GET /api/v1/document/179208/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179208/",
    "id": 179208,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/179208-grundbildungszentren/",
    "title": "Grundbildungszentren",
    "slug": "grundbildungszentren",
    "description": "",
    "published_at": "2019-03-28T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 3,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/90/ba/ef/90baef11de0748d2a3cbc19df4d3a28a/18e142787cb0e86ef03cf704d69b09f1378c8781.pdf",
    "file_size": 81231,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/90/ba/ef/90baef11de0748d2a3cbc19df4d3a28a/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/90/ba/ef/90baef11de0748d2a3cbc19df4d3a28a/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/00141.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Office Word 2007",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Office Word 2007",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/141",
        "foreign_id": "he-20/141",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "90baef11-de07-48d2-a3cb-c19df4d3a28a",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=179208",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:30:02.591529+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179208/",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                    Drucksache 20/141 HESSISCHER LANDTAG                                                                          28. 03. 2019 Kleine Anfrage Moritz Promny (Freie Demokraten) vom 11.02.2019 Grundbildungszentren und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: In Zusammenhang mit der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener steht die Vereinbarung, regionale Grundbildungszentren in der aktuellen ESF Förderperiode (2014 bis 2020) zu errich- ten. Seit 2016 werden durch die fünf hessischen Grundbildungszentren Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch eine regional ausdifferenzierte Unterstützungsstruktur umgesetzt. Darüber hinaus sollen ab 2020 weitere fünf Grundbildungszentren ausgewählt und gefördert werden. Vorbemerkung Kultusminister: Die Nationale Strategie zur Alphabetisierung und Grundbildung (2012 bis 2016), in deren Rah- men sich die Länder dafür eingesetzt haben, in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 für das Thema Grundbildung eigene Förderbereiche fortzuführen oder neu einzurichten und in deren Zusammenhang die Implementierung von regionalen Grundbildungszentren in Hessen steht, wurde im Jahr 2016 durch die Nationale Dekade für Alphabetisierung (2016 bis 2026) abgelöst. Wie schon im Rahmen der o.g. Strategie setzen sich Bund, Länder und Partner verstärkt dafür ein, die Grundbildung in Deutschland zu verbessern. Eine unter vielen Maßnahmen ist dabei der Ausbau von niedrigschwelligen Lern- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit geringen Lese- und Schreibfertigkeiten. Die Förderung von Projekten zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 sieht eine Förderung in zwei Abschnitten vor. Die Förde- rung der ersten fünf Grundbildungszentren erfolgt in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019. Im Laufe des Jahres 2019 sollen fünf weitere Grundbildungszentren aus- gewählt werden, deren Förderung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist, dass dem Kultusministerium bewilligungsfähige Anträ- ge vorliegen. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein, die ihre Kompetenz im Handlungsfeld Alphabetisierung und Grundbildung sowie ihr Eigeninteresse an der Verwirklichung der Fördermaßnahmen nachweisen können. Die Förde- rung der ersten fünf Grundbildungszentren ist auf einen Zeitraum von maximal vier Jahren be- grenzt, die der zweiten auf maximal drei Jahre. Ein Rechtsanspruch auf Projektförderung be- steht nicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie bewertet die Landesregierung die Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Er- wachsener an den fünf Grundbildungszentren? Die in den hessischen Grundbildungszentren ergriffenen Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung sind vielfältig und reichen beispielsweise von Beratung und Netzwerkarbeit bis hin zu Multiplikatoren-Schulungen und sog. Lerncafés. Als besonders überzeugend können die Beratungs- und Einstufungsangebote mit Einsatz differenzierter Diagnostik vor und während der Kursangebote beschrieben werden. Sehr gute Erfolge haben die Grundbildungszentren außer- dem im Bereich der Sensibilisierung: Sie erreichen Schlüsselpersonen und das mitwissende Um- feld der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten mit Workshops, Fortbildungen und In- formationsveranstaltungen. Eingegangen am 28. März 2019 · Bearbeitet am 28. März 2019 · Ausgegeben am 29. März 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/90/ba/ef/90baef11de0748d2a3cbc19df4d3a28a/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179208/",
            "number": 2,
            "content": "2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/141 Frage 2.   Wie viele und welche Maßnahmen und Unterstützungsangebote wurden in den einzelnen Standor- ten realisiert? Frage 3.   Wie viele Personen konnten durch die fünf hessischen Grundbildungszentren unterstützt werden? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen wie folgt beantwortet: Die Maßnahmen an den einzelnen Standorten sind von einer großen Breite und Offenheit ge- prägt. Sie richten sich zum Teil an das Umfeld funktionaler Analphabetinnen und Analphabeten (z.B. Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Netzwerkarbeit), zum Teil an die Zielgruppe selbst (z.B. Beratung, Lerncafés, Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung), andere Maßnahmen dienen dem Ausbau nachhaltiger Strukturen. Förderfähig sind laut Förderrichtlinie vom 13. Juli 2015 geeignete Maßnahmen in folgenden Bereichen: 1.     Organisation und Koordination eines regionalen Grundbildungszentrums sowie Maßnah- men zur systematischen Verknüpfung vorhandener Angebote und Strukturen im Bereich Grundbildung, 2.     Grundbildung Erwachsener, insbesondere Alphabetisierung funktionaler Analphabe- ten/innen, 3.     Beratung und Information von Multiplikatoren/innen und anderen Interessierten („Schlüsselpersonen“ und sog. „Mitwissern“), 4.     Unterstützung und (Lern-) Begleitung von Lernenden, 5.     Qualifizierung der Lehrenden, 6.     Erprobung/Implementierung geeigneter Lehr-/Lernformen/Lernarrangements, insbeson- dere auch aufsuchender Weiterbildungsangebote an niedrigschwelligen Lernorten, 7.     Beratung und Information von Betroffenen, insbesondere auch aufsuchende Maßnahmen, 8.     spezifische Professionalisierung des koordinierenden und beratenden Personals im Be- reich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, 9.     zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und Bildungswerbung, 10.    Gewinnung und Qualifizierung von Multiplikatoren/innen, 11.    Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mentoren/innen (Lernpaten), 12.    Erprobung/Implementierung von Diagnoseverfahren sowie 13.    Implementierung und Ausbau nachhaltiger Strukturen zur Koordination und Vernetzung von Akteuren und Angeboten. Die unter 1. bis 4. genannten Maßnahmen sind verpflichtend von allen Grundbildungszentren durchzuführen. Im Zuge einer Profilentwicklung haben die fünf Grundbildungszentren darüber hinaus Schwerpunkte aus den unter 5. bis 13. genannten optionalen Maßnahmen gewählt. Zur Entlastung von Verwaltungsaufwand wurde auf eine Abfrage weiterer Daten bei den Grundbildungszentren verzichten. Frage 4.   Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Arbeit und das Fortbestehen der Grundbildungszentren zu sichern und wie werden die Träger in die Planung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Angebotes der bestehenden Grundbildungszentren jeweils einbezogen? Frage 5.   Wie werden die derzeitigen Grundbildungszentren darin unterstützt, ihre Maßnahmen und Ange- bote zu verstetigen und die Kooperationen mit Betrieben und Unternehmen auf regionaler Ebene fortzuführen, so dass bspw. eine diskrete Ansprache der Betroffenen erfolgen kann. Frage 6.   Gibt es von Seiten der Schulträger bereits Signale oder Aussagen, inwieweit die Grundbildungs- zentren der fünf Träger auch zukünftig erhalten bleiben oder ob einzelne Maßnahmen fortgeführt werden? Frage 7.   Wenn ja, welche Maßnahmen können an welchem Standort weiter angeboten werden? Die Fragen 4, 5, 6 und 7 werden zusammen wie folgt beantwortet: Der Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019 wurde den Projektträgern mit Zuwendungsbescheid vom 14. Dezember 2015 mitgeteilt und von diesen förmlich an- erkannt. Darüber hinaus wurden die Träger bereits im Rahmen der Antragstellung aufgefordert, Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens nach dem Ende der Förderung zu treffen. Es ist Aufgabe der Träger, ihr jeweiliges Grundbildungszentrum in ein sogenanntes Regelangebot zu",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/90/ba/ef/90baef11de0748d2a3cbc19df4d3a28a/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179208/",
            "number": 3,
            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/141               3 überführen. Die Landesregierung unterstützt dabei insofern, als die Träger weiterhin Teil der vom Kultusministerium initiierten landesweiten Fachgruppe Alphabetisierung und Grundbildung sind sowie dem Netzwerk der Grundbildungszentren angehören. Durch fachlichen Austausch und externe Expertise erhalten sie weiterhin relevante Informationen und neue Impulse, u.a. um erfolgreiche Beispiele in die Fläche zu tragen. Auch in die vom Kultusministerium initiierte Öf- fentlichkeitsarbeit werden die bestehenden Grundbildungszentren weiterhin einbezogen. Die Zuwendungsempfänger kennzeichnen unterschiedliche Trägerstrukturen und Rechtsformen, unter ihnen befinden sich zwei eingetragene Vereine (vhs Wiesbaden e.V. und Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.), ein Landkreis (vhs Region Kassel), ein Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main (vhs Frankfurt) sowie eine kommunale Berufsbildungs- und Beschäftigungs- gesellschaft (ZAUG gGmbH). DAS Kultusministerium geht davon aus, dass sich die Träger um ein Fortbestehen ihrer Grundbildungszentren und der darin angebotenen Maßnahmen in eigener Verantwortung bemühen. Frage 8.   Gibt es die Möglichkeit, diese ggf. durch landeseigene Fördermittel zu unterstützen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen könnte dies geschehen? (Bitte unter Angabe des voraussichtlichen Förderbedarfes) Eine Fortführung der Förderung der bestehenden Grundbildungszentren im Rahmen der laufen- den ESF-Förderung ist nicht vorgesehen. Die maximale Förderdauer von vier Jahren ist mit Ab- lauf vom 31. Dezember 2019 erreicht. Die Träger werden in der genannten landesweiten Fach- gruppe regelmäßig und systematisch auf Förderprogramme des Landes (z.B. Weiterbildungs- pakt 2017 bis 2020) und des Bundes (z.B. Förderung von lebensweltlich orientierten Entwick- lungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, BMBF) aufmerksam gemacht. Frage 9.   An welchen Standorten werden die neuen fünf Grundbildungszentren ab 2020 realisiert? Diese Frage wird sich beantworten lassen, sobald das zuwendungsrechtliche Verfahren (Antrag- stellung, Antragsprüfung und ggf. Bewilligung) zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein wird. Frage 10. Plant die Landesregierung darüber hinaus die Entwicklung einer themenspezifischen Maßnahme, die eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ermöglicht? Die Förderrichtlinie für die zweite Runde zur Förderung von Projekten zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 wird voraus- sichtlich im Sommer 2019 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht werden. Wiesbaden, 21. März 2019 Prof. Dr. R. Alexander Lorz",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/90/ba/ef/90baef11de0748d2a3cbc19df4d3a28a/page-p3-{size}.png"
        }
    ]
}