GET /api/v1/document/178988/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
    "id": 178988,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178988-straf-und-gewalttaten-mit-rassistischem-antisemitischem-rechtsextremistischem-undoder-auslanderfeindliche-hintergrund-in-hessen-im-zweiten-quartal-2019/",
    "title": "Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindliche Hintergrund in Hessen im zweiten Quartal 2019",
    "slug": "straf-und-gewalttaten-mit-rassistischem-antisemitischem-rechtsextremistischem-undoder-auslanderfeindliche-hintergrund-in-hessen-im-zweiten-quartal-2019",
    "description": "",
    "published_at": "2020-08-25T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 58,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/46314af5fb96939ff2689ad9c97900bc5269a6f7.pdf",
    "file_size": 6489125,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/01182.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2016",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2016",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/1182",
        "foreign_id": "he-20/1182",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "42c02c9c-d244-4eb6-8a7c-d131c5e295cc",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=178988",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:28:11.330971+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/1182 HESSISCHER LANDTAG                                                                            24. 08. 2020 Kleine Anfrage Nancy Faeser (SPD), Turgut Yüksel (SPD), Tobias Eckert (SPD), Karin Hartmann (SPD), Günter Rudolph (SPD) und Oliver Ulloth (SPD) vom 11.09.2019 Straf- und Gewalttaten mit rassistischem, antisemitischem, rechtsextremistischem und/oder ausländerfeindlichen Hintergrund in Hessen im (im zweiten Quartal) 2019 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Datengrundlage für die Beantwortung der Kleinen Anfrage bildet der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Durch den KPMD-PMK werden die von den hessischen Polizeipräsidien an das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) übermittelten Straftaten erfasst, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie aus einer poli- tischen Motivation begangen wurden. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten entsprechenden Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Anders als bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden politisch motivierte Straftaten grundsätzlich bereits am Beginn des Verfahrens zugeordnet (so genannte Eingangsstatistik). Anstelle der in der Kleinen Anfrage erbetenen Darstellung der Fallzahlen im Phänomenbereich der PMK -rechts- für das zweite Quartal 2019 erfolgt eine Beantwortung absprachegemäß mit den Zahlen für das gesamte Jahr 2019. Aufgrund des bundesweit festgelegten Erhebungsstichtags für etwaige Nachmeldungen oder Korrekturen am 31. Januar des jeweiligen Folgejahres erfolgte im Nachgang des 31. Januar 2020 der finale Abgleich der gesamten gemeldeten Straftaten im KPMD- PMK mit sowohl dem Bundeskriminalamt (BKA) als auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen. Grundsätzlich obliegt die abschließende Bewertung, ob es sich bei den aufgeführ- ten Straftaten um rechtsextremistische Straftaten handelt, dem LfV Hessen. Zur Beantwortung aller erfragten Angaben war es in einem weiteren Schritt notwendig, über das Hessische Ministerium der Justiz den Ausgang des jeweiligen justiziellen Verfahrens bei der zu- ständigen Staatsanwaltschaft zu erheben und in der Beantwortung zu ergänzen. Diesbezüglich wird erläuternd ausgeführt, dass vereinzelte Ermittlungs- und Strafverfahren gegenwärtig sowohl bei der Polizei als auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch in der Befassung sind und somit noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt. Ebenfalls war zur Beantwortung der Anfrage eine Auswertung von einzelnen Straftatenmeldungen hinsichtlich des erfragten Geschlechts der Geschädigten sowie der in der Statistik-Datei system- bedingt lediglich abstrakt erfassten Sachverhalte notwendig. In der Auflistung der Straftatbestände wurden ausschließlich die Zähldelikte des KPMD-PMK verwendet. Hierbei handelt es sich bei der Verwirklichung von mehreren Straftaten um die Straf- tat, welche mit der höchsten Strafandrohung belegt ist. Hinsichtlich der Anzahl der Geschädigten und der Verdächtigten/Beschuldigten ist anzumerken, dass in der Anlage ausschließlich identifi- zierte natürliche Personen aufgeführt sind. Für das Gesamtjahr 2019 wurden im Phänomenbereich der PMK -rechts- insgesamt 920 Fälle, davon 34 Gewalttaten, registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 52,5 % (25,9 % bei Gewalttaten) zu verzeichnen. So wurden für das Gesamtjahr 2018 im Phänomenbereich der PMK -rechts- 603 Fälle (2017: 602), davon 27 Gewaltdelikte (2017: 18), registriert. Eingegangen am 24. August 2020 · Bearbeitet am 24. August 2020 · Ausgegeben am 28. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 Der quantitative Schwerpunkt der gemeldeten Fälle in dem Phänomenbereich der PMK-rechts liegt im Bereich der Propagandadelikte. Sie sind relativ risikoarm zu begehen und es besteht zudem eine hohe Anzeigebereitschaft der diesbezüglich sensibilisierten Bevölkerung. Unter Be- rücksichtigung der Entwicklung der Fallzahlen der zurückliegenden Jahre kann festgestellt wer- den, dass diese im Vergleich zum Vorjahr für das Jahr 2019 um 60,3 % auf 577 Fälle angestiegen sind (2018: Anstieg um 0,3 % auf 360). In dem Bereich der phänomentypischen Volksverhet- zungsdelikte wurde ein Anstieg für 2019 um 33,7 % auf 139 Fälle registriert (2018: Rückgang um 32,5 % auf 104). Die Hessische Landesregierung hat dem Rechtsextremismus den Kampf angesagt und wird diesen mit allen Mitteln entschlossen fortführen. Mit der im Juli 2019 gebildeten Besonderen Aufbauor- ganisation (BAO) Hessen R hat Hessen den Druck auf die rechtsextremistische Szene und rechte Straftäter erhöht. Die BAO Hessen R besteht hessenweit aus 140 Ermittlern. Neben der Leitung dieser BAO im Landeskriminalamt ist in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten gebildet worden. So kann die BAO flächende- ckend in Hessen ihre Wirkung entfalten. Die BAO Hessen R prüft das gesamte rechte Personen- potenzial in Hessen, klärt Szene-Treffpunkte auf und überwacht diese. Mit den Maßnahmen und Razzien der BAO Hessen R ist sehr deutlich geworden, dass die Szene aufmerksam im Blick der Sicherheitsbehörden ist. Über 80 Durchsuchungen, rund 2.000 Sicherstellungen sowie mehr als 1.200 Kontrollmaßnahmen sind zählbare Ergebnisse der monatelangen Arbeit der Ermittler. Die Hessische Landesregierung hat nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke mit dem Aktionspro- gramm „Hessen gegen Hetze“ eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Hass-Postings angestoßen. Mit der Meldestelle „hessengegenhetze.de“ beim Hessen Cyber Competence Center (Hessen3C) wurde sichergestellt, dass bereits sehr niedrigschwellig Hinweise über zum Beispiel rassistische Äußerungen im Internet den Sicherheitsbehörden – Polizei, Verfassungsschutz und Justiz – ge- meldet werden können. Die Botschaft der Hessischen Landesregierung ist unmissverständlich: Wer im Internet Hass und Hetze verbreitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer Opfer von Hassbotschaften wird, kann sich an unsere Experten wenden. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und die Bürgerinnen und Bürger bekommen stets eine Rückmeldung. Die unsägliche Hetze nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke hat leider gezeigt, dass dieses Stoppsignal notwendig war. Die Meldestelle fügt sich in das Aktionsprogramm der Landesregierung ein und ergänzt zugleich auch die umfangreichen Maßnahmen, die wir seit dem Mord an Dr. Lübcke mit unseren Sicherheitsbehörden eingeleitet haben, um Extremismus in Hessen noch ganzheitlicher zu bekämpfen. Für bedrohte Personen stehen im Hessischen Landeskriminalamt Experten mit Rat und Tat zur Verfügung. Neben Verhaltenshinweisen bietet die Polizei auch abgestimmt auf die individuelle Bedrohungslage konkrete Schutzmaßnahmen. Schließlich führt die Polizei auch die Ermittlungen, um den Tätern habhaft zu werden. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gerieten im Jahr 2019 insbesondere durch den Mord an Dr. Walter Lübcke in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch statistisch erfasste die Hessische Polizei 2019 mit insgesamt 75 Straftaten – davon 48 politisch motiviert rechts – deutlich mehr Straftaten, die sich gegen Amts- und Mandatsträger richteten, als noch im Vorjahr. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 20 – davon zwei politisch motiviert rechts. Drohungen und Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger sind inakzeptabel. Sie sind ein Angriff gegen unsere Demokratie. Deshalb muss dagegen konsequent vorgegangen werden. Die Hilfsan- gebote der Experten unseres LKA sollte jeder, der sich bedroht fühlt, umgehend in Anspruch nehmen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zum Mord an Dr. Walter Lübcke wurden von den hessischen Sicherheitsbehörden umfassend unterstützt. Bei der mit den Mordermittlungen betrau- ten Soko Liemecke waren zwischenzeitlich mehr als 100 Ermittler der hessischen Polizei im Ein- satz. Im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wurde zugleich eine Sonderauswertungsgruppe (SAW) gebildet. Die SAW hat Reaktionen der rechtsextremistischen Szene auf den Mordfall in den Blick genommen und für die Polizei als Informationsschnittstelle zum Verfassungsschutzver- bund fungiert. Zugleich hat die SAW eine umfangreiche Aktensichtung im LfV durchgeführt und dort existierende Erkenntnisse über die Beschuldigten dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt. Wenn Extremisten über einen längeren Zeitraum nicht mit extremistischen Aktivitäten in Erschei- nung treten und auch keine Straftaten mehr begehen, rücken sie aufgrund gesetzlicher Bestim- mungen aus dem Blickfeld der Sicherheitsbehörden. Um sicherzugehen, dass sich solche Personen tatsächlich vom Extremismus distanziert haben und von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, nehmen die hessischen Verfassungsschützer gezielt diese vermeintlich „abgekühlten“ Extremisten geson- dert in den Blick. Die Sondereinheit BIAREX (Bearbeitung integrierter bzw. abgekühlter Rechts-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182           3 extremisten) überprüft intensiv Personen, die in der Vergangenheit zwar einschlägig rechtsextre- mistisch in Erscheinung getreten sind, in der Gegenwart aber – womöglich bereits seit vielen Jahren – eine unauffällige Vita führen. BIAREX ist ein Schritt zur Optimierung der Bearbeitung des Rechtsextremismus, der unmittelbar aus der Erkenntnis resultiert, dass der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke zwar auf- grund früherer rechtsextremistischer Aktivitäten bis 2015 beim Verfassungsschutz gespeichert war, die Beobachtung jedoch im Einklang mit den damals bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Jahr 2015 eingestellt wurde, nachdem im LfV nach 2009 keine neuen rechtsextremistischen Erkenntnisse zu Stephan E. registriert wurden. Die Verfassungsschützer gehen mit ihrer Analyseeinheit neue Wege und lassen nichts unversucht, um einen vermeintlich unauffällig gewordenen Rechtsextremisten weiter auf dem Schirm zu be- halten. Dort, wo nach intensiver Überprüfung keine Anhaltspunkte mehr für extremistische Ak- tivitäten gefunden werden, muss natürlich auch weiterhin gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Löschung der Daten erfolgen. In einzelnen Fällen hat die Arbeit der Analysten von BIAREX bereits dafür gesorgt, dass vermeintlich abgekühlte Rechtsextremisten im Fokus des Verfassungs- schutzes bleiben. Wir werden auch künftig nicht nachlassen, die Arbeit der Sicherheitsbehörden permanent weiter zu optimieren. Bei den hessischen Sicherheitsbehörden wurde bereits vor Jahren erkannt, dass die Gefahr von rechts bundesweit zunimmt. Die Hessische Landesregierung hat so auch schon vor Jahren für eine deutliche personelle und materielle Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden gesorgt. Der polizeiliche Staatsschutz sowie das Landesamt für Verfassungsschutz haben historische Stellen- aufwüchse erfahren. Im LfV wurde 2016 eine eigenständige Abteilung Rechtsextremismus mit deutlichem Personalaufwuchs geschaffen. Ebenso wurde dort die deutschlandweit erste Analyse- stelle Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus geschaffen. Im Zuge der Flüchtlingssituation ab 2015 haben die hessischen Sicherheitsbehörden vor möglichen fremdenfeindlich motivierten Ta- ten gewarnt. In der 2016 hessenweit durchgeführten sogenannten „Anklopf-Aktion“ wurden in diesem Zusammenhang bestimmte Personen der rechten Szene gezielt von den Sicherheitsbehör- den aufgesucht. Durch das Anfang 2019 eröffnete Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) haben die hessischen Sicherheitsbehörden den Informationsaustausch untereinander in- tensiviert. Dort tauschen sich Verfassungsschutz, Landeskriminalamt und die Justiz über extre- mistische und terroristische Bedrohungen sowie strategische Maßnahmen der Sicherheitsorgane aus. Das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) im Hessischen Innenministerium unterstützt im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ mit einem Gesamtvolumen von rund 9,7 Mio. € (davon 1,3 Mio. € aus Mitteln des Bundes) jährlich unterschiedlichste Präventionsmaßnahmen im Land. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Erhöhung des Fördervolumens um über 3 Mio. € und damit eine massive Erweiterung der hessischen Präventionsmaßnahmen dar. Die Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1.    Welche Straf- und Gewalttaten im Phänomenbereich der politisch motivierten Gewalt − rechts (PMK-rechts) sind der Landesregierung im zweiten Quartal 2019 bekannt geworden? Wir bitten um folgende Angaben: - Tattag - Tatort − mit genauer Angabe der Kommune sowie Stadt- bzw. Ortsteil - Deliktsbezeichnung - Tathergang in Kurzbeschreibung - Anzahl der Geschädigten - Anzahl der geschädigten Minderjährigen/Kinder - Geschlecht der Geschädigten - Einstufung als Extremismus - Ergebnis des Ermittlungs- und Strafverfahrens - Festnahmen und Untersuchungshaft - Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht Frage 2.    Welche der unter erstens aufgeführten Taten wurden in welche (Unter-)Kategorie von „Hasskrimi- nalität“ zur statistischen Erfassung einsortiert? Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlage verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Aufstellung zwölf Drohschreiben zum Nachteil einer Frankfurter Rechtsanwältin enthalten sind, die in der Tabelle als ein Fall mit der laufenden",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "4                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1182 Nr. 418 aufgeführt sind: „UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS“. Die verschiedenen Drohschreiben werden auch von Seiten der Staatsanwaltschaft unter einem Aktenzeichen geführt. Frage 3.   In der Antwort auf (Drucksache 20/668) teilt die Landesregierung mit, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen ist. Bei welchen der aufgeführten Taten von Hasskriminalität wurde bei der Würdigung der Um- stände der Tat die Sicht der Betroffenen in welcher Form mit einbezogen? Im Definitionssystem PMK des Bundeskriminalamt, welches zur Schaffung bundesweit einheitli- cher Kriterien für die Erfassung politischer motivierter Straftaten dient, steht: „Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, so- zialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/se- xuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.“ Im Rahmen der Bewertung und Einstufung als Hasskriminalität nach den genannten Kriterien wird auch die Sicht der/des Betroffenen einbezogen. Eine diesbezügliche statistische Erfassung der berücksichtigten Aspekte erfolgt nicht. Die Berücksichtigung resultiert in der Einstufung als Hass- kriminalität. Auf die Fußnote 4 der Anlage wird verwiesen. Wiesbaden, 23. August 2020 Peter Beuth Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter:  http://starweb.hessen.de abgerufen werden.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                                Divers                                                           Haft3                                  Divers 224                          Der BS warf ein Bierglas nach den GS und beleidigte                                                                                 Einstellung gemäß § 153 I StPO 1         1         01.01.2019     34576      Homberg                        Ja                                                                  5           3             4            1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                             diese mit u.a. ausländerfeindlichem Inhalt. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                        Ein UT äußerte eine Formulierung gegenüber dem GS                                                                                     konnte nicht ermittelt werden) 1         2         01.01.2019     37269      Eschwege                     Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           im Kontext verfassungswidriger Organisationen. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                           UT besprühte(n) einen Stromkasten mit einem                                                                                       konnte nicht ermittelt werden ) 1         3         02.01.2019     61348     Bad Homburg                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS mittels Einkratzen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 86a                           eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen                                                                                      konnte nicht ermittelt werden) 1         4         02.01.2019     65428     Rüsselsheim                   Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                         UT beschmierte(n) mehrere Gegenstände u.a. mit                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 1         5         04.01.2019     65185      Wiesbaden                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter UT beschmierte(n) eine Tafel auf einem Schulhof und 86a                                                                                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 1         6         04.01.2019     36100      Petersberg                   Nein            ein Pkw mit u.a. mehreren Kennzeichen einer           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter konnten Frankfurt am    86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1         7         05.01.2019     60388                                   Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                  nicht ermittelt werden )          Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                    Organisation in den Pkw des GS. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                        UT besprühte(n) eine Sporthalle mit u.a. Kennzeichen                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 1         8         05.01.2019     36110        Schlitz                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidriger Organisationen. Versto                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 153 I StPO Der BS führte ein Reizgasspray auf dem Weg zu einer 1         9         05.01.2019     63654      Büdingen        ß            Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0        Nein Musik-Veranstaltung mit sich. WaffG Die BS verbreiteten Kennzeichen einer                                                                                        4x Einstellung gemäß § 153 I StPO 86a 1        10         05.01.2019     64289      Darmstadt                    Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen          0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     4       4          0          0        Nein StGB Messengerdienst. 130                            Der BS äußerte Formulierungen im Kontext einer                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II                                                                              Fremdenfeindlich 1        11         05.01.2019     65185      Wiesbaden                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                                                                                                                       Rassismus Urteil, Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                                  40 Euro, rechtskräftig 1        12         05.01.2019     63654      Büdingen                     Nein                  verfassungswidrigen Organisation.               0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                           Seite 1 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                                Divers                                                            Haft3                                  Divers Urteil, Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Die BS versuchte aktiv die Festnahme einer weiteren 224                                                                                                                                                                  15 Euro, rechtskräftig 1        13         05.01.2019     63654      Büdingen                       Ja               Person zu verhindern. Hierbei wurden zwei         2           0             2            0          0         ja                                                     Nein     1       0          1          0        Nein StGB Polizeibeamte verletzt. Der BS versuchte einen Gefangenen im 120                                                                                                                                                             Strafbefehl, Geldstrafe von 120 1        14         05.01.2019     63654      Büdingen                     Nein         Zusammenhang mit einer Musikveranstaltung der NPD       0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          Tagessätzen à 40 Euro, rechtskräftig zu befreien. 130                          Bei dem BS wurden CDs mit volksverhetzendem Inhalt 1        15         05.01.2019     63654      Büdingen                     Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                             aufgefunden. UT besprühte(n) Fassade/Schulhof/Fensterscheiben 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        16         06.01.2019     36341      Lauterbach                   Nein             mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                            UT bemalte(n) einen Basketballplatz mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        17         07.01.2019     64291      Darmstadt                    Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                         UT rief die GS an und äußerte eine Formulierung im 1        18         08.01.2019     61118      Bad Vilbel                   Nein                                                                 1           0             0            1          0         ja              konnte nicht ermittelt werden);        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          Kontext einer verfassungswidrigen Organisation. Endgültige Einstellung gemäß §45 II JGG 130                             Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (keine                                                                        Fremdenfeindlich 1        19         09.01.2019     36039        Fulda                      Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                            Kommentar.                                                                                                                  Straftat)                                                                                         Rassismus 86a                              UT schrieb(en) /ritze(n) Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        20         09.01.2019     35578       Wetzlar                     Nein                                                                 1           0             0            1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation auf den Pkw des GS.                                                                                     nicht ermittelt werden) 86a                          UT beschmierte(n) die Wand einer Tiefgarage mit                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        21         09.01.2019     68519      Viernheim                    Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnte nicht ermittelt werden) 187                              Der BS verleumdete den GS über Facebook.                                                                                                                                                                                                  Ausländerfeindlich 1        22         09.01.2019     61350     Bad Homburg                   Nein                                                                 1           0             1            0          0         ja                § 154f (vorl.) am 14.02.2019         Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                                                                                                                       Fremdenfeindlich 185                         Der BS versandte eine E-Mail mit beleidigenden Inhalt                                                                                                                                                                                          Fremdenfeindlich 1        23         09.01.2019     65428     Rüsselsheim                   Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja          § 376 StPO Verweisung auf Privatklage      Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                    an eine Moschee-Gemeinde.                                                                                                                                                                                                            Islamfeindlich UT besprühte(n)/ritzte(n) Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        24         10.01.2019     34212      Melsungen                    Nein               verfassungswidrigen Organisation in eine          0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) Toilettenkabine. 303                          UT brachte(n) einen antisemitischen Schriftzug auf                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 1        25         10.01.2019     35039       Marburg                     Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                          eine Garage auf.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 126                          UT versandte(n) eine Bombendrohung mittels E-Mail                                                                              Abgabe an StA Berlin, dortiges Az.: 231 1        26         11.01.2019     65189      Wiesbaden                    Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                          an eine Behörde.                                                                                                           UJs 181/19 Der BS versandte Briefe mit NSU-Kommentierungen an Frankfurt am   241 1        27         11.01.2019     60385                                   Nein            die Adresse des GS. Hierdurch fühlte sich der GS     1           0             1            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB bedroht. UT drohte(n) mit der Veröffentlichung von Bildern in 240                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        28         12.01.2019     35037       Marburg                     Nein         sozialen Medien, sollte der GS sein Engagement gegen    1           0             1            0          0       nein                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) „Rechts“ nicht unterlassen. Versto Die BS stehen im Verdacht sogenannte                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 1        29         12.01.2019     36037        Fulda         ß            Nein                                                                 0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     4       4          0          0        Nein „Schutzzonenstreifen“ durchgeführt zu haben.                                                                                           abgeschlossen. VersG 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                          Seite 2 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                                Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                       UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        30         12.01.2019     34212     Melsungen                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        31         12.01.2019     34323       Malsfeld                   Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        32         13.01.2019     35117    Münchhausen                   Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          Organisation in die Motorhaube des Pkw des GS.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am     86a                         UT brannte(n) an die Decke eines Treppenhauses                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        33         13.01.2019     63071                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                               Der BS ritzte ein Kennzeichen einer                                                                                          Strafbefehl, Geldstrafe von 30 1        34         14.01.2019     35315      Homberg                     Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in den Pkw der GS.                                                                                Tagessätzen à 35 Euro, rechtskräftig 86a                          Die beiden BS zeigten in der Öffentlichkeit eine                                                                              Vorläufige Einststellung gemäß. § 154 I 1        35         14.01.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     2       2          0          0        Nein StGB                         Grußform einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                StPO Frankfurt am   126                         UT versandte(n) eine Bombendrohung per E-Mail an 1        36         15.01.2019     60313                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                   Abgabe an StA Berlin              Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                           eine Behörde. Urteil, Geldstrafe 80 Tagessätze à 20€, Frankfurt am    86a                        Die BS riefen in der Öffentlichkeit mehrfach Parolen 1        37         15.01.2019     60549                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja            rechtskräftig; Urteil, Geldstrafe 120    Nein     2       2          0          0        Nein Main       StGB                              einer verfassungswidriger Organisation. Tagessätze à 10 €, rechtskräftig 86a                         UT besprühte(n) eine Gartenmauer mit mehreren                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        38         15.01.2019     34323       Malsfeld                   Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT legte(n) in ein Treppenhaus einen Dolch mit einem 86a                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 1        39         15.01.2019     63477       Maintal                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                    abgeschlossen. ab. Der BS steht im Verdacht ein Bildnis mit einem Frankfurt am    86a 1        40         15.01.2019     60311                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB auf einer Herrentoilette aufgehängt zu haben. Durch UT wurde(n) die Wohnungstür der GS mit einem Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        41         16.01.2019     60435                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0            1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) beschmiert. Der BS verbreitete Kennzeichen einer 86a          Nein 1        42         16.01.2019     34497       Korbach                                     verfassungswidrigen Organisation über einen          0           0             0            0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG   Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst. Der BS veröffentlichte Kennzeichen einer 86a 1        43         16.01.2019     36251      Ludwigsau                   Nein              verfassungswidrigen Organisation in einem           0           0             0            0          0         ja               Einstellung gemäß § 45 II JGG         Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst. Frankfurt am   130                                Der BS steht im Verdacht, dem GS eine                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1        44         17.01.2019     60323                                  Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                          volksverhetzerische E-Mail zugesandt zu haben.                                                                                  Verweisung auf den Privatklageweg Frankfurt am    86a                       UT beschmierte(n) u.a. einen Aufzug mit Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        45         18.01.2019     60327                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        46         19.01.2019     63456        Hanau                     Nein         Organisation in die zugefrorene Frontscheibe des Pkw     1           0             0            1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) des GS. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                          Seite 3 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                            Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                       Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                          / Kinder                                Divers                                                            Haft3                                  Divers Versto Die BS standen im Verdacht eine sogenannte 1        47         19.01.2019     36037        Fulda          ß            Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     3       2          1          0        Nein „Schutzzonenstreife“ durchgeführt zu haben. VersG 86a                            Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer                                                                                      Strafbefehl, Geldstrafe von 60 1        48         19.01.2019     36043        Fulda                       Nein                                                                   0           0             0            0                    ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit.                                                                             Tagessätzen a 55,00 € rechtskräftig Frankfurt am     86a                            Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer 1        49         19.01.2019     60594                                    Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja                        Strafbefehl                  Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                        verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. 1x Einstellung gemäß § 170 II StPO; 1x Strafbefehl, Geldstrafe von 80 86a                            Die BS verwendeten u.a. eine Grußformel einer 1        50         20.01.2019     35315      Homberg                       Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja            Tagessätzen à 75,-, rechtskräftig; 1x    Nein     3       3          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit. Strafbefehl, Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15,-, nicht rechtskräftig Der BS verwendete u.a. eine Grußformel einer Limburg an       86a 1        51         21.01.2019     65549                                    Nein         verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit    1           0             1            0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich der Lahn       StGB und betitelte den GS in fremdenfeindlicher Form. 86a                                    UT brachte(n) einen Zettel mit                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 1        52         22.01.2019     63679      Schotten                      Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                        fremdenfeindlichen/antisemitischen Inhalt in Umlauf.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Antisemitisch 130                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        53         23.01.2019     64285      Darmstadt                     Nein                  UT beleidigte(n) die GS auf Twitter.             1           0             0            1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                             UT besprühte(n) das Kfz des GS mit einem                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 1        54         23.01.2019     35638        Leun                        Nein                                                                   1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                           abgeschlossen. Der BS postete einen antisemitischen/ Frankfurt am    130                                                                                                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 1        55         23.01.2019     60389                                    Nein          fremdenfeindlichen Beitrag auf Twitter adressiert an     1           0             0            1          0         ja                         Geldstrafe                  Nein     1       1          0          0            Ja Main        StGB                                                                                                                                                                                                                                                                         Fremdenfeindlich die GS. Frankfurt am    303                                Der BS besprühte u.a. Kellerwände mit                                                                                                                                                                                                       Antisemitisch 1        56         25.01.2019     65929                                    Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO    Nein     1       1          0          0            Ja Main        StGB                             antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                                                                                                                 Fremdenfeindlich 86a                            UT besprühte(n) einen Bahnsteig mit einem                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        57         25.01.2019     35260    Stadtallendorf                  Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Brückenwand/Stützpfeiler einer 86a 1        58         25.01.2019     34613    Schwalmstadt                    Nein               Autobahnbrücke mit Kennzeichen einer                0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß. § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS bildete ein Kennzeichen einer 86a 1        59         25.01.2019     36320        Kirtorf                     Nein          verfassungswidrigen Organisation auf einem Acker         0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB nach. Frankfurt am    130                               Ein UT äußerte dem GS gegenüber eine                                                                                         Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter                                                                         Fremdenfeindlich 1        60         26.01.2019     60310                                    Nein                                                                   1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                   fremdenfeindliche Äußerung.                                                                                                konnte nicht ermittelt werden )                                                                               Rassismus Frankfurt am     86a                          UT bemalte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer 1        61         27.01.2019     60433                                    Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 86a                         UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        62         27.01.2019     61250       Usingen                      Nein                                                                   1           0             0            1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in den Pkw der GS.                                                                                            konnte nicht ermittelt werden ) 86a                        UT besprühte(n) Bürocontainer/Toilettenhäuschen mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        63         28.01.2019     34212     Melsungen                      Nein                                                                   0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnte nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                             Seite 4 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 9,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                                Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                        UT beschädigte(n) drei Spinde durch Einritzen von                                                                                 Einstellung § 170 II StPO Täter nicht 1        64         28.01.2019     35075     Gladenbach                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                              ermittelt 130                           Der BS veröffentlichte einen volksverhetzenden 1        65         28.01.2019     63533     Mainhausen                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                Beitrag auf einem Facebook-Profil. Der BS verbreitete Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 1        66         30.01.2019     61389      Schmitten                   Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen          0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                    abgeschlossen. Messengerdienst. UT beschmierte(n) die Durchgangstür eines 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        67         30.01.2019     63128     Dietzenbach                  Nein              Mehrfamilienhauses mit Kennzeichen einer            0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a                         UT besprühte(n) einen Fahrradständer mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        68         30.01.2019     34212     Melsungen                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnte nicht ermittelt werden) 130                         UT beleidigte die GS mit fremden-/islamfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Fremdenfeindlich 1        69         30.01.2019     35392       Gießen                     Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                              Inhalt.                                                                                                       konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Islamfeindlich Frankfurt am    86a                       UT beschmierte(n) die Außenseite von Kellertüren mit                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        70         30.01.2019     60435                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                  konnte nicht ermittelt werden ) 86a                           UT besprühte(n) Buswartehäuschen u.a. mit                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1        71         30.01.2019     65232     Taunusstein                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) in einem Messengerdienst ein 86a 1        72         30.01.2019     35037       Marburg                    Nein           Video mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0            0          0         ja                   Strafbefehl beantragt              Nein     0       0          0          0        Nein StGB Organisation. UT brachte(n) mit einer Flüssigkeit u.a. ein 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        73         31.01.2019     34117        Kassel                    Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) auf einen Gehweg auf. 86a                        UT beschmierte(n) die Wand eines Parkhauses mit                                                                                     Ermittlungsverfahren noch nicht 1        74         31.01.2019     36341     Lauterbach                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          abgeschlossen. 86a                          Die BS veröffentlichte auf Facebook ein Bild mit 1        75         31.01.2019     34286     Spangenberg                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       0          1          0        Nein StGB                          Parolen einer verfassungswidriger Organisation. Frankfurt am   241                         Der BS bedrohte den GS u.a. mit fremdenfeindlichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                             Fremdenfeindlich 1        76         31.01.2019     60433                                  Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                Bildern über einen Messengerdienst.                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                         Rassismus 86a                               UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        77         02.02.2019     65366     Geisenheim                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation vor einem Gebäude.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT schickte(n) der GS mehrere 130                                                                                                                                                                                                                                                                         Fremdenfeindlich 1        78         02.02.2019     63571     Gelnhausen                   Nein         fremdenfeindliche/rassistische Nachrichten über einen    1           1             0            1          0         ja                  Einstellung § 170 II StPO           Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                                                                                                                           Rassismus Messengerdienst. 130                           UT veröffentlichte(n) auf einer Internetseite einen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        79         02.02.2019     63069      Offenbach                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Beitrag.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) u.a. ein Verkehrszeichen und ein 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        80         04.02.2019     36341     Lauterbach                   Nein          Gebäude mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                         UT besprühte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        81         04.02.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                          Seite 5 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 10,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                                Divers                                                            Haft3                                  Divers UT beschmierte(n) eine Wand des GS mit 303                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 1        82         04.02.2019     36039        Fulda                      Nein           fremdenfeindlichen und rassistischen Kennzeichen       1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht einen Brief mit Frankfurt am   130                                                                                                                                                          Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1        83         04.02.2019     60326                                   Nein         volksverhetzenden Inhalt an eine Behörde versandt zu     0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                       rechtskräftig haben. 130                          Der BS stand im Verdacht im Internet einen Link zu 1        84         04.02.2019     34134        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja          Endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                           einem volksverhetzenden Inhalt geteilt zu haben. 86a                            Der BS verlegte Pflastersteine in Form eines                                                                                 Urteil, Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1        85         06.02.2019     63584       Gründau                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         20 €, rechtskräftig UT besprühte(n) einen Betonpoller mit einem Frankfurt am    86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß§170 II StPO (Täter                                                                            Antisemitisch 1        86         06.02.2019     60313                                   Nein         antisemitischen und fremdenfeindlichen Kennzeichen       0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden )                                                                            Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS bestellte über eine Internetplattform 86a 1        87         06.02.2019     36043        Fulda                      Nein                  Gegenstände mit Kennzeichen einer               0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Der BS äußerte dem GS gegenüber antisemitische und 185                                                                                                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO                                                                              Antisemitisch 1        88         06.02.2019     65439      Flörsheim                    Nein                   fremdenfeindliche Beleidigungen.               1           1             1            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                               (Strafverfolgungshindernis)                                                                              Fremdenfeindlich 86a                        UT ritzte(n) an die Außenseite von zwei Toilettentüren                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        89         07.02.2019     34587       Felsberg                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnte nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) u.a. eine Hauswand mit Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        90         07.02.2019     34277     Fuldabrück                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                       Der BS beschmierte Briefkästen mit Kennzeichen einer 1        91         08.02.2019     60433                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Versto Willings-       ß                            Der BS war im Besitz von sprengstoffrechtlich 1        92         08.02.2019     34628                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein hausen       Spreng                                  relevanten Gegenständen. G 130                             Mehrere UT führten eine fremdenfeindliche                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        93         08.02.2019     63110       Rodgau                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                Inszenierung an einer Schule durch.                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) Der BS forderte mit fremdenfeindlichen Inhalt in einer 111 1        94         08.02.2019     63505    Langenselbold                  Nein             Facebook-Gruppe öffentlich zu Straftaten zum         1           0             1            0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB Nachteil des GS auf. UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        95         09.02.2019     60388                                   Nein         verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube       1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden ) des Pkws des GS ein. UT beschmierte(n) Sitzbänke und Brückendurchlässe                                                                                                                                                                                              Fremdenfeindlich 130                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        96         09.02.2019     34479       Breuna                      Nein            mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja               Hasskriminalität StGB                                                                                                                                                              konnte nicht ermittelt werden) Organisation und volksverhetzenden Schriftzügen.                                                                                                                                                                                                 Rassismus Der BS stand im Verdacht, die Bundesrepublik 90a 1        97         09.02.2019     34593      Knüllwald                    Nein            Deutschland und seine Symbole verunglimpft zu         0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                           Seite 6 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 11,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                                Divers                                                            Haft3                                  Divers Der BS steht im Verdacht, volksverhetzende Dateien 130                              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 1        98         09.02.2019     64331     Weiterstadt                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        Organisation in einer Messengergruppe veröffentlicht                                                                                        abgeschlossen. zu haben. Der BS teilte über einen Messengerdienst mehrere                                                                                  1x Einstellung gemäß § 170 II StPO Frankfurt am    86a                                                                                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 1        99         09.02.2019     65934                                   Nein           fremdenfeindliche und rassistische Bilder mit u.a.     0           0             0            0          0         ja             1x Einstellung gemäß § 45 JGG,          Nein     2       2          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                           Rassismus Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            § 153 StPO Frankfurt am    86a                        UT beschmierte(n) eine Fahrplanvitrine mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        100        10.02.2019     65929                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnte nicht ermittelt werden) 86a                            UT besprühte(n) ein Treppenhaus mit zwei                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        101        11.02.2019     37269      Eschwege                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                    konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                           Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und                                                                                                                                                                                                Antisemitisch 1        102        11.02.2019     60596                                   Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                                  fremdenfeindlichen Äußerungen.                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich UT beschmierte(n) das Parkplatzschild des GS mit 86a                                                                                                                                                          Einstellung nach § 170 II StPO (Täter 1        103        12.02.2019     61348     Bad Homburg                   Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) Organisation 86a                        UT formte(n) mit Bodenplatten ein Kennzeichen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        104        12.02.2019     64287      Darmstadt                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                           Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                                Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1        105        12.02.2019     60388                                   Nein                                                                  1           0             1            0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                Inhalt.                                                                                                                rechtskräftig Der BS versandte in einer Gruppe in einem                                                                                              Abgabe StA Hanau 86a 1        106        13.02.2019     63457        Hanau                      Nein            Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer          0           0             0            0          0         ja             Ermittlungsverfahren noch nicht         Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                    abgeschlossen. Der BS versandte mehrere Bilder mit Kennzeichen 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 1        107        13.02.2019     63571     Gelnhausen                    Nein          einer verfassungswidrigen Organisation über einen       1           1             0            1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                       24.01.2020. Messengerdienst an die GS. 86a                         Der BS verwendete mehrfach eine Grußform einer                                                                                  Urteil, Geldstrafe 60 Tagessätze à 10 €, 1        108        15.02.2019     61440      Oberursel                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                     rechtskräftig Nachdem der BS mit einem Pkw auf den GS Frankfurt am   224                                                                                                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 1        109        15.02.2019     60386                                     Ja         zugefahren ist, zeigte der BS u.a. eine Grußform einer   1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                    abgeschlossen. verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    86a                            Der BS zeigte wiederholt eine Grußform einer 1        110        15.02.2019     60386                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Versto Die BS führten sogenannte „Schutzzonenstreifen“                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO gegen 1        111        16.02.2019     36037        Fulda         ß            Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                     Nein     3       3          0          0        Nein durch.                                                                                                                drei Beschuldigte VersG Nachdem der BS bei einer Gegendemonstration zu 223                            einer Kundgebung der Partei Der III. Weg eine                                                                                     Strafbefehl, Geldstrafe von 280 1        112        16.02.2019     36037        Fulda                        Ja                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                         Grußform einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                     Tagessätzen à 8 €, rechtskräftig zeigte, verletzte er im weiteren Verlauf den GS. identisch mit 110 Js 9909/19 = lfd. Nr. 86a                            Der BS zeigte mehrfach eine Grußform einer 1        113        16.02.2019     36037        Fulda                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                   112 (Doppelvorgang),              Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Einstellung wegen ne bis in idem 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                           Seite 7 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p11-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 12,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                                Divers                                                             Haft3                                  Divers 130                          UT versandte(n) eine E-Mail mit fremdenfeindlichen 1        114        16.02.2019     34497       Korbach                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                               Inhalt. 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        115        17.02.2019     35279      Neustadt                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                    Organisation in einen Holztisch.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        116        17.02.2019     63450        Hanau                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                    Organisation in eine Pkw-Tür ein.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, über Facebook ein Video 130                                                                                                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 1        117        17.02.2019     63533     Mainhausen                    Nein              geteilt zu haben, dessen Inhalt den Holocaust       0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                     abgeschlossen. relativiert/leugnet. UT bedrohte(n) über Facebook den GS mit fremden- 241                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Fremdenfeindlich 1        118        18.02.2019     64521     Groß-Gerau                    Nein                        und islamfeindlichen Inhalt.              1           0             1            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Islamfeindlich UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        119        19.02.2019     35576       Wetzlar                     Nein         verfassungswidrigen Organisation auf eine Wartebank      0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) ein selbst angefertigtes Kennzeichen mit 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        120        19.02.2019     35327      Ulrichstein                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  nicht ermittelt werden) an einen abgemeldeten Pkw an. Der BS verbreitete in einer Gruppe in einem 130                                                                                                                                                               Einstellung gemäß § 45 II JGG - 1        121        19.02.2019     34233       Fuldatal                    Nein         Messengerdienst u.a. fremdenfeindliche Kennzeichen       0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 erzieherische Maßnahme einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS teilte in einer Gruppe eines Messengerdienstes Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S.2                                                                       Fremdenfeindlich 1        122        19.02.2019     60486                                   Nein           ein Bild mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen     0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                         Nr.2 StPO                                                                                          Rassismus Organisation. 130                               Der BS verlinkte einen Facebookbeitrag mit                                                                                   Strafbefehl, 30 Tagessätze zu je 10€, 1        123        20.02.2019     65529      Waldems                      Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                      holocaustleugnendem Inhalt.                                                                                                      rechtskräftig. Die BS verbreiteten Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                           1x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1        124        20.02.2019     36088       Hünfeld                     Nein         verfassungswidrigen Organisation in einer Chatgruppe     0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     3       3          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            2x Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. UT besprühte(n) eine Wand einer Unterführung mit Limburg an      86a                         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                              Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte                                                                        Fremdenfeindlich 1        125        20.02.2019     65549                                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja der Lahn      StGB                             und einen fremdenfeindlichen / rassistischen                                                                                         nicht ermittelt werden)                                                                                   Rassismus Schriftzug. UT besprühte(n) ein Treppenhaus eines Frankfurt am    86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        126        21.02.2019     60385                                   Nein            Mehrfamilienhauses u.a. mit Kennzeichen einer         0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden ) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Altkleidercontainer mit u.a. 86a                                                                                                                                                         beides Einstellungen gemäß § 170 II StPO 1        127        21.02.2019     36088       Hünfeld                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          (Täter konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Versto                       Der BS steht im Verdacht, unerlaubt eine Schusswaffe 1        128        21.02.2019     35633       Lahnau         ß            Nein         im Kontext einer „Schutzzonenstreife“ mit sich geführt   1           0             1            0          0       nein                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein WaffG                                               zu haben. UT besprühte(n) eine Wand eines Schulgebäudes mit 86a                                                                                                                                                         Abgabe an StA Nürnberg-Fürth zu 401 Js 1        129        22.02.2019     64711       Erbach                      Nein               u.a. einer Parole einer verfassungswidrigen        0           0             0            0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                       60110/19 Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                           Seite 8 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p12-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 13,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                    und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich     Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                                Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT bemalte(n) einen Gehweg mit u.a. Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        130        22.02.2019     63477       Maintal                    Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 185                            UT versandt(en) eine beleidigende E-Mail mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 1        131        23.02.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              fremden- und islamfeindlichen Inhalt.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit u.a. 86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        132        24.02.2019     34246       Vellmar                    Nein           mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 130                            Der BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches                                                                                Strafbefehl, Geldstrafe 90 Tagessätze à 1        133        24.02.2019     35083       Wetter                     Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               Kommentar auf einer Facebookseite.                                                                                                 30 €, rechtskräftig. 86a                                UT malte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        134        24.02.2019     64285      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation auf einen Pullover.                                                                                  konnte nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, Parolen einer 86a                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 1        135        24.02.2019     35390       Gießen                     Nein              verfassungswidrigen Organisation auf Twitter        0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. veröffentlicht zu haben. 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        136        25.02.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             0            1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in den Pkw der GS.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                       Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                              Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1        137        25.02.2019     60598                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                                  StPO Des BS postete auf einer Internetseite u.a. einen 86a 1        138        26.02.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein               Gegenstand mit einem Kennzeichen einer             0           0             0            0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. Die BS waren in ihrer Wohnung im Besitz von u.a. 86a 1        139        27.02.2019     36367     Wartenberg                   Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0            0          0         ja             Anklage gegen beide BS erhoben         Nein     2       1          1          0        Nein StGB Organisation, welches von außen erkennbar waren. UT ritzte(n) in einen Türrahmen einer öffentlichen 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        140        27.02.2019     35305      Grünberg                    Nein                Toilette u.a. mehrere Kennzeichen einer           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) Hausfassaden und Betonpfosten Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1        141        28.02.2019     60325                                  Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                            konnte nicht ermittelt werden ) Organisation. Frankfurt am    86a                       UT bemalte(n) die Außenwand eines Pavillons u.a. mit                                                                              Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter 1        142        28.02.2019     60598                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       einer Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnte nicht ermittelt werden ) Der BS versandte in einer Gruppe in einem Offenbach am    130                            Messengerdienst Bilder mit Kennzeichen einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 1        143        28.02.2019     63079                                  Nein                                                                  0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                             verfassungswidrigen Organisation sowie                                                                                                abgeschlossen. volksverhetzende Nachrichten. UT beschädigte(n) mehrere Grabsteine eines jüdischen 168                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 1        144        28.02.2019     61194       Niddatal                   Nein                             Friedhofs.                           0           0             0            0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 130                          Der BS schrie beleidigende und fremdenfeindliche                                                                                Endgültige Einstellung gemäß. § 154 I 1        145        28.02.2019     65589      Hadamar                     Nein                                                                  1           0             1            0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                   Aussagen dem GS entgegen.                                                                                                           Nr.1 StPO 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                          Seite 9 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p13-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 14,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Der BS versendete ein Kennzeichen einer 86a 1        146        28.02.2019     63322     Rödermark                    Nein          verfassungswidrigen Organisation in einer Gruppe       0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB eines Messengerdienstes. Frankfurt am    86a                           UT bemalte(n) eine Hausfassade mit einem 1        147        01.03.2019     60325                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    86a                          UT bemalte(n) den Sockel eines Obelisken mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        148        01.03.2019     60311                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am   303                           UT brachte(n) an eine Hauswand/Glasscheiben                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlichk 1        149        01.03.2019     60598                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                         Parolen verfassungswidriger Organisationen auf.                                                                                         abgeschlossen.                                                                                           eit UT besprühte(n) einen am Straßenrand abgestellten 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        150        01.03.2019     63322     Rödermark                    Nein              Container mit u.a. einem Kennzeichen einer         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a                          UT bemalte(n) eine Hausfassade mit u.a. einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        151        01.03.2019     63607    Wächtersbach                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                          Der BS beleidigte die GS mit antisemitischen und                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 1        152        02.03.2019     60329                                  Nein                                                                 3           0             2          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                  fremdenfeindlichen Inhalten.                                                                                                   abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich Der BS versendete an den GS eine Nachricht mit Frankfurt am    86a 1        153        02.03.2019     60528                                  Nein         Parolen einer verfassungswidrigen Organisation über     1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB einen Messengerdienst. Frankfurt am   130                           Der BS versendete eine E-Mail, in welcher der 1        154        02.03.2019     60437                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                    Holocaust geleugnet wird. 86a                          UT besprühte(n) ein Flachdach mit u.a. einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        155        03.03.2019     64823    Groß-Umstadt                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        nicht ermittelt) Der BS zeigte während einer Veranstaltung zweimal 86a                                                                                                                                                     Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €, 1        156        03.03.2019     61440      Oberursel                   Nein               eine Grußform einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   rechtskräftig Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw der GS und ritzten u.a. ein 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        157        03.03.2019     34125        Kassel                    Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) in den Lack des Fahrzeugs. Einstellung durch Berufungskammer des 86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer 1        158        03.03.2019     36145      Hofbieber                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja           LG Fulda gemäß § 206a StPO, sofortige     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Beschwerde der StA ist anhängig 241                            UT versandte(n) einen Brief an den GS mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Islamfeindlich 1        159        03.03.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                       bedrohendem islam- und fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Frankfurt am   185                         Der BS beleidigte die GS mit antiziganistischen und                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein                                                                        Antiziganistisch 1        160        04.03.2019     60437                                  Nein                                                                 2           0             1          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                     Strafantrag                                                                                      Fremdenfeindlich 303                        Der BS warf mittels Pflasterstein ein Fenster im Haus 1        161        04.03.2019     34626     Neukirchen                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                            des GS ein. 86a                       Der BS bestellte 12 Anhänger mit Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO 1        162        04.03.2019     35315      Homberg                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     (Verbreitungsabsicht nicht nachweisbar). 86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer                                                                                    Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 10 €, 1        163        05.03.2019     64293      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                  rechtskräftig 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 10 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p14-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 15,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                 Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                    identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                               Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                              Haft3                                  Divers UT beschmierte(n) ein Fenster in einer Regionalbahn Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        164        05.03.2019     65929                                   Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am     86a                       UT beschmierte(n) Briefkästen mit Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        165        06.03.2019     60316                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                       UT bemalte(n) eine Eingangstür mit zwei Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        166        06.03.2019     60316                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         Ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnte nicht ermittelt werden ) UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        167        06.03.2019     61239     Ober-Mörlen                   Nein         verfassungswidrigen Organisation auf einen Feldweg       0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) auf. 303                         UT besprühte(n) eine Hauswand mit dem Schriftzug                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        168        06.03.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  1           0             0          1          0       nein                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           \"Dresden 45\".                                                                                                  konnte nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) Hauswände von Mehrfamilienhäusern Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        169        07.03.2019     60316                                   Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                         UT beschmierte(n) die Stützmauer der GS mit u.a.                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        170        07.03.2019     65385     Rüdesheim                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        171        07.03.2019     34123        Kassel                     Nein          verfassungswidrigen Organisation auf ein Plakat der     1           0             0          1          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden) GS. 1x Strafbefehl, Geldstrafe 60 TS à 10 €, 185                         Der BS beleidigte die GS mit u.a. fremdenfeindlichen 1        172        07.03.2019     35260    Stadtallendorf                 Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja           1x Endgültige Einstellung gemäß § 154 I     Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              Inhalten. StPO 130                        Die BS verbreiteten fremdenfeindliche Inhalte in einer                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 1        173        07.03.2019     36320        Kirtorf                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     4       4          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 Gruppe eines Messengerdienstes.                                                                                                  abgeschlossen. Frankfurt am     86a                               Der BS äußerte zweimal Parolen einer                                                                                   Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I S. 2 1        174        07.03.2019     60528                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                     Nr. 2 StPO Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am     86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1        175        08.03.2019     60386                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         Ja                            konnte                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                      Organisation in eine Wand. nicht ermittelt werden ) 130                           UT versandte(n) drei Postkarten, in welchem der                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Fremdenfeindlich 1        176        08.03.2019     34497       Korbach                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                    Holocaust geleugnet wird.                                                                                              konnte nicht ermittelt werden)                                                                                Antisemitisch UT beschmierte(n) Hauswände mit u.a. Kennzeichen Fremdenfeindlich Frankfurt am    130                             einer verfassungswidrigen Organisation und                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        177        09.03.2019     60486                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja                Antisemitisch Main        StGB                       fremdenfeindlichen, antisemitischen und rassistischen                                                                               konnte nicht ermittelt werden) Rassismus Schriftzügen. 304                        UT beschädigte(n) eine Fensterscheibe eines jüdischen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                            Antisemitisch 1        178        10.03.2019     63450        Hanau                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                        Gemeindezentrums.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, auf den Pkw der GS u.a. ein 86a                                                                                                                                                       Freispruch aus tatsächlichen Gründen, 1        179        10.03.2019     63571     Gelnhausen                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      2           0             2          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   rechtskräftig eingekratzt zu haben. 303                         UT warf eine leere Bierflasche gegen die Eingangstür                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        180        11.03.2019     64283      Darmstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 eines Büros einer politischen Partei.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 11 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p15-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 16,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        181        12.03.2019     61130      Nidderau                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                          Der BS versandte über einen Messengerdienst ein 1        182        12.03.2019     60386                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                     volksverhetzendes Video. 86a                       UT meldete sich über Notruf mit der Grußformel einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        183        13.03.2019     63371     Gelnhausen                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                               Der BS rief in der Öffentlichkeit zweimal                                                                               Urteil, Geldstrafe 90 Tagessätze à 30 €,                                                                         Antisemitisch 1        184        13.03.2019     60313                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                  volksverhetzende Äußerungen.                                                                                                      rechtskräftig                                                                                    Fremdenfeindlich 86a                             UT bemalte(n) einen Briefkasten mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnte 1        185        13.03.2019     35578       Wetzlar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    nicht ermittelt werden) UT versandte(n) eine bedrohende E-Mail mit Frankfurt am   241                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                               Antisemitisch 1        186        14.03.2019     60487                                  Nein         antisemitischem und fremdenfeindlichen Inhalt an den     1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                      Fremdenfeindlich GS. UT beschmierte(n) den Pkw des GS mit u.a. Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 1        187        14.03.2019     60487                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                           konnte nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich und antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzügen. 187                          Der BS versandte eine verleumderische E-Mail z.N.                                                                             endgültige Einstellung gemäß § 153a I 1        188        14.03.2019     63150    Heusenstamm                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   eines politischen Amtsträgers.                                                                                                      StPO UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        189        15.03.2019     60322                                  Nein             Organisation in eine Farbmarkierung auf einem        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden ) Parkplatz. 185                        Der BS beleidigte den GS u.a. mit antisemitischen und                                                                                                                                                                                           Antisemitisch 1        190        15.03.2019     65183     Wiesbaden                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg        Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                    fremdenfeindlichen Aussagen.                                                                                                                                                                                                     Fremdenfeindlich 86a                         UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        191        16.03.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a                         UT bemalte(n) eine Statue mit einem Kennzeichen 1        192        17.03.2019     60311                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am   130                                                                                                                                                                                                                                                                        Antisemitisch 1        193        17.03.2019     60598                                  Nein          Der BS äußerte mehrfach volksverhetzende Inhalte.       1           0             1          0          0         ja           Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO       Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                     Fremdenfeindlich Die BS stehen im Verdacht, eine Internetseite zu 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                             Fremdenfeindlich 1        194        18.03.2019     35390       Gießen                     Nein             betreiben, auf welcher fremdenfeindliche und         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     2       2          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                         Rassismus rassistische Inhalte veröffentlicht werden. Der BS äußerte den GS gegenüber u.a. Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Urteil, 150 Tagessätze à 8 €, nicht 1        195        18.03.2019     60329                                  Nein         fremdenfeindliche Aussagen und zeigte Grußformen         2           0             2          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                    rechtskräftig einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                         UT beschmierte(n) eine Radwegbeschilderung mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        196        18.03.2019     69509     Mörlenbach                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                           Der BS versendete einen Brief an die GS mit u.a.                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 1        197        18.03.2019     60489                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                   volksverhetzenden Inhalten.                                                                                                   abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 12 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p16-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 17,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers UT brachte(n) mehrere Schriftzüge mit Parolen                                                                               Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a 1        198        19.03.2019     60311                                   Nein                verfassungswidriger Organisationen im            0           0             0          0          0         ja                          konnte                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB Innenstadtbereich an.                                                                                                  nicht ermittelt werden ) UT beschmierte(n) ein Fahrzeug eines islamischen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Islamfeindlich 1        199        19.03.2019     65929                                   Nein                Unternehmens mit Kennzeichen einer               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Einstellung gemäß §170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a                            UT besprühte(n) ein Denkmal u.a. mit einem 1        200        20.03.2019     65931                                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a                          UT bemalte(n) eine Hausfassade mit Kennzeichen 1        201        20.03.2019     60329                                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation. nicht ermittelt werden ) Frankfurt am   130                          Der BS äußerte sich fremdenfeindlich gegenüber den 1        202        20.03.2019     60489                                   Nein                                                                 2           0             2          0          0       nein             3x Einstellung gemäß § 170 II StPO      Nein     3       3          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                 GS. 224                         Der BS besprühte den GS mit Reizgas und äußerte eine                                                                              Urteil, 3 Monate Freiheitsstrafe, 1        203        21.03.2019     35037       Marburg                       Ja                                                                 1           1             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja               Islamfeindlich StGB                           Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    Bewährung, rechtskräftig 86a                               Der BS zeichnete zwei Kennzeichen einer                                                                                Anklage erhoben, bei Gericht Einstellung 1        204        21.03.2019     34253      Lohfelden                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation an eine Schultafel.                                                                                   nach §§ 45, 47 JGG 130                                UT bemalte(n) den Türrahmen des GS mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 1        205        21.03.2019     64285      Darmstadt                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                            fremdenfeindlichen/rassistischen Schriftzügen.                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter Frankfurt am    86a 1        206        22.03.2019     60326                                   Nein          verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines     0           0             0          0          0         Ja                           konnten                   Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB Pkws.                                                                                                       nicht ermittelt werden ) UT bemalte(n) die Sitzgruppe an einem Sandkasten mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        207        22.03.2019     64347      Griesheim                    Nein           u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   185                           Die BS beleidigten den GS mit fremdenfeindlichen 1        208        22.03.2019     60389                                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg        Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                 Inhalten. 130                          UT rief fremdenfeindliche/antisemitische Inhalte in                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 1        209        23.03.2019     34117        Kassel                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                         der Öffentlichkeit.                                                                                               konnte nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 86a                                UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        210        23.03.2019     34289      Zierenberg                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür.                                                                              konnte nicht ermittelt werden) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                        UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 1        211        24.03.2019     61440      Oberursel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             Organisation auf Gehwege und Spielplätze. nicht ermittelt werden ) Versto Die BS standen im Verdacht, \"Schutzzonenstreifen\" 1        212        25.03.2019     36037        Fulda          ß           Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja             3x Einstellung gemäß § 152 II StPO      Nein     3       3          0          0        Nein durchgeführt zu haben. VersG 86a                       Der BS ritzte in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer 1        213        25.03.2019     64720     Michelstadt                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja          endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG   Nein     1       1          0          0            N StGB                               verfassungswidrigen Organisation ein. Frankfurt am    86a                            UT beschmierte(n) ein Schild mit u.a. einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        214        25.03.2019     60685                                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden ) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 13 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p17-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 18,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers UT besprühte(n) einen Gehweg vor einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a 1        215        26.03.2019     61440      Oberursel                   Nein                Asylunterkunft mit Kennzeichen einer             0           0             0          0          0         ja                           konnte                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB verfassungswidrigen Organisation.                                                                                             nicht ermittelt werden ) Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 86a                       UT sprühte(n) mehrere Graffiti mit Kennzeichen einer 1        216        26.03.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                           konnte                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf die Straße. nicht ermittelt werden ) Der BS nötigte die GS im Straßenverkehr ihr Fahrzeug Frankfurt am   240                                                                                                                                                                                                                                                                      Fremdenfeindlich 1        217        26.03.2019     60329                                  Nein                     abzubremsen, nachdem er sie                 1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                        Rassismus fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte. UT brannte(n) in hölzerne Pfosten eines Pavillons 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        218        26.03.2019     34560       Fritzlar                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) ein. UT beschmierte(n) die Wand einer Toilettenanlage mit 86a                           einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        219        26.03.2019     63619       Bad Orb                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            Organisation und einem fremdenfeindlichen                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Schriftzug. 130                         Der BS verfasste ein fremdenfeindliches Kommentar 1        220        26.03.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                            auf YouTube. Der BS äußerte mehrfach fremdenfeindliche Inhalte Frankfurt am   130                         und Parolen einer verfassungswidrigen Organisation,                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 1        221        27.03.2019     60314                                  Nein                                                                 3           0             2          1          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                       nachdem er gleichgelagerte Kennzeichen an Fahrzeuge                                                                                       abgeschlossen. angebracht hatte. 303                           UT beschmierte(n) einen Altglascontainer mit                                                                               Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 1        222        28.03.2019     65189     Wiesbaden                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 1        223        29.03.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                        abgeschlossen. UT beschädigte(n) durch Aufbringen eines Frankfurt am    86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        224        29.03.2019     60327                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                         konnte nicht ermittelt werden ) mit Farbe ein Garagentor. Der BS beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen Frankfurt am   185                                                                                                                                                          Strafbefehl, 90 Tagessätze à 10 €, 1        225        29.03.2019     60386                                  Nein                              Äußerungen.                        1           0             1          0          0       nein                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                   rechtskräftig 86a                        UT besprühte(n) den Zaun der GS u.a. mit mehreren                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        226        29.03.2019     35216     Biedenkopf                   Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer                                                                                      Endgültige Einstellung gemäß § 154 I 1        227        29.03.2019     60594                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                      StPO Frankfurt am   185                                   Der BS beleidigte den GS mit                                                                                                                                                                                                       Fremdenfeindlich 1        228        30.03.2019     60435                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO.        Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                          fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen.                                                                                                                                                                                                  Rassismus 86a                           UT beschmierte(n) eine Holzbank des GS mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        229        30.03.2019     34560       Fritzlar                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnte nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                               Der BS beleidigte u.a. den GS und sang                                                                                     Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                               Antisemitisch 1        230        30.03.2019     60329                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                             antisemitische/fremdenfeindliche Lieder.                                                                                            abgeschlossen.                                                                                      Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 14 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p18-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 19,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                  Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                     identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                                Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                               Haft3                                  Divers 130                          Der BS stellte auf verschiedenen Twitter-Accounts 1        231        30.03.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                         bedrohende/volksverhetzende Kommentare ein. UT ordnete(n) Holzbänke in einer Form eines 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 1        232        31.03.2019     61118      Bad Vilbel                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         Ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) an. UT brachte(n) mit Ketchup ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 1        233        31.03.2019     34121        Kassel                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf einen Gehweg       0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnte nicht ermittelt werden) auf. Antisemitisch Frankfurt am   130                          UT verteilte(n) Flyer mit u.a. antisemitischen und                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 2        234        01.04.2019     60323                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                               fremden-/islamfeindlichen Inhalten.                                                                                               abgeschlossen. Islamfeindlich 86a                       Der BS postete auf Facebook ein Bild mit einer Parole                                                                           Vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 2        235        01.04.2019     36320        Kirtorf                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                    StPO 86a                       UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        236        01.04.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnte nicht ermittelt werden) Der BS rief mehrfach Parolen einer 86a                                                                                                                                                      Strafbefehl, Geldstrafe 135 Tagessätze à 2        237        01.04.2019     64291      Darmstadt                   Nein         verfassungswidrigen Organisation aus und beleidigte     2           0             2          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                15 €, rechtskräftig die beiden GS. Frankfurt am    86a                              Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                     Ermittlungsverfahren noch nicht 2        238        01.04.2019     60329                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. Der BS drohte die Begehung von Straftaten in der 126                                                                                                                                                      Urteil, 1 Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur 2        239        02.04.2019     55246     Wiesbaden                    Nein          Öffentlichkeit an und äußerte einen Bezug zu einer     0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                              Bewährung, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation. 267                          Versuch der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis                                                                                                                                                                                                Reichsbürger/ 2        240        02.04.2019     34576      Homberg                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB                           mittels Fantasiedokumenten durch den BS.                                                                                                                                                                                                    Selbstverwalter 86a                       UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO ( Täter 2        241        02.04.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnte nicht ermittelt werden) Der BS war im Besitz eines Fantasieausweises, auf dem 86a 2        242        02.04.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein            sich ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation befand. 86a                                 Der BS zeigte eine Grußform einer                                                                                    Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze à 2        243        02.04.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                              10 €, rechtskräftig. 86a                           UT sprühte(n) auf einem Spielplatz u.a. ein                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        244        03.04.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnte nicht ermittelt werden ) 86a                           UT besprühte(n) zwei Schaukästen u.a. mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        245        03.04.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnte nicht ermittelt werden ) Frankfurt am    86a                       Der BS äußerte u.a. Parolen einer verfassungswidrigen 2        246        03.04.2019     60323                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 I StPO           Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                           Organisation. UT brachte(n) u.a. antisemitische Symbole und 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        247        04.04.2019     36272     Niederaula                   Nein           mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen         2           0             2          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja               Antisemitisch StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation an mehreren Gebäuden der GS an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 15 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p19-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 20,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT beschmierte(n) die Kellerräume eines Wohnhauses Frankfurt am    86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 2        248        04.04.2019     65936                                  Nein              mit u.a. Parolen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. Organisation. Frankfurt am   223                         Die GS wurde in der U-Bahn durch eine UT getreten                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        249        06.04.2019     60313                                    Ja                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                und fremdenfeindlich beschimpft.                                                                                                  abgeschlossen. Frankfurt am   185                                                                                                                                                         Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2        250        06.04.2019     60594                                  Nein         Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                        StPO Der BS stand im Verdacht, dem GS u.a. Offenbach am    130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        251        06.04.2019     63069                                  Nein          fremdenfeindlich/rassistisch gegenübergetreten zu        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja Main        StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen                                                                                        Rassismus sein. Frankfurt am    86a                       Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        252        06.04.2019     60327                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) Werbetafeln mit u.a. Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        253        06.04.2019     35625     Hüttenberg                   Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnte nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        254        07.04.2019     65510       Idstein                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt auf.     0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) die Sitzfläche einer Parkbank u.a. mit 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        255        07.04.2019     35469      Allendorf                   Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                        UT besprühte(n) einen Streugutbehälter mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        256        08.04.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT besprühte(n) einen Feldweg u.a. mit zwei                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        257        09.04.2019     36205       Sontra                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Bad         86a                       UT ritzte(n) in die Rinde mehrerer Bäume Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        258        09.04.2019     34537                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen     StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) die Westseite einer Synagoge u.a. 86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II (Täter 2        259        09.04.2019     64720     Michelstadt                  Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja               Antisemitisch StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                       UT verwendete(n) in einem Aufzug Kennzeichen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        260        09.04.2019     63165      Mühlheim                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        261        09.04.2019     35398       Gießen                     Nein                                                                   0           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte ein Video mit 130                                                                                                                                                                                                                                                                      Fremdenfeindlich 2        262        09.04.2019     35216     Biedenkopf                   Nein            fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt in einem       1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                                                                                                                        Rassismus Messengerdienst. Der BS steht im Verdacht, Zettel mit u.a. für die GS Frankfurt am   185                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 2        263        11.04.2019     60388                                  Nein         beleidigenden und fremdenfeindlichen Inhalt verteilt      1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. zu haben. Frankfurt am   224                        Der BS griff die beiden GS u.a. körperlich an, nachdem                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 2        264        12.04.2019     60329                                    Ja                                                                   2           0             0          2          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                        er diese fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte.                                                                                                                                                                                          Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 16 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p20-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 21,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                           UT besprühte(n) Sandsteinmauern mit u.a.                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        265        13.04.2019     64579     Gernsheim                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) in einer Herrentoilette zwei 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        266        13.04.2019     63679      Schotten                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) auf. 86a                        UT besprühte(n) eine Garagenwand mit Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        267        13.04.2019     64401    Groß-Bieberau                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) in die Schotterfläche eines Parkplatzes 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        268        13.04.2019     64354      Reinheim                    Nein               ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Die beiden BS standen im Verdacht dreimal eine 86a                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        269        14.04.2019     35091        Cölbe                     Nein         Parole einer verfassungswidrigen Organisation gerufen     0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     2       2          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                              (mangelnder Tatverdacht) zu haben. Anklage erhoben, im abgetrennten Frankfurt am   185                          Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 2        270        15.04.2019     60389                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0       nein           Verfahren: Ermittlungsverfahren noch       Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                               Inhalt. nicht abgeschlossen. 86a                        UT brannte(n) in eine Holzhütte u.a. ein Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        271        16.04.2019     34560       Fritzlar                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation ein.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Zwischen den BS und den GS kam es zu einer Frankfurt am   223                                                                                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 2        272        16.04.2019     60486                                    Ja           Auseinandersetzung, bei welcher die GS fremden-         2           1             0          2          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg         Nein     2       1          1          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                         Islamfeindlich /islamfeindlich beschimpft wurden. 86a                         UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        273        17.04.2019     34497       Korbach                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch Aufmalen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 2        274        17.04.2019     60435                                  Nein         von u.a. zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen       1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. Organisation. UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        275        17.04.2019     35066     Frankenberg                  Nein          Aufbringen einer Parole einer verfassungswidrigen        1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 2        276        17.04.2019     60487                                  Nein              verfassungswidrigen Organisation auf eine            0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. Hausfassade. 86a                               Der BS äußerte u.a. eine Parole einer                                                                                   Urteil, Geldstrafe 120 Tagessätze à 10 €, 2        277        17.04.2019     34131        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                    rechtskräftig Frankfurt am    86a                               Die BS führte u.a. eine Grußform einer                                                                                  Endgültige Einstellung gemäß § 153a I S. 2        278        17.04.2019     60439                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                              verfassungswidrigen Organisation durch.                                                                                                2 Nr. 2 StPO 86a                        UT ritzte(n) in die Motorhaube eines Fahrzeugs ein                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        279        18.04.2019     35396       Gießen                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Reinhardshage    86a                          Der BS veröffentlichte ein Bild mit Bezug zu einer 2        280        20.04.2019     34359                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO    Nein     1       1          0          0        Nein n         StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2        281        20.04.2019     36341     Lauterbach                   Nein         Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer      0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 17 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p21-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 22,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                  Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                     identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                                Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                               Haft3                                  Divers Der BS stand im Verdacht, über einen 86a 2        282        20.04.2019     36304        Alsfeld                    Nein         Messengerdienst ein Bild mit einem Kennzeichen einer     0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation versendet zu haben. UT beschmierte(n) die Hauswand eines 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        283        21.04.2019     65232     Taunusstein                   Nein          Mehrfamilienhauses u.a. mit zwei Kennzeichen einer      0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    223                         Die weibliche UT schlug die GS und beleidigte sie mit 2        284        21.04.2019     60439                                     Ja                                                                  1           1             1          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                     fremdenfeindlichen Inhalt. Frankfurt am     86a                               Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                 Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze zu je 40 2        285        21.04.2019     60437                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                  €, rechtskräftig 303                           UT zerstörte(n) eine Wegbeschilderung in einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                             Antisemitisch 2        286        22.04.2019     36325       Feldatal                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja StGB                           antisemitischen/fremdenfeindlichen Kontext.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Fremdenfeindlich 86a                        Der BS beschmierte den Eingang eines Gebäudes mit                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        287        23.04.2019     64283      Darmstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        u.a. Parolen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen 303                        UT bemalte(n) die Wand einer Toilette im Kontext von                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        288        23.04.2019     63589     Linsengericht                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          Parolen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT besprühte(n) mehrere Außenwände mit u.a.                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        289        23.04.2019     64560      Riedstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Mainz-         86a                               UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 2        290        25.04.2019     55246                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     0       0          0          0        Nein Kostheim       StGB                       verfassungswidrigen Organisation auf einen Baum an. in Verbindung mit den weiteren 223                        Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt                                                                         Vorwürfen: Urteil, Freiheitsstrafe 1 Jahr 6 2        291        25.04.2019     34125        Kassel                       Ja                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          und versuchte ihr Kopftuch vom Kopf zu ziehen.                                                                                       Monate, Unterbringung Entziehungsanstalt, rechtskräftig 86a                         UT verursachte(n) u.a. mehrere Schmierereien mit                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        292        25.04.2019     61200     Wölfersheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) mehrere beleidigende Aufkleber mit 185                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Fremdenfeindlich 2        293        26.04.2019     37269      Eschwege                     Nein          fremden-/islamfeindlichen Inhalten an ein Gebäude       0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                                 Islamfeindlich an. Frankfurt am     86a                               Der BS äußerte u.a. eine Parole einer                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 2        294        26.04.2019     60329                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                 abgeschlossen. 86a                         UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        295        26.04.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 130                            Die BS veröffentlichte ein fremdenfeindliches                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        296        26.04.2019     36039        Fulda                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    Kommentar auf Facebook.                                                                                                   (mangelnder Tatverdacht) 86a                        UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        297        29.04.2019     65232     Taunusstein                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    185                         Der BS versendete ein Schreiben mit beleidigendem 2        298        29.04.2019     60598                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO          Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                             Inhalt im politischen Kontext an den GS. 86a                       UT brachte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        299        30.04.2019     63571     Gelnhausen                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               Organisation in der Öffentlichkeit an.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 18 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p22-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 23,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers Frankfurt am    86a                         UT äußerte(n) Parolen einer verfassungswidrigen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        300        30.04.2019     60389                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Die BS veröffentlichte in Facebook ein Bild mit u.a. 86a 2        301        30.04.2019     35315      Homberg                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                  Nein     1       0          1          0        Nein StGB Organisation. Frankfurt am   185                                       UT beleidigte den GS mit                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 2        302        30.04.2019     60313                                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                            antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich Frankfurt am    86a                         Die BS äußerte Parolen einer verfassungswidrigen                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        303        30.04.2019     60389                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       0          1          0        Nein Main       StGB                                          Organisation.                                                                                                           abgeschlossen. 86a                       UT kratzte(n) auf den Pkw des GS u.a. ein Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        304        01.05.2019     69509     Mörlenbach                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 130                         UT versandte(n) einen Brief mit fremdenfeindlichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        305        01.05.2019     34454     Bad Arolsen                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                und holocaustleugnenden Inhalt.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT besprühte(n) eine Hausfassade mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        306        02.05.2019     65201     Wiesbaden                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n) Wände und Brückenpfeiler u.a. mit                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        307        02.05.2019     61118      Bad Vilbel                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am    130                              UT veröffentlichte(n) auf Facebook einen                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        308        02.05.2019     63065                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                   volksverhetzenden Beitrag.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                                UT ritzte(n) zwei Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        309        02.05.2019     34289      Zierenberg                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in eine Hinweistafel.                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS veröffentlichte auf Instagram Kennzeichen 2        310        02.05.2019     36115      Ehrenberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO          Nein     1       1          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation. 130                           Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 2        311        02.05.2019     63599    Biebergemünd                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                               Inhalt. 241                         Der BS bedrohte die drei GS mit einem Messer und 2        312        03.05.2019     65185     Wiesbaden                    Nein                                                                  3           0             3          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 StPO           Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Äußerungen. Der BS äußerte gegenüber der GS eine                                                                                                                                                                                                     Antiziganistisch 185 2        313        04.05.2019     34233       Fuldatal                   Nein           antiziganistische/fremdenfeindliche/rassistische       1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB Äußerung.                                                                                                                                                                                                                   Rassismus Frankfurt am   130                        UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden Beitrag                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        314        05.05.2019     60431                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                           auf Facebook.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                            Der BS äußerte mehrfach eine Parole einer                                                                                 Strafbefehl, rechtskräftig (Geldstrafe 60 2        315        05.05.2019     35687      Dillenburg                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                   TS à 15,00 €) 86a                                Der BS zeigte einen Grußform einer 2        316        05.05.2019     64807       Dieburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 86a                       UT besprühte(n) einen Anhänger u.a. mit Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        317        06.05.2019     65321      Heidenrod                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 19 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p23-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 24,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                           Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                         / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT beschmierte(n) Mauern mit Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        318        06.05.2019     65232     Taunusstein                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Bei dem BS wurden zwei unverdeckte Tätowierungen Frankfurt am     86a 2        319        06.05.2019     60311                                   Nein               mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB Organisation wahrgenommen. Frankfurt am     86a                        UT ritzte(n) in eine Fahrstuhltür u.a. ein Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        320        06.05.2019     65929                                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        321        07.05.2019     65205     Wiesbaden                     Nein         verfassungswidrigen Organisation an mehreren Stellen      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                              (mangelnder Tatverdacht) im öffentlichen Verkehrsraum gesprüht zu haben. 86a                         UT sprühte(n) Symbolik einer verfassungswidrigen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        322        07.05.2019     34497       Korbach                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  Organisation auf ein Wahlplakat.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT verursachte(n) Schmierereien mittels u.a.                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        323        07.05.2019     35452     Heuchelheim                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja                Behinderung StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT verfasste(n) einen Zettel mit holocaustleugnenden                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        324        07.05.2019     65830        Kriftel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                              Inhalt.                                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                            UT besprühte(n) eine Bushaltestelle mit u.a.                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        325        07.05.2019     65329     Hohenstein                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         Ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Schriftzügen.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 86a                           Der BS beschmierte einen Eingang mit u.a.                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 2        326        07.05.2019     64283      Darmstadt                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         abgeschlossen 86a                       UT beschmierte(n) eine Bushaltestelle mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        327        08.05.2019     64739       Höchst                      Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Der BS befestigte an einem Hoftor ein Kennzeichen                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO, 2        328        08.05.2019     35260    Stadtallendorf                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          (mangelnder Tatverdacht) 86a                       UT besprühte(n) einem Baum mit einem Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        329        09.05.2019     68623     Lampertheim                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT hängte(n) ein Wahlplakat mit fremdenfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        330        09.05.2019     35638        Leun                       Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              Inhalt auf.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Hinweisschild und eine 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        331        09.05.2019     35096       Weimar                      Nein                 Schutzhütte mit u.a. Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten eine Fotomontage über den GS, in 86a                                  welcher u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                    3x Einstellung gemäß § 45 I JGG, § 153 2        332        09.05.2019     35781      Weilburg                     Nein                                                                   1           1             1          0          0         ja                                                    Nein     3       3          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation zu sehen ist, über                                                                                              StPO einen Messengerdienst. UT besprühte(n) die Rückseite einer Garagenanlage Mühlheim am       86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        333        10.05.2019     63165                                   Nein         mit u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main          StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                              UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        334        11.05.2019     35415      Pohlheim                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf die Straße.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 130                          UT hängte(n) Wahlplakate mit volksverhetzendem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        335        11.05.2019     35638        Leun                       Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Inhalt auf.                                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                        Seite 20 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p24-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 25,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 303                         Der BS beschädigte die Glasscheibe einer Zugangstür 2        336        11.05.2019     35457        Lollar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0       Nein               Einstellung gemäß § 45 II JGG        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                        zu einer Moschee. 86a                                Die BS zeigten eine Grußform einer                                                                                    beide Ermittlungsverfahren noch nicht 2        337        13.05.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     2       2          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen. UT besprühte(n) eine(n) 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        338        13.05.2019     35452     Heuchelheim                  Nein          Parkbank/Pflanzkübel/Gehweg mit u.a. Kennzeichen        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 303                        UT beschädigte(n) Wahlplakate durch Überkleben von                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        339        13.05.2019     64807       Dieburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                       „Hassbotschaften“.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 303                        UT überklebte(n) ein Wahlplakat mit zwei Plakaten mit                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        340        14.05.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        inhaltlichen Kontext zur Debatte über Zuwanderung.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) Sitze eines Linienbusses durch u.a. 86a                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        341        14.05.2019     34626     Neukirchen                   Nein                 Einbrennen von Kennzeichen einer                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                             (mangelnder Tatverdacht) verfassungswidrigen Organisation. 303                         UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        342        14.05.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                         antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 303                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        343        14.05.2019     65795     Hattersheim                  Nein         UT beschädigte(n) Wahlplakate der Partei \"Die Linke\".    0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Den BS wurde vorgeworfen, u.a. eine Grußform einer 86a                                                                                                                                                      5x Vorläufige Einstellung gemäß § 45 II 2        344        14.05.2019     35781      Weilburg                    Nein          verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     5       5          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                        JGG haben. 130                         UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        345        15.05.2019     63456        Hanau                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                           Inhalt auf.                                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht, auf seinem Laptop ein Frankfurt am    86a 2        346        15.05.2019     60549                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB aufgebracht zu haben. UT besprühte(n) einen Treppenaufgang u.a. mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        347        16.05.2019     64839       Münster                    Nein           mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Organisation. 86a                         UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        348        16.05.2019     61440      Oberursel                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        349        16.05.2019     63452        Hanau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 130                                 UT versandte(n) mehrere Briefe mit                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        350        16.05.2019     61449      Steinbach                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) 130                          UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        351        17.05.2019     63674      Altenstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              Inhalt auf.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT äußerte(n) u.a. fremdenfeindliche/antisemitische 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 2        352        17.05.2019     35390       Gießen                     Nein             Parolen im Kontext einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Antisemitisch Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 21 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p25-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 26,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT besprühte(n) Grabsteine, eine Mauer und einen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        353        17.05.2019     60313                                  Nein             Mauervorsprung u.a. mit Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   185                              Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 2        354        17.05.2019     60599                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0       nein              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                        fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben. 185                             Der BS steht im Verdacht, die beiden GS mit                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        355        17.05.2019     35039       Marburg                    Nein                                                                  2           0             0          2          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben.                                                                                    (mangelnder Tatverdacht) 86a                        UT beschmierte(n) eine Eingangstür u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        356        18.05.2019     34497       Korbach                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS trug sichtbar eine Tätowierung mit einer Parole                                                                         Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 2        357        18.05.2019     35043       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            15 € rechtskräftig Die BS stand im Verdacht, eine Nachricht mit einer 86a 2        358        19.05.2019     36041        Fulda                     Nein           Parole einer verfassungswidrigen Organisation im       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       0          1          0        Nein StGB Internet versendet zu haben. 86a                        UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        359        19.05.2019     34549       Edertal                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Bad        130                              Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS mit                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 2        360        19.05.2019     34537                                  Nein                                                                  4           0             4          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Wildungen     StGB                        fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben.                                                                                        abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein fremdenfeindliches 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 2        361        20.05.2019     63110       Rodgau                     Nein         Kommentar zum Nachteil des GS auf einer öffentlichen     1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Internetseite getätigt zu haben. UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen 130                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        362        20.05.2019     63654      Büdingen                    Nein                               Inhalt auf.                        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 303                         UT beschädigte(n) eine israelische Fahne im Kontext                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        363        20.05.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                       einer Veranstaltung.                                                                                               konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Der BS war im Besitz von u.a. Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        364        21.05.2019     60435                                  Nein         verfassungswidrigen Organisation, welche auf seinem      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Mobiltelefon gespeichert waren. 86a                         UT beschmierte(n) eine Schulbank mit u.a. einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        365        21.05.2019     63179    Obertshausen                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT versendete(n) ein fremdenfeindliches Schreiben an                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        366        21.05.2019     64295      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                          eine Behörde.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 130                         UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        367        22.05.2019     63667        Nidda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                            Inhalt auf.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        368        22.05.2019     34121        Kassel                    Nein         verfassungswidrigen Organisation verwendet und die       2           0             1          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. GS beleidigt zu haben. 185                          Der BS steht im Verdacht, eine fremdenfeindliche 2        369        22.05.2019     34576      Homberg                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja              Verweisung auf Privatklageweg         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        Beleidigung gegenüber dem GS getätigt zu haben. 86a                         UT besprühte(n) ein Wartehäuschen mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        370        22.05.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 22 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p26-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 27,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                                Der BS zeigte eine Grußform einer 2        371        23.05.2019     34125        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. UT hinterließ(en) ein Kennzeichen einer Bad          86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        372        23.05.2019     65307                                  Nein            verfassungswidrigen Organisation aus Metall auf      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Schwalbach     StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) einem Gehweg. Der BS steht im Verdacht, Musik mit Bezug zu einer 86a 2        373        23.05.2019     36129       Gersfeld                   Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen         0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. 86 a                       UT besprühte(n) ein Wahlplakat mit Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        374        24.05.2019     65396       Walluf                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) UT beschmierte(n) einen Briefkasten einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 2        375        24.05.2019     60599                                  Nein           muslimischen Einrichtung mit einem Kennzeichen        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 86a 2        376        25.05.2019     65185     Wiesbaden                    Nein            verfassungswidrigen Organisation verwendet zu        0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB haben. 130                            Der BS steht im Verdacht, die GS mit fremden-                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        377        25.05.2019     61169      Friedberg                   Nein                                                                 4           1             3          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                       /ausländerfeindlichen Äußerungen beleidigt zu haben.                                                                                     abgeschlossen.                                                                                     Ausländerfeindlich 86a                       Mehrere UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        378        25.05.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS schlug mit einer Eisenstange gegen die Mühlheim am     130                        Fensterscheibe der Fahrertür, während sich die GS im                                                                                                                                                                                          Islamfeindlich 2        379        26.05.2019     63165                                  Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0            Ja Main         StGB                        Auto befand. Des Weiteren beleidigte er die GS mit                                                                                                                                                                                         Fremdenfeindlich u.a. islamfeindlichen Inhalt. . Frankfurt am    86a                         Zwei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        380        26.05.2019     60389                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                           Organisation.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch 130                         Der BS tätigte mehrfach rassistische/antisemitische/ 2        381        27.05.2019     35578       Wetzlar                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  fremdenfeindliche Äußerungen. Rassismus 130                          UT hängte(n) Wahlplakate mit fremdenfeindlichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        382        27.05.2019     61169      Friedberg                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                           Inhalt auf.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS stand im Verdacht, u.a. mehrfach Parolen einer                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        383        27.05.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben.                                                                                      abgeschlossen. 86a                           UT besprühte(n) eine Hauswand mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        384        27.05.2019     36043        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 303                             UT schrieb(en) auf einen Briefkasten einen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        385        27.05.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                          antisemitischen/fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 130                         UT versandte(n) Wahlflyer mit fremdenfeindlichen 2        386        28.05.2019     63654      Büdingen                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                             Inhalt. UT brachte(n) auf einem 86a                            Bahnhofsgelände/Treppenabgang u.a. ein                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        387        29.05.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                konnten nicht ermittelt werden) an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 23 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p27-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 28,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT ritzte(n) in das Glas von Fensterscheiben 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        388        29.05.2019     65385      Rüdesheim                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) ein. UT bemalte(n) zwei Werbeschilder des GS mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        389        29.05.2019     64397      Modautal                    Nein           mehreren Kennzeichen einer verfassungswidrigen        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                           UT rief(en) Parolen einer verfassungswidrigen                                                                                7xEinstellung gemäß § 170 II StPO 2        390        29.05.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     7       6          1          0        Nein StGB                                             Organisation.                                                                                                   (mangeln. Tatverdacht) UT brannte(n) mittels flüssigem Grillanzünder ein 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        391        30.05.2019     36151      Burghaun                    Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) in eine Teerfläche. Eine Zeugin beobachtete, wie mehrere UT u.a. eine 86a                       Grußform einer verfassungswidrigen Organisation und                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 2        392        30.05.2019     64807       Dieburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                         fremdenfeindliche Beleidigungen gegenüber den                                                                                   konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus unbekannten GS getätigt haben. 86a                            Der BS zeigte zweimal eine Grußform einer 2        393        30.05.2019     35789     Weilmünster                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 185                          Der BS äußerte antisemitische/fremdenfeindliche                                                                                                                                                                                             Antisemitisch 2        394        30.05.2019     34127        Kassel                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                 Beleidigungen gegenüber dem GS.                                                                                                                                                                                                   Fremdenfeindlich UT beschädigte(n) den Pkw des GS u.a. durch Einritzen 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        395        30.05.2019     36936       Steinau                    Nein             eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                        UT malte(n) u.a. auf zwei Tafeln zwei Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        396        30.05.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation auf.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 130                           Ein UT äußerte fremdenfeindliche Äußerungen,                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        397        30.05.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  während er mit einem Zug fuhr.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) UT bemalte(n) einen Spielturm und eine Mauer u.a. 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        398        30.05.2019     63165      Mühlheim                    Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT ritzte(n) antisemitische/fremdenfeindliche Meißner-       86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        399        31.05.2019     37290                                  Nein                Schriftzüge und ein Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Abterode      StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation in eine Wand. 86a                            UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        400        31.05.2019     61348     Bad Homburg                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        401        31.05.2019     64293      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation .                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) mehrere Objekte mit u.a. Bad         130                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        402        01.06.2019     65307                                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Schwalbach     StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) und fremdenfeindlichen Parolen. 86a                        UT ritzte(n) in ein Spielhaus u.a. zwei Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        403        02.06.2019     36157      Ebersburg                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           einer verfassungswidrigen Organisation ein.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 24 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p28-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 29,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                           Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                      Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                         / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Der BS hängte u.a. einen Gürtel symbolisch in Form 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahrenen noch nicht                                                                           Fremdenfeindlich 2        404        02.06.2019     68519      Viernheim                   Nein          eines Galgens mit volksverhetzender Aufschrift an         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                    abgeschlossen                                                                                       Islamfeindlich einen Baum entlang eines Radweges. Abgabe an GBA (dortiges Az: 2 BJs 364/19-5a). 211                             Die BS stehen im Verdacht, den GS aus u.a.                                                                                  Verfahren gegen dritten Beschuldigten 2        405        02.06.2019     34466     Wolfhagen                      Ja                                                                    1           0             1          0          0         ja                                                     ja      3       3          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          fremdenfeindlichen Gründen getötet zu haben.                                                                                   abgetrennt (1622 Js 23817/19) und Einstellung gemäß § 170 II StPO (Tatverdacht ausgeräumt) 140                             UT veröffentlichte(n) eine fremdenfeindliche                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 2        406        02.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                                    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        Twittermeldung, welche eine andere Straftat billigte.                                                                                       abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, mittels einer 140                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (BS 2        407        02.06.2019     34123        Kassel                    Nein         fremdenfeindlichen E-Mail die Begehung einer Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                      verstorben) zum Nachteil des GS gebilligt zu haben. Frankfurt am   130                           Ein UT äußerte sich fremdenfeindlich/rassistisch                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        408        03.06.2019     60388                                  Nein                                                                    1           1             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                        gegenüber dem GS.                                                                                                          abgeschlossen.                                                                                        Rassismus Frankfurt am   185                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        409        03.06.2019     65929                                  Nein          Ein UT beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen          1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Inhalt. 86a                          UT beschmierte(n) Wände/Türen/Spielgeräte mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        410        03.06.2019     34127        Kassel                    Nein                                                                    0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        411        03.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher eine Straftat 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        412        03.06.2019     34117        Kassel                    Nein          z.N. des GS gebilligt wird und im fremdenfeindlichen      1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        413        03.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Facebook, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        414        03.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. 189                        UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 2        415        03.06.2019     34121        Kassel                    Nein                                                                    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            GS per E-Mail mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                           abgeschlossen. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Twitter, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        416        04.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. UT veröffentlichte(n) einen Kommentar auf Facebook, 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        417        04.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         welches inhaltlich eine Straftat z.N. des GS billigt und   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. im fremdenfeindlichen Kontext steht. Frankfurt am   130                        UT versandte(n) in mehreren Fällen volksverhetzende                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        418        05.06.2019     60327                                  Nein                                                                    1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                          und bedrohende Nachrichten per Fax an die GS.                                                                                            abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                        Seite 25 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p29-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 30,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT besprühte(n) den Asphalt mit u.a. Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 2        419        05.06.2019     64291      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a                                                                                                                                                      Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 2        420        05.06.2019     64293      Darmstadt                   Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                      StPO Organisation. UT brachte(n) an einem Wetterschutzhaus zwei 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        421        05.06.2019     36137     Großenlüder                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden). an. 86a                         Ein UT rief u.a. Parolen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        422        05.06.2019     35321       Laubach                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                Partei.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 241                           Der BS bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                                  Strafbefehl, Geldstrafe von 60 2        423        05.06.2019     36110        Schlitz                   Nein                                                                 1           0             1          0          0         Ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                Inhalt.                                                                                                 Tagessätzen à 30 €, rechtskräftig UT veröffentlichte(n) ein Kommentar auf Twitter, 140                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        424        05.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein          welches inhaltlich eine Straftat zum Nachteil des GS   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. billigt und im fremdenfeindlichen Kontext steht. Ein UT versandte(n) eine E-Mail, in welcher er eine 140                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 2        425        05.06.2019     34112        Kassel                    Nein               Straftat zum Nachteil des GS billigte und im      1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. fremdenfeindlichen Kontext steht. UT beschädigte(n) u.a. eine Sitzbank durch Einbrennen 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        426        06.06.2019     65812      Bad Soden                   Nein             eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a                        UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        427        06.06.2019     65589      Hadamar                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                    Organisation in einen Grabstein.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   224                           Der BS beschädigte die Motorhaube des GS und                                                                                 Strafbefehl, 120 Tagessätze à 30 €, 2        428        06.06.2019     60433                                    Ja                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                           beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                          rechtskräftig 86a                       UT bemalte(n) einen Zaunpfahl mit Kennzeichen einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        429        07.06.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 185                          Der BS beleidigte die GS über Twitter mittels eines                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        430        08.06.2019     64546      Mörfelden                   Nein                                                                 1           0             0          1          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                             fremden-/islamfeindlichen Kommentars.                                                                                              abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich 86a                         UT beschmierte(n) einen Mülleimer mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        431        09.06.2019     36039        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        432        09.06.2019     36341     Lauterbach                   Nein                verfassungswidrigen Organisation auf ein         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Verkehrszeichen an. 86a                       Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        433        09.06.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 303                             UT beschädigte(n) die Fensterscheibe eines                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        434        09.06.2019     34117        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                          Parteibüros.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 303                         UT beschädigte(n) die Fensterscheibe einer Moschee                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 2        435        09.06.2019     34127        Kassel                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                         durch Steinwurf.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 86a                               Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        436        09.06.2019     35282    Rauschenberg                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                           (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 26 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p30-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 31,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                          UT veröffentlichte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 2        437        09.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           verfassungswidrigen Organisation auf Twitter.                                                                                         abgeschlossen. Frankfurt am    86a                        Der BS versandte über einen Messengerdienst ein                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 2        438        10.06.2019     60389                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen. 86a                         UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        439        10.06.2019     63584       Gründau                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Ermittlungsverfahren noch nicht 86a                       UT besprühte(n) mehrere Heuballen mit Kennzeichen                                                                                         abgeschlossen. 2        440        10.06.2019     63633       Birstein                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         Ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation. Die BS verteilten aufgezeichnete und ausgedruckte                                                                            Anklage bzgl. BS 1; Einstellung gemäß § 86a 2        441        11.06.2019     35288      Wohratal                    Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation     0           0             0          0          0         ja            45 I JGG bzgl. BS 2 und 3; Einstellung   Nein     4       3          1          0        Nein StGB in einem Schulgebäude.                                                                                            gemäß § 170 II StPO gegen Kind. 86a                       UT besprühte(n) einen Radweg mit einem Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        442        11.06.2019     64823    Groß-Umstadt                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 130                          UT verleugnete(n) den Holocaust und verfasste(n)                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        443        12.06.2019     64297      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                              fremdenfeindliche Inhalte im Internet.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT malte(n) auf eine Tafel u.a. ein Kennzeichen einer                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        444        13.06.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Der BS versandte Kennzeichen einer 86a 2        445        13.06.2019     34212     Melsungen                    Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen         1           0             1          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 153a StPO   Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst an den GS. UT beschmierte(n) Wände, Türen und eine 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 2        446        13.06.2019     68623     Lampertheim                  Nein              Tischtennisplatte mit u.a. Kennzeichen einer       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden).                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   185                          Eine UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        447        14.06.2019     60594                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                              Inhalten.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritze(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        448        16.06.2019     65203     Wiesbaden                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         Organisation in die Motorhaube des Pkws des GS.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) eine Glaswand eines 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        449        16.06.2019     36037        Fulda                     Nein          Haltestellenhäuschens u.a. mit einem Kennzeichen       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. UT besprühte(n) eine Garagenwand/Garagentor mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        450        16.06.2019     36100      Petersberg                  Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS zeigte in der Öffentlichkeit seine 86a 2        451        17.06.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein            Tätowierungen, welche u.a. Kennzeichen einer         0           0             0          0          0         ja               Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation darstellen. Der BS bohrte die Schlösser eines Schaukastens auf 303                                                                                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        452        17.06.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein          und brachte dort mehrere Schreiben mit politischen     0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                            (mangelnder Tatverdacht) Inhalt an. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 27 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p31-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 32,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                      Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                 Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                    / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers UT befestigte(n) auf einem Parkplatz an einem Neckarsteinac    86a                                                                                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        453        17.06.2019     69239                                  Nein          Hinweisschild Aufkleber in Form eines Kennzeichen    0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein h          StGB                                                                                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) einer verfassungswidrigen Organisation. 185                        UT verfasste(n) auf Twitter beleidigende Kommentare                                                                                                                                                                                          Antisemitisch 2        454        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                   Abgabe an StA Mainz               Nein     0       0          0          0            Ja StGB                         mit antisemitischen/ fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                                                                                                          Fremdenfeindlich 111                           Der BS forderte mittels eines Kommentars auf                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        455        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf.                                                                                        abgeschlossen. 111                          Der BS forderte(n) mittels eines Kommentars auf 2        456        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               1           0             1          0          0         ja                 Abgabe an GStA München              Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          YouTube zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. 111                        UT forderte(n) mittels eines Kommentars auf YouTube 2        457        17.06.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                               1           0             1          0          0         ja                  Abgabe an StA Karlsruhe            Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               zu fremdenfeindlichen Straftaten auf. Frankfurt am    86a                        UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        458        18.06.2019     60316                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                   Organisation in eine Parkbank.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                                UT rief(en) mehrfach Parolen einer 2        459        18.06.2019     36037        Fulda                     Nein                                                               0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                verfassungswidrigen Organisation. 86a                              Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer 2        460        18.06.2019     37247    Großalmerode                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Die BS verbreiteten u.a. Kennzeichen einer Antisemitisch Frankfurt am   130                            verfassungswidrigen Organisation über einen 2        461        18.06.2019     60598                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                              Messengerdienst und äußerten sich in Rassismus volksverhetzender Form. Frankfurt am    86a                           UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        462        19.06.2019     60313                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                          verfassungswidrigen Organisation auf Twitter.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 130                               UT sang(en) ein Lied mit Parolen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        463        19.06.2019     35037       Marburg                    Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT beschmierte(n) eine Mauer mit u.a. einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        464        19.06.2019     61118      Bad Vilbel                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT formte(n) mit Bauhölzern ein Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        465        19.06.2019     35282    Rauschenberg                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) ein Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        466        19.06.2019     60528                                  Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Fahrradweg auf. 130, UT verteilte(n) mehrere Medien mit u.a. fremden-                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 2        467        20.06.2019     35321       Laubach      131           Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja /islamfeindlichen Inhalten in Briefkästen.                                                                                         abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich StGB Frankfurt am    86a                          Der BS trug einen Gürtel mit einer Parole einer 2        468        20.06.2019     60386                                  Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation. Der BS zeigte ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                    Urteil Gelstrafe 30 Tagessätze a 30,--, 2        469        22.06.2019     35683      Dillenburg                  Nein         verfassungswidrigen Organisation, welches durch die   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                 rechtskräftig Öffentlichkeit wahrnehmbar war. 86a                                UT ritzte(n) u.a. Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung § 170 II StPO (Täter konnte                                                                         Antisemitisch 2        470        22.06.2019     65551       Limburg                    Nein                                                               0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                        verfassungswidrigen Organisation in ein Wartehaus.                                                                                  nicht ermittelt werden)                                                                               Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                   Seite 28 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p32-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 33,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                  Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                     identifizierten Geschädigten2                                                                                                         Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                  / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                                Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                               Haft3                                  Divers 130                          Der BS versandte ein fremdenfeindliches Bild über 2        471        23.06.2019     63607    Wächtersbach                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     einen Messengerdienst. Der BS klebte Aufkleber mit Parolen einer 303 2        472        23.06.2019     61197      Florstadt                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf u.a. den Pkw der    1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0        Nein StGB GS. 86a                            UT besprühte(n) einen Flutlichtmast mit zwei                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        473        23.06.2019     35110      Frankenau                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Der BS brachte an einem Fenster Kennzeichen einer 2        474        23.06.2019     35452     Heuchelheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG      Nein     1       0          1          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation an. Der BS versendete Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 2        475        23.06.2019     36326      Antrifttal                   Nein            verfassungswidrigen Organisation über einen           0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. Messengerdienst. Frankfurt am     86a                         UT schrieb(en) Parolen einer verfassungswidrigen                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 2        476        24.06.2019     60320                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                 Organisation auf einen Flipchart.                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am    223                             Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit                                                                                                                                                                                                 Fremdenfeindlich 2        477        24.06.2019     60435                                     Ja                                                                  1           0             2          0          0         ja          Urteil, 90 Tagessätze à 10 €, rechtskräftig   Nein     1       1          0          0            Ja Main        StGB                          fremdenfeindlichen/rassistischen Äußerungen.                                                                                                                                                                                                     Rassismus 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        478        24.06.2019     34233       Fuldatal                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          Organisation in die Verkleidung eines Fahrstuhls.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Der BS bedrohte den GS mit u.a. Parolen einer 241 2        479        24.06.2019     65189     Wiesbaden                     Nein             verfassungswidrigen Organisation über einen          1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst. 86a                         UT beschmierte(n) u.a. Sitzbänke mit Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        480        26.06.2019     34393     Grebenstein                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         Ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Der BS veröffentlichte auf Instagram ein Bild, auf Frankfurt am     86a 2        481        26.06.2019     60322                                   Nein            welchem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                    Strafbefehl beantragt               Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB Organisation abgebildet sind. Der BS zeigte im Rahmen einer Kontrolle ein Bild mit Frankfurt am     86a 2        482        26.06.2019     60329                                   Nein           u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO           Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB Organisation. 185                                     Der BS beleidigte die GS mit                                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO                                                                               Fremdenfeindlich 2        483        27.06.2019     36037        Fulda                      Nein                                                                  1           1             0          1          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja StGB                               fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt.                                                                                      (mangelnder Tatverdacht)                                                                                      Rassismus UT besprühte(n) einen asphaltierten Bereich mit Bad Soden-       86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        484        27.06.2019     63628                                   Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0        Nein Salmüster       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 130                         Der BS versendete u.a. volksverhetzende Bilder über 2        485        28.06.2019     64560      Riedstadt                    Nein                                                                  0           0             0          0                    ja                      Anklage erhoben                   Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                       einen Messengerdienst. 86a                           UT versendete(n) E-Mails mit einem Bezug zu 2        486        28.06.2019     65185     Wiesbaden                     Nein                                                                  2           0             2          0          0         ja                    Abgabe an StA Berlin                Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          verfassungswidrigen Organisationen an die GS. Rotenburg a.d.   130                                UT versandte(n) ein antisemitisches/                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                             Antisemitisch 2        487        28.06.2019     36199                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                        Nein     0       0          0          0            Ja Fulda        StGB                             fremdenfeindliches Schreiben an den GS.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Fremdenfeindlich 130                                                                                                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO 2        488        28.06.2019     65599      Dornburg                     Nein           Der BS äußerte u.a. eine fremdenfeindliche Parole.     0           0             0          0          0         ja                                                        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                             (mangelnder Tatverdacht) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 29 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p33-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 34,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                         Drei UT riefen Parolen einer verfassungswidrigen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        489        28.06.2019     63579      Freigericht                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) UT versendete(n) eine Postkarte an den GS, in welcher 140                                                                                                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 2        490        28.06.2019     65187      Wiesbaden                   Nein          mit fremdenfeindlichen Inhalt eine Straftat gebilligt    1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen. wird. Antisemitisch 130                            Mehrere UT äußerten u.a. antisemitische und                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Fremdenfeindlich 2        491        29.06.2019     34119        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                    antiziganistische Inhalte.                                                                                              konnte nicht ermittelt werden)                                                                              Antiziganistisch Rassismus Der BS beleidigte die GS u.a. mit fremden- Mühlheim am     130                                                                                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich 2        492        29.06.2019     63165                                  Nein          /islamfeindlichen Inhalten und zeigte eine Grußform      1           0             0          1          0         ja                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja Main         StGB                                                                                                                                                                                                                                                                         Islamfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. Der BS schickte der GS Nachrichten mit Kennzeichen 86a 2        493        29.06.2019     34225       Baunatal                   Nein           einer verfassungswidrigen Organisation über einen       1           0             1          0          0         ja          endgültige Einstellung gemäß § 154 StPO.    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB Messengerdienst. 86a                                UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        494        30.06.2019     34369     Hofgeismar                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation auf die Fahrbahn.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT sprühte(n) an eine Hauswand ein Kennzeichen                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        495        30.06.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 2        496        30.06.2019     65185      Wiesbaden                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 Organisation in einen Fahrstuhl ein.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 304                           UT beschädigte(n) Wegweiser zu muslimischen                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Islamfeindlich 3        497        01.07.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              Gräbern durch Aufsprühen von Farbe.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich 86a                                  Die beiden BS riefen Parolen einer                                                                                   2x Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3        498        02.07.2019     35580       Wetzlar                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     2       1          1          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                 Geringfügigkeit UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. einer 130                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 3        499        02.07.2019     64646     Heppenheim                   Nein            antisemitischen Parole sowie Kennzeichen einer         0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) einen Hauseingang mit einem Offenbach am    303                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        500        03.07.2019     63067                                  Nein           Schriftzug mit Bezug zu einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT beschädigte(n) u.a. zwei Mülltonnen durch 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        501        03.07.2019     63303       Dreieich                   Nein         Einritzen eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen     0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   224                        Der BS bewarf den GS mit einem Stein und Dachziegel,                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        502        03.07.2019     60316                                    Ja                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                          nachdem er ihn fremdenfeindlich beleidigt hatte.                                                                                         abgeschlossen. 86a                          UT bemalte(n) Mülleimer mit Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        503        04.07.2019     36039        Fulda                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Antiziganistisch Limburg an    130                        Sechs UT beleidigten die GS mit u.a. antiziganistischen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        504        04.07.2019     65549                                  Nein                                                                   5           4             1          4          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich der Lahn     StGB                              und fremdenfeindlichen Äußerungen.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Rassismus Frankfurt am   303                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 3        505        04.07.2019     60314                                  Nein              UT besprühte(n) eine jüdische Gedenkstätte.          0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 30 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p34-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 35,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT forderte(n) mittels eines fremdenfeindlichen 111                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        506        04.07.2019     65187     Wiesbaden                    Nein          Kommentars im Kontext einer Straftat zum Nachteil       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. des GS auf YouTube zu Straftaten auf. Der BS steht im Verdacht, eine Straftat zum Nachteil 140                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        507        04.07.2019     35440       Linden                     Nein           des GS auf YouTube mit fremdenfeindlichen Inhalt       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. gebilligt zu haben. UT verunglimpfte(n) das Andenken des verstorbenen 189                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        508        04.07.2019     65187     Wiesbaden                    Nein         GS mittels eines fremdenfeindlichen Kommentars auf       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. YouTube. Durch die BS wurde u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3        509        05.07.2019     34466     Wolfhagen                    Nein         verfassungswidrigen Organisation in das Treppenhaus      1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     3       2          1          0        Nein StGB des GS eingeritzt. Mainz-        86a                       UT beschmierte(n) Brückenpfeiler mit u.a. mehreren                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        510        05.07.2019     55246                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Kostheim      StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS bot im Internet Kleidungsstücke zu Verkauf an, 86a 3        511        05.07.2019     63110       Rodgau                     Nein          auf welchen Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation angebracht waren. Frankfurt am   130                           Der BS veröffentlichte auf Twitter Beiträge mit                                                                                                                                                                                           Fremdenfeindlich 3        512        06.07.2019     60439                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                      islamfeindlichem Inhalt.                                                                                                                                                                                                        Islamfeindlich 86a                        UT ritzte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        513        06.07.2019     34576      Homberg                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                Organisation in den Pkw des GS ein.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen 3        514        06.07.2019     65326      Aarbergen                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja             Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in einen Baum ein. 224                                Der BS würgte den GS, während er ihn 3        515        06.07.2019     34376    Immenhausen                     Ja                                                                  1           0             1          0          0       nein              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlich beleidigte. 86a                        UT beschmierte(n) ein Straßenschild mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        516        06.07.2019     65428     Rüsselsheim                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT klebte(n) mit Klebeband ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        517        06.07.2019     36381     Schlüchtern                  Nein               verfassungswidrigen Organisation auf eine          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Bushaltestelle. UT beschmierte(n) eine Sitzbank mit u.a. 130                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        518        07.07.2019     64668       Rimbach                    Nein         antisemitischen Aufschriften und einem Kennzeichen       0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                       UT ritzte(n) in eine Hausfassade u.a. drei Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        519        07.07.2019     34587       Felsberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation ein.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde eine Hauswand u.a. mit einem Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        520        07.07.2019     60386                                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) besprüht. 86a                         UT rief(en) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        521        07.07.2019     35279      Neustadt                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                             Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT beschmierte(n) eine Hauswand mit u.a.                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        522        08.07.2019     35510      Butzbach                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 31 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p35-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 36,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Antiziganistisch 130                          UT veröffentlichte(n) auf einer Facebookseite ein                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        523        08.07.2019     64287      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 volksverhetzendes Kommentar.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Rassismus UT besprühte(n) die Rückseite eines Stromkastens mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        524        08.07.2019     65232     Taunusstein                  Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühten) die Metallverkleidung einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        525        09.07.2019     34630      Gilserberg                  Nein           Windkraftanlage mit mehreren Kennzeichen einer        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. 86a                        UT beschmierte(n) einen Durchgang u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        526        09.07.2019     34298        Helsa                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 185                                Die beiden BS beleidigten den GS mit 3        527        10.07.2019     63512      Hainburg                    Nein                                                                 1           0             1          0          0                           Verweisung auf Privatklage           Nein     2       0          2          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt. 130                         Der BS verschickte u.a. ein fremdenfeindliches Bild                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 3        528        11.07.2019     64584     Biebesheim                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                mittels eines Messengerdienstes.                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am   126                         UT versandte(n) eine Bombendrohung an mehrere                                                                                                                                                                                                 Islamfeindlich 3        529        11.07.2019     65933                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                Abgabe an GStA München               Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                    muslimische Einrichtungen.                                                                                                                                                                                                      Fremdenfeindlich Der BS verschickte ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     1 x Einstellung gemäß § 170 II StPO, 1 x 3        530        12.07.2019     64589      Stockstadt                  Nein          verfassungswidrigen Organisation an die GS mittels     1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     2       1          1          0        Nein StGB                                                                                                                                                     vorläufige Einstellung gemäß § 45 II JGG eines Messengerdienstes. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer Frankfurt am    86a 3        531        12.07.2019     65934                                  Nein         verfassungswidrigen Organisation auf einen Zettel an    0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB einer Pinnwand aufgehängt zu haben. 86a                       UT besprühte(n) einen Abfallbehälter mit Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        532        12.07.2019     35039       Marburg                    Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT beschmierte(n) die Hauswand der GS mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        533        12.07.2019     63674      Altenstadt                  Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 130                             Die BS äußerten volksverhetzende Inhalte im 3        534        12.07.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja           Einstellung gemäß § 47 JGG durch AG       Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                         Flüchtlingskontext. UT besprühte(n) die Glaswand einer Bushaltestelle mit 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        535        12.07.2019     36037        Fulda                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Verkehrsschilder/ Werbebanner/ 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        536        13.07.2019     63691      Ranstadt                    Nein               Bürocontainer u.a. mit Kennzeichen einer          1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Im Rahmen einer wechselseitigen körperlichen Frankfurt am   223                                                                                                                                                       Mit Gewaltschutzbeschluss gegen den                                                                           Fremdenfeindlich 3        537        13.07.2019     60433                                    Ja           Auseinandersetzung zwischen dem BS und dem GS         1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                            Antragsgegner beendet.                                                                                     Rassismus äußerte der BS u.a. fremdenfeindliche Beleidigungen. 86a                        UT besprühte(n) mehrere Gebäude mit Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        538        13.07.2019     65830        Kriftel                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS beschmierte u.a. einen Briefkasten mit Parolen                                                                           Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3        539        13.07.2019     64283      Darmstadt                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                            abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 32 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p36-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 37,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                 Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                    identifizierten Geschädigten2                                                                                                        Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                 / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                               Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                              Haft3                                  Divers 86a                       UT schrieb(en) in einem Internet-Kontaktformular eine                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        540        14.07.2019     34560       Fritzlar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           Parole einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        541        14.07.2019     65618       Selters                     Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen          0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) asphaltierten Waldweg. Offenbach am      86a                         UT ließ(en) eine Himmelslaterne mit Kennzeichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 3        542        14.07.2019     63075                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein Main         StGB                        einer verfassungswidrigen Organisation aufsteigen.                                                                                         abgeschlossen UT verleumdete(n) den politisch aktiven GS mit 188                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        543        14.07.2019     34121        Kassel                     Nein                          politischen Inhalten.                   1           0             1          0          0       nein                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Der BS stand im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Verbindung zu 6171 Js 208426/20 und 3        544        15.07.2019     65934                                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                               Anklage Strafrichter aufgehängt zu haben. 86a                               UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        545        15.07.2019     65439      Flörsheim                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf den Boden.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Verurteilung durch Strafbefehl zu einer 130                              Der BS verfasste einen fremdenfeindlichen 3        546        16.07.2019     37242     Bad Sooden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja             Geldstrafe von 90 Ts à 10,-- Euro ;       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     Kommentar auf Facebook. rechtskräftig 86a                          UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        547        16.07.2019     35390       Gießen                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht einen Zettel mit einem Frankfurt am     86a 3        548        16.07.2019     65934                                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                     Anklage Strafrichter              Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB aufgehängt zu haben. Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter –d. 140                        UT verfasste(n) auf YouTube ein Kommentar, welches 3        549        16.07.2019     63450        Hanau                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              h., Klarpersonalien- konnten nicht       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                        eine Straftat billigt. ermittelt werden) 86a                         UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        550        16.07.2019     63691      Ranstadt                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        551        16.07.2019     34560       Fritzlar                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation in eine Toilette ein.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Schenklengsfel    86a                         Der BS rief eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                            4 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, 3        552        16.07.2019     36277                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                       Nein     1       1          0          0        Nein d          StGB                                           Organisation.                                                                                                           rechtskräftig 189                         UT verunglimpfte(n) das Andenken des GS mit einem                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 3        553        16.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            fremdenfeindlichen Kommentar auf Twitter.                                                                                             abgeschlossen. UT verfasste(n) ein fremdenfeindliches Kommentar auf 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        554        16.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein          YouTube, welches eine Straftat zum Nachteil des GS      1           0             1          0          0         ja                                                       Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. billigte. Der BS steht im Verdacht, mehrere volksverhetzende 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        555        17.07.2019     64560      Riedstadt                    Nein            Bild-/Videodateien über einen Messengerdienst         0           0             0          0                    ja                                                       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. versandt zu haben. Der BS steht im Verdacht, einen Zettel mit einem Frankfurt am     86a 3        556        17.07.2019     65934                                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      0           0             0          0          0         ja                      Anklage erhoben                  Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB aufgehängt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 33 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p37-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 38,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers UT beschädigte(n) den Pkw des GS durch u.a. Einritzen 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        557        17.07.2019     34587       Felsberg                    Nein              von Kennzeichen einer verfassungswidrigen           1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                          UT besprühten) einen Gehweg mit u.a. einer Parole                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        558        17.07.2019     34212     Melsungen                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) UT brachte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        559        18.07.2019     34582       Borken                      Nein          verfassungswidrigen Organisation auf einer Holzbank     0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) an. 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        560        18.07.2019     63452        Hanau                      Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                   Organisation den Pkw des GS ein.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        561        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        562        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         Ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. gegen den GS billigte. UT veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        563        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. gegen den GS billigte. Der BS veröffentlichte(n) auf Facebook ein 140                                                                                                                                                         Urteil, 30 Tagessätze zu je 10 €, nicht 3        564        19.07.2019     65187     Wiesbaden                     Nein         fremdenfeindliches Kommentar, welches eine Straftat      1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                     rechtskräftig gegen den GS billigte. Über das Mobiltelefon des BS wurden über einen Frankfurt am   130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht 3        565        20.07.2019     60316                                   Nein                  Messengerdienst fremdenfeindliche/              0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. ausländerfeindliche Bilddateien versandt. 86a                         UT ritzte(n) in das Fahrzeug der GS u.a. Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        566        20.07.2019     68647        Biblis                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Der BS zeigte in der Öffentlichkeit eine Tätowierung 86a 3        567        20.07.2019     34123        Kassel                     Nein              eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation. 130                         Die BS veröffentlichte einen volksverhetzenden Beitrag                                                                            Strafbefehl, Geldstrafe von 150 3        568        20.07.2019     36093       Künzell                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                              auf Facebook.                                                                                              Tagessätzen a 8,00 €, rechtskräftig Frankfurt am     86a                           Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer                                                                                Strafbefehl, Geldstrafe 60 Tagessätze zu 3        569        20.07.2019     60329                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                            verfassungswidrigen Organisation gezeigt.                                                                                          je 30 €, rechtskräftig Versto Der BS führte einen Mundschutz auf den Weg zu einer 3        570        20.07.2019     34117        Kassel         ß           Nein                                                                  0           0             0          0          0       nein                 Abgabe an StA Mannheim              Nein     1       1          0          0        Nein Demonstration mit sich. VersG 86a                         UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        571        21.07.2019     63110       Rodgau                      Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen 86a                        UT ritzte(n) in den Pkw des GS zwei Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        572        21.07.2019     63322     Rödermark                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT ritzte(n) in den Pkw der GS Kennzeichen einer                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        573        21.07.2019     64380       Roßdorf                     Nein                                                                  3           0             3          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 34 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p38-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 39,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                       Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                     / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers 86a                        UT besprühte(n) Hausfassaden u.a. mit Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        574        21.07.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 86a                          Der BS beleidigte den GS u.a. mit Parolen einer 3        575        21.07.2019     34393     Grebenstein                  Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                      Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                verfassungswidrigen Organisation. UT ritzte(n) drei Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        576        21.07.2019     63110       Rodgau                     Nein          verfassungswidrigen Organisation in den Lack eines    0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) PKWs. Abgabe StA Marburg 130                         Der BS versendete über einen Messengerdienst drei 3        577        22.07.2019     34621     Frielendorf                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja              vorl. Einstellung § 153 a StPO mit      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 volksverhetzende Bilder mit Text. Zustimmung AG Der BS steht im Verdacht, mit fremdenfeindlichen Wächters-     211                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                             Fremdenfeindlich 3        578        22.07.2019     63607                                    Ja          Motiv auf den GS mit Tötungsabsicht geschossen zu     1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja bach         StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen.                                                                                         Rassismus haben. 86a                        Der BS stand im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 3        579        22.07.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 154 I StPO   Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben. Durch den BS wurde der GS gegenüber u.a. eine Frankfurt am    86a 3        580        22.07.2019     65931                                  Nein           Grußform einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0          1          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB gezeigt. 86a                         Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer                                                                         Strafbefehl, Geldstrafe zu 40 Tagessätzen 3        581        22.07.2019     65232     Taunusstein                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        verfassungswidrigen Organisation getätigt zu haben.                                                                                    à 30 €, rechtskräftig Frankfurt am   130                              Die BS steht im Verdacht, die GS mit einer                                                                                                                                                                                             Fremdenfeindlich 3        582        22.07.2019     60313                                  Nein                                                                1           0             0          1          0         ja               Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                           volksverhetzenden Aussage betitelt zu haben.                                                                                                                                                                                                Rassismus 140                        Der BS verfasste auf Facebook ein fremdenfeindliches 3        583        22.07.2019     63751     Gelnhausen                   Nein                                                                0           0             0          0          0       nein               Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                        Kommentar, in welchem eine Straftat gebilligt wird. 86a                         UT ritzte(n) in Steinfassaden u.a. ein Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        584        22.07.2019     36391       Sinntal                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT bemalte(n) eine Außenwand/Treppe mit u.a. einem                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        585        23.07.2019     63607    Wächtersbach                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      abgeschlossen. Frankfurt am    86a                              UT ritzte(n) in Wände u.a. Parolen einer                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        586        23.07.2019     65936                                  Nein                                                                1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Bad         86a                         UT bemalte(n) eine Toilette mit Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        587        23.07.2019     34537                                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen     StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT schmierte(n) auf ein Holzbrett ein Kennzeichen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        588        23.07.2019     36381     Schlüchtern                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT beschmierte(n) einen Unterstand mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        589        24.07.2019     35285     Gemünden                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Die BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Videos/Bilder 86a                                                                                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 3        590        24.07.2019     35321       Laubach                    Nein           einer verfassungswidrigen Organisation in einem      0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     1       0          1          0        Nein StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. sozialen Netzwerk veröffentlicht zu haben. 130                                 UT versandte(n) einen Brief mit u.a.                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 3        591        25.07.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     volksverhetzendem Inhalt.                                                                                                  abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                    Seite 35 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p39-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 40,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Der BS zeigte Tätowierungen mit Kennzeichen Frankfurt am    86a 3        592        25.07.2019     60528                                  Nein              verfassungswidriger Organisationen in der            0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Ja      1       1          0          0        Nein Main       StGB Öffentlichkeit. 130                         Die beiden BS riefen volksverhetzende Parolen einer                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 3        593        25.07.2019     34246       Vellmar                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     2       2          0          0            Ja StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                                                                                                                   Fremdenfeindlich Frankfurt am   223                        Die BS griff den GS körperlich an und beleidigte diesen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 3        594        25.07.2019     60489                                    Ja                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0            Ja Main       StGB                                          fremdenfeindlich.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus 86a                       UT besprühte(n) eine Infotafel mit einem Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        595        26.07.2019     35102        Lohra                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidriger Organisationen.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS u.a. 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        596        26.07.2019     63694      Limeshain                   Nein           eine Sitzbank durch Auftragen von Kennzeichen           1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidriger Organisationen. 185                         Der UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen /                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                           Fremdenfeindlich 3        597        26.07.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                   2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                       rassistischen Inhalt.                                                                                                       abgeschlossen.                                                                                       Rassismus UT besprühte(n) die Fassade eines 86a                       Lebensmittelmarktes sowie den Gehweg davor mit je                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        598        27.07.2019     35102        Lohra                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                          einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   130                        Der BS äußerte antisemitische und fremdenfeindliche                                                                                                                                                                                             Antisemitisch 3        599        27.07.2019     60329                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                  Abgabe an StA Duisburg            Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                          Beleidigungen.                                                                                                                                                                                                             Fremdenfeindlich Frankfurt am   185                          UT beleidigte(n) den politisch aktiven GS in einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        600        28.07.2019     60311                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                       YouTube-Kommentar.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Fremdenfeindlich Frankfurt am   130                         UT versandte(n) E-Mails mit u.a. volksverhetzendem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        601        28.07.2019     60437                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Christenfeindlich Main       StGB                                         Inhalt an den GS.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) gegen Medien 130                        UT verfasste(n) auf Facebook einen volksverhetzenden                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                           Fremdenfeindlich 3        602        29.07.2019     63694      Limeshain                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                               Beitrag.                                                                                                             abgeschlossen                                                                                        Rassismus UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        603        29.07.2019     34225      Baunatal                    Nein          verfassungswidrigen Organisation in die Motorhaube       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) des GS. Frankfurt am   126 3        604        29.07.2019     60327                                  Nein            UT drohte(n) Straftaten im fremdenfeindlichen          0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB Kontext an. 86a                       UT beschmierte(n) eine Wand mit einem Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        605        30.07.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   223                        Im Kontext einer Mahnwache schubste der BS die GS,                                                                              Ermittlungsverfahren abgelehnt gemäß § 3        606        30.07.2019     60329                                    Ja                                                                   1           0             0          1          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                             nachdem er diese u.a. angespuckt hatte.                                                                                                 152 II StPO Frankfurt am   185                        UT veröffentlichte(n) fremdenfeindliche Beleidigungen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        607        30.07.2019     60311                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                            zum Nachteil des GS auf einer Internetseite.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Die BS verfassten fremdenfeindliche Kommentar auf 130 3        608        30.07.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                          einer Facebookseite.                     0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     2       0          2          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 36 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p40-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 41,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                          UT besprühte(n) eine Betonmauer mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        609        31.07.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS versandte eine E-Mail mit u.a. einer Parole                                                                                                                                                                                           Antisemitisch 3        610        31.07.2019     34560       Fritzlar                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja          vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO   Nein     1       1          0          0            Ja StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                                                                                                                Fremdenfeindlich 86a                       Durch UT wurde(n) u.a. Wände mit Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        611        31.07.2019     36272     Niederaula                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           verfassungswidrigen Organisation besprüht.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Der BS schoss in Richtung des GS mit einer Softair- 224 3        612        31.07.2019     34314       Espenau                      Ja                 Waffe und rief u.a. eine Parole einer           1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB verfassungswidrigen Organisation. 188                         Der BS beging eine üble Nachrede zum Nachteil der                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (kein 3        613        31.07.2019     34582       Borken                     Nein                                                                 1           0             0          1          0       nein                                                     Nein     1       0          1          0        Nein StGB                                       politisch aktiven GS.                                                                                                       Strafantrag) Frankfurt am   241                             UT versandte(n) an den GS einen Brief mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        614        31.07.2019     60311                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                     bedrohendem Inhalt.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Antisemitisch Frankfurt am   130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        615        01.08.2019     60325                                  Nein          UT verteilte(n) Flyer mit volksverhetzendem Inhalt.    0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Islamfeindlich 130                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        616        01.08.2019     65207     Wiesbaden                    Nein             UT beschmierte(n) eine Wand mit u.a. einer          0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) volksverhetzenden Parole. 130                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        617        01.08.2019     61267     Neu-Anspach                  Nein         UT verklebte(n) Sticker mit volksverhetzendem Inhalt.   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus Frankfurt am   130                        UT versendete(n) einen Brief mit volksverhetzendem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        618        01.08.2019     60320                                  Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                        Inhalt an die GS.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden)                                                                              gegen Medien Wächters-     241                        UT versendete(n) Briefe mit u.a. fremdenfeindlichen                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        619        02.08.2019     63607                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich bach         StGB                                        Inhalt an den GS.                                                                                                        abgeschlossen. 86a                         UT ritzte(n) in den Pkw des GS Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        620        02.08.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 303                             UT besprühte(n) eine Litfaßsäule mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        621        02.08.2019     55252     Mainz-Kastel                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS veröffentlichte auf Facebook ein Video mit                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        622        02.08.2019     36041        Fulda                     Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen. 86a                             UT sprühte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        623        02.08.2019     65232     Taunusstein                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf den Boden.                                                                                            unbekannt) 185                        Der BS veröffentlichte auf Facebook ein beleidigendes                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (kein 3        624        03.08.2019     34277     Fuldabrück                   Nein                                                                 1           0             1          0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                Kommentar im politischen Kontext.                                                                                                  Strafantrag) Aufsprühen eines Kennzeichens einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        625        04.08.2019     65232     Taunusstein                  Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Stromkasten durch UT. Der BS steht im Verdacht, den GS aufgrund 224                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        626        04.08.2019     63505    Langenselbold                   Ja           fremdenfeindlicher Motivation mit einem Messer        1           0             1          0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. angegriffen zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 37 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p41-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 42,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                       UT ritzte(n) in einen Holzsockel ein Kennzeichen einer                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        627        04.08.2019     37242     Bad Sooden                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) UT beschädigte(n) den Pkw der GS, indem u.a. ein 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        628        05.08.2019     65195      Wiesbaden                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) eingeritzt wurde. 86a                        Der BS versendete Bilder mit u.a. Kennzeichen einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        629        05.08.2019     36251     Bad Hersfeld                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT ritzte(n) in den Pkw des GS ein Kennzeichen einer                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        630        05.08.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                  verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n) eine Holzbank u.a. mit Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        631        08.08.2019     34393     Grebenstein                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT brannte(n) in Holzbänke u.a. Kennzeichen einer                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        632        09.08.2019     63454        Hanau                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                       Der BS ritzte in einen Lkw u.a. zwei Kennzeichen einer 3        633        09.08.2019     65933                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   111 3        634        10.08.2019     60327                                  Nein              Der BS forderte öffentlich zu Straftaten auf.       0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB Offenbach am    303                        UT besprühte(n) eine Wand in einem antisemitischen                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        635        10.08.2019     63065                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                            Kontext.                                                                                                             abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 130                        Der BS steht im Verdacht, über einen Messengerdienst                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 3        636        10.08.2019     65185      Wiesbaden                   Nein                                                                  0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                           ein volksverhetzenden Bild versandt zu haben.                                                                                         abgeschlossen. 130                             Der BS beschmierte u.a. ein Gebäude mit                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        637        10.08.2019     64285      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                volksverhetzenden Schriftzügen.                                                                                                   abgeschlossen                                                                                     Fremdenfeindlich UT brachte(n) u.a. zwei Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        638        10.08.2019     34633        Ottrau                    Nein              verfassungswidrigen Organisation auf ein            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Transformatorenhaus auf. 86a                         UT beschmierte(n) einen Schaukasten mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        639        10.08.2019     65343        Eltville                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT schrieb(en) u.a. Parolen einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        640        11.08.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 Organisation auf Hinweisschilder.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 303                        UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit einer                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        641        11.08.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                   fremdenfeindlichen Parole.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden) 223                             Der BS schlug den GS und beleidigte ihn mit                                                                                                                                                                                             Fremdenfeindlich 3        642        11.08.2019     61231     Bad Nauheim                    Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja            Verweisung auf den Privatklageweg       Nein     1       1          0          0            Ja StGB                              fremdenfeindlichen/rassistischen Inhalt.                                                                                                                                                                                                 Rassismus Der BS beschmierte ein Gebäude und ein Mahnmal mit 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        643        13.08.2019     64283      Darmstadt                   Nein              u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich Organisation. 304                            UT besprühte(n) ein Schild im politisch rechten 3        644        14.08.2019     64646     Heppenheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                  Einstellung § 170IIStPO           Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                             Kontext. 304                           UT besprühte(n) ein Schild im politisch rechten                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        645        14.08.2019     64625      Bensheim                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Kontext.                                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 38 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p42-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 43,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 303                             UT besprühte(n) eine Litfaßsäule mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        646        15.08.2019     55252     Mainz-Kastel                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                 fremdenfeindlichen Schriftzug.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3        647        16.08.2019     35041       Marburg                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf den Pkw des GS      1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB gemalt zu haben. 130                            UT veröffentlichte(n) einen volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 3        648        16.08.2019     65462      Ginsheim                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                              Kommentar in einem Messengerdienst.                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am    86a                                UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        649        16.08.2019     60528                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation in ein Baugerüst.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 126                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        650        16.08.2019     35390       Gießen                     Nein         UT drohte(n) Personen mittels E-Mail u.a. den Tod an.    0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) 130                        UT brachte(n) u.a. einen volksverhetzenden Aufkleber                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        651        17.08.2019     64646     Heppenheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                     an einer Regenrinne auf.                                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich UT besprühe(n) u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        652        17.08.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                verfassungswidrigen Organisation auf              0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Verkehrsschilder. 86a                       UT zerkratzte(n) den PKW des GS mit drei Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        653        17.08.2019     63110       Rodgau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS bot auf einem Flohmarkt NS-Devotionalien zum 3        654        18.08.2019     36041        Fulda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                            Verkauf an. 86a                        UT beschmierte(n) ein Klettergerüst mit u.a. einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        655        19.08.2019     35041       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                                UT kratzte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        656        19.08.2019     60437                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       verfassungswidrigen Organisation in den Pkw der GS.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, den GS körperlich Frankfurt am   223 3        657        19.08.2019     60386                                    Ja         angegriffen und ihn hierbei fremdenfeindlich beleidigt   1           0             1          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB zu haben. 86a                       UT beschmierte(n) die Wohnungstür des GS mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        658        20.08.2019     63607    Wächtersbach                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                        UT besprühte(n) u.a. Plakate mit Kennzeichen einer                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 3        659        22.08.2019     60488                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                                abgeschlossen. 86a                         UT besprühte(n) mehrere Firmengebäude u.a. mit                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        660        22.08.2019     34613    Schwalmstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 111                         Durch den BS wurde u.a. fremdenfeindlich zu einer                                                                              Endgültige Einstellung gemäß § 153a 3        661        22.08.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                      Straftat aufgerufen.                                                                                                             StPO 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        662        23.08.2019     63225       Langen                     Nein         UT beleidigte(n) den GS mit volksverhetzendem Inhalt.    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein                Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. 130                            Der BS steht u.a. im Verdacht, eine E-Mail mit 3        663        23.08.2019     61169      Friedberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                           volksverhetzendem Inhalt versandt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 39 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p43-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 44,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Die beiden BS stehen im Verdacht, die GS u.a. mit 224                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 3        664        24.08.2019     63456        Hanau                       Ja          einem Gegenstand geschlagen und fremdenfeindlich       2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. beleidigt zu haben. 86a                        UT zerkratzte(n) mehrere Fensterscheiben mit u.a.                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        665        25.08.2019     35759       Driedorf                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 303                              Die BS stehen im Verdacht, eine fremden-                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 3        666        25.08.2019     35396       Gießen                     Nein                                                                 0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     3       0          3          0            Ja StGB                       /islamfeindliche Sachbeschädigung getätigt zu haben.                                                                                     abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich 86a                           Durch den BS wurde u.a. eine Grußform einer                                                                                Strafbefehl, 60 Tagessätze zu je 30€, 3        667        25.08.2019     55252     Mainz-Kastel                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                            verfassungswidrigen Organisation gezeigt.                                                                                             rechtskräftig Offenbach am    130                          UT beschimpfte(n) den GS mit volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        668        26.08.2019     63073                                  Nein                                                                 2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                            Inhalten.                                                                                                           abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 86a                       Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        669        26.08.2019     34516        Vöhl                      Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT bemalte(n) eine Wand u.a. mit Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        670        26.08.2019     34376    Immenhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am     86a                        UT ritze(n) in das Fahrzeug des GS eine Parole einer                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        671        27.08.2019     63071                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS zeigte eine Tätowierung im Kontext eines                                                                              Einstellung gemäß § 153 I S.1 u.2 StPO 3        672        27.08.2019     65597      Hünfelden                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    wegen Geringfügigkeit Der BS verursachte Schmierereien von Kennzeichen 86a 3        673        28.08.2019     35041       Marburg                    Nein               einer verfassungswidrigen Organisation.           0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Frankfurt am   224                        Der BS trat den GS und äußerte u.a. eine Parole einer                                                                            Ermittlungsverfahren noch nicht 3        674        28.08.2019     60385                                    Ja                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. Frankfurt am    86a                       Der BS äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 3        675        28.08.2019     60385                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                             Organisation.                                                                                                      abgeschlossen. Mehrere zunächst UT, von denen mittlerweile einer identifiziert werden konnte, äußerten Frankfurt am   130                        volksverhetzende Inhalte gegenüber den GS, bei dem                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        676        29.08.2019     60528                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                        es sich um den israelischen Schiedsrichter handelt                                                                                      abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich (Rufe „Drecksjud‘ im Business-Bereich der Commerzbank-Arena). Frankfurt am    86a                          Der BS zeigte seine Tätowierung mit u.a. einem 3        677        29.08.2019     60528                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   130                               Der BS versandte einen Brief mit einem                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 3        678        29.08.2019     60489                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                   holocaustleugnenden Inhalt.                                                                                                  abgeschlossen. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        679        30.08.2019     36157      Ebersburg                   Nein              verfassungswidrigen Organisation an einen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Baumstamm. Frankfurt am   241                             Der BS steht im Verdacht, ein Schreiben mit 3        680        31.08.2019     60313                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                     Abgabe StA Berlin              Nein     1       0          1          0        Nein Main       StGB                         bedrohendem Inhalt an den GS versandt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 40 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p44-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 45,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 130                           Der BS veröffentlichte auf einem YouTube-Kanal                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 3        681        01.09.2019     63179    Obertshausen                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               Videos mit volksverhetzendem Inhalt.                                                                                                abgeschlossen 130                             Durch UT wurde der GS u.a. volksverhetzend                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 3        682        01.09.2019     63225       Langen                      Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     beschimpft und bedroht.                                                                                                       abgeschlossen 86a                        Der BS steht im Verdacht, mehrfach Parolen einer 3        683        01.09.2019     35327      Ulrichstein                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. 86a                        UT besprühte(n) ein Hauswand mit u.a. Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        684        02.09.2019     64743     Beerfelden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        685        04.09.2019     60327                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                        Organisation in die Seitenscheibe eines Triebwagens.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 240                          Der BS stand unter Verdacht, die GS im politischen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO 3        686        05.09.2019     34613    Schwalmstadt                   Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                    Kontext bedroht zu haben.                                                                                                (mangelnder Tatverdacht) 86a                        UT äußerte(n) eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        687        06.09.2019     35578       Wetzlar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                           Organisation.                                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) den Kastenwagen des GS mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO 3        688        06.09.2019     35578       Wetzlar                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   (mangelnder Tatverdacht) 304                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        689        06.09.2019     35037       Marburg                     Nein            UT beschädigte(n) einen jüdischen Gedenkstein.        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 86a                       Ein UT zeigte eine Grußform einer verfassungswidrigen                                                                           Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        690        06.09.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                            Organisation.                                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                         Der BS steht im Verdacht, mehrfach Parolen einer 3        691        06.09.2019     35327      Ulrichstein                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. Frankfurt am    130                               UT beschmierte(n) ein Plakat mit einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        692        06.09.2019     60385                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                     antisemitischen Inhalt.                                                                                              konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Frankfurt am    223                          Der GS wurde von UT mehrfach getreten und mit                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        693        06.09.2019     60313                                     Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                             fremdenfeindlichen Aussagen beleidigt.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus 86a                           UT beschmierte(n) ein Verkehrszeichen mit                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        694        06.09.2019     64807       Dieburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 185                                                                                                                                                          Strafbefehl, 20 Tagessätze zu 20 €, 3        695        06.09.2019     35043       Marburg                     Nein                                Inhalt.                           1           0             0          1          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                    rechtskräftig 303                           Die beiden BS stehen im Verdacht, Aufkleber mit 3        696        08.09.2019     35260    Stadtallendorf                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja           2 x Antrag auf Strafbefehl - Einsprüche   Nein     2       1          1          0        Nein StGB                           politisch rechten Inhalt angebracht zu haben. 86a                           Der BS malte mit Blut ein Kennzeichen einer 3        697        08.09.2019     34117        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation auf den Boden. Frankfurt am    185                           Ein UT bespuckte die GS mehrfach und äußerte                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        698        09.09.2019     60386                                   Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                    fremdenfeindliche Inhalte.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) 185                         Der BS beschimpfte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                        Fremdenfeindlich 3        699        10.09.2019     63150    Heusenstamm                    Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                          Äußerungen.                                                                                                     konnten nicht ermittelt werden)                                                                               Rassismus 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 41 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p45-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 46,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers 86a                          UT beschmierte(n) eine Litfaßsäule mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        700        10.09.2019     65187     Wiesbaden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   130                        Der BS versandte eine E-Mail mit volksverhetzendem                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 3        701        11.09.2019     60322                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                         Inhalt an die GS.                                                                                                       abgeschlossen. UT besprühte(n) die Balkonverkleidung der GS mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        702        11.09.2019     65191     Wiesbaden                    Nein             zwei Kennzeichen einer verfassungswidrigen           1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Frankfurt am   130                              UT veröffentlichte(n) einen Link zu einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        703        11.09.2019     60437                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                       antisemitischen Internetseite auf einer Facebookseite.                                                                             konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, zwei E-Mails mit u.a. Frankfurt am   130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 3        704        12.09.2019     60322                                  Nein             volksverhetzenden Inhalt zum Nachteil der GS         1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. versandt zu haben. Auf dem Grundstück des BS war sichtbar eine 86a                                                                                                                                                          Strafbefehl, Geldstrafe von 40 3        705        12.09.2019     36304       Alsfeld                    Nein                 Aufschrift mit einem Kennzeichen einer           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        Tagessätzen à 20 Euro, rechtskräftig verfassungswidrigen Organisation angebracht. UT beschädigte(n) eine Überdachung durch Anbringen 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        706        12.09.2019     35447     Reiskirchen                  Nein              eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Der BS steht im Verdacht, der GS gegenüber u.a. eine 86a 3        707        12.09.2019     65201     Wiesbaden                    Nein           Grußform einer verfassungswidrigen Organisation        1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein StGB getätigt zu haben. 303                        UT beschmierte(n) die Gartenmauer des GS im Kontext                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        708        13.09.2019     35619      Braunfels                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Gegen BS 1 und 2 Einstellung gemäß § Der BS steht im Verdacht, über einen Messengerdienst Frankfurt am    86a                                                                                                                                                             170 II StPO, gegen BS 3 3        709        13.09.2019     60386                                  Nein              ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     3       3          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht Organisation veröffentlicht zu haben. abgeschlossen. Frankfurt am   223                        Ein UT schlug mehrfach auf den GS ein und beleidigte                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 3        710        13.09.2019     60313                                    Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                            ihn dabei mit fremdenfeindlichen Inhalten.                                                                                           abgeschlossen. 86a                          Der BS beschimpfte die GS mit u.a. Parolen einer 3        711        13.09.2019     35392       Gießen                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO         Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   185                                Der BS steht im Verdacht, den GS mit                                                                                   Urteil, Geldstrafe 30 Tagessätze à 10 €,                                                                       Fremdenfeindlich 3        712        13.09.2019     60489                                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                           fremdenfeindlichen Inhalt beleidigt zu haben.                                                                                            rechtskräftig                                                                                       Rassismus UT schmierte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        713        13.09.2019     35091        Cölbe                     Nein               verfassungswidrigen Organisation auf ein           0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Verkehrshinweisschild. Frankfurt am   241 3        714        14.09.2019     60489                                  Nein           Der BS bedrohte die GS u.a. mit politischen Inhalt.    2           0             1          1          0       nein              Einstellung gemäß § 154f StPO          Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB 86a                       Die BS veröffentlichte über einen Messengerdienst ein 3        715        16.09.2019     36037        Fulda                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja            Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG        Nein     1       0          1          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                          UT ritzte(n) in u.a. eine Außenfassade mehrere                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        716        17.09.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 42 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p46-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 47,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Frankfurt am   223                        Der BS steht im Verdacht, körperlich und verbal die GS                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 3        717        17.09.2019     60326                                    Ja                                                                   4           0             3          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                       angegriffen zu haben.                                                                                                       abgeschlossen. 86a                           UT besprühte(n) ein Buswartehäuschen mit                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        718        17.09.2019     61389      Schmitten                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT beschmierte(n) eine Rutsche mit einem                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        719        17.09.2019     64839       Münster                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                        Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        720        17.09.2019     60329                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) einen Gehweg mit drei Kennzeichen                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        721        18.09.2019     34123        Kassel                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Die beiden BS stehen im Verdacht, u.a. Parolen einer                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 3        722        18.09.2019     36304       Alsfeld                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja             Anklage gegen beide BS erhoben          Nein     2       2          0          0            Ja StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben.                                                                                                                                                                                            Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                        Endgültige Einstellung gemäß § 153 I 3        723        19.09.2019     60528                                  Nein           verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                        StPO haben. Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                        Endgültige Einstellung gemäß § 153 I 3        724        19.09.2019     60528                                  Nein           verfassungswidrigen Organisation durchgeführt zu        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                                        StPO haben. 241                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        725        19.09.2019     65183      Wiesbaden                   Nein          UT versandte(n) ein Drohschreiben mit politischen        1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Inhalt an die GS. Der BS steht im Verdacht, Bilder mit u.a. Kennzeichen 86a 3        726        20.09.2019     36145      Hofbieber                   Nein          einer verfassungswidrigen Organisation über einen        0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                 Nein     1       1          0          0        Nein StGB Messengerdienst versandt zu haben. Frankfurt am   130                                Der BS steht im Verdacht, den GS mit                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 3        727        21.09.2019     60385                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                           volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben.                                                                                            abgeschlossen. Frankfurt am   185                          Die BS beleidigten die GS mit fremdenfeindlichen 3        728        21.09.2019     60431                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja          Endgültige Einstellung gemäß § 45 II JGG   Nein     2       2          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                       Inhalten telefonisch und über einen Messengerdienst. 130                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 3        729        22.09.2019     35282    Rauschenberg                  Nein                 UT rief(en) volksverhetzende Inhalte.             0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich Die beiden BS stehen im Verdacht, u.a. Bilder mit 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahrenen noch nicht 3        730        22.09.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     2       2          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen über einen Messengerdienst versandt zu haben. 130                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahrenen noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 3        731        22.09.2019     36304       Alsfeld                    Nein               Der BS äußerte volksverhetzende Inhalte.            0           0             0          0          0       nein                                                     Nein     1       0          1          0            Ja StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen                                                                                        Islamfeindlich Frankfurt am   185                           Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen/                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 3        732        22.09.2019     60528                                  Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                       antisemitischen Inhalt.                                                                                                     abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 185                               Der BS steht im Verdacht, den GS u.a.                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 3        733        23.09.2019     35325       Mücke                      Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                              fremdenfeindlich beleidigt zu haben.                                                                                                 abgeschlossen. UT bemalte(n) den Boden einer Unterführung mit 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        734        23.09.2019     34117        Kassel                    Nein            einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen            0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 43 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p47-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 48,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Bad        130                            UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        735        24.09.2019     34537                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Wildungen     StGB                                    volksverhetzenden Inhalt.                                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Ein UT griff den GS u.a. mit einem Plastikrohr an und 224                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 3        736        25.09.2019     65197     Wiesbaden                       Ja         beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen / rassistischen    1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                   abgeschlossen                                                                                        Rassismus Aussagen. 86a                        UT besprühte(n) eine Gebäudefassade u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        737        25.09.2019     35083       Wetter                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 185                          Der BS steht im Verdacht, den GS fremdenfeindlich 3        738        25.09.2019     36304       Alsfeld                     Nein                                                                  1           0             1          0          0       nein                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                         beleidigt zu haben. 86a                           UT brachte(n) mit Farbe ein Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        739        25.09.2019     64807       Dieburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation auf eine Wand auf.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Kennzeichen einer 86a 3        740        26.09.2019     35041       Marburg                     Nein           verfassungswidrigen Organisation auf den Asphalt       0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB gemalt zu haben. 86a                             UT bemalte(n) ein Verkehrsschild mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        741        28.09.2019     65197     Wiesbaden                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Der BS ritzte zwei Kennzeichen einer 86a 3        742        30.09.2019     35041       Marburg                     Nein         verfassungswidrigen Organisation in die Sitzbank einer   0           0             0          0          0         Ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647.       Nein     1       1          0          0        Nein StGB Bushaltestelle. 130                          Ein von UT gefertigter Flyer mit volksverhetzendem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        743        30.09.2019     37287      Wehretal                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                              Inhalt wurde auf einem Weg aufgefunden.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 86a                          UT beschmierte(n) eine Baustelle mit Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 3        744        30.09.2019     63526       Erlensee                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 130                           UT beschädigte(n) eine Windkraftanlage u.a. durch                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 3        745        30.09.2019     37247    Großalmerode                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                            Einritzen eines volksverhetzenden Schriftzugs.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer 86a 4        746        02.10.2019     35041       Marburg                     Nein                verfassungswidrigen Organisation in eine          0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Gebäudefassade eingeritzt zu haben. Der BS steht im Verdacht, u.a. mehrere Gebäude mit 86a                         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation                                                                                                                                                                                            Antisemitisch 4        747        02.10.2019     35041       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                         beschmiert zu haben.                                                                                                                                                                                                        Fremdenfeindlich Versto Die BS führten eine sogenannte „Schutzzonenstreife“                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 4        748        02.10.2019     36037        Fulda          ß           Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     2       2          0          0        Nein durch.                                                                                                             abgeschlossen. VersG Frankfurt am     86a                               Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 4        749        02.10.2019     60388                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                       verfassungswidrigen Organisation gegenüber dem GS.                                                                                        abgeschlossen. 86a                                 UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        750        04.10.2019     35112     Fronhausen                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                          verfassungswidrigen Organisation an ein Gebäude.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        751        04.10.2019     34117        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                      Organisation an eine Garage.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 44 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p48-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 49,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Bad        130                        UT schrieb(en) einen volksverhetzenden Text auf eine                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        752        05.10.2019     34537                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Wildungen     StGB                                               Tafel.                                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                                 UT kratzte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        753        05.10.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in den Pkw des GS.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        754        06.10.2019     65614       Beselich                   Nein          verfassungswidrigen Organisation auf die Innenwand      0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) eines Buswartehäuschens. UT bemalte(n) die Wand einer Unterführung mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        755        06.10.2019     65549       Limburg                    Nein              einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n)/bemalte(n) ein Buswartehäuschen 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        756        06.10.2019     35460     Staufenberg                  Nein         u.a. mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen     0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                       UT beschädigte(n) u.a. eine Wand durch Aufmalen von                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        757        07.10.2019     35274      Kirchhain                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 224                           Der BS schlug mit einer Flasche auf den GS ein,                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 4        758        07.10.2019     36037        Fulda                       Ja                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        nachdem er antisemitische Parolen geäußert hatte.                                                                                         abgeschlossen. UT beschmierte(n) einen Fahrkartenautomaten mit 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        759        07.10.2019     34393     Grebenstein                  Nein          u.a. einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation 86a                          UT besprühte(n) eine Gebäudefassade mit drei                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        760        08.10.2019     64331     Weiterstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) einen Hof mit u.a. vier Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        761        08.10.2019     36100     Petersberg                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) u.a. eine Gebäudewand mit einem                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        762        08.10.2019     64331     Weiterstadt                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         abgeschlossen UT beschädigte(n) auf dem Grundstück des GS die 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        763        08.10.2019     64331     Weiterstadt                  Nein         Hauswand durch Aufsprühen eines Kennzeichens einer       1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Limburg an      86a                           UT besprühte(n) ein Hinweisschild mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        764        08.10.2019     65549                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         Ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein der Lahn      StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   241                            Die GS erhielt von UT eine SMS-Nachricht mit                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        765        08.10.2019     60528                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                               bedrohendem/beleidigendem Inhalt.                                                                                                  abgeschlossen. Frankfurt am   130 4        766        10.10.2019     60320                                  Nein              UT leugnete(n) auf YouTube den Holocaust.           0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB Frankfurt am   303                                UT besprühte(n) ein Schaufenster mit                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        767        10.10.2019     65933                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                     fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, u.a. die GS fremdenfeindlich Frankfurt am    86a                                beleidigt und ein Kennzeichen einer 4        768        11.10.2019     60599                                  Nein                                                                  2           0             1          1          0         ja          Vorläufige Einstellung gemäß § 154f StPO   Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                         verfassungswidrigen Organisation an eine Wand gemalt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 45 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p49-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 50,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Der BS steht im Verdacht, mehrere E-Mails mit u.a. 86a                                                                                                                                                                                                                                                                        Sexuelle 4        769        12.10.2019     64653        Lorsch                    Nein          Parolen einer verfassungswidrigen Organisation an       1           0             1          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                                                                                                                      Orientierung den GS versandt zu haben. Frankfurt am    86a                           Durch die UT wurde u.a. eine Grußform einer                                                                                Strafbefehl, Geldstrafe 50 Tagessätze à 4        770        12.10.2019     60329                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                            verfassungswidrigen Organisation gezeigt.                                                                                           30 €, rechtskräftig 86a                       UT bemalte(n) ein Kreuz mit einem Kennzeichen einer                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        771        12.10.2019     64739       Höchst                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Offenbach am    130                                Die BS stehen im Verdacht, die GS mit 4        772        12.10.2019     63065                                  Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     2       1          1          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                           volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. Frankfurt am   130                           Der BS steht im Verdacht, u.a. volksverhetzende                                                                               Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 20 €,                                                                        Fremdenfeindlich 4        773        12.10.2019     60486                                  Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                         Aussagen gegen den GS ausgesprochen zu haben.                                                                                             rechtskräftig                                                                                       Rassismus Frankfurt am    86a                         UT beschmierte(n) eine Außenfassade mit einem                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        774        13.10.2019     60439                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT beschmierte(n) eine Eingangstür mit einem 4        775        14.10.2019     64720     Michelstadt                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 130                             UT beschmierte(n) eine Außentür mit einer                                                                                                                                                                                                 Antisemitisch 4        776        14.10.2019     65343       Eltville                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                   volksverhetzenden Aufschrift.                                                                                                                                                                                                    Fremdenfeindlich UT störte(n) den öffentlichen Frieden, indem durch sie 126                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        777        15.10.2019     63065      Offenbach                   Nein             eine Straftat zum Nachteil einer muslimischen        1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Islamfeindlich Gemeinde geplant worden sein soll. 86a                             UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        778        16.10.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                          Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Parole einer 4        779        16.10.2019     64293      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     3       3          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation geäußert zu haben. 86a                               UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        780        16.10.2019     35041       Marburg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation in eine Eingangstür.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) in eine Außenfassade u.a. ein Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        781        17.10.2019     35096       Weimar                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) Durch UT wurde(n) u.a. ein fremden-/islamfeindlichen Frankfurt am   303                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        782        17.10.2019     60529                                  Nein               Aufkleber an dem Pkw des GS angebracht.            1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen.                                                                                       Islamfeindlich 86a                        Die BS beschmierte(n) ein Zugangstor mit u.a. zwei                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 4        783        17.10.2019     65203     Wiesbaden                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     3       3          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, einen Gegenstand mit Frankfurt am    86a 4        784        17.10.2019     65929                                  Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB zum Kauf angeboten zu haben. 86a                              Ein UT äußerte gegenüber dem GS eine                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        785        18.10.2019     35037       Marburg                    Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                   fremdenfeindliche Äußerung.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                           UT schrieb(en) an eine Toilettentür fremden-                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        786        18.10.2019     60549                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                  /islamfeindliche Äußerungen.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Islamfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 46 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p50-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 51,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                         UT besprühte(n) mehrere Außenwände u.a. mit                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        787        18.10.2019     36399     Freiensteinau                 Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                              UT ritzte(n) u.a. ein Kennzeichen einer                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        788        18.10.2019     35435     Wettenberg                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                         verfassungswidrigen Organisation in einen Baum.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                        UT besprühte(n) die Hausfassade des GS mit einem                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        789        19.10.2019     60322                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 303                            UT besprühte(n) eine Gebäudewand mit einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 4        790        19.10.2019     34212      Melsungen                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  fremdenfeindlichen Aussage.                                                                                                    abgeschlossen. 86a                          Durch mehrere UT wurde u.a. eine Parole einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        791        20.10.2019     35037       Marburg                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                       verfassungswidrigen Organisation mehrfach gerufen.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich Frankfurt am     86a                            UT veröffentlichte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        792        20.10.2019     60313                                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                           verfassungswidrigen Organisation auf Twitter.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT ritzte(n) in einen Baum ein Kennzeichen einer                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        793        20.10.2019     37284     Waldkappel                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                 verfassungswidrigen Organisation.                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) 86a                       Der BS steht im Verdacht, mehrfach u.a. Parolen einer 4        794        20.10.2019     65594        Runkel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation gerufen zu haben. 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        795        21.10.2019     65391        Lorch                      Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                Organisation in eine Holzverkleidung.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) einen Baum mit einem Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        796        21.10.2019     34119        Kassel                     Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    130                           Der BS beleidigte den GS mit volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht 4        797        21.10.2019     60439                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                                             Aussagen.                                                                                                           abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, ein Bild mit einem 86a 4        798        22.10.2019     36041        Fulda                      Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation       0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0        Nein StGB auf Facebook veröffentlicht zu haben. UT bemalte(n) die Wand in einem Hauseingang mit Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        799        22.10.2019     60314                                   Nein              vier Kennzeichen einer verfassungswidrigen          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT zerkratzte(n) die Motorhaube eines muslimischen Frankfurt am     86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Islamfeindlich 4        800        23.10.2019     65929                                   Nein             Unternehmens mit einem Kennzeichen einer             0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main        StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. Ein UT schoss mit einem Luftgewehr ein Kennzeichen 86a                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 4        801        23.10.2019     35315       Homberg                     Nein            einer verfassungswidrigen Organisation in eine        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                 abgeschlossen. Zielscheibe. Frankfurt am    130                              Der BS steht im Verdacht, die GS u.a. mit 4        802        24.10.2019     60385                                   Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main        StGB                           volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben. 86a                         UT besprühte(n) mehrere Wände mit u.a. einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        803        25.10.2019     68623     Lampertheim                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    185                        Der GS wurde von der BS u.a. mit antisemitischen und                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 4        804        25.10.2019     60489                                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       0          1          0            Ja Main        StGB                            fremdenfeindlichen Äußerungen beleidigt.                                                                                             abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 47 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p51-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 52,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                                Zahl der Tatort                                                                                                         Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                   identifizierten Geschädigten2                                                                                                       Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                    Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                                / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                              Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                       / Kinder                              Divers                                                             Haft3                                  Divers UT besprühte(n) u.a. eine Hauswand/einen Briefkasten 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                           Antisemitisch 4        805        26.10.2019     34128        Kassel                    Nein           mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Fremdenfeindlich Organisation. 86a                                Mehrere UT riefen eine Parole einer                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        806        26.10.2019     36320       Kirdorf                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                verfassungswidrigen Organisation.                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) 126                             UT beschmierte(n) ein Hinweisschild mit u.a.                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        807        27.10.2019     34266       Niesetal                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                    fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                                    abgeschlossen. 86a                       UT beschmierte(n) das Fahrzeug des GS mit u.a. einem                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        808        27.10.2019     65189      Wiesbaden                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation .                                                                               konnten nicht ermittelt werden) UT zeichnete(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        809        28.10.2019     63477       Maintal                    Nein                verfassungswidrigen Organisation auf die          1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) verschmutzte Motorhaube des Pkws der GS. Der BS steht im Verdacht, ein Kennzeichen einer 86a 4        810        29.10.2019     35041       Marburg                    Nein         verfassungswidrigen Organisation auf eine Plakatwand     0           0             0          0          0         ja               Anklage erhoben = lfd. Nr. 647         Nein     1       1          0          0        Nein StGB gemalt zu haben. Durch UT wurde(n) u.a. in den Kellerraum des GS ein Frankfurt am    86a                                                                                                                                                       Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        811        29.10.2019     60598                                  Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                          konnten nicht ermittelt werden) aufgesprüht. Durch UT wurde auf den Pkw der GS u.a. ein 86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 4        812        29.10.2019     63633       Birstein                   Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation      1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. eingekratzt. 130                                  UT versandte(n) eine Zeitschrift mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        813        30.10.2019     64285      Darmstadt                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                     volksverhetzendem Inhalt.                                                                                            konnten nicht ermittelt werden) Bad         86a                       Durch UT wurde(n) in einem Zug u.a. vier Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        814        31.10.2019     34537                                  Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen     StGB                        einer verfassungswidrigen Organisation eingeritzt.                                                                                konnten nicht ermittelt werden) 86a                        Die BS bemalten mehrere Schilder mit Kennzeichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        815        31.10.2019     65203      Wiesbaden                   Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     3       3          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. 86a                       Der BS malte auf die Kfz-Motorhaube des GS u.a. zwei                                                                           vorläufig Einstellung gemäß § 154f StPO 4        816        31.10.2019     36110        Schlitz                   Nein                                                                  1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 86a                       UT malte(n) an u.a. eine Wand mehrere Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        817        01.11.2019     65510       Idstein                    Nein                                                                  0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT ritzte(n) ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        818        01.11.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                               Organisation in die Tür des Pkw des GS.                                                                                    konnten nicht ermittelt werden) 241                        UT bedrohte(n) die GS telefonisch mit einem Bezug zu                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        819        01.11.2019     35041       Marburg                    Nein                                                                  1           0             0          1          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Die BS verbreiteten Nachrichten mit 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                               Antisemitisch 4        820        01.11.2019     35781      Weilburg                    Nein                 volksverhetzendem Inhalt über einen              0           0             0          0          0         ja                                                      Nein     5       5          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen.                                                                                      Fremdenfeindlich Messengerdienst. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II (Täter konnten 4        821        01.11.2019     61348     Bad Homburg                  Nein         verfassungswidrigen Organisation auf die Motorhaube      1           0             1          0          0         ja                                                      Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                               nicht ermittelt werden) des PKW des GS. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                      Seite 48 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p52-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 53,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                       Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                     / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                          UT beschmierte(n) eine Hauswand mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        822        01.11.2019     64289      Darmstadt                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, einen Gedenkstein mit 86a 4        823        02.11.2019     35041       Marburg                    Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja              Anklage erhoben = lfd. Nr. 647        Nein     1       1          0          0        Nein StGB Organisation besprüht zu haben. UT beschmierte(n) einen Verteilerkasten/ein 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        824        02.11.2019     35066     Frankenberg                  Nein            Verkehrsschild mit je einem Kennzeichen einer       0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer Bad Soden-      86a                                                                                                                                                       Ermittlungsverfahren noch nicht 4        825        02.11.2019     63628                                  Nein          verfassungswidrigen Organisation an die Hauswand      2           0             1          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Salmünster     StGB                                                                                                                                                               abgeschlossen. der GS. Der BS führte ein Fahrzeug, an welchem Kennzeichen 86a 4        826        02.11.2019     63699      Kefenrod                    Nein          einer verfassungswidrigen Organisation angebracht     0           0             0          0          0         ja                   Strafbefehl beantragt            Nein     1       1          0          0        Nein StGB waren. UT besprühte(n) die Teerdecke einer Brücke u.a. mit 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        827        03.11.2019     35410       Hungen                     Nein             einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                           UT beschmierte(n) einen Betonpfeiler mit u.a.                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        828        04.11.2019     35428      Langgäns                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) eine Unterführung mit Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        829        04.11.2019     64646     Heppenheim                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                           UT besprühte(n) den Pkw des GS mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        830        04.11.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                          UT besprühte(n) eine Unterführung mit einem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        831        04.11.2019     65207     Wiesbaden                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                         UT sprühte(n) auf einen Gehweg ein Kennzeichen                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        832        05.11.2019     35039       Marburg                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           einer verfassungswidrigen Organisation auf.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT beschmierte(n ) eine Toilettentür mit Kennzeichen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        833        05.11.2019     34471     Volksmarsen                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                   konnten nicht ermittelt werden) Die BS versandte u.a. Bilder von Kennzeichen einer 86 4        834        07.11.2019     35043       Marburg                    Nein         verfassungswidrigen Organisation per E-Mail und per    0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       0          1          0        Nein StGB Brief. Durch UT wurde(n) Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        835        07.11.2019     63303       Dreieich                   Nein           verfassungswidrigen Organisation an ein Gebäude      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) gesprüht. UT ritzte(n) in einen Fahrstuhl in einem jüdischen Frankfurt am    86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        836        07.11.2019     60385                                  Nein                 Altenwohnheim ein Kennzeichen einer            0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich verfassungswidrigen Organisation. 86a                       Ein UT äußerte eine Parole einer verfassungswidrigen                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        837        07.11.2019     64283      Darmstadt                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                            Organisation.                                                                                               konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                    Seite 49 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p53-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 54,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                               Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                  identifizierten Geschädigten2                                                                                                      Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                              / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                             Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                            Haft3                                  Divers Der BS steht im Verdacht, eine E-Mail mit beleidigendem Inhalt an die politisch aktive GS Frankfurt am    185                                                                                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 4        838        08.11.2019     60322                                   Nein                         versandt zu haben.                     1           0             0          1          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                               abgeschlossen. 130                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 4        839        08.11.2019     63667        Nidda                      Nein              Zwei UT äußerten volksverhetzende Inhalte.        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich UT ritzte(n) in u.a. eine Gebäudefassade mehrere 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        840        08.11.2019     35096       Weimar                      Nein          Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation    0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) ein. 130                                 UT versandte(n) einen Brief mit u.a.                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        841        08.11.2019     65428     Rüsselsheim                   Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                               volksverhetzendem Inhalt an den GS.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) Durch den BS wurde u.a. eine Parole einer Frankfurt am     86a                                                                                                                                                     Strafbefehl, 120 Tagessätze zu je 10 €, 4        842        09.11.2019     60329                                   Nein          verfassungswidrigen Organisation gegenüber den GS     2           0             2          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                                                                                                                                                                  rechtskräftig geäußert. Frankfurt am     86a                              Der BS zeigte u.a. eine Grußform einer                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        843        10.11.2019     60431                                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0        Nein Main        StGB                               verfassungswidrigen Organisation.                                                                                               abgeschlossen. 86a                         UT beschmierte(n) eine Werbetafel u.a. mit einen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        844        10.11.2019     60327    Frankfurt Main                 Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) UT kratzte(n) in den Deckel der Mülltonne des GS 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        845        11.11.2019     65468       Trebur                      Nein            mehrere Kennzeichen einer verfassungswidrigen       0           0             1          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Organisation. Bad          86a                       UT besprühte(n) einen Stromverteilerkasten mit einem                                                                          Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        846        11.11.2019     34537                                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Wildungen      StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT beschmierte(n) eine Gebäudefassade mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        847        12.11.2019     36381     Schlüchtern                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am     86a                        UT beschmierte(n) ein Metallschild u.a. mit einem                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        848        12.11.2019     60313                                   Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein Main        StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) 185                        Der BS beleidigte den GS über einen Messengerdienst                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 4        849        14.11.2019     34225      Baunatal                     Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                  mit fremdenfeindlichen Inhalt.                                                                                               abgeschlossen. 86a                          UT beschmierte(n) eine Friedhofshalle u.a. mit                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                          Antisemitisch 4        850        15.11.2019     64646     Heppenheim                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0            Ja StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden)                                                                            Fremdenfeindlich 86a                                UT sprühte(n) ein Kennzeichen einer                                                                                    Ermittlungsverfahren noch nicht 4        851        16.11.2019     63571     Gelnhausen                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           verfassungswidrigen Organisation an ein Tor.                                                                                        abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, u.a. ein Bild mit 130                                                                                                                                                      Endgültige Einstellung gemäß § 153a I 4        852        17.11.2019     65479      Raunheim                     Nein         volksverhetzendem Inhalt in Facebook veröffentlicht    1           0             1          0          0         ja                                                     Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                     StPO zu haben. 86a                            UT sprühte(n) auf einem Schulgelände zwei                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        853        17.11.2019     63571     Gelnhausen                    Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     abgeschlossen. UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        854        19.11.2019     65203     Wiesbaden                     Nein              verfassungswidrigen Organisation auf einen        0           0             0          0          0         ja                                                     Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Verteilerkasten. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 50 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p54-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 55,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                        Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                   Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                             / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                      / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers Frankfurt am    86a                       UT bemalte(n) die Wand in einem Fahrstuhl mit einem 4        855        20.11.2019     60528                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am    86a                          UT besprühte(n) die Fahrbahndecke mit einem 4        856        20.11.2019     60437                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. 241                                                                                                                                                         Ermittlungsverfahren noch nicht 4        857        20.11.2019     63654      Büdingen                    Nein         Ein UT bedrohte den GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. Frankfurt am   185                           Ein UT beleidigte den GS mit fremdenfeindlichen                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        858        21.11.2019     60389                                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                                               Inhalt.                                                                                                           abgeschlossen                                                                                        Rassismus Frankfurt am    86a                          Der BS bot vier Anhänger mit Kennzeichen einer                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 4        859        21.11.2019     65931                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                          verfassungswidrigen Organisation zum Kauf an.                                                                                         abgeschlossen. 86a                           UT beschmierte(n) einen Innenhof u.a. mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        860        22.11.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am    86a                        Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 4        861        22.11.2019     65959                                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. 86a                       UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 4        862        22.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 3           0             2          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                            Organisation auf u.a. Gebäudeteilen der GS.                                                                                         abgeschlossen. 241                         Der BS steht im Verdacht, den GS fremdenfeindlich                                                                             vorläufige Einstellung gemäß § 153a I 4        863        23.11.2019     36304       Alsfeld                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                        bedroht zu haben.                                                                                                              StPO 86a                               UT sprühte(n) zwei Kennzeichen einer                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        864        23.11.2019     64720     Michelstadt                  Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation an eine Waldhütte.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 4        865        23.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                           Organisation an eine Hauswand und Haustür.                                                                                           abgeschlossen. 86a                       UT beschmierte(n) die Wohnungstür des GS mit einem                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        866        24.11.2019     65203     Wiesbaden                    Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                               konnten nicht ermittelt werden) 303                              UT entfernte(n) einen Text einer jüdischen                                                                                                                                                                                              Antisemitisch 4        867        24.11.2019     36043        Fulda                     Nein                                                                 1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                           Gedenktafel.                                                                                                                                                                                                            Fremdenfeindlich 130                              Der BS äußerte volksverhetzende Inhalte.                                                                                   Ermittlungsverfahren noch nicht 4        868        25.11.2019     34582       Borken                     Nein                                                                 0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. 86a                       UT besprühte(n) den Pkw des GS mit zwei Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        869        25.11.2019     63179    Obertshausen                  Nein                                                                 1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen                                                                              Ermittlungsverfahren noch nicht 4        870        25.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                 2           0             1          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             Organisation an u.a. eine Hauswand der GS.                                                                                         abgeschlossen. UT besprühte(n) die Außenwände einer Trafo-Station 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        871        26.11.2019     65428     Rüsselsheim                  Nein         u.a. mit einem Kennzeichen einer verfassungswidrigen    0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden) Organisation. UT besprühte(n) Mülleimer, Schilder und eine Sitzbank 86a                                                                                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        872        26.11.2019     63500     Seligenstadt                 Nein            mit u.a. Kennzeichen einer verfassungswidrigen       1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                         konnten nicht ermittelt werden)                                                                             Islamfeindlich Organisation. UT sprühte(n) u.a. Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Ermittlungsverfahren noch nicht 4        873        26.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein               verfassungswidrigen Organisation an einen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen. Schaukasten. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                     Seite 51 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p55-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 56,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers UT sprühte(n) Kennzeichen einer verfassungswidrigen 86a                                                                                                                                                          Ermittlungsverfahren noch nicht 4        874        26.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein          Organisation u.a. auf eine Mülltonne und mehrere         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen. Gebäude. 86a                          UT besprühte(n) zwei Fenster mit u.a. einem                                                                                   Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        875        27.11.2019     35083       Wetter                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                             UT sprühte(n) mehrere Kennzeichen einer                                                                                      Ermittlungsverfahren noch nicht 4        876        27.11.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                        verfassungswidrigen Organisation an Hausfassaden.                                                                                         abgeschlossen. UT malte(n) mit Bleistift ein Kennzeichen einer Bad          86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        877        27.11.2019     65307                                  Nein            verfassungswidrigen Organisation neben einen           0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Schwalbach     StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Eingangsbereich. Frankfurt am   185                           Ein UT spuckte dem GS ins Gesicht und äußerte                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        878        28.11.2019     60322                                  Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                              fremdenfeindliche/rassistische Inhalte.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus 303                         UT zerstach(en) Reifen am Pkw des GS, an welchem                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        879        29.11.2019     36304       Alsfeld                    Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             ein politischer Aufkleber angebracht war.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   185                                                                                                                                                         Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        880        29.11.2019     60486                                  Nein         Ein UT beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Der BS rammte einen der beiden GS, nachdem er diese Frankfurt am   223                         u.a. fremdenfeindlich beleidigt und eine Parole einer                                                                             Ermittlungsverfahren noch nicht 4        881        30.11.2019     60594                                    Ja                                                                   2           0             2          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation verwendet hatte.                                                                                         abgeschlossen. Der BS steht im Verdacht, den GS mit 130                                                                                                                                                           Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        882        01.12.2019     34599      Neuental                    Nein             volksverhetzendem Inhalt beleidigt zu haben.          1           1             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                                                                                                                                                                  abgeschlossen.                                                                                        Rassismus UT malte(n) ein Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        883        01.12.2019     35041       Marburg                    Nein          verfassungswidrigen Organisation auf die vereiste        1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Scheibe des Pkw des GS. 86a                         UT besprühte(n) die Hauswand des GS mit einem                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        884        01.12.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) u.a. drei Sitzbänke mit Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        885        02.12.2019     65343       Eltville                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 86a                        UT besprühte(n) ein Wasserhäuschen u.a. mit zwei                                                                                Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        886        02.12.2019     64732      Bad König                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) UT besprühte(n) ein Wetterhäuschen und eine 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        887        03.12.2019     63584       Gründau                    Nein              Streugutkiste u.a. mit Kennzeichen einer             0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) verfassungswidrigen Organisation. Frankfurt am   130                           Der BS veröffentlichte auf Facebook u.a. einen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        888        04.12.2019     65929                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0       nein                                                    Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich Main       StGB                                   volksverhetzenden Beitrag.                                                                                                     abgeschlossen. Frankfurt am    86a                          Der BS steht im Verdacht, eine Grußform einer 4        889        04.12.2019     60549                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. Frankfurt am    86a                        Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer 4        890        06.12.2019     60549                                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja              Einstellung gemäß § 153 I StPO        Nein     1       1          0          0        Nein Main       StGB                        verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 52 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p56-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 57,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                          Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                     Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                               / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                        / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 86a                       UT bemalte(n) eine Straße u.a. mit einem Kennzeichen                                                                             Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        891        08.12.2019     36110        Schlitz                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 242                           UT entwendete(n) von einem Fahnenmast eine                                                                                    Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        892        08.12.2019     36100     Petersberg                   Nein                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                                      israelische Fahne.                                                                                                   konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 86a                        Der BS steht im Verdacht, u.a. eine Grußform einer                                                                             Strafbefehl beantragt: Verwarnung mit 4        893        10.12.2019     65428     Rüsselsheim                  Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                       verfassungswidrigen Organisation gezeigt zu haben.                                                                                          Strafvorbehalt UT brachte(n) auf einem Hinweisschild ein 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        894        10.12.2019     34281     Gudensberg                   Nein         Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation        0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden auf. 86a                            UT besprühte(n) einen Gehweg mit einem                                                                                      Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        895        11.12.2019     37269      Eschwege                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden) 86a                       UT besprühte(n) eine Außenfassade mit Kennzeichen                                                                                  Ermittlungsverfahren noch nicht 4        896        12.12.2019     63571     Gelnhausen                   Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                              abgeschlossen. 86a                         UT besprühte(n) eine Hauswand mit Kennzeichen                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        897        12.12.2019     63452        Hanau                     Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) Frankfurt am   223                        Ein UT verletzte den GS durch Schläge, nachdem er ihn                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                       Fremdenfeindlich 4        898        13.12.2019     60439                                    Ja                                                                   1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0 Main       StGB                            fremdenfeindlich/rassistisch beleidigt hatte.                                                                                  konnten nicht ermittelt werden)                                                                              Rassismus Der BS steht im Verdacht, den GS mit Frankfurt am   185                                                                                                                                                                                                                                                                        Antisemitisch 4        899        13.12.2019     60316                                  Nein         antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalt beleidigt zu    1           0             1          0          0         ja              Einstellung gemäß § 170 II StPO       Nein     1       1          0          0            Ja Main       StGB                                                                                                                                                                                                                                                                     Fremdenfeindlich haben. 187                           Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen 4        900        14.12.2019     36129       Gersfeld                   Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein           Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO .    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   Gründen verleumdet zu haben. 185 4        901        14.12.2019     36043        Fulda                     Nein         Die BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen Inhalt.   1           0             0          1          0       nein            Verweisung auf den Privatklageweg       Nein     1       0          1          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB 187                           Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen 4        902        15.12.2019     36381     Schlüchtern                  Nein                                                                   1           0             1          0          0       nein            Verweisung auf den Privatklageweg       Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   Gründen verleumdet zu haben. 130                         Der BS steht im Verdacht, einen volksverhetzenden                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                            Fremdenfeindlich 4        903        17.12.2019     35043       Marburg                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                         Kommentar im Internet veröffentlicht zu haben.                                                                                           abgeschlossen.                                                                                        Rassismus 86a                        UT kratzte(n) in den Pkw der GS u.a. ein Kennzeichen                                                                            Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        904        17.12.2019     35390       Gießen                     Nein                                                                   1           0             0          1          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                              einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      konnten nicht ermittelt werden) UT sprühte(n) mehrere Graffitis von Kennzeichen einer 86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        905        17.12.2019     65439      Flörsheim                   Nein                   verfassungswidrigen Organisation.               0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) UT schnitt(en) u.a. die Form eines Kennzeichen einer Frankfurt am    86a                                                                                                                                                        Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        906        17.12.2019     65936                                  Nein              verfassungswidrigen Organisation aus einer           0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein Main       StGB                                                                                                                                                           konnten nicht ermittelt werden) Gartenzaunplane. 86a                       UT beschmierte(n) ein Gebäude mit u.a. Kennzeichen                                                                               Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        907        19.12.2019     64579     Gernsheim                    Nein                                                                   0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                             einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                       konnten nicht ermittelt werden) 224                           Der BS steht im Verdacht, den GS aus politischen                                                                                Ermittlungsverfahren noch nicht 4        908        19.12.2019     63454        Hanau                       Ja                                                                   1           1             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                                   Motiven geschlagen zu haben.                                                                                                   abgeschlossen. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                       Seite 53 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p57-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178988/?format=api",
            "number": 58,
            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage 20/1182 i.S. Straf- und Gewalttaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Jahr 2019 Ergebnis des Ermittlungs-                              Zahl der Tatort                                                                                                       Anzahl der                                                  und Strafverfahrens                                 identifizierten Geschädigten2                                                                                                     Verdächtigen Gewalttat1                                                                                                                  Extremismus Sachverhalt                                                                                                                                                            / Quartal   Lfd. Nr. Hasskriminalität4 Beschuldigten Zugeordnete(s) Minderjährige BS= Beschuldigte/r Delikt (§§) GS = Geschädigte/r Gesamt                   Männlich   Weiblich                                                                            Gesamt   Männlich   Weiblich                                    Themenfeld(er)5 UT = Unbekannte/r Täter Tattag   PLZ         Ort                                                                                                     / Kinder                              Divers                                                           Haft3                                  Divers 185                              Der BS steht im Verdacht, den GS mit u.a.                                                                                 Ermittlungsverfahren noch nicht                                                                              Antisemitisch 4        909        20.12.2019     35117    Münchhausen                   Nein                                                                1           1             0          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0            Ja StGB                             antisemitischen Inhalt beleidigt zu haben.                                                                                        abgeschlossen.                                                                                     Fremdenfeindlich 185                           Der BS beleidigte die GS mit fremdenfeindlichen 4        910        22.12.2019     63450        Hanau                     Nein                                                                1           0             0          1          0         ja              Einstellung gemäß § 154f StPO         Nein     1       1          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                               Inhalt. 223                          Der BS steht im Verdacht, den GS aufgrund einer                                                                               Ermittlungsverfahren noch nicht 4        911        22.12.2019     34626     Neukirchen                     Ja                                                                1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     1       1          0          0        Nein StGB                           politischer Motivation geschlagen zu haben.                                                                                         abgeschlossen. 86a                        Die BS malte Kennzeichen einer verfassungswidrigen 4        912        23.12.2019     36341      Lauterbach                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       0          1          0        Nein StGB                               Organisation u.a. auf eine Eingangstür. Frankfurt am   130                             UT schrieb(en) an die Wohnungstür des GS                                                                                 Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        913        24.12.2019     60599                                  Nein                                                                1           0             1          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja Main       StGB                            antisemitische/fremdenfeindliche Worte.                                                                                     konnten nicht ermittelt werden)                                                                           Fremdenfeindlich 303                               UT besprühte(n) eine Außenfassade mit                                                                                  Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter                                                                         Antisemitisch 4        914        25.12.2019     35091        Cölbe                     Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja StGB                           antisemitischen/fremdenfeindlichen Inhalten.                                                                                 konnten nicht ermittelt werden).                                                                          Fremdenfeindlich UT beschmierte(n) ein Denkmal an einer Gedenkstätte 86a                                                                                                                                                     Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        915        27.12.2019     36037        Fulda                     Nein            u.a. mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen      0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                        konnten nicht ermittelt werden) Organisation. 86a                          UT besprühte(n) einen Werbeaufsteller mit zwei                                                                              Ermittlungsverfahrenen noch nicht 4        916        27.12.2019     63179    Obertshausen                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                                      abgeschlossen UT malte(n) auf die vereiste Motorhaube/Frontscheibe 86a                                                                                                                                                       Ermittlungsverfahren noch nicht 4        917        28.12.2019     63500     Seligenstadt                 Nein                eines Pkws u.a. zwei Kennzeichen einer          0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen verfassungswidrigen Organisation. UT beschmierte(n) die Wände einer Unterführung u.a. 86a                                                                                                                                                       Ermittlungsverfahren noch nicht 4        918        29.12.2019     63263     Neu-Isenburg                 Nein              mit Kennzeichen einer verfassungswidrigen         0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0            Ja              Fremdenfeindlich StGB                                                                                                                                                                abgeschlossen Organisation. 86a                           UT besprühte(n) eine Parkbank u.a. mit einem                                                                              Einstellung gemäß § 170 II StPO (Täter 4        919        30.12.2019     65343        Eltville                  Nein                                                                0           0             0          0          0         ja                                                    Nein     0       0          0          0        Nein StGB                       Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.                                                                              konnten nicht ermittelt werden) Der BS steht im Verdacht, mehrfach eine Grußform 86a 4        920        31.12.2019     64283      Darmstadt                   Nein          einer verfassungswidrigen Organisation getätigt zu    0           0             0          0          0         ja                     Anklage erhoben                Nein     1       1          0          0        Nein StGB haben. 1 Eine politisch motivierte Gewalttat liegt vor, wenn eine besondere Gewaltbereitschaft des/der Straftäter(s) vorliegt. ² Berücksichtigt werden die identifizierten und natürlichen Personen. ³ Festnahmen (gem. § 127 StPO) und Untersuchungshaft. 4 Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und/oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. 5 Gemäß der Fragestellung werden die zugeordneten Themenfelder der Hasskriminalität aufgeführt. Kleine Anfrage 20/1182 - Anlage                                                                                                                                                    Seite 54 von 54",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/42/c0/2c/42c02c9cd2444eb68a7cd131c5e295cc/page-p58-{size}.png"
        }
    ]
}