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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2942 HESSISCHER LANDTAG 06. 08. 2020 Kleine Anfrage Heiko Scholz (AfD), Dimitri Schulz (AfD) und Dr. Frank Grobe (AfD) vom 08.06.2020 Grundschulempfehlung zum Besuch weiterführender Schulen in Hessen – Teil II und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Die Realisierung der Leitidee Bildungsgerechtigkeit bedeutet u.a., Schüler an der jeweils für sie geeignetsten Schulform Unterricht zuteilwerden zu lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Herstellung möglichst leistungshomogener Lerngruppen lernschwache und lernstarke Schüler einander nicht in ihren Lernerfolgen beeinträchtigen. In Hessen obliegt das mit dem durch § 77 HSchG sowie ergänzend durch § 8 ff der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geregelte Verfahren der Grundschulempfehlung verknüpfte Letztentscheidungsrecht hin- sichtlich der Wahl der weiterführenden Schule ausschließlich den Eltern des Schülers. Studien, wie z.B. dem INSM-Bildungsmonitor, kann entnommen werden, dass hessische Schüler ein deutlich unterdurchschnittliches Gesamtergebnis im Vergleich der deutschen Bundesländer erzielen.1 Die Anzahl der Studenten an den deutschen Hochschulen hat in den letzten beiden Jahrzehnten um etwa 50 % 2 zugenommen und wird gegenwärtig mit ca. 3 Millionen beziffert. Dies dürfte wesentlich durch die Absenkung der Leistungsanforderungen zum Erwerb der Hochschulreife sowie durch die zunehmende Verschulung der akademischen Bildungsgänge im Rahmen des Bologna-Prozesses ermöglicht worden sein. Der hiermit einher- gehende große Akademisierungsgrad begünstigt auf der anderen Seite die seit Jahren beobachtbare Tendenz hin zum schwindenden Fachkräfte-Nachwuchs für das deutsche Handwerk. Vor dem Hintergrund der geschilderten Phänomene ist die Eruierung der durch die rechtliche Praxis der Grund- schulempfehlung in Hessen erzeugten Effekte sachlich geboten. Vorbemerkung Kultusminister: Der Bildungsmonitor 2019 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Länder über alle Bildungsbereiche hinweg in einer Gesamtschau, von der frühkindlichen Bildung bis zur Er- wachsenenbildung und Forschung nicht ausschließlich deren Schulsysteme. Insofern ist der im Bildungsmonitor ermittelte zehnte Rang Hessens unter den Ländern in Bezug auf das hessische Schulsystem irreführend. Die von den Autoren des Bildungsmonitors vorgenommene Rangbil- dung der Länder kann überdies aus den veröffentlichten Daten nicht nachvollzogen werden; auch liegt der Gesamtwert von Hessen in einem breiten Mittelfeld von Ländern von Rang sieben bis elf. Hinzu kommt, dass wichtige in dem Bericht verwendete Indikatoren nicht sachgerecht ver- wendet werden, wie etwa die Schüler-Lehrer-Relation als Bewertung der Unterrichtsversorgung oder der Indikator zur Ausgabenpriorisierung. Bei wichtigen schulischen Arbeitsfeldern, welche der Herstellung von Bildungsgerechtigkeit dienen, rangiert Hessen dagegen auf den vorderen Plätzen. So hat Hessen den geringsten Anteil aller Länder an ausländischen Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss (10,3 % in Hessen; Durchschnitt aller Länder: 18,1 %) und auch einen überdurchschnittlichen Anteil von Schülerinnen und Schülern in der Ganztagsbetreu- ung in der Sekundarstufe I (59,2 % in Hessen; Durchschnitt aller Länder: 44,8 %). Laut dem nationalen Bildungsbericht 2020 hat die Öffnung der Bildungswege – und dies umfasst den verbesserten Zugang zu den Gymnasien in den vergangenen Jahrzehnten – die Chancengleich- heit im Zugang zu Bildung und ihren Erträgen erheblich verbessert. Diese Entwicklung wird von den Autoren uneingeschränkt positiv bewertet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ______________________________ 1 Vgl.: https://www.insm-bildungsmonitor.de/pdf/bildungsmonitor-19-hessen.pdf 2 Vgl.: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/221/umfrage/anzahl-der-studenten-an-deutschen-hochschulen/ Eingegangen am 6. August 2020 · Bearbeitet am 6. August 2020 · Ausgegeben am 7. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2942 Frage 1. Liegen der Landesregierung Daten vor, die eine Interpretation in Richtung des Vorliegens des Merkmals „Kognitive Überforderung“ insbesondere für solche Schüler an hessischen Gymnasien nahelegen, welche jeweils eine Abschlussnote der Grundschule mit einem größeren Wert als 2,3 aufweisen? Auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/2941, wird verwiesen. Frage 2. Wie viele Schüler verlassen die hessischen Gymnasien nach der 5., 6. oder 7. Klassenstufe wieder (Bitte die absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil, bezogen auf die Anzahl der Gymnasial- schüler der betreffenden Klassenstufe für jedes der vergangenen 5 Schuljahre angeben)? Eine entsprechende Auswertung zu Frage 2 kann der Anlage entnommen werden. Die Auswertung betrachtet dabei Übergänge von Gymnasien bzw. Gymnasialzweigen an koope- rativen Gesamtschulen, sofern die abgebende und die aufnehmende Schule die Lehrer- und Schü- lerdatenbank (LUSD) verwenden. Schülerinnen und Schüler, die sich im Ausgangsschuljahr noch an einer hessischen Schule befinden und im nächsten Schuljahr nicht mehr in der LUSD geführt werden, sind in der Auswertung nicht berücksichtigt, da hier nicht klar ist, in welche Schulform diese gewechselt haben. Frage 3. Wie viele derjenigen Schüler, deren jeweilige Abschlussnote der Grundschule einen größeren Wert als 2,3 aufweist, vollzogen einen Schulformwechsel von der Realschule zum Gymnasium (Bitte die absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil, bezogen auf die Anzahl der Realschüler der Klas- senstufe vor dem Schulformwechsel, für jedes der vergangenen 5 Schuljahre angeben)? Auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/2941, wird verwiesen. Frage 4. Welche Quoten Grundschulempfehlungen, bezogen auf alle hessischen Grundschüler, lagen für die einzelnen, ab dem Schuljahr 2019/2020 weiterführenden, Schulformen vor, und wie lauten die jeweiligen Quoten der tatsächlich im Jahr 2019 in diese weiterführenden Schulen gewechselten Schüler? Es gibt keine Quoten (auch keine sog. Quoten-Grundschulempfehlungen) für den Übergang in die weiterführenden Schulen. Frage 5. Teilt die Landesregierung die Forderung der Interessenverbände Philologenverband, Realschulleh- rerverband sowie Berufsschullehrerverband, das in der Vorbemerkung erwähnte Letztentschei- dungsrecht der Eltern aus dem Procedere der Grundschulempfehlung zu entfernen? Falls ja: Welche Gründe führt die Landesregierung zur sachlichen Rechtfertigung der aktuellen Rechtspraxis in Hessen an? Falls nein: Warum nicht? Hier wird auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juni 1988 (Az. 6 N 1364/88) verwiesen, der einen weiterreichenden Eingriff des Staates in das elterliche Entschei- dungsrecht als unverhältnismäßig zurückgewiesen hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/2941, verwiesen. Wiesbaden, 31. Juli 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen",
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"content": "Anlage zu KA 20/2942 Übergänge aus den Stufen 5 bis 7 des Gymnasiums und Gymnasialzweigen an kooperativen Gesamtschulen in andere Schulformen Schuljahr Stufe im Gymnasium bzw. Anzahl der Schülerinnen und Schüler die im Anteil Gymnasialzweig an kooperativen Folgeschuljahr in einer anderen Schulform Schulen unterrichtet wurden 2014/2015 5 971 3,9% 2014/2015 6 841 3,5% 2014/2015 7 838 3,5% 2015/2016 5 929 3,6% 2015/2016 6 785 3,2% 2015/2016 7 932 3,8% 2016/2017 5 972 3,9% 2016/2017 6 937 3,7% 2016/2017 7 886 3,6% 2017/2018 5 1.101 4,3% 2017/2018 6 881 3,6% 2017/2018 7 1.018 4,0% 2018/2019 5 1.093 4,1% 2018/2019 6 983 4,0% 2018/2019 7 921 3,7%",
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