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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2434 HESSISCHER LANDTAG 29. 06. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 17.02.2020 Wirtschaftliche Auswirkungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Das SARS-CoV-2 aus der Familie Coronaviridae wurde im Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan neu identifiziert. Das Virus verursacht eine als COVID-19 (Corona virus disease 2019) bezeichnete Erkrankung. Die Angaben über die Anzahl der infizierten Personen ändern sich laufend, aktuell werden für China mehr als 60.000 angegeben, davon über 1.500 Todesfälle. Es wird jedoch eine sehr hohe Dunkelziffer an Infektionen vermutet, da die Möglichkeiten, Patienten auf das neue Virus zu testen, begrenzt sind. Für den weiteren Verlauf werden unterschiedliche Szenarien erörtert, darunter auch eine Pandemie. Derzeit werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen und Infektionsketten zu unterbrechen, u.a. Einschränkungen der Mobilität bzw. Reisebeschränkungen. Dies hat auch wirtschaftliche Auswirkungen, deren Folgen derzeit noch nicht abschätzbar sind. So werden z.B. in der betroffenen chinesischen Provinz Hubei wichtige Arzneimittelwirkstoffe hergestellt. Nach Auskunft des Bun- desinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben 19 in Deutschland zugelassene Arzneimittel Bezug zu einer Herstellung in Wuhan, 17 davon werden als versorgungsrelevant eingestuft. Produktionsausfälle in Wuhan können leicht zu Lieferengpässen der betreffenden Medikamente führen und damit die Versorgungs- sicherheit mit Medikamenten in Deutschland gefährden. Betroffen hiervon sind u.a. auch Antibiotika. China ist zudem wichtigster Hersteller von Schutzausstattungen. Produktions- der Transportausfälle in größerem Um- fang können erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Schutzkleidung in Deutschland haben. Unabhängig hiervon wurden wichtige Veranstaltungen und Messen abgesagt, z.B. die Mobilfunkmesse World Mobile Congress, die vom 24. Bis 27. Februar 2020 in Barcelona stattfinden sollte. Der Veranstalter erklärte, dass die Messe wegen der „weltweiten Besorgnis über den Ausbruch des Coronavirus“ nicht stattfindet. Ebenso wurde wegen der Coronavirus-Epidemie die Kunstmesse Art Basel in Hongkong abgesagt. Aufgrund der Rei- sebeschränkungen hat Airbus sein Werk in China vorerst geschlossen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die Lieferengpässe von Wirkstoffen durch Produktionsausfälle in Wuhan im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit Medikamenten in Deutschland? In China, auch in der Provinz Hubei (Unterprovinzstadt Wuhan), werden Wirkstoffe für den deutschen Arzneimittelmarkt hergestellt. Für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland ist die Produktion in Hubei laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entweder nicht marktrelevant, da dieselben Wirkstoffe auch in anderen Wirkstoffher- stellorten produziert werden oder es stehen größere Wirkstoffkontingente zur Verfügung. Der Landesregierung liegen keine gegenteiligen Informationen vor. Die Landesregierung schließt sich insoweit dieser Bewertung an. Frage 2. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung kurzfristig – ggf. in Kooperation mit der Bundesre- gierung bzw. anderen Bundesländern – vor, um die Versorgung der Bevölkerung mit (insbesondere versorgungsrelevanten) Medikamenten sicherzustellen? Auf nationaler und europäischer Ebene stehen alle beteiligten Akteure im ständigen Austausch. Ziel ist es, Lieferverzögerungen oder Lieferengpässe von Arzneimitteln engmaschig zu beobach- ten, zu bewerten und mögliche Maßnahmen zu prüfen. Im Fall eines drohenden oder bestehenden Versorgungsengpasses kann das BfArM Sachverhalte ermitteln, die zu einem Lieferengpass geführt haben, und diese Information an beteiligte Akteure kommunizieren; ermitteln, welche Ausmaße ein Lieferengpass hat und diese Information an beteiligte Akteure übermitteln; Eingegangen am 29. Juni 2020 · Bearbeitet am 29. Juni 2020 · Ausgegeben am 2. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2434 Kontakt mit dem Zulassungsinhaber und / oder den Fachgesellschaften aufnehmen, um Infor- mationen zu kommunizieren; Kontakt mit weiteren nationalen Zulassungsbehörden oder der Europäischen Arzneimittel- Agentur aufnehmen, um Informationen zu kommunizieren; Anträge auf Zulassung von Arzneimitteln bevorzugt bearbeiten, bzw. sich in europäischen Verfahren für eine beschleunigte Bearbeitung einsetzen; Anträge auf Änderungen (Variations) eines Arzneimittels bevorzugt bearbeiten, bzw. sich in europäischen Verfahren für eine beschleunigte Bearbeitung einsetzen. Das BfArM steht in engem Austausch mit den in Deutschland für die Überwachung des Arzneimit- telverkehrs zuständigen Landesbehörden. Auf Basis der Erkenntnisse des BfArM und unter Einbe- ziehung der Landesbehörden kann das BMG einen Versorgungsmangel nach §79 Abs. 5 AMG fest- stellen. Diese Feststellung ist Voraussetzung dafür, dass im Einzelfall von den Landesbehörden not- wendige Maßnahmen ergriffen werden können, um einen Versorgungsmangel abzumildern. Voraussetzung für die Feststellung eines Versorgungsmangels nach § 79 Abs. 5 AMG ist, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, welches von der Bevölkerung zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt wird, oder im Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereit- stellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht. Mit der Bekanntmachung nach § 79 Abs. 5 AMG können die zuständigen Behörden im Einzelfall auch ein befristetes Abweichen von Erlaub- nis- oder Genehmigungserfordernissen oder von anderen Verboten nach dem AMG gestatten. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Lieferengpässe von Schutzausstattungen durch Produktions- ausfälle in China? Die Landesregierung hat alle Anstrengungen unternommen, um die Auswirkungen der Liefereng- pässe zu begrenzen. Frage 4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung kurzfristig – ggf. in Kooperation mit der Bundesre- gierung bzw. anderen Bundesländern – vor, um die Versorgung mit Schutzausstattungen sicherzu- stellen? Die Landesregierung hat alle denkbaren Anstrengungen unternommen, um die Auswirkungen des Engpasses der Versorgung mit Schutzausstattung auf die Gesundheitsversorgung in Hessen zu begrenzen. Der im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelte Taskforce Be- schaffung und Verteilung ist es trotz der schwierigen Versorgungslage gelungen, in großer Menge Schutzausrüstung zu beschaffen. Damit konnten Krankenhäuser, stationäre und ambulante Alten- pflege und weitere Bedarfsträger versorgt werden. Ergänzend wird – in enger Abstimmung mit der Bundesregierung – die inländische Produktion vorangetrieben. Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche kurzfristige Absage von Veranstaltungen und Mes- sen durch Besorgnis der Ausbreitung von Krankheitserregern im Hinblick auf den Wirtschaftsstand- ort Hessen und insbesondere die Rhein-Main-Region? Messen und Veranstaltungen sind Treffpunkt vieler Menschen aus dem In- und Ausland. Sie können zur unkontrollierten Verbreitung des Virus beitragen. Deshalb sind Messeveranstaltungen weltweit abgesagt oder zeitlich verschoben worden. Nach der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) des Landes Hessen sind zur Zeit Großver- anstaltungen untersagt. Dies wird bis mindestens 31. August 2020 der Fall sein. Die Planungen für die Ausrichtung der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2020 laufen derzeit unter Beachtung der Abstands- und Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Messestandorts für Hessen und insbesondere die Rhein-Main-Region ist Hessen wirtschaftlich von den erforderlichen Maßnahmen zur Eindäm- mung der globalen Krankheit Covid-19 stark betroffen. Aussagen über das Ausmaß der wirt- schaftlichen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich. Um die wirtschaftlichen Schäden zu mildern, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie entstanden sind, hat das Land Hessen in zwei Monaten 905 Mio. € an hessische Unternehmen ausgezahlt. Damit konnten 100.000 Unternehmerinnen und Unternehmer unter- stützt werden, auch insbesondere aus der Veranstaltungsbranche. Wiesbaden, 29. Juni 2020 Kai Klose",
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