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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3203 HESSISCHER LANDTAG 25. 08. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 13.07.2020 Corona-Pandemie: Bevölkerungsprognose für den Landesentwicklungsplan Hessen 2020 und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Im Landesentwicklungsplan Hessen 2020 – Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel – 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (Entwurf für die Beteiligung nach § 9 ROG in Ver- bindung mit § 4 HLPG gem. dem Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 16.12.2019) wird unter 3.1 die Bevölkerungsentwicklung anhand der von der Hessen Agentur im Juni 2019 erstellten Bevölkerungsvoraus- schätzung für Hessen und seine Regionen dargestellt. Danach werden in Hessen Ende 2035 etwa 6,35 Mio. Menschen leben, d.h. ca. 110.000 mehr als Ende 2017. Dabei wird für den Regierungsbezirk Darmstadt eine Zunahme in Höhe von ca. 173.000 Personen erwartet bei Rückgängen von ca. 17.000 im Regierungsbezirk Gießen und ca. 46.000 im Regierungsbezirk Kassel. Die Bevölkerungszunahme wird sich vor allem auf die kreisfreien Städte konzentrieren, alleine für Frankfurt wird ein Zuwachs von über 90.000 Personen erwartet. Die Bevölkerungsprognose wurde im Juni 2019 – d.h. vor der Corona-Pandemie – erstellt und könnte insoweit überholt sein, da die Corona-Pandemie voraussichtlich auch mittel- und langfristig nicht unerhebliche Auswir- kungen auf die wirtschaftliche Entwicklung besitzt und daher auch einen Einfluss auf die Bevölkerungsentwick- lung im Allgemeinen oder auf deren regionale Verteilung haben könnte. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hält die Landesregierung die von der Hessen Agentur im Juni 2019 erstellte Bevölkerungsvoraus- schätzung für Hessen als Grundlage für die derzeit in Abstimmung befindliche 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 noch für aktuell? Frage 2. Falls 1. unzutreffend: plant die Landesregierung, eine aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie erstellen zu lassen? Frage 3. Falls 2. zutreffend: wann wird diese Bevölkerungsvorausschätzung voraussichtlich vorliegen? Frage 4. Falls 2. zutreffend: wie wird die neue Bevölkerungsvorausschätzung den vorgesehenen zeitlichen Ablauf des LEP-Verfahrens beeinflussen? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Hessen Agentur erstellt turnusmäßig im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Berechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in Hessen und seinen Regionen. Die Ergebnisse sind Grundlagen für die Landesentwicklungsplanung. Basis der Berechnungen bilden nach Altersjahrgängen und Geschlecht differenzierte Bestandsda- ten und Bewegungsdaten (Geburten, Sterbefälle, Zu- und Fortzüge) der Bevölkerung. Das Rechenmodell basiert auf der Komponentenmethode: Durch Addition des natürlichen Saldos (= Geburten minus Sterbefälle) und des Wanderungssaldos (= Zuzüge minus Fortzüge) auf den Bevölkerungsbestand zu Jahresbeginn ergibt sich der Bevölkerungsbestand am Jahresende. Für die einzelnen Komponenten müssen Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt werden. Um „sta- tistische Ausreißer“ zu glätten, wird ein Durchschnittswert aus mehreren Jahren gebildet. Die auf diesem Wege ermittelten Eintrittswahrscheinlichkeiten werden bis zum Ende des Berechnungs- zeitraums fortgeschrieben (Status-quo-Prognose). Eingegangen am 25. August 2020 · Bearbeitet am 25. August 2020 · Ausgegeben am 28. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3203 Da der mit der Corona-Pandemie verbundene zukünftige mittel- und langfristige Einfluss auf Geburts- und Sterberaten und die Wanderungsbewegungen derzeit noch nicht ausreichend zuver- lässig ermittelt werden können, wäre die Erstellung einer neuen Bevölkerungsvorausschätzung vor der beabsichtigten 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 verfrüht und nicht aussagekräftig. Wiesbaden, 19. August 2020 Tarek Al-Wazir",
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