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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2646 HESSISCHER LANDTAG 04. 06. 2020 Kleine Anfrage Marius Weiß (SPD) vom 23.04.2020 Biosphärenregion Wiesbaden-Rheingau-Main-Taunus – Teil I und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Biosphärenregionen sind von der UNESCO anerkannte Modellregionen für nachhaltige Entwick- lung, welche in einem weltweiten Netz von bisher 701 Regionen in 124 Ländern miteinander verbunden sind. In Deutschland hat die UNESCO bislang 16 Biosphärenregionen anerkannt. Zent- raler Gedanke ist die nachhaltige Entwicklung und der Schutz durch Nutzung. Die Nachhaltige Entwicklung soll in wirtschaftlicher und sozialer, aber auch in ökologischer Hinsicht exemplarisch entwickelt und verwirklicht werden. Die Idee für eine Biosphärenregion Wiesbaden-Rheingau-Main-Taunus stammt aus der Region. Nach den Beschlüssen der drei Gebietskörperschaften (Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden, Kreistage des Rheingau-Taunus-Kreises und des Main-Taunus- Kreises) sowie des Hessischen Landtages hat das hessische Umweltministerium deshalb Anfang 2018 eine ergebnisoffene parti- zipative Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Region das Potenzial für eine UNESCO Biosphärenregion besitzt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Biosphärenregion Wiesbaden-Rheingau-Main-Taunus? Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Biosphärenregion nach der vorliegenden Studie machbar ist, die formalen Kriterien erfüllbar sind und die Chancen einer ‚Modellregion für nachhaltige Entwicklung‘ in der betrachteten Gebietskulisse überwiegen. Frage 2. Hält es die Landesregierung aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudie für angezeigt, dass der Antrag auf Einrichtung einer Biosphärenregion bei der UNESCO gestellt werden soll? Eine Antragsstellung wird die Landesregierung unterstützen, wenn eine hinreichende Unterstüt- zung in den Kommunen und Landkreisen für die Biosphärenregion zu erwarten ist. Frage 3. Gesetzt dem Falle, dass nur ein Teil der betroffenen Kommunen bereit ist, an der Biosphärenregion mitzuwirken, wie wirkt sich das auf die Antragsstellung aus? Frage 4. Können die sich zunächst ablehnend verhaltenden Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt noch Teil der Biosphärenregion werden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird grundsätzlich möglich sein, auch später Teil der Biosphärenregion zu werden oder auch nachträglich auszuscheiden. Um frühestmöglich von der Unterstützung nachhaltiger Projekte zu profitieren, würde den Kom- munen jedoch die Teilnahme bereits mit Antragstellung am Biosphärenprogramm empfohlen. Eingegangen am 4. Juni 2020 · Bearbeitet am 4. Juni 2020 · Ausgegeben am 5. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2646 Frage 5. Plant die Landesregierung ein Gesetz über die Einrichtung einer Biosphärenregion zu verabschie- den, wie es das Land Niedersachsen bei der Biosphärenregion „Elbtalaue“ getan hat, und falls nicht, warum nicht? Nein, die Landesregierung plant kein Gesetz über die Errichtung der Biosphärenregion in den Landtag einzubringen, weil sie dies für rechtlich nicht notwendig hält. Frage 6. Plant die Landesregierung die Einrichtung eines Förderprogrammes, um die Kommunen bei der Einrichtung der Biosphärenregion auch finanziell zu unterstützen? Es gibt zahlreiche Förderinstitutionen auf EU-, Bundes- und Landesebene, Stiftungen und andere Förderinstitutionen. Viele der potenziell zur Verfügung stehenden Fördergelder werden häufig nicht abgerufen. Es fehlt vor Ort an Erfahrung und Kapazitäten für qualifizierte Förderanträge und einer gesicherten Trägerschaft. Das Verwaltungsbüro einer Biosphärenregion mit seinem Dienstleistungsauftrag könnte hier eine Hilfe sein, da es Fachleute hat, die Förderinstitutionen und -projekte suchen und qualifizierte Anträge gemeinsam mit Projektträgern stellen. Eine dauerhafte Gebietskulisse mit einer sicheren Trägerstruktur, wie sie durch eine Biosphären- region gegeben ist, kann ein Standortvorteil bei Förderentscheidungen sein. Das Biosphärenre- servat Rhön existiert z.B. seit rund 30 Jahren und hat zahlreiche positive Projekte ohne ein spe- zielles Landesförderprogramm umgesetzt. Die Landesregierung geht deshalb davon aus, dass eine Biosphärenregion im Gebiet Rheingau- Taunus, Wiesbaden und Main-Taunus genauso aufgrund der Auszeichnung von Förderprogram- men des Landes, des Bundes, der EU profitieren würde. Frage 7. Ist die Landesregierung bereit, ihr Entgegenkommen bei diesem Thema zu signalisieren, indem sie mit den Betroffenen der Biosphärenregion (Bauern, Winzern, etc.) Verträge abschließt, um deren Rechte juristisch zu garantieren und diesem Personenkreis etwaige Ängste vor einer solchen Schutz- region zu nehmen? Eine Biossphärenregion Wiesbaden-Rheingau-Main-Taunus soll im Rahmen der Freiwilligkeit eingerichtet werden. Es würde keine gesetzlichen Nutzungseinschränkungen geben, die auf die Biossphärenregion zurückzuführen wären. Etwaige Projekte z.B. im Bereich des Naturschutzes sollten mittels einer ausreichend attraktiven Finanzierung für sich werben. Frage 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Versorgung der kommunalen Mandats- und Verantwortungsträger mit objektiven Informationen zum Thema Biosphärenregion sicherzu- stellen? Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie hat die Landesregierung bereits zu Beginn auf größt- mögliche Transparenz und einen breiten Beteiligungsprozess gesetzt. Die Machbarkeitsstudie wurde teils durch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums vor Ort vorgestellt. Alle Man- dats- und Verantwortungsträger hatten außerdem die Möglichkeit, ein gedrucktes Exemplar der Machbarkeitsstudie zu erhalten. Außerdem stehen alle Informationen und Dokumente auf der Website zur Machbarkeitsstudie Biosphärenregion und auch zukünftig auf der Website des Mi- nisteriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung. Das Ministerium war stets für Nachfragen oder Informationswünsche zu erreichen. Frage 9. Bis wann sollen sich die betroffenen Kommunen entscheiden, ob sie an der Biosphärenregion mit- wirken können oder nicht? Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Entscheidung zur Biosphärenregion zunächst verscho- ben werden. Im weiteren Vorgehen wird ein neuer Entscheidungstermin festgelegt werden. Wiesbaden, 20. Mai 2020 Priska Hinz",
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