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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1472 HESSISCHER LANDTAG 26. 11. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 30.10.2019 Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele hessische Unternehmen haben in den vergangenen Jahren an dem Konzept „Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst“ teilgenommen? (Bitte differenziert nach Jahren) Jahr Anzahl Unternehmen 2015 34 2016 33 2017 34 2018 29 2019 24 Frage 2. Wer ist Mitglied der Lenkungsgruppe und welche Entscheidungen obliegen dieser? Folgende Personen sind Mitglieder der Lenkungsgruppe: Dr. Britta von C., freie Kunstberaterin, Stefanie H., HELABA, Wilfried N., Neuschäfer Elektronik GmbH, Filomena R., Neuschäfer Elektronik GmbH, Nicole S., Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, Stefan W., Wallrich Asset Management AG, Rolf K., HMWEVW, Dennis W., HMWEVW. Die Lenkungsgruppe Kunst privat! entscheidet über das grundsätzliche konzeptionelle Format und die inhaltliche Ausgestaltung der Aktion. Das betrifft in der Regel das Marketing, den Ver- anstaltungstermin, die Aufnahme neuer Privatsammlungen, das Finanzcontrolling und Begleit- veranstaltungen. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Erfolg von „Kunst privat! Hessische Unter- nehmen zeigen ihre Kunst“ und welche Rückmeldungen gibt es hinsichtlich der Besucher- zahlen? Die 2005 gegründete Aktion ist bundesweit einzigartig und wird vor allem durch das Engage- ment der beteiligten Unternehmen getragen. Ihre Bereitschaft, der interessierten Öffentlichkeit punktuell Zugang zu ihren Kulturgütern zu gewähren, z.B. Einblick in die sonst nicht öffentlich zugänglichen Firmen-Kunstsammlungen, ist ein öffentlichkeitswirksames Element des Good Corporate Citizenship im Kulturbereich. Eingegangen am 26. November 2019 · Bearbeitet am 26. November 2019 · Ausgegeben am 29. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1472 Die Aktion erreicht seither ein großes Publikum. Die Besucherzahlen bewegen sich jährlich zwischen 2.500 und 4.000 Personen. Die Resonanz der Besucher ist weiterhin sehr positiv. In den vergangenen Jahren bewerteten konstant 98 % der Besucher in der Onlinebefragung die Veranstaltungen mit gut oder sehr gut. Frage 4. Ist es richtig, dass vom bisherigen Turnus von einem Wochenende zumeist im Mai oder Juni abgewichen werden soll? Frage 5. Wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Entscheidung getroffen und wer war in die Ent- scheidung eingebunden? Frage 6. Welche Rückmeldungen bezüglich dieser terminlichen Veränderungen gab es seitens hessischer Unternehmen, die an dem Konzept „Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst“ teilgenommen haben? Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Ja. Der Veranstaltungszeitraum 2020 ist für den 21. bis 27. September vorgesehen. Durch die Ausweitung des Veranstaltungszeitraums auf eine Woche (inklusive Wochenende) wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Führungen auch während des Geschäftsbe- triebs anzubieten bzw. flexibler zu gestalten. Interessierten Besuchern soll so ermöglicht wer- den, mehrere Führungen in unterschiedlichen Unternehmen zu besuchen. Dass eine Ausdehnung des Zeitraums von Seiten der teilnehmenden Unternehmen begrüßt werden würde, wurde im Zuge vergangener Kunst privat! Veranstaltungen mehrfach signalisiert. Die Entscheidung wurde durch die Lenkungsgruppe Kunst privat! getroffen. Frage 7. In welcher Art und Weise werden die Bedenken und Probleme der beteiligten Unternehmen bezüglich der neuen Terminverschiebung und ggf. -ausweitung in die Überlegung einbezogen? Die Diskussion in der Lenkungsgruppe hat sowohl die Terminplanung, wie auch die Ausdeh- nung des Veranstaltungszeitraums sorgfältig unter Berücksichtigung aller Perspektiven abgewo- gen. Insbesondere wird durch die Verlängerung des Veranstaltungsrahmens dem Bedürfnis von Unternehmen, die Führungen am Wochenende bieten möchten, ebenso Rechnung getragen wie denjenigen, die Führungen während der Geschäftszeiten vorziehen. Frage 8. Wie hat sich der Finanzierungstopf in den vergangenen Jahren entwickelt, in den das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und alle teilnehmenden Unterneh- men einzahlen, um die entstehenden Kosten für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit abzude- cken und wie verteilen sich die jeweiligen Anteile? (Bitte differenziert nach einzelnen Jahren und Staffelung der Teilnehmerbeiträge)? Jahr Teilnehmerbeiträge Beitrag HMWEVW 2015 51.600,00 € 10.000,00 € 2016 48.400,00 € 10.000,00 € 2017 48.600,00 € 10.000,00 € 2018 43.400,00 € 10.000,00 € 2019 34.800,00 € 10.000,00 € Wiesbaden, 14. November 2019 Tarek Al-Wazir",
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