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Besteht aus Sicht der Landesregierung die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Hessischen Fach- konferenz Wohnungshilfe (bspw. zur Erweiterung des Beteiligtenkreises um Mieteninitiativen oder Selbstvertretungsorganisationen von wohnungs- und obdachlosen Menschen)? Wesentlich für die vertrauensvolle fachliche Zusammenarbeit ist die Sicherstellung der Kontinu- ität und Verstetigung der Arbeitsweise durch feste Mitglieder, die durch die jeweilige Institution benannt und entsandt werden. Aufgrund der bestehenden Vernetzungsstrukturen der Mitglieder gibt es einen gewachsenen internen wie externen Kommunikationsprozess. Eine Erweiterung der Akteure wird aus arbeitsorganisatorischen Gründen bisher nicht angestrebt. Es besteht allerdings immer die Möglichkeit, bei Bedarf Expertinnen und Experten in das Gremium einzuladen. So beispielsweise geschehen zur restriktiven Tagessatzauszahlung, der Einführung einer Wohnungs- losennotfallstatistik in Hessen u.Ä. Die Einladung wird auf Beschluss aller Gremienmitglieder ausgesprochen. Zusätzlich obliegt es den Mitgliedern der Fachkonferenz durch entsprechende Beschlussfassung, im Einzelfall weitere Mitglieder aufzunehmen, die nicht durch die derzeitigen Mitglieder und deren bestehende Netzwerke eingebunden sind oder werden können. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit einer organisationsstrukturellen Überarbeitung der HFKW. Frage 12. Wann ist mit dem Vorliegen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigten Wohnungsnotfallstatistik für Hessen zu rechnen? Die Hessische Landesregierung arbeitet im Einvernehmen mit dem Beirat zur Landessozialbe- richterstattung an einer bundesgesetzlich einheitlich geregelten Wohnungslosenstatistik mit Aus- kunftspflicht (Vollerhebung). Fachlich hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nach Maßgabe des ASMK-Beschlusses von Dezember 2017 unter Federführung des BMAS – gemeinsam mit den Ministerien anderer Länder, der BAG Wohnungslosenhilfe und den Wohl- fahrtsverbänden – an der Vorbereitung zur Einführung einer solchen Statistik mitgewirkt. Hierauf aufbauend wurde das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) formuliert und da- mit erstmals eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Erfassung und Analyse wohnungslo- ser Menschen in Deutschland und den einzelnen Bundesländern (Vollerhebung) geschaffen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer deutschlandweit für alle Länder ein- heitlichen Wohnungslosenstatistik am 25. September 2019 auf den Weg gebracht. Damit wird die Forderung der sozialpolitischen Akteure von Bund und Ländern umgesetzt. Künftig soll einmal jährlich, jeweils zum 31. Januar, erhoben werden, wie viele untergebrachte Wohnungslose es gibt. Erfasst werden sollen dabei auch Daten zu Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit. Die Wohnungslosenstatistik soll erstmals zum Stichtag 31. Januar 2022 erhoben werden. Frage 13. Wie soll diese ausgestaltet und wissenschaftlich begleitet werden? Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) formuliert zum ersten Mal eine ge- setzliche Verpflichtung zur dauerhaften Erfassung wohnungsloser Menschen. Damit stellt der Gesetzentwurf ein Novum in der Wohnungslosenhilfe dar. Jedoch bleiben Teilgruppen von woh- nungslosen Menschen, die nicht untergebracht sind, die aber im Rahmen von ambulanter Versor- gung Beratungen suchen, unberücksichtigt. Aus diesem Grund wurde das WoBerichtsG unter § 8 um eine „Ergänzende Berichterstattung“ erweitert. Somit wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 8 Absatz 2 regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, einen gesonderten Bericht über Umfang und Struktur dieser wohnungslosen Personen oder Haushalte vorlegen. Im Rahmen des Berichts sollen auch Informationen über Menschen mit Behinderungen oder Beein- trächtigungen, die wohnungslos sind, gewonnen werden. Hieran werden sich auch die wissen- schaftlichen Expertisen für Hessen orientieren. In Ergänzung dazu sollen unter Einbindung des Beirats zur Landessozialberichterstattung und der Expertise der Hessischen Fachkommission Wohnungslosenhilfe Strukturen und Zusammenhänge von lebenslagen- oder lebensphasenspezifi- schen Wohnungsnotfällen aufgeklärt werden. § 7 Abs. 1b WoBerichtsG stellt zudem sicher, dass das Hessische Statistische Landesamt zu Forschungszwecken auf die jeweiligen Einzeldatensätze",
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Um entsprechende sozialpolitische Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit zu entwickeln, ist für Hessen eine bundesgesetzlich verpflichtende, einheitlich geregelte, integrierte Wohnungslosenstatistik (sowohl von den Kommunen ordnungsrechtlich untergebrachte als auch von den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebrachte Personen) notwendig. Nur so können dem Bund, den Ländern und auch den Gebietskörperschaften auf einheitlicher fundierter Basis Daten für die Erstellung ihrer Landessozialberichte und die Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Eine freiwillige, nicht repräsentative, teilweise durch Einrichtun- gen, teilweise durch Dienste oder angeworbene Honorarkräfte erhobene und damit lückenhafte Wohnungs- und Obdachlosenbefragung, wie z.B. in Hamburg, erscheint dagegen für Hessen nicht ausreichend. Ungeachtet dessen wäre eine stichtagsbezogene flächendeckende Erfassung aller im Freien schlafenden und biwakierenden Menschen – anders als in einer Stadt wie Hamburg – in einem Flächenland wie Hessen nicht ohne Weiteres umsetzbar. Frage 15. Gibt es aktuell oder gab es in den vergangenen zehn Jahren Forschungsprojekte zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Hessen? Wenn ja, welche? Im Rahmen der von Bund und Ländern geplanten Einführung einer bundesweiten Wohnungslo- senstatistik für alle Länder hat die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Forschungsvorhaben durchgeführt und die Entstehung, den Verlauf und die Struktur von Wohnungslosigkeit und Stra- tegien zu ihrer Vermeidung und Behebung untersucht. Der Ergebnisbericht (Nr. 534) wurde im September 2019 vorgelegt. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen sozialpolitische Strategien, mit denen Kommunen versuchen, das Eintreten von Wohnungslosigkeit zu verhindern und woh- nungslose Menschen bei der Überwindung ihrer Lebenslage zu unterstützen. Dazu wurde eine Onlineerhebung in ausgewählten – auch hessischen – kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden (165), Landkreisen (39) sowie bei freien Trägern und Jobcentern (87) durchge- führt. Frage 16. Welche Erinnerungs- und Gedenkorte gibt es in Hessen, die sich mit Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von wohnungs- und obdachlosen Menschen als sogenannte „Asoziale“ während der Zeit des Nationalsozialismus befassen? Nach Auskunft der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) befasst sich die Ge- denkstätte Breitenau als eine der zentralen Gedenkstätten in Hessen maßgeblich mit Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von wohnungs- und obdachlosen Menschen als sogenannte „Asozi- ale“ während der Zeit des Nationalsozialismus. Sie ist eine Gedenk- und Bildungseinrichtung, die im Jahr 1984 von der Gesamthochschule Kassel eingerichtet wurde. Seit 1986 ist der „Verein zur Förderung der Gedenkstätte und des Archivs Breitenau e.V.“ Träger der Gedenkstätte. Die Gedenkstätte befindet sich am Ort der ehemaligen Arbeitsanstalt Breitenau (1874 bis 1949), deren Träger der Bezirkskommunalverband war. Zwischen 1933 und 1934 waren neben der Gruppe den „Arbeitshausinsassen“, die aus kriminalisierten Randgruppen sowie Fürsorgeemp- fängerinnen und -empfängern bestand, in der Anstalt auch politische Gegnerinnen und Gegner der Nationalsozialisten inhaftiert. Zwischen 1940 und 1945 richtete die Geheime Staatspolizei außerdem ein Arbeitserziehungslager ein. Hier waren überwiegend ausländische Zwangsarbeite- rinnen und -arbeiter untergebracht, aber auch deutsche „Schutzhaftgefangene“, unter ihnen sog. Asoziale. Die Gedenkstätte Breitenau erinnert an die Verfolgten des ehemaligen Konzentrations- und Ar- beitserziehungslagers Breitenau während der NS-Zeit und steht darüber hinaus mit Archiv und Bibliothek einem Fachpublikum und der Öffentlichkeit für Forschungs- und Recherchezwecke zur Verfügung. Frage 17. Wie trägt die Landesregierung zum Erhalt dieser Orte und zur Wahrung des Andenkens an diese NS-Opfergruppe bei? Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) unterstützt durch institutionelle För- derungen indirekt den Erhalt authentischer historischer Orte zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und zur Wahrung des Andenkens an verschiedene NS-Opfergruppen, wobei",
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            "content": "6                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 beim Erhalt dieser Orte allerdings grundsätzlich die Träger der jeweiligen Einrichtung zuständig sind. In diesem Kontext fördert das Land Hessen seit vielen Jahren auch die Gedenkstätte Brei- tenau über die HLZ. Auch im Kontext dieser institutionellen Förderung sind die drei Standardwerke entstanden, die sich mit Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von wohnungs- und obdachlosen Menschen als sogenannte „Asoziale“ während der Zeit des Nationalsozialismus und der Wahrung des Anden- kens an diese NS-Opfergruppe befassen: - Wolfgang Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau. Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Zuhälter und Fürsorgeempfänger in der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (1874 bis 1949), Kassel 1992. - Dietfrid Krause-Vilmar, Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftlager 1933/34, Marburg 1997. - Gunnar Richter, Das Arbeitserziehungslager Breitenau (1940-1945). Ein Beitrag zum natio- nalsozialistischen Lagersystem. Straflager, Haftstätte und KZ-Durchgangslager der Gestapos- telle Kassel für Gefangene aus Hessen und Thüringen, Kassel 2009. Zudem unterstützt die HLZ authentische Orte zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialis- mus, hier speziell die Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von wohnungs- und obdachlosen Menschen als sogenannte „Asoziale“ während der NS-Zeit sowie Projekte zur Wahrung des An- denkens an diese NS-Opfergruppe, in zahlreichen Kooperationen auf Projektbasis. Zum Umgang mit Wohnungslosen während des Kaiserreichs, der Weimarer Republik sowie der NS-Zeit fand beispielsweise zuletzt im September 2019 mit Förderung der HLZ eine Lehrkräftefortbildung (UNESCO-Projektschulen) an der Gedenkstätte Breitenau statt, bei der die Wanderausstellung „Wohnungslose im Nationalsozialismus“ der „BAG Wohnungslosenhilfe e.V.“ gezeigt und di- daktisch bearbeitet wurde. Dieselbe Ausstellung war, eingebettet in ein Rahmenprogramm und ebenfalls gefördert durch die HLZ, im November 2019 in der Katharinenkirche (Frankfurt am Main) zu sehen. Frage 18. Welche Stellen in der Landesregierung befassen sich mit Themen Wohnungs- und Obdachlosigkeit, deren Prävention und Behebung? Wie arbeiten diese zusammen? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration befasst sich im Grundsatz mit der The- matik, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist mittelbar betroffen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und XII zuständig, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Ener- gie, Verkehr und Wohnen für den Wohnungsbau. Die beiden Häuser arbeiten in der „Allianz für Wohnen“ zusammen. II. Präventions- und Hilfestrukturen bei Wohnungslosigkeit Frage 19. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln in Hessen die Zuständigkeiten für Hilfegewährung bei dro- hender oder akuter Wohnungs- oder Obdachlosigkeit? Die §§ 67 ff. SGB XII regeln die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Die gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit in Hessen ist geregelt in § 2 Hessisches Ausfüh- rungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Frage 20. Welche Stellen (kommunale Behörden, freie Träger) sind in den hessischen Kommunen für die Hilfegewährung verantwortlich? (bitte aufschlüsseln) Für die Hilfegewährung sind bei den Kommunen die Träger der Sozialhilfe und darüber hinaus der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Nach § 5 Abs. 2 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe mit den Kirchen und den Religions- gesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusam- menarbeiten. Hieraus können sich vielerlei Kooperationen entwickeln, die im Einzelnen nicht aufgeschlüsselt werden können. Frage 21. Welche gesetzlichen oder weiteren Initiativen hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren ergriffen, um Hilfestrukturen der Prävention oder Beendigung von Wohnungs- und Obdach- losigkeit zu stärken? Hierzu wird auf die Initiativen der Hessischen Fachkonferenz Wohnungshilfe zur Verbesserung und Zukunftssicherung bezogen auf die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig- keiten in Hessen (siehe Antworten zu den Fragen 9 und 10) Bezug genommen.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537               7 Frage 22. Wie ist sie in den vergangenen zehn Jahren diesbezüglich im Bundesrat aktiv geworden? Die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung wurde wiederholt auf Fachministerkonfe- renzen thematisiert. Auf der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz bzw. Amtschefkonferenz am 4. und 5. Oktober 2017 in Nauen haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder die Initiative der Bundesregierung begrüßt, eine bundesweite Wohnungslosen-/Wohnungslosennotfallstatistik einzuführen. Ferner haben sich Hes- sen und die anderen Länder bereit erklärt, an der inhaltlichen Erarbeitung dieser einheitlichen Bundesstatistik mitzuwirken, und dafür plädiert, die kommunale Ebene und die Organisationen der freien Träger frühzeitig einzubinden. Diese Haltung wurde nochmals auf der 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2018 (Amtschefkonferenz am 24. und 25. Oktober 2018 in Bochum) bekräftigt und das BMAS gebeten, die entsprechenden Aktivitäten fortzusetzen. Fachlich hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nach Maßgabe des ASMK-Beschlusses von Dezember 2017 unter Federführung des BMAS – gemeinsam mit den Ministerien anderer Länder, der BAG-Wohnungslosenhilfe und den Wohlfahrtsverbänden – an der Einführung einer Woh- nungslosenstatistik mitgewirkt. Prävention Frage 23. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosig- keit zu? Frage 24. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren ergriffen, um Wohn- und Obdachlosigkeit präventiv zu begegnen? Frage 25. Wie beurteilt sie den Erfolg dieser Maßnahmen angesichts zunehmender Wohnungs- und Obdach- losigkeit? Frage 26. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode, um die Prä- vention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu stärken? Die Fragen 23 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Hessische Landesregierung misst der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit einen hohen Stellenwert zu. Sie begrüßt insbesondere die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft Woh- nungslosenhilfe e.V. (BAG W), für präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungs- verlusten zu werben, gute Modelle vorzustellen und die Kooperation zwischen den Akteuren Kommune, Wohnungswirtschaft, private Vermieter und freie Träger der Wohnungslosenhilfe zu verbessern. Dabei ist der Blick nicht nur auf die Großstädte gerichtet, sondern auch explizit auf den ländlichen Raum. Die Präventionstagungen der BAG W finden immer in unterschiedlichen Regionen statt und auch nur als eintägige Fachtagung, um dadurch zahlreichen kommunalen und freiverbandlichen Einrichtungen und Institutionen die Teilnahme zu erleichtern. Die 12. Präven- tionstagung der BAG W fand am 27. Juni 2019 in Darmstadt statt. Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind meist das Ergebnis von kritischen Lebensereignissen und Lebenslagen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Umwandlung des Arbeitsvertrages mit niedriger Entloh- nung, Scheidung, Miet- und Energieschulden, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Wohnung führen. Innerhalb der Schuldnerberatung ist man neben der ureigenen Beratungsaufgabe immer wieder auf der Suche nach Lösungsansätzen, um die Ursachen von Überschuldung wirksam zu bekämp- fen. Dementsprechend sind die Schuldnerberatung und die ihr angegliederten Bereiche seit vielen Jahren bemüht, unterschiedliche Programme und Konzepte der Prävention anzuwenden. Mit einer gezielten Schuldnerberatung wird daher bereits heute gezielte Präventionsarbeit geleistet, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit verhindern kann. Die Hessische Landesregierung fördert aner- kannte Schuldnerberatungsstellen mit kommunalisierten Landesmitteln in Höhe von insgesamt 2 Mio. € pro Jahr. Diese Förderung soll auch zukünftig gewährt werden. Frage 27. In wie vielen Fällen wurden in Hessen in den vergangenen zehn Jahren Darlehen nach den ver- schiedenen Sozialgesetzbüchern zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit gewährt? (bitte nach Jah- ren und jeweiligem Hilfetatbestand aufschlüsseln) Frage 28. Welche Maßnahmen der hessischen Kommunen sind der Landesregierung bekannt, die sich auf die Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beziehen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städ- ten aufschlüsseln) Frage 29. Wie wird sichergestellt, dass diese Hilfsangebote tatsächlich zur Kenntnis genommen werden (bspw. durch aufsuchende Arbeit)? Frage 30. Wie wird in den hessischen Kommunen sichergestellt, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Per- sonen rechtzeitig auf Hilfs- und Unterstützungsangebote hingewiesen werden? Frage 31. Welche Ansätze gibt es in Hessen, um bei drohender Wohnungslosigkeit proaktiv auf die betroffe- nen Personen mit Unterstützung zugehen zu können?",
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            "content": "8                                      Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Frage 32. Wie beurteilt die Landesregierung die übergreifende Kooperation von Hilfeträgern im Sinne von Schnittstellenarbeit in den hessischen Kommunen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlo- sigkeit? Frage 33. In welchen Hessischen Kommunen gibt es kooperative Formen wie Wohnungssicherungsstellen? Wie und zu welchen Bedingungen arbeiten diese? Frage 34. Welche kommunalen Projekte sollten nach Auffassung der Landesregierung (im Sinne von best practice) hessenweit verallgemeinert werden und plant die Landesregierung eine entsprechende Ini- tiative zu ergreifen? Frage 35. Vor welchen Herausforderungen stehen die genannten Projekte nach Kenntnis der Landesregie- rung? Die Fragen 27 bis 35 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 36. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung datenschutzkonform eine Information über ausge- sprochene Mahnungen oder eingereichte Räumungsklagen an Hilfe- und Unterstützungsstrukturen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit gelangen, um einem drohenden Wohnungsverlust rechtzei- tig begegnen zu können? Eine Information über ausgesprochene Mahnungen oder eingereichte Räumungsklagen an Hilfe- und Unterstützungsstrukturen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit zwecks rechtzeitiger Ver- meidung eines drohenden Wohnungsverlustes kann datenschutzkonform – als Ausdruck informa- tioneller Selbstbestimmung – in erster Linie durch die Betroffenen selbst gegeben werden. Dane- ben kann aber auch jede öffentliche oder nicht öffentliche Stelle diese Information den Hilfe- und Unterstützungsstrukturen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit zukommen lassen, um einem bevorstehenden Wohnungsverlust entgegenzuwirken, wenn eine Einwilligung des Betroffenen hinsichtlich dieser Informationsweitergabe vorliegt (Art. 6 Abs. 1a) Europäische Datenschutz- grundverordnung). Frage 37. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung kommunalen Projekten und Initiativen, die sich der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit widmen? Frage 38. Betrachtet sie diese Unterstützung als ausreichend? Wenn nein, wie und wann will die Landesregierung ihr Engagement verstärken? Die Fragen 37 und 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine statistische Erhebung von kommunalen Projekten, die durch die Landesregierung unterstützt werden, erfolgt nicht. Frage 39. Wie viele Menschen haben in den vergangenen zehn Jahren offene Beratungsangebote zur Vermei- dung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Hessen genutzt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie Jahren aufschlüsseln) Hierüber liegen der Landesregierung keine umfassenden Erkenntnisse vor. Die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe hat hierzu folgende Zahlen geliefert: 2009       2011         2013         2015        2017 Persönlich beratene Personen:                   12.571     13.399       12.856       14.522       14.013 Anteil der beratenen Männer:                     9.303      9.782        9.513       10.456       10.187 Anteil der beratenen Frauen:                     3.268      3.617        3.343        4.066        3.826 Mit deutscher Staatsangehörigkeit                9.555     10.184        8.815        7.682        7.749 EU-Ausländer                                     1.508      1.741        2.330        3.098        3.015 Mit sonstiger Staatsangehörigkeit                1.508      1.474        1.711        3.742        3.249 Telefonisch beratene Personen je 3.676      2.756        3.490        5.060        5.916 Einrichtung Gesamt                                          16.147     16.155       16.346       19.582       19.929 Frage 40. Wie viele Menschen haben in den vergangenen zehn Jahren wegen Mietschulden bei Schuldenbe- ratungsstellen in Hessen vorgesprochen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie Jahren aufschlüsseln) Die sogenannte Überschuldungsstatistik des Bundes ist relativ neu, die Teilnahme daran ist frei- willig. Erst seit dem Jahr 2018 sind repräsentative Zahlen für Hessen möglich. Nach der vom",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537              9 Statistischen Bundesamt am 28. Mai 2019 herausgegebenen Statistik zur Überschuldung privater Personen beträgt die Anzahl der in Hessen im Jahr 2018 beratenen Personen 30.074 Menschen. Davon sind 15,3 % wegen Mietschulden beraten worden. Frage 41. Wie viele Wohnungen halten die hessischen Kommunen selbst oder in kommunalen Unternehmen vor, um bei drohender Wohnungs- oder Obdachlosigkeit Wohnraum zuweisen zu können? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 42. Was passiert, wenn diese bereits belegt sind? Frage 43. Wie oft wird zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in solchen Fällen auf Pensionen oder Hotels zurückgegriffen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 44. Welche hessischen Kommunen haben in welchem Umfang Belegungsrechte für welche Personen- gruppen vertraglich vereinbart, um bei Wohnungsnotfällen reagieren zu können? Frage 45. Wie oft kam es in den hessischen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren aus welchen Gründen zu einer vorzeitigen Ablösung von Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau? (bitte einzeln aufführen und begründen) Frage 46. Wie oft haben in den vergangenen zehn Jahren hessische Kommunen die Wiedereinweisung von durch Wohnungslosigkeit bedrohten Personen verfügt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten und Jahren aufschlüsseln) Die Fragen 41 bis 46 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Hilfestrukturen Frage 47. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Hilfe bei akuter Wohnungs- und Obdachlosig- keit zu? Es handelt sich um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, die in § 67 f. SGB XII geregelt ist. Hilfen bei akuter Wohnungs- und Obdachlosigkeit nehmen aus der Sicht der Landes- regierung einen zentralen Stellenwert für den betroffenen Personenkreis ein. Frage 48. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren ergriffen, um Wohn- und Obdachlosigkeit zu begegnen? Nachfolgende Aufstellung, in der die Bewilligungen der einzelnen Bauprogramme zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Programmjahres dargestellt sind: Programmjahr                     Bauprogramm                                            Wohneinheiten 2008                             Mietwohnungsbauprogramm                                      328 Modernisierung                                               214 2009                             Mietwohnungsbauprogramm                                      107 Modernisierung                                               147 2010                             Mietwohnungsbauprogramm                                      649 Modernisierung                                               284 2011                             Mietwohnungsbauprogramm                                      575 Modernisierung                                               240 2012                             Mietwohnungsbauprogramm                                     1.492 Modernisierung                                                92 2013                             Mietwohnungsbauprogramm                                      251 Modernisierung                                               193 2014                             Mietwohnungsbauprogramm                                      404 Modernisierung                                               334 Erwerb von Belegungsrechten                                  646 Studentisches Wohnen                                         131",
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            "content": "10                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Programmjahr                       Bauprogramm                                             Wohneinheiten 2015                               Mietwohnungsbauprogramm                                       456 Modernisierung                                                176 Studentisches Wohnen                                          277 2016                               Mietwohnungsbauprogramm                                       213 Modernisierung                                                109 Studentisches Wohnen                                          256 2017                               Mietwohnungsbauprogramm                                       326 Modernisierung                                                 78 Studentisches Wohnen                                           69 Kommunalinvestitionsprogramm                                  256 Erwerb von Belegungsrechten                                   473 2018                               Mietwohnungsbauprogramm                                       595 Modernisierung                                                160 Kommunalinvestitionsprogramm                                  321 Studentisches Wohnen                                           66 Erwerb von Belegungsrechten                                   463 Insgesamt:                                                                                     10.381 Frage 49. Wie beurteilt sie den Erfolg dieser Maßnahmen angesichts zunehmender Wohnungs- und Obdach- losigkeit? Frage 50. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode, um Woh- nungs- und Obdachlosigkeit zu überwinden? Die Fragen 49 und 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Spezielle Wohnungsbauprogramme für Wohn- und Obdachlose gibt es innerhalb der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen nicht. Allerdings hat die Hessische Landesregierung in den letzten zehn Jahren den Wohnungsbau durch höhere Fördersummen und neue Förderpro- gramme verstärkt vorangetrieben. Dadurch stehen mehr Wohnungen zur Verfügung. Dies trägt indirekt dazu bei, dass auch für Wohnungs- und Obdachlose mehr Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Frage 51. Welche Maßnahmen der hessischen Kommunen sind der Landesregierung bekannt, die sich auf die Behebung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beziehen? (bitte aufschlüsseln) Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 52. Wie beurteilt die Landesregierung die übergreifende Kooperation von Hilfeträgern im Sinne von Schnittstellenarbeit in den hessischen Kommunen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdach- losigkeit? Die Hessische Landesregierung begrüßt Kooperationsstrukturen von Hilfeträgern in Hessischen Kommunen nachdrücklich. Dadurch wird die Grundlage für die Verbesserung von Hilfenageboten und Unterstützungsstrukturen geschaffen. Frage 53. Welche kommunalen Projekte sollten nach Auffassung der Landesregierung (im Sinne von best practice) hessenweit verallgemeinert werden und plant die Landesregierung eine entsprechende Ini- tiative zu ergreifen? Frage 54. Vor welchen Herausforderungen stehen die genannten Projekte nach Kenntnis der Landesregie- rung? Die Fragen 53 und 54 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine Erfassung und Auswertung kommunaler Projekte mit dem Ziel einer hessenweiten Verall- gemeinerung ist bisher nicht erfolgt.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537                   11 Frage 55. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung kommunalen Projekten und Initiativen, die sich der Beendigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit widmen? Frage 56. Betrachtet sie diese Unterstützung als ausreichend? Wenn nein, wie und wann will die Landesre- gierung ihr Engagement verstärken? Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Es handelt sich um kommunale Projekte, für deren Unterstützung keine Landesmittel bereitstehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 79 und 80 verwiesen. Frage 57. Wie viele wohnungslose Personen leben derzeit in Hessen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 58. Wie hat sich die Zahl der wohnungslosen Menschen in Hessen, die in öffentlich-rechtlicher Unter- bringung leben, in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 59. Wie lange leben wohnungslose Menschen im Durchschnitt in einer öffentlich-rechtlichen Unter- bringung, bis sie in ein reguläres Mietverhältnis zurückkehren können? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 60. Wie hat sich diese Aufenthaltsdauer in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren verändert? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 61. Wie viele wohnungslose Personen leben aktuell länger als ein, zwei, drei, vier, fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung? (bitte nach Kreisen und kreis- freien Städten aufschlüsseln) Frage 62. Wie haben sich die Plätze zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Hessen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 63. Welche hessischen Kommunen planen nach Kenntnis der Landesregierung einen Ausbau von ent- sprechenden Unterbringungsmöglichkeiten? Frage 64. Wie viele der Plätze zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hessen sind barrierefrei? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 65. Wie verteilten sich die öffentlich-rechtlichen Unterbringungen auf a)       Notunterkünfte, a) sogenannte Übergangswohnungen, b) öffentliche Wohnungsgeber, c) private Wohnungsgeber, d) Hotels oder Pensionen, e) Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, f) stationäre medizinische oder psychiatrische Einrichtungen und g) Pflegeeinrichtungen? (bitte jeweils nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 66. Wie viele Notschlafplätze werden in Hessen derzeit vorgehalten? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 67. Wie hat sich die Zahl der Notschlafplätze in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren ent- wickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 68. Wie hoch war die durchschnittliche Belegungsquote von Notschlafplätzen in Hessen im vergange- nen Winter? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 69. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung der bauliche Zustand von Notunterkünften für wohnungs- und obdachlose Menschen in Hessen? Frage 70. Gibt es rechtliche Mindeststandards zur baulichen Voraussetzung, zur Wiederherstellung vor einem Nutzerwechsel oder zur Möblierung? Frage 71. Welche Unterbringungsformen bieten hessische Kommunen im Rahmen von Notunterkünften an (Wohnungen für Familien, Wohnungen für Alleinstehende, sogenannte WGs, gemeinsam genutzte Zimmer für Alleinstehende, Container usw.)? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüs- seln) Die Fragen 57 bis 71 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 72. Plant die Landesregierung ein Investitionsprogramm zur baulichen Sanierung und ggf. Erweiterung von Notunterkünften für wohnungs- und obdachlose Menschen in Hessen aufzulegen? Wenn ja, wann und in welchem finanziellen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Ein entsprechendes Investitionsprogramm ist derzeit nicht geplant.",
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            "content": "12                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Frage 73. Welche medizinischen Angebote gibt es in Hessen, die sich konkret an wohnungs- und obdachlose Menschen richten? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten, sowie der Möglichkeit stationärer bzw. ambulanter Behandlung aufschlüsseln) Frage 74. Welche dieser Angebote können von Menschen genutzt werden, die keinen Krankenversicherungs- schutz haben? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 75. Welche dieser Angebote können anonym genutzt werden? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städ- ten aufschlüsseln) Frage 76. Welche Hilfsangebote gibt es in Hessen, die sich speziell an wohnungs- und obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen richten? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten, sowie statio- när/ambulant aufschlüsseln) Frage 77. Wie viele Kältebusse oder vergleichbare Hilfsmaßnahmen gibt es in welchen hessischen Kommu- nen? Frage 78. Wie viele obdachlose Menschen konnten in den vergangenen zehn Jahren mit Kältebussen oder vergleichbaren Angeboten erreicht werden (bitte je nach Angebot und einzelnen Wintern aufschlüs- seln) Die Fragen 73 bis 78 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 79. Wie steht die Landesregierung zu dem Hilfeansatz Housing first? Aus sozialrechtlicher Sicht ist der Gedanke der gezielten Vergabe von Mietverträgen an obdach- lose Menschen zu begrüßen, weil dadurch der sich aus § 67 SGB XII ergebende Leistungsan- spruch und die in § 68 SGB XII konkretisierte Maßnahme auf Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung sozialverträglich umgesetzt wird. Frage 80. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung entsprechende Angebote in Hessen? Wenn ja, wird dieses durch die Landesregierung unterstützt? Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung ein entsprechendes (Modell-)Projekt aufzulegen oder zu unterstützen? Förderfähige Projekte werden durch die Landesregierung wohlwollend und mit dem Ziel einer finanziellen Unterstützung geprüft. Frage 81. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der Neuen Wohnraumhilfe gGmbH in Darmstadt? Frage 82. Wie schätzt sie insbesondere die Projekte „Wir brauchen dein Vitamin B“ und das Passivhaus SozialPlus ein? Die Fragen 81 und 82 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung bewertet die Maßnahmen positiv, sie werden prinzipiell begrüßt. III. Wohnungslosigkeit und Einkommenssituation Frage 83. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Einkommenssituation von Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit in Hessen betroffen sind? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 84. Wie viele Menschen in Hessen sind nach Kenntnis der Landesregierung trotz eigener Erwerbstä- tigkeit obdachlos, wohnungslos oder von ungesichertem bzw. ungenügendem Wohnraum betroffen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 85. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 86. Wie viele der Betroffenen sind vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt oder arbeiten in prekären Beschäf- tigungsverhältnissen? Die Fragen 84 bis 86 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 87. Welche wesentlichen Ursachen sieht die Landesregierung für Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen mit eigenem Erwerbseinkommen? Wesentliche Ursachen sind das zu geringe Angebot an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungsgebieten und eine bundesweite Verminderung des Sozialwohnungsbestandes. Es fehlt",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537           13 insbesondere an bezahlbarem Wohnraum für Menschen im Niedrigeinkommensbereich. Alleiner- ziehende und junge Erwachsene sind dabei besonders vulnerable Personengruppen, aber auch die Gruppe der Billigjobber und -jobberinnen, der Soloselbstständigen und anderer prekär beschäf- tigten Menschen birgt im Zusammenhang mit zu wenig bezahlbarem Wohnraum für diese Perso- nengruppen die Gefahr von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Frage 88. Welche Lösungsansätze sieht und verfolgt die Landesregierung, um Menschen, die trotz Erwerbs- tätigkeit als Wohnungsnotfälle einzustufen sind, abzusichern? Die Hessische Landesregierung vertritt die Auffassung, dass – wenn trotz aller Bemühungen ein Wohnungsverlust nicht verhindert werden kann – in ausreichender Zahl menschenwürdige ord- nungsrechtliche Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, verbunden mit Be- ratungs- und Unterstützungsangeboten zur schnellstmöglichen Wiedererlangung einer eigenen Wohnung. Die ordnungsrechtliche Unterbringung soll unabhängig von sozialhilferechtlichen An- sprüchen erfolgen. Frage 89. Wie viele Menschen in Hessen sind nach Kenntnis der Landesregierung trotz des Bezugs von So- zialleistungen obdachlos, wohnungslos oder von ungesichertem bzw. ungenügendem Wohnraum betroffen? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 90. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Arbeitslosengeld I? Frage 91. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Arbeitslosengeld II? Frage 92. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen ergänzende Leistungen (sog. Aufstockerinnen und Aufstocker)? Frage 93. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen eine Rente bzw. Pension? Die Fragen 90 bis 93 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 94. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Sozialhilfe (§ 67 SGB XII)? Frage 95. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII)? Die Fragen 94 und 95 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen führt dazu aus, dass in dessen Zuständigkeitsbe- reich nur in wenigen Einzelfällen für wohnungs- bzw. obdachlose Menschen Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII geleistet wird. Die Leistungen des § 67 SGB XII sind nachrangig gegenüber den Leistungen nach § 53 SGB XII. Der LWV Hessen erfasst im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe nicht, ob diese Per- sonen zuvor dem Personenkreis der Wohnungslosen zugehörig waren. Menschen, die in Ange- boten nach § 67 SGB XII betreut werden und psychisch krank oder abhängigkeitserkrankt sind, nehmen die vorrangige Hilfe häufig (noch) nicht in Anspruch und erhalten deshalb Hilfen nach § 67 SGB XII. Aus den genannten Gründen wird deutlich, dass nur eine geringe Anzahl von Menschen bereits in Einrichtungen nach § 67 SGB XII übergangsweise Eingliederungshilfe erhält. Eine statistische Erhebung existiert hierzu nicht. Frage 96. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Kindergeld? Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 97. Wie viele obdach- bzw. wohnungslose Menschen in Hessen beziehen Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz? Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden grundsätzlich in entsprechenden Unterkünften un- tergebracht und sind in der Regel von Obdachlosigkeit nicht betroffen. Frage 98. Wie haben sich die Zahlen von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Sozialleistungsbezug in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? Frage 99. Welche wesentlichen Ursachen sieht die Landesregierung für Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen mit Anspruch auf bzw. Bezug von Sozialleistungen? Frage 100. Welche weiteren Einkommensquellen spielen nach Kenntnis der Landesregierung eine Rolle bei der Existenzsicherung von wohnungs- und obdachlosen Menschen?",
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            "content": "14                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Frage 101. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Zusammenhang von Wohnungs-/Obdachlosig- keit in Hessen und b) dem Verkauf von Straßenzeitungen, c) Flaschensammeln, d) Straßenmusik, e) Betteln oder f) Prostitution g) zur Existenzsicherung? Die Fragen 98 bis 101 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich Frage 99 wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. IV. Wohnungslosigkeit und Zwangsräumungen Frage 102. Wie viele Räumungsklagen wurden in Hessen in den vergangenen zehn Jahren eingereicht? (bitte nach Jahren und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 103. Wie viele Zwangsräumungen wurden in Hessen in den vergangenen zehn Jahren vollzogen? (bitte nach Jahren und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 102 und 103 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 104. Wie viele Zwangsräumungen waren durch Mietschulden begründet? Frage 105. Wie viele Zwangsräumungen waren durch sogenanntes „mietwidriges Verhalten“ begründet? Frage 106. In wie vielen Fällen betrafen die Zwangsräumungen a) alleinstehende Personen (bitte getrennt ausweisen nach männlich/weiblich/divers), b) Paare, c) Alleinerziehende mit Kind(ern), d) Familien, e) Personen, die eine Rente oder eine Pension erhalten, f) Migrantinnen und Migranten, g) Menschen mit Behinderungen, h) Menschen mit psychischen Erkrankungen oder i) suchterkrankte Menschen? Die Fragen 104 bis 106 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Anga- ben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 107. In wie vielen Fällen konnten in den vergangenen zehn Jahren Zwangsräumungen durch Mietschul- denübernahmen verhindert werden? (bitte nach Jahresscheiben und übernehmenden Kommunen aufschlüsseln) Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 108. Wie steht die Landesregierung zu einem gesetzlichen Verbot von Zwangsräumungen in die Woh- nungs- bzw. Obdachlosigkeit? Die Polizei wird bei Zwangsräumungen in der Regel im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe tätig, um die Räumung durchzusetzen. Die fachliche Bewertung der Räumung obliegt der zustän- digen Stelle. Ein gesetzliches Verbot von Zwangsräumungen ist nach Ansicht der Hessischen Landesregierung im Übrigen nicht zielführend. Um Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit zu vermeiden, sollte das Verfahren aber besonders sensibel umgesetzt werden. V. Geschlechtsspezifische Aspekte von Wohnungslosigkeit Frage 109. Wie viele Frauen, Trans*-Personen und inter* Menschen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 110. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 109 und 110 werden gemeinsam beantwortet:",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537               15 Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 111. Welche strukturellen Unterschiede lassen sich nach Kenntnis der Landesregierung zwischen Woh- nungs- und Obdachlosigkeit von Frauen und cis-Männern, Trans*-Personen und inter* Menschen und den daraus jeweils resultierenden Unterstützungs- und Hilfebedarfen feststellen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 112. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose alleinstehende Frauen, alleinerziehende Frauen, Schwangere, Trans*-Personen und/o- der inter* Menschen? Die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe hat folgende Angaben gemacht: - Heilsarmee Kassel, Übergangseinrichtung für Frauen, Am Donarbrunnen Kassel - Diakonisches Werk Darmstadt- Dieburg, Dezentrales Wohnen für Frauen, Benzweg 6 Darm- stadt - Mission Leben, OASE, Hilfeeinrichtung für Frauen in sozialen Notlagen, Dammstraße, Gie- ßen - Diakonisches Werk Frankfurt-Offenbach, Wohnheim Lilith - Wohnen für Frauen, Alfred- Brehm-Platz, Frankfurt - Diakonisches Werk Frankfurt-Offenbach, Wohnheim Hannah - Wohnen für Frauen, Kurt- Schumacher-Straße, Frankfurt - Soziale Hilfe Kassel, 4-Wände Wohnen für Frauen, Lüderitzstraße, Kassel - Horizont e.V., Frauenprojekt Notwände - Übergangswohnheim für Frauen, Spitalstraße, Die- burg - AKTION - Perspektiven für junge Menschen und Familien, Wohnheim für Frauen in bes. soz. Schwierigkeiten, Roonstraße, Gießen Frage 113. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose al- leinstehende Frauen, alleinerziehende Frauen, Schwangere, Trans*-Personen und/oder inter* Men- schen richten? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 114. In welchen hessischen Unterkünften für wohnungslose und obdachlose Menschen kann zu diesem Zeitpunkt keine geschlechtergetrennte Unterbringung garantiert werden? Wie beurteilt die Landes- regierung dies? Frage 115. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verdeckter Wohnungslosigkeit von Frauen* in Hessen? Die Fragen 114 und 115 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 116. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu (sexualisierter) Gewalt gegen und (Zwangs-)Pros- titution von obdach- und wohnungslosen Frauen, Trans*-Frauen und inter* Menschen? Lesbische, bisexuelle, trans* oder queere Frauen sind generell in besonderem Maß von (sexuali- sierter) Gewalt wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Selbstbeschreibung betroffen. Nach einer Studie der Europäischen Menschenrechtsagentur von 2012 haben 51 % der Lesben, 30 % der bisexuellen Frauen und 58 % der Trans* in Deutschland körperliche oder se- xuelle Übergriffe in den vergangenen zwölf Monaten erlebt. Auch eine Umfrage des online Por- tals „buzz feed“ aus 2018, in der 653 Fragbogen ausgewertet werden konnten, haben 64 % der Teilnehmenden Übergriffe wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität er- lebt. 80 % gaben an, im vergangenen Jahr verbal beleidigt oder diskriminiert worden zu sein, und 24,8 % der Teilnehmenden LSBTIQ berichten von teilweise sehr schwerwiegenden körper- lichen Attacken, z.B. getreten oder zu Boden geworfen oder gewürgt worden zu sein. 5 % der Befragten berichten von sexualisierter Gewalt. Auch obdach- und wohnungslose Frauen, trans*-Frauen oder queere Frauen sind dementspre- chend stark gefährdet, sexualisierte Gewalt zu erleben. Aufgrund dessen hat die Fachberatungs- stelle gewaltfreileben in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Frankfurt in der Beratungs- stelle des Zentrums Frauen in Frankfurt eine Beratung für wohnsitzlose Lesben, Trans* und queere Frauen eingerichtet. Das Beratungsangebot ist offen für Themen, die mit Wohnungslosig- keit verknüpft sind, aber auch die psychischen Belastungen der Nutzer*innen anspricht. Die Fachberatungsstelle gewaltfreileben thematisierte „LSBTIQ und Wohnungslosigkeit“ im letzten Jahr in verschiedenen Arbeitskreisen der Wohnungslosenhilfe, um die Vernetzung zu stärken. Es",
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            "content": "16                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 wurde deutlich, dass es derzeit keine Kooperationen zwischen Einrichtungen der LSBTIQ Commu- nity und Angeboten der Wohnungslosenhilfe gibt. Ungeachtet dessen befinden sich Lesben, Schwule und Trans* in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Insbesondere Trans*frauen sind in den Ein- richtungen häufig von Gewalt oder Diskriminierung betroffen. Lesben und Schwule äußern sich häufig nur gegenüber den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Da Transidentität wiederum nicht verborgen bleibt, sind insbesondere Trans*frauen hier vulnerabel. Hinzu kommt, dass bei vielen Trans*frauen keine Personenstandsänderungen vorliegen, sodass sie gemäß ihrem Ausweis dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind und daher nicht immer Zugang zu Unterkünften für Frauen haben. Einige frauenspezifische Einrichtungen haben inzwi- schen ihre Haltung geändert und nehmen auch Trans*frauen auf, sprechen sie auch mit ihrem weiblichen Namen an und führen sie in ihren Dokumenten als Frau. Das ist jedoch nicht in allen Einrichtungen der Fall. Die Fachberatungsstelle gewaltfreileben plant daher, die Vernetzung zu intensivieren und Schutzräume für Menschen, die von der Heteronorm abweichen, zu schaffen. Frage 117. In welchen hessischen Kommunen gibt es welche Unterstützungsangebote für Frauen, die aus Frau- enhäusern oder Frauenschutzwohnungen ausziehen wollen? Welche hessischen Kommunen halten für diesen Personenkreis spezielle Wohnungskontingente vor? Die kontinuierliche Aufstockung der kommunalisierten Landesmittel ermöglicht es den einzelnen Gebietskörperschaften bzw. Frauenhausträgern, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. So konnte beispielsweise 2017 in Kassel eine Schutz- wohnung angemietet werden, um Frauen und Kinder – bei gleichbleibender Platzzahl – flexibler unterbringen zu können. Auch der Verein Frauen helfen Frauen Darmstadt-Dieburg konnte durch Mittel des Hessischen Sozialbudgets eine barrierearme Schutzwohnung einrichten. VI. Wohnungslosigkeit von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen Frage 118. Wie viele Menschen unter 14, 16, 18, 21 und 27 Jahren sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 119. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 120. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über (nicht) abgeschlossene Schullaufbahnen und Ausbildungen bei wohnungs- und obdachlosen Kindern und Jugendlichen in Hessen? Frage 121. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose alleinlebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige? Welche davon sind nied- rigschwellig? Frage 122. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose al- leinlebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige richten? Frage 123. Wie gestaltet sich aus Sicht der Landesregierung die Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfeträger (nach SGB VIII, II, III und XII) im Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den hessischen Kommunen? Frage 124. In welchen hessischen Kommunen gibt es Verbundangebote der verschiedenen Hilfeträger? Frage 125. In den „Empfehlungen zur Durchsetzung des Anspruchs auf Hilfe für wohnungslose junge Voll- jährige nach § 41 SGB VIII“ der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe vom August 2010 wird u.a. die Einsetzung eines Koordinators für Hilfen für wohnungslose junge Volljährige in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt empfohlen. Welcher Kreis und welche kreisfreie Stadt sind dieser Empfehlung gefolgt? Die Fragen 118 bis 125 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 126. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit von jungen Volljährigen und dem Sondersanktionsrecht für Menschen unter 25 Jahren im Hartz-IV- Bezug (§ 31a Abs. 2 SGB II)? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall ein Zusammenhang zwischen dem voll- ständigen Entfallen des Arbeitslosengeldes II, das auch die Leistungen für Unterkunft und Hei- zung umfasst, und dem Phänomen der Obdachlosigkeit besteht. Eine solche Sanktionierung stellt die absolute Ausnahme mit nur wenigen Fallzahlen dar. Nähere Erkenntnisse liegen der Landes- regierung nicht vor.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537              17 VII. Wohnungslosigkeit von Familien Frage 127. Wie viele Familien sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 128. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 127 und 128 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 129. Welche besonderen Unterstützungs- und Hilfebedarfe ergeben sich für wohnungs- und obdachlose Familien aus Sicht der Landesregierung? Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die Landesregierung begrüßt es daher, wenn wohnungs- und obdachlose Personen ge- meinsam untergebracht werden können und familiengerechte Unterstützung erhalten. Frage 130. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose Familien? Frage 131. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose Fa- milien richten? Frage 132. In welchen hessischen Kommunen kann eine gemeinsame Notunterbringung von Familien aufgrund baulicher Beschränkungen nicht gewährleistet werden? VIII. Wohnungslosigkeit von Migrantinnen und Migranten Frage 133. Wie viele Migrantinnen und Migranten sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdach- los, wohnungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 134. Wie viele dieser Personen kommen aus einem EU-Mitgliedstaat, wie viele aus einem sogenannten Drittstaat? Frage 135. Wie viele dieser Personen sind Asylbewerberinnen und -bewerber oder haben ein erfolgreich ab- geschlossenes Asylverfahren? Frage 136. Wie viele dieser Personen haben einen ungeklärten oder ungültigen Aufenthaltstitel? Frage 137. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 138. Welche besonderen Unterstützungs- und Hilfebedarfe für Migrantinnen und Migranten ergeben sich aufgrund doppelter Diskriminierung? Frage 139. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose Migrantinnen und Migranten? Frage 140. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose Mig- rantinnen und Migranten richten? Die Fragen 130 bis 140 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 141. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Unterbringung von Arbeitsmigrantin- nen und -migranten in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum (bspw. in Firmen- oder Be- helfsunterkünften) in Hessen? Frage 142. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu polizeilichen Ermittlungen und juristischen Ver- fahren in Hessen bezüglich Mietwucher und Überbelegung von Wohnräumen in Verbindung mit der Unterbringung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten? Frage 143. Sind der Landesregierung Maßnahmen der Kommunen, ggf. in Zusammenarbeit mit den Jobcen- tern, in diesem Zusammenhang bekannt? Frage 144. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Landesregierung die Einschränkungen für Auslän- derinnen und Ausländer nach §23 SGB XII auf die soziale Lage der Betroffenen und die Zunahme von Wohnungs- und Obdachlosigkeit dieses Personenkreises? Die Fragen 141 bis 144 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.",
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            "content": "18                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 IX. Wohnungslosigkeit von älteren Menschen Frage 145. Wie viele ältere Menschen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen obdachlos, woh- nungslos oder leben in ungesichertem oder ungenügendem Wohnraum? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 146. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die Fragen 145 und 146 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 147. Welche besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe älterer wohnungs- und obdachloser Men- schen gibt es aus Sicht der Landesregierung? In § 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII werden Art und Umfang der Maßnahmen, die sich nach dem Ziel richten, die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern, beschrieben. Nach Abs. 2 Satz 3 sind bei der Hilfe geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten sowie besondere Fähigkeiten und Neigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus können alte Menschen noch eine andere Art der Hilfe erhalten, nämlich Alten- hilfe. Sie soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Maßnahmen der Altenhilfe sind vor allem: - Hilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, - Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahestehenden Personen ermöglicht, - Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste und, sofern erforderlich, - Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in ein Heim, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes. Frage 148. In welchen Kommunen gibt es spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebote für wohnungs- und obdachlose ältere Menschen? Frage 149. In welchen Kommunen gibt es Einrichtungen, die sich explizit an obdach- und wohnungslose ältere Menschen richten? Die Fragen 148 und 149 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kommunalen Spitzenverbände können solche Angaben nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. Frage 150. Welche Notwendigkeiten und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die gesundheitliche Ver- sorgung sowie ggf. pflegerische und palliative Versorgung älterer wohnungs- und obdachloser Menschen zu verbessern? Im Moment gibt es kein Instrument, diese Personengruppe zu erfassen. Hierzu zählen u.a. auch Arbeitsmigrantinnen und -migranten z.B. aus Rumänien und Bulgarien (Einreise für 3 Monate ohne Visum möglich), die behördlich in Deutschland oft nicht erfasst sind. In der Praxis ist diese Personengruppe nicht gesetzlich krankenversichert. Bei einem akuten Fall wie der Einweisung in eine Klinik, ggf. danach Überweisung in ein Pflegeheim, greifen die In- strumente der Sozialhilfe der örtlich zuständigen Stellen. Darüber hinaus werden derzeit im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Maßnah- men zur Förderung einer sog. anonymen Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversi- cherungsschutz vorbereitet. Mit dieser Maßnahme können Menschen ohne Krankenversicherungs- schutz ärztlich behandelt werden, ohne dass ihre Personendaten im Sozialleistungssystem erfasst werden. Für den Personenkreis Wohnung- und Obdachloser stellt häufig die Erfassung ihrer per- sönlichen Daten eine zusätzliche Hürde im Hinblick auf ihre gesundheitliche Versorgung dar. Mit der Einführung und Förderung der sog. anonymen Krankenhandlung durch die Landesregierung wird dieses Problem beseitigt. Frage 151. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Dauer der Wohnungs- oder Obdachlosigkeit von älteren wohnungs- und obdachlosen Menschen in Hessen? Frage 152. Wie hat sich diese in den vergangenen fünf, zehn und zwanzig Jahren entwickelt? Frage 153. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Zunahme von älteren Menschen in Hessen, die aufgrund von Altersarmut von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bedroht sind oder deshalb in den vergangenen Jahren wohnungs- oder obdachlos geworden sind?",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537          19 Die Fragen 151 bis 153 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Laut aktueller Wohnungsnotfallstatistik der Liga Hessen entfällt von den 3.901 erfassten Personen auf die Gruppe der über 50-Jährigen ein Anteil von 38 %. Nach Angabe der Liga der Freien Wohlfahrtspflege e.V. wenden sich immer mehr ältere Personen mit ihren Hilfebedarfen an die Einrichtungen und Dienste. Als Gründe für diesen Anstieg wird vermutet, dass sich die gesamt- wirtschaftliche Lage für diese Altersgruppe in den letzten Jahren verschlechtert hat und somit auch wohnungslose Erwerbsfähige zunehmend kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Außerdem legt der Anstieg nahe, dass es viele Menschen gibt, die in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe verbleiben. So war 2018 rund ein Fünftel der wohnungslosen Menschen über 50 Jahren in stationären Einrichtungen untergebracht. Frage 154. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um zunehmende Wohnungs- oder Obdachlosigkeit älterer Menschen aufgrund von Altersarmut zu verhindern? Aufgrund der demografischen Entwicklung steigen gesamtgesellschaftlich auch Risikofaktoren im Hinblick auf Altersarmut und Wohnungslosigkeit. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit weder zuverlässige Angaben über den allgemeinen Umfang von Wohnungslosigkeit noch eine empirische Studie, die das Ausmaß der beeinträchtigenden Lebensbedingungen älterer Men- schen mit Wohnungslosigkeit ausweist. Die Landesregierung wird sich auch hier verstärkt dafür einsetzen, dass entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden, auf deren Grundlage zielgenaue Maßnahmen dann möglich werden. X. Ausgrenzung, Übergriffe und Gewalt gegen wohnungslose Personen Frage 155. Welche Formen von Diskriminierungen und Ausgrenzungen in welchen gesellschaftlichen Berei- chen betreffen insbesondere wohnungs- und obdachlose Menschen? Die vorherrschende Form der Diskriminierung und Ausgrenzung von wohnungs- und obdachlosen Menschen erfolgt durch Zuschreibung problematischer Eigenschaften. Sie betreffen Menschen mit Behinderungen, psychisch Erkrankte, Kriminelle, Migranten, Personen mit anderer sexueller Identität und auch obdachlose Menschen. Insbesondere bei Menschen ohne festen Wohnsitz werden in der Bevölkerung vielfach die diskri- minierenden Bezeichnungen faul, arbeitsscheu, lästig und ungepflegt zugeordnet. Aus Petitionsverfahren im Petitionsausschuss des Hessischen Landtages sind Fälle bekannt, in denen Obdachlose nicht in öffentliche Gebäude gelassen wurden, weil sie unangemessene Gerüche verbreiteten. So ist bekannt, dass obdachlose Personen offizielle Anlaufstellen mit Duschmög- lichkeiten oftmals meiden, weil dort Gewalt, Diebstahl u.Ä. vorherrschen sollen. Ferner existie- ren Fälle, in denen Obdachlose auch aus Scham nicht ungewaschen auf Ämter, zu Ärzten oder in Einrichtungen gehen, um nicht diskriminiert zu werden. Frage 156. Inwieweit handelt es sich bei der Diskriminierung und Ausgrenzung wohnungs- und obdachloser Menschen aus Sicht der Landesregierung um Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Laut dem Bielefelder Desintegrationsansatz zielt „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ da- rauf ab, feindselige Einstellungen zu Menschen unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethni- scher Herkunft sowie mit verschiedenen Lebensstilen in einer Gesellschaft mittels eines Begriffes von großer Spannweite zu erfassen und zu systematisieren. Als gemeinsamer Kern der diesem Begriff zugeordneten Phänomene wird eine Ideologie der Ungleichwertigkeit angenommen – die Gleichwertigkeit und Unversehrtheit von spezifischen Gruppen der Gesellschaft wird infrage ge- stellt. In die empirische Forschung werden offene und verdeckte Menschenfeindlichkeit einbezo- gen. Die federführende Forschergruppe spricht nicht von einem Phänomen, sondern von einem „Syndrom“. Die Bezeichnung „Syndrom“ für den Diskriminierungskomplex ist der Medizin ent- lehnt und bringt zum Ausdruck, dass die verschiedenen Symptome oft gleichzeitig oder korreliert auftreten. Wesentliches Kennzeichen des Forschungsprogramms „Gruppenbezogene Menschenfeindlich- keit“ des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Biele- feld war die Arbeit auf der Basis empirischer Sozialforschung, die mittels repräsentativer Lang- zeituntersuchungen die typischen Korrelationen der Teilphänomene herausarbeitete. Neben Frem- denfeindlichkeit und Rassismus wurde auch die Abwertung des Religiösen betrachtet, d.h. An- tijudaismus und Islamfeindlichkeit. Einbezogen wurden darüber hinaus die Herabsetzung sexuel- len oder sozialen Andersseins, d.h. die Abwertung von Obdachlosen, Migranten, Homosexuellen und Behinderten sowie die Demonstration von Sexismus und Etabliertenvorrechten. Jährlich wurde in einer repräsentativen Befragung von 3.000 Personen, die in Form von Telefoninterviews vorgenommen wurde, die Verbreitung dieser Einstellungen in der Bevölkerung Deutschlands er- hoben. Ein Teil der Personen ist in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren befragt worden, um",
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            "content": "20                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537 Entwicklungen des Syndroms dokumentieren zu können. Für das Forschungsprogramm besonders wichtig war die Untersuchung der statistischen Korrelationen zwischen den einzelnen Elementen. Das Forschungsprojekt fand von 2002 bis 2012 statt und wurde im Herbst 2008 neben der Etab- lierung einer internationalen Vergleichsuntersuchung um zwei weitere Forschungsschwerpunkte zur sozialräumlich differenzierten gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in ost- und westdeut- schen Gemeinden, Kleinstädten und Stadtteilen erweitert. In einem weiteren Projekt forschte man zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unter Jugendlichen mit und ohne Migrationshinter- grund. Zur Frage hinsichtlich der Obdachlosenabwertung sagten 2007 38,8 %, dass ihnen Obdachlose in Städten unangenehm seien (2005: 38,9 %). Der Aussage, Obdachlose seien arbeitsscheu, stimm- ten 32,9 % zu (2005: 22,8 %). Der Forderung, bettelnde Obdachlose sollten aus den Fußgän- gerzonen entfernt werden, schlossen sich 34 % der Befragten an (2005: 35 %). Die Landesregierung lehnt sowohl die personenbezogene als auch die gruppenbezogene Form der Diskriminierung von Obdachlosen ab. Auf die Antwort auf Frage 155 wird in diesem Zusammen- hang verwiesen. Frage 157. Welche Maßnahmen ergreifen die Landesregierung und die hessischen Kommunen, um Diskrimi- nierungen und Ausgrenzungen wohnungs- und obdachloser Menschen zu begegnen? Mit der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und In- tegration im Jahr 2015 wurde ein wichtiges Zeichen gegen jede Form von Benachteiligungen und Ausgrenzungen in Hessen gesetzt. Als Stabsstelle ist sie der Staatssekretärin im Hessischen Ministe- rium für Soziales und Integration direkt zugeordnet. Dies ist ein deutliches Signal und zeigt, welchen Stellenwert die Landesregierung der Antidiskriminierungsarbeit in Hessen zuschreibt. Sie befasst sich mit Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des (Lebens-)Alters oder der sexuellen Iden- tität. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören neben Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisie- rung und Vernetzungsarbeit insbesondere die Beratung von Personen, die Diskriminierung erfahren haben, und der Aufbau erweiterter externer Beratungs- und Vernetzungsstrukturen. Dies betrifft auch die Diskriminierung von wohnungs- und obdachlosen Menschen. Um belastbare Informationen zu diesem Thema zu erhalten, ist es zunächst wichtig, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Statistischen Landesamt eine Wohnungsnotfallstatistik einzuführen. Auf die Antwort auf Frage 2 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Frage 158. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Konfliktlagen im öffentlichen Raum in Hessen, die durch die Anwesenheit oder das Verhalten von wohnungs- und obdachlosen Menschen bedingt sind? Frage 159. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass polizeiliche und ordnungspolizeiliche Maßnahmen im Rahmen solcher Konflikte nicht zu einer unrechtmäßigen Vertreibung und weiteren gesellschaftli- chen Ausgrenzung wohnungs- und obdachloser Menschen beitragen? Die Fragen 158 bis 159 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 160. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu Beschwerden gegen Polizei und/oder Ordnungspolizei vor, die sich auf mögliche Rechtsverstöße bei Maßnahmen gegen wohnungs- und obdachlose Men- schen beziehen? Wenn ja, wie ist mit diesen Beschwerden umgegangen worden? Der Landesregierung ist eine Beschwerde gegen die Polizei bekannt: Im Bereich des Polizeiprä- sidiums Südosthessen erstattete eine wohnungslose Person eine Anzeige gegen Polizeibeamte. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung einer Notunterkunft am 26. September 2018 durch Mitarbeiterin- nen und einen Mitarbeiter der Stadt Offenbach am Main machte der Geschädigte auf „lebensun- würdige“ und gesundheitsgefährdende Umstände (Ungeziefer und Schimmelbildung) aufmerk- sam. Hierbei sei der Geschädigte dann von einem Mitarbeiter der Stadt Offenbach und von hin- zugerufenen Polizisten gewalttätig angegangen worden. Die Anzeige wurde aufgenommen und durch die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt (Zweigstelle Offenbach) geprüft und anschlie- ßend eingestellt. Zu Beschwerden gegen die Ordnungspolizei der Kommunen liegen dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport keine Informationen vor. Frage 161. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Landesregierung die hessischen Kommunen in der Vergangenheit ergriffen, um Konfliktlagen im öffentlichen Raum unter Beteiligung wohnungs- und obdachloser Menschen zu entspannen? Frage 162. Haben hessische Kommunen nach Kenntnis der Landesregierung Maßnahmen ergriffen, die auf eine Verdrängung wohnungs- und obdachloser Menschen aus dem öffentlichen Raum abzielen? Wenn ja, welche und wie beurteilt die Landesregierung dies?",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2537                  21 Die Fragen 161 bis 162 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 163. Wie viele und welche Straftaten gegen wohnungs- und obdachlose Personen wurden in den vergan- genen zehn Jahren in Hessen begangen? (bitte nach Jahren, Deliktgruppen und Geschlecht des Op- fers aufschlüsseln) Frage 164. In wie vielen Fällen konnten erfolgreich Tatverdächtige ermittelt werden? (bitte nach Deliktgruppen aufschlüsseln) Die Fragen 163 und 164 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung kann erst ab dem Jahr 2011 erfolgen. Seit dem Berichtsjahr 2011 werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Opfer erfasst. Das bedeutet, dass bei Delikten, in denen eine Opfererfassung erfolgt, auch die Opferspezifik mit angegeben werden muss. Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung), soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung gekennzeichnet sind („O“). Als Opfer werden nur die Personen erfasst, gegen die sich diese versuchte bzw. vollendete Tathandlung gerichtet hat. Seit Einführung der Opfererfassung ab Berichtsjahr 2011 gibt es das Merkmal „obdachlose Person“. Seit 2014 wird der inhaltsgleiche Begriff „Obdachlosigkeit“ für die Erfassung genutzt. Von 2011 bis Ende 2019 wurden bei insgesamt 418 bekannt gewordenen Straftaten 435 obdach- lose Menschen als Opfer registriert. Größtenteils handelt es sich bei den Opfern um Männer (85,52 %). Es konnten im Erhebungszeitraum 370 Tatverdächtige ermittelt werden. Überwiegend wurden Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Obdachlosen begangen. Hinsichtlich einer Aufschlüsselung nach Jahren, Deliktgruppen, aufgeklärten Fällen und Tatver- dächtigen wird auf die Anlage verwiesen. Sollte eine Person innerhalb eines Jahres in zwei De- liktsgruppen als Tatverdächtiger ermittelt worden sein, wird diese Person nur einmal in der Summe aller Tatverdächtiger eines Jahres gezählt. Frage 165. In welchen dieser Fälle gab es eine Zuordnung als politisch motivierte Kriminalität in welche Phä- nomenbereiche? Als Datengrundlage dienen die dem HLKA im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) für Hessen übermittelten Straftaten. Diese wur- den im Rahmen der Anfrage bezüglich des Oberthemenfeldes „Hasskriminalität“ und dem dazu- gehörigen Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ sowie dem Suchbegriff „Obdachlos“/„Woh- nungslos“ recherchiert. Die Auswertung der Sachverhalte aus dem KPMD-PMK für Hessen ergab, dass jeweils ein Fall aus den Jahren 2012, 2014 und 2015 im Phänomenbereich PMK - rechts - registriert wurde. In den übrigen Jahren (inkl. 2019) konnte kein Sachverhalt mit PMK-Bezug festgestellt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass qualitätsgesicherte Angaben für das Jahr 2019 noch nicht vorliegen. Frage 166. Wie viele obdachlose Menschen sind in den vergangenen zehn Jahren in Hessen tot aufgefunden worden? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Frage 167. Wie viele davon sind eines natürlichen Todes gestorben? Frage 168. Wie viele davon sind erfroren? Frage 169. Wie viele davon sind suchtbedingt zu Tode gekommen? Frage 170. Wie viele davon sind aufgrund einer Gewalttat zu Tode gekommen? Die Fragen 166 bis 170 werden gemeinsam beantwortet: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Wiesbaden, 13. Februar 2020 Kai Klose Anlage",
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            "content": "Polizeiliche Kriminalstatistik zur Gewalt gegen Obdachlose Erfassungs-  Anzahl            Anzahl Opfer Anzahl Tatverdächtige jahr    Straftaten gesamt männl. weibl. 2011        39        40         36        4             36 2012        34        38         35        3             29 2013        59        64         53        11            47 2014        37        41         36        5             28 2015        53        53         45        8             47 2016        29        30         24        6             27 2017        33        33         26        7             36 2018        55        56         53        3             49 2019        79        80         64        16            71 372        63 gesamt:       418       435                               370 85,52% 14,48% Anlage",
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            "content": "Aufschlüsselung nach Jahren, Deliktgruppen, aufgeklärten Fällen und Tatverdächtigen (TV): Jahr                                                                        Erfasste  Aufgeklärte         Anzahl der Delikt                                                                Fälle     Fälle       AQ in % ermittelten TV 2011 Körperverletzung (vorsätzlich leichte)                                     15          11      73,3          12 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen       10           9      90,0          12 Gefährliche Körperverletzung                                               7          7      100,0           6 Räuberischer Diebstahl                                                     1           1     100,0           1 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                     1          0       0,0            0 Mord                                                                       1           1     100,0           1 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen              1           1     100,0           1 Nötigung (§ 240 StGB)                                                      1          1      100,0           1 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter           1           0       0,0           0 Schwerer Raub auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen                       1          1      100,0           2 Gesamt:                                                                   39          32      73,3          36 2012 Körperverletzung (vorsätzlich leichte)                                     13          11      84,6          12 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen        7           3      42,9           3 Gefährliche Körperverletzung                                               5          5      100,0           7 Mord                                                                       2           2     100,0           3 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen              2           1      50,0           1 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                     2          2      100,0           2 Raub in Wohnungen                                                          1           1     100,0           2 Räuberische Erpressung                                                     1           0       0,0           0 Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)                                            1          1      100,0           3 Gesamt:                                                                   34          26      76,5          29 2013 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                    25          20      80,0          13 Gefährliche Körperverletzung                                              13          12      92,3          17 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen       12          10      83,3          12 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen              3           2      66,7           3 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                     2          2      100,0           2",
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            "content": "Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)                                          1  1 100,0  1 Fahrlässige Körperverletzung                                            1  1  100,0  1 Räuberische Erpressung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen            1  1 100,0  2 Totschlag                                                                1  1 100,0  2 Gesamt:                                                                 59 50  84,7 47 2014 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                 18 16  88,9 16 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 13  8  61,5 10 Nötigung (§ 240 StGB)                                                    2  2 100,0  2 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen        2  0   0,0  0 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                   1  1 100,0  1 Gefährliche Körperverletzung                                            1  1  100,0  1 Gesamt:                                                                 37 28  75,7 28 2015 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                 28 21  75,0 22 Gefährliche Körperverletzung                                            11 11 100,0 13 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 10  7  70,0  9 Totschlag                                                                1  1 100,0  3 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen        1  1 100,0  2 Nötigung (§ 240 StGB)                                                    1  1 100,0  1 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                   1  1 100,0  1 Gesamt:                                                                 53 43  81,1 47 2016 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                 14 12  85,7 12 Gefährliche Körperverletzung                                             8  6  75,0  6 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen  4  3  75,0  6 Räuberischer Diebstahl                                                   2  2 100,0  2 Nötigung (§ 240 StGB)                                                    1  1 100,0  1 Gesamt:                                                                 29 24  82,8 27 2017 Totschlag                                                                1  1 100,0  1",
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            "content": "Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB          1  0   0,0  0 Sexuelle Übergriffe gemäß § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB         1  0   0,0  0 Raub                                                                     1  1 100,0  2 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen        1  1 100,0  2 Gefährliche Körperverletzung                                            2  2  100,0 2 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen  9  7  77,8 14 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                 14 12  85,7 12 Fahrlässige Körperverletzung                                            1  1  100,0 2 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                  2  2  100,0  2 Gesamt:                                                                 33 27  81,8 36 2018 Mord                                                                     1  0   0,0  0 Vergewaltigung im besonders schweren Fall                               1  1  100,0  3 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen        5  2  40,0  2 Räuberische Erpressung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen        1  0   0,0  0 Gefährliche Körperverletzung                                            9  8   88,9  8 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 12 10  83,3 15 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                 25 24  96,0 22 Nötigung (§ 240 StGB)                                                   1  0   0,0   0 Gesamt:                                                                 55 45  81,8 49 2019 Körperverletzung (vorsätzlich einfache)                                 34 31  91,2 31 Gefährliche Körperverletzung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 13 12  92,3 14 Gefährliche Körperverletzung                                            13 12  92,3 15 Nötigung (§ 240 StGB)                                                    3  2  66,7  2 Bedrohung (§ 241 StGB)                                                  8  8  100,0  7 Raub                                                                     1  0   0,0  0 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen        2  1  50,0  1 Räuberischer Diebstahl                                                   1  1 100,0  1 Vergewaltigung § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB                                1  1 100,0  1 Fahrlässige Körperverletzung                                            1  1  100,0 1",
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            "content": "Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)                      1  1  100,0  1 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen 1  1  100,0  1 Gesamt:                                              79 71  89,9 71",
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