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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3099 HESSISCHER LANDTAG 22. 07. 2020 Kleine Anfrage Manuela Strube (SPD) vom 26.06.2020 Schulversuch „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA) und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragestellerin: Im Schuljahr 2017/2018 startete an zwölf Standorten mit insgesamt 26 beruflichen Schulen bzw. Schulverbün- den der Schulversuch mit dem Konzept „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA). Durch eine Zusammenfassung der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB), der zweijährigen Berufsfachschule (2j. BFS) und der einjährigen höheren Berufsfachschule (HH) sollte das sogenannte Übergangssystem refor- miert werden. Ziel war es weiterhin, die Jugendlichen gezielt in eine passende duale Berufsausbildung zu ver- mitteln und ihnen im Rahmen der BÜA notwendige Kompetenzen zu vermitteln bzw. sie bei der Entwicklung von notwendigen Kompetenzen zu unterstützen. Der Schulversuch BÜA endet am 31.07.2021 und das Hessische Kultusministerium hat bereits angekündigt, den Schulversuch anschließend fortzusetzen. Vorbemerkung Kultusminister: Die Erfahrungen der Schulen und die Ergebnisse der begleitenden Evaluation durch die TU Darm- stadt und die Hessische Lehrkräfteakademie haben gezeigt, dass das Land Hessen mit dem Schul- versuch „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA) grundsätzlich auf einem guten Weg ist. Die Evaluationsergebnisse haben allerdings auch gezeigt, dass vor allem die Vermitt- lungsquoten in eine (duale) Ausbildung nach der Stufe I noch nicht zufriedenstellend sind. Dies hat zum einen zu Anpassungen im laufenden Schulversuch geführt, z.B. wurde die Zusammenar- beit mit der Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit wesentlich intensiviert, zum an- deren wurden Anpassungen bei der geplanten Fortsetzung des Schulversuchs BÜA vorgenommen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler befanden sich in den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 und befinden sich zurzeit hessenweit in Stufe I der BÜA und wie verteilen sich diese regional? (Bitte die Anzahl getrennt nach Schuljahr, Geschlecht und nach Staatlichen Schulämtern aufschlüs- seln.) Auf Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler befanden sich in den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 und befinden sich zurzeit hessenweit in Stufe II der BÜA und wie verteilen sich diese regional? (Bitte die Anzahl getrennt nach Schuljahr, Geschlecht und nach Staatlichen Schulämtern aufschlüs- seln.) Auf Anlage 2 wird verwiesen. Frage 3. Von welcher Anzahl an Schülerinnen und Schülern in Stufe I und Stufe II der BÜA geht die Lan- desregierung am Ende des Schulversuchs im Jahr 2021 aus? (Bitte getrennt nach Stufen aufschlüs- seln.) Die Anzahl an Schülerinnen und Schülern in den Stufen I und II der BÜA war seit dem Schuljahr 2017/2018 relativ konstant. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schul- system und den Ausbildungsmarkt wird es im Schuljahr 2020/2021 voraussichtlich zu größeren Veränderungen kommen. Bedingt durch das Aussetzen der Nichtversetzung auch in BÜA wech- seln erheblich mehr Schülerinnen und Schüler in die Stufe II. Andererseits deuten die Anmelde- zahlen darauf hin, dass die Neuanmeldungen zu Stufe I zurückgehen, da einige Schülerinnen und Eingegangen am 22 Juli 2020 · Bearbeitet am 22. Juli 2020 · Ausgegeben am 24. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3099 Schüler (möglicherweise auch auf Grund der automatischen Versetzung) in den allgemein bilden- den Schulen verbleiben. Frage 4. Wie viele der 793 Schülerinnen und Schüler, die in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 20/2424 genannt werden, haben in Anschluss an das Schuljahr 2017/2018 und an das Schuljahr 2018/2019 eine duale Berufsausbildung nach Stufe I begonnen? (Bitte die genaue Anzahl sowie eine prozentuale Angabe nach Schuljahren getrennt angeben.) Alle der genannten 793 Schülerinnen und Schüler haben nach Stufe I eine Ausbildung aufgenom- men (388 nach dem Schuljahr 2017/2018 und 405 nach dem Schuljahr 2018/2019). Hier ist dar- über hinaus anzumerken, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung außer- halb Hessens oder in Bereichen aufgenommen haben, die ihre Auszubildenden nicht an hessische Berufsschulen entsenden (z.B. die Alten- und Krankenpflegeschulen) nicht berücksichtigt werden konnten, da sie in keiner entsprechenden amtlichen Statistik geführt werden. Frage 5. Wie viele der 203 Schülerinnen und Schüler, die in der Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 20/2424 genannt werden, haben in Anschluss an das Schuljahr 2017/2018 und an das Schuljahr 2018/2019 eine duale Berufsausbildung nach Stufe II begonnen? (Bitte die genaue Anzahl sowie eine prozentuale Angabe nach Schuljahren getrennt angeben.) Alle der genannten 203 Schülerinnen und Schüler haben nach Stufe II des Schuljahres 2018/2019 eine Ausbildung begonnen. Frage 6. Fließt der weitere Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsverlauf der Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch BÜA teilgenommen haben, in die Evaluation ein? a) Wenn ja, warum liegen der Landesregierung wie in Antwort 4 und 5 auf die Kleine Anfrage 20/2424 dokumentiert, keine Angaben zur Situation aller Schülerinnen und Schüler nach Ab- schluss von Stufe I oder II des Schulversuchs BÜA vor? b) Wenn nein, wie bewertet die Landesregierung diese Unkenntnis in Hinblick auf die Überprü- fung der Ziele des Schulversuchs? Der weitere Bildungs- und Ausbildungsverlauf wird automatisch erfasst, soweit die Schülerinnen und Schüler sich weiterhin im hessischen Schulsystem befinden und damit in der entsprechenden amtlichen Statistik geführt werden. Von Schülerinnen und Schülern, die das hessische Schulsys- tem verlassen, liegen keine Daten aus dieser Statistik vor. Zusätzlich werden von den Schulen Daten zum Verbleib der Schülerinnen und Schüler erhoben (z.B. Bundeswehr, FSJ, Maßnahmen der Arbeitsagentur). Diese liegen jedoch nur insoweit vor, wie die Schulen über den Verbleib ihrer Schülerinnen und Schüler informiert sind. Schülerinnen und Schüler sind nicht verpflichtet, die Schulen oder die Bildungsverwaltung über ihren weiteren Werdegang zu informieren. Die TU Darmstadt plant in Vorbereitung des Abschlussberichts, für BÜA-Absolventinnen und Absolventen die weitere Bildungs- und Erwerbsbiographie zu erheben. Die entsprechenden In- strumente wurden entwickelt und datenschutzrechtlich geprüft. Die Datenerhebung verzögert sich auf Grund der coronabedingten Schulschließungen. Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die Zahlen aus Frage 4 und 5 in Hinblick auf das Ziel, die Übergangsquote in eine duale Ausbildung zu steigern allgemein und im Vergleich zu den drei im Schulversuch zusammengefassten Schulformen? Die Übergangsquote in eine duale Ausbildung ist noch nicht befriedigend, sie liegt allerdings höher als in den drei im Schulversuch zusammengefassten Schulformen. Zur Steigerung der Über- gangsquoten wurde im laufenden Prozess die Kooperation mit der Berufsberatung der Bunde- sagentur für Arbeit intensiviert. Hier ist vor allem die freiwillige Datenweitergabe an die lokalen Berufsberaterinnen und -berater und die regelmäßige Anwesenheit dieser in den Schulen zu nen- nen. Frage 8. Wann erwartet die Landesregierung die Ergebnisse der abschließenden Evaluation des Schulver- suchs? Da zur Evaluation auch der Verbleib der Schülerinnen und Schüler gehören wird, die BÜA zum 31. Juli 2021 verlassen, können die Berichte der TU Darmstadt und der Hessischen Lehrkräf- teakademie vorrausichtlich zum Ende des Schuljahres 2021/2022 vorliegen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3099 3 Frage 9. Welche Aspekte des Schulversuchs werden in der begleitenden Evaluation durch die Hessische Lehrkräfteakademie sowie durch die Technische Hochschule Darmstadt betrachtet? In der Evaluation werden folgende Aspekte betrachtet: Merkmale der BÜA-Schülerinnen und Schüler (z.B. Alter, Geschlecht, vorherige Schulform), Verbleib der BÜA-Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der Schulform, Bewertung der BÜA durch die Schülerinnen und Schüler und die unterrichtenden Lehrkräfte, Unterricht in leistungsdifferenzierte Lerngruppen, Wirkung von sozialpädagogischer Unterstützung, Umgang mit Kompetenzrastern in BÜA, Anforderungen von Ausbildungsbetrieben an Auszubildende, Auswahlkriterien von Ausbildungsbetrieben zur Besetzung von Lehrstellen sowie Wahrnehmung der Schulform BÜA durch Ausbildungsbetriebe. Frage 10. Wer hat Einsicht in die Evaluationen des Schulversuchs BÜA? Die TU Darmstadt und die Hessische Lehrkräfteakademie berichten zunächst an das Kultusminis- terium als Auftraggeber. Die Evaluationsergebnisse werden von beiden Institutionen in einem zweiten Schritt der Steuerungsgruppe, d.h. den Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Schulen, vorgestellt und dort diskutiert. Der Steuerungsgruppe gehört auch ein Vertreter des Hauptpersonalrates der Lehrerinnen und Lehrer an. Wiesbaden, 16. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel Anlagen",
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"content": "Anlage 1 zu KA 20/3099 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 SSA für den/die männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Landkreis Darmstadt- Dieburg und Stadt Darmstadt 89 35 132 43 126 47 Stadt Frankfurt am Main 288 141 374 182 349 150 Landkreis Fulda 94 134 101 98 87 115 Landkreis Kassel und Stadt 386 250 379 253 411 270 Kassel (351) (230) Landkreis Limburg- Weilburg 225 66 220 93 222 91 Main-Kinzig-Kreis 140 26 107 20 142 40 Landkreis Offenbach und Stadt Offenbach am Main 199 75 241 61 204 67 Schwalm-Eder-Kreis und Landkreis Waldeck- Frankenberg 128 63 109 53 102 73 Anmerkung: Die Abweichungen zu den Daten in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 20/2424 sind auf Datenkorrekturen die Martin-Luther-King-Schule in Kassel zurückzuführen. Die BÜA ist an dieser Schule einjährig, aber die Schülerinnen und Schüler wurden in verschiedenen Jahrgängen in der LUSD geführt. Im Schuljahr 2017/2018 alle in Stufe II und im Schuljahr 2018/2019 und 2019/2020 alle in Stufe I. Zur Vereinheitlichung wurden die Schülerinnen und Schüler für 2017/2018 in Stufe I umsortiert.",
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