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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1285 HESSISCHER LANDTAG 14. 01. 2020 Kleine Anfrage Bijan Kaffenberger (SPD) vom 26.09.2019 Zukunft von landeseigenen Immobilien in der Marienburgstraße in Darmstadt – Teil I und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Vor dem Hintergrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Hessen, stehen Landesregierung und Kommunen vor großen Herausforderungen. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Auflistung von Grundstücken des Landes Hessen für bezahlbaren Wohnraum“ (Drucksache 20/592) ist zu entnehmen, dass das Land Hessen in der Marienburgstraße, Darmstadt über eine ca. 12.890 m² große Grund- stücksfläche mit 36 Wohneinheiten verfügt, die zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums herangezogen werden soll. Nachdem die LBIH im September 2018 die bestehenden Wohneinheiten auf dem Gelände bereits öffent- lich zum Verkauf beworben hatte, bis das Land den Verkauf auf öffentlichen Druck hin stoppte, soll nun die Stadt Darmstadt die Fläche sowie die darauf befindlichen Immobilien zu einem verbilligten Kaufpreis erwer- ben könne. Die „Richtlinien zur verbilligten Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus“ sollen dabei zur Anwendung kommen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie weit fortgeschritten ist das Kaufverfahren zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darm- stadt? Das Land Hessen hat der Stadt Darmstadt das Grundstück Marienburgstraße 4-70, 72 und 72 A in Darmstadt-Eberstadt auf der Grundlage der Richtlinien zur verbilligten Veräußerung von lan- deseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus zum Kauf angeboten. Die Verkaufsgespräche mit der Stadt laufen seit einigen Monaten. Nach derzeitigem Kenntnis- stand erwägt die Stadt, das Grundstück durch die städtische Bauverein AG bebauen zu lassen. Frage 2. a) Wurde bereits eine Summe für den Verkehrswert ermittelt? b) Wenn ja, wie wurde dieser berechnet? Frage 5. Wurde der Wert der Fläche um mögliche Abrisskosten der bestehenden Immobilien gemindert? Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Verkehrswert für das landeseigene Grundstück wurde von dem Gutachterausschuss für Im- mobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Stichtag 1.4.2019 ermit- telt. Die Immobilie wurde als Liquidationsobjekt bewertet und die geschätzten Abbruchkosten wurden berücksichtigt. Frage 3. a) Wurde bereits eine Grundverbilligung festgelegt? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 4. a) Wurde bereits ein Kaufpreis bzw. eine Kaufpreisermäßigung festgelegt? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Gespräche über die konkreten Verkaufsmodalitäten laufen derzeit noch, dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine komplexe Liegenschaft mit bewohntem Altbestand handelt. Eingegangen am 14. Januar 2020 · Bearbeitet am 14. Januar 2020 · Ausgegeben am 17. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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