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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5643 HESSISCHER LANDTAG 23. 08. 2021 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (fraktionslos) vom 03.05.2021 Graue Wölfe in Hessen – Teil II und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Eine durch das American Jewish Committee (AJC) in Berlin beauftragte Studie kam zu dem Ergebnis, dass die rechtsextremistische türkische Bewegung der „Grauen Wölfe“ (Ülkücü-Bewegung) mindestens 18.000 Mitglie- der in Deutschland habe. Damit seien sie hierzulande eine der größten rechtsextremen Strömungen. Laut Studie „ist die Ideologie der Grauen Wölfe durch Antisemitismus, Rassismus und Hass auf Minderheiten gekennzeich- net. Davon gingen erhebliche Gefahren für Jüdinnen und Juden und die Mitglieder kurdischer, alevitischer und anderer Gemeinschaften aus.“ (Zitat aus welt.de) Die „Grauen Wölfe“ seien in zahlreichen Vereinen und Dachverbänden in Deutschland organisiert. Als Ergeb- nis der Studie wird ein „dringendes Handeln des Staates und der Sicherheitsbehörden“ gefordert. Bereits im November 2020 wurde durch die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen ein gemeinsamer Antrag im Bundestag eingebracht, wonach die Bundesregierung aufgefordert wurde, ein Verbot der „Grauen Wölfe“ (Ülkücü-Bewegung) zu prüfen. (Quelle: tagesschau.de) Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung sind die Grauen Wölfe mit mehr als 18.000 Mitgliedern die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland. In Deutschland seien die Grauen Wölfe zudem in Parteien mit dem Ziel aktiv, die deutsche Politik im eigenen Sinn zu beeinflussen. (Quelle: Wikipedia) Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Gab es in den letzten zehn Jahren Gewalttaten in Hessen, bei denen die Ülkücü-Bewegung als Täter ermittelt, bzw. mit solchen Gewalttaten in Verbindung gebracht werden konnte? Frage 2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, welcher Natur waren die Gewalttaten und gegen wen rich- teten sie sich jeweils? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Datengrundlage für die Beantwortung der Fragen nach Gewalttaten bilden die dem Hessischen Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität für Hessen übermittelten Straftaten der Jahre 2010 bis 2020 mit jeweils dem 31. Januar des entsprechenden Folgejahres als bundeseinheitlich festgelegten Erhebungs- stichtag. Für den besagten Zeitraum ist in Hessen keine Gewalttat im Zusammenhang mit der Ülkücü- Bewegung registriert. Frage 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung an hessischen Schulen? Frage 4. Falls Frage 3 mit ja beantwortet wird, welche konkreten Aktivitäten an welchen Schulen wurden bekannt? Bitte auch Zeiträume angeben. Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Hes- sischen Landesregierung liegen soweit keine Erkenntnisse hinsichtlich Aktivitäten der Ülkücü- Bewegung an hessischen Schulen vor. Frage 5. Sieht die Landesregierung durch die Ülkücü-Bewegung eine Gefährdung der Integration türkisch- stämmiger Jugendlicher? Eingegangen am 23. August 2021 · Bearbeitet am 24. August 2021 · Ausgegeben am 26. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5643 Frage 6. Falls Frage 5 mit ja beantwortet wird, mit welchen konkreten Maßnahmen will sich die Landesre- gierung einsetzen, die Gefährdung der Integration türkischstämmiger Jugendlicher zu unterbinden? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Extremisten versuchen besonders häufig, Jugendliche für ihre verfassungsfeindlichen Ideen und Sichtweisen zu begeistern. Dies kann einerseits durch gezielte Ansprache und andererseits durch auf den ersten Blick unverfängliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sport- und Musikevents oder Diskussionsabende zu politischen Themen, erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass auch im Bereich des türkischen Rechtsextremismus ähnliche Mechanismen der Mitglieder- beziehungs- weise Sympathisantenrekrutierung – etwa gezielte \"unterstützende\" Angebote für Kinder und Ju- gendliche – zur Anwendung kommen. Zwar sind die Anhänger der „Ülkücü“-Bewegung in Deutschland vorwiegend in Verbänden und anderen Strukturen organisiert, die durch einen nach außen demonstrierten Integrationswillen und ein legalistisches Auftreten geprägt sind; daneben besteht aber eine „freie Szene“, die zu einem großen Teil aus internetaffinen Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht, die vor allem über soziale Netzwerke miteinander in Kontakt stehen. Ungeachtet dessen wird aber die „Ülkücü“-Bewegung als Ganzes vom Verfassungsschutz dem Phänomenbereich Extremismus mit Auslandsbezug (ausländischer Rechtsextremismus) zugeord- net und ist seit 2012 Beobachtungsobjekt im Verfassungsschutzverbund. Die Hessische Landesregierung bekämpft entschieden alle Formen des Extremismus in Staat und Gesellschaft. Zur Stärkung der Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und zur Bekämpfung von Extremismus ist ein Dreiklang aus Prävention, Intervention und Repression erforderlich. So ist sich die Hessische Landesregierung der Verantwortung zur Bekämpfung jeder Form von Ext- remismus bewusst. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherung der Grundrechte unserer Demokratie hat für sie oberstes Gebot. Extremismus, Rassismus und Antisemitismus dür- fen in Hessen keinen Platz finden. Es braucht daher ein starkes zivilgesellschaftliches Bewusst- sein, Engagement und staatliches Handeln. Um die Jugendlichen vor einer extremistischen Einvernahme zu schützen, betreibt die Landesre- gierung gegen jedweden Extremismus eine intensive Präventions- beziehungsweise Aufklärungs- arbeit, die sowohl schulisch als auch außerschulisch umgesetzt wird. So würden im Falle einer Gefährdung durch die Ülkücü-Bewegung die schulischen Präventions- und Interventionsmaßnah- men auch für diese Gruppierung gelten und durchgeführt werden. Die Präventionsmaßnahmen zielen vor dem Hintergrund eines latenten oder offen ausgelebten Rassismus an hessischen Schu- len darauf ab, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für die Gefahren eines solchen Extre- mismus zu sensibilisieren, bei Konfliktfällen mit rechts-nationalistischem Hintergrund Hilfen an- zubieten und in Form einer präventiven Arbeit rassistisch-rechtsnationalistischem Denken und Verhalten entgegenzuwirken. Dabei geht es darum, Schülerinnen und Schüler für einen Umgang mit religiös oder rassistisch motivierten Konflikten im pädagogischen Raum zu stärken. Konkret fördert die Hessische Landesregierung im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ mit aktuell etwa zehn Millionen Euro jährlich über 100 Projekte und Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Eine eigene Fördersäule befasst sich mit der Thematik „Förderung von Vielfalt und Integration“. Gefördert werden beispielsweise die Projekte „Glaube.Gemeinsam.Gestalten – Projektstelle zur Förderung interreligiöser Begegnung“ der Evangelischen Dekanate Rodgau und Dreieich sowie „Mother- Schools: Parenting for Peace! Ein Präventionsprojekt gegen gewalttätigen Extremismus in Hes- sen“ von „Frauen ohne Grenzen – Women without Borders /SAVE – Sisters Against Violent Extremism (Deutschland) e. V.“. Eine Übersicht der geförderten Projekte findet sich auf der Internetseite des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) (https://hke.hessen.de/projekte-3) Darüber hinaus organisiert das HKE in allen Phänomenberei- chen des Extremismus – bei Bedarf in Abstimmung mit anderen Ressorts – unterschiedliche Ver- anstaltungsformate wie etwa Schulungen und Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer hessi- scher Schulen, für Beschäftigte von hessischen Städten und Gemeinden, von Jugendämtern sowie von Trägern der Jugendmigrationsdienste. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hes- sen bietet Informationsveranstaltungen im schulischen Bereich in allen Phänomenbereichen des Extremismus an. Sollten dem LfV beispielsweise extremistische Bestrebungen im Umfeld von Schulen bekannt werden, geht das LfV Hessen aktiv auf die entsprechende Schule zu und bietet Beratung und Unterstützung an. Die „Beratungsstelle Hessen – Wege aus dem Extremismus“ wendet sich an junge Menschen, Angehörige und Fachpersonal mit Fragen und Anliegen zum Thema Islamismus beziehungsweise zum Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wird in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft von Vio- lence Prevention Network (VPN) gGmbH landesweit umgesetzt und bietet Maßnahmen der Inter- vention und Deradikalisierung im Umgang mit religiös begründetem Extremismus (beziehungs- weise Extremismus mit Auslandsbezug) an. Die Beratungsstelle fördert die Vermeidung und Um- kehr von Radikalisierungsprozessen. 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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5643 3 weiterung, Aktivierung und Professionalisierung von Institutionen, Multiplikatorinnen und Mul- tiplikatoren sowie die Verhinderung und die Umkehr von Radikalisierungsprozessen sind hierbei vorrangige Ziele. Mit explizitem Fokus auf die Themenbereiche Islamismus sowie „Extremismus mit Auslandsbe- zug“, zu dem die Ülkücü-Bewegung zu rechnen ist, wird aus Mitteln des Landesprogramms auch die Beratungsstelle „Interkulturelle Kompetenz und Extremismusprävention“ gefördert, die sich ebenfalls an junge Menschen wendet und sich der Lösung von interkulturellen und interreligiösen Konflikten sowie der Prävention von Radikalisierungsprozessen widmet. Die Beratungsstelle (gleichfalls in Trägerschaft von VPN gGmbH) wird landesweit umgesetzt und wendet sich an Betroffene, Angehörige und Fachpersonal mit Fragen und Anliegen zum Thema Islamismus be- ziehungsweise zum Extremismus mit Auslandsbezug. Sie bietet Maßnahmen der Primärpräven- tion und Beratung im Umgang mit Islamismus/Extremismus mit Auslandsbezug, insbesondere auch in Schulen an. Die Beratungsstelle fördert die Stärkung der Toleranz von unterschiedlichen Weltsichten sowie die Früherkennung und Vermeidung von Radikalisierungsprozessen. Die ziel- gerichtete Informationsvergabe und Sensibilisierung von Institutionen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die Verhinderung von Radikalisierungsprozessen sind hierbei vorrangige Ziele. Neben der Arbeit mit bereits Radikalisierten bietet die Beratungsstelle auch Workshops (zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer) zur Sensibilisierung in Bezug auf (auch virtuelle) Rekrutierungsstrategien von Extremisten oder die Beratung und Begleitung für radikalisierungs- gefährdete Jugendliche an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von VPN sind in diesem Kontext mit zahlreichen Workshop-Formaten an hessischen Schulen aktiv. Im Spätsommer 2018 startete zudem das Projekt „Netzwerk-Lotsen“ als Kooperationsprojekt zwischen dem Hessischen Kul- tusministerium und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Als Lotsinnen und Lotsen werden seitdem hessenweit Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen pädagogisch geschult. Sie sollen schon bei ersten Anzeichen von Antisemitismus und Extremismus schnelle, passgenaue und zeitnahe Hilfestellungen vermitteln. Frage 7. Hat die Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung in Moscheen? Frage 8. Falls Frage 6 mit „Ja“ beantwortet wird, in welchen Moscheen ist die Ülkücü-Bewegung aktiv? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Den hes- sischen Sicherheitsbehörden liegen insoweit keine Erkenntnisse hinsichtlich Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung in Moscheen vor. Wiesbaden, 13. August 2021 In Vertretung: Dr. Stefan Heck",
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