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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/963 HESSISCHER LANDTAG 18. 09. 2019 Kleine Anfrage Marion Schardt-Sauer (FDP) vom 22.07.2019 Opferschutzstiftung in Hessen und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragestellerin: Ein Rechtsstaat muss die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung, die Resozialisierung der Straftäter und den Opferschutz im Blick haben. Keinesfalls darf bei den Menschen der Eindruck entstehen, dass sich der Rechts- staat nicht genügend um die Opfer von Straftaten kümmert. Eine Opferschutzstiftung in Hessen könnte die Hilfsangebote für Opfer und ihre Angehörigen fördern und ausbauen. Sie könnte dabei der Ergänzung des Täter-Opfer-Ausgleichs dienen und eine materielle Unterstüt- zung der Opfer sowie der Opfer- und Zeugenbetreuungsprogrammen darstellen. Eine Opferschutzstiftung könnte darüber hinaus dazu beitragen, Belange der Opfer in den Fokus zu rücken – denn der Opferschutz en- det nicht mit dem Abschluss des Strafverfahrens. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Plant die Landesregierung die Implementierung einer „Opferschutzstiftung“ bzw. einer vergleich- baren Institution in Hessen? Frage 2. Wenn ja: Wie wird diese Opferschutzstiftung ausgestaltet sein? Wenn nein: warum nicht? Frage 3. Wenn ja: Wann soll die Opferschutzstiftung implementiert werden? Frage 4. Wenn ja: Mit welchen finanziellen Mitteln wird die Opferschutzstiftung ausgestattet sein? Frage 5. Wenn ja: Wo wird die Opferschutzstiftung angegliedert sein (beispielsweise beim Justizminis- terium)? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nein. In Hessen existiert ein flächendeckendes Netz von Opferberatungsstellen, die eng mit spezialisierten Fachberatungsstellen vor Ort, örtlichen und überörtlichen Trägern, Ehrenamtli- chen, Staatsanwaltschaften und Gerichten zusammenarbeiten. Opfer sowie Zeuginnen und Zeu- gen von Straftaten und mittelbar Betroffene erhalten dort kostenlose und vertrauliche Beratung von speziell geschulten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, auch vor und über die jeweili- gen gerichtlichen Verfahren hinaus. Betreiber der Opferberatungsstellen sind die Darmstädter Hilfe – Beratung für Opfer und Zeu- gen in Südhessen e.V., das Trauma- und Opferzentrum e.V. in Frankfurt am Main, die Opfer- und Zeugenhilfe Fulda e.V. – Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und für Zeugen, die Gie- ßener H!lfe e.V. – Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und für Zeugen, die Hanauer Hilfe e.V. – Opfer- und Zeugenberatung, die Beratungsstelle Kasseler H!lfe – Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V., die Opferhilfe Limburg-Weilburg e.V. und die Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. Zudem besteht ein flächendeckendes Netz an Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich zur Herbeiführung verbindlicher Vereinbarungen zwischen Tätern und Opfern. Dieses seit langem gut funktionierende und bewährte, dezentral organisierte System soll nicht durch systemfremde Elemente wie eine zentrale Opferhilfestiftung beeinträchtigt werden. Eingegangen am 18. September 2019 · Bearbeitet am 18. September 2019 · Ausgegeben am 20. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/963 Frage 6. Wenn nein: welche finanziellen Mittel stellt das Land (potenziellen) Opfern von Straftaten im Vorfeld von Gerichtsprozessen zur Verfügung? Das Land stellt Haushaltsmittel zur Verfügung, damit Opfer von Straftaten kostenlose Unter- stützung durch die Opferberatungsstellen erhalten, auch bereits im Vorfeld von Gerichtsprozes- sen. Daneben werben die Opferhilfevereine Gelder aus Bewährungs- und Einstellungsauflagen ein. Opfer von Straftaten benötigen die Gewissheit, bei der Verarbeitung und Bewältigung der Tatfolgen nicht alleine gelassen zu werden. Sie benötigen praktische Hilfestellungen bei Behör- dengängen, Begleitung und Hilfe bei Gericht, etwa wenn sie als Zeuginnen und Zeugen aussa- gen müssen, und psychologische Beratung. Diese Hilfe leisten die Opferberatungsstellen. Für die Durchsetzung finanzieller Ansprüche gegenüber den Tätern bieten die hessischen Ge- richte den Opfern effektiven Rechtsschutz. Finanzielle Unterstützung im Vorfeld besteht bei Bedürftigkeit (Beratungs- und Prozesskostenhilfe). Daneben kommt im Einzelfall eine finanziel- le Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und durch den Hessischen Opferfonds in Betracht. Wiesbaden, 17. September 2019 Eva Kühne-Hörmann",
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