GET /api/v1/document/178997/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178997/?format=api",
    "id": 178997,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178997-versuchte-totung-einer-polizeibeamtin-in-frankfurt-am-main-durch-wurf-eines-20-kilo-schweren-blumenkubels/",
    "title": "Versuchte Tötung einer Polizeibeamtin in Frankfurt am Main durch Wurf eines 20 Kilo schweren Blumenkübels",
    "slug": "versuchte-totung-einer-polizeibeamtin-in-frankfurt-am-main-durch-wurf-eines-20-kilo-schweren-blumenkubels",
    "description": "",
    "published_at": "2020-07-22T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/da/a6/2ddaa6ff469e466499ebb135a53752e2/278f2cb8f18b82586b3c17c0a9825a06944962f5.pdf",
    "file_size": 83123,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/da/a6/2ddaa6ff469e466499ebb135a53752e2/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/da/a6/2ddaa6ff469e466499ebb135a53752e2/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/02922.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2016",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2016",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/2922",
        "foreign_id": "he-20/2922",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "2ddaa6ff-469e-4664-99eb-b135a53752e2",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=178997",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:28:14.393252+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178997/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/2922 HESSISCHER LANDTAG                                                                               22. 07. 2020 Kleine Anfrage Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 04.06.2020 Versuchte Tötung einer Polizeibeamtin in Frankfurt am Main durch Wurf eines 20 Kilo schweren Blumenkübels und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Nach Berichterstattung der „Hessenschau“ wurde am Sonntag, den 24. Mai 2020 kurz nach Mitternacht eine Polizistin am Frankfurter Mainufer aus etwa sieben Metern Höhe mit einem 20 Kilo schweren Blumenkübel beworfen und nur knapp verfehlt. Laut Bericht habe der mutmaßlich männliche Täter das Tongefäß offenbar absichtlich vom „Eisernen Steg“ fallen gelassen. Kurz nach dem Angriff nahm die Polizei zunächst einen 22 Jahre alten Mann fest, welcher seinen Schuh gegen einen Streifenwagen geworfen hatte. Ob es sich hierbei um den Täter handelt, ist laut Polizeiangaben unklar; anderen Nachrichtenportalen zufolge fehle bis zum Diens- tag jede Spur des Täters. Die Ermittlungen laufen wegen versuchter Tötung.  https://www.hessenschau.de/panorama/tatort-eiserner-steg-20-kilokuebel-verfehlt-polizistin-nur-haar- scharf,kuebel-auf-polizistin-102.html Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Um wen handelt es sich bei dem festgenommenen 22 Jahre alten Mann? Bitte aufschlüsseln nach Wohnort, Alter, Geburtsort und ggf. Nationalität. Frage 2.     Ist der Festgenommene bereits polizeilich bekannt? Bitte aufschlüsseln nach begangenen Delikt- gruppen und Vorstrafen. Frage 3.     Was waren die Motive und Beweggründe des Festgenommenen, seinen Schuh gegen einen Strei- fenwagen zu werfen? Bitte benennen und erläutern. Frage 4.     Hat sich der Verdacht gegen den Festgenommenen erhärtet, oder handelt es sich nach Auffassung der Polizei nicht um den mutmaßlichen Täter? Frage 5.     Wenn es nicht um den Täter handelt (Frage 4), haben die Ermittlungsbehörden einen anderen Tat- verdächtigen ermitteln können, oder gibt es weitere Ermittlungsansätze? Frage 6.     Ist hinter dem Wurf des Blumenkübels ein politisches Motiv zu vermuten? Wenn ja, bitte benennen und erläutern. Der vorliegende Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Aufgrund dessen können zum jetzigen Zeitpunkt zu den Fragen 1 bis 6 keine Angaben gemacht werden. Ferner wird darauf verwiesen, dass die Auskunftshoheit bezüglich des Ermittlungsverfahrens der zuständigen Staatsanwaltschaft obliegt. Frage 7.     Wie bewertet die Landesregierung die versuchte Tötung und die allgemeine Sicherheitslage der Polizeibeamten vor dem Hintergrund, dass die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte im vergange- nen Jahr im Vergleich zum Jahr 2018 bundesweit um 8,6 % zugenommen hat, und sieht sie hierin eine neue Dimension der Gewalt? Die Hessische Landesregierung beobachtet schon seit Längerem die zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehrleuten, aber auch sonstigen Amts- trägern mit Sorge. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung mit ihrer Gesetzesinitiative im Früh- jahr 2015 den verbesserten Schutz von Einsatzkräften der Polizei, der Rettungsdienste, der Feu- erwehrleute und gleichgestellten Personen vor tätlichen Übergriffen eingebracht und damit die Änderung und Erweiterung der entsprechenden Strafvorschriften im Strafgesetzbuch gefordert. Eingegangen am 22. Juli 2020 · Bearbeitet am 22. Juli 2020 · Ausgegeben am 24. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/da/a6/2ddaa6ff469e466499ebb135a53752e2/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178997/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2922 Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten“ ist Ende Mai 2017 in Kraft getreten und wesentlich auf die hessische Initiative zurück zu führen. Hessen hat sich so erfolgreich für den verbesserten Schutz der Einsatzkräfte in Hessen und ganz Deutschland eingesetzt. Die Hessische Landesregierung setzt ihrer Bemühungen in diesem Bereich ungehindert fort und fordert, dass Täter für Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte noch härter bestraft werden. Mit der bereits erreichten Gesetzesänderung drohen Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten. Die Landesregierung erachtet die derzeitigen Strafbestimmungen für nicht ausreichend und hält es für erforderlich, auch nach dem seit Juli 2017 eingeführten neuen Recht der §§ 113ff. StGB, das Mindeststrafmaß bei tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte in § 114 StGB auf sechs Monate statt wie bisher drei Monate Freiheitsstrafe heraufzusetzen. Dies gilt umso mehr, als kürzere Mindestfreiheitstrafen kaum generalpräventiv wirken, weil hier meist die Strafzumes- sungsregel des § 47 StGB greift, wonach in der Regel Geldstrafen ausgesprochen werden. Eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr sollte gelten, sofern die Einsatzkräfte gezielt in einen Hin- terhalt gelockt werden. Somit würden solche Taten als Verbrechen gelten. Auf hessisches Betrei- ben hin hat sich hierfür zuletzt auch die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder in ihrer 212. Sitzung vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt ausgesprochen. Die Hessische Landesregierung investiert zudem seit Jahren kontinuierlich und in erheblichem Umfang in die Schutzausstattung sowie die Weiterentwicklung der Führungs- und Einsatzmitteln der Einsatzkräfte. Hierzu zählen beispielsweise Investitionen in persönliche Schutzwesten mit in- tegriertem Stichschutz, Schnittschutz-Schals und die Einführung und Weiterentwicklung der Body-Cam. Ziel ist es hierbei den bestmöglichen Schutz zu erreichen. Darüber hinaus erfolgt eine ständige Überprüfung und Intensivierung der Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Handlungssi- cherheit in komplexen Situationen. Im Bereich der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes fließt die Auswertung der Gewalttaten in die Ausbildung der Einsatzkräfte ein. Schwerpunkte sind das Treffen von Präventivmaßnahmen und deeskalierenden Verhaltensweisen. Im Rahmen der Führungskräfteausbildung, aber auch im Rahmen eines eigens zu diesem Thema zukünftig stattfindenden Seminars an der Hessischen Lan- desfeuerwehrschule erfolgt die Vorbereitung auf Szenarien mit möglichen Gewaltanwendungen gegen Einsatzkräfte. Im Bereich des Rettungsdienstes wurde bereits mit dem Erlass zur „Fortbildung des Rettungs- dienstpersonals/Gewalt gegen Rettungsdienstpersonal“ vom 4. Juli 2013 allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst innerhalb der folgenden drei Jahre eine achtstündige qualifi- zierte Fortbildung zum Themenkomplex „Deeskalationstraining in Konfliktsituationen kennen und anwenden“ angeboten. Im Anschluss wurde der Themenkomplex mit einem Umfang von ein bis zwei Stunden in die 38-stündige Regelfortbildung des Personals im Hessischen Rettungsdienst aufgenommen. Darüber hinaus ist das Thema Gegenstand des regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausches sowohl mit den Hilfsorganisationen als auch mit den Trägern des Rettungs- dienstes.“ Wiesbaden, 7. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Stefan Heck",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/da/a6/2ddaa6ff469e466499ebb135a53752e2/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}