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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1749 HESSISCHER LANDTAG 17. 03. 2020 Kleine Anfrage Thorsten Felstehausen (DIE LINKE) und Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE) vom 19.12.2019 Klimaschutz in Hessen: Wie wirkt der integrierte Klimaschutzplan 2025 – Teil 1 und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Das erste festgelegte Klimaschutzziel der Hessischen Landesregierung ist die Verringerung der Treibhausgas- Freisetzungen bis 2020 um 30 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990. Wie die Hessische Umweltministerin am 13.12.2019 mitteilen musste, kann dieses Ziel in 2020 nicht mehr erreicht werden. Auch nach der Veröffentlichung der Treibhausgasbilanz für das Bilanzjahr 2017 wissen wir immer noch nicht, welche der 140 Maßnahmen des Hessischen Klimaschutzplans wie wirken und wo nachgesteuert werden muss. Um die Wirksamkeit des integrierten Klimaschutzplans 2025 (i.F. Klimaschutzplan) beurteilen zu können, muss nachvollziehbar sein, welche der 140 Maßnahmen wie viele Tonnen CO2 einsparen helfen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche der 140 Maßnahmen des Klimaschutzplans zielen direkt auf eine Verminderung des Koh- lendioxidausstoßes und wie viele Tonnen CO2 wurden seit Gültigkeit des Klimaschutzplans einge- spart? Bitte in der Antwort die Reduktionsmengen (CO2-Äquivalente) den einzelnen Maßnahmen zuordnen. Im Monitoringbericht zum integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP), der im Laufe des Jahres 2020 erarbeitet wird, wird die Wirkung zentraler Einzelmaßnahmen dargestellt. Frage 2. Welche Berechnungen liegen der Annahme der Hessischen Umweltministerin zugrunde, dass Hes- sen nur 20 % seiner Treibhausgasemissionen beeinflussen könne? [Pm. Priska Hinz 13.12.2019] Die Aussagen beruhen auf dem Umstand, dass die Treibhausgasemissionen in Hessen im großen Umfang vom Regulierungsrahmen auf europäischer und bundesdeutscher Ebene abhängen. Die energiebedingten CO2-Emissionen machten 2017 knapp 90 % der hessischen Treibhaus- gasemissionen aus. Die Energieerzeugung war davon für 19,7 % verantwortlich. Hier ist der hessische Handlungsspielraum sehr gering, da über die Abschaltung z.B. von Kraftwerkblöcken des Kohlekraftwerks Staudinger die Bundesnetzagentur entscheidet. Die stromerzeugenden Kraft- werke sind außerdem im europäischen Emissionshandel erfasst. Dies gilt genauso für den Sektor Industrie, der 2017 einen Anteil von 8,3 % an den energiebedingten CO2-Emissionen hatte. Der Verkehrssektor war 2017 mit 40,2 % für den größten Anteil der energiebedingten Emissionen in Hessen verantwortlich. Auch hier spielt die europäische Ebene eine große Rolle: Zum Beispiel werden die Emissionsstandards für Fahrzeuge von der EU festgelegt. Der Bund prägt die Ver- kehrsinfrastruktur u.a. durch die Festlegungen des Bundesverkehrswegeplans und durch seine dafür bereitgestellten Gelder. Im Verkehrssektor hat das Land Spielräume, z.B. bei Landesstraßen und durch Förderinstrumente und Beratungen für Kommunen. Auf den Sektor „Haushalte, Ge- werbe, Handel, Dienstleistungen“ gingen 2017 31,8 % der energiebedingten Emissionen zurück. Die Regelungskompetenz für Gebäudeeffizienzstandards liegt auf Bundesebene. Das Land mobi- lisiert hier Fördermittel, kann aber keine eigenen Standards festlegen. Hinzu kommen prozessbedingte CO2-Emissionen (1,6 %) und die Methan- und Lachgasemissio- nen. Diese beiden Treibhausgase machen wiederum knapp 9 % der hessischen THG-Emissionen aus. Die Methan- und Lachgasemissionen entstehen u.a. bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe in allen Sektoren, bei Prozessen und Produktanwendungen und in der Abfall- und Abwasserwirt- schaft. Zudem entstehen 50,5 % der Methanemissionen und 72 % der Lachgasemissionen in der Eingegangen am 17. März 2020 · Bearbeitet am 17. März 2020 · Ausgegeben am 19. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1749 Landwirtschaft. Hier verfügt das Land über Regelungskompetenzen, z.B. beim Vollzug der Re- gulierungen des Stickstoffeinsatzes, bei der Förderung des Ökolandbaus oder anderen Finanzie- rungsinstrumenten. Die Landesregierung unterstützt Demonstrationsprojekte, Förderprogramme und Machbarkeits- studien über den Wandel hin zu klimafreundlichen Wirtschafts- und Lebensweisen. Dies erfolgt mit den Klimaschutzmaßnahmen des IKSP 2025. Frage 3. Wann erfolgt die von Ministerin Priska Hinz angekündigte Öffentlichkeitsbeteiligung für die Über- arbeitung (Weiterentwicklung) des hessischen Klimaschutzplans 2025? Die Weiterentwicklung des hessischen Klimaschutzplans 2025 soll aufbauend auf den Ergebnissen des Monitorings ab 2021 erfolgen. Im Rahmen der Weiterentwicklung wird auch die Öffentlich- keitsbeteiligung erfolgen. Frage 4. Das nächste Klimaschutzziel der Hessischen Landesregierung ist eine Reduktion des Treibhausgas- ausstoßes gegenüber 1990 um 40 % bis 2025. a) Welche jährlichen CO2-Minderungsquoten sind zwischen 2020 und 2025 notwendig, um die- ses Klimaschutzziel zu erreichen? b) Am 4. April 2019 hat Ministerin Priska Hinz angekündigt, die Klimaschutzziele für die ein- zelnen Sektoren festzuschreiben. Wie viele Tonnen CO2 (Äquivalente) müssen in Hessen nach Planung der Landesregierung jeweils in den Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Ernährung und Landwirtschaft eingespart werden? c) Mit welchen Maßnahmen sollen diese Einsparungen in den kommenden fünf Jahren konkret erfolgen? Zu Frage 4 a: Mit Blick auf die aktuell vorliegende Treibhausgasbilanzierung von 2017 hat Hes- sen seit 1990 19,8 % der Treibhausgasemissionen eingespart. Um das Ziel einer Reduktion von 40 % gegenüber 1990 bis 2025 zu erreichen, muss Hessen seine Emissionen bis 2025 um weitere fast 10,3 Mio. t CO2e senken. Das erfordert eine Reduktion von 2018-2025 um fast 1,29 Mio. t CO2e jährlich bedeuten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Fragen 4 b und c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derzeit wird der erste Monitoringbericht des IKSP erarbeitet. Daran anschließend ist die Weiter- entwicklung des IKSP ab 2021 geplant. In diesem Rahmen werden auch die Reduktionsziele der einzelnen Sektoren festgelegt. Die Maßnahmen der kommenden fünf Jahre sind im IKSP 2025 festgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Wiesbaden, 5. März 2020 Priska Hinz",
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