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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3160 HESSISCHER LANDTAG 27. 08. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 03.07.2020 Vierte Frankfurter Erklärung hessischer Bildungsverbände zur Corona-Krise und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Der Zusammenschluss der sechs großen hessischen Lehrer- und Bildungsverbände AGD, AK Gesamtschulen, GEW, IHS, vds und VSH hat am 29. Juni 2020 seine inzwischen vierte sog. Frankfurter Erklärung veröffent- licht. Darin analysieren die Verbände den Schulbetrieb während der Corona-Krise und fordern das hessische Kultusministerium auf, entschlossen zu handeln. Sie kritisieren, dass es „nicht verantwortbare Versäumnisse“ in den letzten zwei Jahrzehnten gegeben habe, die durch die Corona-Krise besonders zum Vorschein gekommen seien. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einver- nehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik der Verbände an der Informations- und Kommuni- kationspolitik des Kultusministeriums in der Corona-Krise, insbesondere bezüglich der Einbindung von und Vorgaben an Schulleitungen, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte? Die Corona-Pandemie stellt die ganze Welt vor immense Herausforderungen. Sie macht auch vor der Bundesrepublik Deutschland und vor Hessen nicht Halt. Die Bundeskanzlerin spricht von der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Binnen kürzester Zeit mussten und müssen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden, um die unkontrollierte Ausbreitung des Virus und eine Überforderung unseres Gesundheitswesens zu verhüten, die Gesundheit aller Bürgerin- nen und Bürger und damit auch der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien sowie der Lehr- kräfte und ihrer Angehörigen und aller weiterer Personen, die zum Schulbetrieb gehören, zu schützen und gleichzeitig den Bildungs- und Erziehungsauftrag unter ganz neuen, unvorhergese- henen Bedingungen so gut wie möglich zu erfüllen und neu zu gestalten. Die Landesregierung hat durch regelmäßige Informationsschreiben die Schulen über die Gestal- tung des Schulbetriebs unter den Pandemiebedingungen aufgeklärt. Mit Unterstützung einer „Konzeptgruppe Schuljahresbeginn 2020/2021“ wurden Maßnahmen abgestimmt, die Schulen im Einklang mit den Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz dabei helfen sollen, den Schul- jahresstart unter Pandemiebedingungen zu meistern. Darüber hinaus wurde den Schulen eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die wichtige In- formationen zur Organisation des Schulalltags unter Pandemiebedingungen enthält. Frage 2. Wer trägt aus Sicht der Landesregierung die Verantwortung für die in der Erklärung genannten Versäumnisse der letzten 20 Jahre in den Bereichen Digitalisierung, Schulbauinvestitionen, Inklu- sion und Förderung sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler? Die in der Fragestellung implizierte Einordnung und Bewertung wird nicht geteilt und zurückge- wiesen. Die Verantwortung für die Schulgebäude und deren Zustand tragen die kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Schulträger. Schulbau und Schulunterhaltungsmaßnahmen zählen, ebenso wie die Ausstattung mit Sachmitteln zu den Maßnahmen der äußeren Schulverwaltung, die nach geltender Rechtslage von den Schulträgern aufzubringen sind. Dies beinhaltet die Er- richtung, Ausstattung, Verwaltung und Unterhaltung der Schulgebäude. Die Finanzierungsver- antwortung für die Schulgebäude liegt damit überwiegend in der Zuständigkeit der hessischen Kommunen. Eingegangen am 27. August 2020 · Bearbeitet am 27. August 2020 · Ausgegeben am 28. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3160 Die Hessische Landesregierung hat in den letzten mehr als zehn Jahren durch verschiedene Maß- nahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen gestärkt – angefangen in der Finanz- und Wirtschaftskrise durch das Hessische Sonderinvestitionsprogramm „Schule und Hochschulbau\" und das Konjunkturpaket II des Bundes, mit denen in Hessen ab dem Jahr 2009 ein Gesamtvolumen von 2,6 Mrd. € für zusätzliche Investitionen zur Verfügung stand. Davon waren Fördermittel in Höhe von 1,85 Mrd. € im kommunalen Bereich angesiedelt, wovon wie- derum 65 % auf den Bereich der Investitionen in die Bildungsinfrastruktur entfielen. Damit wur- den insbesondere die kommunalen Schulträger finanziell unterstützt. Im Anschluss an die Finanz- und Wirtschaftskrise wurde den hessischen Kommunen und hier insbesondere den Schulträgerkommunen durch den kommunalen Schutzschirm mit einem Pro- grammvolumen von 2,8 Mrd. € (Entschuldungsvolumen zzgl. 400 Mio. € Zinsdiensthilfen) ge- holfen, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Im Jahr 2016 wurde durch den neuen bedarfsorientierten kommunalen Finanzausgleich (KFA) die finanzielle Ausstattung der Kommunen auf eine neue Grundlage gestellt. Seitdem stieg der KFA kontinuierlich bis auf rd. 6 Mrd. € im Jahr 2020. Das Kommunalinvestitionsprogramm I (KIP I), das sich an alle hessischen Kommunen – auch die Schulträger – richtete, sowie das Schulinvestitionsprogramm „KIP macht Schule!\" (KIP II) mit einem Volumen von rd. 725 Mio. € und rd. 558 Mio. €, d.h. insgesamt 1,3 Mrd. €, haben weiter dazu beigetragen, Investitionen an hessischen Schulen zu befördern. Darüber hinaus stehen neun Schulträgerkommunen (Landkreis Fulda, Landkreis Marburg-Bie- denkopf, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Wetteraukreis sowie den Städ- ten Fulda, Gießen, Marburg und Kassel) Investitionskontingente von insgesamt rd. 205 Mio. € im Investitionsprogramm der HESSENKASSE zur Verfügung, die in die Schulen investiert wer- den können. Des Weiteren stehen den hessischen Schulträgerkommunen jährlich 41 Mio. € des Hessischen Investitionsfonds als Schulbaupauschaldarlehen zur Verfügung. Im Bereich der technischen Ausstattung unterstützt das Land Hessen die Kommunen bereits seit dem Jahr 2001 durch das Programm Schule@Zukunft, um landesweit den Ausbau einer vergleich- baren IT-Bildungsinfrastruktur an den Schulen zu fördern. Mit dem im Jahr 2019 gestarteten Programm Digitale Schule Hessen wurde nochmals ein deutli- cher Schwerpunkt auf die zügige Verbesserung der schulischen IT-Ausstattung gelegt. Dafür wur- den die Bundesmittel zur Umsetzung des Digitalpakts Schule 2019 bis 2024 durch Landes- und Schulträgermittel für die Programmlaufzeit auf rd. eine halbe Mrd. € erhöht, um die erforderliche digitale Lehr- und Lerninfrastruktur an den Schulen auszubauen. Kurzfristig werden in Ergänzung zum Digitalpakt Schule im Rahmen eines Sofortausstattungs- programms von Bund und Ländern den Schulträgern in diesem Jahr Mittel für die Anschaffung von mobilen Endgeräten bereitgestellt, die an Schülerinnen und Schüler verliehen werden, um ihnen während des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen das Lernen zu Hause digital gestützt zu ermöglichen. Hessen hat dafür die Bundesmittel um 12,8 Mio. Euro auf rd. 50 Mio. € aufge- stockt, um die Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte zu erhöhen und die Schulträger bei der Sicherstellung von Supportmaßnahmen zu unterstützen. Um nachhaltige Supportstrukturen für die schulische IT aufzubauen, ist eine weitere Ergänzung des Digitalpakts zwischen Bund und Län- dern in der Vorbereitung. Darüber hinaus übernimmt das Land die Förderung aller Schülerinnen und Schüler in Hessen. Den hessischen Schulen werden konstante und verlässliche Ressourcen für die individuelle För- derung aller Schülerinnen und Schüler nach dem Hessischen Schulgesetz zur Verfügung gestellt: Zuschläge pro Klasse zur Grundunterrichtsversorgung, die z.B. auch zur Förderung bei be- sonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen eingesetzt werden können, zusätzliche Stunden im Rahmen der 104/105%igen Zuweisung im Umfang von 1.608 Stellen, sozialindizierte Lehrerzuweisung mit 716 Stellen hessenweit und 840 Stellen für die unter- richtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS), Ganztagsressourcen mit insgesamt 3.386 Stellen im Schuljahr 2020/2021 für die Umsetzung der Profile 1, 2 und 3 und den Pakt für den Nachmittag. Folgende Projekte und Programme ergänzen die Möglichkeiten der individuellen Förderung in den Schulen: Projekt Familienklassen in Hessen mit voraussichtlich 33 Familienklassen im Schuljahr 2020/2021, KMK-Projekt Digitales Lernen unterwegs (DigLu) für ca. 25 Familien, die beruflich dauerhaft auf Reisen sind,",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3160 3 Bund-Länder-Programm „Schule macht stark“ mit ca. 15 Grund- und Sekundarstufenschulen, die sich in sozial benachteiligter Lage befinden, Projekt Computergestützte Lernverlaufsdiagnostik quop mit über 300 Schulen, die das für sie kostenfreie Angebot nutzen, Ferienförderangebot – Ferdi mit ca. 250 Schulen, die einen Teil ihrer Schülerschaft hierfür angemeldet haben, schulbezogene Sommercamps an 132 Schulen, Ferienakademie 2020 – über 15.000 Schülerinnen und Schüler haben sich für diese Maßnahme angemeldet, zentrale Osterferiencamps (2020/2021) – 240 Plätze für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler, schulbezogene Osterferiencamps (2020/2021) für überwiegend versetzungs- oder abschluss- gefährdete Schülerinnen und Schüler, „Fit für die Zukunft – Deutsch als Bildungssprache“ – Ein Projekt für Schülerinnen und Schü- ler aus Intensivklassen oder für Schülerinnen und Schüler, die seit kurzem die Regelklasse besuchen. Unterstützung für die Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen zur individuellen Förderung erhalten die hessischen Schulen außerdem durch die drei „Projektbüros Individuelle Förderung“ Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen sowie durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen. Alle einer Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen werden auch zum Großteil für Schülerin- nen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen eingesetzt; die sonderpädagogischen Ressourcen sind ergänzend und subsidiär. Diese Ressourcen sind in der folgenden Tabelle darge- stellt und zeigen die Erhöhung der sonderpädagogischen Ressourcen für den inklusiven Unter- richt. Hessen Ressourcen sonderpädagogische Unterstützung der allgemeinen Schule Förderschullehrerstellen (mit Klinikschulen) 2011/2012 1.526,1 2012/2013 1.607,2 2013/2014 1.691,8 2014/2015 1.815,5 Schuljahr 2015/2016 1.995,8 2016/2017 2.171,9 2017/2018 2.379,0 2018/2019 2.622,9 2019/2020 2.732,5 Frage 3. Woran liegt es aus Sicht der Landesregierung, dass die Gelder des Digitalpakts erst sehr schleppend ankämen? Seit Beginn des Förderverfahrens mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digi- talpakts Schule wurden mit Stand zum 15. Juli 2020 43 Fördermaßnahmen im Umfang von rd. 32,3 Mio. € bewilligt. Ein maximal beschleunigter Mittelabruf ist nicht das primäre Ziel des Digitalpakts. Dieser ist vielmehr bewusst mit mehrjähriger Laufzeit konzipiert. Dies ermöglicht es, die Ausstattungsmaß- nahmen nach pädagogischen Anforderungen zu planen, damit die Technik der Pädagogik folgen kann. Dies erfordert, dass der Antragstellung der Schulträger ein Abstimmungsprozess mit Schu- len und Schulaufsicht vorausgeht, in welchem die geplanten Investitionen in die schulische IT- Infrastruktur mit den pädagogischen Konzepten der Schulen und mit der Fortbildungsplanung der Lehrkräfte in Einklang gebracht werden. In Hessen werden die Schulträger zusätzlich abgesichert, indem ihnen die Förderkontingente gesetzlich zugesichert wurden und sie somit für die gesamte Programmlaufzeit Planungssicherheit für die Antragstellung haben. Gleichwohl wird den Schul- trägern ein schlankes Antragsverfahren ermöglicht, indem bei der Beantragung für IT- Infrastruktur und WLAN keine gesonderte pädagogische Begründung von den Schulen gefordert wird, sondern auf das Medienbildungskonzept verwiesen werden kann, das erst am Ende der Programmlaufzeit vollständig vorliegen muss.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3160 Frage 4. Zählen aus Sicht der Landesregierung digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die als Leihgeräte wie Schulbücher ausgeliehen werden, zu Lehrmitteln oder zu Lernmitteln? Bei den digitalen Endgeräten, die im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms in Ergänzung des Digitalpakts Schule bereitgestellt werden, handelt es sich um von den Schulträgern beschaffte schulgebundene Endgeräte, die den Schülerinnen und Schülern bereitgestellt werden. Diese sind Eigentum des Schulträgers und zählen zu den Lehrmitteln. Frage 5. Welche konkreten Pläne und Szenarien hat sie für die Schulöffnung nach den Sommerferien ent- worfen, sofern die Infektionszahlen gegen eine vollständige Schulöffnung für alle Schülerinnen und Schüler an fünf Tagen jede Woche sprechen? Da sich das Pandemiegeschehen nicht planen lässt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Bildungsverwaltung und Schulen auf alle möglichen Veränderungen vorbereitet sind. In Anleh- nung an die von der Kultusministerkonferenz formulierten Szenarien für unterschiedliche Grade des Infektionsgeschehens hat die hessische Bildungsverwaltung umfassende Pläne vorbereitet, die neben dem vorgesehenen Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen auch einen Vollbetrieb für die Schulformen bei Lerngruppenkonstanz, eine Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht und auch den unter Umständen lagebedingt notwendigen Verzicht auf Präsenzunterricht bei schulbe- zogenen, regionalen oder gar landesweiten Schulschließungen berücksichtigen. Dabei wurden zahlreiche Hinweise und Rückmeldungen von Praktikerinnen und Praktikern in der Konzept- gruppe für den Schuljahresbeginn 2020/2021 aufgenommen. Die Konzeptgruppe hat in gemein- samen Sitzungen und schulformbezogenen Arbeitsgruppenphasen eine Vielzahl von Fragen for- muliert und entsprechende Lösungsansätze beraten. In Abhängigkeit von der Infektionslage können die damit verbundenen Einschränkungen des Re- gelbetriebs unterschiedlich weitreichend sein. Sie können zur Wiedereinführung des Abstandsge- botes, zu einer Verkleinerung von Lerngruppen oder/und zur Bildung konstanter Lerngruppen, zu veränderten Personal- und Raumressourcen, zu einem neuen Verhältnis von Präsenz- und Dis- tanzunterricht oder gar zu einer örtlichen oder landesweiten Aussetzung des regulären Schulbe- triebs führen. Die Konzeptgruppe wird auch im Schuljahr 2020/2021 weiter tagen und regelmäßig über die aktuelle Pandemielage beraten. Mit Schreiben vom 30. Juni 2020 wurden die Schulleitungen über die Planungen des Schulbetriebs zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umfassend informiert. Eben- falls wurden die Eltern schriftlich informiert. Die entsprechenden Planungen sind öffentlich be- kannt und den Obleuten aller Fraktionen im kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags zur Verfügung gestellt worden. Frage 6. Wann werden nach Ansicht der Landesregierung in den hessischen Schulen die Medienausstattun- gen so gestaltet sein, dass gleichzeitig Präsenz- und Distanzunterricht für ganze oder halbe Klassen möglich ist? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus wird der Ausbau des Schulportals Hessen als geschlossener datenschutzkonformer Online-Lern- und Arbeitsplattform massiv voran- getrieben, damit alle Schulen und damit alle Lehrerinnen und Lehrer diese im Schuljahr 2020/2021 nutzen können. Ebenfalls werden alle Lehrkräfte für eine datenschutzkonforme dienst- liche Kommunikation mit personalisierten E-Mail-Adressen ausgestattet. Schließlich wird den Schulen von Landesseite eine Videokonferenzlösung bereitgestellt. Die Fördermaßnahmen des Landes tragen dazu bei, dass im Schuljahr 2020/2021 sowohl Präsenz- als auch Distanzunterricht ermöglicht wird. Frage 7. Wann sollen alle Lehrkräfte und Schulleitungen mit dienstlichen Endgeräten ausgestattet sein? Auf die Ausführungen im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags am 19. August 2020 zum dringlichen Berichtsantrag, Drucksache 20/3364, wird mit Blick auf die Ausstattung von Lehrkräften und Schulleitungen mit dienstlichen Endgeräten verwiesen. Frage 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Abordnung von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen, als keine tragfähige Lösung angesehen wird, um dem durch die Corona-Pandemie verschärften Lehrkräftemangel entgegenzuwirken? Die Einschätzung wird nicht geteilt. Die Abordnung von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen ist ein entscheidender Baustein zur Lehrkräfteversorgung der Grundschulen. An weiterführenden Schulen gibt es eine große Anzahl von Lehrkräften, die auf eigenen Wunsch überwiegend in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingesetzt werden. Diese Kolleginnen und Kollegen sind schon jetzt in die Gestaltung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführende Schule eingebunden und kennen die Arbeit an Grundschulen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3160 5 Durch die Abordnung an die Grundschule werden die bereits erworbenen Kompetenzen im prak- tischen Handeln erweitert. Die verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten qualifizieren die abge- ordneten Gymnasiallehrkräfte für das Unterrichten in der Grundschule. Durch die Teilnahme an Fachtagen, einer Kompakt-Fortbildung sowie grundschulspezifischen Fortbildungen (wie bei- spielsweise Fortbildungen aus dem Bereich des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen sowie Fortbildungen zum Themenfeld Lesen – Schreiben – Rech- nen) ist davon auszugehen, dass es sich bei der Abordnung von Gymnasiallehrkräften an Grund- schulen um eine inhaltlich vorbereitete, tragfähige Lösung handelt, die die Lehrkräfteversorgung der Grundschulen verbessert. Aufgrund der laufenden Einstellungsprozesse in den Staatlichen Schulämtern kann die Anzahl der Gymnasiallehrkräfte, die im Schuljahr 2020/2021 tatsächlich an Grundschulen abgeordnet wer- den, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Frage 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf und Investitionsstau an hessischen Schulen? Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, fallen der Bau und die Unterhaltung von Schulgebäu- den in die alleinige Zuständigkeit der Schulträger. Wiesbaden, 20. August 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz",
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