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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/812 HESSISCHER LANDTAG 31. 07. 2019 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 14.06.2019 Notrufkette 112 in Frankfurt am Main und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Unter den bundesweit einheitlichen Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Rettungsdienste und Feuer- wehr soll rasch professionelle Hilfe anzufordern sein. Fraglich erscheint, inwiefern in Frankfurt am Main die Telefonvorwahlen für den Notruf einheitlich sind und ob sich dadurch bezüglich der Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Diskrepanzen je nach Stadtteil erge- ben. Der Stadtteil Frankfurt-Harheim ist im Telefonnetz nicht unter der Frankfurter Vorwahl 069, sondern unter der 06101 erreichbar. Das ist die Vorwahl der benachbarten Stadt Bad Vilbel, in deren Telefonnetz Harheim eingebunden ist. Auch Nieder-Erlenbach führt die Vilbeler Vorwahl, der nordöstliche Stadtteil Bergen- Enkheim hat die Vorwahl 06109 Durch die fehlende Einbindung in das Frankfurter Netz könnte die Notrufkette verlängert werden, also die Zeit zwischen Eingang des Notrufs bei der verantwortlichen Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungs- dienstes. Denn Hilfesuchende, die beispielsweise von Harheim aus den Notruf 112 wählen, gelangen an die für Bad Vilbel verantwortliche Einsatzleitstelle in Friedberg. Von dort müssen die Anrufer weiter an die eigentlich zuständige Leitstelle in Frankfurt vermittelt werden. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Aus der Historie ergibt sich, dass die Kommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland durch die damalige Deutsche Bundespost in Ortsnetzen aufgeteilt wurde. Diese Ortsnetze ent- sprechen nicht den Verwaltungsgrenzen, sondern wurden auf Basis der Erreichbarkeiten von Vermittlungsstellen aufgeteilt. Bereits bei der Einführung der bundesweiten „Notruftechnik 73“ im Jahre 1973 kam es hierbei zu Überschneidungen zwischen Ortsnetzen und Verwaltungsgren- zen. Diese Überschneidungen wurden durch die Eingemeindungen der 70er und 80er Jahre noch verstärkt. Bei dem Technologiewechsel von Analog zu ISDN-Telefonie wurde das ortsnetzba- sierte Routing nicht geändert. Mit der Einführung der „Technischen Richtlinie Notruf“ (TR- Notruf) am 02.04.2014 wurde das auf Verwaltungsgrenzen basierende Notrufrouting für IP- basierte Neuanschlüsse eingeführt. Für ISDN-basierte Anschlüsse wurde ein Bestandsschutz eingeräumt. Mit der Novellierung der TR-Notruf wurde am 22.08.2018 erstmalig das Datum zur Abschaltung alter ISDN-Vermittlungsstellen genannt. Die ISDN-Vermittlungstechnik muss spätestens bis zum 31.12.2025 umgestellt werden. Heute ggf. noch bestehende Auswirkungen von über Gemeindegrenzen bzw. Notrufursprungsbereichen fragmentierten Ortsnetzen werden somit spätestens mit Wirkung zum 31.12.2025 entfallen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein auf Verwaltungsgrenzen basierendes Notrufrouting auch im Handynetz nicht möglich ist. Das Routing wird im Handynetz aufgrund der Position der Basisstation durchgeführt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Müssen Notrufe aus den Frankfurter Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen-Enkheim durch die fehlende Einbindung in das Frankfurter Telefonnetz zunächst von einer anderen Ein- satzstelle umgeleitet werden, um mit der Leitstelle in Frankfurt verbunden zu sein? Notrufe, die von IP-basierten Telefonanschlüssen abgesendet werden, werden an die Leitstelle Frankfurt geroutet. Notrufe, die noch von ISDN-basierten Telefonanschlüssen abgesendet wer- den, werden an die für das Ortsnetz zuständige Leitstelle geroutet und an die Leitstelle Frank- Eingegangen am 31. Juli 2019 · Bearbeitet am 31. Juli 2019 · Ausgegeben am 2. August 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/812 furt weitergeleitet. Notrufe aus dem Handynetz werden auf Basis der aktuellen Verbindung zu einem Handymast geroutet. Frage 2. Wenn ja: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bzgl. der Auswirkungen? Die Auswirkungen sind seit der Einführung der „Notruftechnik 73“ bekannt. Notrufe aus nicht- zuständigen Bereichen werden von einer Leitstelle an die zuständige Leitstelle vermittelt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3. Wie beläuft sich die durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Eingangs des Notrufes bei der verantwortlichen Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort in Frankfurt? Frage 4. Was ist die durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Eingangs des Notrufes an der verantwort- lichen Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort im Stadtteil Frankfurt Har- heim? Frage 5. Was ist die durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Eingangs des Notrufes an der verantwort- lichen Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort im Stadtteil Frankfurt Nieder- Erlenbach? Frage 6. Was ist die durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Eingangs des Notrufes an der verantwort- lichen Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort im Stadtteil Frankfurt Bergen- Enkheim? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gilt die im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastro- phenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz − HBKG) sowie im Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) festgelegte Hilfsfrist von 10 Minuten. Die Stadt Frankfurt hat sich so aufgestellt, dass die gesetzliche Hilfsfrist deutlich unterschritten wird. Die Weiterleitung der Notrufe von den empfangenden zu den zuständigen Leitstellen geschieht in der Regel inner- halb einer Zeit von 30 bis 60 Sekunden nach Notrufannahme. In den Stadtteilen, in denen eine Weiterleitung erforderlich ist, verzögert sich die Hilfeleistung um 30 bis 60 Sekunden. Gleich- wohl wird die Hilfsfrist von 10 Minuten in der Regel eingehalten und in den meisten Fällen unterschritten. Frage 7. Wie beabsichtigt die Landesregierung sicherzustellen, dass den Bewohnern dieser nördlichen Stadtteile Frankfurts kein Nachteil aufgrund der \"Telefonumleitung\" zu Teil wird? Bereits der Einsatzort und die damit verbundene Entfernung zu einer Feuer- oder Rettungswa- che führen zu unterschiedlichen Zeiten bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder des Rettungs- dienstes. Auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. Gemäß HBKG gilt die Hilfsfrist von 10 Minuten ab der Alarmierung der Einsatzkräfte. Gemäß HRDG gilt die Hilfs- frist von 10 Minuten ab dem Zeitpunkt der Einsatzentscheidung des Disponenten der zuständi- gen Leitstelle. Die Einhaltung der Hilfsfrist wird in Frankfurt durch organisatorische Maßnah- men (z.B. Positionierung der Rettungswachen) sichergestellt und führt regelmäßig zu einem Unterschreiten der Hilfsfrist. Die Zeit der Weiterleitung stellt daher im Vergleich zu Einsatzzei- ten in anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten keinen Nachteil dar. Frage 8. Beabsichtigt die Landesregierung, zukünftig die Telefonvorwahl -069 als mögliche Wahloption für die genannten Frankfurter Stadtteile zur Verfügung zu stellen und damit eine optionale Auf- nahme dieser Stadtteile in das Telefonnetz Frankfurts vorzunehmen? Frage 9. Wenn ja: welche Maßnahmen sind diesbezüglich erforderlich? Frage 10. Wenn nein: warum nicht? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Veränderung der seit Mitte des letzten Jahrhunderts durch die Post / Telekom technisch realisierten Vorwahlbereiche ist nicht mehr möglich. Auch befinden sich Gemeinden im Vor- wahlbereich der Stadt Frankfurt, die nicht zu dieser gehören (Zeppelinheim und Offenbach am Main). Die Bereinigung des Routings für Festnetzanschlüsse geschieht mit dem Technologie- wechsel von ISDN zu IP bis spätestens Ende des Jahres 2025. Wiesbaden, 24. Juli 2019 In Vertretung: Dr. Stefan Heck",
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