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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1503 HESSISCHER LANDTAG 27. 12. 2019 Kleine Anfrage Tobias Eckert (SPD), Nadine Gersberg (SPD), Bijan Kaffenberger (SPD) und Angelika Löber (SPD) vom 06.11.2019 Modellprojekt Smart Cities und Antwort Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Vorbemerkung Fragesteller: Das Bundesinnenministerium hat im September für 13 ausgewählte Kommunen das „Modellprojekte Smart Cities“ gestartet. Ziel dieses Projektes ist es, dass Kommunen unterstützt werden sollen, die Chancen der Di- gitalisierung zu erkennen und sich den daraus folgenden Herausforderungen strategisch zu stellen. Der breite Wissenstransfer soll mit insgesamt 750 Mio. € gefördert werden. Für hessische Kommunen ist das Ergebnis enttäuschend ausgefallen, da sie leer ausgegangen sind. Vorbemerkung Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung: Der Wettbewerb des Bundesinnenministeriums und die damit verbundenen Ziele werden von der Landesregierung grundsätzlich positiv bewertet, weil dadurch nicht nur das bestehende En- gagement und die Innovationskraft der Kommunen anerkannt und gefördert werden, sondern auch die wachsende Bedeutung der Digitalisierung für die Kommunen und für die Lebensquali- tät der Bürgerinnen und Bürger betont wird. Der Bedeutung des Themas hat die Landesregie- rung durch die Ernennung einer Digitalministerin Rechnung getragen und mit der inhaltlichen Ausprägung des Tätigkeitsbereichs eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Der Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung widmet sich in besonderem Maße auch der Unterstützung und Weiterentwicklung smarter Städte und Regionen, u.a. im Rahmen des Fachbeirats Digitale Pilotregion sowie der Fachgruppe Smart Region des länderübergreifenden Strategieforums FrankfurtRheinMain. Ziel ist dabei nicht vorrangig die Förderung einzelner Kommunen, sondern die Nutzbarmachung der Digitalisierungschancen für möglichst viele Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen und angrenzenden Regionen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung den Wettbewerb? Die Hessische Landesregierung begrüßt, dass durch den Wettbewerb das Engagement von Kommunen zur Erprobung von Smart-City-Ansätzen gewürdigt und unterstützt wird. Frage 2. Welche hessischen Kommunen haben an der Ausschreibung zum „Modellprojekt Smart Cities“ teilgenommen? Es handelt sich um einen vom Bundesinnenministerium initiierten Wettbewerb. Dementspre- chend richteten sich die Wettbewerbsbeiträge unmittelbar an dieses Bundes-Ressort. Der Lan- desregierung liegen daher keine Informationen zu hessischen Bewerbungen im Rahmen des Wettbewerbs „Modellprojekt Smart Cities“ vor. Frage 3. Wie hat die Landesregierung die hessischen Kommunen zusätzlich über das „Modellprojekt Smart Cities“ informiert? Das Bundesinnenministerium hat den Wettbewerb breit über verschiedene Kanäle beworben. Die Hessische Landesregierung hat darüber hinaus u.a. auf der Webseite von Technologieland Hessen und Digitales Hessen sowie im Rahmen von Veranstaltungen auf den Wettbewerb hin- gewiesen. Eingegangen am 27. Dezember 2019 · Bearbeitet am 6. Januar 2020 · Ausgegeben am 9. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1503 Frage 4. Wie bewertet sie die Tatsache, dass hessische Kommunen leer ausgegangen sind? Der Landesregierung liegen keine Detail-Informationen zu Bewertungs- und Auswahlkriterien des Bundesinnenministeriums im Rahmen des Wettbewerbs „Modellprojekt Smart Cities“ vor. Eine Bewertung der getroffenen Auswahlentscheidungen kann daher nicht vorgenommen wer- den. Hessen verfügt mit der Digitalstadt Darmstadt bereits über ein vorbildliches Beispiel für einen Transformationsprozess einer Stadt zu einer Smart City mit Leuchtkraft weit über Hessen hi- naus. Darüber hinaus gibt es in Hessen weitere Städte, wie beispielsweise die Hessentagsstadt Bad Hersfeld oder Rüsselsheim, die ebenfalls Smart-City-Prozesse vorweisen können. Aufgrund des teils hohen Innovationsgrades dieser und einiger weiterer hessischer Städte im Bereich der Digitalisierung ist die Landesregierung zuversichtlich, dass hessische Kommunen in den weite- ren Runden des Wettbewerbs zum Zuge kommen und zu dem geplanten bundesweiten Wissens- transfer im Rahmen des Wettbewerbs in erheblichem Umfang relevante Inhalte beitragen können. Frage 5. Plant sie mit eigenen Programmen hessische Kommunen analog zu dem Wettbewerb zu unter- stützen? Die Hessische Landesregierung unterstützt die Kommunen in Hessen bei ihrer Entwicklung hin zu einer „Smart City“ u.a. wie folgt: Im Rahmen des Wettbewerbs „Hessen smart gemacht - Miteinander lokal digital 2020“ fördern die Hessische Staatskanzlei und die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung besonders gelungene Digitalisierungsprojekte in Hessen. Die Preisgelder werden in den Kategorien „Smar- te Gemeinschaft“, „Smarte Beteiligung“, „Smarte Helfer“ und „Smartes Lernen“ vergeben. Ziel des Wettbewerbs ist es, Aktivitäten zu fördern, die aktuelle Herausforderungen im Sozia- len, in Kultur, Sport, Gesundheit und Pflege mit Hilfe der Digitalisierung lösen. Im Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung sind ab dem Haushaltsjahr 2020 zudem jährlich 20 Mio. € für Maßnahmen zur Digitalisierung der Kommunen vorgesehen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“ abgebildet. Die entsprechende Richtlinie ist gerade in der internen Abstimmung. Frage 6. Wie möchte sie unterstützen, dass in den nächsten drei Staffeln des Projekts auch hessische Kommunen gefördert werden? Die Landesregierung begleitet die Bemühungen der hessischen Kommunen im Bereich der Digi- talisierung u.a. im Rahmen des Strategieforums FrankfurtRheinMain und der dortigen Fach- gruppe „smart region“ sowie dem „Fachbeirat Digitale Pilotregion“. Dort wird sie im Vorlauf der weiteren Bewerbungsrunden für eine Förderung im Wettbewerb „Modellprojekt Smart Cities“ des Bundesinnenministeriums gemeinsam mit den Kommunen etwaige Unterstützungs- bedarfe erörtern. Wiesbaden, 11. Dezember 2019 Prof. Dr. Kristina Sinemus",
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