GET /api/v1/document/179278/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179278/?format=api",
    "id": 179278,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/179278-auswirkungen-der-covid-19-pandemie-auf-staatsschutz-strafverfahren-mit-mutmalich-rechtsextremem-hintergrund/",
    "title": "Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Staatsschutz-Strafverfahren mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund",
    "slug": "auswirkungen-der-covid-19-pandemie-auf-staatsschutz-strafverfahren-mit-mutmalich-rechtsextremem-hintergrund",
    "description": "",
    "published_at": "2020-06-19T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e8/94/05/e894051d0d7744f9b6f772ac2f25482f/5182920cc796ff538e5e8061b23d958dc39d3ab4.pdf",
    "file_size": 83094,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e8/94/05/e894051d0d7744f9b6f772ac2f25482f/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e8/94/05/e894051d0d7744f9b6f772ac2f25482f/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/02712.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2016",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2016",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/2712",
        "foreign_id": "he-20/2712",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "e894051d-0d77-44f9-b6f7-72ac2f25482f",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=179278",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:30:44.792579+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179278/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/2712 HESSISCHER LANDTAG                                                                              19. 06. 2020 Kleine Anfrage Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten) vom 08.05.2020 Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Staatsschutz-Strafverfahren mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: Je länger die weitreichenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie anhalten, desto einschneidender sind auch die Auswirkungen auf die Justiz. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt beispielsweise die Bundesministerin Christine Lambrecht: „Strafpro- zesse mit vielen Beteiligten in den Gerichtssälen können in nächster Zeit kaum stattfinden.“ Unter dieser Voraussetzung ist ein regulärer Betrieb der Strafgerichte kaum möglich, denn die grundrechtlich verbürgten Prozessmaximen setzen hohe Anforderungen an die Öffentlichkeit sowie die Unmittelbarkeit des Verfahrens. Unklar ist auch, welche Auswirkungen die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid- 19-Pandemie im Bereich der Justiz auf die Ermittlungsverfahren zu mutmaßlich rechtsextremistisch motivierter Taten haben, bei denen die Hauptverhandlung bisher noch nicht begonnen hat. Im Mordfall Walter Lübcke ist vom Generalbundesanwalt Anklage zum OLG Frankfurt erhoben worden. Im Verfahren gegen Franco A. hat die Hauptverhandlung noch nicht begonnen, obwohl der 3. BGH-Strafsenat nach erfolgreicher Beschwerde des Generalbundesanwalts bereits am 22. August 2019 beschlossen hat, das Hauptverfahren vor dem OLG Frank- furt zu eröffnen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Gibt es Handlungsanweisungen der Landesregierung bzw. des Justizministeriums für den Fall, in dem eine Hauptverhandlung stattfindet, aber keine ausreichende Zuschauerkapazität unter Berück- sichtigung des Mindestabstands gewährleistet werden kann? Die Gerichte entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit über die Verfahrensführung. Frage 2.     Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit auch bei andauerndem Kontaktverbot bzw. Min- destabstandsregeln Prozesse durchgeführt werden können, bei denen ein hohes öffentliches Inte- resse besteht? Frage 7.     Wie wird angesichts der Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sichergestellt, dass Staatsschutzverfahren zügig betrieben werden können? Die Fragen 2 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften haben auf Grundlage einer Handlungsempfeh- lung des Ministeriums der Justiz bereits zu Beginn der Corona-Krise Maßnahmen zur Bekämp- fung des Corona-Virus und zum Schutz besonders gefährdeter Personen ergriffen. Das Ziel der Maßnahmen war und ist die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Justiz bei größtmögli- chem Schutz der Bediensteten und der Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte den Sitzungsbetrieb auf dringend erforderliche Verhandlungen und Eilverfahren beschränkt. Ins- gesamt gilt aber für alle Gerichtsbarkeiten, dass von den Richterinnen und Richtern unabhängig und in eigener Verantwortung, selbstverständlich jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen Ausnahmesituation, über die Durchführung angesetzter Termine oder eine Neuterminierung ent- schieden wird. Das Ministerium der Justiz lässt sich ferner regelmäßig Lageberichte der einzelnen Gerichtsbar- keiten erstatten und führt mit den Präsidenten der Obergerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main regelmäßig mehrmals pro Woche Telefonkonferenzen durch. Anhand dieser Lageberichte und Telefonkonferenzen können sehr kurzfristig Herausforderungen erkannt und schnellstmöglich reagiert werden. So wird erreicht, dass die konkreten Schutzmaßnahmen der Gerichte möglichst effektiv und einheitlich ausgestaltet und erforderliche Beschaffungsvorgänge optimiert werden. Gleichzeitig kann auf die Zuständigkeit der Präsidien Rücksicht genommen Eingegangen am 19. Juni 2020 · Ausgegeben am 25. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e8/94/05/e894051d0d7744f9b6f772ac2f25482f/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179278/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2712 werden. In den vergangenen Wochen haben die hessischen Gerichte so gemeinsam mit dem Jus- tizministerium ein Hygienekonzept entwickelt, das – analog zu den Lockerungen der Beschrän- kungen im öffentlichen Leben – eine Ausweitung des Sitzungsbetriebs in gesundheitlich unbe- denklicher Weise auch in Krisenzeiten erlaubt. Teil des Konzepts sind unter anderem die Anmie- tung externer Räumlichkeiten für größere Verhandlungen und die Ausstattung von Gerichtssälen mit variablen Acrylglastrennwänden aus Produktion der hessischen Justizvollzugsanstalten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um Verhandlungen und Anhörungen wieder in grö- ßerem Umfang durchzuführen. Auf Grundlage dieses Hygienekonzepts haben die hessischen Ge- richte seit Montag, 11. Mai 2020, den Sitzungsbetrieb deutlich ausgeweitet. Frage 3.    Gibt es Pläne, die Öffentlichkeit des Verfahrens einzuschränken, sofern weiterhin Abstandsregeln gelten? Das Ministerium der Justiz plant keine rechtlichen Einschränkungen des Grundsatzes der Öffent- lichkeit. Frage 4.    Wo/in welchen Räumlichkeiten sollen die Gerichtsverhandlungen in den Fällen „Lübcke“ und „Franco A.“ stattfinden, sodass auch die Öffentlichkeit zugelassen werden kann, gleichermaßen jedoch die Abstandsregelungen beachtet werden können? Frage 5.    Was gilt diesbezüglich für andere Staatsschutzverfahren, die dieses Jahr in Hessen durchgeführt werden sollen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung im Strafver- fahren gegen Stephan E. und Markus H. im Saal 165 des Gerichtsgebäudes C, Konrad-Adenauer- Straße 20, 60313 Frankfurt am Main, durchgeführt werden soll. Ferner ist beabsichtigt, gemäß § 169 Abs. 1 S. 3 GVG eine Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter einzu- richten. Für die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Franco A. werden nach dem Bericht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ebenso wie für die Hauptverhandlungen in anderen Staats- schutzstrafverfahren geeignete Säle zur Verfügung stehen. Frage 6.    Wenn zusätzliche Räumlichkeiten für Gerichtsverhandlungen angemietet werden müssen: Wie belaufen sich die Kosten der Anmietung von Räumlichkeiten voraussichtlich für das Jahr 2020? Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Anmietung von Räumlichkeiten für Gerichtsverhandlungen erfolgt einzelfallbezogen und liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Ge- richtes. Frage 8.    Wie wird angesichts der Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sichergestellt, dass Staatsschutzverfahren zügig betrieben werden können? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mitgeteilt, dass es bei der Durchführung von Staats- schutzstrafverfahren wegen der Corona-Pandemie bislang nicht zu Verzögerungen gekommen sei. Solche Verzögerungen seien nach aktueller Sachlage auch nicht zu erwarten. Frage 9.    Hat die Landesregierung Kenntnisse, wann angesichts der derzeitigen Einschränkungen mit einem Beginn der Hauptverhandlung im Fall Franco A. zu rechnen ist? Die Terminierung eines Strafverfahrens unterfällt der richterlichen Unabhängigkeit. Das Ober- landesgericht Frankfurt am Main hat mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Franco A. frühestens im Herbst 2020 beginnen wird. Wiesbaden, 18. Juni 2020 Eva Kühne-Hörmann",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e8/94/05/e894051d0d7744f9b6f772ac2f25482f/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}