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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/324 HESSISCHER LANDTAG 09. 05. 2019 Kleine Anfrage Walter Wissenbach (AfD) vom 13.03.2019 Pakt für den Rechtsstaat und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags wurden kürzlich Forderungen zur Anhebung der Rechtsanwaltsvergütungen (BRAK/DAV-Forderungskatalog) und der von der großen Koalition initiierte „Pakt für den Rechtsstaat“ erörtert. Dabei zeichnete sich ab, dass die Novellierung der Anwaltsver- gütung im RVG Belastungen für die Länder mit sich bringen wird, da sowohl die Kosten für die Pflichtver- teidigungen, als auch die Belastung für die Prozesskostenhilfe steigen werden. Mit dem „Pakt für den Rechts- staat“ sollen bis zum Ende des Jahres 2021 bundesweit 2.000 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen geschaf- fen - und besetzt werden! Die dafür eingestellten 220 Mio. € sollen – wie auch die neuen Stellen – ähnlich dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Auszahlung an die Länder soll in zwei Tranchen (erst) nach vollständiger Besetzung der Stellen erfolgen. Die Vorbemerkung des Fragestellers voran gestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei beantworte wie folgt: Frage 1. Hat sich die Landesregierung an den Gesprächen zum Pakt für den Rechtsstaat mit der Bundes- regierung beteiligt? Der Pakt für den Rechtsstaat wurde von den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern geschlossen. Dementsprechend war die Landesregierung auch im Vorfeld an Gesprä- chen mit Vertretern der Bundesregierung beteiligt. Frage 2. Wie ist die Position der Landesregierung zu dem Pakt? Hessen begrüßt den Pakt für den Rechtsstaat als weiteren Baustein für das hessische Justizauf- bauprogramm. Der Pakt für den Rechtsstaat bestätigt die Anstrengungen, die Hessen in den letzten Jahren mit seinem Justizaufbauprogramm unternommen hat. Er verbindet das klare Be- kenntnis zur Stärkung von Justizstrukturen auf allen Ebenen mit der Verpflichtung, Vorschriften des Straf- und Zivilverfahrens sowie des Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel zu überprüfen, die gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen. Frage 3. Hält die Landesregierung die Besetzung der zugesagten/verhandelten insgesamt 2.000 neuen Stel- len bis 2021 für realisierbar? Unter Ziffer 1 des Paktes wurde vereinbart, dass die Länder im Justizbereich im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (zuzüglich des dafür notwendigen Personals für den nicht richterlichen und nicht staatsanwaltlichen Bereich) schaffen und besetzen. Bei Anwendung des aktuellen Königsteiner Schlüssels wären dies für das Land Hessen rd. 149 Stellen im R-Bereich. Für Hessen erscheint die Besetzung dieser Stellen innerhalb des festgelegten Zeitraums realis- tisch. Schon jetzt sind 146,5 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Frage 4. Werden die Kosten für die neuen Stellen durch die zur Verfügung gestellten Mittel gedeckt? Die Kriterien für die Mittelverteilung sind noch nicht bekannt. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden jedoch die Kosten für die neuen Stellen allenfalls teilweise und nur für einen be- grenzten Zeitraum decken. Eingegangen am 9. Mai 2019 · Bearbeitet am 9. Mai 2019 · Ausgegeben am 13. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/324 Frage 5. Wie viele Stellen entfallen auf das Land Hessen? Bei Anwendung des aktuellen Königsteiner Schlüssels entfallen auf das Land Hessen rund 149 Stellen im R-Bereich. Frage 6. Welche Kosten gehen damit insgesamt für Hessen einher? Unter Zugrundelegung der Personalkostentabelle für das Land Hessen 2018 und der Besol- dungsgruppe R 1 (durchschnittlich 66.800 € je Richter/in) gehen damit für das Land Hessen jährlich Personalausgaben i.H.v. 9,95 Mio. € einher (zuzüglich der an die Vorsorgekasse abzu- führenden Vorsorgeprämie). Frage 7. Wie ist die Haltung der Landesregierung zum BRAK/DAV-Forderungskatalog und insbesondere zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und der damit verbundenen Mehrbelastungen des Lan- deshaushalts? Frage 8. Wie hatte sich die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2013 auf den Landeshaushalt ausgewirkt? Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. In Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen der Länder hat das diesjährige Vorsitzland der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Schleswig-Holstein kürzlich in einem Schreiben an einen anwaltlichen Berufsverband auf den Beschluss der Konferenz vom 6. und 7. Juni 2018 hingewiesen. Darin wurde die Länderarbeitsgruppe „Neues Haushaltswesen“ beauf- tragt, die Situation bezüglich der Gebühreneinnahmen der Gerichte und Staatsanwaltschaften auch mit Blick auf die Ausgaben für Anwaltsgebühren, Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz für die Jahre 2012 und 2017 in allen Ländern auf einer möglichst breiten Datengrundlage zu analysieren, Einschätzungen vorzunehmen und zur Frühjahrskonferenz 2019 zu berichten. Die Haltung aller Länder zu dem Forderungskatalog wird daher voraussichtlich wesentlich von den Ergebnissen der Analyse und der anschließenden Beratungen anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2019 abhängen. Wiesbaden, 7. Mai 2019 Eva Kühne-Hörmann",
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