nein fremdenfeindlich/rassistisch gegenübergetreten zu 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB abgeschlossen Rassismus sein. Frankfurt am 86a Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 252 06.04.2019 60327 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) Werbetafeln mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 253 06.04.2019 35625 Hüttenberg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnte nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 254 07.04.2019 65510 Idstein Nein verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt auf. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) die Sitzfläche einer Parkbank u.a. mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 255 07.04.2019 35469 Allendorf Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT besprühte(n) einen Streugutbehälter mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 256 08.04.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Feldweg u.a. mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 257 09.04.2019 36205 Sontra Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bad 86a UT ritzte(n) in die Rinde mehrerer Bäume Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 258 09.04.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Wildungen StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) die Westseite einer Synagoge u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter 2 259 09.04.2019 64720 Michelstadt Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Antisemitisch StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT verwendete(n) in einem Aufzug Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 260 09.04.2019 63165 Mühlheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 261 09.04.2019 35398 Gießen Nein 0 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte ein Video mit 130 Fremdenfeindlich 2 262 09.04.2019 35216 Biedenkopf Nein fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt in einem 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja StGB Rassismus Messengerdienst. Der BS steht im Verdacht, Zettel mit u.a. für die GS Frankfurt am 185 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 263 11.04.2019 60388 Nein beleidigenden und fremdenfeindlichen Inhalt verteilt 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB abgeschlossen. zu haben. Frankfurt am 224 Der BS griff die beiden GS u.a. körperlich an, nachdem Fremdenfeindlich 2 264 12.04.2019 60329 Ja 2 0 0 2 0 ja Anklage erhoben Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB er diese fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 16 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) Sandsteinmauern mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 265 13.04.2019 64579 Gernsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) in einer Herrentoilette zwei 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 266 13.04.2019 63679 Schotten Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) auf. 86a UT besprühte(n) eine Garagenwand mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 267 13.04.2019 64401 Groß-Bieberau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) in die Schotterfläche eines Parkplatzes 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 268 13.04.2019 64354 Reinheim Nein ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Die beiden BS standen im Verdacht dreimal eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 269 14.04.2019 35091 Cölbe Nein Parole einer verfassungswidrigen Organisation gerufen 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) zu haben. Anklage erhoben, im abgetrennten Frankfurt am 185 Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 2 270 15.04.2019 60389 Nein 1 0 0 1 0 nein Verfahren: Ermittlungsverfahren noch Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalt. nicht abgeschlossen. 86a UT brannte(n) in eine Holzhütte u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 271 16.04.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation ein. konnten nicht ermittelt werden) Zwischen den BS und den GS kam es zu einer Frankfurt am 223 Fremdenfeindlich 2 272 16.04.2019 60486 Ja Auseinandersetzung, bei welcher die GS fremden- 2 1 0 2 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 2 1 1 0 Ja Main StGB Islamfeindlich /islamfeindlich beschimpft wurden. 86a UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 273 17.04.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch Aufmalen Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 274 17.04.2019 60435 Nein von u.a. zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 275 17.04.2019 35066 Frankenberg Nein Aufbringen einer Parole einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 276 17.04.2019 60487 Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Hausfassade. 86a Der BS äußerte u.a. eine Parole einer Urteil, Geldstrafe 120 Tagessätze à 10 €, 2 277 17.04.2019 34131 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. rechtskräftig Frankfurt am 86a Die BS führte u.a. eine Grußform einer Endgültige Einstellung gemäß § 153a I S. 2 278 17.04.2019 60439 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB verfassungswidrigen Organisation durch. 2 Nr. 2 StPO 86a UT ritzte(n) in die Motorhaube eines Fahrzeugs ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 279 18.04.2019 35396 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Reinhardshage 86a Der BS veröffentlichte ein Bild mit Bezug zu einer 2 280 20.04.2019 34359 Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein n StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2 281 20.04.2019 36341 Lauterbach Nein Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 17 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2 282 20.04.2019 36304 Alsfeld Nein Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. UT beschmierte(n) die Hauswand eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 283 21.04.2019 65232 Taunusstein Nein Mehrfamilienhauses u.a. mit zwei Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 223 Die weibliche UT schlug die GS und beleidigte sie mit 2 284 21.04.2019 60439 Ja 1 1 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremdenfeindlichen Inhalt. Frankfurt am 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze zu je 40 2 285 21.04.2019 60437 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. €, rechtskräftig 303 UT zerstörte(n) eine Wegbeschilderung in einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 286 22.04.2019 36325 Feldatal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Kontext. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Der BS beschmierte den Eingang eines Gebäudes mit Ermittlungsverfahren noch nicht 2 287 23.04.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 303 UT bemalte(n) die Wand einer Toilette im Kontext von Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 288 23.04.2019 63589 Linsengericht Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parolen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) mehrere Außenwände mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 289 23.04.2019 64560 Riedstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Mainz- 86a UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 2 290 25.04.2019 55246 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein Kostheim StGB verfassungswidrigen Organisation auf einen Baum an. in Verbindung mit den weiteren 223 Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt Vorwürfen: Urteil, Freiheitsstrafe 1 Jahr 6 2 291 25.04.2019 34125 Kassel Ja 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB und versuchte ihr Kopftuch vom Kopf zu ziehen. Monate, Unterbringung Entziehungsanstalt, rechtskräftig 86a UT verursachte(n) u.a. mehrere Schmierereien mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 292 25.04.2019 61200 Wölfersheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) mehrere beleidigende Aufkleber mit 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 293 26.04.2019 37269 Eschwege Nein fremden-/islamfeindlichen Inhalten an ein Gebäude 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich an. Frankfurt am 86a Der BS äußerte u.a. eine Parole einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 294 26.04.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 295 26.04.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) 130 Die BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 296 26.04.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar auf Facebook. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 297 29.04.2019 65232 Taunusstein Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der BS versendete ein Schreiben mit beleidigendem 2 298 29.04.2019 60598 Nein 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Inhalt im politischen Kontext an den GS. 86a UT brachte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 299 30.04.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in der Öffentlichkeit an. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 18 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Frankfurt am 86a UT äußerte(n) Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 300 30.04.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Die BS veröffentlichte in Facebook ein Bild mit u.a. 86a 2 301 30.04.2019 35315 Homberg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 0 1 0 Nein StGB Organisation. Frankfurt am 185 UT beleidigte den GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 302 30.04.2019 60313 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 86a Die BS äußerte Parolen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 2 303 30.04.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein Main StGB Organisation. abgeschlossen. 86a UT kratzte(n) auf den Pkw des GS u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 304 01.05.2019 69509 Mörlenbach Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT versandte(n) einen Brief mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 305 01.05.2019 34454 Bad Arolsen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB und holocaustleugnenden Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Hausfassade mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 306 02.05.2019 65201 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) Wände und Brückenpfeiler u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 307 02.05.2019 61118 Bad Vilbel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am 130 UT veröffentlichte(n) auf Facebook einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 308 02.05.2019 63065 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzenden Beitrag. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 309 02.05.2019 34289 Zierenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in eine Hinweistafel. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS veröffentlichte auf Instagram Kennzeichen 2 310 02.05.2019 36115 Ehrenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. 130 Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 2 311 02.05.2019 63599 Biebergemünd Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. 241 Der BS bedrohte die drei GS mit einem Messer und 2 312 03.05.2019 65185 Wiesbaden Nein 3 0 3 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Äußerungen. Der BS äußerte gegenüber der GS eine Antiziganistisch 185 2 313 04.05.2019 34233 Fuldatal Nein antiziganistische/fremdenfeindliche/rassistische 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Äußerung. Rassismus Frankfurt am 130 UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden Beitrag Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 314 05.05.2019 60431 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB auf Facebook. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS äußerte mehrfach eine Parole einer Strafbefehl, rechtskräftig (Geldstrafe 60 2 315 05.05.2019 35687 Dillenburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. TS à 15,00 €) 86a Der BS zeigte einen Grußform einer 2 316 05.05.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 86a UT besprühte(n) einen Anhänger u.a. mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 317 06.05.2019 65321 Heidenrod Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 19 von 54",
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Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT beschmierte(n) Mauern mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 318 06.05.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bei dem BS wurden zwei unverdeckte Tätowierungen Frankfurt am 86a 2 319 06.05.2019 60311 Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation wahrgenommen. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) in eine Fahrstuhltür u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 320 06.05.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 321 07.05.2019 65205 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation an mehreren Stellen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) im öffentlichen Verkehrsraum gesprüht zu haben. 86a UT sprühte(n) Symbolik einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 322 07.05.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation auf ein Wahlplakat. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT verursachte(n) Schmierereien mittels u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 323 07.05.2019 35452 Heuchelheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Behinderung StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT verfasste(n) einen Zettel mit holocaustleugnenden Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 324 07.05.2019 65830 Kriftel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Bushaltestelle mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 325 07.05.2019 65329 Hohenstein Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Schriftzügen. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS beschmierte einen Eingang mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 2 326 07.05.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 86a UT beschmierte(n) eine Bushaltestelle mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 327 08.05.2019 64739 Höchst Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS befestigte an einem Hoftor ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO, 2 328 08.05.2019 35260 Stadtallendorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT besprühte(n) einem Baum mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 329 09.05.2019 68623 Lampertheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) ein Wahlplakat mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 330 09.05.2019 35638 Leun Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Hinweisschild und eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 331 09.05.2019 35096 Weimar Nein Schutzhütte mit u.a. Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten eine Fotomontage über den GS, in 86a welcher u.a. ein Kennzeichen einer 3x Einstellung gemäß § 45 I JGG, § 153 2 332 09.05.2019 35781 Weilburg Nein 1 1 1 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation zu sehen ist, über StPO einen Messengerdienst. UT besprühte(n) die Rückseite einer Garagenanlage Mühlheim am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 333 10.05.2019 63165 Nein mit u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 334 11.05.2019 35415 Pohlheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf die Straße. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit volksverhetzendem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 335 11.05.2019 35638 Leun Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 303 Der BS beschädigte die Glasscheibe einer Zugangstür 2 336 11.05.2019 35457 Lollar Nein 0 0 0 0 0 Nein Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB zu einer Moschee. 86a Die BS zeigten eine Grußform einer beide Ermittlungsverfahren noch nicht 2 337 13.05.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. UT besprühte(n) eine(n) 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 338 13.05.2019 35452 Heuchelheim Nein Parkbank/Pflanzkübel/Gehweg mit u.a. Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 303 UT beschädigte(n) Wahlplakate durch Überkleben von Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 339 13.05.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB „Hassbotschaften“. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT überklebte(n) ein Wahlplakat mit zwei Plakaten mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 340 14.05.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB inhaltlichen Kontext zur Debatte über Zuwanderung. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) Sitze eines Linienbusses durch u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 341 14.05.2019 34626 Neukirchen Nein Einbrennen von Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) verfassungswidrigen Organisation. 303 UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 342 14.05.2019 35390 Gießen Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 343 14.05.2019 65795 Hattersheim Nein UT beschädigte(n) Wahlplakate der Partei \"Die Linke\". 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Den BS wurde vorgeworfen, u.a. eine Grußform einer 86a 5x Vorläufige Einstellung gemäß § 45 II 2 344 14.05.2019 35781 Weilburg Nein verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu 1 0 1 0 0 ja Nein 5 5 0 0 Nein StGB JGG haben. 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 345 15.05.2019 63456 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht, auf seinem Laptop ein Frankfurt am 86a 2 346 15.05.2019 60549 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB aufgebracht zu haben. UT besprühte(n) einen Treppenaufgang u.a. mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 347 16.05.2019 64839 Münster Nein mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Organisation. 86a UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 348 16.05.2019 61440 Oberursel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parole einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 349 16.05.2019 63452 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT versandte(n) mehrere Briefe mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 350 16.05.2019 61449 Steinbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 351 17.05.2019 63674 Altenstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) UT äußerte(n) u.a. fremdenfeindliche/antisemitische 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 352 17.05.2019 35390 Gießen Nein Parolen im Kontext einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 21 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT besprühte(n) Grabsteine, eine Mauer und einen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 353 17.05.2019 60313 Nein Mauervorsprung u.a. mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 185 Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 2 354 17.05.2019 60599 Nein 1 0 0 1 0 nein Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. 185 Der BS steht im Verdacht, die beiden GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 355 17.05.2019 35039 Marburg Nein 2 0 0 2 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT beschmierte(n) eine Eingangstür u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 356 18.05.2019 34497 Korbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS trug sichtbar eine Tätowierung mit einer Parole Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 2 357 18.05.2019 35043 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. 15 € rechtskräftig Die BS stand im Verdacht, eine Nachricht mit einer 86a 2 358 19.05.2019 36041 Fulda Nein Parole einer verfassungswidrigen Organisation im 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Nein StGB Internet versendet zu haben. 86a UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 359 19.05.2019 34549 Edertal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bad 130 Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS mit Ermittlungsverfahren noch nicht 2 360 19.05.2019 34537 Nein 4 0 4 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Wildungen StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein fremdenfeindliches 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 361 20.05.2019 63110 Rodgau Nein Kommentar zum Nachteil des GS auf einer öffentlichen 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. Internetseite getätigt zu haben. UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 362 20.05.2019 63654 Büdingen Nein Inhalt auf. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB konnten nicht ermittelt werden) 303 UT beschädigte(n) eine israelische Fahne im Kontext Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 363 20.05.2019 35037 Marburg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer Veranstaltung. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS war im Besitz von u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 364 21.05.2019 60435 Nein verfassungswidrigen Organisation, welche auf seinem 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. Mobiltelefon gespeichert waren. 86a UT beschmierte(n) eine Schulbank mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 365 21.05.2019 63179 Obertshausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT versendete(n) ein fremdenfeindliches Schreiben an Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 366 21.05.2019 64295 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB eine Behörde. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 367 22.05.2019 63667 Nidda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 368 22.05.2019 34121 Kassel Nein verfassungswidrigen Organisation verwendet und die 2 0 1 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. GS beleidigt zu haben. 185 Der BS steht im Verdacht, eine fremdenfeindliche 2 369 22.05.2019 34576 Homberg Nein 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf Privatklageweg Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Beleidigung gegenüber dem GS getätigt zu haben. 86a UT besprühte(n) ein Wartehäuschen mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 370 22.05.2019 35096 Weimar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 22 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a Der BS zeigte eine Grußform einer 2 371 23.05.2019 34125 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer Bad 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 372 23.05.2019 65307 Nein verfassungswidrigen Organisation aus Metall auf 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Schwalbach StGB konnten nicht ermittelt werden) einem Gehweg. Der BS steht im Verdacht, Musik mit Bezug zu einer 86a 2 373 23.05.2019 36129 Gersfeld Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. 86 a UT besprühte(n) ein Wahlplakat mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 374 24.05.2019 65396 Walluf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) einen Briefkasten einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 2 375 24.05.2019 60599 Nein muslimischen Einrichtung mit einem Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a 2 376 25.05.2019 65185 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation verwendet zu 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB haben. 130 Der BS steht im Verdacht, die GS mit fremden- Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 377 25.05.2019 61169 Friedberg Nein 4 1 3 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB /ausländerfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. abgeschlossen. Ausländerfeindlich 86a Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 378 25.05.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS schlug mit einer Eisenstange gegen die Mühlheim am 130 Fensterscheibe der Fahrertür, während sich die GS im Islamfeindlich 2 379 26.05.2019 63165 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Auto befand. Des Weiteren beleidigte er die GS mit Fremdenfeindlich u.a. islamfeindlichen Inhalt. . Frankfurt am 86a Zwei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 380 26.05.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch 130 Der BS tätigte mehrfach rassistische/antisemitische/ 2 381 27.05.2019 35578 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindliche Äußerungen. Rassismus 130 UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 382 27.05.2019 61169 Friedberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt auf. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS stand im Verdacht, u.a. mehrfach Parolen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 383 27.05.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. abgeschlossen. 86a UT besprühte(n) eine Hauswand mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 384 27.05.2019 36043 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT schrieb(en) auf einen Briefkasten einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 385 27.05.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Ja StGB antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 130 UT versandte(n) Wahlflyer mit fremdenfeindlichen 2 386 28.05.2019 63654 Büdingen Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. UT brachte(n) auf einem 86a Bahnhofsgelände/Treppenabgang u.a. ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 387 29.05.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 23 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT ritzte(n) in das Glas von Fensterscheiben 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 388 29.05.2019 65385 Rüdesheim Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) ein. UT bemalte(n) zwei Werbeschilder des GS mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 389 29.05.2019 64397 Modautal Nein mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT rief(en) Parolen einer verfassungswidrigen 7xEinstellung gemäß § 170 II StPO 2 390 29.05.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 7 6 1 0 Nein StGB Organisation. (mangeln. Tatverdacht) UT brannte(n) mittels flüssigem Grillanzünder ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 391 30.05.2019 36151 Burghaun Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) in eine Teerfläche. Eine Zeugin beobachtete, wie mehrere UT u.a. eine 86a Grußform einer verfassungswidrigen Organisation und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 392 30.05.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB fremdenfeindliche Beleidigungen gegenüber den konnten nicht ermittelt werden) Rassismus unbekannten GS getätigt haben. 86a Der BS zeigte zweimal eine Grußform einer 2 393 30.05.2019 35789 Weilmünster Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 185 Der BS äußerte antisemitische/fremdenfeindliche Antisemitisch 2 394 30.05.2019 34127 Kassel Nein 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja StGB Beleidigungen gegenüber dem GS. Fremdenfeindlich UT beschädigte(n) den Pkw des GS u.a. durch Einritzen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 395 30.05.2019 36936 Steinau Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT malte(n) u.a. auf zwei Tafeln zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 396 30.05.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation auf. konnten nicht ermittelt werden) 130 Ein UT äußerte fremdenfeindliche Äußerungen, Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 397 30.05.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB während er mit einem Zug fuhr. konnten nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) einen Spielturm und eine Mauer u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 398 30.05.2019 63165 Mühlheim Nein mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT ritzte(n) antisemitische/fremdenfeindliche Meißner- 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 399 31.05.2019 37290 Nein Schriftzüge und ein Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Abterode StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation in eine Wand. 86a UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 400 31.05.2019 61348 Bad Homburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 401 31.05.2019 64293 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation . konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) mehrere Objekte mit u.a. Bad 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 402 01.06.2019 65307 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Schwalbach StGB konnten nicht ermittelt werden) und fremdenfeindlichen Parolen. 86a UT ritzte(n) in ein Spielhaus u.a. zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 403 02.06.2019 36157 Ebersburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation ein. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 24 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS hängte u.a. einen Gürtel symbolisch in Form 130 Ermittlungsverfahrenen noch nicht Fremdenfeindlich 2 404 02.06.2019 68519 Viernheim Nein eines Galgens mit volksverhetzender Aufschrift an 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB abgeschlossen Islamfeindlich einen Baum entlang eines Radweges. Abgabe an GBA (dortiges Az: 2 BJs 364/19-5a). 211 Die BS stehen im Verdacht, den GS aus u.a. Verfahren gegen dritten Beschuldigten 2 405 02.06.2019 34466 Wolfhagen Ja 1 0 1 0 0 ja ja 3 3 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Gründen getötet zu haben. abgetrennt (1622 Js 23817/19) und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Tatverdacht ausgeräumt) 140 UT veröffentlichte(n) eine fremdenfeindliche Ermittlungsverfahren noch nicht 2 406 02.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Twittermeldung, welche eine andere Straftat billigte. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, mittels einer 140 Einstellung gemäß § 170 II StPO (BS 2 407 02.06.2019 34123 Kassel Nein fremdenfeindlichen E-Mail die Begehung einer Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verstorben) zum Nachteil des GS gebilligt zu haben. Frankfurt am 130 Ein UT äußerte sich fremdenfeindlich/rassistisch Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 408 03.06.2019 60388 Nein 1 1 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB gegenüber dem GS. abgeschlossen. Rassismus Frankfurt am 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 409 03.06.2019 65929 Nein Ein UT beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Inhalt. 86a UT beschmierte(n) Wände/Türen/Spielgeräte mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 410 03.06.2019 34127 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 411 03.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher eine Straftat 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 412 03.06.2019 34117 Kassel Nein z.N. des GS gebilligt wird und im fremdenfeindlichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 413 03.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 414 03.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. 189 UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen Ermittlungsverfahren noch nicht 2 415 03.06.2019 34121 Kassel Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB GS per E-Mail mit fremdenfeindlichen Inhalt. abgeschlossen. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Twitter, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 416 04.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Facebook, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 417 04.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. Frankfurt am 130 UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende Ermittlungsverfahren noch nicht 2 418 05.06.2019 60327 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 25 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) den Asphalt mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 419 05.06.2019 64291 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2 420 05.06.2019 64293 Darmstadt Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Nein StGB StPO Organisation. UT brachte(n) an einem Wetterschutzhaus zwei 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 421 05.06.2019 36137 Großenlüder Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden). an. 86a Ein UT rief u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 422 05.06.2019 35321 Laubach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Partei. konnten nicht ermittelt werden) 241 Der BS bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen Strafbefehl, Geldstrafe von 60 2 423 05.06.2019 36110 Schlitz Nein 1 0 1 0 0 Ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Inhalt. Tagessätzen à 30 €, rechtskräftig UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 424 05.06.2019 65187 Wiesbaden Nein welches inhaltlich eine Straftat zum Nachteil des GS 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. billigt und im fremdenfeindlichen Kontext steht. Ein UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher er eine 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 425 05.06.2019 34112 Kassel Nein Straftat zum Nachteil des GS billigte und im 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. fremdenfeindlichen Kontext steht. UT beschädigte(n) u.a. eine Sitzbank durch Einbrennen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 426 06.06.2019 65812 Bad Soden Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 427 06.06.2019 65589 Hadamar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Grabstein. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 224 Der BS beschädigte die Motorhaube des GS und Strafbefehl, 120 Tagessätze à 30 €, 2 428 06.06.2019 60433 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen Inhalt. rechtskräftig 86a UT bemalte(n) einen Zaunpfahl mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 429 07.06.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 Der BS beleidigte die GS über Twitter mittels eines Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 430 08.06.2019 64546 Mörfelden Nein 1 0 0 1 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremden-/islamfeindlichen Kommentars. abgeschlossen. Islamfeindlich 86a UT beschmierte(n) einen Mülleimer mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 431 09.06.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 432 09.06.2019 36341 Lauterbach Nein verfassungswidrigen Organisation auf ein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Verkehrszeichen an. 86a Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 433 09.06.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT beschädigte(n) die Fensterscheibe eines Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 434 09.06.2019 34117 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parteibüros. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT beschädigte(n) die Fensterscheibe einer Moschee Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 2 435 09.06.2019 34127 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB durch Steinwurf. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 436 09.06.2019 35282 Rauschenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 26 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT veröffentlichte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 2 437 09.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf Twitter. abgeschlossen. Frankfurt am 86a Der BS versandte über einen Messengerdienst ein Ermittlungsverfahren noch nicht 2 438 10.06.2019 60389 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 439 10.06.2019 63584 Gründau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Ermittlungsverfahren noch nicht 86a UT besprühte(n) mehrere Heuballen mit Kennzeichen abgeschlossen. 2 440 10.06.2019 63633 Birstein Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. Die BS verteilten aufgezeichnete und ausgedruckte Anklage bzgl. BS 1; Einstellung gemäß § 86a 2 441 11.06.2019 35288 Wohratal Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja 45 I JGG bzgl. BS 2 und 3; Einstellung Nein 4 3 1 0 Nein StGB in einem Schulgebäude. gemäß § 170 II StPO gegen Kind. 86a UT besprühte(n) einen Radweg mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 442 11.06.2019 64823 Groß-Umstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT verleugnete(n) den Holocaust und verfasste(n) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 443 12.06.2019 64297 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindliche Inhalte im Internet. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT malte(n) auf eine Tafel u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 444 13.06.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS versandte Kennzeichen einer 86a 2 445 13.06.2019 34212 Melsungen Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 1 0 1 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 153a StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst an den GS. UT beschmierte(n) Wände, Türen und eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 446 13.06.2019 68623 Lampertheim Nein Tischtennisplatte mit u.a. Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden). Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 185 Eine UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 447 14.06.2019 60594 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalten. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritze(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 448 16.06.2019 65203 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS. konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Glaswand eines 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 449 16.06.2019 36037 Fulda Nein Haltestellenhäuschens u.a. mit einem Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. UT besprühte(n) eine Garagenwand/Garagentor mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 450 16.06.2019 36100 Petersberg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS zeigte in der Öffentlichkeit seine 86a 2 451 17.06.2019 34613 Schwalmstadt Nein Tätowierungen, welche u.a. Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation darstellen. Der BS bohrte die Schlösser eines Schaukastens auf 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 452 17.06.2019 34613 Schwalmstadt Nein und brachte dort mehrere Schreiben mit politischen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB (mangelnder Tatverdacht) Inhalt an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT befestigte(n) auf einem Parkplatz an einem Neckarsteinac 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 453 17.06.2019 69239 Nein Hinweisschild Aufkleber in Form eines Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein h StGB konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 185 UT verfasste(n) auf Twitter beleidigende Kommentare Antisemitisch 2 454 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an StA Mainz Nein 0 0 0 0 Ja StGB mit antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt. Fremdenfeindlich 111 Der BS forderte mittels eines Kommentars auf Ermittlungsverfahren noch nicht 2 455 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. abgeschlossen. 111 Der BS forderte(n) mittels eines Kommentars auf 2 456 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Abgabe an GStA München Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. 111 UT forderte(n) mittels eines Kommentars auf YouTube 2 457 17.06.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Abgabe an StA Karlsruhe Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 458 18.06.2019 60316 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in eine Parkbank. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT rief(en) mehrfach Parolen einer 2 459 18.06.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer 2 460 18.06.2019 37247 Großalmerode Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten u.a. Kennzeichen einer Antisemitisch Frankfurt am 130 verfassungswidrigen Organisation über einen 2 461 18.06.2019 60598 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 2 2 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Messengerdienst und äußerten sich in Rassismus volksverhetzender Form. Frankfurt am 86a UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 462 19.06.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation auf Twitter. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT sang(en) ein Lied mit Parolen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 463 19.06.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 464 19.06.2019 61118 Bad Vilbel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT formte(n) mit Bauhölzern ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 465 19.06.2019 35282 Rauschenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 466 19.06.2019 60528 Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fahrradweg auf. 130, UT verteilte(n) mehrere Medien mit u.a. fremden- Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 2 467 20.06.2019 35321 Laubach 131 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja /islamfeindlichen Inhalten in Briefkästen. abgeschlossen. Islamfeindlich StGB Frankfurt am 86a Der BS trug einen Gürtel mit einer Parole einer 2 468 20.06.2019 60386 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a Urteil Gelstrafe 30 Tagessätze a 30,--, 2 469 22.06.2019 35683 Dillenburg Nein verfassungswidrigen Organisation, welches durch die 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB rechtskräftig Öffentlichkeit wahrnehmbar war. 86a UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer Einstellung § 170 II StPO (Täter konnte Antisemitisch 2 470 22.06.2019 65551 Limburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation in ein Wartehaus. nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 Der BS versandte ein fremdenfeindliches Bild über 2 471 23.06.2019 63607 Wächtersbach Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB einen Messengerdienst. Der BS klebte Aufkleber mit Parolen einer 303 2 472 23.06.2019 61197 Florstadt Nein verfassungswidrigen Organisation auf u.a. den Pkw der 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB GS. 86a UT besprühte(n) einen Flutlichtmast mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 473 23.06.2019 35110 Frankenau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS brachte an einem Fenster Kennzeichen einer 2 474 23.06.2019 35452 Heuchelheim Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 1 0 1 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an. Der BS versendete Kennzeichen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 2 475 23.06.2019 36326 Antrifttal Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Messengerdienst. Frankfurt am 86a UT schrieb(en) Parolen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 2 476 24.06.2019 60320 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation auf einen Flipchart. abgeschlossen. Frankfurt am 223 Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit Fremdenfeindlich 2 477 24.06.2019 60435 Ja 1 0 2 0 0 ja Urteil, 90 Tagessätze à 10 €, rechtskräftig Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen. Rassismus 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 478 24.06.2019 34233 Fuldatal Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Verkleidung eines Fahrstuhls. konnten nicht ermittelt werden) Der BS bedrohte den GS mit u.a. Parolen einer 241 2 479 24.06.2019 65189 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation über einen 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst. 86a UT beschmierte(n) u.a. Sitzbänke mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 480 26.06.2019 34393 Grebenstein Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte auf Instagram ein Bild, auf Frankfurt am 86a 2 481 26.06.2019 60322 Nein welchem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation abgebildet sind. Der BS zeigte im Rahmen einer Kontrolle ein Bild mit Frankfurt am 86a 2 482 26.06.2019 60329 Nein u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. 185 Der BS beleidigte die GS mit Einstellung gemäß § 170 II StPO Fremdenfeindlich 2 483 27.06.2019 36037 Fulda Nein 1 1 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt. (mangelnder Tatverdacht) Rassismus UT besprühte(n) einen asphaltierten Bereich mit Bad Soden- 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 484 27.06.2019 63628 Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Salmüster StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 130 Der BS versendete u.a. volksverhetzende Bilder über 2 485 28.06.2019 64560 Riedstadt Nein 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB einen Messengerdienst. 86a UT versendete(n) E-Mails mit einem Bezug zu 2 486 28.06.2019 65185 Wiesbaden Nein 2 0 2 0 0 ja Abgabe an StA Berlin Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisationen an die GS. Rotenburg a.d. 130 UT versandte(n) ein antisemitisches/ Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 2 487 28.06.2019 36199 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fulda StGB fremdenfeindliches Schreiben an den GS. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO 2 488 28.06.2019 65599 Dornburg Nein Der BS äußerte u.a. eine fremdenfeindliche Parole. 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 29 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a Drei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 489 28.06.2019 63579 Freigericht Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT versendete(n) eine Postkarte an den GS, in welcher 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 2 490 28.06.2019 65187 Wiesbaden Nein mit fremdenfeindlichen Inhalt eine Straftat gebilligt 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. wird. Antisemitisch 130 Mehrere UT äußerten u.a. antisemitische und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 2 491 29.06.2019 34119 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB antiziganistische Inhalte. konnte nicht ermittelt werden) Antiziganistisch Rassismus Der BS beleidigte die GS u.a. mit fremden- Mühlheim am 130 Fremdenfeindlich 2 492 29.06.2019 63165 Nein /islamfeindlichen Inhalten und zeigte eine Grußform 1 0 0 1 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Islamfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS schickte der GS Nachrichten mit Kennzeichen 86a 2 493 29.06.2019 34225 Baunatal Nein einer verfassungswidrigen Organisation über einen 1 0 1 0 0 ja endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO. Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Messengerdienst. 86a UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 494 30.06.2019 34369 Hofgeismar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf die Fahrbahn. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT sprühte(n) an eine Hauswand ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 495 30.06.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2 496 30.06.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Fahrstuhl ein. konnten nicht ermittelt werden) 304 UT beschädigte(n) Wegweiser zu muslimischen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 3 497 01.07.2019 63263 Neu-Isenburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Gräbern durch Aufsprühen von Farbe. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Die beiden BS riefen Parolen einer 2x Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3 498 02.07.2019 35580 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 1 1 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Geringfügigkeit UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. einer 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 499 02.07.2019 64646 Heppenheim Nein antisemitischen Parole sowie Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Hauseingang mit einem Offenbach am 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 500 03.07.2019 63067 Nein Schriftzug mit Bezug zu einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT beschädigte(n) u.a. zwei Mülltonnen durch 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 501 03.07.2019 63303 Dreieich Nein Einritzen eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 224 Der BS bewarf den GS mit einem Stein und Dachziegel, Ermittlungsverfahren noch nicht 3 502 03.07.2019 60316 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB nachdem er ihn fremdenfeindlich beleidigt hatte. abgeschlossen. 86a UT bemalte(n) Mülleimer mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 503 04.07.2019 36039 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Antiziganistisch Limburg an 130 Sechs UT beleidigten die GS mit u.a. antiziganistischen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 504 04.07.2019 65549 Nein 5 4 1 4 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich der Lahn StGB und fremdenfeindlichen Äußerungen. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus Frankfurt am 303 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 505 04.07.2019 60314 Nein UT besprühte(n) eine jüdische Gedenkstätte. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 30 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT forderte(n) mittels eines fremdenfeindlichen 111 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 506 04.07.2019 65187 Wiesbaden Nein Kommentars im Kontext einer Straftat zum Nachteil 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. des GS auf YouTube zu Straftaten auf. Der BS steht im Verdacht, eine Straftat zum Nachteil 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 507 04.07.2019 35440 Linden Nein des GS auf YouTube mit fremdenfeindlichen Inhalt 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gebilligt zu haben. UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen 189 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 508 04.07.2019 65187 Wiesbaden Nein GS mittels eines fremdenfeindlichen Kommentars auf 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. YouTube. Durch die BS wurde u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3 509 05.07.2019 34466 Wolfhagen Nein verfassungswidrigen Organisation in das Treppenhaus 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 2 1 0 Nein StGB des GS eingeritzt. Mainz- 86a UT beschmierte(n) Brückenpfeiler mit u.a. mehreren Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 510 05.07.2019 55246 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Kostheim StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS bot im Internet Kleidungsstücke zu Verkauf an, 86a 3 511 05.07.2019 63110 Rodgau Nein auf welchen Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation angebracht waren. Frankfurt am 130 Der BS veröffentlichte auf Twitter Beiträge mit Fremdenfeindlich 3 512 06.07.2019 60439 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB islamfeindlichem Inhalt. Islamfeindlich 86a UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 513 06.07.2019 34576 Homberg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in den Pkw des GS ein. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 3 514 06.07.2019 65326 Aarbergen Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in einen Baum ein. 224 Der BS würgte den GS, während er ihn 3 515 06.07.2019 34376 Immenhausen Ja 1 0 1 0 0 nein Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlich beleidigte. 86a UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 516 06.07.2019 65428 Rüsselsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT klebte(n) mit Klebeband ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 517 06.07.2019 36381 Schlüchtern Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Bushaltestelle. UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 518 07.07.2019 64668 Rimbach Nein antisemitischen Aufschriften und einem Kennzeichen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. 86a UT ritzte(n) in eine Hausfassade u.a. drei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 519 07.07.2019 34587 Felsberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation ein. konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde eine Hauswand u.a. mit einem Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 520 07.07.2019 60386 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) besprüht. 86a UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 521 07.07.2019 35279 Neustadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Hauswand mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 522 08.07.2019 35510 Butzbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 31 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Antiziganistisch 130 UT veröffentlichte(n) auf einer Facebookseite ein Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 523 08.07.2019 64287 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendes Kommentar. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus UT besprühte(n) die Rückseite eines Stromkastens mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 524 08.07.2019 65232 Taunusstein Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühten) die Metallverkleidung einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 525 09.07.2019 34630 Gilserberg Nein Windkraftanlage mit mehreren Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a UT beschmierte(n) einen Durchgang u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 526 09.07.2019 34298 Helsa Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 Die beiden BS beleidigten den GS mit 3 527 10.07.2019 63512 Hainburg Nein 1 0 1 0 0 Verweisung auf Privatklage Nein 2 0 2 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Inhalt. 130 Der BS verschickte u.a. ein fremdenfeindliches Bild Ermittlungsverfahren noch nicht 3 528 11.07.2019 64584 Biebesheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB mittels eines Messengerdienstes. abgeschlossen. Frankfurt am 126 UT versandte(n) eine Bombendrohung an mehrere Islamfeindlich 3 529 11.07.2019 65933 Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an GStA München Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB muslimische Einrichtungen. Fremdenfeindlich Der BS verschickte ein Kennzeichen einer 86a 1 x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 x 3 530 12.07.2019 64589 Stockstadt Nein verfassungswidrigen Organisation an die GS mittels 1 0 0 1 0 ja Nein 2 1 1 0 Nein StGB vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer Frankfurt am 86a 3 531 12.07.2019 65934 Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen Zettel an 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB einer Pinnwand aufgehängt zu haben. 86a UT besprühte(n) einen Abfallbehälter mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 532 12.07.2019 35039 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) die Hauswand der GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 533 12.07.2019 63674 Altenstadt Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 Die BS äußerten volksverhetzende Inhalte im 3 534 12.07.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 47 JGG durch AG Nein 2 2 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Flüchtlingskontext. UT besprühte(n) die Glaswand einer Bushaltestelle mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 535 12.07.2019 36037 Fulda Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Verkehrsschilder/ Werbebanner/ 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 536 13.07.2019 63691 Ranstadt Nein Bürocontainer u.a. mit Kennzeichen einer 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Im Rahmen einer wechselseitigen körperlichen Frankfurt am 223 Mit Gewaltschutzbeschluss gegen den Fremdenfeindlich 3 537 13.07.2019 60433 Ja Auseinandersetzung zwischen dem BS und dem GS 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Antragsgegner beendet. Rassismus äußerte der BS u.a. fremdenfeindliche Beleidigungen. 86a UT besprühte(n) mehrere Gebäude mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 538 13.07.2019 65830 Kriftel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS beschmierte u.a. einen Briefkasten mit Parolen Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3 539 13.07.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 32 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT schrieb(en) in einem Internet-Kontaktformular eine Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 540 14.07.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Parole einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 541 14.07.2019 65618 Selters Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) asphaltierten Waldweg. Offenbach am 86a UT ließ(en) eine Himmelslaterne mit Kennzeichen Ermittlungsverfahren noch nicht 3 542 14.07.2019 63075 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB einer verfassungswidrigen Organisation aufsteigen. abgeschlossen UT verleumdete(n) den politisch aktiven GS mit 188 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 543 14.07.2019 34121 Kassel Nein politischen Inhalten. 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am 86a Verbindung zu 6171 Js 208426/20 und 3 544 15.07.2019 65934 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Anklage Strafrichter aufgehängt zu haben. 86a UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 545 15.07.2019 65439 Flörsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf den Boden. konnten nicht ermittelt werden) Verurteilung durch Strafbefehl zu einer 130 Der BS verfasste einen fremdenfeindlichen 3 546 16.07.2019 37242 Bad Sooden Nein 0 0 0 0 0 ja Geldstrafe von 90 Ts à 10,-- Euro ; Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar auf Facebook. rechtskräftig 86a UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 547 16.07.2019 35390 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am 86a 3 548 16.07.2019 65934 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Anklage Strafrichter Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB aufgehängt zu haben. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter –d. 140 UT verfasste(n) auf YouTube ein Kommentar, welches 3 549 16.07.2019 63450 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja h., Klarpersonalien- konnten nicht Nein 0 0 0 0 Nein StGB eine Straftat billigt. ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 550 16.07.2019 63691 Ranstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 551 16.07.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in eine Toilette ein. konnten nicht ermittelt werden) Schenklengsfel 86a Der BS rief eine Parole einer verfassungswidrigen 4 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, 3 552 16.07.2019 36277 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein d StGB Organisation. rechtskräftig 189 UT verunglimpfte(n) das Andenken des GS mit einem Ermittlungsverfahren noch nicht 3 553 16.07.2019 65187 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Kommentar auf Twitter. abgeschlossen. UT verfasste(n) ein fremdenfeindliches Kommentar auf 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 554 16.07.2019 65187 Wiesbaden Nein YouTube, welches eine Straftat zum Nachteil des GS 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. billigte. Der BS steht im Verdacht, mehrere volksverhetzende 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 555 17.07.2019 64560 Riedstadt Nein Bild-/Videodateien über einen Messengerdienst 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. versandt zu haben. Der BS steht im Verdacht, einen Zettel mit einem Frankfurt am 86a 3 556 17.07.2019 65934 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB aufgehängt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 33 von 54",
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Einritzen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 557 17.07.2019 34587 Felsberg Nein von Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT besprühten) einen Gehweg mit u.a. einer Parole Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 558 17.07.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 559 18.07.2019 34582 Borken Nein verfassungswidrigen Organisation auf einer Holzbank 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) an. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 560 18.07.2019 63452 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation den Pkw des GS ein. konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 561 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 562 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 563 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. gegen den GS billigte. Der BS veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140 Urteil, 30 Tagessätze zu je 10 €, nicht 3 564 19.07.2019 65187 Wiesbaden Nein fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB rechtskräftig gegen den GS billigte. Über das Mobiltelefon des BS wurden über einen Frankfurt am 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 565 20.07.2019 60316 Nein Messengerdienst fremdenfeindliche/ 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB abgeschlossen. ausländerfeindliche Bilddateien versandt. 86a UT ritzte(n) in das Fahrzeug der GS u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 566 20.07.2019 68647 Biblis Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a 3 567 20.07.2019 34123 Kassel Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation. 130 Die BS veröffentlichte einen volksverhetzenden Beitrag Strafbefehl, Geldstrafe von 150 3 568 20.07.2019 36093 Künzell Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB auf Facebook. Tagessätzen a 8,00 €, rechtskräftig Frankfurt am 86a Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze zu 3 569 20.07.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt. je 30 €, rechtskräftig Versto Der BS führte einen Mundschutz auf den Weg zu einer 3 570 20.07.2019 34117 Kassel ß Nein 0 0 0 0 0 nein Abgabe an StA Mannheim Nein 1 1 0 0 Nein Demonstration mit sich. VersG 86a UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 3 571 21.07.2019 63110 Rodgau Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 86a UT ritzte(n) in den Pkw des GS zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 572 21.07.2019 63322 Rödermark Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 3 573 21.07.2019 64380 Roßdorf Nein 3 0 3 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) Hausfassaden u.a. mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 574 21.07.2019 35390 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS beleidigte den GS u.a. mit Parolen einer 3 575 21.07.2019 34393 Grebenstein Nein 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation. UT ritzte(n) drei Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 576 21.07.2019 63110 Rodgau Nein verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) PKWs. Abgabe StA Marburg 130 Der BS versendete über einen Messengerdienst drei 3 577 22.07.2019 34621 Frielendorf Nein 0 0 0 0 0 ja vorl. Einstellung § 153 a StPO mit Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzende Bilder mit Text. Zustimmung AG Der BS steht im Verdacht, mit fremdenfeindlichen Wächters- 211 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 578 22.07.2019 63607 Ja Motiv auf den GS mit Tötungsabsicht geschossen zu 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja bach StGB abgeschlossen. Rassismus haben. 86a Der BS stand im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 3 579 22.07.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben. Durch den BS wurde der GS gegenüber u.a. eine Frankfurt am 86a 3 580 22.07.2019 65931 Nein Grußform einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB gezeigt. 86a Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe zu 40 Tagessätzen 3 581 22.07.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben. à 30 €, rechtskräftig Frankfurt am 130 Die BS steht im Verdacht, die GS mit einer Fremdenfeindlich 3 582 22.07.2019 60313 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB volksverhetzenden Aussage betitelt zu haben. Rassismus 140 Der BS verfasste auf Facebook ein fremdenfeindliches 3 583 22.07.2019 63751 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 nein Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar, in welchem eine Straftat gebilligt wird. 86a UT ritzte(n) in Steinfassaden u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 584 22.07.2019 36391 Sinntal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT bemalte(n) eine Außenwand/Treppe mit u.a. einem Ermittlungsverfahren noch nicht 3 585 23.07.2019 63607 Wächtersbach Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) in Wände u.a. Parolen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 586 23.07.2019 65936 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Bad 86a UT bemalte(n) eine Toilette mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 587 23.07.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Wildungen StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT schmierte(n) auf ein Holzbrett ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 588 23.07.2019 36381 Schlüchtern Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) einen Unterstand mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 589 24.07.2019 35285 Gemünden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Die BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Videos/Bilder 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 3 590 24.07.2019 35321 Laubach Nein einer verfassungswidrigen Organisation in einem 0 0 0 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Nein StGB abgeschlossen. sozialen Netzwerk veröffentlicht zu haben. 130 UT versandte(n) einen Brief mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 3 591 25.07.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendem Inhalt. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS zeigte Tätowierungen mit Kennzeichen Frankfurt am 86a 3 592 25.07.2019 60528 Nein verfassungswidriger Organisationen in der 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Ja 1 1 0 0 Nein Main StGB Öffentlichkeit. 130 Die beiden BS riefen volksverhetzende Parolen einer Antisemitisch 3 593 25.07.2019 34246 Vellmar Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 2 2 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation. Fremdenfeindlich Frankfurt am 223 Die BS griff den GS körperlich an und beleidigte diesen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 3 594 25.07.2019 60489 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB fremdenfeindlich. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus 86a UT besprühte(n) eine Infotafel mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 595 26.07.2019 35102 Lohra Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidriger Organisationen. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS u.a. 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 596 26.07.2019 63694 Limeshain Nein eine Sitzbank durch Auftragen von Kennzeichen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidriger Organisationen. 185 Der UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen / Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 597 26.07.2019 34123 Kassel Nein 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB rassistischen Inhalt. abgeschlossen. Rassismus UT besprühte(n) die Fassade eines 86a Lebensmittelmarktes sowie den Gehweg davor mit je Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 598 27.07.2019 35102 Lohra Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 130 Der BS äußerte antisemitische und fremdenfeindliche Antisemitisch 3 599 27.07.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Abgabe an StA Duisburg Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Beleidigungen. Fremdenfeindlich Frankfurt am 185 UT beleidigte(n) den politisch aktiven GS in einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 600 28.07.2019 60311 Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB YouTube-Kommentar. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 130 UT versandte(n) E-Mails mit u.a. volksverhetzendem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 601 28.07.2019 60437 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Christenfeindlich Main StGB Inhalt an den GS. konnten nicht ermittelt werden) gegen Medien 130 UT verfasste(n) auf Facebook einen volksverhetzenden Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 602 29.07.2019 63694 Limeshain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Beitrag. abgeschlossen Rassismus UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 603 29.07.2019 34225 Baunatal Nein verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) des GS. Frankfurt am 126 3 604 29.07.2019 60327 Nein UT drohte(n) Straftaten im fremdenfeindlichen 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Kontext an. 86a UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 605 30.07.2019 64289 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 223 Im Kontext einer Mahnwache schubste der BS die GS, Ermittlungsverfahren abgelehnt gemäß § 3 606 30.07.2019 60329 Ja 1 0 0 1 0 nein Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB nachdem er diese u.a. angespuckt hatte. 152 II StPO Frankfurt am 185 UT veröffentlichte(n) fremdenfeindliche Beleidigungen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 607 30.07.2019 60311 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB zum Nachteil des GS auf einer Internetseite. konnten nicht ermittelt werden) Die BS verfassten fremdenfeindliche Kommentar auf 130 3 608 30.07.2019 65187 Wiesbaden Nein einer Facebookseite. 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 2 0 2 0 Ja Fremdenfeindlich StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 36 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 609 31.07.2019 35390 Gießen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS versandte eine E-Mail mit u.a. einer Parole Antisemitisch 3 610 31.07.2019 34560 Fritzlar Nein 0 0 0 0 0 ja vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Ja StGB einer verfassungswidrigen Organisation. Fremdenfeindlich 86a Durch UT wurde(n) u.a. Wände mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 611 31.07.2019 36272 Niederaula Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation besprüht. konnten nicht ermittelt werden) Der BS schoss in Richtung des GS mit einer Softair- 224 3 612 31.07.2019 34314 Espenau Ja Waffe und rief u.a. eine Parole einer 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 188 Der BS beging eine üble Nachrede zum Nachteil der Einstellung gemäß § 170 II StPO (kein 3 613 31.07.2019 34582 Borken Nein 1 0 0 1 0 nein Nein 1 0 1 0 Nein StGB politisch aktiven GS. Strafantrag) Frankfurt am 241 UT versandte(n) an den GS einen Brief mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 614 31.07.2019 60311 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB bedrohendem Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch Frankfurt am 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 615 01.08.2019 60325 Nein UT verteilte(n) Flyer mit volksverhetzendem Inhalt. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB abgeschlossen. Islamfeindlich 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 616 01.08.2019 65207 Wiesbaden Nein UT beschmierte(n) eine Wand mit u.a. einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB konnten nicht ermittelt werden) volksverhetzenden Parole. 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 3 617 01.08.2019 61267 Neu-Anspach Nein UT verklebte(n) Sticker mit volksverhetzendem Inhalt. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Rassismus Frankfurt am 130 UT versendete(n) einen Brief mit volksverhetzendem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 3 618 01.08.2019 60320 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB Inhalt an die GS. konnten nicht ermittelt werden) gegen Medien Wächters- 241 UT versendete(n) Briefe mit u.a. fremdenfeindlichen Ermittlungsverfahren noch nicht 3 619 02.08.2019 63607 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich bach StGB Inhalt an den GS. abgeschlossen. 86a UT ritzte(n) in den Pkw des GS Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 620 02.08.2019 63450 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT besprühte(n) eine Litfaßsäule mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 621 02.08.2019 55252 Mainz-Kastel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Schriftzug. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS veröffentlichte auf Facebook ein Video mit Ermittlungsverfahren noch nicht 3 622 02.08.2019 36041 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 623 02.08.2019 65232 Taunusstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf den Boden. unbekannt) 185 Der BS veröffentlichte auf Facebook ein beleidigendes Einstellung gemäß § 170 II StPO (kein 3 624 03.08.2019 34277 Fuldabrück Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kommentar im politischen Kontext. Strafantrag) Aufsprühen eines Kennzeichens einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 625 04.08.2019 65232 Taunusstein Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Stromkasten durch UT. Der BS steht im Verdacht, den GS aufgrund 224 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 626 04.08.2019 63505 Langenselbold Ja fremdenfeindlicher Motivation mit einem Messer 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. angegriffen zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 37 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT ritzte(n) in einen Holzsockel ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 627 04.08.2019 37242 Bad Sooden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw der GS, indem u.a. ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 628 05.08.2019 65195 Wiesbaden Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) eingeritzt wurde. 86a Der BS versendete Bilder mit u.a. Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 629 05.08.2019 36251 Bad Hersfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 630 05.08.2019 63450 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 631 08.08.2019 34393 Grebenstein Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT brannte(n) in Holzbänke u.a. Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 632 09.08.2019 63454 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS ritzte in einen Lkw u.a. zwei Kennzeichen einer 3 633 09.08.2019 65933 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 111 3 634 10.08.2019 60327 Nein Der BS forderte öffentlich zu Straftaten auf. 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Offenbach am 303 UT besprühte(n) eine Wand in einem antisemitischen Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 3 635 10.08.2019 63065 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB Kontext. abgeschlossen. Fremdenfeindlich 130 Der BS steht im Verdacht, über einen Messengerdienst Ermittlungsverfahren noch nicht 3 636 10.08.2019 65185 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB ein volksverhetzenden Bild versandt zu haben. abgeschlossen. 130 Der BS beschmierte u.a. ein Gebäude mit Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 3 637 10.08.2019 64285 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB volksverhetzenden Schriftzügen. abgeschlossen Fremdenfeindlich UT brachte(n) u.a. zwei Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 638 10.08.2019 34633 Ottrau Nein verfassungswidrigen Organisation auf ein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Transformatorenhaus auf. 86a UT beschmierte(n) einen Schaukasten mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 639 10.08.2019 65343 Eltville Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT schrieb(en) u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 640 11.08.2019 63263 Neu-Isenburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Organisation auf Hinweisschilder. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 641 11.08.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Parole. konnten nicht ermittelt werden) 223 Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit Fremdenfeindlich 3 642 11.08.2019 61231 Bad Nauheim Ja 1 0 1 0 0 ja Verweisung auf den Privatklageweg Nein 1 1 0 0 Ja StGB fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt. Rassismus Der BS beschmierte ein Gebäude und ein Mahnmal mit 86a Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 3 643 13.08.2019 64283 Darmstadt Nein u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB abgeschlossen. Fremdenfeindlich Organisation. 304 UT besprühte(n) ein Schild im politisch rechten 3 644 14.08.2019 64646 Heppenheim Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung § 170IIStPO Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kontext. 304 UT besprühte(n) ein Schild im politisch rechten Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 645 14.08.2019 64625 Bensheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kontext. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 38 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 303 UT besprühte(n) eine Litfaßsäule mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 646 15.08.2019 55252 Mainz-Kastel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Schriftzug. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3 647 16.08.2019 35041 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation auf den Pkw des GS 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB gemalt zu haben. 130 UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden Ermittlungsverfahren noch nicht 3 648 16.08.2019 65462 Ginsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Kommentar in einem Messengerdienst. abgeschlossen. Frankfurt am 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 649 16.08.2019 60528 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation in ein Baugerüst. konnten nicht ermittelt werden) 126 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 650 16.08.2019 35390 Gießen Nein UT drohte(n) Personen mittels E-Mail u.a. den Tod an. 0 0 0 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) 130 UT brachte(n) u.a. einen volksverhetzenden Aufkleber Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 651 17.08.2019 64646 Heppenheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB an einer Regenrinne auf. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich UT besprühe(n) u.a. Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 652 17.08.2019 65187 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation auf 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Verkehrsschilder. 86a UT zerkratzte(n) den PKW des GS mit drei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 653 17.08.2019 63110 Rodgau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS bot auf einem Flohmarkt NS-Devotionalien zum 3 654 18.08.2019 36041 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB Verkauf an. 86a UT beschmierte(n) ein Klettergerüst mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 655 19.08.2019 35041 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT kratzte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 656 19.08.2019 60437 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation in den Pkw der GS. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, den GS körperlich Frankfurt am 223 3 657 19.08.2019 60386 Ja angegriffen und ihn hierbei fremdenfeindlich beleidigt 1 0 1 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB zu haben. 86a UT beschmierte(n) die Wohnungstür des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 658 20.08.2019 63607 Wächtersbach Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT besprühte(n) u.a. Plakate mit Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 3 659 22.08.2019 60488 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT besprühte(n) mehrere Firmengebäude u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 660 22.08.2019 34613 Schwalmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 111 Durch den BS wurde u.a. fremdenfeindlich zu einer Endgültige Einstellung gemäß § 153a 3 661 22.08.2019 64289 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Straftat aufgerufen. StPO 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 662 23.08.2019 63225 Langen Nein UT beleidigte(n) den GS mit volksverhetzendem Inhalt. 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. 130 Der BS steht u.a. im Verdacht, eine E-Mail mit 3 663 23.08.2019 61169 Friedberg Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendem Inhalt versandt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 39 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Die beiden BS stehen im Verdacht, die GS u.a. mit 224 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 664 24.08.2019 63456 Hanau Ja einem Gegenstand geschlagen und fremdenfeindlich 2 0 2 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. beleidigt zu haben. 86a UT zerkratzte(n) mehrere Fensterscheiben mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 665 25.08.2019 35759 Driedorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 Die BS stehen im Verdacht, eine fremden- Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 666 25.08.2019 35396 Gießen Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 3 0 3 0 Ja StGB /islamfeindliche Sachbeschädigung getätigt zu haben. abgeschlossen. Islamfeindlich 86a Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer Strafbefehl, 60 Tagessätze zu je 30€, 3 667 25.08.2019 55252 Mainz-Kastel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt. rechtskräftig Offenbach am 130 UT beschimpfte(n) den GS mit volksverhetzenden Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 3 668 26.08.2019 63073 Nein 2 0 2 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB Inhalten. abgeschlossen. Fremdenfeindlich 86a Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 669 26.08.2019 34516 Vöhl Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT bemalte(n) eine Wand u.a. mit Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 670 26.08.2019 34376 Immenhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am 86a UT ritze(n) in das Fahrzeug des GS eine Parole einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 671 27.08.2019 63071 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS zeigte eine Tätowierung im Kontext eines Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3 672 27.08.2019 65597 Hünfelden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. wegen Geringfügigkeit Der BS verursachte Schmierereien von Kennzeichen 86a 3 673 28.08.2019 35041 Marburg Nein einer verfassungswidrigen Organisation. 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647 Nein 1 1 0 0 Nein StGB Frankfurt am 224 Der BS trat den GS und äußerte u.a. eine Parole einer Ermittlungsverfahren noch nicht 3 674 28.08.2019 60385 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Frankfurt am 86a Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 3 675 28.08.2019 60385 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Organisation. abgeschlossen. Mehrere zunächst UT, von denen mittlerweile einer identifiziert werden konnte, äußerten Frankfurt am 130 volksverhetzende Inhalte gegenüber den GS, bei dem Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 3 676 29.08.2019 60528 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB es sich um den israelischen Schiedsrichter handelt abgeschlossen. Fremdenfeindlich (Rufe „Drecksjud‘ im Business-Bereich der Commerzbank-Arena). Frankfurt am 86a Der BS zeigte seine Tätowierung mit u.a. einem 3 677 29.08.2019 60528 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 130 Der BS versandte einen Brief mit einem Ermittlungsverfahren noch nicht 3 678 29.08.2019 60489 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB holocaustleugnenden Inhalt. abgeschlossen. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 679 30.08.2019 36157 Ebersburg Nein verfassungswidrigen Organisation an einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Baumstamm. Frankfurt am 241 Der BS steht im Verdacht, ein Schreiben mit 3 680 31.08.2019 60313 Nein 1 0 1 0 0 ja Abgabe StA Berlin Nein 1 0 1 0 Nein Main StGB bedrohendem Inhalt an den GS versandt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 40 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 130 Der BS veröffentlichte auf einem YouTube-Kanal Ermittlungsverfahren noch nicht 3 681 01.09.2019 63179 Obertshausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB Videos mit volksverhetzendem Inhalt. abgeschlossen 130 Durch UT wurde der GS u.a. volksverhetzend Ermittlungsverfahren noch nicht 3 682 01.09.2019 63225 Langen Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB beschimpft und bedroht. abgeschlossen 86a Der BS steht im Verdacht, mehrfach Parolen einer 3 683 01.09.2019 35327 Ulrichstein Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. 86a UT besprühte(n) ein Hauswand mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 684 02.09.2019 64743 Beerfelden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 685 04.09.2019 60327 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Organisation in die Seitenscheibe eines Triebwagens. konnten nicht ermittelt werden) 240 Der BS stand unter Verdacht, die GS im politischen Einstellung gemäß § 170 II StPO 3 686 05.09.2019 34613 Schwalmstadt Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kontext bedroht zu haben. (mangelnder Tatverdacht) 86a UT äußerte(n) eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 687 06.09.2019 35578 Wetzlar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) den Kastenwagen des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO 3 688 06.09.2019 35578 Wetzlar Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. (mangelnder Tatverdacht) 304 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 689 06.09.2019 35037 Marburg Nein UT beschädigte(n) einen jüdischen Gedenkstein. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 690 06.09.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS steht im Verdacht, mehrfach Parolen einer 3 691 06.09.2019 35327 Ulrichstein Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. Frankfurt am 130 UT beschmierte(n) ein Plakat mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 692 06.09.2019 60385 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB antisemitischen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 223 Der GS wurde von UT mehrfach getreten und mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 3 693 06.09.2019 60313 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Aussagen beleidigt. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus 86a UT beschmierte(n) ein Verkehrszeichen mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 694 06.09.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 185 Strafbefehl, 20 Tagessätze zu 20 €, 3 695 06.09.2019 35043 Marburg Nein Inhalt. 1 0 0 1 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB rechtskräftig 303 Die beiden BS stehen im Verdacht, Aufkleber mit 3 696 08.09.2019 35260 Stadtallendorf Nein 0 0 0 0 0 ja 2 x Antrag auf Strafbefehl - Einsprüche Nein 2 1 1 0 Nein StGB politisch rechten Inhalt angebracht zu haben. 86a Der BS malte mit Blut ein Kennzeichen einer 3 697 08.09.2019 34117 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf den Boden. Frankfurt am 185 Ein UT bespuckte die GS mehrfach und äußerte Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 698 09.09.2019 60386 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremdenfeindliche Inhalte. konnten nicht ermittelt werden) 185 Der BS beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 3 699 10.09.2019 63150 Heusenstamm Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB Äußerungen. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT beschmierte(n) eine Litfaßsäule mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 700 10.09.2019 65187 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS versandte eine E-Mail mit volksverhetzendem Ermittlungsverfahren noch nicht 3 701 11.09.2019 60322 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalt an die GS. abgeschlossen. UT besprühte(n) die Balkonverkleidung der GS mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 702 11.09.2019 65191 Wiesbaden Nein zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am 130 UT veröffentlichte(n) einen Link zu einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 703 11.09.2019 60437 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB antisemitischen Internetseite auf einer Facebookseite. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, zwei E-Mails mit u.a. Frankfurt am 130 Ermittlungsverfahren noch nicht 3 704 12.09.2019 60322 Nein volksverhetzenden Inhalt zum Nachteil der GS 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB abgeschlossen. versandt zu haben. Auf dem Grundstück des BS war sichtbar eine 86a Strafbefehl, Geldstrafe von 40 3 705 12.09.2019 36304 Alsfeld Nein Aufschrift mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Tagessätzen à 20 Euro, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation angebracht. UT beschädigte(n) eine Überdachung durch Anbringen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 706 12.09.2019 35447 Reiskirchen Nein eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS steht im Verdacht, der GS gegenüber u.a. eine 86a 3 707 12.09.2019 65201 Wiesbaden Nein Grußform einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB getätigt zu haben. 303 UT beschmierte(n) die Gartenmauer des GS im Kontext Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 708 13.09.2019 35619 Braunfels Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Gegen BS 1 und 2 Einstellung gemäß § Der BS steht im Verdacht, über einen Messengerdienst Frankfurt am 86a 170 II StPO, gegen BS 3 3 709 13.09.2019 60386 Nein ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein Main StGB Ermittlungsverfahren noch nicht Organisation veröffentlicht zu haben. abgeschlossen. Frankfurt am 223 Ein UT schlug mehrfach auf den GS ein und beleidigte Ermittlungsverfahren noch nicht 3 710 13.09.2019 60313 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB ihn dabei mit fremdenfeindlichen Inhalten. abgeschlossen. 86a Der BS beschimpfte die GS mit u.a. Parolen einer 3 711 13.09.2019 35392 Gießen Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 185 Der BS steht im Verdacht, den GS mit Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze à 10 €, Fremdenfeindlich 3 712 13.09.2019 60489 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Inhalt beleidigt zu haben. rechtskräftig Rassismus UT schmierte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 713 13.09.2019 35091 Cölbe Nein verfassungswidrigen Organisation auf ein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Verkehrshinweisschild. Frankfurt am 241 3 714 14.09.2019 60489 Nein Der BS bedrohte die GS u.a. mit politischen Inhalt. 2 0 1 1 0 nein Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB 86a Die BS veröffentlichte über einen Messengerdienst ein 3 715 16.09.2019 36037 Fulda Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG Nein 1 0 1 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 86a UT ritzte(n) in u.a. eine Außenfassade mehrere Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 716 17.09.2019 35096 Weimar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Frankfurt am 223 Der BS steht im Verdacht, körperlich und verbal die GS Ermittlungsverfahren noch nicht 3 717 17.09.2019 60326 Ja 4 0 3 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB angegriffen zu haben. abgeschlossen. 86a UT besprühte(n) ein Buswartehäuschen mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 718 17.09.2019 61389 Schmitten Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Rutsche mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 719 17.09.2019 64839 Münster Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 720 17.09.2019 60329 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Gehweg mit drei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 721 18.09.2019 34123 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Die beiden BS stehen im Verdacht, u.a. Parolen einer Antisemitisch 3 722 18.09.2019 36304 Alsfeld Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage gegen beide BS erhoben Nein 2 2 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer Frankfurt am 86a Endgültige Einstellung gemäß § 153 I 3 723 19.09.2019 60528 Nein verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB StPO haben. Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer Frankfurt am 86a Endgültige Einstellung gemäß § 153 I 3 724 19.09.2019 60528 Nein verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB StPO haben. 241 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 725 19.09.2019 65183 Wiesbaden Nein UT versandte(n) ein Drohschreiben mit politischen 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Inhalt an die GS. Der BS steht im Verdacht, Bilder mit u.a. Kennzeichen 86a 3 726 20.09.2019 36145 Hofbieber Nein einer verfassungswidrigen Organisation über einen 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. Frankfurt am 130 Der BS steht im Verdacht, den GS mit Ermittlungsverfahren noch nicht 3 727 21.09.2019 60385 Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. abgeschlossen. Frankfurt am 185 Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 3 728 21.09.2019 60431 Nein 1 0 0 1 0 ja Endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG Nein 2 2 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Inhalten telefonisch und über einen Messengerdienst. 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 729 22.09.2019 35282 Rauschenberg Nein UT rief(en) volksverhetzende Inhalte. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Die beiden BS stehen im Verdacht, u.a. Bilder mit 86a Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3 730 22.09.2019 63263 Neu-Isenburg Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein StGB abgeschlossen über einen Messengerdienst versandt zu haben. 130 Ermittlungsverfahrenen noch nicht Fremdenfeindlich 3 731 22.09.2019 36304 Alsfeld Nein Der BS äußerte volksverhetzende Inhalte. 0 0 0 0 0 nein Nein 1 0 1 0 Ja StGB abgeschlossen Islamfeindlich Frankfurt am 185 Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen/ Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 3 732 22.09.2019 60528 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB antisemitischen Inhalt. abgeschlossen. Fremdenfeindlich 185 Der BS steht im Verdacht, den GS u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 3 733 23.09.2019 35325 Mücke Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlich beleidigt zu haben. abgeschlossen. UT bemalte(n) den Boden einer Unterführung mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 734 23.09.2019 34117 Kassel Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 43 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Bad 130 UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 735 24.09.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Wildungen StGB volksverhetzenden Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Ein UT griff den GS u.a. mit einem Plastikrohr an und 224 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 3 736 25.09.2019 65197 Wiesbaden Ja beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen / rassistischen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB abgeschlossen Rassismus Aussagen. 86a UT besprühte(n) eine Gebäudefassade u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 737 25.09.2019 35083 Wetter Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 Der BS steht im Verdacht, den GS fremdenfeindlich 3 738 25.09.2019 36304 Alsfeld Nein 1 0 1 0 0 nein Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB beleidigt zu haben. 86a UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 739 25.09.2019 64807 Dieburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation auf eine Wand auf. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3 740 26.09.2019 35041 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647 Nein 1 1 0 0 Nein StGB gemalt zu haben. 86a UT bemalte(n) ein Verkehrsschild mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 741 28.09.2019 65197 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS ritzte zwei Kennzeichen einer 86a 3 742 30.09.2019 35041 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation in die Sitzbank einer 0 0 0 0 0 Ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647. Nein 1 1 0 0 Nein StGB Bushaltestelle. 130 Ein von UT gefertigter Flyer mit volksverhetzendem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 743 30.09.2019 37287 Wehretal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Inhalt wurde auf einem Weg aufgefunden. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a UT beschmierte(n) eine Baustelle mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3 744 30.09.2019 63526 Erlensee Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 130 UT beschädigte(n) eine Windkraftanlage u.a. durch Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 3 745 30.09.2019 37247 Großalmerode Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Einritzen eines volksverhetzenden Schriftzugs. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer 86a 4 746 02.10.2019 35041 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation in eine 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647 Nein 1 1 0 0 Nein StGB Gebäudefassade eingeritzt zu haben. Der BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Gebäude mit 86a Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation Antisemitisch 4 747 02.10.2019 35041 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647 Nein 1 1 0 0 Ja StGB beschmiert zu haben. Fremdenfeindlich Versto Die BS führten eine sogenannte „Schutzzonenstreife“ Ermittlungsverfahren noch nicht 4 748 02.10.2019 36037 Fulda ß Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 2 2 0 0 Nein durch. abgeschlossen. VersG Frankfurt am 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 749 02.10.2019 60388 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation gegenüber dem GS. abgeschlossen. 86a UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 750 04.10.2019 35112 Fronhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation an ein Gebäude. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 751 04.10.2019 34117 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation an eine Garage. konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 44 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Bad 130 UT schrieb(en) einen volksverhetzenden Text auf eine Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 752 05.10.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Wildungen StGB Tafel. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT kratzte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 753 05.10.2019 63450 Hanau Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in den Pkw des GS. konnten nicht ermittelt werden) UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 754 06.10.2019 65614 Beselich Nein verfassungswidrigen Organisation auf die Innenwand 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) eines Buswartehäuschens. UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 755 06.10.2019 65549 Limburg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n)/bemalte(n) ein Buswartehäuschen 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 756 06.10.2019 35460 Staufenberg Nein u.a. mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT beschädigte(n) u.a. eine Wand durch Aufmalen von Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 757 07.10.2019 35274 Kirchhain Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 224 Der BS schlug mit einer Flasche auf den GS ein, Ermittlungsverfahren noch nicht 4 758 07.10.2019 36037 Fulda Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB nachdem er antisemitische Parolen geäußert hatte. abgeschlossen. UT beschmierte(n) einen Fahrkartenautomaten mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 759 07.10.2019 34393 Grebenstein Nein u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit drei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 760 08.10.2019 64331 Weiterstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Hof mit u.a. vier Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 761 08.10.2019 36100 Petersberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) u.a. eine Gebäudewand mit einem Ermittlungsverfahren noch nicht 4 762 08.10.2019 64331 Weiterstadt Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS die 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 763 08.10.2019 64331 Weiterstadt Nein Hauswand durch Aufsprühen eines Kennzeichens einer 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Limburg an 86a UT besprühte(n) ein Hinweisschild mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 764 08.10.2019 65549 Nein 0 0 0 0 0 Ja Nein 0 0 0 0 Nein der Lahn StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 241 Die GS erhielt von UT eine SMS-Nachricht mit Ermittlungsverfahren noch nicht 4 765 08.10.2019 60528 Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB bedrohendem/beleidigendem Inhalt. abgeschlossen. Frankfurt am 130 4 766 10.10.2019 60320 Nein UT leugnete(n) auf YouTube den Holocaust. 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB Frankfurt am 303 UT besprühte(n) ein Schaufenster mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 767 10.10.2019 65933 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB fremdenfeindlichen Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS fremdenfeindlich Frankfurt am 86a beleidigt und ein Kennzeichen einer 4 768 11.10.2019 60599 Nein 2 0 1 1 0 ja Vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB verfassungswidrigen Organisation an eine Wand gemalt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 45 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS steht im Verdacht, mehrere E-Mails mit u.a. 86a Sexuelle 4 769 12.10.2019 64653 Lorsch Nein Parolen einer verfassungswidrigen Organisation an 1 0 1 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Ja StGB Orientierung den GS versandt zu haben. Frankfurt am 86a Durch die UT wurde u.a. eine Grußform einer Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 4 770 12.10.2019 60329 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt. 30 €, rechtskräftig 86a UT bemalte(n) ein Kreuz mit einem Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 771 12.10.2019 64739 Höchst Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am 130 Die BS stehen im Verdacht, die GS mit 4 772 12.10.2019 63065 Nein 1 0 0 1 0 ja Anklage erhoben Nein 2 1 1 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. Frankfurt am 130 Der BS steht im Verdacht, u.a. volksverhetzende Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 20 €, Fremdenfeindlich 4 773 12.10.2019 60486 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Aussagen gegen den GS ausgesprochen zu haben. rechtskräftig Rassismus Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) eine Außenfassade mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 774 13.10.2019 60439 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Eingangstür mit einem 4 775 14.10.2019 64720 Michelstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 130 UT beschmierte(n) eine Außentür mit einer Antisemitisch 4 776 14.10.2019 65343 Eltville Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja StGB volksverhetzenden Aufschrift. Fremdenfeindlich UT störte(n) den öffentlichen Frieden, indem durch sie 126 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 4 777 15.10.2019 63065 Offenbach Nein eine Straftat zum Nachteil einer muslimischen 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich Gemeinde geplant worden sein soll. 86a UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 778 16.10.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Parole einer 4 779 16.10.2019 64293 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 3 3 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation geäußert zu haben. 86a UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 780 16.10.2019 35041 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) in eine Außenfassade u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 781 17.10.2019 35096 Weimar Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde(n) u.a. ein fremden-/islamfeindlichen Frankfurt am 303 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 4 782 17.10.2019 60529 Nein Aufkleber an dem Pkw des GS angebracht. 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB abgeschlossen. Islamfeindlich 86a Die BS beschmierte(n) ein Zugangstor mit u.a. zwei Ermittlungsverfahren noch nicht 4 783 17.10.2019 65203 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, einen Gegenstand mit Frankfurt am 86a 4 784 17.10.2019 65929 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB zum Kauf angeboten zu haben. 86a Ein UT äußerte gegenüber dem GS eine Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 785 18.10.2019 35037 Marburg Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindliche Äußerung. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT schrieb(en) an eine Toilettentür fremden- Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 4 786 18.10.2019 60549 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB /islamfeindliche Äußerungen. konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 46 von 54",
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"number": 51,
"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT besprühte(n) mehrere Außenwände u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 787 18.10.2019 36399 Freiensteinau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 788 18.10.2019 35435 Wettenberg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation in einen Baum. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 789 19.10.2019 60322 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT besprühte(n) eine Gebäudewand mit einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 790 19.10.2019 34212 Melsungen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Aussage. abgeschlossen. 86a Durch mehrere UT wurde u.a. eine Parole einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 791 20.10.2019 35037 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB verfassungswidrigen Organisation mehrfach gerufen. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am 86a UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 792 20.10.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation auf Twitter. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) in einen Baum ein Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 793 20.10.2019 37284 Waldkappel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a Der BS steht im Verdacht, mehrfach u.a. Parolen einer 4 794 20.10.2019 65594 Runkel Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 795 21.10.2019 65391 Lorch Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in eine Holzverkleidung. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 796 21.10.2019 34119 Kassel Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 130 Der BS beleidigte den GS mit volksverhetzenden Ermittlungsverfahren noch nicht 4 797 21.10.2019 60439 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB Aussagen. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein Bild mit einem 86a 4 798 22.10.2019 36041 Fulda Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Nein StGB auf Facebook veröffentlicht zu haben. UT bemalte(n) die Wand in einem Hauseingang mit Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 799 22.10.2019 60314 Nein vier Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT zerkratzte(n) die Motorhaube eines muslimischen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Islamfeindlich 4 800 23.10.2019 65929 Nein Unternehmens mit einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Ein UT schoss mit einem Luftgewehr ein Kennzeichen 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 4 801 23.10.2019 35315 Homberg Nein einer verfassungswidrigen Organisation in eine 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Zielscheibe. Frankfurt am 130 Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 4 802 24.10.2019 60385 Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. 86a UT besprühte(n) mehrere Wände mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 803 25.10.2019 68623 Lampertheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Der GS wurde von der BS u.a. mit antisemitischen und Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 4 804 25.10.2019 60489 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 0 1 0 Ja Main StGB fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt. abgeschlossen. Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 47 von 54",
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Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT besprühte(n) u.a. eine Hauswand/einen Briefkasten 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 805 26.10.2019 34128 Kassel Nein mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Organisation. 86a Mehrere UT riefen eine Parole einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 806 26.10.2019 36320 Kirdorf Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 126 UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit u.a. Ermittlungsverfahren noch nicht 4 807 27.10.2019 34266 Niesetal Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB fremdenfeindlichen Inhalt. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 808 27.10.2019 65189 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation . konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 809 28.10.2019 63477 Maintal Nein verfassungswidrigen Organisation auf die 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verschmutzte Motorhaube des Pkws der GS. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer 86a 4 810 29.10.2019 35041 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation auf eine Plakatwand 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647 Nein 1 1 0 0 Nein StGB gemalt zu haben. Durch UT wurde(n) u.a. in den Kellerraum des GS ein Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 811 29.10.2019 60598 Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) aufgesprüht. Durch UT wurde auf den Pkw der GS u.a. ein 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 4 812 29.10.2019 63633 Birstein Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB abgeschlossen. eingekratzt. 130 UT versandte(n) eine Zeitschrift mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 813 30.10.2019 64285 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendem Inhalt. konnten nicht ermittelt werden) Bad 86a Durch UT wurde(n) in einem Zug u.a. vier Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 814 31.10.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Wildungen StGB einer verfassungswidrigen Organisation eingeritzt. konnten nicht ermittelt werden) 86a Die BS bemalten mehrere Schilder mit Kennzeichen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 815 31.10.2019 65203 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 3 3 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a Der BS malte auf die Kfz-Motorhaube des GS u.a. zwei vorläufig Einstellung gemäß § 154f StPO 4 816 31.10.2019 36110 Schlitz Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 86a UT malte(n) an u.a. eine Wand mehrere Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 817 01.11.2019 65510 Idstein Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 818 01.11.2019 63450 Hanau Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation in die Tür des Pkw des GS. konnten nicht ermittelt werden) 241 UT bedrohte(n) die GS telefonisch mit einem Bezug zu Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 819 01.11.2019 35041 Marburg Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Die BS verbreiteten Nachrichten mit 130 Ermittlungsverfahren noch nicht Antisemitisch 4 820 01.11.2019 35781 Weilburg Nein volksverhetzendem Inhalt über einen 0 0 0 0 0 ja Nein 5 5 0 0 Ja StGB abgeschlossen. Fremdenfeindlich Messengerdienst. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 4 821 01.11.2019 61348 Bad Homburg Nein verfassungswidrigen Organisation auf die Motorhaube 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB nicht ermittelt werden) des PKW des GS. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT beschmierte(n) eine Hauswand mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 822 01.11.2019 64289 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, einen Gedenkstein mit 86a 4 823 02.11.2019 35041 Marburg Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben = lfd. Nr. 647 Nein 1 1 0 0 Nein StGB Organisation besprüht zu haben. UT beschmierte(n) einen Verteilerkasten/ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 824 02.11.2019 35066 Frankenberg Nein Verkehrsschild mit je einem Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Bad Soden- 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 4 825 02.11.2019 63628 Nein verfassungswidrigen Organisation an die Hauswand 2 0 1 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Salmünster StGB abgeschlossen. der GS. Der BS führte ein Fahrzeug, an welchem Kennzeichen 86a 4 826 02.11.2019 63699 Kefenrod Nein einer verfassungswidrigen Organisation angebracht 0 0 0 0 0 ja Strafbefehl beantragt Nein 1 1 0 0 Nein StGB waren. UT besprühte(n) die Teerdecke einer Brücke u.a. mit 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 827 03.11.2019 35410 Hungen Nein einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a UT beschmierte(n) einen Betonpfeiler mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 828 04.11.2019 35428 Langgäns Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Unterführung mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 829 04.11.2019 64646 Heppenheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) den Pkw des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 830 04.11.2019 37269 Eschwege Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Unterführung mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 831 04.11.2019 65207 Wiesbaden Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT sprühte(n) auf einen Gehweg ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 832 05.11.2019 35039 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation auf. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n ) eine Toilettentür mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 833 05.11.2019 34471 Volksmarsen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Die BS versandte u.a. Bilder von Kennzeichen einer 86 4 834 07.11.2019 35043 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation per E-Mail und per 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 0 1 0 Nein StGB Brief. Durch UT wurde(n) Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 835 07.11.2019 63303 Dreieich Nein verfassungswidrigen Organisation an ein Gebäude 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) gesprüht. UT ritzte(n) in einen Fahrstuhl in einem jüdischen Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 836 07.11.2019 60385 Nein Altenwohnheim ein Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. 86a Ein UT äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 837 07.11.2019 64283 Darmstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. 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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers Der BS steht im Verdacht, eine E-Mail mit beleidigendem Inhalt an die politisch aktive GS Frankfurt am 185 Ermittlungsverfahren noch nicht 4 838 08.11.2019 60322 Nein versandt zu haben. 1 0 0 1 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB abgeschlossen. 130 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 839 08.11.2019 63667 Nidda Nein Zwei UT äußerten volksverhetzende Inhalte. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich UT ritzte(n) in u.a. eine Gebäudefassade mehrere 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 840 08.11.2019 35096 Weimar Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) ein. 130 UT versandte(n) einen Brief mit u.a. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 841 08.11.2019 65428 Rüsselsheim Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB volksverhetzendem Inhalt an den GS. konnten nicht ermittelt werden) Durch den BS wurde u.a. eine Parole einer Frankfurt am 86a Strafbefehl, 120 Tagessätze zu je 10 €, 4 842 09.11.2019 60329 Nein verfassungswidrigen Organisation gegenüber den GS 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB rechtskräftig geäußert. Frankfurt am 86a Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 843 10.11.2019 60431 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) eine Werbetafel u.a. mit einen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 844 10.11.2019 60327 Frankfurt Main Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT kratzte(n) in den Deckel der Mülltonne des GS 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 845 11.11.2019 65468 Trebur Nein mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Bad 86a UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 846 11.11.2019 34537 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Wildungen StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT beschmierte(n) eine Gebäudefassade mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 847 12.11.2019 36381 Schlüchtern Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a UT beschmierte(n) ein Metallschild u.a. mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 848 12.11.2019 60313 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 185 Der BS beleidigte den GS über einen Messengerdienst Ermittlungsverfahren noch nicht 4 849 14.11.2019 34225 Baunatal Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB mit fremdenfeindlichen Inhalt. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) eine Friedhofshalle u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 850 15.11.2019 64646 Heppenheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 851 16.11.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an ein Tor. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Bild mit 130 Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 4 852 17.11.2019 65479 Raunheim Nein volksverhetzendem Inhalt in Facebook veröffentlicht 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB StPO zu haben. 86a UT sprühte(n) auf einem Schulgelände zwei Ermittlungsverfahren noch nicht 4 853 17.11.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 854 19.11.2019 65203 Wiesbaden Nein verfassungswidrigen Organisation auf einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Verteilerkasten. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 50 von 54",
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Frankfurt am 86a UT besprühte(n) die Fahrbahndecke mit einem 4 856 20.11.2019 60437 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 241 Ermittlungsverfahren noch nicht 4 857 20.11.2019 63654 Büdingen Nein Ein UT bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen Inhalt. 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. Frankfurt am 185 Ein UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 4 858 21.11.2019 60389 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB Inhalt. abgeschlossen Rassismus Frankfurt am 86a Der BS bot vier Anhänger mit Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 859 21.11.2019 65931 Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation zum Kauf an. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) einen Innenhof u.a. mit Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 860 22.11.2019 63500 Seligenstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 86a Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 4 861 22.11.2019 65959 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. 86a UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 862 22.11.2019 63571 Gelnhausen Nein 3 0 2 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation auf u.a. Gebäudeteilen der GS. abgeschlossen. 241 Der BS steht im Verdacht, den GS fremdenfeindlich vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 4 863 23.11.2019 36304 Alsfeld Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB bedroht zu haben. StPO 86a UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 864 23.11.2019 64720 Michelstadt Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an eine Waldhütte. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 865 23.11.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation an eine Hauswand und Haustür. abgeschlossen. 86a UT beschmierte(n) die Wohnungstür des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 866 24.11.2019 65203 Wiesbaden Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 303 UT entfernte(n) einen Text einer jüdischen Antisemitisch 4 867 24.11.2019 36043 Fulda Nein 1 0 0 1 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 0 0 0 0 Ja StGB Gedenktafel. Fremdenfeindlich 130 Der BS äußerte volksverhetzende Inhalte. Ermittlungsverfahren noch nicht 4 868 25.11.2019 34582 Borken Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich StGB abgeschlossen. 86a UT besprühte(n) den Pkw des GS mit zwei Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 869 25.11.2019 63179 Obertshausen Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 870 25.11.2019 63571 Gelnhausen Nein 2 0 1 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Organisation an u.a. eine Hauswand der GS. abgeschlossen. UT besprühte(n) die Außenwände einer Trafo-Station 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 871 26.11.2019 65428 Rüsselsheim Nein u.a. mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Mülleimer, Schilder und eine Sitzbank 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 4 872 26.11.2019 63500 Seligenstadt Nein mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB konnten nicht ermittelt werden) Islamfeindlich Organisation. UT sprühte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 4 873 26.11.2019 63571 Gelnhausen Nein verfassungswidrigen Organisation an einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Schaukasten. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 51 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 86a Ermittlungsverfahren noch nicht 4 874 26.11.2019 63571 Gelnhausen Nein Organisation u.a. auf eine Mülltonne und mehrere 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB abgeschlossen. Gebäude. 86a UT besprühte(n) zwei Fenster mit u.a. einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 875 27.11.2019 35083 Wetter Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT sprühte(n) mehrere Kennzeichen einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 876 27.11.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation an Hausfassaden. abgeschlossen. UT malte(n) mit Bleistift ein Kennzeichen einer Bad 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 877 27.11.2019 65307 Nein verfassungswidrigen Organisation neben einen 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Schwalbach StGB konnten nicht ermittelt werden) Eingangsbereich. Frankfurt am 185 Ein UT spuckte dem GS ins Gesicht und äußerte Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 4 878 28.11.2019 60322 Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Main StGB fremdenfeindliche/rassistische Inhalte. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus 303 UT zerstach(en) Reifen am Pkw des GS, an welchem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 879 29.11.2019 36304 Alsfeld Nein 1 0 1 0 0 nein Nein 0 0 0 0 Nein StGB ein politischer Aufkleber angebracht war. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 185 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 880 29.11.2019 60486 Nein Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt. 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Der BS rammte einen der beiden GS, nachdem er diese Frankfurt am 223 u.a. fremdenfeindlich beleidigt und eine Parole einer Ermittlungsverfahren noch nicht 4 881 30.11.2019 60594 Ja 2 0 2 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB verfassungswidrigen Organisation verwendet hatte. abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, den GS mit 130 Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 4 882 01.12.2019 34599 Neuental Nein volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. 1 1 1 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB abgeschlossen. Rassismus UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 883 01.12.2019 35041 Marburg Nein verfassungswidrigen Organisation auf die vereiste 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) Scheibe des Pkw des GS. 86a UT besprühte(n) die Hauswand des GS mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 884 01.12.2019 63500 Seligenstadt Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) u.a. drei Sitzbänke mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 885 02.12.2019 65343 Eltville Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) ein Wasserhäuschen u.a. mit zwei Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 886 02.12.2019 64732 Bad König Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Wetterhäuschen und eine 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 887 03.12.2019 63584 Gründau Nein Streugutkiste u.a. mit Kennzeichen einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am 130 Der BS veröffentlichte auf Facebook u.a. einen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 888 04.12.2019 65929 Nein 0 0 0 0 0 nein Nein 1 1 0 0 Ja Fremdenfeindlich Main StGB volksverhetzenden Beitrag. abgeschlossen. Frankfurt am 86a Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer 4 889 04.12.2019 60549 Nein 0 0 0 0 0 ja Anklage erhoben Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. Frankfurt am 86a Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 4 890 06.12.2019 60549 Nein 0 0 0 0 0 ja Einstellung gemäß § 153 I StPO Nein 1 1 0 0 Nein Main StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 52 von 54",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs- Zahl der Tatort Anzahl der und Strafverfahrens identifizierten Geschädigten2 Verdächtigen Gewalttat1 Extremismus Sachverhalt / Quartal Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag PLZ Ort / Kinder Divers Haft3 Divers 86a UT bemalte(n) eine Straße u.a. mit einem Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 891 08.12.2019 36110 Schlitz Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 242 UT entwendete(n) von einem Fahnenmast eine Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Antisemitisch 4 892 08.12.2019 36100 Petersberg Nein 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Ja StGB israelische Fahne. konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich 86a Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer Strafbefehl beantragt: Verwarnung mit 4 893 10.12.2019 65428 Rüsselsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. Strafvorbehalt UT brachte(n) auf einem Hinweisschild ein 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 894 10.12.2019 34281 Gudensberg Nein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden auf. 86a UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 895 11.12.2019 37269 Eschwege Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 86a UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 896 12.12.2019 63571 Gelnhausen Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. abgeschlossen. 86a UT besprühte(n) eine Hauswand mit Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 897 12.12.2019 63452 Hanau Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am 223 Ein UT verletzte den GS durch Schläge, nachdem er ihn Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Fremdenfeindlich 4 898 13.12.2019 60439 Ja 1 0 1 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Main StGB fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. konnten nicht ermittelt werden) Rassismus Der BS steht im Verdacht, den GS mit Frankfurt am 185 Antisemitisch 4 899 13.12.2019 60316 Nein antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt beleidigt zu 1 0 1 0 0 ja Einstellung gemäß § 170 II StPO Nein 1 1 0 0 Ja Main StGB Fremdenfeindlich haben. 187 Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen 4 900 14.12.2019 36129 Gersfeld Nein 1 0 1 0 0 nein Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO . Nein 1 1 0 0 Nein StGB Gründen verleumdet zu haben. 185 4 901 14.12.2019 36043 Fulda Nein Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt. 1 0 0 1 0 nein Verweisung auf den Privatklageweg Nein 1 0 1 0 Ja Fremdenfeindlich StGB 187 Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen 4 902 15.12.2019 36381 Schlüchtern Nein 1 0 1 0 0 nein Verweisung auf den Privatklageweg Nein 1 1 0 0 Nein StGB Gründen verleumdet zu haben. 130 Der BS steht im Verdacht, einen volksverhetzenden Ermittlungsverfahren noch nicht Fremdenfeindlich 4 903 17.12.2019 35043 Marburg Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Ja StGB Kommentar im Internet veröffentlicht zu haben. abgeschlossen. Rassismus 86a UT kratzte(n) in den Pkw der GS u.a. ein Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 904 17.12.2019 35390 Gießen Nein 1 0 0 1 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) mehrere Graffitis von Kennzeichen einer 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 905 17.12.2019 65439 Flörsheim Nein verfassungswidrigen Organisation. 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB konnten nicht ermittelt werden) UT schnitt(en) u.a. die Form eines Kennzeichen einer Frankfurt am 86a Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 906 17.12.2019 65936 Nein verfassungswidrigen Organisation aus einer 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein Main StGB konnten nicht ermittelt werden) Gartenzaunplane. 86a UT beschmierte(n) ein Gebäude mit u.a. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4 907 19.12.2019 64579 Gernsheim Nein 0 0 0 0 0 ja Nein 0 0 0 0 Nein StGB einer verfassungswidrigen Organisation. konnten nicht ermittelt werden) 224 Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen Ermittlungsverfahren noch nicht 4 908 19.12.2019 63454 Hanau Ja 1 1 0 0 0 ja Nein 1 1 0 0 Nein StGB Motiven geschlagen zu haben. abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage Seite 53 von 54",
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