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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1352 HESSISCHER LANDTAG 25. 11. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 30.09.2019 Kinderärzte in Hessen – Teil II und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen ergreift beziehungsweise plant die Landesregierung, um eine angemessene Grundversorgung im Bereich der Kinderärzte/innen anzustreben? Wenn keine, warum nicht? Im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien wurde vereinbart, Gemein- schaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu stärken. Für Ärztinnen und Ärzte bieten sie die Möglichkeit, im Team zu arbeiten sowie attraktive Arbeitszeitmodelle. Be- sonders für den ländlichen Raum und junge Familien bietet dies eine gute Perspektive. Weiterhin wird die Landesregierung (Kinder-)Ärztinnen und Ärzte bei der Delegation ärztlicher Leistungen unterstützen. Neben der bereits bestehenden Förderung von Gemeindeschwestern soll auch die Qualifizierung von Versorgungsassistentinnen und Versorgungsassistenten unter- stützt werden. Das Land wird eine Serviceeinheit zur Beratung von Kommunen schaffen, die bei der Weiter- entwicklung der Gesundheitsversorgung oder bei Problemen in der ärztlichen Versorgung vor Ort unterstützt. Frage 2. Wie haben sich die Wartezeiten der Versicherten – ausgenommen von Not- und dringend behand- lungsbedürftigen Akutfällen – in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen Kinder- ärztinnen-/Kinderarzttermin in den vergangenen fünf Jahren entwickelt und wie sieht diese Ent- wicklung bei den Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) aus? Mit Schreiben vom 04.11.2019 teilt die KV Hessen mit, man könne eine Aussage zu der Ent- wicklung der Wartezeiten nicht treffen. Die Wartezeiten auf Termine werden von der KV Hes- sen nicht erfasst und es werden auch keine Statistiken hierzu geführt. Die KV Hessen greife aber auf die Erfahrungen der Terminservicestelle (TSS) zurück, die nicht auf Probleme hindeu- ten. Insbesondere gelte dies auch für die seit Mai 2019 angebotene Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft betreuenden Kinderärztinnen und -ärzten. Nach Auskunft der KV Hessen seien die bisherigen Erfahrungen der TSS hinsichtlich der Terminkoordination durchweg positiv. Frage 3. Wie viele Beschwerden sind in den letzten fünf Jahren Stand heute über zu lange Wartezeiten und Aufnahmestopps bei Kinderarztpraxen eingereicht worden? Welche Regionen waren besonders betroffen? Die KV Hessen berichtet, dass die KV Hessen in den letzten Jahren nur vereinzelt Anfragen von Patientinnen und Patienten bzw. deren Eltern erreicht habe, die Kontaktadressen von Kin- derarztpraxen in ihrer Wohnortnähe wünschten oder Beschwerden über zu lange Wartezeiten auf einen Behandlungstermin bei einem Kinderarzt oder Kinderärztin herangetragen hatten. Die Anfragen können jedoch keiner bestimmten Region zugeordnet werden. Konkret hatte man im Jahr 2015 bei insgesamt 1981 Patientenanfragen 13 Anfragen betreffend die kinderärztliche Versorgung, im Jahr 2016 bei insgesamt 2355 Patientenanfragen 23 Anfragen betreffend die kinderärztliche Versorgung, im Jahr 2017 bei insgesamt 2678 Patientenanfragen 44 Anfragen betreffend die kinderärztliche Versorgung, im Jahr 2018 bei insgesamt 3219 Patientenanfragen 94 Anfragen betreffend die kinderärztliche Versorgung sowie im Jahr 2019 bei 1251 Patienten- Eingegangen am 25. November 2019 · Bearbeitet am 25. November 2019 · Ausgegeben am 27. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1352 anfragen (Stand 18.10.2019) 28 Anfragen betreffend die kinderärztliche Versorgung. In allen fünf Jahren seien die meisten Anfragen zur Versorgungssituation in der Stadt Frankfurt gestellt worden. Im Jahr 2019 seien sowohl für Frankfurt als auch für den Raum Rödermark bzw. Rod- gau jeweils 3 Anfragen von Patienten gestellt worden. Weiterhin berichtet die KV Hessen, dass die Stadt Frankfurt entsprechend der Bedarfsplanung ausreichend mit Kinderarztpraxen versorgt sei, so dass dort derzeit keine akuten Versorgungsdefizite zu erkennen seien. Nach Auskunft der KV Hessen betreffen die Beschwerden im Wesentlichen die Wartezeiten so- wie die Anfahrtswege, die von den Eltern subjektiv als zu lang wahrgenommen werden. Das liege daran, dass die Verteilung der Kinderarztpraxen in den verschiedenen Stadtteilen unter- schiedlich sein könne und auch ist. Dies sei jedoch ein zulässiges Ergebnis der Bedarfsplanung, ein Versorgungsengpass zeige sich hierin nicht. Frage 4. Inwiefern ist die Abdeckung in Hessen mit Kindernotdiensten sowie Kindernotarztwagen gewähr- leistet? Die Versorgung von Kindern durch den Rettungsdienst in Hessen wird über die regulären Ein- satzmittel (Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen und Rettungshubschrauber) sichergestellt. In den Rettungsdienstbereichen Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Marburg- Biedenkopf wird zusätzlich ein Baby-Notarztwagen vorgehalten. Darüber hinaus ist anzuführen, dass die KV Hessen grundsätzlich ihren Sicherstellungsauftrag durch Einrichtung des allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienstes wahrnimmt, der allen Pa- tienten, somit auch Kindern, flächendeckend zu folgenden Dienstzeiten zur Verfügung steht: Montag, Dienstag und Donnerstag: jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag: jeweils von 14:00 Uhr bis 7:00 Uhr Wochenende, Feier- und Brückentag: jeweils durchgehend Um jedoch den speziellen Bedürfnissen von Kindern und deren Eltern nachzukommen, hat die KV Hessen zu bestimmten Dienstzeiten zusätzlich neun Pädiatrische Bereitschaftsdienste (PBD) in Hessen mit elf Standorten eingerichtet. Die PBD-Standorte sind Bad Hersfeld, Darmstadt, Frankfurt (Uniklinik), Frankfurt-West/Main- Taunus, Fulda, Gelnhausen (Main-Kinzig), Gießen, Kassel, Marburg, Offenbach und Wiesba- den. Die Öffnungszeiten unterscheiden sich. Diese können der Homepage entnommen werden: https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/ Hessen ist das einzige Bundesland, das eine derartige Bereitschaftsdienststruktur für den Kinderärzt- lichen Bereitschaftsdienst anbietet. Die Versorgung der Kinder und Jugendlichen auch zu den sprechstundenfreien Zeiten ist damit auf einem hohen Niveau gewährleistet. Frage 5. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die gesundheitliche Versorgung für Kinder in Hessen flächendeckend sichergestellt wird? Seit 2012 vereinbart die Landesregierung mit den maßgeblichen Akteuren des hessischen Ge- sundheitswesens und der Pflege regelmäßig ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der gesundheitli- chen und pflegerischen Versorgung. Der aktuelle Hessische Gesundheitspakt 3.0 wurde am 17.12.2018 unterzeichnet. Wiesbaden, 18. November 2019 Kai Klose",
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