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            "content": "Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 11. Wie viele Ehepaare haben in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkraft- treten der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen“ 2013 von der Möglichkeit einer assistierten Reproduktion Gebrauch gemacht (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Alter der Mütter sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie viele Kinder wurden im Zeitraum von 2013 bis jetzt nach einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung geboren? Angaben zu den im Zeitraum seit 2013 geborenen Kindern nach erfolgreicher Kinderwunsch- behandlung liegen nicht vor. Für das Jahr 2019 sind die Daten per 30. Juni 2019 erfasst. Folgende Bewilligungen für Kinderwunschbehandlungen wurden erteilt: Landkreise/Jahre               2013      2014      2015     2016      2017      2018     2019 gesamt Ludwigslust -Parchim                     8       25        19       23        22        25        22 Mecklenburgische                       31        48        31       35        21        46        40 Seenplatte Nordwestmecklenburg                    28        27        11       10        20        27        23 Landkreis Rostock                      56        70        55       46        42        63        43 Vorpommern-Greifswald                  20        32        20       21        23        43        46 Vorpommern- Rügen                      31        63        50       35        47        43        40 Hansestadt Rostock                     44        85        55       52        51       103        62 Landeshauptstadt Schwerin              17        15        10         9       15          7         7 235        365       251      231      241        357      283       1.963 Das Durchschnittsalter der geförderten Frauen und Männer beträgt: Landkreise/Jahre            2013         2014       2015       2016        2017        2018        2019 Durchschnittsalter Frauen         33           33         32         33         33          34          33 12. Wie viele Kinder in Mecklenburg-Vorpommern leben nicht bei ihren leiblichen Eltern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Landesregierung sind Kinder und Jugendliche bekannt, die einerseits nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im Rahmen von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) und § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und andererseits durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes zur Adoptionsentscheidung nicht bei ihren leiblichen Eltern untergebracht sind. Andere Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten oder sozialen Elternteilen (zum Beispiel Stiefeltern, Großeltern oder Paten) leben, sind der Landesregierung nicht bekannt und werden auch statistisch nicht erfasst. 12",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgende Statistische Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 2018 Teil 2 - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige sowie Ausgaben und Einnahmen - Kennziffer K5132 2018 00, Tabellen- blatt 1.1 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20- Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202018%2000.pdf Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 2018 Teil 1 - Sonstige Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe - Kennziffer K5131 2018 00, Tabellenblatt 1.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20- V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5131/K5131%202018%2000.pdf 13. Wie viele Kinder wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 1995 bis 2018 zur Adoption freigegeben? Wie viele Kinder wurden adoptiert (bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Zuständigkeit für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern liegt mit den Adoptions- vermittlungsstellen der Jugendämter und dem Kommunalen Sozialverband/Landesjugendamt als Zentrale Adoptionsstelle auf kommunaler Ebene. So wurden die Aufgaben der Zentralen Adoptionsstelle nach § 2 Absatz 1 des Adoptions- vermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 354), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Adoptionsübereinkommens- Ausführungsgesetzes vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, auf das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über- tragen [vergleiche Aufgabenzuordnungsgesetz vom 12. Juli 2010 (GVOB. M-V 2010, S.383)]. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage um Zuarbeit gebeten worden. Es gab und gibt keine einheitliche statistische Erhebung für die vorliegenden Fragestellungen, da die Erfassung dieser Merkmale nicht gesetzlich vorgeschrieben ist; somit sind die von den zuständigen Stellen übersandten Daten nicht vergleichbar. Darüber hinaus haben die Adoptionsvermittlungsstellen verschiedene Ansätze bezüglich der Beantwortung gewählt. Im Weiteren hat die im Jahr 2011 erfolgte Kreisgebietsreform die Ermittlung der abgefragten Zahlen erschwert, da die Adoptionsvermittlungsstellen für die vorangegangenen Zeiträume unterschiedlich organisiert waren. Seit 2009 existiert zudem eine sogenannte „Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock“. 13",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Eine Aufteilung nach Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock ist erst ab 2019 möglich. Für die Zeiträume zuvor gelten die bei der Hansestadt Rostock eingetragenen Zahlen für beide Kommunen. Die Landeshauptstadt Schwerin kann erst ab 2007 Angaben machen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann für die Jahre 1995 bis 2002 auf keine belastbaren Zahlen zurückgreifen und erst ab 2003 vollständige Angaben machen. Diese Erläuterungen vorangestellt, sind die Antworten im Zuge dieser Befassung, soweit die Landkreise und kreisfreien Städte geantwortet haben, in Anlage 2 dargestellt. Dabei sind die für die jetzigen Gebietskörperschaften für 1995 bis 2011 (vor Kreisgebietsreform) ausge- wiesenen Daten bei den zuständigen Stellen abgefragt und sodann von den jetzigen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst worden. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich in den zahlenmäßigen Angaben zu Buch- stabe B (Zahl der adoptierten Kinder) auch Adoptionsverfahren befinden, die aus vertraulichen Geburten, Babyklappen- sowie Findelkindern hervorgegangen sind - wobei es sich in diesen Fallkonstellationen um Kinder handelt, die nicht explizit zur Adoption freigegeben worden sind, da die Einwilligung der leiblichen Eltern, die gesetzlich normiert ist, nicht vorliegt. Im Übrigen wird für den in den Fragen aufgeführten Zeitraum von 2014 bis 2018 auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3092 verwiesen. 14. Wie viele adoptierte Kinder lebten von 1990 bis zum 30. Juni 2017 und ab dem 30. Juni 2017 bis heute in sogenannten Regenbogenfamilien? Für Begriffserklärungen wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage I.13 verwiesen. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage um Zuarbeit gebeten worden. In Ermangelung gesetzlicher Vorgaben für die entsprechende Erfassung und statistische Aufbereitung wurden folgende Angaben gemacht: Die Landeshauptstadt Schwerin kann zur Fragestellung erst ab 2007 Aussagen machen; im Ergebnis fanden ab 2007 keine Vermittlungen statt. In den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim fanden keine Vermittlungen statt. Im Landkreis Vorpommern- Greifswald erfolgt keine dahingehende differenzierte Erfassung. *) Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden <3 Fälle erfasst. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 14",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Im Landkreis Vorpommern-Rügen fanden im Zeitraum 1990 bis 30. Juni 2017 zwei *) Vermittlungen beziehungsweise Stiefkindadoptionen statt und seitdem fünf weitere, (...) . Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock übermittelte folgende Angaben: - Von 1990 bis 2000, 2001 sowie 2003 bis einschließlich 2008 gab es keine Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. *) - In den Jahren 2002, 2009, 2010, 2013, 2016 gab es jeweils (...) Vermittlung(en) im Sinne der Fragestellung. - Im Jahr 2012 gab es vier Vermittlungen, 2014 drei Vermittlungen, 2018 fünf Vermittlungen und per 23. Mai 2019 vier Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. *) - Bis zum 30. Juni 2017 gab es (...) und ab 1. Juli 2017 drei Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 15. Wie viele Anträge auf Adoption wurden seit der „Ehe für alle“ von Homosexuellen gestellt (bitte aufschlüsseln nach gleichgeschlecht- lichen Partnerschaften, Sukzessivadoptionen, Landkreisen und kreis- freien Städten)? Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage I.13 verwiesen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ermöglicht seit dem 1. Oktober 2017 Personen gleichen Geschlechts, eine zivilrechtliche Ehe einzugehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe beantragen. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage mit den Fragen befasst worden. Das statistische Merkmal einer Unterscheidung bei den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften ist gesetzlich nicht normiert; somit kann dazu keine Aussage getroffen werden. 15",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Ehescheidungen Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen in den Jahren 2008 bis 2011 wird auf die statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Gerichtliche Ehe- lösungen in Mecklenburg-Vorpommern A223 verwiesen. Jahr     Tabelle                                               Link 2008          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2008 00.pdf 2009          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2009 00.pdf 2010          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2010 00.pdf 2011          7         www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2011 00.pdf Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen in den Jahren 2012 bis 2017 wird die Antwort der Landesregierung zu der Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3165 verwiesen. Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen des Jahres 2018 wird auf den statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern A223 verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/B%20VI%20Rechtspfle- ge/A%20223/A223%202018%2000.pdf 17. In wie vielen Fällen von Ehescheidungen ist es zu Sorgerechts- streitigkeiten gekommen? Wie wurde jeweils entschieden (bitte aufschlüsseln nach Erhalt des Sorgerechts, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu dieser Frage werden im Justizministerium zwar Statistiken zu der Anzahl der Scheidungs- verfahren und zu der Anzahl der Sorgerechtsverfahren geführt. Es kann jedoch keine Aussage dazu getroffen werden, bei wie vielen Ehescheidungen es zu Sorgerechtsverfahren gekommen ist. Die elterliche Sorge umfasst mehrere Teilaspekte, nämlich die Personensorge, die Vermögens- sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Über jeden Teilaspekt kann getrennt eine Ent- scheidung getroffen werden, § 1671 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Frage- stellung verhält sich insofern nicht dazu, ob nur Entscheidungen über die elterliche Sorge als Ganzes gemeint sind oder ob auch Entscheidungen zu Teilaspekten von Belang sind. 17",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                         Drucksache 7/4694 Auch für die Beantwortung dieser Frage müsste jede einzelne Akte aus dem Archiv geholt und - wie in der Stellungnahme zu Frage I.17 dargestellt - behandelt werden, wobei die Verfahren auszuscheiden wären, bei denen das Sorgerecht entzogen und auf den Staat übertragen wurde. Auch der Aufwand zur Beantwortung dieser Frage ist von seinem Umfang her mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen, sodass auch hier die erfragten Informationen nicht mit einem zumutbaren Aufwand in Erfahrung gebracht werden können. 19. Wie viele Familien haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Migrationshintergrund (bitte für den Zeitraum seit 1990 aufschlüsseln nach Elternteil, Herkunftsland, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 20. Wie viele der Familien mit drei oder mehr Kindern haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Migrationshintergrund (bitte für den Zeitraum seit 1990 aufschlüsseln nach Herkunftsland, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu I.19 und I.20 Das Land verfügt über keine eigenen Daten zur Beantwortung der Fragen 19 und 20. Das Statistische Bundesamt hat aus den Ergebnissen des Mikrozensus für die Jahre 2011 bis 2017 die Daten in folgender Tabelle bereitgestellt. Dabei ist zu beachten, dass ein Prozent der Bevölkerung als Stichprobe befragt wird, die daraus ermittelten Werte auf die Gesamt- bevölkerung hochgerechnet und dann auf Tausend gerundet ausgewiesen werden, um nicht den Anschein von Scheingenauigkeit zu erwecken. Ebenso werden Zahlenwerte unter 5.000 nicht ausgewiesen, weil diese Werte statistisch nicht valide wären. Familien in Privathaushalten mit Migrationshintergrund und ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) in Mecklenburg-Vorpommern* zusammen              1 Kind           2 Kinder                3 und mehr Kinder 2011           13.000              7.000                /                              / 2012           11.000              6.000                /                              / 2013           13.000              6.000                /                              / 2014           12.000              7.000                /                              / 2015           14.000              7.000             5.000                             / 2016           17.000              9.000             5.000                             / 2017           18.000              8.000             6.000                             / * Eine Familie/Lebensform hat einen Migrationshintergrund, wenn mindestens eine Person der Familie/Lebensform (nicht jedoch die ledigen Kinder) einen Migrationshintergrund besitzt. Sie hat einen Migrationshintergrund, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staats- angehörigkeit durch Einbürgerung erhielt oder Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler ist, unabhängig davon, ob die Person zugewandert ist oder in Deutschland geboren wurde. Im Übrigen wird auf die Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder verwiesen (http://www.integrationsmonitoring-laender.de/berichte) 19",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode II. Wirtschaftliche und soziale Situation der Familien 1. In wie vielen Familien sind beide Elternteile erwerbstätig (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können den nach- folgenden statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Die Aufstellung umfasst die Jahre ab 2013 bis 2018, entsprechend der Verfügbarkeit von Kreisdaten. Jahr    Tabelle                                                Link 2013       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- A I Bevölkerungsstand/153-22/A153 2013 22.pdf 2014       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- A I Bevölkerungsstand/153-22/A153 2014 22.pdf 2015       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt4.Statistisches Amt/Dateien/Publika- tionen/A I Bevölkerungsstand/A153-22/A153 2015 22.pdf 2016       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- kerungsstand/A153-22/A153 2016 22.pdf 2017       8.6        www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- kerungsstand/A153-22/A153 2017 22.pdf 2018       8.6        https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/- A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202018%- 2022.pdf 2. Wie gliedert sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit zwei oder mehr Kindern im Vergleich zu kinderlosen Ehen und Eltern mit einem Kind (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Daten sind den nachfolgend genannten Tabellen der Statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg- Vorpommern (Mikrozensus)“ zu entnehmen und unter den genannten Links online abrufbar. Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 20",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wie hoch ist die Frauenerwerbsquote in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten sowie im Vergleich mit den direkten Nachbarbundes- ländern? Wie hat sich die Frauenerwerbsquote in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Angaben zur Entwicklung der Frauenerwerbsquote in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren können unter folgendem Link aufgerufen werden (A623 Erwerbstätigkeit - in Tabelle 4.3 für die Jahre 2008 bis 2012 beziehungsweise in Tabelle 2.2 für die Jahre 2013 bis 2017): https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesamtwirtschaft-&-Umwelt/Erwerbst% C3%A4tigkeit Die Angaben zur Frauenerwerbsquote in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2009 und die Jahre 2011 bis 2017 können unter folgendem Link aufgerufen werden (Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung - Fachserie 1 Reihe 4.1 - 2017, Tabelle 4.10): https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/_inhalt.html#sprg 229398 Die Angaben zum Jahr 2010 können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEHeft_heft_00071801 Die Angaben zum Jahr 2018 können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20VI%20Erwerbst% C3%A4tigkeit/A%20623/A623%202018%2000.pdf. Außerdem liegt die Ausgabe 2018 der Fachserie 1 Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung des Statistischen Bundesamtes vor: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Publikationen/Do wnloads-Erwerbstaetigkeit/erwerbsbeteiligung-bevoelkung-2010410187004.html 4. Wie hoch ist das Pro-Kopf-Einkommen bei Familien und kinderlosen Alleinlebenden und Ehepaaren in Mecklenburg-Vorpommern und im bundesweiten Vergleich? Wie hat es sich im Zeitraum von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte auf- schlüsseln nach 1-Kind-Familien, 2-Kind-Familien, 3-Kind-Familien und Mehr-Kind-Familien)? Die abgefragten Daten werden über eine Sonderauswertung des Mikrozensus erfasst. Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeits- markt in Deutschland. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. 22",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 8. Wie viele Familien haben Wohngeld beantragt? Wie viele Familien erhalten Wohngeld (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Familien mit einem, zwei oder mehreren Kindern für die letzten zehn Jahre)? Zu den Antragstellungen von Wohngeld durch Familien liegen der Landesregierung keine Angaben oder Statistiken vor, da in Bezug auf Antragstellungen lediglich die Art des Antrages ohne weitere Inhalte erfasst wird. Es müsste insofern jede einzelne Akte der vergangenen zehn Jahre durch die 109 Wohngeldbehörden des Landes gesichtet werden. Das Ergebnis müsste sodann erfasst und geordnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass für die Wohngeldakten keine Möglichkeit besteht, die Akten herauszufiltern, die Gegenstand der Anfrage sind. Dieser Umfang ist mit den vorhandenen Ressourcen in den Kommunalverwaltungen nicht zu bewältigen. Eine vollständige Erfassung wäre zudem nicht möglich, da Wohngeldakten zu abgelehnten Anträgen nur zwei Jahre aufzubewahren sind, wenn kein vorheriger Leistungs- bezug bestand. Die erfragten Daten zu den Wohngeld beziehenden Familien in reinen Wohngeldhaushalten sind in den Tabellen in Anlage 6 ausgewiesen. Bis einschließlich des Jahres 2012 handelt es sich dabei konkret um Haushalte mit zu berücksichtigten Haushaltsmitgliedern, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Kindergeldgesetz geleistet wurde. Ab dem Jahr 2013 sind Haushalte mit zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, statistisch erfasst. In den Jahren 2009 und 2016 gab es Leistungsverbesserungen im Wohngeld, durch die sich die Zahl der Anspruchsberechtigten jeweils erhöht hat. 9. Wie viele Familien, in denen die Eltern berufstätig sind, erhalten entweder wegen Teilzeitbeschäftigung oder wegen prekärer Beschäfti- gung Hilfen zum Lebensunterhalt (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Familien mit einem, zwei oder mehreren Kindern für die letzten zehn Jahre)? Auf die einführenden Bemerkungen zur amtlichen Statistik in Frage I.9 wird verwiesen. Angaben über die Anzahl der Kinder in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft werden nicht statistisch erhoben, sodass diese Differenzierung nicht möglich ist. Dies vorangestellt liegen für die vergangenen zehn Jahre (2008 bis 2017) für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte folgende statistische Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit Minderjährigen nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buch Sozial- gesetzbuch (ohne Angaben über mögliche Berufstätigkeit) vor: 25",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                  Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/Landkreis         2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Hansestadt Rostock                     5      13     16       15     18      19     23      32     23      29 Landeshauptstadt Schwerin              4       7       9      15     21      20     23      19     23      10 Mecklenburgische Seenplatte           14      18     25       22     21      27     28      21     11      12 Landkreis Rostock                      4       3       3       5      9      13     13       8       9       7 *)      *) Vorpommern-Rügen                      <3      <3       7       9     12      15     16      17     15      15 Nordwestmecklenburg                   14      10     10       11     15      21     22      23     23      18 Vorpommern-Greifswald                  8      13     14       11     10      13     13      15     13      12 Ludwigslust-Parchim                    8       7     10       11      9      14     13      12     10        7 Mecklenburg-Vorpommern                59      72     94       99 115 142 151 147 127 110 gesamt Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Berechnungen des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. Die Daten vor dem Jahr 2012 wurden zur besseren Übersicht nach den jeweiligen Bevölke- rungszahlen der ursprünglichen Landkreise und kreisfreien Städte auf die Strukturen des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V vom 12. Juli 2010) umgerechnet. 10. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebens- unterhalt bekommen? Wie hat dieser sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Ausgehend von der in Frage II.9 angegebenen Gesamtanzahl der Bedarfsgemeinschaften ergeben sich für die vorgenannten Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen folgenden prozentuale Anteile: 26",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                                                                                       Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Unabhängig von der Anzahl der Kinder wird auf die meisten Kindergeldempfänger jedoch zutreffen, dass die Bedeutung der Kindergeldzahlung mit abnehmendem Gesamteinkommen steigt. 15. Wie viele kinderreiche Familien erhalten aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)? Wie hat sich die Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Unter „kinderreich“ werden Familien mit mindestens drei Kindern verstanden. Weiterhin ist zu beachten, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Auswertungen zu „Familien“ nicht möglich sind. Angaben zu kinderreichen Familien mit aufstockenden Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch werden vom Statistischen Amt nicht erhoben. Die Gewährung von Grundsicherungsleistungen an leistungsberechtigte Personen erfolgt auf der Basis von Bedarfsgemeinschaften. Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden. Bestand Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr Kindern (Jahresdurchschnitt) Schwerin, Landeshauptstadt   Mecklenburgische Seenplatte                                                                         Vorpommern-Greifswald Rostock, Hansestadt                                                              Landkreis Rostock   Vorpommern-Rügen            Nordwestmecklenburg                           Ludwigslust-Parchim Region 2009                 460                      295                           741                      486                549                           385                    768                    500 2010                 483                      307                           738                      463                537                           384                    724                    481 2011                 493                      312                           710                      449                523                           357                    709                    431 2012                 516                      311                           732                      441                  X                           354                    732                    437 2013                 545                      312                           759                      453                533                           351                    758                    447 2014                 576                      320                           751                      464                571                           343                    780                    463 2015                 612                      339                           778                      478                586                           351                    786                    483 2016                 652                      397                           823                      507                631                           364                    795                    500 2017                 661                      467                           873                      520                637                           378                    802                    504 2018                 669                      489                           846                      489                618                           384                    762                    500 Quelle: Bundesagentur für Arbeit X       Angabe nicht möglich, Daten liegen für mehr als zwei Monate nicht vor, Bildung eines Jahresdurschnitts nicht möglich 30",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                                                                             Drucksache 7/4694 16. Für wie viele dieser Familien sind Leistungen nach dem SGB II alleinige Einkommensquelle? Wie hat sich die Anzahl der Familien in den letzten zehn Jahren ent- wickelt, für die die Leistungen des SGB II die einzige Einnahmequelle darstellen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Unter „kinderreich“ werden Familien mit mindestens drei Kindern gefasst. Weiterhin ist zu beachten, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Auswertungen zu „Familien“ nicht möglich sind. Die Gewährung von Grundsicherungsleistungen an leistungs- berechtigte Personen erfolgt auf der Basis von Bedarfsgemeinschaften. Jedoch ist zu erwarten, dass die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft im Regelfall der „Familie“ entspricht. Eine Auswertung zu Bedarfsgemeinschaften, deren alleinige Einkommensquelle Grundsiche- rungsleistungen sind, würde alle Bedarfsgemeinschaften ausschließen, die Kindergeld, Unter- haltszahlungen oder andere Sozialleistungen als Einkommensquelle haben. Daher wurden kinderreiche Bedarfsgemeinschaften ausgewertet, die kein Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit haben. Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden. Bestand Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr Kindern ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Jahresdurchschnitt) Vorpommern-Rügen   Nordwestmecklenburg       Vorpommern-Greifswald   Ludwigslust-Parchim Rostock, Hansestadt                                         Landkreis Rostock Schwerin,       Mecklenburgische Region Landeshauptstadt      Seenplatte 2009                        309               195                500                   297                352                  232                         492                   313 2010                        324               200                501                   290                344                  225                         465                   304 2011                        314               198                469                   276                325                  212                         453                   252 2012                        311               202                474                   266                  X                  205                         451                   250 2013                        326               204                480                   262                337                  206                         468                   253 2014                        348               210                481                   271                358                  207                         489                   264 2015                        368               225                498                   286                362                  213                         497                   289 2016                        396               282                535                   311                415                  223                         507                   309 2017                        410               339                585                   317                421                  235                         504                   313 2018                        414               347                565                   303                409                  244                         487                   335 Quelle: Bundesagentur für Arbeit X       Angabe nicht möglich, Daten liegen für mehr als zwei Monate nicht vor, Bildung eines Jahresdurschnitts nicht möglich 31",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 17. Wie hat sich die finanzielle und steuerliche Belastung von Familien mit einem, zwei oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren ent- wickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für die Darstellung der Entwicklung der finanziellen Belastung von Familien liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die finanzielle Belastung von Familien ist von den jewei- ligen individuellen Lebensumständen wie Haushaltseinkommen, vorhandenem Vermögen, Anzahl der Haushaltsmitglieder, Höhe von Sozialleistungen und letztlich vor allem auch davon abhängig, wie viele finanzielle Mittel eine Familie bereit und in der Lage ist, für bestimmte Güter und Leistungen auszugeben. Eine solche Statistik liegt der Landesregierung nicht vor und kann aufgrund der Komplexität auch nicht erstellt werden. Ein Teilbereich der finanziellen Belastung stellt die steuerliche Belastung dar. Auch hierzu liegen der Landesregierung die erfragten Daten nicht vor. Die steuerliche Belastung ist vor allem abhängig vom Einkommen, vom Konsum und vom Vermögen der Familien. Die Belastung kann daher auch durch Verkehrssteuern (wie zum Beispiel Umsatzsteuer, Grund- erwerbsteuer, Versicherungssteuer), durch Verbrauchsteuern (wie beispielsweise Branntwein- steuer, Stromsteuer, Tabaksteuer) sowie durch Ertragsteuern (zum Beispiel Lohnsteuer, Einkommensteuer) und Substanzsteuern (beispielsweise Grundsteuer) eintreten. Daher ist eine exakte Benennung der steuerlichen Belastung von Familien mit einem, zwei oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren nicht möglich. Auch eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich, da die Steuern nicht derart differenziert erhoben werden: Für eine einzige Person kann beispielsweise die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das für sein Unternehmen zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen sein, die individuelle Einkommensteuer wird jedoch beim Wohnsitzfinanzamt erhoben, die Umsatzsteuer bei den Betriebsstättenfinanzämtern der leistenden Unternehmen, die Kraftfahr- zeugsteuer vom Bund, die Hundesteuer von der Wohnsitzkommune, die Vergnügungssteuer von der für den Veranstalter zuständigen Kommune je nach Ort der Veranstaltung. Insbesondere bei der Einkommensbesteuerung erfolgt jedoch eine starke Entlastung von Familien, insbesondere von Familien mit Kindern. Dabei wird eine sachgerechte steuerliche Verschonung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt (siehe Entscheidungen mit den Aktenzeichen 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, 1 BvL 72/86 und 2 BvL 14/91, jeweils abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/) Ab dem Veranlagungszeitraum 1996 wurde der Grundfreibetrag erhöht. Ebenfalls ab dem Jahr 1996 wurde das System des Familienlastenausgleichs durch den neuen Familienleistungs- ausgleich im § 31 Einkommensteuergesetz abgelöst. In diesem Zusammenhang wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, dass bei künftigen Erhöhungen des Kinderfreibetrages das Kindergeld entsprechend zu erhöhen ist. Im Steuerrecht gibt es neben den genannten Freibeträgen weitere Vorschriften, die die Aufwendungen eines Kindes zum Beispiel für die Betreuung oder die Ausbildung steuermindernd berücksichtigen. Zur Darstellung der Entwicklung der steuerlichen Entlastungen wird im Folgenden auf die jeweiligen steuerlichen Vorschriften eingegangen. Sofern es möglich war, wurden diese um tabellarische Angaben im Sinne der Fragestellung ergänzt. 32",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                         Drucksache 7/4694 I. Familienleistungsausgleich, Kinderfreibeträge; §§ 31, 32 Einkommensteuergesetz 1. Regelungsinhalt: Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes wird gemäß § 31 Satz 1 Einkommensteuergesetz durch die Inanspruchnahme von Freibeträgen für Kinder nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz oder durch Kindergeld bewirkt. 2. Entwicklung: Das jetzige System des Familienleistungsausgleichs gilt ab dem Veranlagungszeitraum 1996. Es wurde mit dem Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 unter Aufgabe des früheren dualen Kinderlastenausgleichs als neue Vorschrift zur steuerlichen Berücksichtigung der geminderten Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern eingeführt. Mit dem Familienförderungsgesetz vom 22. Dezember 1999 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2000 der steuerliche Einkommensbetrag eines Kindes (Existenzminimum) um den Betreuungsbedarf erweitert. Mit dem Familienförderungsgesetz vom 16. August 2001 wurde der steuerlich freigestellte Einkommensbetrag eines Kindes mit Wirkung zum 1. Januar 2002 um den Bedarf für Erziehung und Ausbildung erweitert. Freigestellt ist damit ab 2002 ein Einkommensbetrag, der das sogenannte sächliche Existenzminimum und die Bedarfsbeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung umfasst. Die Verrechnung mit dem Kindergeld wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2004 mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 auf den Anspruch auf Kindergeld umgestellt. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 wurde das Jahresprinzip des Familienleistungsausgleichs herausgestellt. Tabelle über die Höhe der Kinderfreibeträge: Jahre               Summe je Kind        Betreuungsfreibetrag    Kinderfreibetrag (für Eltern) in Euro   (je Elternteil) in Euro   (je Elternteil) in Euro 1997 bis 1999                    3.534                       -                   - 2000 bis 2001                    5.080                    774                    - 2002 bis 2007                    5.808                  1.080                1.824 2008                             5.808                  1.080                1.824 2009                             6.024                  1.080                1.932 2010 bis 2013                    7.008                  1.320                2.184 2014                             7.008                  1.320                2.184 2015                             7.152                  1.320                2.256 2016                             7.248                  1.320                2.304 2017                             7.356                  1.320                2.358 2018                             7.428                  1.320                2.394 2019                             7.620                  1.320                2.490 2020                             7.812                  1.320                2.586 33",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                        Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird gemäß § 31 Einkommensteuergesetz entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 Einkommen- steuergesetz oder durch das Kindergeld bewirkt. Im Rahmen der Veranlagung findet somit durch das Finanzamt eine Günstigerprüfung statt. Ergibt sich bei der Vergleichsrechnung, dass die Kinderfreibeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen sind, so ist nach § 2 Absatz 6 Satz 3 Ein- kommensteuergesetz das gewährte Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzuzu- rechnen. Derzeit sind ab einem Grenzsteuersatz von 31,3 % die Freibeträge günstiger. Diese erforder- lichen Grenzsteuersätze werden bei verheirateten Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 66.000 Euro und bei Alleinstehenden bei Anwendung der Grundtabelle ab einem zu versteuernden Einkommen von circa 33.000 Euro erreicht. Der Prüfung ist stets das zu versteuernde Einkommen zugrunde zu legen. Die Günstigerprüfung ist bei Eltern mit mehreren Kindern für jedes Kind einzeln durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte günstiger wäre. Die Reihenfolge der Kinder bestimmt sich dabei nach dem Alter. Erstes Kind ist somit stets das älteste Kind. Tabelle über die Höhe des Kindergeldes: Das Kindergeld beträgt gemäß §§ 62 ff. Einkommensteuergesetz pro Monat je Kind in Euro Jahre          1. Kind        2. Kind        3. Kind           4. und weitere Kinder 1998                 112            112            153                         179 1999                 128            128            153                         179 2000 bis 2001        138            138            153                         179 2002 bis 2008        154            154            154                         179 2009                 164            164            170                         195 2010 bis 2014        184            184            190                         215 2015                 188            188            194                         219 2016                 190            190            196                         221 2017                 192            192            198                         223 2018                 194            194            200                         225 ab 01.07.2019        204            204            210                         235 34",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                              Drucksache 7/4694 II.   Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen; § 33a Einkommensteuergesetz 1. Regelungsinhalt: § 33a Einkommensteuergesetz enthält zwei auf Antrag zu gewährende Abzugstatbestände, die typisierend die Zwangsläufigkeit unterstellen und abschließender Natur sind: - Steuerermäßigung für Unterhalt und Berufsausbildung (§ 33a Absatz 1 Einkommen- steuergesetz); diese betrifft Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung - Sonderbedarfsfreibetrag (§ 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz); dieser regelt den zusätz- lich zu den Kinderfreibeträgen/Kindergeld gewährten Abzug von Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung eines volljährigen, in Berufsausbildung befindlichen Kindes. 2. Entwicklung: § 33a Einkommensteuergesetz ist durch das Steuerneuordnungsgesetz vom 16. Dezember 1954 eingeführt worden. Zuletzt erfolgten Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungs- gesetz (AmtshilfeRLUmsG). Durch das Einkommensteuergesetz 1955 wurde der Freibetrag wegen auswärtiger Unter- bringung des Kindes eingeführt. An Stelle dieses bis zum Veranlagungszeitraum 1976 mög- lichen Abzugs wurden durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 die Ausbildungsfreibeträge eingeführt, die bis zum Veranlagungszeitraum 2001 neben dem Kindergeld bzw. neben dem Kinderfreibetrag abgezogen werden konnten. Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, kam ein Ausbildungsfreibetrag nur in Betracht, wenn es auswärts untergebracht war. Dieser betrug dann 1.800 DM. Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, belief sich der Freibetrag auf 2.400 DM, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen untergebracht waren und auf 4.200 DM, wenn sie auswärtig untergebracht waren. Mit dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung wird nach § 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz nunmehr nur noch der Sonderbedarf des Kindes bei auswärtiger Unterbringung während der Ausbildung in Höhe von 924 Euro berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dieser Regelung ist zu sehen, dass im Veranlagungszeitraum 2001 nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz neben dem Kinderfreibetrag ein Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahren abgezogen werden konnte, während ab dem Veranlagungs- zeitraum 2002 für alle Kinder neben den Kinderfreibeträgen Freibeträge für Betreuung und Erziehung von 2.160 Euro, ab dem Veranlagungszeitraum 2010 von 2.640 Euro je Kind abgezogen werden können. Mit Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. Januar 2011 wurde dem Wegfall der Einkommensprüfung beim Kindergeld Rechnung getragen, indem durch Streichung des bisherigen § 33a Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz auch die Minderung des Ausbildungsfreibetrages bei eigenen Einkünften des auszubildenden Kindes abgeschafft wurde. 35",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                        Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode III. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; § 24b Einkommensteuergesetz: 1. Regelungsinhalt: § 24b Einkommensteuergesetz wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 neu eingefügt und ersetzt den im selbigen Gesetz abgeschafften Haushalts- freibetrag. Der Haushaltsfreibetrag war ein Freibetrag für Steuerpflichtige, die kein Anrecht auf das Splittingverfahren hatten und bei denen auch keine getrennte Veranlagung durchgeführt wurde (unverheiratete Steuerpflichtige), wenn ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt wurde. Dieser betrug zuletzt 2.340 Euro. Der Haushaltsfreibetrag nach § 32 Absatz 7 Einkommensteuergesetz war letztmals im Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. Durch das Vorziehen der Steuertarifsenkung von 2005 auf 2004 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist der Haushaltsfreibetrag bereits ein Jahr früher als geplant im Veranlagungszeitraum 2004 entfallen. Als Ausgleich wurde eine zeitlich unbegrenzte Anschlussregelung in § 24b Einkommensteuergesetz verabschiedet. Die Regelungen des § 24b Einkommensteuergesetz wurden rückwirkend zum 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 neu gefasst. Die Zielsetzung der Norm soll hiermit genauer als mit dem zunächst verabschiedeten Gesetzeswortlaut erreicht werden. Ziel des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist, die höheren Kosten für die eigene Lebens- bzw. Haushaltsführung der sogenannten „echten“ Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich und finanziell zum Haushalt beiträgt. § 24b Einkommensteuergesetz soll aus verfassungsrechtlichen Gründen gewährleisten, dass Lebensgemeinschaften ähnlich einer Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in unzulässiger Weise gegenüber Ehepaaren oder Lebens- partnern begünstigt beziehungsweise Ehepaare oder Lebenspartner benachteiligt werden. Denn der Aufwand der Eltern für den Unterhalt in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung wird zusätzlich zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und unabhängig vom Familienstand durch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder und als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag fließt nicht in die Vergleichsberechnung zwischen Kindergeld und Steuerentlastung durch Kinderfreibeträge ein. Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde im Juli 2015 verabschiedet. Dieses sieht - rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2015 - eine Änderung des § 24b Einkommensteuergesetz vor. Im Wesentlichen staffelt sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nunmehr nach der Anzahl der Kinder. Der Betrag für das erste Kind ist im Entlastungsgrundbetrag von nunmehr 1.908 Euro (bis zum Veranlagungszeitraum 2014: 1.308 Euro) enthalten. Zusätzlich wird für das zweite und jedes weitere Kind ein Entlastungserhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro berücksichtigt. 2. Entwicklung: Jahre              Entlastungsbetrag für Alleinerziehende pro Jahr in Euro 1990 - 2001                                       2.871 2002 - 2003                                       2.340 2004 - 2014                                       1.308 ab 2015                                         1.908 36",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 IV. Kinderbetreuungskosten; § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG: 1. Entwicklung: Durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen wurde § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2009 aufgehoben. Für die Veranlagungszeiträume 2009 bis 2011 war die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungs- kosten nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 und 8 Einkommensteuergesetz alte Fassung einheitlich in § 9c Einkommensteuergesetz alte Fassung geregelt. Änderungen in Bezug auf die Abzugshöhe und die Abzugsvoraussetzungen ergaben sich dadurch nicht. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 wurde § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz (wieder) in das Gesetz eingefügt. Kinderbetreuungskosten sind seither wiederum nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz zu berücksichtigen. 2. Regelungsinhalt Auf der Rechtsfolgenseite sieht § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz vor, dass die Aufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, jedoch nur in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen und höchstens 4.000 Euro je Kind. Nicht begünstigt sind nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz Aufwendungen für Unterricht. Weiterhin sind Aufwendungen für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten nicht begünstigt. Hiervon umfasst sind beispielsweise Aufwendungen für Musikunterricht oder Computerkurse, nicht aber Beiträge für eine Kindertagesstätte, wenn anlässlich der Betreuung in der Kindertagesstätte die spielerische und nicht unterrichtsbezogene Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen erfolgt. Schließlich können auch Aufwendungen für sportliche und andere Freizeitbestätigungen nicht abgezogen werden. Das sind zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen. Entwicklungen über die steuerliche Auswirkung der Kinderbetreuungskosten liegen der Landesregierung mangels statistischer Daten nicht vor. V. Schulgeld; § 10 Absatz 1 Nummer 9 Einkommensteuergesetz: 1. Entwicklung: Die Finanzverwaltung hatte es früher zugelassen, einen Teil des an Privatschulen zu entrich- tenden Schulgeldes als Spende nach § 10b Einkommensteuergesetz abzuziehen. Die Recht- sprechung war dem jedoch nicht gefolgt, weil die von der Schule erbrachte Gegenleistung einer Qualifizierung des Schulgeldes als Spende entgegensteht und das einheitliche Leistungsentgelt nicht aufgeteilt werden kann. Aufgrund dessen wurde durch das Kultur- und Stiftungs- förderungsgesetz vom 13. Dezember 1990 ein Sonderausgabenabzug in § 10 Einkommen- steuergesetz mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1991 neu geschaffen. Redaktionelle Änderungen der Norm erfolgten durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 und das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 erfolgte eine Anpassung an die europarechtlichen Anforderungen. 2. Regelungsinhalt: Schulbeiträge können gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 9 Einkommenssteuergesetz derzeit bis zu 30 Prozent, höchsten bis zu 5.000 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden. 37",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode VI. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung; § 10 Absatz 1 Nummer 7 Einkommen- steuergesetz: 1. Regelungsinhalt: Diese Vorschrift ermöglicht - beschränkt auf einen Höchstbetrag - den Abzug von Aufwen- dungen für die eigene Berufsausbildung. Problematisch ist insbesondere das Verhältnis zum Werbungskostenabzug, der wegen der fehlenden betragsmäßigen Begrenzung und der Möglichkeit des Verlustvortrags in vielen Fällen günstiger ist. 2. Entwicklung: Der Abzugstatbestand wurde durch das Steueränderungsgesetz 1968 vom 20. Februar 1969 ab dem Veranlagungszeitraum 1969 mit einem Höchstbetrag von 900 DM (bei auswärtiger Unterbringung 1.200 DM) geschaffen und durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 überführt. Durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 wurde die Regelung unter Verdoppelung der Höchstbeträge auf 1.800 DM beziehungsweise 2.400 DM neu gefasst. Das Abgabenordnung-Änderungsgesetz vom 21. Juli 2004 bewirkte eine noch- malige Neufassung unter Anhebung des Höchstbetrags auf 4.000 Euro; zugleich wurde in § 12 Nummer 5 Einkommensteuergesetz eine gesetzliche Abgrenzungsregel zum Werbungskosten- abzug geschaffen. Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 wurde der Höchstbetrag auf 6.000 Euro erhöht. VII. Fazit Aufgrund der zahlreichen steuerrechtlichen Vorschriften wird deutlich, dass im Steuerrecht ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung von Familien und Kindern geleistet wird. Weder eine pauschale noch eine normbezogene Bezifferung der konkreten Entlastung sowie auch der konkreten steuerlichen Belastung von Familien kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, welche für die steuerliche Ermittlung relevant sind (wie zum Beispiel die Ausübung von Wahlrechten, Veranlagungsart, Günstigerprüfungen) erfolgen. Anzumerken ist zudem, dass die Bundesregierung seit 1995 regelmäßig (alle zwei Jahre) über die Höhe des von der Einkommensteuer zu verschonenden Existenzminimums von Erwach- senen und Kindern berichtet (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Stan- dardartikel/Themen/Steuern/2018-10-31-12-existenzminimumbericht.html).                     In       diesen Berichten werden die verfassungsrechtliche Koppelung zwischen Sozialhilfe- und Steuerrecht sowie die Entwicklung der steuerfrei zu stellenden Beträge dargestellt und regelmäßig angepasst. 18. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Kosten für Familien, die infolge des Erneuerbaren Energiegesetzes auftraten und auftreten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 38",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Die Verbraucher werden im Rahmen des Strompreises an den Kosten, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz entstehen in Form der EEG-Umlage, beteiligt. Die EEG-Umlage definiert sich als die Differenz der Ausgaben und Einnahmen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Umsetzung der Erneuerbaren Energien entstehen. Sie wird jährlich neu ermittelt und über die Stromanbieter in der Stromabrechnung berücksichtigt. Die EEG-Umlage wird zu knapp zwei Dritteln von der Wirtschaft und zu gut einem Drittel von privaten Haushalten finanziert. Die spezifischen Kosten für den Verbraucher sind direkt an den individuellen Stromverbrauch des einzelnen Haushalts gebunden. In den vergangenen fünf Jahren hat die EEG-Umlage durchschnittlich 21,7 % des Strompreises pro Kilowattstunde betragen. Die EEG-Umlage trägt dazu bei, den Transformationsprozess zur klimaneutralen Versorgung zu realisieren. Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), im Deutschen auch als Weltklimarat bezeichnet, untersucht kontinuierlich den Klimawandel und dessen Auswirkungen. Entsprechend dem fünften Sachstandsberichts des IPCC wird deutlich, dass ein Nichthandeln und die damit einhergehenden Folgen deutlich kostenintensiver ausfallen als ein kurzfristiges Handeln und demzufolge die Begrenzung der Klimaerwärmung und deren Auswirkungen. 19. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Auswirkung der Inflation auf Familien in den letzten fünf Jahren? Für die Darstellung der Entwicklung der Auswirkungen der Inflation auf Familien in den letzten fünf Jahren liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Auswirkungen der Inflation auf Familien sind von den jeweiligen individuellen Lebens- umständen wie die Entwicklung des Haushaltseinkommens, des vorhandenen Vermögens, der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe von Sozialleistungen und letztlich vor allem auch davon abhängig, wie viele finanzielle Mittel eine Familie bereit und in der Lage ist für bestimmte Güter und Leistungen auszugeben. Die Preisentwicklung erfolgt für einzelne Güter und Leistungen unterschiedlich. Die Auswirkung der Inflation ist daher auch stark abhängig vom jeweiligen individuellen Konsumverhalten der Familienmitglieder. Eine solche Statistik liegt der Landesregierung nicht vor und kann aufgrund der Komplexität auch nicht erstellt werden. 39",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode III. Familienfördernde und unterstützende Leistungen Die Bundesregierung gewährt eine Reihe von Familienleistungen und Maßnahmen, die mit erheblichen Finanzierungsanteilen des Bundes und anderer (zum Beispiel Krankenkassen) verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere Elternzeit, Elterngeld/ElterngeldPlus, Kindergeld/ Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Familienpflegezeit, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, BaföG, steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie des Entlastungsbetrages für Allein- erziehende, aber auch der kostenfreie Schulbesuch sowie die in der gesetzlichen Kranken- versicherung beitragsfrei mitversicherten Kinder und deren kostenfreie medizinische Versor- gung. Diese Leistungen stellen auch eine finanzielle und unterstützende Familienförderung dar, wurden jedoch in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen nur berücksichtigt, wenn explizit danach gefragt wurde. 1.   Wie werden Familien in Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung finanziell gefördert? In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden sie in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte jährlich aufschlüsseln)? Finanzielle Familienförderung wird als unmittelbare Förderung des Landes Mecklenburg- Vorpommern an die Familien interpretiert (familienbezogene Förderung); es werden direkt Finanzmittel des Landes an die Familien in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen in Form von Individualzuschüssen im Zeitraum von 2008 bis 2013: Jahr                 Fälle finanzieller Förderung                             Höhe in Euro 2008                                   12                                       12.240,47 2009                                   66                                       48.760,37 2010                                   49                                       36.305,30 2011                                   73                                       57.984,00 2012                                   43                                       37.736,66 2013                                   77                                       68.430,29 Ab 2014 wurden die Individualzuschüsse in trägerbezogene Zuschüsse umgewandelt. 40",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Zuschüsse zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen ab 2013: Jahr                 Fälle finanzieller Förderung                         Höhe in Euro 2013                                  235                                  201.228,65 2014                                  365                                  256.467,93 2015                                  251                                  143.533,92 2016                                  231                                  158.580,76 2017                                  241                                  185.329,15 2018                                  357                                  211.318,66 2019                                  283                                  199.297,81 Finanzielle Hilfe für Familien bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von je 1.000 Euro pro Kind Jahr                 Fälle finanzieller Förderung                         Höhe in Euro 2018                                    6                                    18.000,00 *) 2019                                  <3                                      6.000,00 _________________ *) Die Zahlenangabe wird wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2020 das neue Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V), mit dem eine vollständige Entlastung der Eltern von den Gebühren für die Kindertages- förderung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege eingeführt wurde. Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlastet das Land zudem vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bisher bis zu 23 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kindertagesförderung ihres Kindes zahlten. Finanzielle Förderung bei selbst genutztem Wohneigentum Das Land fördert den sozialen Wohnungsbau sowie die Modernisierung und Instandsetzung von Bestandswohnungen. Zuwendungsempfänger sind in der Regel die Eigentümer von Grund- stücken, die mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Bei vermieteten Wohnungen kommen die Förderungen den Familien insoweit mittelbar im Rahmen der Gebrauchsüberlassung zugute. Eine unmittelbare finanzielle Förderung von Familien erfolgt allein bei selbst genutztem Wohneigentum und in den Fällen, in denen die Familien als Mieter Zuwendungsempfänger sind. Dies ist einzig gemäß Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen möglich, wenn Mieter mit Zustimmung des Eigentümers Maßnahmen zur barrierearmen Wohnraumanpassung umsetzen. Eine differen- zierte statistische Erfassung von Wohnraumförderungen nach Zuwendungsempfängern mit Kind und ohne erfolgt nicht. Eine Angabe zur Höhe der ausgereichten Förderungen an Familien ist insoweit nicht möglich. 41",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie beurteilt die Landesregierung generell die Familienfreundlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern? Nach welchen Kriterien wird diese beurteilt? Die Landesregierung beurteilt die Familienfreundlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern positiv. Sie steht mit ihrer Politik für die Bildung einer Allianz für Kinder und Familie, die Familien weiter stärkt und Kinder willkommen heißt. Sie verfolgt durch eine familienfreundliche Politik und der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel das Ziel, im Land Rahmenbedingungen insbesondere für ein selbstbestimmtes Leben mit Kindern zu schaffen. Im Weiteren wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Diese Beurteilung stützt sich insbesondere auf die bestehenden verschiedenartigen und vielfältigen Maßnahmen und Angebote, die dafür sorgen, dass - durch Erwerbslosigkeit verursachte Armut vermindert wird, - berufliche Qualifikationen abgeschlossen und Berufsbiografien kontinuierlich verlaufen können, - Privat- und Erwerbsleben besser vereinbar sind, - die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung flächendeckend zur Verfügung steht, - Kinder und Jugendliche gute Bildungschancen erhalten, - präventive Angebote die Gesundheit erhalten und fördern, - die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie von Minderheiten weiter umgesetzt wird, - eine Sensibilität zwischen den Generationen besteht und die Leistungen der jeweils anderen anerkannt werden, - die Anforderungen an die alternde Gesellschaft durch Maßnahmen zur Betreuung und Pflege beachtet werden, - fremdsprachige Familien mit Kindern sozial integriert werden und - Familien ihren Kinderwunsch realisieren können. Da die Familie im Rahmen ihrer Entwicklung ein dynamisches Gebilde darstellt, ist die Umset- zung der Familienfreundlichkeit auch eine Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche. Vor diesem Hintergrund sind für die Beurteilung der Familienfreundlichkeit vor allem folgende Kriterien für die Landesregierung von Bedeutung: -  Arbeitsmarkt, -  Beratung, -  Bildung, -  Demografie, -  Einstellungen und Werte, -  Gesundheit, -  frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung, -  Kultur und Freizeit, -  Sicherheit, -  Wohlstand und Armutsvermeidung, -  Wohnen und Wohnumfeld. 42",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 Alle aufgeführten Beratungsangebote unterliegen Qualitätsmaßstäben, die durch die Fest- legungen des Landes zum Zweck sowie zu den Förderkriterien feststehen. Die Träger der Angebote gestalten diese trägerindividuell entsprechend ihrer zu erfüllenden Satzungszwecke sowie Leistungskriterien aus. In jedem Falle werden die Angebote den tatsächlichen Bedarfen von Familien angepasst. 1. Schwangerschaftsberatung: Auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes haben die Länder ein flächen- deckendes Netz an allgemeiner sowie Schwangerschaftskonfliktberatung vorzuhalten sowie finanzielle sicherzustellen. Im Land gibt es aktuell 41 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, während es im Jahr 2008 noch 42 Beratungsstellen waren. Bis zum Jahr 2016 wurde dieses Angebot mittels Förderrichtlinien qualitativ sowie finanziell geregelt. Für die Schwangerschaftsberatung gilt seit dem 1. August 2016 das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - Schwangerschaftskonfliktgesetz- Ausführungsgesetz (SchKGAG M-V) vom 11. Juli 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2018. Das Verfahren und die Auswahl von Schwangerschaftsberatungsstellen sind damit gesetzlich normiert. Die personelle Ausstattung der Beratungsstellen bemisst sich gemäß § 5 SchKGAG an der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, wodurch die Anzahl der Beratungsfachkräfte in den vergangenen zehn Jahren schwankte. Der Versorgungsschlüssel ist mit einer Beratungs- fachkraft für 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner gesetzlich geregelt. Die Schwerpunkte in der Beratung sind auch immer abhängig von den aktuellen Gesetz- gebungen für Schwangere und ihre Familien. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Aufgabenbereiche der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung erweitert. So ist seit 2010 mit der Aufnahme des § 2a des Schwangerschaftskonfliktgesetzes der Verweis auf psychosoziale Beratung im Kontext der Pränataldiagnostik gesetzlich festgelegt. Einzelne Fachkräfte in den Schwangerschaftsberatungsstellen haben sich spezialisiert und fungieren als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz, welches 2012 in Kraft trat, sind die Schwangerschaftsberatungsstellen nach § 3 des Bundeskinderschutzgesetzes als Kooperationspartner aufgenommen worden. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich in Netzwerken Frühe Hilfen aktiv sind. Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, beraten, betreuen und begleiten die Schwangerschafts- beratungsstellen die Schwangeren, die ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen wollen. Die Beratungsfachkräfte sind in unterschiedlichen Qualitätszirkeln und Netzwerken zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schwangerschaftsberatung aktiv. 45",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                         Drucksache 7/4694 Dies erfolgt in den Dienststellen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg in ihren Zuständigkeitsbereichen des Landes wie folgt: Neubrandenburg Kreise:                      Mecklenburgische Seenplatte, Altkreis Demmin, Müritz, Uecker-Randow Rostock                Kreise:              Landkreis Rostock kreisfreie Stadt: Hansestadt Rostock Schwerin               Kreise:              Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg kreisfreie Stadt: Landeshauptstadt Schwerin Stralsund              Kreise:              Vorpommern-Rügen, Altkreis Ostvorpommern 7. Welche konkreten Angebote gibt es im Bereich Familienerholung und Familienfreizeit (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Angebote der Familienerholung gemäß § 16 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen vom 23. Mai 2017 beinhalten, dass Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Es sind präventive Hilfen. Sie tragen zur Stärkung der Elternkompetenz sowie zum Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen bei. Träger der freien Jugendhilfe unterbreiten in Mecklenburg-Vorpommern die Angebote der Familien- erholung. Dazu gehören unter anderem die gemeinnützigen Familienferienstätten im Land. Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Familienerholung und hat diese Angebote wie folgt gefördert: kreisfreie Stadt/Landkreis                              Träger von Familienerholung Landeshauptstadt Schwerin                  - Schweriner Jugendring e. V. Hansestadt Rostock                         - Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Mecklenburgische Seenplatte                - ASB Arbeiter-Samariter-Bund RV Neubrandenburg/ Mecklenburg-Strelitz e. V. - AWO Sozialdienst gGmbH Demmin - AWO Stadtverband Neubrandenburg e.V. - AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte gGmbH - Diakoniewerk Stargard GmbH - Judoclub-Vier Tore Neubrandenburg e. V. Nordwestmecklenburg                        - Diakonie im nördlichen Mecklenburg e. V. Rostock                                    - Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock Land e. V. Vorpommern-Greifswald                      - Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Vorpommern-Greifswald e. V. - Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Uecker-Randow e. V. - Gemeindejugendwerk Mecklenburg-Vorpommern 49",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/Landkreis                  Träger von Familienerholung Vorpommern-Rügen                 - Jugendhaus Storchennest e. V. Zuordnung zu einem Landkreis     - Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. nicht möglich, weil für          - AWO SANO gGmbH Familienferienpark Dambeck Familien in mehreren             - AWO SANO gGmbH Familienferiendorf Rerik Landkreisen tätig Die kreisfreien Städte und Landkreise wurden gebeten, für das Jahr 2018 im Sinne der Fragestellung zuzuarbeiten. Von acht Gebietskörperschaften haben fünf eine Zuarbeit geleistet. Nachfolgend aufgeführte Landkreise und kreisfreien Städte haben Familienerholungs-/Fami- lienfreizeitangebote gemeldet: kreisfreie Stadt/Landkreis         Anbieter von Familienerholung/Familienfreizeit Landeshauptstadt Schwerin    Arbeiterwohlfahrt Feriendorf Mueß Hansestadt Rostock           - Eltern-Kind-Freizeiten: durch Träger der Familienbildung (gemäß § 16 SGB VIII), unter anderem: Geocaching für Familien, Väter-Kind-Freizeiten, Mutter-Tochter-Camp, Abenteuerwochenenden - erlebnispädagogische       Familienangebote/-Fahrten            im Rahmen des Projektes Familiencoach Rostock - sozialraumorientierte Freizeitangebote für Familien in den neun Stadtteil- und Begegnungszentren und Jugendtreffs der Stadt - Familienwochenenden auf dem Jugendschiff „Likedeeler Mecklenburgische             Für den Bereich der Familienerholung und Familienfreizeit Seenplatte                   gibt es keine Legaldefinition und somit keine valide Auswertungsmöglichkeit für das Jugendamt. Das Jugendamt führt keine erschöpfenden Auflistungen, da diese Angebote nicht in jedem Fall durch das Jugendamt gefördert werden. Die freien Träger der Jugendhilfe sind außerhalb der Förderung frei in ihrer Angebotsgestaltung und müssen diese nicht allumfassend dem Jugendamt melden. Rostock                      - Arbeiterwohlfahrt SANO gGmbH Familienferiendorf Rerik - Evangelische Familienferienstätte „Haus Wartburg“ - Familienferienstätte „St. Ursula“ Caritas Mecklenburg e. V. Vorpommern-Greifswald        Casa Familia Zinnowitz St.Otto Zinnowitz des Erzbistums Berlin 50",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                        Drucksache 7/4694 8. Welche Familienverbände sind in Mecklenburg-Vorpommern aktiv? Welche Bedeutung misst die Landesregierung ihrer der Arbeit jeweils bei (bitte aufschlüsseln nach Verband sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Mecklenburg-Vorpommern sind die Bundesverbände des Deutschen Familienverbandes e. V. (DFV), der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. - eaf, des Familienbundes der Katholiken (FDK), des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften - iaf e. V., der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. und der Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) mit Landesarbeitskreisen, Landesverbänden oder Regionalstellen nicht vertreten. Demzufolge kann ihre Arbeit nicht im Einzelnen eingeschätzt werden. 9. Mit welchen Angeboten werden die Familienverbände, die Wohl- fahrtsverbände, die Verbraucherschutzzentralen und die Schuldner- beratung für die Familien tätig (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der Angebote der Wohlfahrtsverbände und der Schuldnerberatung wird auf die Beantwortung der Fragen III. 4, 7, 11 und 20 verwiesen. Aussagen zu den Familienverbänden sind der Antwort zu Frage III. 8 zu entnehmen. Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes berät die Verbraucherzentrale die Verbraucher als solche. Eine Ausrichtung der Beratung speziell auf Familien ist der Landes- regierung nicht bekannt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Satzung der Verbraucher- zentrale Mecklenburg-Vorpommern (https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/ueber-uns-mv) verwiesen, die auf deren Internetseite einsehbar ist. 10. Inwieweit werden Eltern in Mecklenburg-Vorpommern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützt? Eltern in Mecklenburg-Vorpommern werden durch eine Vielzahl von Angeboten und Leistungen bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützt. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nimmt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine zentrale Rolle ein. Insbesondere mit den in den §§ 16 bis 21 (Förderung der Erziehung in der Familie), in den §§ 22 bis 26 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) sowie in den §§ 27 fortfolgende (Hilfen zur Erziehung) Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufgeführten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Eltern Unterstützung bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages sowie bei der Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der frühkindlichen Bildung. 51",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                        Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Genannt seien hier: 1. Förderung der Erziehung in der Familie a) Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten. b) Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. c) Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen mit dem Ziel der Beratung und Hilfe für Mütter und Väter sowie für schwangere Frauen und werdende Väter zu Fragen der Partnerschaft und zum Aufbau elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz. 2. Spezifische Beratungsangebote a) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, um das partnerschaft- liche Zusammenleben aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle des Scheiterns der Beziehung Bedingungen zum Wohle des Kindes/ Jugendlichen durch die förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. b) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs- rechts mit dem Ziel, Mütter und Väter sowie Kinder und Jugendliche bei der Geltend- machung und Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche zu unterstützen. 3. Spezifische Betreuung, Versorgung und Unterbringung a) Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, mit dem Ziel, allein Sorgende mit Kind/Kindern unter sechs Jahren Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes/der Kinder, bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung sowie bei der Aufnahme oder dem Abschluss der Berufsausbildung zu geben. b) Betreuung und Versorgung des Kindes in Notlagen, wenn die Eltern aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen Unterstützung bei der Betreuung und Pflege ihres Kindes bedürfen. c) Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, um Personensorgeberechtigte, die wegen notwendiger Ortswechsel aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes nicht sicherstellen können, zu unterstützen. 4. Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege a) Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Kindertagesförderung (§ 3 Absatz 2 und 3 Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungs- gesetz - KiföG M-V). b) Eltern haben einen Anspruch auf Entlastung von den Elternbeiträgen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V durch das Land für das erste Kind in der Kindertagesförderung in gestaffelter Höhe nach § 21 Absatz 5 Satz 2 KiföG M-V. Für das zweite und jedes weitere Kind in der Kindertagesförderung werden die Eltern seit dem 1. Januar 2019 vollständig von diesen Elternbeiträgen entlastet. Seit dem 1. Januar 2020 erstreckt sich diese Elternbeitragsfreiheit auf sämtlich Kinder in der Kindertagesförderung in Mecklenburg- Vorpommern. 52",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                          Drucksache 7/4694 c) Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern orientieren sich an den Bedarfen der Eltern. d) Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege werden einem eigen- ständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehung- und Betreuungs- auftrag entsprechend gefördert. Dieser orientiert sich an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedarfen der Eltern. e) Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen arbeiten mit den Eltern zum Wohl des Kindes partnerschaftlich zusammen. Eltern werden in die Bildungs- planung und Umsetzung in der Kindertageseinrichtung einbezogen, über bestehende Angebote der Familienbildung und -beratung informiert, zu ihren Erziehungs- und Förderungsaufgaben beraten und Gespräche zum Entwicklungsstand des Kindes angeboten. f) Kinder, die nicht altersgerecht entwickelt sind, werden besonders durch ein vielfältiges Angebot an Bildung und Erziehung gefördert. Die individuelle Förderung wird für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern vorrangig in Kindertages- einrichtungen und integrativen Einrichtungen oder als Einzelintegration in Regel- einrichtungen angeboten. g) Mindestens zweimal jährlich werden in Kindertageseinrichtungen Elternabende einbe- rufen und für den Austausch und für Angebote zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern genutzt. 5. Zusammenarbeit mit Schule a) Darüber hinaus wird auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz „Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule - Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule“ vom 4. Dezember 2003 in der Fassung vom 11. Oktober 2018 verwiesen (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffent- lichungen_beschluesse/2018/2018_10_11-Dokumentation-Bildung-und-Erziehung.pdf). b) Gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern arbeiten Erziehungsberechtigte mit der Schule vertrauensvoll zum Wohle des Kindes und seiner Erziehung zusammen und nehmen individuelle Informationsangebote, Elternsprechtage oder Elternversammlungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr. Für Gespräche mit Eltern nicht- deutscher Herkunft, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, finanziert die Landesregierung notwendige Dolmetscherleistungen. Damit soll dazu beigetragen werden, dass Erziehungsberechtigte die Voraussetzungen für eine gelingende schulische Förderung schaffen und die Erfüllung der schulischen Pflichten gewährleisten können, ebenso wie es ihnen ermöglichen soll, die Schule gegebenenfalls über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen, zu informieren. 53",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Mit den in Anlage Nummer 8 dargestellten Maßnahmen beteiligt sich das Land mit Zuschüssen/ Zuwendungen/Zuweisungen an alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an der Finanzierung der Maßnahmen zur Familienförderung. Auch die konkreten Veränderungen in den einzelnen Maßnahmen können der vorgenannten Anlage entnommen werden. 12. Welche Maßnahmen zur Familienförderung werden aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Einleitend wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Bei der Beantwortung der Frage werden unter dem Begriff „Maßnahmen zur Familienförderung“ solche Maßnahmen verstanden, die eine direkte/unmittelbare Förderung für die Familie in ihrer Gesamtheit zum Gegenstand haben. Förderungen, die einzelne Familienmitglieder betreffen, sind hier nicht aufgeführt. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Familiencoachprojekten“ wurden Projekte gefördert, die die soziale und berufliche Integration langzeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Mütter und Väter durch die Bewältigung individueller familiärer Problemlagen verbessern. Dabei sollten die Familien in einer eigenverantwortlichen Alltagsbewältigung unterstützt werden. Diese Richtlinie wurde regionalisiert umgesetzt, das heißt, eine Umsetzung erfolgte über Regionalbeiräte. Einzelne Projekte finden sich dementsprechend in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Die Förderung aus dem Landesprogramm wurde mit Inkrafttreten des ESF-Bundesprogramm am 23. August 2019 eingestellt, da der Bund ein eigenes Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt hat. Dieses stellt den Anschluss an die bisher bestehende Landesförderung dar. Er hat den in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich erprobten Ansatz, die Chancen langzeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Mütter und Väter auf eine berufliche Integration zu verbessern, in dem ein familienorientierter Förderansatz verfolgt wird, in dem Bundes-ESF-Programm „Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder“ aufgegriffen und weiterentwickelt. Die einschlägigen Vorschriften der EU-Kommission schreiben eine kohärente Umsetzung der ESF finanzierten Bundes- und Länderprogramme vor. Dadurch ist eine gleichzeitige Förder- möglichkeit durch das ESF Landesprogramm „Familiencoach“ und das Bundesprogramm ausgeschlossen. Somit war es unausweichlich, die Förderung aus dem Programm Familien- coach mit Start des ESF-Bundesprogramms einzustellen. 55",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am 21. Juli 2015, wurden §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 254) wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt. Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes für den geltenden Zeitraum kann nach den Dienststellen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg, die in ihren Zuständigkeitsbereichen nachfolgend genannte Landkreise und kreisfreie Städte zusammenfassen, wie folgt angegebene werden: Landesamt für              Landkreise und kreisfreie Städte                   2013      2014       2015 Gesundheit und Soziales Neubrandenburg          Kreise:           Mecklenburgische Seen-                105         338         215 platte, Altkreis Demmin, Müritz, Uecker-Randow Rostock                 Kreise:           Landkreis Rostock                     108         483         312 kreisfreie Stadt: Rostock Schwerin                Kreise:           Ludwigslust-Parchim,                  179         608         423 Nordwestmecklenburg kreisfreie Stadt: Schwerin Stralsund               Kreise:           Vorpommern-Rügen,                     116         464         248 Altkreis Ostvorpommern Mecklenburg-                                                                    508       1.893      1.198 Vorpommern gesamt 19. Wie viele Erziehungsberechtigte erhielten in den vergangenen fünf Jahren Unterhaltsvorschuss (bitte aufschlüsseln nach zahlungsfähigen bzw. zahlungsunwilligen Elternteilen sowie nach Jahren)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Anspruchsberechtigt nach § 1 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) ist das Kind. So werden in der Bund-Länder- Statistik zum UhVorschG die einzelnen Leistungsbezieher und nicht die Erziehungs- berechtigten erfasst. Merkmale wie „zahlungsfähige Elternteile“ und „zahlungsunwillige Elternteile“ werden in der bundesweiten Statistik ebenfalls nicht erhoben. 58",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                         Drucksache 7/4694 20. Wie viele Eltern-Kind-Zentren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie ist die personelle Ausstattung dieser Eltern-Kind-Zentren? b) Wie ist die finanzielle Ausstattung dieser Eltern-Kind-Zentren? c) Wie viele Eltern besuchen diese Zentren regelmäßig? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten!) Die Frage 20, a), b), c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Name Eltern-Kind-Zentren wird in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel für Kinder- tageseinrichtungen mit integrierten Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien verwendet. Eltern-Kind-Zentren bieten für Kinder, Eltern und Familien Angebote einer leicht zugänglichen Unterstützung und Förderung. Zur Beantwortung der Frage wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte um Zuarbeit gebeten. Den Rückmeldungen zur Folge gibt es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zwei Eltern- Kind-Zentren im Landkreis Vorpommern-Greifswald, die auch als solche benannt werden. Träger              Bezeichnung                  a)                     b)                   c) Personelle              Finanzielle    Anzahl der Eltern Ausstattung             Ausstattung Deutsches Rotes              Eltern-Kind-      1,2 vollzeitäquivalente       ca. 25.000     wöchentlich 35 bis Kreuz Kreisverband           Zentrum           Fachkräfte                       Euro        40 Mütter und Uecker-Randow e. V.                                                                         Väter Arbeiterwohlfahrt            Eltern-Kind-      0,15                          ca. 10.000     wöchentlich 10 bis Kreisverband Uecker-         Zentrum           vollzeitäquivalente              Euro        15 Mütter und Randow e. V.                 Eggesin           Fachkräfte                                   Väter 21. Plant die Landesregierung          weitere    Eltern-Kind-Zentren   in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont? b) Wenn ja, an welchen Standorten? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Frage 21, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. 59",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Landesregierung entwickelt unter Einbeziehung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, des Felsenweg-Instituts der Karl-Kübel-Stiftung für Kind und Familie sowie unterschiedlicher Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis die Erarbeitung eines Landesprogramms zur Entwicklung von Kinder- und Familienzentren in Mecklenburg- Vorpommern. Dieser Prozess wird etwa einen Zeitraum von zwei Jahren einnehmen, sodass voraussichtlich Ende 2022 mit einer Umsetzung des Landesprogramms begonnen werden könnte. Zukünftige Standorte solcher Zentren werden in Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten unter zur Hilfenahme bestimmter Kriterien ausgewählt; diese werden innerhalb der Erarbeitung des Landesprogramms entwickelt. Gegenwärtig wird die Umsetzung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Kinder- und Familienzentrums in Schwerin modellhaft erprobt. 22. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen familienfördernden Maßnahmen, auch bezogen auf ihre jeweilige Entwicklung? a) Welche Bewertungskriterien legt die Landesregierung dieser Einschätzung zugrunde? b) Welche Akteure sind an der Evaluation der familienfördernden Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt? Bewertungen und Entwicklungen der einzelnen familienfördernden Maßnahmen sind in die Antworten zu den Fragen III.5 und III.11 eingeflossen. Zu a) Oberster Bewertungsmaßstab für die Einschätzung familienfördernder Maßnahmen sind die Notwendigkeit und das Vorhandensein von Bedarfen seitens der Familien, Anforderungen aus dem Sozialraum heraus und im Ergebnis eine Verbesserung der Angebote beziehungsweise Situation für Familien und deren Kindern. Um Bedarfe entsprechend festzustellen beziehungsweise zu ermitteln, wird insbesondere mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie anderen Interessenverbänden oder Vereinen zusammengearbeitet. Ebenso ist die Partizipation von Familien bei der Entwicklung von Maßnahmen und Projekten unabdingbar. Im Hinblick auf deren Spezifik der verschiedenen Lebensphasen, Lebenslagen sowie Familien- formen können nur so Angebote entwickelt werden, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen auf allen Ebenen familienfreundlicher gestalten und so für Familien auch attraktiv sind. Im Weiteren werden die Maßnahmen und Projekte dahingehend bewertet, ob sie wirklich- keitsnah sind und dem sich wandelnden Familienbild entsprechen. Dies ist bedeutsam für die Erreichbarkeit und Inanspruchnahme sowie Zielgenauigkeit der Angebote, die über das traditionelle Familienbild hinaus zum Beispiel auch Ein-Eltern-Familien, gleichgeschlechtlich lebende (Ehe)Paare, Patchwork-Familien, Familien mit Migrationshintergrund, ältere Familien in den Focus nehmen. 60",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                          Drucksache 7/4694 Ein weiterer Bewertungsmaßstab besteht darin, dass in einem bestimmten Zeithorizont die Möglichkeit besteht, Maßnahmen zu verstetigen, zu implementieren und bestehende Regel- strukturen weiterzuentwickeln. Insbesondere bei familienfördernden Modellprojekten werden innovative Ansätze bewertet, um eine qualitätsgerechte Entwicklung der Familienpolitik insgesamt zu befördern. Zusammengefasst kann von folgenden grundsätzlichen Bewertungskriterien ausgegangen werden: -  Bedarfsgerechtigkeit und Familienfreundlichkeit, -  Partizipation und Spezifik, -  Praktikabilität und Messbarkeit, -  Zeithorizont und Nachhaltigkeit. Zu b) An einer sach- und fachgerechten Untersuchung und Bewertung beziehungsweise Erfolgs- kontrolle sind je nach Ausrichtung der familienfördernden Maßnahmen und Projekte neben den entsprechenden Verwaltungen, Verbänden, Vereinen und der Wissenschaft, auch die Familien selbst als Akteure durch ihr Feedback in unterschiedlichsten Formaten beteiligt. Im Rahmen der Überprüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln des Landes wird insbesondere deren sachbezogene Verwendung sowie durch die vorzulegenden Sachberichte auch die Inanspruch- nahme, die Zweck- und Zielerreichung und die Wirkungen der Maßnahme geprüft und bewertet. Insbesondere Modellprojekte, die innovative und neue Konzepte erarbeiten oder umsetzen, werden grundsätzlich wissenschaftlich begleitet, um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten. Genannt seien hier als wissenschaftliche Partner zum Beispiel - die Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Sozialmedizin und Prävention, - die Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, - die Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung, - Felsenweg-Institut der Karl-Kübel-Stiftung, - Rauh Research Management. 61",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode IV. Familienfreundliche Umgebung 1.   Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die durchschnittliche Quadratmeterzahl bzw. die Anzahl der Zimmer von Wohnhäusern bzw. Wohnungen entwickelt (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? Wohnungsbestand im Zeitvergleich Jahr       Woh-            Woh-      insgesamt Räume je        je    insgesamt  Wohnfläche je           je nungs-          nungen        (einschließlich Ein-Küchen) Woh-             der Wohnungen Ein-        Woh- bestand         je 1.000                wohner nung                       wohner nung Ein- wohner Anzahl                              100 m²               m² 1997      813.531           450      3.251.268      1,80      4,0      572.967       31,7        70,4 1998      829.129           461      3.314.895      1,84      4,0      586.398       32,6        70,7 1999      842.741           471      3.373.087      1,89      4,0      598.988       33,5        71,1 2000      853.588           481      3.419.376      1,93      4,0      609.144       34,3        71,4 2001      862.089           490      3.457.820      1,96      4,0      617.685       35,1        71,6 2002      869.315           498      3.490.396      2,00      4,0      625.033       35,8        71,9 2003      874.476           505      3.515.357      2,03      4,0      630.595       36,4        72,1 2004      879.132           511      3.538.777      2,06      4,0      636.359       37,0        72,4 2005      882.951           517      3.556.259      2,08      4,0      640.858       37,5        72,6 2006      886.081           523      3.570.062      2,11      4,0      644.724       38,1        72,8 2007      889.170           529      3.582.836      2,13      4,0      648.212       38,6        72,9 2008      892.039           536      3.594.773      2,16      4,0      651.418       39,1        73,0 2009      894.070           541      3.602.337      2,18      4,0      653.803       39,6        73,1 2010      897.075           546      3.614.384      2,20      4,0      656.853       40,0        73,2 1) 2011        877.786           537      3.467.117      2,12      3,9      693.309       42,4        79,0 2) 2012      882.514           551      3.485.959      2,18      4,0      698.019       43,6        79,1 2013      886.286           555      3.501.772      2,19      4,0      702.091       44,0        79,2 2014      890.527           558      3.518.928      2,20      4,0      706.484       44,2        79,3 2015      894.840           555      3.536.492      2,19      4,0      710.943       44,1        79,4 2016      900.147           559      3.556.252      2,21      4,0      716.054       44,5        79,5 2017      904.232           561      3.574.130      2,22      4,0      720.768       44,7        79,7 Quelle:     Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 1) ab 2011: Fortschreibung auf Basis der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus 2011 2) ab 2011: einschließlich Wohnheime 62",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 2. Wie haben sich in den verschiedenen Regionen von Mecklenburg- Vorpommern die Immobilienpreise in den vergangenen 20 Jahren, gerechnet auf die Quadratmetergröße und Zahl der Zimmer entwickelt (Angaben bitte gliedern nach Jahr und Anzahl der Zimmer sowie Quadratmeter pro Wohnung und Wohnhaus)? In dem Immobilienmarktbericht 2019 (https://redaktion-akoga.niedersachsen.de /immobilien- marktbericht_deutschland/heute-11-00-uhr-im-bundespresseamt-veroffentlichung-des-immo- bilienmarktbericht-deutschland-2019-183631.html) sind Aussagen zu Transaktions- und Umsatzzahlen für ganz M-V enthalten, jedoch keine Daten zu Immobilienpreisen in den vergangenen 20 Jahren, gerechnet auf die Quadratmetergröße und Zahl der Zimmer entwickelt. Diese Informationen sind auch der Bundesstatistik nicht zu entnehmen. 3. Inwieweit finden die Belange von Familien und vor allem von Kindern beim öffentlichen Wohnungsbau und bei der Wohnraumsanierung Berücksichtigung? Ein Ziel der Wohnraumförderung ist die Verbesserung der Versorgung von Haushalten mit Kindern mit qualitativ gutem und bezahlbarem Wohnraum. Dazu trägt insbesondere die Bereitstellung von Landeshilfen zur nachfragegerechten Weiterentwicklung des Wohnungs- bestandes durch Modernisierung und Instandsetzung sowie Barrieren reduzierende Anpassung bei. Das Darlehensprogramm Modernisierung und Instandsetzung bietet neben der zeitgemäßen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum sowie vermieteten Wohnraum die Förderung verschiedener baulicher Maßnahmen an, damit individuelle Lebensentwürfen der Haushalte mit Kindern realisierbar werden, wie Änderung von Wohnungszuschnitten, Zusammenlegung von Wohnungen bei größerem Flächenbedarf, Nachrüstung von Balkonen oder energetische Sanierungen. Um insbesondere Familien bei der Finanzierung ihres Wohneigentums zu unterstützen, gewährt das Land ein zusätzliches Darlehen für jedes zum Haushalt gehörende Kind. Förderungen zur Umsetzung barrierearmer und -freier Anpassungen im Wohnungsbestand gemäß dem Zuschussprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen können Wohnungseigentümer und Mieterhaushalte mit Zustimmung des Eigentümers beantragen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den jeweiligen spezifischen Belangen der Haushalte Rechnung tragen. Zur Verbesserung des Wohnkomforts insbesondere für Haushalte mit Kindern trägt die Förderung der Nachrüstung von Personenaufzügen in Mietwohngebäuden bei. Die gewährten Zuschüsse für vermieteten Wohnraum sind bei der Berechnung der Modernisierungsumlage in Abzug zu bringen. Damit hat die Förderung direkten Einfluss auf die Miethöhe und kommt den Mieterhaushalten zugute. Zielgruppe der Förderung der Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen sind Haushalte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation auf Wohnungen mit sozial verträglichen Mieten angewiesen sind. Gefördert werden Wohnungen, die nach ihrer Größe zur Nutzung für den wohnungssuchenden Personenkreis zur dauernden Führung eines Haushaltes geeignet sind. Dazu sind in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße Wohnflächengrenzen festgelegt. Die ausschließliche Förderung von barrierefreien und -armen Wohnungen bietet auch für Haushalte mit Kindern Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung. 63",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                            Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. Wie fördert Mecklenburg-Vorpommern den Erwerb von Wohneigen- tum für Familien? Welche Hilfe leistet das Land zur Anmietung von Wohnraum, speziell für kinderreiche Familien? Die Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum ist nicht Gegenstand der Wohnraumförderung des Landes. Finanzielle Hilfe zur Anmietung von Wohnraum wird seitens des Landes nicht gewährt. Nach der Anmietung von Wohnraum können Familien mit geringem Einkommen Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. 5. Sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendig- keit der Förderung von Wohnraum, der für kinderreiche Familien geeignet ist? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? Im Rahmen der Wohnraumförderung kann Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen werden, soweit in Kommunen dafür die Notwendigkeit besteht. 6. Wie wird der Bau von Spielplätzen in Mecklenburg-Vorpommern gefördert? Der Bau von Spielplätzen wird nach der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum (Spielplatzförderrichtlinie) vom 29. April 2019 (AmtsBl. M-V 2019 S. 532) gefördert. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, ausgenommen die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gesicherter und einge- schränkter dauernder Leistungsfähigkeit der Gemeinde, 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gefährdeter dauernder Leistungsfähigkeit der Gemeinde sowie 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ist auf 20.000 Euro je Kinderspielplatz begrenzt. Soweit in der dem Wirtschaftsplan für das „Sondervermögen Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ als Anlage beigefügten Projektliste für das Globalvolumen (D) Haushaltsmittel für Einzelprojekte, die Spielplätze betreffen, veranschlagt sind, werden für diese Projekte darüber hinaus aus dem Globalvolumen (D) des Strategiefonds Ausgaben für Spielplätze geleistet. 64",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 Im Rahmen der Förderung der Dorfentwicklung können auch nach Nummer 10.1.4 Buchstabe c und Nummer 13.1.6 Buchstabe c der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vom 3. März 2018 (AmtsBl. M-V 2018 S. 152) Zuwendungen für Spielplätze, die den lokalen Bedürfnissen ländlicher Orte entsprechen, gewährt werden. Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Nummer 10.1.4 Buchstabe c der ILERL M-V sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts und Religionsgemeinschaften, deren Gemeinden und Gliederungen, die im Land Mecklenburg- Vorpommern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben. Zuwen- dungsempfänger für Maßnahmen nach Nummer 13.1.6 Buchstabe c der ILERL M-V sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereini- gungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereini- gungsgesetzes. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinan- zierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt für Maßnahmen nach Nummer 10.1.4 Buchstabe c der ILERL M-V bei gemeinnützigen eingetragenen Vereinen und gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dient, 75 Prozent, sonst 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und im Übrigen, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient, 45 Prozent, sonst 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung beträgt für Maßnahmen nach Nummer 13.1.6 Buchstabe c der ILERL M-V, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient, 75 Prozent, sonst 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung können Spielplätze in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 929) gefördert werden. Demnach gehören öffentliche Spielplätze zu den Erschließungs- anlagen. Das zuwendungsrechtliche und baufachliche Prüfungsverfahren von öffentlichen Spielplätzen richtet sich nach Buchstabe E 6.3, E 6.4 beziehungsweise E 6.7 StBauFR M-V. Voraussetzung ist, dass sich der Spielplatz in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, Entwicklungsgebiet oder abgegrenzten Fördergebiet (städtebauliche Gesamtmaßnahme) befindet, welches in die Städtebauförderung aufgenommen wurde. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa bestehen für kommunale Körper- schaften für investive Vorhaben, darunter auch für den Bau von kommunalen Spielplätzen, lediglich ergänzende Fördermöglichkeiten. Im Einzelnen sind folgende rechtliche Grundlagen zu benennen: - Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 (AmtsBl. M-V 2010 S. 516) Hinweis: Sonderbedarfszuweisungen werden Kommunen vorrangig zur anteiligen Finanzierung von Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises gewährt, die zu einer Erhaltung, Erneuerung bzw. Erweiterung der kommunalen Infrastruktur beitragen. Spielplätze gehören in der Regel nicht zu den pflichtigen Aufgaben. Das Antragsvolumen soll laut Richtlinie in der Regel mindestens 100.000 Euro betragen. Die Festlegung der Höhe der Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit der finan- ziellen Leistungsfähigkeit des kommunalen Antragstellers. 65",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                           Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zur Schulwegsicherung sowie zur verkehrssicheren Gestaltung des Umfeldes von Schulen und Kindereinrichtungen Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen werden unter anderem folgende verkehrsregelnde Maßnahmen angeordnet und umgesetzt: - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Gefahrbeschilderung, Anord- nung und Beschilderung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, Fahrstreifen- begrenzungen zur Verhinderung von Überholvorgängen, Lichtzeichenanlagen, Fußgänger- überwege) - bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Mittelinseln, auch in Verbindung mit Absperrgeländern zur Lenkung der Fußgänger, Fahrbahnversätze oder -einengungen, Aufpflasterungen, Schwellen, Kreisverkehre mit umlaufenden Fußgängerüberwegen, Querungshilfen) und Überwachungsmaßnahmen (zum Beispiel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der angeordneten Halteverbotsregelungen). Darüber hinaus wird die Erstellung von Schulwegplänen empfohlen, in denen den Kindern die sichersten Schulwege zur Benutzung aufgezeigt werden. Schulwegpläne werden in der Regel von dem Schulträger unter Mitwirkung der betreffenden Schulleiter und Lehrer unter Einbeziehung der Eltern und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem betroffenen Straßenbaulastträger erstellt. Überdies werden polizeiliche Verkehrs- kontrollen zur Schulwegüberwachung durchgeführt. Hierbei werden sowohl Schüler als auch Eltern auf korrektes Verhalten im Straßenverkehr hingewiesen. Das Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit 2017 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern weist nicht nur in den Handlungsfeldern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Maßnahmen zum Erwerb und zur Verbesserung der Sicherheit des Menschen im Straßenverkehr aus. Auch ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen werden besonders berücksichtigt. Auch für diese Personengruppen werden finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt für Maßnahmen zur Verkehrsaufklärung bereitgestellt. 10. Welche Bedeutung haben die Bedürfnisse von Familien mit Kindern für den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg- Vorpommern? Leitziel der Verkehrspolitik in Mecklenburg-Vorpommern - festgehalten und definiert in dem Integrierter Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern - ist eine nachhaltige Mobilität, die ökonomische, soziale und ökologische Anforderungen soweit wie möglich in Einklang bringt. Für alle Bürgerinnen und Bürger soll ein angemessenes Mobilitätsangebot bereitstehen, das den Individualverkehr, den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) oder eine Kombination beider umfassen kann. Hierbei sind die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen sowie Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Das ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 legt in § 2 Ziele und Grundsätze für den Öffentlichen Personennahverkehr fest, unter anderem: „Bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur und der Angebote im ÖPNV sind die spezifischen Belange von Frauen, Kindern, alten Menschen, Fahrradfahrern und insbesondere von Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen.“ 68",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                        Drucksache 7/4694 Dies wird entsprechend in den Förderrichtlinien berücksichtigt, wie zum Beispiel der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung im Land Mecklenburg-Vorpommern: Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Attrak- tivität, der Barrierefreiheit, der Klimabilanz oder der Infrastruktur des öffentlichen Personen- nahverkehrs einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sind. Aufgabenträger und zuständig für den straßengebundenen ÖPNV sind die Landkreise und kreisfreien Städte, für den Schienenpersonennahverkehr ist das Land zuständig (§ 3 Abs. 1 und 3 ÖPNVG M-V). 11. Welche besonderen Tarife bieten die Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs für kinderreiche Familien an (bitte aufschlüsseln für die letzten zehn Jahre nach Anbieter/Verkehrsverbund und Tarif)? Grundsätzlich gab und gibt es in den Tarifen der Verkehrsunternehmen/Verbunde/Tarif- gemeinschaften keine gesonderten Regelungen für kinderreiche Familien. Es bestehen lediglich Mitnahmeregelungen für Kinder beziehungsweise Familienkarten mit einer Beschränkung auf die Anzahl der mitnahmeberechtigten Personen. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) kommen im Land Mecklenburg-Vorpommern zum überwiegenden Teil die Beförderungsbedingungen der DB AG, die Besonderen Beförderungs- bedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG sowie die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland zur Anwendung. Für die Regionalbahn (RB) 13 und RB 14 (Rehna-Parchim-Hagenow Stadt), für die RB 15 (Inselstadt Malchow-Waren (Müritz)) und RB 16 (Neustrelitz-Mirow), für die RB 23 (Stralsund-Swinoujscie Centrum) und RB 24 (Zinnowitz-Peenemünde) sowie die RB 26 (Bergen auf Rügen-Lauterbach Mole) gelten eigene Haustarife und die Beförderungs- bedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Die Schmalspurbahnen Molli (RB 31) und Rasender Roland (RB 32) wenden ebenfalls Haustarife an. Übersicht der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen angewendeten Tarife 2010 bis 2017 Eisenbahnverkehrs-              BB DB          Aktionsangebote       BB Anstoß- Haus-          Verbund- unternehmen                    AG           DB Regio AG            verkehr          tarif    tarife DB Regio AG                         x                  x                   x                       x ODEG                                x                  x                   x              x UBB                                                                        x              x        x Press (RüBB)                                                                              x Press                                                                      x              x MBB                                                                                       x        x HANS                                                                       x              x OLA bis Dez 2013                    x                  x                   x              x        x 69",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 13. Auf welche Weise fördert die Landesregierung die Teilnahme von Familien am Kultur- und Freizeitleben in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung erteilt Zuwendungen auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien für die Teilnahme von Familien am Kultur und Freizeitleben in Einrichtungen für Familien, wie zum Beispiel Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Lokalen Bündnissen, Familien- bildungsstätten und Eltern-Kind-Zentren sowie Familienferienstätten. Informationen über das Kultur- und Freizeitleben für Kinder, Senioren, Jugendliche - für die gesamte Familie - in Mecklenburg-Vorpommern werden unter anderem auf der Homepage der Familienbotschaft www.familienbotschaft-mv.de bekannt gemacht. In der Kulturförderung wird der Teilhabeaspekt als ein wichtiges Kriterium gewertet, auch wenn die Teilnahme von Familien kein expliziter Fördergegenstand ist. Hierzu gehört auch ein möglichst breites und gut zugängliches kulturelles Angebot. Bei der Vergabe der Fördermittel wird also auch darauf geachtet, dass Projekte unterstützt werden, die diesen Zugang ermöglichen. Mit der Kulturförderung werden somit in allen Kunst- und Kultursparten sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Familien insgesamt Möglichkeiten zur Teilhabe sowie zur Vermittlung kultureller Bildung unterstützt. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern vom 9. September 2002 fördert das Land die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung mit der Zielstellung, allen Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, sich sportlich zu betätigen, und ermöglicht damit auch gleichzeitig die Teilnahme von Familien am Freizeitleben. Mit der Unterstützung der Sportorganisation des Landes durch die Landesregierung werden in allen Sportarten und in allen Bereichen des Sports (Freizeit- und Breitensport, Behindertensport, Gesundheitssport sowie Leistungs- und Nachwuchsleistungssport) sowohl für Kinder- und Jugendliche als auch für Familien insgesamt eine Vielzahl an Möglichkeiten einer aktiven, gesundheitsfördernden Freizeitbeschäftigung in den über 1.900 Sportvereine in den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten, die zudem einen wertvollen Beitrag zur Bildung und Erziehung leisten, soziale Grunderfahrungen und -werte vermitteln und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe verbessern. Auf die Antwort zu Frage IV.14 wird verwiesen. 14. Inwieweit werden in landeseigenen oder vom Land geförderten Museen, Burgen, Schlössern, Schwimmbädern und Freizeitanlagen sowie ähnlichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ermäßigte Familieneintrittskarten angeboten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern betreibt landeseigene Museen durch die obere Landesbehörde Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg- Vorpommern. Im Einzelnen sind dies aktuell die Schlossmuseen Schwerin, Ludwigslust, Güstrow, Bothmer, Mirow, Hohenzieritz und Granitz, zudem das Staatliche Museum Schwerin. 72",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16. Inwiefern und wann hat die Landesregierung in ihren tourismus- politischen Bemühungen daraufhin gewirkt, dass die gastronomische und touristische Preisgestaltung kinderreiche Familien nicht über Gebühr belastet? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat im Jahr 2005 in den vier Teilnehmerkategorien Tourismusgemeinden, Beherbergungsbetriebe, Gastronomiebetriebe und Freizeitattraktionen den Wettbewerb „Familienfreundlichkeit“ ausgeschrieben, der ab 2008 in ein Qualitätsmanagementsystem „Familienfreundlicher Urlaub“ (QMF) beim Tourismus- verband M-V überführt wurde. Damit sollen Unternehmen im Land dazu anregt werden, den Belangen von Familien, wie zum Beispiel der Preisgestaltung für kinderreiche Familien, in ihrer Arbeit noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Im Rahmen des QMF werden durch die Jury die Kriterien eines familiengerechten Urlaubsangebotes vorgestellt und Empfehlungen zur Qualifizierung des Angebots vermittelt. Begleitend wurde im Jahr 2009 ein „Praxisleitfaden für Familientourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ (derzeit in Überarbeitung) vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit herausgegeben, der in der Rubrik „Kriterien für familienfreundliche Gastronomiebetriebe“ im Abschnitt „Umgang mit Kindern und Angeboten an Kindergerichten und Getränken“ Hinweise zur gastronomischen und tourismuspolitischen Preisgestaltung für Familien gibt. V. Bildung und Betreuung 1. Wie viele Kinder mit zwei oder mehr Geschwisterkindern besuchen eine Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten in Mecklenburg- Vorpommern (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden um Stellungnahme gebeten und haben nachfolgende Angaben gemacht: Anzahl der Kinder Kinderkrippe          Anzahl der Kinder Kindergarten kreisfreie Stadt               absolut            relativ              absolut               relativ Landkreis                                   (Angabe in                               (Angabe in Prozent)                                  Prozent) Landeshauptstadt                      97                9,16                 381                  12,33 Schwerin Hansestadt Rostock                 Der Hansestadt Rostock liegen diesbezüglich keine Daten der Fragestellung entsprechend vor. Ludwigslust-Parchim                  730               29,44               1.139                   17,12 Mecklenburgische                     906               31,13               1.489                   51,17 Seenplatte Nordwestmecklenburg         Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Landkreis Rostock           Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Vorpommern-                 Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor Greifswald Vorpommern-Rügen            Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Stand: Juni 2019 74",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                           Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Notwendige Maßnahmen werden seitens der Gesundheitsämter veranlasst, sobald sie im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen in Schulen oder Kindertagesstätten davon Kenntnis erlangen oder anlassbezogen bei Feststellung derartiger Problem von Dritten hinzugezogen werden. Das zuständige Gesundheitsamt handelt in den betreffenden Fällen entsprechend, um die Einhaltung geltender Grenz-, Richt- oder Leitwerte langfristig sicherzustellen. Bei Bedarf unterstützt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die unteren Gesundheits- behörden. Der Vollzug der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern obliegt den Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauauf- sichtsbehörden. Zu b) Insbesondere bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Instandhaltung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte haben als untere Bauaufsichtsbehörden auch bei der Nutzung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind. Sie können in Wahrnehmung dieser Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen. Bisher musste keine untere Bauaufsichtsbehörde einschreiten. Zu c) Es wird auf die Antwort zu Frage a) verwiesen. 4. Wenn nicht, warum handelt die Landesregierung nicht (bitte konkret begründen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen V.3a) und b) verwiesen. 76",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zu b) Die Gründe für die Verweigerung der Schulpflicht können sehr vielfältig sein. Soweit der Landesregierung bekannt, liegen die Gründe für die Verweigerung der Schulpflicht insbeson- dere darin, dass - die Eltern sogenannte Freilerner sind und eine Selbstbeschulung des Kindes oder der Kinder anstreben, - religiöse Motive einer Schulpflichtverweigerung zugrunde liegen, - die Eltern der gesetzlichen Schulpflicht bewusst entgegentreten, weil sie der Auffassung sind, sie sei antiquiert und/oder die Kinder als Grundrechtsträger haben das Recht, allein zu entscheiden, ob sie eine Schule besuchen möchten, - die Eltern als sogenannte Reichsbürger alle Pflichten, welche sich für einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ergeben, ablehnen und somit auch die Schulpflicht oder - das Weltbild der Eltern nicht mit den Ansichten und Unterrichtsübermittlungen der Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmt. Eine abschließende Aufzählung der Motive der Eltern über die Gründe für eine Schul- pflichtverweigerung ist jedoch nicht möglich. Der Landesregierung liegen insoweit nur Erkenntnisse vor, wie die Eltern diese gegenüber den zuständigen Behörden mitteilen beziehungsweise äußern. Zu c) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, a) und b) verwiesen. VI. Familien und Gewalt 1.   Wie viele Anzeigen häuslicher Gewalt gingen in den vergangenen fünf Jahren bei den zuständigen Behörden in Mecklenburg- Vorpommern ein (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreis- freien Städten)? 2. Wie viele Kinder, Frauen und Männer wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer häuslicher Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PKS MV) ausgewertet, die nach bundeseinheitlichen Erfassungskriterien erhoben wurden. „Häusliche Gewalt“ und „familiäre Gewalt“ sind darin keine bestimmten Begriffe oder Kriterien. Auch Opfer werden nur bei ausgewählten Delikten erfasst. 80",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt die Abbildung der häuslichen Gewalt unter Berücksichtigung aller PKS-erfassten Delikte der Straftatengruppen „Straftaten gegen das Leben“, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“, bei denen Opfer erfasst wurden und die Opfer-Tatver- dächtigen-Beziehung „Ehe, Partnerschaft, Familie einschließlich Angehörige“ und „in einem gemeinsamen Haushalt lebend“ zum Zeitpunkt der Ausübung der Tat gegeben war. Als „Straftaten gegen das Leben“ werden in der PKS M-V folgende Straftatbestände erfasst: Mord (§ 211 Strafgesetzbuch [StGB]), Totschlag und Tötung auf Verlangen (§§ 212, 213, 216 StGB) und Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), soweit das Delikt nicht in Verbindung mit einem Verkehrsunfall stand). Als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden in der PKS M-V Opfer zu folgenden Straftatbestände erfasst: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB), Sexueller Missbrauch (§§ 176, 176a, 176b, 182, 183, 183a StGB) und Ausnutzen sexueller Neigung (§§ 180, 180a, 181a StGB). Als „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ werden in der PKS M-V Opfer zu folgenden Straftatbeständen erfasst: Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§§ 249-252, 255, 316a StGB), Körperverletzung (§§ 223-227, 229, 231 StGB), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232-233a [ohne § 232a Abs. 6 StGB], 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241 StGB). In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden nicht Anzeigenerstattungen, sondern Fälle gezählt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jedem in der PKS M-V registrierten und unten dargestellten Fall eine Anzeige zugrunde liegt. Diese kann aufgrund Schilderung einer anzeigenerstattenden Person in Mecklenburg-Vorpommern oder außerhalb oder von Amts wegen aufgenommen worden sein. Zudem können weitere Anzeigen in Mecklenburg- Vorpommern oder außerhalb aufgenommen worden sein. Diese werden nicht als Fälle in der PKS M-V registriert, wenn zum Beispiel der Tatort nicht in Mecklenburg-Vorpommern liegt oder sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt. In einer Anzeige können zudem auch mehrere Fälle von Straftaten dokumentiert sein, zum Beispiel, wenn strafrechtliche relevante Ereignisse bei der Anzeigenerstattung zeitlich nicht konkret eingeordnet werden können. Auf die Tabellen in Anlage 11 wird verwiesen. 3. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer fami- liärer Gewalt [bitte aufschlüsseln nach Jahren, Delikten (psy- chische/physische/sexuelle Gewalt), Landkreisen und kreisfreien Städten]? Auch zur Beantwortung der Frage 3 wurden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PKS MV) ausgewertet, die nach bundeseinheitlichen Erfassungskriterien erhoben wurden. „Häusliche Gewalt“ und „familiäre Gewalt“ sind darin keine bestimmten Begriffe oder Kriterien. Auch Opfer werden nur bei ausgewählten Delikten erfasst. In Beantwortung erfolgt die Abbildung der Opfer „familiärer Gewalt“ wie zur häuslichen Gewalt, nur ohne das Kriterium „in einem gemeinsamen Haushalt lebend“. 81",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Auf die Tabelle in Anlage 12 wird verwiesen. In der PKS werden Art und Auswirkung der Gewalteinwirkung nicht erfasst. Eine Einteilung nach psychischer, physischer oder sexueller Gewalt ist nicht möglich. Somit erfolgt die Auflistung der Opfer familiärer Gewalt nach den Straftatbeständen. In der anhängenden Tabelle sind die Daten der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 enthalten. Es werden systematisch folgende Abkürzungen verwendet: „StGB“ für „Strafgesetzbuch“, „Abs.“ für „Absatz“ und „i. V. m.“ für „in Verbindung mit“. 4. Welche Hilfsangebote für Kinder, Frauen und Männer, die von familiärer Gewalt betroffen sind, stehen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden Hilfsangebote für von familiärer Gewalt betroffene Kinder, Frauen und Männer sind dem Flyer des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung „Das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern - Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (https://www.regierung-mv.de/Landesregie- rung/sm/Frauen-und-Gleichstellung/Krisensituationen/) zu entnehmen. 5. Welche Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt fördert die Landesregierung (bitte aufschlüsseln nach psychischer/phy- sischer/sexueller Gewalt, Fördermenge/Förderzeitraum, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung als oberste Landesjugendbehörde fördert verschiedene Präventionsangebote, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen unterstützen sollen. Es wird dabei nicht zwischen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt unterschieden, da diese Formen in der Regel nicht isoliert voneinander auftreten. Auch richten sich die Angebote an alle Landkreise und kreisfreien Städte: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Angebot                      Höhe der Förderung                   Förderzeitraum/Status in Euro (HH 2018/19) Kinderschutzhotline               2018:         138.443,04               seit 2008, 2019: circa 145.500,00                 laufend Kinder- und Jugendtelefon 2018:                  30.000,00               laufend 2019:          30.000,00 Elterntelefon                     2018:          15.000,00               laufend 2019:          15.000,00 Kinderschutz-App                  2019:          13.325,27               seit 2017 82",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Darüber hinaus hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2016 die Aktionswoche Kinderschutz ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Kinderschutz stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken und über aktuelle Entwicklungen, Themen und Angebote zu informieren. Eingeschlossen darin sind Veran- staltungen, die zur Prävention beitragen. Näheres dazu kann unter www.sozial-mv.de abgerufen werden. Zudem sind im Landesprogramm Kinderschutz (Drucksache 6/5268, vom 15. März 2016) Maßnahmen enthalten, die indirekt zur Prävention beitragen. Dazu zählen insbesondere Handlungsempfehlungen und Qualifizierungsangebote. Der Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing wurde erstmals verbindlich im Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Maßnahmen, mit denen die Schulen die Kinder und Jugendlichen aufklären und begleiten, werden in Zukunft Teil des Schul- programms der Schulen sein. Mit dieser gesetzlichen Verankerung ist das Land bundesweit Vorreiter. Zur Darstellung der übrigen Angebote wird auf die Anlage 13 verwiesen. 6. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen zehn Jahren dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht und betreut? a) Wie viele Kinder davon wurden bei Pflegeeltern untergebracht und betreut (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Kinder davon wurden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl der Kinder, die in den vergangenen zehn Jahren gemäß §§ 27 fortfolgende Achtes Buch Sozialgesetz (SGB VIII) (Hilfen zur Erziehung) dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht und betreut wurden, sind in den statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern zur Kinder- und Jugendhilfe aufgeführt. Die konkreten Informa- tionen zur Fragestellung können aus den Berichten „Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, sonstige Leistungen der Jugendhilfe sowie Ausgaben und Einnahmen in Mecklenburg-Vorpommern“ für die Jahre 2009 bis 2017 entnommen werden. Der statistische Bericht für das Jahr 2018 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. 83",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                    Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr     Tabelle                                    Link 2009       6.7    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8    kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202009%2000.pdf 2010       6.7    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8    kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202010%2000.pdf 2011       6.7    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8    kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202011%2000.pdf 2012       6.7    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8    kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202012%2000.pdf 2013       6.7    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 6.8    20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202013% 2000.pdf 2014       6.7    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 6.8    20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202014% 2000.pdf 2015        2.    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202015% 2000.pdf 2016        2.     https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202016% 2000.pdf 2017        2.    https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202017% 2000.pdf Zu beachten ist: - Zu den unter § 33 SGB VIII aufgezählten Fällen zählen Kinder, die bei Pflegeeltern untergebracht und betreut wurden. - Zu den unter § 34 SGB VIII aufgezählten Fällen zählen Kinder, die in Einrichtungen der Heimerziehung oder in sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht und betreut wurden. 84",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 7. Wie viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die nachfolgend aufgeführten Daten sind durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg- Vorpommern erhoben worden. Stand: 31. Dezember 2019 Landkreis/kreisfreie Stadt                             Anzahl der Einrichtungen Landeshauptstadt Schwerin                                                        71 Hansestadt Rostock                                                             117 Ludwigslust-Parchim                                                              75 Mecklenburgische Seenplatte                                                    150 Nordwestmecklenburg                                                              54 Landkreis Rostock                                                                77 Vorpommern-Greifswald                                                          129 Vorpommern-Rügen                                                                 96 8. Wie lang ist der Zeitraum der Fremdunterbringung und -betreuung im Durchschnitt? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie sich das auf das Verhalten der Kinder auswirkt? Vorbemerkung: Die Erziehung, also die körperliche, geistige und seelische Förderung der Kindesentwicklung ist grundgesetzlich in Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz verankert und Aufgabe der Eltern. Kinder und Jugendliche werden demgemäß nur dann außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht, wenn ihnen dort nicht (mehr) ausreichende Möglichkeiten zur Entwicklung und Entfaltung geboten werden können. Dies kann mehrere Ursachen haben wie zum Beispiel Krankheit oder Ableben der Eltern, finanzielle Schwierigkeiten, mangelndes Interesse oder Überforderung der Erziehungsberechtigten mit unterschiedlichen Auswirkungen sowie noch weitere andere Gründe. Ist nun aber das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes nachhaltig in Gefahr, soll und muss der Staat eingreifen. Kinder und Jugendliche, die nach § 33 (Vollzeitpflege) Achtes Buch Sozialgesetzbuch in Pflegefamilien untergebracht und betreut wurden, sind durchschnittlich 58 Monate fremd- untergebracht. Kinder und Jugendliche, die nach § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen) Achtes Buch Sozialgesetzbuch untergebracht und betreut werden, sind durchschnittlich 25 Monate fremduntergebracht. www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K V Kinder- und Jugendhilfe/ K5132/K5132 2017 00.pdf, Kapitel 1, Tabelle 1.6, Seite 29 und 30 85",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 10. Wie beurteilt die Landesregierung das Interesse von Paaren an einer Pflegeelternschaft? Nach Einschätzung der Landesregierung gibt es Paare, die aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse an einer Pflegeelternschaft haben. Jedoch ist die Übernahme einer Pflegschaft für ein Kind mit großen Herausforderungen verbunden. Nicht alle Personen trauen sich zu, eine solche Verantwortung zu übernehmen oder können die daran gebundenen Voraussetzungen erfüllen. So hat die Entscheidung für eine Pflegschaft immer auch Auswirkungen auf die gesamte Familie, auf eventuell in der Familie noch lebende Kinder, unter Umständen auf die Berufstätigkeit oder die Wohnsituation. Gleichzeitig müssen sich Pflegepersonen bewusst sein, dass es sich oft um eine zeitlich begrenzte Förderung und Fürsorge des ihnen anvertrauten Kindes handelt. Zuvörderst müssen aber die Situation und die damit verbundenen Bedarfe des Pflegekindes Berücksichtigung finden. Die Kinder kommen oft aus schwierigen sozialen und persönlichen Verhältnissen. Sie sind mitunter traumatisiert, leiden unter diversen Krankheiten und haben Bindungsstörungen und Verlustängste. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werben mit unterschiedlichen Angeboten und Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit, um geeignete Personen, die bereit sind eine Pflege- elternschaft zu übernehmen. Vor der Auswahl als Pflegeperson oder Pflegeeltern werden intensive Gespräche mit den Interessenten zu den Beweggründen, den bestehenden persön- lichen Voraussetzungen, aber auch zu den Herausforderungen, die mit der Übernahme einer Pflegschaft verbunden sind, geführt. Im Weiteren bieten die zuständigen Jugendämter den Interessenten Vorbereitungskurse, Fortbildungen und Supervisionen an. Durch eine gelingende Zusammenarbeit zwischen der Pflegeperson und dem Jugendamt kann die Entscheidung für eine Pflegschaft positiv beeinflusst werden. 11. Welche Weiterbildungsangebote zur Sensibilisierung von Erziehern und Lehrern für das Thema Gewalt gegen Kinder gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Angeboten und Anbietern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Weiterbildungsangebote zur Sensibilisierung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ werden regelmäßig im Rahmen der Aufgaben- erfüllung nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch den Bildungsträger Schabernack e. V. unterbreitet. Nähere Angaben zum Programm können unter www.schabernack-guestrow.de abgerufen werden. Ergänzend dazu werden verschiedene Veranstaltungen angeboten, die weiterführende Themen des Kinderschutzes behandeln. Dazu gehören die jährliche Kinder- und Jugendschutzkonferenz mit der sich anschließenden Aktionswoche Kinderschutz sowie Angebote des „Bündnis Kinderschutz M-V“. Informationen dazu sind unter www.sozial-mv.de sowie unter www.buendnis-kinderschutz-mv.de zu finden. 87",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Im Schulbereich wurden allgemeinbildende Schulen im Land über die Staatlichen Schulämter abgefragt. Die tabellarische Übersicht über Angebote für Lehrkräfte und Anbieter ist in Anlage 14 enthalten. Die beruflichen Schulen haben im Rahmen des schuleigenen Fortbildungsbudgets die Möglichkeit, SchiLF-Tage zu gestalten; einige Schulen wählten das Modell der Akademie- Angebote „Schwere Gewalt und Amok an Schulen“ und haben danach ihre entsprechenden Sicherheitskonzepte entwickelt. Die Schulentwicklungsberater bieten auch zu diesem Thema ihre Beratungsunterstützung bei der Erarbeitung von schuleigenen Konzepten an. Diese werden von den beruflichen Schulen bei Bedarf in Anspruch genommen. 12. Wie viele Frauenhäuser gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Über wie viele Plätze verfügen diese jeweils (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Mecklenburg- Vorpommern gibt es neun Frauenhäuser. Im Weiteren verweist die Landes- regierung auf ihre Antworten zu Frage 2 in Drucksache 7/2049 und zu Frage 1a) in Drucksache 7/2298. 13. Wie hat sich die Auslastung der Frauenhäuser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Seit dem Jahr 2014 sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, bestimmte Daten mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen. Angaben zur Auslastung werden darin nicht erfasst. Es ist das Anliegen der Landesregierung, ein flächendeckendes Angebot für von Gewalt betroffene Frauen vorzuhalten. In den Sachberichten der Träger, deren Inhalt nicht formell vorgegeben wird, werden teilweise Angaben zu Auslastungsquoten gemacht. Die Prüfung ergab jedoch, dass die Bezugsgrößen zur Berechnung der Auslastung durch die Träger unterschiedlich vorgenommen werden. So wird die Berechnung beispielsweise anhand der Betten oder anhand der Belegung von Räumen unabhängig von der Belegung der tatsächlich in den Räumen vorhandenen Betten vorgenommen. Insofern stellen die Angaben keine mitein- ander vergleichbaren Werte dar. Der Landesregierung liegen daher lediglich Daten zur Anzahl der in den Frauenhäusern untergebrachten Frauen und Kinder insgesamt vor. Für die Jahre 2010 bis 2014 wird diesbezüglich auf die Angaben im Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt auf Landtagsdrucksache 6/5351 vom 15. April 2016 (vgl. Seite 44) verwiesen. Für die Jahre 2015 bis 2018 stellen sich die Zahlen wie folgt dar: 2015                   2016                  2017                   2018 Frauen                         279                    414                   313                    292 Kinder                         266                    382                   361                    349 Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/2298 verwiesen. 88",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 14. Wie werden Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen von der Landesregierung gefördert (bitte aufschlüsseln nach Förderhöhe, Art der Förderung, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Den in der Anlage 15 aufgeführten Tabellen kann die Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für von häuslicher und sexualisierter Gewalt Betroffene durch die Landesregierung aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2018 entnommen werden. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu Frage 7 in der Drucksache 7/2923(neu). 15. Welche fachliche Qualifizierung wird bei der Betreuung der von Gewalt betroffenen Kinder, Frauen und Männer vorausgesetzt? Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 7. Dezember 2015 (Amtsblatt M-V 2015, Seite 837 fortfolgende) sollen die Beschäftigten in den geförderten Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter sein. In geförderten Inter- ventionsstellen dürfen auch Juristinnen und Juristen beschäftigt werden. Für Beschäftigte der Täter- und Gewaltberatungsstellen muss der Zuwendungsempfänger für seine Beschäftigten jeweils eine Zusatzqualifikation zum Gewaltberater oder zur Gewaltberaterin und Erfahrungen im Umgang insbesondere mit gewalttätigen Männern nachweisen. 16. Wie viele Inobhutnahmen gab es in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land- kreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgende Statistische Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, wobei für das Jahr 2018 zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Statistik vorliegt: 89",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Darüber hinaus sind fundierte Kompetenzen auf dem Gebiet des Krisenmanagements und der Krisenintervention unabdingbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgaben- gebiet müssen in hohem Maße belastbar und zur Reflexion ihrer Arbeit durch interne und externe Beratung, Supervision und so weiter bereit und in der Lage sein. VII. Familie und Gesundheit 1.    Wie ist im ambulanten und stationären Bereich die wohnortnahe medizinische Versorgung von Familien und insbesondere von Kindern gesichert? Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist nach § 75 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder haben nach § 105 Absatz 1 Satz 1 SGB V mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entspre- chend den regionalen Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung flächendeckend zu gewähr- leisten, zu verbessern oder zu fördern. Die Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Land richtet sich grundsätzlich nach der in der Bedarfsplanungs-Richtlinie für Ärzte des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten Bedarfsplanung. Diese legt für jede Region und jedes Bundesland fest, nach welcher Arzt-Einwohner-Verhältniszahl sich die ärztlichen Zulassungsmöglichkeiten in den einzelnen Arztgruppen berechnen und eine regionale Unter- oder Überversorgung festzustellen ist. Die aktuelle Bedarfsplanung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Sitzung des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen am 13. November 2018 beschlossen. Der Bedarfsplan wird jeweils auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht (https://www.kvmv.de/mitglieder/niederlassung-anstellung/bedarfsplanung/bekannt- machung/). Im Bereich der hausärztlichen Versorgung wurde in einer Reihe von Planungsbereichen im Land eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt (Bergen auf Rügen, Greifswald Umland, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg Umland, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Dammgarten, Rostock Umland, Schwerin Umland, Stralsund Umland, Teterow, Ueckermünde, Waren und Wismar). Die Kassenärztliche Vereinigung hat zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen eingeleitet, um insbesondere dem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken und die wohnortnahe medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten. Hierbei wird sie von der Landesregierung aktiv unterstützt. Im Bereich der ambulanten kinderärztlichen Versorgung, die der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugeordnet ist, bestehen nach dem aktuellen Bedarfsplan nur in zwei Planungs- bereichen noch Zulassungsmöglichkeiten für Pädiater (Planungsbereich Ludwigslust: 1, Rügen: 0,5), alle anderen Planungsbereiche im Land sind für weitere kinderärztliche Zulassungen gesperrt (Versorgungsgrad über 110 Prozent). Derzeit sind insgesamt 133 Kinderärzte im Land ambulant tätig. 91",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wie viele Kinderkliniken gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie sind diese finanziell und personell ausgestattet? An 16 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin. Landkreis/kreisfreie Stadt                         Anzahl der Krankenhäuser mit Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin Landkreis Nordwestmecklenburg                                               1 Landeshauptstadt Schwerin                                                   1 Landkreis Ludwigslust-Parchim                                               2 Landkreis Rostock                                                           1 Hansestadt Rostock                                                          2 Landkreis Vorpommern-Rügen                                                  2 Landkreis Vorpommern-Greifswald                                             4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte                                       3 Zur finanziellen und personellen Ausstattung der Kinderkliniken liegen der Landesregierung keine Informationen vor, die über die Angaben in den veröffentlichten Qualitätsberichten der Krankenhäuser       (https://www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/datenerhebung-zur-quali- taetssicherung/datenerhebung-qualitaetsbericht/) hinausgehen. 4. Wie hoch ist die Auslastung der ambulanten Kinder- und Jugend- hospizdienste „Leuchtturm“ und „Oskar“? Wie viele Betten stehen dort für Eltern und Geschwister zur Verfügung? Zur Beantwortung der Fragestellung wurden der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Leuchtturm und der ambulante Kinderhospiz- und Familienbegleitdienst Oskar angeschrieben. Der Kinder- und Jugendhospizdienst Leuchtturm und auch der Kinderhospizdienst Oskar arbeiten ambulant. Das bedeutet, dass die Hospizdienste zu den Familien nach Hause fahren und sie dort unterstützen. Das Anliegen der ambulanten Hospizdienste ist es, Familien mit schwer erkrankten Kindern sowie Abschied nehmenden Kindern in ihrem schwierigen Alltag zur Seite zu stehen. Die Begleitung übernehmen speziell dafür ausgebildete ehrenamtlich Tätige. Ehrenamtliche Familienbegleiter werden fortlaufend ausgebildet. 94",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                              Drucksache 7/4694 5. Welche Maßnahmen gibt       es zur Gesundheitsprävention  in Mecklenburg-Vorpommern? Maßnahmen zur gesundheitsbezogenen Prävention adressieren häufig die gesamte Bevölke- rung oder nur einzelne Familienmitglieder (zum Beispiel nur Kinder oder nur Eltern). Sie sind in der Regel nicht auf die Zielgruppe der Familien und Lebensgemeinschaften im Sinne von Großeltern, Eltern und Kindern mit Versorgungs- und Erziehungsverantwortung ausgerichtet. Viele Maßnahmen der gesundheitsbezogenen Prävention erfolgen außerhalb des Zuständig- keitsbereiches der Landesregierung (zum Beispiel in der Zuständigkeit der Sozialversiche- rungsträger). Bei der Beantwortung der Fragen beschränkt sich die Landesregierung daher auf diejenigen Maßnahmen der gesundheitsbezogenen Prävention, für die die Landesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist (§ 62 Absatz 2 Satz 2 GO LT M-V). Nach der Gründung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitsförderung und Prävention“ (IMAG GP) im Jahr 2007 und der Verabschiedung des „Landesaktionsplans für Gesundheitsförderung und Prävention Mecklenburg-Vorpommern“ (LAP) im Jahr 2008 wurde im September 2008 das Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Das Aktionsbündnis ist ein freiwilliger Zusammenschluss von im Land Mecklenburg- Vorpommern tätigen Akteuren in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitswesen, in dem auch das für Gesundheit zuständige Ministerium - unter anderem als Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses - mitwirkt. Neben der Umsetzung und Weiter- entwicklung des LAP hat das Aktionsbündnis die Aufgabe, konkrete Gesundheitsziele sowie Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Ziele für Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Im Zuge des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes (PrävG) wurde am 16. Januar 2017 eine Landesrahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Sozialversicherungsträgern zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie im Land sowie der Umsetzung landes- spezifischer Gesundheitsziele und Handlungsschwerpunkte geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, durch eine stärkere Kooperation die Nachhaltigkeit und Reichweite von Projekten, Maßnahmen und Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention im Land zu erhöhen. Auf der Plenumssitzung des Aktionsbündnisses für Gesundheit wurde 2018 beschlossen, dass zukünftige Arbeitsgruppen lebensphasenbezogen ausgerichtet sein sollen. Daher wurden für den Gesundheitszieleprozess in Anlehnung an die Ziele der Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz, die Arbeitsgruppen: „Gesund aufwachsen in M-V“, „Gesund leben und arbeiten in M-V“, „Gesund älter werden in M-V“ gegründet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat es sich insbesondere auch zum Ziel gesetzt, das gesunde Aufwachsen von Kindern zu unterstützen und zu stärken. Aus diesem Grund wurde im Oktober 2008 die gesetzliche Meldepflicht der Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 eingeführt. Alle Ärzte und Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern, die eine solche Untersuchung durchführen, müssen diese der Servicestelle für Kinder-Früherkennungs- untersuchungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) melden (vergleiche § 15 b ÖGD M-V). Die Servicestelle gleicht die einge- gangenen Teilnahmemeldungen anschließend mit den Daten der Einwohnermeldeämter ab. 95",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Wird anhand der vorliegenden Daten ermittelt, dass ein Kind im angegebenen Zeitraum nicht an der Untersuchung teilgenommen hat beziehungsweise diese noch nicht gemeldet wurde, wird den Sorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben geschickt. In den Schreiben, die an die Untersuchungen U3 bis U5 erinnern, werden die Eltern gebeten, an den jeweils nächsten Untersuchungen teilzunehmen. Die Erinnerungen ab der U6 verweisen darauf, die Unter- suchung noch im Toleranzbereich vornehmen zu lassen, um sicher zu gehen, dass diese von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Nähere Informationen zum Ablauf des Melde- verfahrens können auf der Internetseite des LAGuS M-V eingesehen werden (https://www.la- gus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/ Kindervorsorge/). Ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Gesundheit im Säuglings- und Kleinkindalter sind die vielseitigen Angebote der Frühen Hilfen für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Diese richten sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern, insbesondere an Familien in besonderen Lebenslagen. Eltern-Kind-Treffs, Familiencafés, Lotsensysteme, Schreiambulanzen sowie regionale Anlauf- stellen und (aufsuchende) Elternberatung oder Schwangerschaftsberatungsstellen bieten (werdenden) Eltern die Möglichkeit, sich über die gesunde Entwicklung ihrer Kinder auszu- tauschen und zu informieren. Auch der Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Rahmen des gleichnamigen Landes- programmes stellt ein aufsuchendes Angebot der Gesundheitsförderung und Prävention dar. Dabei ist die Information, Anleitung, Begleitung und Beratung der Eltern zur Pflege und Ernährung des Kindes sowie zur Förderung der Gesundheit des Kindes und der Eltern von besonderer Bedeutung. Durch die allgemeinen sowie spezifischen Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen sollen die entwicklungsförderlichen Bedingungen für Säuglinge und Kleinkinder in Familien gestärkt werden, damit den Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglicht wird. Alle Maßnahmen der Frühen Hilfen zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen niedrigschwelligen Zugang und bei Bedarf eine Vermittlung in weiterführende Angebote der Frühen Hilfen oder andere adäquate Angebote gewährleisten. Weitere Informationen zum Landesprogramm und den durch die Familienhebammen durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten sind unter https://www.- familienhebammen-in-mv.de/ abrufbar. Gesundheitsbezogene Prävention ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Die individuelle Förderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinder- tagespflege nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwick- lungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedürfnissen ihrer Familien. Die frühkindliche Bildung und Erziehung unterstützen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungs- risiken und beinhalten die Anleitung zu einer gesunden Lebensführung. Diese Anleitung zielt auf ein gesundes Aufwachsen der Kinder ab und hat die Entwicklung des Gesundheits- bewusstseins, insbesondere in Bezug auf hygienisches Verhalten, tägliche Zahnpflege, gesunde Ernährung und Bewegung der Kinder zu stärken. Die Kindertageseinrichtungen und Tages- pflegepersonen sollen darüber hinaus gemäß § 5 KiföG M-V: 96",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 1. vor Aufnahme eines Kindes von den Personensorgeberechtigten Angaben über den Zeitpunkt und die Stufe der letzten Früherkennungsuntersuchung und den Impfstatus verlangen und bei festgestellten (diagnostizierten) Entwicklungsauffälligkeiten gemeinsam mit den Personensorgeberechtigen auf deren Beseitigung hinwirken sowie 2. den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Durchführung von Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen. Die Kindertages- einrichtungen und Tagespflegepersonen sollen ferner gegenüber den Personensorge- berechtigten darauf hinwirken, dass die Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen nach § 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und an den öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen teilnehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie das LAGuS M-V überwachen das Auftreten von meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Mecklenburg- Vorpommern und veranlassen und koordinieren Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung dieser Krankheiten. Impfen ist dabei eine wichtige Präventionsmaßnahme. Der Landtag hat daher das Thema Impfen aufgegriffen und am 29. November 2017 einen fraktionsüber- greifenden Beschluss gefasst, durch den die Landesregierung aufgefordert wird, eine Impfkam- pagne durchzuführen (vgl. http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/- 40194/praevention_ staerken_kampagne_fuer_das_impfen.pdf). Im Rahmen der Kampagne „MV impft“ werden zielgruppenspezifische Informationen unter anderem für Eltern, Kinder, junge Erwachsene, Familien sowie Senioren erarbeitet. Neben dem neuen Internetauftritt www.mv-impft.de wird mit Plakaten und Faltblättern sowie auch mit digitalen Medien als Informationsträgern geworben. Damit sollen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gezielt angesprochen werden. Hinzu kommen Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. Das LAGuS M-V wertet die vorhandenen Daten zu durchgeführten Impfungen aus und bewertet diese, um erforderliche Maßnahmen zur Steigerung der Durchimpfungsraten anzuregen. Für den im Kontext von gesundheitsbezogener Prävention ebenfalls relevanten Themenbereich Prävention vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) fördert das Land die regionalen Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung. Durch die Beratungsstellen werden an unterschiedlichen Zielgruppen Informationen zu den Themen HIV und AIDS sowie zu anderen STI vermittelt. Umwelthygiene und Umweltmedizin sind weitere wichtige Themen, in deren Kontext gesundheitsbezogene Prävention in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. Die durch das LAGuS M-V diesbezüglich wahrgenommen Aufgaben und durchgeführten Maßnahmen können auf der Internetseite des LAGuS M-V eingesehen werden (siehe dazu https://www.lagus.mv- regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/). Das LAGuS M-V ist weiterhin auch Aufsichts- und Beratungsinstanz für die Belange von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zu den Aufgabengebieten zählen sowohl der soziale, medizinische und technische Arbeitsschutz als auch der technische und medizinische Verbraucherschutz. Der gesetzliche Mutterschutz gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Ausführliche und umfangreiche Informationen zu den Aufgaben und Maßnahmen des LAGuS M-V im Bereich des Arbeitsschutzes finden sich ebenso auf dessen Internetseite wie der Tätigkeitsbericht der Behörden für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in M-V (siehe dazu https://www.lagus.mv-regierung.de/Arbeitsschutz/ ). 97",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                        Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Aufgrund der bildungspolitischen Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Vielzahl von Aufgaben und Maßnahmen abgeleitet und sowohl ressortübergreifend aber vor allem mit einer Vielzahl von Gesundheitspartnern umgesetzt. Übergeordnete Handlungsfelder dieser Aufgaben und Maßnahmen, welche im Detail unter https://www.bildung-mv.de/schueler/schueler- gesundheit/ eingesehen werden können, sind unter anderem: -  Ernährung und Schulverpflegung, -  Prävention von Abhängigkeitsverhalten, -  Sexualerziehung und Prävention von übertragbaren Krankheiten, -  Prävention von psychischen Belastungen sowie -  Prävention durch Impfen - „Landesprogramm Wissen Schützt“. Darüber hinaus führt das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von Fortbildungen zu gesundheitsbezogenen Themen für Lehrkräfte durch. Gleichzeitig nutzen die öffentlichen Schulen intensiv die umfassenden Präventionsangebote der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern. Schulen, die sich an gesundheitsfördernden und präventiven Prozessen beteiligen, werden durch vier Beratungslehrer für Gesundheitsförderung und Prävention des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern beraten und unterstützt. Des Weiteren stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der AOK Nordost, der Techniker Krankenkasse, der Barmer, der Unfallkasse Mecklenburg- Vorpommern und der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg- Vorpommern e. V. als besondere Maßnahme das „Landesprogramm Gute Gesunde Schule M-V“ zur Verfügung. Ziel ist es, die Schulen durch gesundheitsfördernde Angebote zu gesunden Organisationen zu entwickeln. Die Kooperationspartner beteiligen sich hierbei auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung durch die Bereitstellung von Produkten und prozessbegleitende Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Hieran nehmen bisher 119 Schulen teil. Alle erwähnten bildungspolitischen gesundheitsbezogenen Präventionsmaßnahmen sind umfänglich unter https://www.bildung-mv.de/ nachzulesen. Im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung fördert das Land das Projekt „PAKt-MV mobil“ (=Prävention für Arbeitnehmer zur Reduktion von Krankheitstagen durch Motivation und Verhaltensänderung). Ziel des Projektes ist die mobile betriebliche Prävention von Krankheiten bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Projekt umfasst unter anderem mobile Gesundheits‐Check- Ups sowie darauf aufbauende Motivationsstrategien und Präventionsangebote. Die ebenfalls von der Landesregierung geförderte Landesvereinigung für Gesundheits- förderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) setzt sich dafür ein, die Themen Gesundheit, Ernährung, Bewegung und Entspannung in der öffentlichen Wahrnehmung voranzubringen und damit ein gesundes Leben für alle zu unterstützen. Aufgabe der LVG ist unter anderem, die Landkreise und kreisfreien Städte bei Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen. 98",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Weiterhin fördert das Land im Bereich der gesundheitsbezogenen Prävention auch die Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes als freiwillige Leistung sowie die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V) und des Kompetenzzentrums und der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medien- abhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern. Die umfang- reichen und zielgruppenspezifischen Präventionsprojekte und Aktivitäten sowie herunter- zuladende Informationsmaterialien sind auf der Internetseite der LAKOST M-V einsehbar (vgl. https://www.lakost-mv.de/suchtpraevention) Die Strukturen und angebotenen Interventionen und Präventionsmaßnahmen des Kompetenzzentrums und der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe M-V können auf der Internetseite https://www.suchthilfe-mv.de/ abgerufen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprävention, die alle regionalen suchtpräventiven Maßnahmen und Aktivitäten planen, koordinieren und begleiten. Die Landesregierung fördert diese suchtpräventiven Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Kontaktdaten der Koordinatorinnen und Koordi- natoren sind der Internetseite http://www.aktionsbuendnis-gesundheit-mv.de/Service/Koordi- natoren-fuer-Suchtpraevention/ zu entnehmen. Über die bereits von der Landesregierung durchgeführten und geförderten gesundheits- bezogenen Maßnahmen und Aktivitäten hinaus, ist die Landesregierung bestrebt, an einer Erhöhung der Teilnahmeraten von Früherkennungsuntersuchungen mitzuwirken. Unter anderem hat beispielsweise der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit die Aufklärungsaktion „Gesundheit geht durch den Darm“ als Schirmherr unterstützt und anläss- lich des 15. Europäischen Prostatatages auf die Bedeutung der entsprechenden Vorsorge- untersuchungen aufmerksam gemacht. 6. Welche Rolle spielt die gesundheitliche Aufklärung in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und in der Schule? 1. Frühkindliche Bildungseinrichtungen Auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) und der Bildungs- konzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bilden und fördern die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die ihnen anvertrauten Kinder und beraten und unterstützen die Eltern und Erziehungsberechtigten des Kindes. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsbereich „Gesundheit“ als ein Teil der Bildungskonzeption ein sehr wichtiger und themenübergreifender Bereich. 99",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 9. Wie werden die einzelnen Früherkennungsuntersuchungen durch die Berechtigten wahrgenommen (bitte aufschlüsseln nach U3 bis U9 seit der Einführung des Gesetzes zur Teilnahme an Früherkennungs- untersuchungen für Kinder)? In den mehr als 10 Jahren seit der Einführung der gesetzlichen Meldepflicht hat Mecklenburg- Vorpommern gute bis sehr gute Teilnahmequoten an den jeweiligen Früherkennungs- untersuchungen erreicht. Dies rechtfertigte eine Entfristung des § 15b des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2013. Das Erinnerungsverfahren für die U3 bis U9-Untersuchungen wird nun durch die Servicestelle unbefristet weitergeführt. 2009       2010      2011      2012     2013       2014       2015       2016     2017        2018 U3        94,5      95,7       96,8      99,2     99,2       99,2      99,0       98,7     99,0        98,7 U4        95,5      96,3       96,7      99,1     98,9       99,1      98,7       98,6     98,7        98,1 U5        95,3      96,3       96,5      98,5     98,1       98,1      97,7       97,1     97,8        96,9 U6        96,2      96,1       96,5      96,8     96,6       96,3      95,1       94,6     95,4        93,6 U7        94,8      94,7       94,9      95,4     94,8       94,6      92,8       91,9     92,0        90,9 U7a       90,4      91,9       91,5      92,5     92,1       92,9      90,2       89,8     89,2        87,8 U8        90,5      92,1       92,7      93,0     92,2       93,0      89,7       88,6     88,7        87,5 U9        91,3      88,7       90,4      89,1     87,8       86,7      85,4       90,1     90,5        88,9 Quelle: Software des Landesamtes für Gesundheit und Soziales - Fachverfahren KIGID 10. Welche Konsequenzen hat eine Nichtteilnahme an den Untersuchungen zur Früherkennung? Welche Sanktionsmaßnahmen wurden seit der Einführung des Gesetzes bei Verstößen vollzogen und umgesetzt? Untersuchungen zur Früherkennung gemäß § 26 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind keine Pflichtuntersuchungen. Es steht den Eltern somit grundsätzlich frei, ob sie dieses Angebot annehmen. Stellt die Servicestelle fest, dass ein Kind nicht an einer für sein Alter vorgesehenen Kinderuntersuchung teilgenommen hat, so erinnert sie die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich an diese Untersuchung. Bis zur Kinderuntersuchung U5 weist die Servicestelle auf die nächstfolgende Kinderuntersuchung hin; ab der Kinder- untersuchung U6 erinnert sie daran, die Kinderuntersuchung nachzuholen. Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an einer Kinderuntersuchung teil, so meldet dies die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt. Auf der Grundlage der Unterrichtung durch die Servicestelle bietet das zuständige Gesundheitsamt jeder zur Personensorge berechtigten Person des Kindes, welches nicht an einer Kinderuntersuchung teilgenommen hat, aufsuchende Hilfe im Sinne von § 2 Abs. 2 ÖGDG an und gibt Hinweise auf Leistungen des vorgenannten Gesetzes sowie auf andere unterstützende Maßnahmen. 102",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Insbesondere berät das zuständige Gesundheitsamt über den Inhalt und Zweck der Früh- erkennungsuntersuchungen und weist auf den Sinn der Durchführung einer ausstehenden Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt hin. Bei Bedarf vermittelt es hierzu die notwendigen Kontakte. Wird dieses Hilfsangebot nicht wahrgenommen oder ergeben sich Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes, nimmt das zuständige Gesundheitsamt sofort Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf. 11. Welche Erkenntnisse gibt es aufgrund der durchgeführten Unter- suchungen im Hinblick auf Handlungsbedarf durch die Behörden (z. B. Nachuntersuchungen, Weiterleitung an Fachärzte, Hausbesuche durch Aufsichtsbehörden)? Erkenntnisse aufgrund der durchgeführten Untersuchungen durch die niedergelassenen Ärzte sind der Landesregierung nicht bekannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass notwendige Nachuntersuchungen oder etwaige notwendige Weiterbehandlungen durch entsprechende Fachärzte veranlasst werden. Hausbesuche durch Aufsichtsbehörden nach den durchgeführten Untersuchungen erfolgen nicht. 12. Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern sind von Suchterkrankungen betroffen [bitte aufschlüsseln nach Art der Sucht und dem jeweils Betroffenen (Elternteil oder Kind) sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten]? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Statistiken zu Suchterkrankungen erheben Daten allein auf der Individualebene. Rückschlüsse auf weitere Betroffene oder auf eine Betroffenheit der Familie lassen diese Daten somit nicht zu. Darüber hinaus wird in den Statistiken zu Suchterkrankungen (www.suchthilfestatistik.de/- daten/downloadbereich-daten/) auch kein persönliches Merkmal zur Rolle in einer gegebenen- falls vorhandenen Familie erhoben. 103",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 13. Welche ambulanten und stationären Angebote gibt es für suchtkranke Eltern bzw. Kinder (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreis- freien Städten)? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Strukturen und Angebote der Suchthilfe sind jedoch auf alle Erwachsenen ausgerichtet; somit ist es für die Inanspruchnahme der Leistungen unerheblich, ob es sich um ein Elternteil oder um eine kinderlose Person handelt, die Unterstützung und Hilfe sucht. Angebote für suchtkranke (und psychisch kranke) Kinder und Jugendliche sind in der Regel extra ausgewiesen (zum Beispiel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -thera- peuten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie). In der in Anlage 16 dargestellte Tabelle sind die ambulanten und stationären Angebote für Suchtkranke allgemein aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeführt. So sind beispielsweise die Angebote der Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes, der Schwerpunktpraxen Sucht, der Sozialdienste und Gesundheitsämter sowie der Tageskliniken oder Fachklinken in der Tabelle erfasst. Da, wo Anbieter explizit Angebote für suchtkranke Eltern und Kinder öffentlich ausweisen, sind diese Informationen in der Spalte „Angebot“ gesondert aufgeführt. 14. Welche Möglichkeiten haben Eltern suchtkranker Kinder bzw. Kinder suchtkranker Eltern, um Unterstützung zu erfahren (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bei Suchterkrankungen handelt es sich nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) um psychische und Verhaltensstörungen, das heißt Suchterkrankungen gehören zu den psychischen Erkrankungen. Damit sind Eltern suchtkranker Kinder eine Teilmenge von Eltern psychisch kranker Kinder und Kinder suchtkranker Eltern gleichzeitig Kinder von psychisch kranken Eltern. Unabhängig davon besteht eine hohe Komorbidität zwischen Suchterkrankungen und anderen psychischen Erkrankungen (zum Beispiel depressiven Erkrankungen), das heißt viele suchtkranke Erwachsene und Kinder weisen gleichzeitig noch andere psychische Erkrankungen auf. Im Bereich der Suchterkrankungen bieten in erster Linie die bereits im Rahmen der Beant- wortung von Frage VII.13 aufgeführten Sucht- und Drogenberatungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die weiteren dort aufgeführten Einrichtungen und Anbieter Hilfe- und Unterstützungsangebote für Eltern suchtkranker Kinder und suchtkranke Kinder an. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird daher neben den in diesem Abschnitt aufgeführten Inhalten auf die Antworten zu den Fragen VII.13 und VII.16 verwiesen, die einen umfangreichen Überblick über Hilfe-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote, aufge- schlüsselt nach den Landkreisen und kreisfreien Städten, geben. 104",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Darüber hinaus richtet sich auch die Allgemeine Soziale Beratung an Menschen aus allen Teilen der Bevölkerung, die Beratung suchen. Sie steht somit auch Eltern suchtkranker Kinder, beziehungsweise Kindern von suchtkranken Eltern offen. Die Allgemeine Soziale Beratung bietet dabei Hilfe und Unterstützung für Ratsuchende, die mit unterschiedlichen Problemlagen (noch) nicht von speziellen Beratungsangeboten erreicht werden, sich in sozialen Notsitua- tionen befinden oder sich in den Strukturen der sozialen Hilfe- und Unterstützungsmöglich- keiten nicht, oder nur schwer zurechtfinden. Dabei umfasst sie insbesondere die psychosoziale Beratung, die Aktivierung, Unterstützung und Förderung der Selbsthilfekräfte, sowie die Vermittlung zu Fachberatungsstellen, Fachdiensten und Einrichtungen. Sofern eine Verschuldung eine relevante Rolle für die suchtbelastete Familie spielt, bieten auch die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wichtige Hilfe- und Unterstützungs- leistungen an. Die in Anlage 17 dargestellte Tabelle enthält eine Übersicht zur Anzahl der Träger und Fachkräfte in den vorgenannten Beratungsarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019. Folgende durch die Landesregierung geförderten Einrichtungen sind zusätzlich wichtige Ansprechpartner für Eltern suchtkranker Kinder und Kinder suchtkranker Eltern: - Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen in M-V (Internetseite: https://www.lakost- mv.de/) - Kompetenzzentrum und Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medien- abhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe gGmbH M-V (Internetseite: https://www.suchthilfe-mv.de/kompetenzzentrum-fuer-medienabhaengigkeit) 15. Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern sind von psychischen Erkrankungen betroffen (bitte aufschlüsseln nach Art der Erkrankung und dem jeweils Betroffenen (Elternteil oder Kind)]? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Statistiken zu psychischen Erkrankungen erheben Daten allein auf der Individualebene. Rückschlüsse auf weitere Betroffene oder auf eine Betroffenheit der Familie lassen diese Daten somit nicht zu. Darüber hinaus wird in den Statistiken zu psychischen Erkrankungen auch kein persönliches Merkmal zur Rolle in einer gegebenenfalls vorhandenen Familie erhoben. 105",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16. Welche Entlastungsangebote gibt es für Eltern psychisch erkrankter Kinder bzw. Kinder psychisch erkrankter Eltern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Eltern psychisch kranker Kinder und Kinder psychisch kranker Eltern bedürfen umfangreicher und vielschichtiger Unterstützung und Entlastung. Die Situation der betroffenen Familien zu analysieren, Bedarfe abzuleiten, Angebote zu initiieren sowie Netzwerke zu installieren ist vorrangig staatliche Aufgabe. Zu diesem Zweck wurden in den Kommunen verschiedene Gremien eingerichtet. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitskreise Sucht, psychosoziale Arbeitsgruppen speziell auch für Kinder und Jugendliche, Gemeindepsychiatrische Verbünde sowie die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen. In diesen Gremien erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch und Wissenstransfer zu bestehenden beziehungsweise zu neuen Hilfsangeboten. Die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste, die Sozialpsychiatrischen Dienste, die Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter, die Sozialämter der Kommunen, die Anlauf- und Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen vermitteln im Rahmen ihrer Tätigkeit Unterstützung und Hilfeleistungen für betroffene Familien. In den Kliniken, Tageskliniken und Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie besteht die Möglichkeit der facharzt- und altersübergreifenden Behandlung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Das Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“ steht derzeit im Mittelpunkt von vielen öffentlichen trialogischen Veranstaltungen und Fachtagungen in den Kommunen. Über entsprechende Projekte, die sich mit dem Thema befassen, Anlaufstellen sind und Angebote entwickeln hat die Landesregierung keine vollständige Kenntnis. Aus diesem Grund sind an dieser Stelle nur einige Projektbeispiele aufgeführt: -  Rostocker Psychiatrieforum „ICH bin für DICH da WER für MICH? Psychische Erkrankungen in der Familie“ am 2. Mai 2019 im Rathaus der Hansestadt Rostock. Der Fachtag richtete sich an alle Personenkreise, die beruflich oder privat mit psychisch belasteten Familien in Berührung kommen. -  Das verrückte Schulprojekt - ein Gemeinschaftsprojekt der Rostocker Leistungserbringer mit EX-IN-Genesungsbegleitern. Ein Präventionsprojekt für Rostocker Schulen, um Berührungsängste mit dem Thema „Psychische Erkrankungen“ abzubauen. -  DAS BOOT WISMAR e.V. im Landkreis Nordwestmecklenburg: Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien, wenn ein Mitglied der Familie psychisch belastet ist. Das Projekt wurde 2018 mit dem Präventionspreis Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. -  Das Modellprojekt „Perlentaucher - Beratungsstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern“ in der Region Müritz. -  Das Schulprojekt „Kinder psychisch kranker Eltern“ mit einer musikalischen Lesereise und Lesungen an elf Schulen im Mai 2019 im Landkreis Vorpommern-Rügen. Über alle weiteren Konzepte, Projekte, Veranstaltungen sowie über die Hilfs- und Unter- stützungsangebote in den einzelnen Kommunen haben die hauptamtlichen Psychiatrie- koordinatorinnen und Psychiatriekoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte den Gesamtüberblick. Sie sind in allen wesentlichen Gremien vertreten und zuverlässige erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Hilfesuchende und Fachkräfte. 106",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Hilfesuchende, Angehörige und Fachkräfte finden im Psychiatriewegweiser des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Überblick über die vorhandenen Angebote. Der Psychiatrie- wegweiser ist über die Internetseite https://www.sozialpsychiatrie-mv.de/Psychiatrie- wegweiser/autoren.html einsehbar. Darüber hinaus sind die folgenden durch die Landesregierung geförderten Landesverbände wichtige Ansprechpartner und können weitere Beratung anbieten: - Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern (https://www.sozialpsychia- trie-mv.de/) und - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker ( https://www.lapkmv.de/ueber-uns/) 17. Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Kuren gab es in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten fünf Jahren? Wie haben sich Nachfrage und Gewährung dieser Kuren in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für die Vergabe von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind ausschließlich die Leistungsträger zuständig. Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Sie bieten die Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Dabei steht die Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit der Mütter und Väter im Vordergrund. Die Kinder werden in die Behandlung einbezogen. Unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Ver%C3%B6ffentlichungen/Statistische-Berichte/A/ veröffentlicht das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern jährliche Berichte zu Kranken- häusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Darüber hinaus liegen der Landes- regierung keine weiteren Daten vor. 18. Wie hoch waren die Säuglingssterblichkeit sowie die Mütter- sterblichkeit in den letzten zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? 1. Säuglingssterblichkeit Statistiken zur Säuglingssterblichkeit werden im Rahmen der Statistik der natürlichen Bevölke- rungsbewegung vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die Daten werden darüber hinaus im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung von der Landesregierung verarbeitet und sind öffentlich verfügbar. 107",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                          Drucksache 7/4694 19. Wie viele Frühgeburten gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt keine amtliche Statistik zur Anzahl der Früh- geburten. Daten, die Aufschluss über die Anzahl von Frühgeburten geben können, wurden daher den öffentlich verfügbaren Statistiken entnommen. Jahr           Fälle              Fälle je 100.000                     Fälle je 100.000 Einwohner Einwohner                            (altersstandardisiert*) 2017           1.195                       74                                        75 2016           1.170                       73                                        72 2015           1.015                       63                                        64 2014           1.165                       73                                        76 2013           1.059                       66                                        69 2012           1.071                       67                                        70 2011           1.117                       69                                        72 2010           1.281                       78                                        81 2009           1.228                       74                                        78 2008           1.274                       76                                        82 Erläuterungen zur Tabelle: Quellen: - Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn - Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt Abgerufen unter: www.gbe-bund.de In der Tabelle sind alle Krankenhausfälle der letzten zehn verfügbaren Jahre mit der ICD-10-3-Steller P07 „Störungen im Zusammenhang mit kurzer Schwangerschaftsdauer und niedrigem Geburtsgewicht, anderenorts nicht klassifiziert“ und Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern angegeben. * Altersstandardisierung = Rechenverfahren zur Herstellung vergleichbarer epidemiologischer Maßzahlen für Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlicher Altersstruktur. Nach einer Altersstandardisierung können Daten unterschiedlicher Jahre oder Regionen miteinander verglichen werden, ohne dass es zu Verzerrungen aufgrund unterschiedlicher Altersstrukturen kommt. 20. In wie vielen Familien in Mecklenburg-Vorpommern lebt ein Elternteil mit Handicap (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art der Behinderung)? Hierzu liegen weder der Landesregierung noch den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern und dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern Angaben vor. 109",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 21. Wie viele Kinder mit einer Behinderung leben in Mecklenburg- Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Art der Behinderung)? Zur Beantwortung wird auf den letzten Statistischen Bericht „Schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern 2017“ vom 2. Oktober 2018, K313, Tabelle 1.2, des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20III%20Schwerbe- hinderte%20Menschen%2c%20Kriegsopferf%C3%BCrsorge/K%20313/K313%202017%200 1.pdf 22. Wie beurteilt die Landesregierung die Teilhabemöglichkeiten behin- derter Eltern und behinderter Kinder? Nach Auffassung der Landesregierung sind die Menschen mit Behinderungen, somit auch Eltern und Kinder mit Behinderungen, in ihrer Teilhabe immer noch Hemmnissen und Barrieren in vielen Lebensbereichen ausgesetzt. Der Landesregierung sind diese Defizite bewusst. Sie hat daher bereits folgende Maßnahmen ergriffen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert seit vielen Jahren für Menschen mit Behinderungen - so auch für Eltern und Kinder mit Behinderungen - gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen auf vielfältige Weise. Dazu zählen insbesondere die Projektförderungen im Bereich Soziales wie zum Beispiel die Förderung der Familienentlastenden Dienste, des SELBSTHILFE M-V e. V., der Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, der speziellen Beratung von Menschen mit Sinnesbehinderungen und ihrer Angehörigen, der allgemeinen sozialen Beratung und ambulanter Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen erfolgt auf kommunaler Ebene, mit welcher die Orientierungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur inklusiven Gestaltung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in Verbindung mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die jeweiligen Bedingungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten anhand von konkreten Maßnahmen Anwendung finden. Das schließt eine Vielzahl von Fördermaßnahmen und Angeboten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie Eltern mit Behinderungen auf den verschiedensten Ebenen (zum Beispiel Wohnen, Arbeit, Freizeit) mit ein. Insbesondere soll die Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern sowie die Beratung ihrer Familien in den heilpädagogischen und interdisziplinären Frühförderstellen dazu beitragen, dass Leistungen im frühestmöglichen Stadium einsetzen. Sie sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern, wohnortsnah, auch in ländlichen Gebieten, zur Verfügung stehen und auf Freiwilligkeit beruhen. Das Land setzt sich dafür ein, das Netz zur Gewährleistung von heilpädagogischen und medizinisch- therapeutischen Maßnahmen als interdisziplinäre Komplexleistung bedarfsgerecht auszubauen. 110",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung, insbesondere in Umsetzung der UN-BRK zu ermöglichen, hat die Landesregierung im August 2013 einen Maßnahmeplan erarbeitet (Drucksache 6/2213). Er dokumentiert Maßnahmen, Projekte und Vorhaben, mit denen die Landesregierung jetzt und in der Zukunft die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft verfolgt. Darin enthalten sind Maßnahmen und Vorhaben, die insbesondere auch Eltern und Kindern mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Zur Messung der Wirkungen der Maßnahmen wurde der Maßnahmeplan im Jahr 2017 im Auftrag der Landesregierung durch die Prognos AG evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation fließen in die derzeit von der Landesregierung in Vorbereitung befindliche Weiterentwicklung des Maßnahmeplans 2.0 ein. Dabei werden die Handlungsfelder Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Artikel 7 UN-BRK), Frauen mit Behinderungen (Artikel 6 UN-BRK) sowie Familie und Partnerschaft (Artikel 23 UN-BRK) berücksichtigt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 21. April 2016 der „Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ zuge- stimmt. Die Entscheidung des Landtages ist Grundlage für die zukünftigen schulgesetzlichen Vorgaben sowie für die kommende Schulentwicklungsplanung. Im Mai 2019 (21. Mai 2019) beschlossen die Fraktionen des Inklusionsfriedens die Verlängerung der Zeitschiene zur Umsetzung der Inklusionsstrategie bis zum Schuljahr 2027/2028. Gleichzeitig besteht durch die Zusammenarbeit am „Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ ein stetiger Austausch mit den anderen Ressorts der Landesregierung. Insbesondere wird die Barrierefreiheit im Zusammenhang mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Ziel angesehen, das als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft im Wege eines laufenden Prozesses wahrzunehmen ist. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018 wurde das SGB IX neu gefasst. In § 78 SGB IX werden nunmehr Assistenz- leistungen für Menschen mit Behinderung geregelt. In § 78 Abs. 3 SGB IX wird hier besonderes Augenmerk auf die Leistungen für Assistenz an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder aufgenommen. Damit soll die soziale Teilhabe für diesen Personenkreis gestärkt werden. Diese Bedarfe werden individuell bedarfsgerecht ermittelt. Die Elternassistenz kann mit unterschiedlichen Hilfen erbracht werden. So beispielsweise über eine einfache Elternassistenz, eine begleitende Elternassistenz oder auch sozialpädagogische Familienhilfen. Bei Bedarf sind vorübergehend oder dauerhaft zusätzliche Haushaltshilfen möglich. Allgemein wird eingeschätzt, dass mit dem Inkrafttreten des nächsten großen Reformschrittes in der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz seit dem 1. Januar 2020 die Teilhabemöglichkeiten aller Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Die einzelnen Maßnahmen des Gesetzes zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung eröffnen durch die personenzentrierte Ausrichtung des Handelns größere Teilhabemöglichkeiten. Verbunden ist dies in der Konsequenz mit größerer Eigenverantwortung, die von manchen Leistungsberechtigten und manchen Betreuern auch als Herausforderung für sie beschrieben wird. Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt in diesen Bereichen die Fachaufsicht wahr. Die aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden begleitet und unterstützt. Eine Bewertung ist aufgrund der immer noch weiter fortschreitenden Entwicklung derzeit nicht abschließend möglich. 111",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                  Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode VIII. Familie und Pflege 1.    In wie vielen Familien in Mecklenburg-Vorpommern werden pflege- bedürftige Personen betreut (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die für die Beantwortung der Fragen notwendigen Daten werden in dieser Form nicht erhoben. Erfasst werden zum einen pflegebedürftige Personen, die ambulant gepflegt werden. Dies bedeutet, dass sie von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen (einschließlich Kombinationsleistungen oder häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) erhalten. Regelmäßig erfolgt hierbei auch zusätzliche Pflege durch Angehörige. Zum anderen werden die Pflegebedürftigen erfasst, die Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfe, etwa durch Pflegepersonen. Pflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürf- tigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Dies sind zu einer ganz überwiegenden Zahl zwar Angehörige. Gleichwohl können aber auch ehrenamtlich tätige Personen Pflegepersonen sein, eine Unterscheidung wird insoweit nicht vorgenommen. Nicht berücksichtigt werden hier Pflegebedürftige, denen bei Bezug von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zusätzlich parallel hälftiges Pflegegeld nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wird. In der nachfolgenden Tabelle hat das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern die aktuellen Daten zum Stichtag 15. Dezember 2017 zusammengefasst. Die Pflegestatistik erscheint im 2-Jahres-Rhythmus. Pflegebedürftige in Mecklenburg-Vorpommern am 15. Dezember 2017 nach Kreisen und ausgewählten Leistungsarten Pflegebedürftige Leistungsart                           Leistungsart Gebiet                     ambulante           darunter           Pflegegeld   1)         darunter Pflege             unter                                     unter 15 Jahren                                  15 Jahren Mecklenburg-Vorpommern                    26.337               124              45.467                 2.309 Kreisfreie Städte Rostock                                     2.128               13               4.840                   230 Schwerin                                    1.368                8               2.466                   196 Landkreise Mecklenburgische Seenplatte                 4.569               20               7.684                   391 Landkreis Rostock                           3.413               14               6.039                   282 Vorpommern-Rügen                            4.660               13               8.375                   272 Nordwestmecklenburg                         1.961               11               4.277                   238 Vorpommern-Greifswald                       4.969               35               6.236                   272 Ludwigslust-Parchim                         3.269               10               5.550                   428 1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31. Dezember 2017. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. bei der ambulanten Pflege erfasst. 112",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                          Drucksache 7/4694 2. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um a) ein Elternteil, b) ein Großelternteil, c) einen sonstigen Familienangehörigen (bitte nach Pflegestufen aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. 3. Wie viele Familien pflegen ein Kind, das aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig ist (bitte nach Art der Behinderung aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. 4. Wie viele Personen in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Inkraft- treten des novellierten Pflegezeitgesetzes vom 1. Januar 2015 von der Möglichkeit der Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht (bitte auf- schlüsseln nach Dauer der Arbeitsfreistellung)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Die erfragten Daten unter- liegen keiner Statistikpflicht, weswegen solche Daten nicht erhoben wurden. 5. Welche Beratungs- und Hilfsangebote gibt es für Familien mit pflege- bedürftigen Angehörigen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Auf die Antworten zu den Fragen III.4, III.5 und III.6 wird verwiesen. Gemäß § 7a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Pflegeversicherte einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Pflege- beratung ist von der jeweils zuständigen Pflegekasse durchzuführen. Eine Übersicht zu den von den Pflegekassen durchgeführten Pflegeberatungen liegt der Landesregierung nicht vor. 113",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Darüber hinaus stehen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen insbesondere als Beratungsangebot die flächendeckenden regionalen Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. Hier erhalten die Ratsuchenden durch qualifizierte Pflege- und Sozialberater/innen kostenlose und neutrale Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege bis hin zur Unterstützung bei der Antragstellung von Pflege- und damit im Zusammen- hang stehenden sonstigen Sozialleistungen. Das Land hat den Aufbau der Pflegestützpunkte durch Erlass der Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten vom 11. August 2010 initiiert und gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Zuschüsse zu den Personalausgaben für die von diesen in die Pflegestützpunkte entsandten kommunalen Sozialberaterinnen und Sozialberater. Wie sich die seit 2011 neu eingeführten Beratungsangebote bis dato entwickelt haben, ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/kreisfreie     Anzahl        Standorte           Eröff-           Außen-         Standorte Stadt             Pflege-                       nungsjahr           sprech- stütz-                                           stunden/ punkte                                              -tage Hansestadt Rostock            2     Rostock              2011, 2019 Landeshauptstadt              1     Schwerin                 2013 Schwerin Mecklenburgische              3     Neubrandenburg,          2015               1          Waren Seenplatte                          Demmin,                  2013 Neustrelitz              2013 Landkreis Rostock             2     Güstrow,                 2011 Bad Doberan              2018 Vorpommern-Rügen              3     Stralsund,               2013               1          Grimmen Bergen,                  2018 Ribnitz-                 2018 Damgarten Nordwestmecklenburg           2     Grevesmühlen,            2013               1          Gadebusch Wismar                   2013 Vorpommern-                   3     Pasewalk,                2011 Greifswald                          Greifswald,              2013 Anklam                   2013 Ludwigslust-Parchim           2     Ludwigslust,             2013               2          Boizenburg, Parchim                  2013                          Sternberg Darüber hinaus bestehen landesrechtlich anerkannte niedrigschwellige Angebote zur Unter- stützung im Alltag, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen beitragen, sowie die stundenweise Betreuung von in der Häuslichkeit lebenden Pflege- bedürftigen übernehmen. Als Angebote zur Unterstützung im Alltag werden zum Beispiel anerkannt: -  Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, -  Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, -  Tagesbetreuungen in Kleingruppen, -  familienentlastende und familienunterstützende Dienste, -  Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (Wohnungsreinigung, Fenster putzen, Einkaufen, Wäschepflegearbeiten et cetera). 114",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Nach Angaben des zuständigen Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V wurden bis dato 341 niedrigschwellige Betreuungs- und/oder Entlastungsangebote landesrechtlich anerkannt. Weitere Anträge liegen vor und befinden sich in der Prüfung. Die Verteilung der Angebote auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Anzahl und Summe der Angebote weichen dabei regelmäßig von der Anzahl der Anbieter ab, da einzelne Anbieter teilweise zwei und mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag vorhalten. Landkreis/kreisfreie Stadt                Anzahl der Anbieter                 Anzahl der Angebote Hansestadt Rostock                                      23                              58 Landeshauptstadt Schwerin                                 6                             18 Mecklenburgische Seenplatte                             26                              64 Landkreis Rostock                                       29                              75 Vorpommern-Rügen                                        22                              54 Nordwestmecklenburg                                     13                              35 Vorpommern-Greifswald                                   22                              60 Ludwigslust-Parchim                                     25                              59 IX. Familienpolitische Impulse 1. Wieso sind kinderreiche Familien nicht als eigenständige Agenda der Familienpolitik etwa in Form eines Referats im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung benannt? Im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung ist in der Abteilung „Jugend und Familie“ ein Referat „Familienpolitik“ eingerichtet. Dieses Referat ist mit allen familien- spezifischen Aufgabenstellungen befasst. Dazu zählen auch die Belange von kinderreichen Familien. Darüber hinaus sind alle Referate der Landesregierung gefordert, bei ihren jeweiligen fachspezifischen Aufgaben auch die Belange kinderreicher Familien zu berücksichtigen. Anspruch des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung an die Familienpolitik ist dabei die Schaffung entwicklungsfördernder Rahmenbedingungen für Kinder in allen Familienformen. 2. Inwiefern hat die Landesregierung in den letzten beiden Legislatur- perioden eine Evaluation vorgenommen, welche besonderen Ansprüche kinderreiche Familien an die Familienpolitik stellen? In den letzten beiden Legislaturperioden wurde keine Evaluation zu Ansprüchen kinderreicher Familien an die Familienpolitik vorgenommen. 115",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Welche familienpolitischen Maßnahmen wurden in den letzten beiden Legislaturperioden in Mecklenburg-Vorpommern speziell für kinder- reiche Familien initiiert (bitte Jahr und Titel der Maßnahmen sowie aufgewendete Haushaltsmittel angeben)? Hinsichtlich der Initiierung familienpolitischer Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern speziell für kinderreiche Familien in den letzten beiden Legislaturperioden wird auf die Antworten zu den Fragen III.1 verwiesen. Die Mittel wurden in Einzelplan 03 Kapitel 0301 Titel 681.01 bereitgestellt. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Kinder- tagesförderungsgesetzes seit dem 1. Januar 2019 Eltern mit mehr als einem Kind in der Kinder- tagesförderung von den Elternbeiträgen für das zweite und jedes weitere Kind in der Kinder- tagesförderung vollständig entlastet (§ 21 Absatz 5 Satz 3 bis Satz 5 KiföG M-V). Einzelplan 10 Kapitel 1027 Titel 633.09 (Zuweisung des Landes zur Förderung von Kindern in Kinder- tageseinrichtungen und Kindertagespflege); Ist am 24. Oktober 2019: 36 845 118,53 Euro. 4. Gibt es seitens der Landesregierung spezielle Förderprogramme für die Familien von Polizisten, Feuerwehrleuten, Ärzten und Soldaten, speziell für Veteranen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen beziehungsweise Förderprogramme gibt es? b) Wie hoch sind die aufgewendeten Haushaltsmittel? c) Wenn nicht, warum nicht (bitte konkret begründen)? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Für Familien von Polizisten, Feuerwehrleuten, Ärzten und Soldaten gibt es seitens der Landes- regierung keine speziellen Förderprogramme. Für entsprechende Förderprogramme wird derzeit keine Veranlassung gesehen. 5. Fördert die Landesregierung die Abtreibung von Kindern, speziell von Kindern mit Behinderungen? Wenn ja, welche Maßnahmen beziehungsweise Förderprogramme gibt es (bitte aufschlüsseln nach Titel, Organisation und Förderhohe angegeben und nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die letzten zehn Jahre)? Die Landesregierung fördert keine Abtreibungen von Kindern. 116",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 6. Inwiefern stellen nach Ansicht der Landesregierung kommunale Gebühren eine besondere Belastung kinderreicher Familien dar? Die für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen erhobenen kommunalen Gebühren sind gemäß § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) nach Art und Umfang der Inanspruchnahme zu bemessen. Gemäß § 6 Absatz 4 KAG M-V ist Gebührenschuldner, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt. Werden mithin kommunale Einrichtungen von kinderreichen Familien in Anspruch genommen und steht die Gebührenbemessung (auch) im Zusammenhang mit der Anzahl der Personen, kann hieraus abgeleitet werden, dass kinderreiche Familien - bei einem Vergleich mit Familien mit weniger Kindern - grundsätzlich eine besondere Belastung in Form einer höheren Gebühr zu tragen haben. So werden beispielsweise die Gebühren für die gemeindlichen Einrichtungen der Trinkwasser- versorgung und der Abwasserbeseitigung grundsätzlich nach dem Wasserbezug bemessen, der mit Hilfe eines Wasserzählers erfasst wird. Und beim Wasserverbrauch kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass kinderreiche Familien einen höheren Wasserverbrach haben als Familien mit weniger Kindern. In anderen kommunalen Zusammenhängen werden kinderreiche Familien explizit entlastet. Hierzu wird insbesondere auf die Frage IV.14 verwiesen. Zudem ist die Antwort auf Frage II.13 mit zu beachten. Die durch eine kommunale Gebühr ausgelöste besondere Belastung kinderreicher Familien in Form einer besonderen Härte aus persönlichen Gründen ist wiederum im Zusammenhang mit der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie im Einzelfall zu bewerten. So wird die Einschätzung einer besonderen Belastung in diesem Sinne bei finanzstarken und finanzschwachen (kinderreichen) Familien jeweils unterschiedlich sein. 7. Welche Lösungsansätze gibt es nach Kenntnis der Landesregierung, um die Belastung durch kommunale Gebühren für kinderreiche Familien abzumildern? Kommunale Gebühren werden gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen erhoben. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts sind auch die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grund- sätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt - oder auch nur das Benutzungsentgelt - für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten. Aus- drücklich bestätigt wird letzteres durch § 1 Abs. 3 KAG M-V. Die Finanzierung gemeindlicher Einrichtungen kann demnach entweder durch eine öffentlich-rechtliche Gebührenerhebung oder durch das Erheben eines privatrechtlichen Entgelts erfolgen. 117",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Da der Staat stets in Wahrnehmung des dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags handelt, hängt die unmittelbare Bindung an die Grundrechte weder von der Organisationsform ab, in der die staatlichen Aufgabenträger dem Bürger gegenübertreten, noch von der Handlungsform. Das gilt auch dann, wenn die Träger öffentlicher Gewalt auf privatrechtliche Organisationsformen zurückgreifen. In diesen Fällen trifft die Grundrechtsbindung nicht nur die dahinterstehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auch unmittelbar die juristische Person des Privatrechts selbst. Sobald der Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt eine Aufgabe an sich ziehen, sind sie bei deren Wahrnehmung an die Grundrechte gebunden. Eine Flucht aus der Grundrechtsbindung in das Privatrecht mit der Folge, dass der Staat unter Freistellung von Art. 1 Abs. 3 GG als Privatrechtssubjekt zu begreifen wäre, ist ihm verstellt. Unerheblich ist auch, ob die für den Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt handelnde Einheit „spezifische“ Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ob sie erwerbswirtschaftlich oder zur reinen Bedarfsdeckung tätig wird („fiskalisches“ Handeln) und welchen sonstigen Zweck sie verfolgt (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -). Demnach gelten übergeordnete gebührenrechtliche Grundsätze auch für eine privatrechtliche Entgelterhebung sowie unabhängig von der Organisationsform und der konkreten Aufgabe der jeweiligen kommunalen Einrichtung, für deren Nutzung die Gemeinde eine Kostenbeteiligung einfordert. Besonderen Belastungen für kinderreiche Familien, die durch kommunale Gebühren ausgelöst werden, kann dabei mit Hilfe von landes- und satzungsrechtlichen Regelungen begegnet werden. So erlaubt § 4 Abs. 2 KAG M-V für die nach festen Merkmalen zu bestimmenden Gebührensätze ausdrücklich Ermäßigungen aus sozialen Gründen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist und für die Einrichtungen kein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Anknüpfend an die Ermächtigung des § 4 Abs. 2 KAG M-V können die Gemeinden besonderen Belastungen für kinderreiche Familien dadurch Rechnung tragen, dass für diesen Personenkreis entsprechend ermäßigte Gebührensätze für die Benutzung der jeweiligen gemeindlichen Einrichtung gelten. Darüber hinaus regelt § 12 Abs. 1 KAG M-V eine entsprechende Anwendung der Abgabenordnung (AO), die nach den §§ 163, 227 AO eine abweichende Gebührenfestsetzung aus Billigkeitsgründen in Form eines (Teil-)Erlasses ermöglicht. Eine unbillige Härte kann sich aus der Natur der Sache (sachliche Billigkeitsgründe) oder aus den persönlichen Verhältnissen des Gebührenpflichtigen (persönliche Billigkeitsgründe) ergeben. Im Ergebnis wird durch entsprechende landes- und satzungsrechtliche Regelungen sicher- gestellt, dass besonderen Belastungen für kinderreiche Familien, die durch kommunale Gebühren ausgelöst werden, entgegengewirkt werden kann. 118",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anlagenverzeichnis Anlage 1          zu Frage I.3             Anteil der Familien unter allen Haushalten in Prozent Anlage 2          zu Frage I.13            Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 3          zu Frage II.4            Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Anlage 4          zu Frage II.5            Armutsgefährdungsschwellen ausgewählter Haushaltskonstellationen nach Region Anlage 5          zu Frage II.7            Durchschnittliche Wohnkosten für Mietwohnungen der im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen organisierten Mitgliedsunternehmen Anlage 6          zu Frage II.8            Wohngeldbeziehende Familien in Mecklenburg- Vorpommern Anlage 7          zu Frage III.4           Beratungsangebote für Familien Anlage 8          zu Frage III.11          Maßnahmen der Familienförderung mit Landesbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 9          zu Frage IV.11           Familienangebote im Bereich des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 10         zu Frage IV.14           Angebot von ermäßigten Familieneintrittskarten in Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 11         zu Frage VI.1 + 2        Daten zur Anzahl der erfassten Fälle und zu Opfern häuslicher Gewalt Anlage 12         zu Frage VI.3            Anzahl der Opfer familiärer Gewalt in Mecklenburg- Vorpommern Anlage 13         zu Frage VI.5            Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt Anlage 14         zu Frage VI.11           Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern für das Thema Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 15         zu Frage VI.14           Förderung von Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen Anlage 16         zu Frage VII.13          Ambulante und (teil)stationäre Angebote, Anbieter und Einrichtungen der Suchthilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 17         zu Frage VII.14          Beratungsarten, Trägeranzahl sowie Anzahl der Beratungskräfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten 2019 119",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage I.3 Anteil der Familien unter allen Haushalten in Prozent Zeitraum 2013 bis 2018 kreisfreie Städte/                            2013                                 2014 Landkreise 1             2          3           1           2            3 Landeshauptstadt Schwerin                  53.800         9.700    18,0        53.800        9.800       18,2 Hansestadt Rostock                       117.700        22.200     18,9       115.900       22.800       19,7 Ludwigslust-Parchim                      102.800        30.100     29,3       104.200       31.100       29,8 Mecklenburgische Seenplatte              136.100        34.000     25,0       133.000       35.200       26,5 Nordwestmecklenburg                        81.100       20.700     25,5        81.500       19.800       24,3 Rostock                                    94.600       29.300     31,0        99.800       28.300       28,4 Vorpommern-Greifswald                    123.200        30.800     25,0       124.700       32.000       25,7 Vorpommern-Rügen                         118.900        29.800     25,1       115.300       30.500       26,5 Mecklenburg-Vorpommern                   828.200       206.600     24,9       828.200      209.500       25,3 kreisfreie                                2015                                2016 Städte/Landkreise 1             2           3           1           2           3 Landeshauptstadt Schwerin                 55.900        10.500      18,8        55.500      12.300       22,2 Hansestadt Rostock                      115.700         23.400      20,2      117.800       22.800       19,4 Ludwigslust-Parchim                     108.700         27.900      25,7      105.600       27.900       26,4 Mecklenburgische Seenplatte             131.600         33.500      25,5      132.900       33.700       25,4 Nordwestmecklenburg                       82.300        17.800      21,6        77.700      21.000       27,0 Rostock                                 102.000         27.700      27,2      105.200       30.600       29,1 Vorpommern-Greifswald                   124.200         31.100      25,0      127.500       30.200       23,7 Vorpommern-Rügen                        115.400         31.200      27,0      115.000       29.200       25,4 Mecklenburg-Vorpommern                  835.800        203.100      24,3      837.200      207.700       24,8 kreisfreie Städte/                             2017                                 2018 Landkreise 1              2          3          1            2           3 Landeshauptstadt Schwerin                51.800          12.400     23,9       51.800      12.900        24,9 Hansestadt Rostock                     126.600           20.900     16,5      126.600      20.400        16,1 Ludwigslust-Parchim                    101.100           26.200     25,9      104.100      27.700        26,6 Mecklenburgische Seeplatte             125.500           34.800     27,7      125.500      31.000        24,7 Nordwestmecklenburg                      79.200          20.200     25,5       79.200      19.800        25,0 Rostock                                102.300           28.400     27,8      102.300      28.600        28,0 Vorpommern-Greifswald                  126.300           29.100     23,0      126.300      29.300        23,2 Vorpommern-Rügen                       110.700           31.900     28,8      110.700      30.100        27,2 Mecklenburg-Vorpommern                 823.500         203.900      24,8      826.600      199.800       24,2 Alle Haushalte = 1; Anzahl Familien = 2; Anteil Familien in Prozent: = 3 Quelle: vgl. Statistisches Amt M-V; statistische Berichte Kennziffern A153/21 und A153/22 Tabellen 5.3 und 8.1 120",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1993: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                             Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                        Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                                 Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                              7 086        7 085       5 135           282     1 668           X       X             X         X            X unter 920 Euro                           518          518         125            19       374           X       X             X         X            X 920 bis 1 278                            743          743         380            36       328           X       X             X         X            X 1 278 bis 1 534                          747          747         504            35       207           X       X             X         X            X 1 534 bis 1 790                          805          805         598            35       172           X       X             X         X            X 1 790 bis 2 045                          756          756         588            33       135           X       X             X         X            X 2 045 bis 2 556                        1 215        1 215         994            50       171           X       X             X         X            X 2 556 bis 3 068                          723          723         625            26         72          X       X             X         X            X 3 068 bis 3 835                          494          494         441            14         38          X       X             X         X            X 3 835 und mehr                           394          394         354            13         27          X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                   689          689         526            19       143           X       X             X         X            X Durchschnittliche 2                                                                         X       X             X         X            X Haushaltsgröße (Personenzahl)             2,9          2,9         3,1            3        2,2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                    X            X           X             X          X          X       X             X         X            X 127",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1996: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                            Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                               6 658       6 658        4 766           336     1 556         X       X             X         X              X unter 920 Euro                             522        522          147            19       355         X       X             X         X              X 920 bis 1 278                              656        656          295            36       325         X       X             X         X              X 1 278 bis 1 534                            626        626          389            38       199         X       X             X         X              X 1 534 bis 1 790                            766        766          551            45       170         X       X             X         X              X 1 790 bis 2 045                            743        743          567            41       135         X       X             X         X              X 2 045 bis 2 556                         1 258       1 258        1 028            61       169         X       X             X         X              X 2 556 bis 3 068                            771        771          655            41        76         X       X             X         X              X 3 068 bis 3 835                            571        571          501            25        45         X       X             X         X              X 3 835 und mehr                             462        462          413            19        30         X       X             X         X              X Ohne Angabe, Landwirte                     283        283          222            10        52         X       X             X         X              X Durchschnittliche 2                                                                        X       X             X         X              X Haushaltsgröße (Personenzahl)               2,8        2,8           3             3         2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                X       X             X         X              X 2289        2289         2521          2168      1608 133",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1999: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                            Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                      meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             6 491         6 491       4 529           394     1 568          X       X             X         X            X unter 920 Euro                          448           448         105            17       326          X       X             X         X            X 920 bis 1 278                           618           618         237            39       342          X       X             X         X            X 1 278 bis 1 534                         535           535         293            43       200          X       X             X         X            X 1 534 bis 1 790                         690           690         464            51       175          X       X             X         X            X 1 790 bis 2 045                         702           702         526            48       128          X       X             X         X            X 2 045 bis 2 556                       1 235         1 235         983            75       177          X       X             X         X            X 2 556 bis 3 068                         832           832         698            52        81          X       X             X         X            X 3 068 bis 3 835                         630           630         548            32        49          X       X             X         X            X 3 835 und mehr                          531           531         472            25        34          X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  271           271         203            12        57          X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                         X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           2,8           2,8          3             3         2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                X       X             X         X            X 2347          2347        2602          2201      1647 139",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2002: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                              Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                           Zusammen      Ehepaare                             Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                                        6 375       6 375         4 274            466     1 634         X       X             X         X            X unter 900 Euro                                     360         360            74             14       272         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                                      607         607           198             42       367         X       X             X         X            X 1300 bis 1 500                                    386         386           178             31       177         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                                    441         441           248             38       154         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                                    662         662           443             51       168         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                                  1 316       1 316           988            103       226         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                                    919         919           747             69       103         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                                    915         915           771             71        73         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                                     478         478           419             30        29         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                             291         291           208             17        65         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße 2                                                                                                  X       X             X         X            X (Personenzahl) 2,7         2,7            3              3         2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                           X       X             X         X            X 2 599       2 599         2 935          2 539     1 734 145",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                   Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2005: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen                      in Euro Familien mit einem Kind                              Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                 Lebensge- Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                           Zusammen     Ehepaare                             Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                                      6 449       6 449         4 175            509    1 765         X       X             X         X            X unter 900 Euro                                   342         342            67             15      260         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                                    665         665           204             49      412         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                                  379         379           169             33      178         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                                  408         408           213             42      153         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                                  607         607           371             54      182         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                                1 264       1 264           906            108      249         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                                  912         912           726             74      112         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                                  932         932           780             72       80         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                                   478         478           419             29       29         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                           462         462           320             33      109         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße 2                                                                                               X       X             X         X            X (Personenzahl) 2,7         2,7            3              3        2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen in Euro                                                                                X       X             X         X            X 2 442       2 442         2 783          2 418    1 641 151",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2008: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             6 285         6 285       3 917            524    1 844         X       X             X         X            X unter 900 Euro                          243           243          29             10      203         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           583           583         127             44      413         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         329           329         120             29      180         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         324           324         136             33      155         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         512           512         275             48      190         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                       1 151         1 151         769            108      275         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         936           936         710             84      142         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                       1 078         1 078         882             91      105         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                          584           584         504             41       39         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  546           546         366             37      143         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           2,7           2,7          3              3        2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 2 582         2 582       2 987          2 561    1 727 157",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2011: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                            Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                             Lebensge- Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                         Zusammen Ehepaare                              Zusammen Ehepaare                                     1 meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende in 1000 Deutschland Insgesamt                                   6 050      6 050      3 638            567    1 845         X       X             X         X            X unter 900 Euro                                192        192         17              7      168         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                                 514        514         85             30      399         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                               275        275         83             24      168         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                               294        294        111             30      153         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                               432        432        185             49      197         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                             1 023      1 023        605            109      308         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                               911        911        657             97      157         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                             1 216      1 216        963            120      132         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                                755        755        647             61       48         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                        439        439        285             39      115         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                          X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                                2,7        2,7          3              3        2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                 X       X             X         X            X 2 823      2 823      3 313          2 828    1 855 163",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2014: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                                Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                    Lebensge- Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen     Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                    meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             6 015         6 015             3 525           611     1 878        X       X             X         X            X unter 900 Euro                          122           122                 11             /      106        X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           471           471                 60           23       388        X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         271           271                 71           19       181        X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         262           262                 92           24       146        X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         407           407                161           40       206        X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         928           928                485          116       327        X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         932           932                611          117       204        X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                       1 386         1 386             1 051           159       176        X       X             X         X            X 4 500 und mehr                        1 011         1 011                839           91        81        X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  226           226                145           18        63        X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                             X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           2,7           2,7                 3            3         2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                    X       X             X         X            X 3 163         3 163             3 718         3 233     2 098 169",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2017: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             5 947         5 947       3 505            664    1 778         X       X             X         X            X unter 900 Euro                            77            77         12              /       62         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           334           334          43             12      278         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         226           226          52             13      162         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         237           236          66             18      152         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         352           352         128             31      193         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         816           816         385            100      331         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         890           890         539            124      227         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                       1 503         1 503       1 082            204      217         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                        1 306         1 306       1 071            139       96         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  206           206         127             20       59         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           2,7           2,7          3              3        2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 3 485         3 485       4 071          3 608    2 285 175",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1992: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                             Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                              Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             5 022         5 022      4 433            99       490         X       X             X         X            X unter 920 Euro                          238           238        106             7       125         X       X             X         X            X 920 bis 1 278                           505           505        396            16        93         X       X             X         X            X 1 278 bis 1 534                         546           546        487            14        46         X       X             X         X            X 1 534 bis 1 790                         616           616        566            14        37         X       X             X         X            X 1 790 bis 2 045                         526           526        491             9        26         X       X             X         X            X 2 045 bis 2 556                         776           776        717            15        44         X       X             X         X            X 2 556 bis 3 068                         491           491        455             6        31         X       X             X         X            X 3 068 bis 3 835                         402           402        380             6        17         X       X             X         X            X 3 835 und mehr                          349           349        334              /       12         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  571           571        503             9        60         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                             4            4          4             4       3,1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                   X            X          X             X         X         X       X             X         X            X 181",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit zwei Kindern                                Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                            Lebensge-             Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                    Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                          meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                               154           154        130                7        17              X     X              X             X                  X unter 920 Euro                            10           10           /               /          /             X     X              X             X                  X 920 bis 1 278                             22           22         17                /          /             X     X              X             X                  X 1 278 bis 1 534                           22           22         18                /          /             X     X              X             X                  X 1 534 bis 1 790                           24           24         21                /          /             X     X              X             X                  X 1 790 bis 2 045                           19           19         17                /          /             X     X              X             X                  X 2 045 bis 2 556                           26           26         24                /          /             X     X              X             X                  X 2 556 bis 3 068                           11           11         11                /          -             X     X              X             X                  X 3 068 bis 3 835                             /            /          /               /          /             X     X              X             X                  X 3 835 und mehr                              /            /          /               /          -             X     X              X             X                  X Ohne Angabe, Landwirte                    13           13         11                /          /             X     X              X             X                  X Durchschnittliche Haushaltsgröße                           3,9          3,9           4               4       3,1              X     X              X             X                  X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                    X            X          X               X          X              X     X              X             X                  X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 184",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1995: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 928         4 928       4 276           123      530          X       X             X         X            X unter 920 Euro                          201           201          81             5      114          X       X             X         X            X 920 bis 1 278                           336           336         212            14      110          X       X             X         X            X 1 278 bis 1 534                         413           413         343            11        59         X       X             X         X            X 1 534 bis 1 790                         524           524         463            13        47         X       X             X         X            X 1 790 bis 2 045                         539           539         493            16        30         X       X             X         X            X 2 045 bis 2 556                         874           874         802            23        49         X       X             X         X            X 2 556 bis 3 068                         599           599         552            12        35         X       X             X         X            X 3 068 bis 3 835                         484           484         452            10        22         X       X             X         X            X 3 835 und mehr                          472           472         449             8        15         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  488           488         428            11        49         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,9           3,9          4             4       3,1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                   X            X           X             X         X         X       X             X         X            X 187",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1998: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 850         4 850       4 158            146      547         X       X             X         X            X unter 920 Euro                          188           188          80              7      101         X       X             X         X            X 920 bis 1 278                           334           334         192             12      130         X       X             X         X            X 1 278 bis 1 534                         355           355         271             14       70         X       X             X         X            X 1 534 bis 1 790                         507           507         429             19       60         X       X             X         X            X 1 790 bis 2 045                         545           545         489             16       40         X       X             X         X            X 2 045 bis 2 556                         975           975         888             32       55         X       X             X         X            X 2 556 bis 3 068                         649           649         596             17       36         X       X             X         X            X 3 068 bis 3 835                         556           556         519             14       23         X       X             X         X            X 3 835 und mehr                          517           517         491             11       15         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  226           226         203              /       18         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,9           3,9          4              4        3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                              X       X             X         X            X 2 599         2 599       2 730          2 242    1 698 193",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                   Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2001: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen                       in Euro Familien mit zwei Kindern                             Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                        Zusammen     Ehepaare                             Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                      meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                                 4 718       4 718        3 962            173       583         X       X             X          X           X unter 920 Euro                              133         133           51               /       78         X       X             X          X           X 920 bis 1 278                               253         253          107             11       136         X       X             X          X           X 1 278 bis 1 534                             257         257          166             13        78         X       X             X          X           X 1 534 bis 1 790                             370         370          287             18        65         X       X             X          X           X 1 790 bis 2 045                             457         457          392             19        46         X       X             X          X           X 2 045 bis 2 556                             933         933          831             35        67         X       X             X          X           X 2 556 bis 3 068                             716         716          650             26        40         X       X             X          X           X 3 068 bis 3 835                             653         653          597             23        33         X       X             X          X           X 3 835 und mehr                              726         726          686             19        21         X       X             X          X           X Ohne Angabe, Landwirte                      221         221          194               6       21         X       X             X          X           X Durchschnittliche 2                                                                           X       X             X          X           X Haushaltsgröße (Personenzahl) 3,9         3,9            4              4        3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                                  X       X             X          X           X 2 912       2 912        3 091          2 637     1 783 199",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2004: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 624         4 624       3 790            212      621         X       X             X         X            X unter 900 Euro                          135           135          52              7       75         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           283           283         117             16      150         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         201           201         122             11       68         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         234           234         159             16       58         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         402           402         315             25       62         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         966           966         835             45       86         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         764           764         685             32       47         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                         900           900         828             34       39         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                          526           526         492             19       15         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  213           213         185              7       21         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,9           3,9          4              4        3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 3 046         3 046       3 267          2 690    1 824 205",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2007: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 494         4 494       3 638            208      648         X       X             X         X            X unter 900 Euro                            57            57         13              /       42         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           212           212          74             12      127         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         178           178          89             10       79         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         211           211         128             13       70         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         337           337         242             22       73         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         842           842         704             40       98         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         753           753         670             31       52         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                         951           951         865             39       47         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                          592           592         555             22       15         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  361           361         299             17       45         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,9           3,9          4              4        3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 2 951         2 951       3 160          2 721    1 848 211",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit zwei Kindern                               Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                Lebensge- Alleiner-                          Lebensge-             Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                    Zusammen Ehepaare                                      Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                         meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                                 71            71          48               9        14              X    X               X            X                X unter 900 Euro                             /              /           /               -          /            X    X               X            X                X 900 bis 1 300                              8             8            /               /          /            X    X               X            X                X 1 300 bis 1 500                            /              /           /               /          /            X    X               X            X                X 1 500 bis 1 700                            /              /           /               /          /            X    X               X            X                X 1 700 bis 2 000                            7             7            /               /          /            X    X               X            X                X 2 000 bis 2 600                           13            13           9                /          /            X    X               X            X                X 2 600 bis 3 200                           13            13          11                /          /            X    X               X            X                X 3 200 bis 4 500                           14            14          12                /          /            X    X               X            X                X 4 500 und mehr                             /              /           /               /          /            X    X               X            X                X Ohne Angabe, Landwirte                     /              /           /               /          /            X    X               X            X                X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                                X    X               X            X                X (Personenzahl)2                          3,8           3,8           4               4          3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                                      X    X               X            X                X 2 545         2 545        2 801           2 633     1 634 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 214",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2010: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 273         4 273      3 404             217      652         X       X             X         X            X unter 900 Euro                            35            35         7               /       27         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           161           161         48              11      103         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         146           146         59               7       80         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         158           158         84              11       63         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         268           268        174              19       75         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         675           675        528              41      106         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         686           686        588              31       67         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                       1 000         1 000        900              48       52         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                          761           761        706              32       23         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  383           383        309              17       57         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,8           3,8         4               4        3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 3 217         3 217      3 461           3 048    1 996 217",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2013: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 115         4 115       3 198            256      661         X       X             X         X            X unter 900 Euro                            32            32          7              /       24         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           137           137          31              8       99         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         126           126          38              8       81         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         141           141          64             11       66         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         231           231         133             22       75         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         579           579         417             46      116         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         646           646         526             45       75         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                       1 070         1 070         940             59       71         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                          987           987         903             47       36         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  165           165         139              7       19         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,8           3,8          4              4        3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 3 644         3 644       3 956          3 358    2 244 223",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2016: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                       Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                     meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                             4 213         4 213       3 247            282      684         X       X             X         X            X unter 900 Euro                            28            28          8              /       20         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                           106           106          30              /       71         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                         103           103          34              /       65         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                         123           123          47              9       67         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         206           206         108             16       82         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         513           513         348             41      123         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         575           575         445             45       85         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                       1 143         1 143         962             84       97         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                        1 257         1 257       1 140             68       50         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  158           158         125              9       24         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                        X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           3,8           3,8          4              4        3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                               X       X             X         X            X 3 968         3 968       4 308          3 707    2 459 229",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1991: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                           Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge-      Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                       Zusammen Ehepaare                                     Zusammen Ehepaare meinschaften    ziehende                      meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                               1 622        1 622      1 461                 31        131          X       X             X         X            X unter 920 Euro                               98          98         64                  /         30         X       X             X         X            X 920 bis 1 278                              179         179        155                   /         19         X       X             X         X            X 1 278 bis 1 534                            177         177        163                   /         10         X       X             X         X            X 1 534 bis 1 790                            168         168        157                   /          8         X       X             X         X            X 1 790 bis 2 045                            127         127        119                   /          6         X       X             X         X            X 2 045 bis 2 556                            202         202        190                   /          9         X       X             X         X            X 2 556 bis 3 068                            142         142        131                   /          9         X       X             X         X            X 3 068 bis 3 835                            124         124        115                   /          8         X       X             X         X            X 3 835 und mehr                             129         129        122                   /          6         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                     277         277        247                   /         26         X       X             X         X            X Durchschnittliche 2                                                                              X       X             X         X            X Haushaltsgröße (Personenzahl) 5,3         5,3        5,4               5,3        4,4 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                      X           X          X                 X           X         X       X             X         X            X 235",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit drei Kindern und mehr                             Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                            Alleiner                                              Alleinstehende Lebensge-                                      Lebensge- Haushaltsnettoeinkommen                    Zusammen Ehepaare                           -       Zusammen Ehepaare meinschaften                                    meinschaften zusammen Alleinlebende1 ziehende in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                                39           39         33                /         /             X      X             X             X            X unter 920 Euro                            5            5           /               /         /             X      X             X             X            X 920 bis 1 278                             8            8          6                /         /             X      X             X             X            X 1 278 bis 1 534                           6            6          5                /         /             X      X             X             X            X 1 534 bis 1 790                           5            5           /               /         /             X      X             X             X            X 1 790 bis 2 045                            /            /          /               /         /             X      X             X             X            X 2 045 bis 2 556                           5            5           /               /         /             X      X             X             X            X 2 556 bis 3 068                            /            /          /              -          -             X      X             X             X            X 3 068 bis 3 835                            /            /          /              -          -             X      X             X             X            X 3 835 und mehr                             /            /          /               /         -             X      X             X             X            X Ohne Angabe, Landwirte                     /            /          /               /         /             X      X             X             X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                          5,2          5,2        5,3                /         /             X      X             X             X            X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                   X            X          X              X          X              X      X             X             X            X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 238",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1993: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen In Euro Familien mit drei Kindern und mehr                          Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                Lebensge-      Alleiner-                     Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                   Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                         meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 628        1 628     1 461                 34        133         X       X             X          X            X unter 920 Euro                          60           60        33                  /        24         X       X             X          X            X 920 bis 1 278                         124          124         99                  /        22         X       X             X          X            X 1 278 bis 1 534                       157          157       140                   /        13         X       X             X          X            X 1 534 bis 1 790                       171          171       155                   /        12         X       X             X          X            X 1 790 bis 2 045                       149          149       138                   /         7         X       X             X          X            X 2 045 bis 2 556                       252          252       235                   /        12         X       X             X          X            X 2 556 bis 3 068                       167          167       156                   /         8         X       X             X          X            X 3 068 bis 3 835                       151          151       140                   /         9         X       X             X          X            X 3 835 und mehr                        158          158       148                   /         8         X       X             X          X            X Ohne Angabe, Landwirte                239          239       217                   /        18         X       X             X          X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                         X       X             X          X            X 2 (Personenzahl)                         5,3          5,3       5,4               5,3        4,5 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                 X            X         X                 X          X         X       X             X          X            X 239",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1994: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Haushaltsnettoeinkommen Insgesamt               Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 621         1 621     1 451             34       135           X       X             X          X            X unter 920 Euro                          62            62        36              /        24          X       X             X          X            X 920 bis 1 278                         123           123         92              /        26          X       X             X          X            X 1 278 bis 1 534                       151           151       134               /        14          X       X             X          X            X 1 534 bis 1 790                       178           178       161               /        13          X       X             X          X            X 1 790 bis 2 045                       153           153       141               /         8          X       X             X          X            X 2 045 bis 2 556                       253           253       236              6         10          X       X             X          X            X 2 556 bis 3 068                       172           172       161               /         7          X       X             X          X            X 3 068 bis 3 835                       153           153       144               /         7          X       X             X          X            X 3 835 und mehr                        160           160       149               /        10          X       X             X          X            X Ohne Angabe, Landwirte                216           216       198               /        16          X       X             X          X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X          X            X (Personenzahl)2                        5,3           5,3       5,4           5,3        4,5 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                 X             X         X             X          X          X       X             X          X            X 241",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familienmit drei Kindern und mehr                                  Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                                 Lebensge-             Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                    Zusammen      Ehepaare meinschaften ziehende                               meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                               34           34          27                /         /              X         X              X               X              X unter 920 Euro                            /            /           /               -         /              X         X              X               X              X 920 bis 1 278                             /            /           /               /         /              X         X              X               X              X 1 278 bis 1 534                           /            /           /               /         /              X         X              X               X              X 1 534 bis 1 790                          5            5            /               /         /              X         X              X               X              X 1 790 bis 2 045                           /            /           /               /         /              X         X              X               X              X 2 045 bis 2 556                          6            6           6                /         /              X         X              X               X              X 2 556 bis 3 068                           /            /           /               /         /              X         X              X               X              X 3 068 bis 3 835                           /            /           /               /         -              X         X              X               X              X 3 835 und mehr                            /            /           /               -         /              X         X              X               X              X Ohne Angabe, Landwirte                    /            /           /               /         /              X         X              X               X              X Durchschnittliche Haushaltsgröße                         5,1          5,1         5,2                /         /              X         X              X               X              X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                 X            X           X               X         X               X         X              X               X              X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. * Der Mikrozensus 1991 bis 1995 erhebt die Daten nach dem traditionellen Familienkonzept, die Daten sind zur besseren Vergleichbarkeit auf das Konzept Familien und Lebensformen umgerechnet. Berechnung eine durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Jahre ist aufgrund von fehlenden Werten nicht möglich. 244",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1997: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 621         1 621     1 420              46      156           X       X             X         X             X unter 920 Euro                          64            64        36              /        26          X       X             X         X             X 920 bis 1 278                         112           112         71              /        36          X       X             X         X             X 1 278 bis 1 534                       119           119         97              /        19          X       X             X         X             X 1 534 bis 1 790                       165           165       139               7        19          X       X             X         X             X 1 790 bis 2 045                       177           177       160               5        12          X       X             X         X             X 2 045 bis 2 556                       306           306       285               8        13          X       X             X         X             X 2 556 bis 3 068                       200           200       187               5         8          X       X             X         X             X 3 068 bis 3 835                       177           177       163               6         8          X       X             X         X             X 3 835 und mehr                        192           192       181               /         8          X       X             X         X             X Ohne Angabe, Landwirte                108           108       100               /         7          X       X             X         X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X         X             X (Personenzahl)2                        5,2           5,2       5,3            5,4       4,3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                             X       X             X         X             X 2 965         2 965     3 105          2 359     1 867 247",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2000: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familienmit drei Kindern und mehr                          Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                 Lebensge-     Alleiner-                     Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                        Zusammen Ehepaare                                  Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            1 598          1 598       1 383               48       166         X       X             X         X             X unter 920 Euro                           44             44          22               /         21        X       X             X         X             X 920 bis 1 278                            93             93          55               /         36        X       X             X         X             X 1 278 bis 1 534                         104           104           75               /         24        X       X             X         X             X 1 534 bis 1 790                         130           130         105                /         20        X       X             X         X             X 1 790 bis 2 045                         157           157         136                7         14        X       X             X         X             X 2 045 bis 2 556                         306           306         278               11         17        X       X             X         X             X 2 556 bis 3 068                         211           211         195                6         11        X       X             X         X             X 3 068 bis 3 835                         201           201         187                6          8        X       X             X         X             X 3 835 und mehr                          252           252         238                /          9        X       X             X         X             X Ohne Angabe, Landwirte                   99             99          91               /          7        X       X             X         X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                           X       X             X         X             X (Personenzahl)2                         5,2            5,2         5,3             5,3        4,3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                                 X       X             X         X             X 3 228          3 228       3 402           2 570      1 969 253",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit drei Kindern und mehr                             Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                             Alleiner                                             Alleinstehende Lebensge-                                     Lebensge- Haushaltsnettoeinkommen                   Zusammen Ehepaare                             -       Zusammen Ehepaare meinschaften                                   meinschaften zusammen Alleinlebende1 ziehende in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                                25            25          18               /         /             X     X             X             X            X unter 920 Euro                            /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 920 bis 1 278                             /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 1 278 bis 1 534                           /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 1 534 bis 1 790                           /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 1 790 bis 2 045                           /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 2 045 bis 2 556                           /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 2 556 bis 3 068                           /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 3 068 bis 3 835                           /             /           /               /         /             X     X             X             X            X 3 835 und mehr                            /             /           /               /         -             X     X             X             X            X Ohne Angabe, Landwirte                    /             /           /              -          /             X     X             X             X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                          5,2           5,2         5,3               /         /             X     X             X             X            X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                     X     X             X             X            X 2 780         2 780       2 989                /         / Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 256",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2003: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 557         1 557     1 333              59      165           X       X             X         X             X unter 900 Euro                          36            36        18              /        16          X       X             X         X             X 900 bis 1 300                           83            83        46              /        34          X       X             X         X             X 1 300 bis 1 500                         75            75        53              /        19          X       X             X         X             X 1 500 bis 1 700                         88            88        68              /        17          X       X             X         X             X 1 700 bis 2 000                       153           153       122               8        23          X       X             X         X             X 2 000 bis 2 600                       315           315       281              12        22          X       X             X         X             X 2 600 bis 3 200                       244           244       220              11        13          X       X             X         X             X 3 200 bis 4 500                       277           277       256              10        11          X       X             X         X             X 4 500 und mehr                        189           189       181               /         /          X       X             X         X             X Ohne Angabe, Landwirte                  98            98        88              /         7          X       X             X         X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X         X             X 2 (Personenzahl)                         5,2           5,2       5,3            5,3       4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                              X       X             X         X             X 3 348         3 348     3 543          2 778     1 978 259",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2006: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge-    Alleiner-                      Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                                 Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            1 472         1 472      1 240              59       173          X       X             X         X            X unter 900 Euro                            16           16          6              /          9         X       X             X         X            X 900 bis 1 300                             60           60         32              /         25         X       X             X         X            X 1 300 bis 1 500                           53           53         33              /         17         X       X             X         X            X 1 500 bis 1 700                           72           72         46              /         23         X       X             X         X            X 1 700 bis 2 000                         126          126          97              /         24         X       X             X         X            X 2 000 bis 2 600                         280          280        242              11         26         X       X             X         X            X 2 600 bis 3 200                         223          223        201               7         15         X       X             X         X            X 3 200 bis 4 500                         290          290        265              12         13         X       X             X         X            X 4 500 und mehr                          204          204        192               6          6         X       X             X         X            X Ohne Angabe, Landwirte                  148          148        127               6         16         X       X             X         X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                         X       X             X         X            X 2 (Personenzahl)                           5,2          5,2        5,3            5,3        4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                                X       X             X         X            X 3 009         3 009      3 165          2 828      1 955 265",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit drei Kindern und mehr                              Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                            Lebensge-             Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                   Zusammen Ehepaare                                     Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                           meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                              18           18           12               /         /             X      X              X             X            X unter 900 Euro                          /            /            -               -         /             X      X              X             X            X 900 bis 1 300                           /            /            /               /         /             X      X              X             X            X 1 300 bis 1 500                         /            /            /               /         /             X      X              X             X            X 1 500 bis 1 700                         /            /            /               /         /             X      X              X             X            X 1 700 bis 2 000                         /            /            /               /         /             X      X              X             X            X 2 000 bis 2 600                         /            /            /               /         /             X      X              X             X            X 2 600 bis 3 200                         /            /            /               /         -             X      X              X             X            X 3 200 bis 4 500                         /            /            /               /         /             X      X              X             X            X 4 500 und mehr                          /            /            /               -         -             X      X              X             X            X Ohne Angabe, Landwirte                  /            /            /               /         /             X      X              X             X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                            X      X              X             X            X (Personenzahl)2                         5            5          5,3               /         / Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                                  X      X              X             X            X 2 263        2 263        2 419                /         / Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 268",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2009: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                        Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                        Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                               Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 430         1 430     1 197              58     176           X       X             X          X            X unter 900 Euro                          11            11         /              /        7          X       X             X          X            X 900 bis 1 300                           40            40        17              /       21          X       X             X          X            X 1 300 bis 1 500                         43            43        24              /       17          X       X             X          X            X 1 500 bis 1 700                         57            57        33              /       21          X       X             X          X            X 1 700 bis 2 000                       109           109         78              6       25          X       X             X          X            X 2 000 bis 2 600                       258           258       213              13       33          X       X             X          X            X 2 600 bis 3 200                       218           218       195               9       13          X       X             X          X            X 3 200 bis 4 500                       286           286       264              10       13          X       X             X          X            X 4 500 und mehr                        240           240       225               6        9          X       X             X          X            X Ohne Angabe, Landwirte                168           168       144               6       18          X       X             X          X            X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                      X       X             X          X            X 2 (Personenzahl)                         5,2           5,2       5,3            5,3      4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                             X       X             X          X            X 3 144         3 144     3 324          2 701    2 063 271",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2012: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 333         1 333     1 096              63      174           X       X             X         X             X unter 900 Euro                           7             7         /              /         /          X       X             X         X             X 900 bis 1 300                           29            29        12              /        15          X       X             X         X             X 1 300 bis 1 500                         30            30        14              /        14          X       X             X         X             X 1 500 bis 1700                          45            45        22              /        20          X       X             X         X             X 1 700 bis 2 000                         81            81        49              /        28          X       X             X         X             X 2 000 bis 2 600                       229           229       181              12        35          X       X             X         X             X 2 600 bis 3 200                       203           203       174              10        19          X       X             X         X             X 3 200 bis 4 500                       304           304       272              13        19          X       X             X         X             X 4 500 und mehr                        313           313       289              12        11          X       X             X         X             X Ohne Angabe, Landwirte                  94            94        82              /         9          X       X             X         X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X         X             X 2 (Personenzahl)                         5,2           5,2       5,3            5,3       4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                              X       X             X         X             X 3 614         3 614     3 830          3 381     2 341 277",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2015: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 322         1 322     1 073              70      179           X       X             X         X             X unter 900 Euro                           6             6         /              /         /          X       X             X         X             X 900 bis 1 300                           24            24         8              /        16          X       X             X         X             X 1 300 bis 1 500                         32            32        15              /        15          X       X             X         X             X 1 500 bis 1 700                         37            37        19              /        17          X       X             X         X             X 1 700 bis 2 000                         82            82        48              7        27          X       X             X         X             X 2 000 bis 2 600                       190           190       140              12        39          X       X             X         X             X 2 600 bis 3 200                       198           198       164              13        21          X       X             X         X             X 3 200 bis 4 500                       312           312       274              17        21          X       X             X         X             X 4 500 und mehr                        376           376       348              14        13          X       X             X         X             X Ohne Angabe, Landwirte                  65            65        55              /         7          X       X             X         X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X         X             X 2 (Personenzahl)                         5,2           5,2       5,3            5,3       4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen                                                                              X       X             X         X             X 3 921         3 921     4 196          3 592     2 402 283",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit drei Kindern und mehr                                Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                                Lebensge- Alleiner-                            Lebensge-           Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                   Zusammen Ehepaare                                    Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                           meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                              16           16           10               /         /              X      X             X            X             X unter 900 Euro                          -            -            -               -         -              X      X             X            X             X 900 bis 1 300                           /            /            /               -         /              X      X             X            X             X 1 300 bis 1 500                         /            /            -               -         /              X      X             X            X             X 1 500 bis 1 700                         /            /            /               /         /              X      X             X            X             X 1 700 bis 2 000                         /            /            /               /         /              X      X             X            X             X 2 000 bis 2 600                         /            /            /               /         /              X      X             X            X             X 2 600 bis 3 200                         /            /            /               /         /              X      X             X            X             X 3 200 bis 4 500                         /            /            /               /         /              X      X             X            X             X 4 500 und mehr                          /            /            /               /         /              X      X             X            X             X Ohne Angabe, Landwirte                  /            /            /               /         /              X      X             X            X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                             X      X             X            X             X (Personenzahl)2                       5,2          5,2          5,4               /         / Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                                   X      X             X            X             X 2 856       2 856         3 189                /         / Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 286",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2018: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                                Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                       meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                           1 383         1 383     1 124              77      182           X       X             X         X             X unter 900 Euro                            /            /         /              /         /          X       X             X         X             X 900 bis 1 300                           16            16         7              /         8          X       X             X         X             X 1 300 bis 1 500                         20            20        11              /         9          X       X             X         X             X 1 500 bis 1 700                         34            34        19              /        14          X       X             X         X             X 1 700 bis 2 000                         68            68        41              /        23          X       X             X         X             X 2 000 bis 2 600                       198           198       141              14        43          X       X             X         X             X 2 600 bis 3 200                       202           202       158              14        30          X       X             X         X             X 3 200 bis 4 500                       337           337       289              20        28          X       X             X         X             X 4 500 und mehr                        445           445       406              20        18          X       X             X         X             X Ohne Angabe, Landwirte                  59            59        50              /         6          X       X             X         X             X Durchschnittliche Haushaltsgröße                                                                                       X       X             X         X             X (Personenzahl)2                        5,2           5,2       5,3            5,3       4,3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3                                                                             X       X             X         X             X 4 175         4 175     4 431          3 805     2 755 289",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1993: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                      Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                          Lebensge- Alleiner-                           Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                             Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                         meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            36 723        13 704  10 978           425     2 301        23 019   8 725         1 104     13 190          11 881 unter 920 Euro                        7 485           771     237            26       507          6 714    728            58      5 927           5 844 920 bis 1 278                         6 285         1 272     776            52       444          5 013  1 747           101      3 165           3 057 1 278 bis 1 534                       3 773         1 383   1 060            54       269          2 391  1 196           101      1 094             993 1 534 bis 1 790                       3 293         1 547   1 268            52       227          1 746    972           122        652             538 1 790 bis 2 045                       2 760         1 435   1 211            49       175          1 325    782           140        403             295 2 045 bis 2 556                       4 222         2 342   2 032            76       234          1 879  1 133           242        505             296 2 556 bis 3 068                       2 411         1 432   1 283            39       110            979    605           122        252             112 3 068 bis 3 835                       1 788         1 115   1 022            24         69           673    417            80        176              56 3 835 und mehr                        1 599           971     900            21         49           629    394            61        173              65 Ohne Angabe, Landwirte                3 107         1 436   1 190            31       215          1 671    751            76        844             624 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                           2,3           3,5     3,8          3,4        2,5            1,6    2,1            2         1,2              1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X            X       X             X          X             X      X             X          X               X 295",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien                                         Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                              Lebensge- Alleiner-                            Lebensge-            Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                   Zusammen Ehepaare                                    Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                           meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                              776           350        256              25        69           426     182             19          225            197 unter 920 Euro                         205            30           6               /       21           175       20              /         152            148 920 bis 1 278                          149            45          24               /       17           104       62              /           38            35 1 278 bis 1 534                          90           44          32               /        9             46      36              /            6             / 1 534 bis 1 790                          79           48          39               /        6             31      22              /            /             / 1 790 bis 2 045                          63           45          36               /        5             19      12              /            /             / 2 045 bis 2 556                          76           57          49               /         /            19      13              /            /             / 2 556 bis 3 068                          40           31          29               /         /              9      /              /            /             / 3 068 bis 3 835                          21           16          15               /         /              /      /              /            /             / 3 835 und mehr                           10            7           6              -          /              /      /              /            /             / Ohne Angabe, Landwirte                   41           26          20               /         /            15       7              /            7             / Durchschnittliche Haushaltsgröße                          2,5          3,5         3,7            3,5       2,6            1,7     2,1           2,1           1,3             1 2 (Personenzahl) Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 0            0           0              0         0               0      0             0             0             0 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 298",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1995: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Netto Familien                                      Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                          Lebensge- Alleiner-                           Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                             Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                         meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            37 338        13 462  10 649           465     2 348        23 876   9 010         1 210     13 657          12 376 unter 920 Euro                        6 815           756     227            23       506          6 059    537            57      5 465           5 382 920 bis 1 278                         6 267         1 100     594            50       456          5 167  1 442           100      3 626           3 526 1 278 bis 1 534                       3 899         1 198     878            45       275          2 701  1 304           101      1 297           1 203 1 534 bis 1 790                       3 480         1 464   1 171            55       237          2 016  1 171           124        721             612 1 790 bis 2 045                       2 910         1 426   1 194            57       176          1 484    893           150        441             330 2 045 bis 2 556                       4 435         2 338   2 020            85       232          2 098  1 268           278        552             349 2 556 bis 3 068                       2 650         1 513   1 345            46       121          1 137    693           152        292             145 3 068 bis 3 835                       1 993         1 189   1 074            37         77           804    505            95        204              77 3 835 und mehr                        1 817         1 088   1 007            25         56           728    459            72        198              77 Ohne Angabe, Landwirte                3 073         1 390   1 140            41       210          1 682    738            83        861             673 Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personenzahl)2                          2,3           3,5     3,8          3,5        2,5            1,6    2,1            2         1,2              1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X            X       X             X          X             X      X             X          X               X 299",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                   Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1996: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                     Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                          Lebensge- Alleiner-                           Lebensge-        Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                             Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            37 884        13 155  10 408           511     2 236        24 729   9 182        1 328     14 219          12 687 unter 920 Euro                        6 774           787     272             28      487          5 987    529           68      5 390           5 288 920 bis 1 278                         6 653         1 120     587             54      478          5 533  1 460          120      3 954           3 792 1 278 bis 1 534                       4 024         1 135     795             55      284          2 890  1 305          115      1 470           1 344 1 534 bis 1 790                       3 727         1 480   1 173             68      239          2 248  1 275          137        836             690 1 790 bis 2 045                       3 139         1 472   1 224             62      185          1 667    981          161        525             375 2 045 bis 2 556                       4 911         2 520   2 185             96      240          2 391  1 406          330        654             391 2 556 bis 3 068                       2 878         1 606   1 427             61      118          1 272    772          173        327             152 3 068 bis 3 835                       2 157         1 276   1 160             39        76           881    536          104        241              80 3 835 und mehr                        1 935         1 148   1 063             32        53           787    498           76        214              82 Ohne Angabe, Landwirte                1 684           612     521             15        76         1 073    420           44        608             494 Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personenzahl)2                          2,1           3,5     3,7           3,5       2,4            1,4     2             2         1               1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 1 901         2 491   2 686         2 212     1 650          1 587  20 10        2 193      1 258           1 071 301",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1999: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                      Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                         Lebensge- Alleiner-                          Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                            Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            38 358        12 885  9 987           597     2 300        25 473   9 492        1 472     14 509          12 956 unter 920 Euro                        6 165           662    203             22      436          5 504    444           63      4 997           4 901 920 bis 1 278                         6 377         1 007    441             54      512          5 370  1 224          117      4 028           3 881 1 278 bis 1 534                       3 941           947    584             60      303          2 995  1 240          113      1 641           1 510 1 534 bis 1 790                       3 705         1 289    961             76      251          2 416  1 313          139        964             815 1 790 bis 2 045                       3 219         1 405  1 148             71      187          1 814  1 076          161        578             436 2 045 bis 2 556                       5 197         2 522  2 146           118       258          2 675  1 563          367        745             478 2 556 bis 3 068                       3 190         1 706  1 502             79      125          1 484    885          218        382             199 3 068 bis 3 835                       2 481         1 429  1 287             56        87         1 052    639          138        275             108 3 835 und mehr                        2 327         1 316  1 219             42        55         1 011    645          108        258             102 Ohne Angabe, Landwirte                1 755           602    498             19        86         1 152    462           49        641             525 Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personenzahl)2                          2,1           3,5    3,7           3,4       2,4            1,4     2            2          1               1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 1 954         2 558  2 774         2 300     1 686          1 648  2 089        2 285      1 296           1 114 307",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2002: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                      Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                         Lebensge- Alleiner-                          Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                            Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            39 119        12 671  9 558           710     2 403        26 448   9 748        1 583     15 116          13 658 unter 900 Euro                        5 301           513    135             19      358          4 788    338           56      4 394           4 326 900 bis 1300                          6 230           957    356             56      544          5 273  1 070          113      4 089           3 957 1300 bis 1500                         3 281           672    361             46      265          2 609    930           79      1 600           1 518 1500 bis 1700                         2 970           794    509             57      228          2 176    979           99      1 098           1 003 1700 bis 2000                         3 613         1 290    963             80      247          2 323  1 271          152        900             762 2000 bis 2600                         6 081         2 651  2 163           157       332          3 430  1 913          381      1 135             855 2600 bis 3200                         3 807         1 914  1 647           108       159          1 893  1 094          287        512             303 3200 bis 4500                         3 732         2 065  1 830           112       123          1 667  1 006          231        430             204 4500 und mehr                         2 179         1 190  1 094             49        47           989    615          119        255             128 Ohne Angabe, Landwirte                1 925           625    500             26        99         1 300    533           64        703             602 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                           2,1           3,5    3,7           3,4       2,4            1,4     2            2          1               1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 2 164         2 862  3 150         2 614     1 789          1 830  2 338        2 594      1 423           1 249 313",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2005: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                     Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                          Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                     Zusammen Ehepaare                           Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                          39 672       12 576  9 230           774     2 572        27 096  9 673         1 703     15 720           14 174 unter 900 Euro                      5 515          449    103             19      328         5 065    317            61      4 688            4 600 900 bis 1 300                       6 215        1 002    352             66      583         5 213  1 034           124      4 055            3 901 1 300 bis 1 500                     3 187          633    316             48      269         2 554    844            84      1 626            1 540 1 500 bis 1 700                     2 896          712    419             60      234         2 183    913            94      1 177            1 076 1 700 bis 2 000                     3 638        1 133    775             82      277         2 505  1 289           151      1 066              916 2 000 bis 2 600                     5 963        2 489  1 961           163       365         3 474  1 915           377      1 183              913 2 600 bis 3 200                     3 778        1 875  1 590           110       174         1 903  1 090           297        517              317 3 200 bis 4 500                     3 877        2 121  1 868           121       133         1 755  1 052           290        413              196 4 500 und mehr                      2 188        1 224  1 119             54        51          964    590           135        239              117 Ohne Angabe, Landwirte              2 417          938    728             52      158         1 479    630            93        756              598 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                         2,1          3,4    3,7           3,4       2,4           1,4     2             2          1                1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 2 036        2 659  2 937         2 519     1 703         1 747  2 268         2 595      1 335            1 216 319",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2008: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                      Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                         Lebensge- Alleiner-                          Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                            Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            40 628        12 115  8 653           794     2 669        28 512   9 809        1 783     16 920          15 320 unter 900 Euro                        5 128           302      43            13      246          4 826    220           41      4 565           4 501 900 bis 1 300                         6 019           816    206             56      554          5 203    884          112      4 207           4 077 1 300 bis 1 500                       3 132           541    217             41      283          2 591    750           72      1 769           1 683 1 500 bis 1 700                       2 797           563    282             47      235          2 233    878           80      1 276           1 185 1 700 bis 2 000                       3 561           919    567             74      278          2 642  1 226          130      1 286           1 141 2 000 bis 2 600                       5 927         2 193  1 626           157       410          3 735  1 967          374      1 393           1 101 2 600 bis 3 200                       4 087         1 913  1 569           128       216          2 173  1 211          329        633             403 3 200 bis 4 500                       4 371         2 336  2 022           146       169          2 035  1 185          352        497             257 4 500 und mehr                        2 580         1 448  1 310             72        66         1 131    700          167        264             127 Ohne Angabe, Landwirte                3 025         1 083    811             60      213          1 942    787          126      1 029             846 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                              2          3,4    3,7           3,4       2,4            1,4     2            2          1               1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 2 097         2 808  3 135         2 660     1 792          1 795  2 357        2 720      1 372           1 253 325",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2011: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                      Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                         Lebensge- Alleiner-                          Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                            Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            40 128        11 614  8 070           858     2 686        28 514   9 566        1 874     17 074          15 428 unter 900 Euro                        4 681           238      29             9      201          4 443    159           34      4 251           4 192 900 bis 1 300                         5 455           700    138             41      522          4 755    698           96      3 961           3 853 1 300 bis 1 500                       2 940           446    150             32      264          2 494    635           64      1 795           1 717 1 500 bis 1 700                       2 750           498    216             44      237          2 252    788           78      1 386           1 304 1 700 bis 2 000                       3 451           770    395             73      302          2 681  1 141          130      1 410           1 284 2 000 bis 2 600                       5 893         1 890  1 269           165       455          4 004  1 982          368      1 654           1 365 2 600 bis 3 200                       4 113         1 771  1 393           144       234          2 342  1 248          353        741             508 3 200 bis 4 500                       5 013         2 549  2 150           187       212          2 464  1 374          417        673             365 4 500 und mehr                        3 331         1 872  1 685           104         83         1 459    889          228        342             158 Ohne Angabe, Landwirte                2 501           880    645             60      176          1 621    653          106        861             682 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                              2          3,4    3,7           3,4       2,4            1,4     2            2          1               1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 2 270         3 081  3 484         2 916     1 924          1 939  2 557        2 948      1 483           1 350 331",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien                                          Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                               Lebensge- Alleiner-                            Lebensge-             Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                   Zusammen Ehepaare                                     Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                           meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                              862           212         118               31        64          649      230           39           381                332 unter 900 Euro                         147              8           /               /         7          139        /             /          135                133 900 bis 1 300                          169             24           5               /        17          145       21             /          120                115 1 300 bis 1 500                          79            15           /               /        10            64      25             /           35                 30 1 500 bis 1 700                          70            14           7               /         5            56      30             /           23                 19 1 700 bis 2 000                          82            19           9               /         6            64      39             /           20                 15 2 000 bis 2 600                        131             41          24               8         8            90      56            9            25                 13 2 600 bis 3 200                          76            34          23               5         5            42      24            8            11                   / 3 200 bis 4 500                          72            40          30               6         /            33      21             /            7                   / 4 500 und mehr                           31            16          14               /         /            15      10             /             /                  / Ohne Angabe, Landwirte                    5             /           /               /         /              /      /             /             /                  / Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personenzahl)2                         1,8           3,2         3,5             3,4       2,4           1,4       2            2             1                  1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 1 897         2 565       3 011           2 630     1 711         1 679    2 259        2 449         1 249              1 091 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 334",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2014: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                     Lebensformen ohne Kinder Insgesamt                          Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen                      Zusammen Ehepaare                            Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            41 090        11 434  7 785           938     2 712        29 656   9 702        1 982     17 971          15 997 unter 900 Euro                        4 194           151      19             6      126          4 044    121           23      3 899           3 853 900 bis 1 300                         5 298           611      95            31      486          4 687    576           83      4 027           3 903 1 300 bis 1 500                       2 889           406    116             26      264          2 483    553           59      1 871           1 785 1 500 bis 1 700                       2 772           450    169             38      243          2 321    683           66      1 573           1 482 1 700 bis 2 000                       3 657           714    329             64      320          2 943  1 112          118      1 712           1 557 2 000 bis 2 600                       6 128         1 676  1 024           176       476          4 453  2 047          347      2 059           1 725 2 600 bis 3 200                       4 508         1 736  1 269           170       297          2 772  1 413          356      1 003             710 3 200 bis 4 500                       5 885         2 798  2 277           241       280          3 088  1 665          551        871             453 4 500 und mehr                        4 522         2 446  2 159           156       131          2 075  1 217          324        535             217 Ohne Angabe, Landwirte                1 238           447    328             30        88           791    316           55        421             312 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                           1,9           3,4    3,7           3,4       2,4            1,4     2            2          1               1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 2 544         3 457  3 921         3 302     2 176          2 192  2 885        3 273      1 699           1 482 337",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2017: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien                                     Lebensformen ohne Kinder Haushaltsnettoeinkommen Insgesamt                                 Lebensge- Alleiner-                         Lebensge-         Alleinstehende Zusammen Ehepaare                            Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                        meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt                            41 945        11 575  7 902         1 055     2 619        30 370   9 695        2 191     18 483          16 789 unter 900 Euro                        3 703           107      21             /        82         3 596     77           13      3 506           3 464 900 bis 1 300                         4 700           446      77            17      352          4 254    380           59      3 816           3 711 1 300 bis 1 500                       2 641           339      93            19      227          2 302    382           51      1 869           1 798 1 500 bis 1 700                       2 647           396    134             28      234          2 251    507           55      1 689           1 618 1 700 bis 2 000                       3 632           624    272             53      299          3 008    934           98      1 976           1 867 2 000 bis 2 600                       6 346         1 496    839           154       503          4 850  2 064          321      2 465           2 199 2 600 bis 3 200                       4 745         1 656  1 128           193       336          3 089  1 546          403      1 139             890 3 200 bis 4 500                       6 609         2 981  2 330           314       336          3 629  1 961          663      1 004             625 4 500 und mehr                        5 765         3 111  2 708           242       161          2 655  1 562          476        617             298 Ohne Angabe, Landwirte                1 157           420    299             32        89           737    281           52        403             318 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                              2          3,4    3,7           3,5       2,4            1,4     2            2          1               1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen in Euro 2 737         3 783  4 267         3 699     2 356          2 338  3 166        3 578      1 757           1 602 343",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien                                            Lebensformen ohne Kinder Haushaltsnettoeinkommen Insgesamt                                      Lebensge- Alleiner-                               Lebensge-         Alleinstehende Zusammen Ehepaare                                      Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende                              meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt                            856          201          108               37          57          656       227            42        386              340 unter 900 Euro                        93             /            /               -           /            91        /              /        89               88 900 bis 1 300                        126            14            /               /          11          112        10              /        99               94 1 300 bis 1 500                       66             9            /               /           8            57       10              /        46               43 1 500 bis 1 700                       65             9            /               /           5            56       16              /        39               37 1 700 bis 2 000                       79            12            /               /           7            67       29              /        34               31 2 000 bis 2 600                      136            32           16               7          10          104        61             9         35               28 2 600 bis 3 200                       93            30           16               9           6            63       37            11         15                9 3 200 bis 4 500                      113            52           36              12           /            60       35            10         15                5 4 500 und mehr                        71            36           28               6           /            35       22              /         9                / Ohne Angabe, Landwirte                15             /            /               /           /            10        /              /         5                / Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl)                       1,8           3,3          3,7             3,5         2,3           1,4        2             2          1                1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 2 326       3 239         3 773           3 382       2 134         2 046     2 731         2 978      1 542            1 357 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 346",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                           Drucksache 7/4694 Anlage 4 zu Frage II.5 Armutsgefährungsschwellen ausgewählter Haushaltskonstellationen nach Region Armutsgefährdungsschwelle Region                                           für Haushalte mit 2 Erwachsenen und                         für Haushalte von Alleinerziehenden mit für Ein-     für Haus-       1    2 Kinder   3 Kinder     4 Kinder     5 Kinder        1         2 Kinder   3 Kinder    4 Kinder     5 Kinder personen-     halte mit   Kind im  im Alter    im Alter     im Alter     im Alter   Kind im       im Alter    im Alter    im Alter    im Alter Haushalte    2 Erwach-     Alter      von     von unter    von unter    von unter   Alter von    von unter   von unter   von unter   von unter senen       von      unter        14           14           14        unter          14          14          14          14 unter       14     Jahren**     Jahren**     Jahren**   14 Jahren*     Jahren*    Jahren**    Jahren**     Jahren** 14     Jahren* Jahren* Angaben in Euro Mecklenburg-             879,00    1.319,00  1.582,00  1.846,00     2.110,00     2.373,00     2.637,00   1.143,00     1.670,00    1.670,00    1.934,00      2.198,00 Vorpommern 2017 Mecklenburg-             902,00    1.353,00  1.624,00  1.894,00     2.164,00     2.435,00     2.706,00   1.173,00     1.714,00    1.714,00    1.984,00      2.255,00 Vorpommern 2018 Bundes-                  999,00    1.499,00  1.799,00  2.099,00     2.398,00     2.697,00     2.997,00   1.299,00     1.898,00    1.898,00    2.198,00      2.498,00 republik Deutschland 2017 Bundes-                10.35,00    1.553,00   1863,00  2.174,00     2.484,00     2.795,00     3.105,00   1.346,00     1.967,00    1.967,00    2.277,00      2.588,00 republik Deutschland 2018 Anmerkungen: bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um eigene Berechnungen des Sozialministeriums auf der Grundlage von Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern Quelle *:       Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Quelle **:      Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 347",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                          Drucksache 7/4694 Anlage 6 zu Frage II. 8 Wohngeldbeziehende Familien in Mecklenburg-Vorpommern kreisfreie Städte,                                   2008 Landkreise,                    Haushalte                davon Land                    mit Kindern mit einem     mit zwei      mit mehr insgesamt   Kind        Kindern        als zwei Kindern Hansestadt Greifswald                          213      121           72             20 Neubrandenburg                                 303      152          105             46 Hansestadt Rostock                             637      332          233             72 Landeshauptstadt Schwerin                      337      168          118             51 Hansestadt Stralsund                           139       75           49             15 Hansestadt Wismar                              142       78           50             14 Bad Doberan                                    527      219          206            102 Demmin                                         462      186          197             79 Güstrow                                        536      220          202            114 Ludwigslust                                    409      166          163             80 Mecklenburg-Strelitz                           376      148          158             70 Müritz                                         384      167          159             58 Nordvorpommern                                 505      213          208             84 Nordwestmecklenburg                            605      210          255            140 Ostvorpommern                                  380      172          143             65 Parchim                                        381      146          153             82 Rügen                                          392      191          135             66 Uecker-Randow                                  400      173          169             58 Mecklenburg-Vorpommern                       7.128   3.137         2.775          1.216 349",
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            "content": "Drucksache 7/4694                            Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Städte,                           2012 Landkreise,         Haushalte                     davon Land            mit Kindern mit einem         mit zwei         mit mehr insgesamt    Kind            Kindern            als zwei Kindern Hansestadt Rostock              1.184        669               383                132 Landeshauptstadt Schwerin         467        251               152                 64 Mecklenburgische Seenplatte     1.627        708               618                301 Landkreis Rostock               1.304        533               490                281 Vorpommern-Rügen                1.443        677               555                211 Nordwestmecklenburg               944        369               365                210 Vorpommern-Greifswald           1.356        601               525                230 Ludwigslust-Parchim               976        376               375                225 Mecklenburg-Vorpommern          9.301     4.184              3.463              1.654 kreisfreie Städte,                           2013 Landkreise,         Haushalte                     davon Land            mit Kindern mit einem         mit zwei         mit mehr insgesamt    Kind            Kindern            als zwei Kindern Hansestadt Rostock                922        487               326                109 Landeshauptstadt Schwerin         428        233               136                 59 Mecklenburgische Seenplatte     1.345        581               514                250 Landkreis Rostock               1.013        375               403                235 Vorpommern-Rügen                1.240        557               479                204 Nordwestmecklenburg               815        328               300                187 Vorpommern-Greifswald           1.183        519               461                203 Ludwigslust-Parchim               874        322               343                209 Mecklenburg-Vorpommern          7.820     3.402              2.962              1.456 kreisfreie Städte,                           2014 Landkreise,         Haushalte                     davon Land            mit Kindern mit einem         mit zwei         mit mehr insgesamt    Kind            Kindern            als zwei Kindern Hansestadt Rostock                810        414               282                114 Landeshauptstadt Schwerin         344        169               121                 54 Mecklenburgische Seenplatte     1.219        504               471                244 Landkreis Rostock                 916        348               369                199 Vorpommern-Rügen                1.041        444               413                184 Nordwestmecklenburg               731        268               271                192 Vorpommern-Greifswald           1.121        485               440                196 Ludwigslust-Parchim               748        259               289                200 Mecklenburg-Vorpommern          6.930     2.891              2.656              1.383 352",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                            Drucksache 7/4694 kreisfreie Städte,                                    2015 Landkreise,                    Haushalte                 davon Land                    mit Kindern  mit einem     mit zwei       mit mehr insgesamt    Kind        Kindern        als zwei Kindern Hansestadt Rostock                             713      353           257            103 Landeshauptstadt Schwerin                      292      130           102             60 Mecklenburgische Seenplatte                 1.040       408           386            246 Landkreis Rostock                              778      292           304            182 Vorpommern-Rügen                               827      347           335            145 Nordwestmecklenburg                            630      227           227            176 Vorpommern-Greifswald                       1.053       436           398            219 Ludwigslust-Parchim                            614      215           226            173 Mecklenburg-Vorpommern                      5.947     2.408        2.235           1.304 kreisfreie Städte,                                    2016 Landkreise,                    Haushalte                 davon Land                    mit Kindern  mit einem     mit zwei       mit mehr insgesamt    Kind        Kindern        als zwei Kindern Hansestadt Rostock                             948      517           316            115 Landeshauptstadt Schwerin                      407      193           139              75 Mecklenburgische Seenplatte                  1.347      584           513            250 Landkreis Rostock                              960      368           386            206 Vorpommern-Rügen                             1.305      558           527            220 Nordwestmecklenburg                            829      332           315            182 Vorpommern-Greifswald                        1.368      630           490            248 Ludwigslust-Parchim                            833      314           307            212 Mecklenburg-Vorpommern                       7.997    3.496         2.993          1.508 kreisfreie Städte,                                    2017 Landkreise,                    Haushalte                 davon Land                    mit Kindern  mit einem     mit zwei       mit mehr insgesamt    Kind        Kindern        als zwei Kindern Hansestadt Rostock                              845      414           298            133 Landeshauptstadt Schwerin                       354      180           109              65 Mecklenburgische Seenplatte                   1.254      560           449            245 Landkreis Rostock                               912      360           356            196 Vorpommern-Rügen                              1.155      507           453            195 Nordwestmecklenburg                             769      321           274            174 Vorpommern-Greifswald                         1.349      560           515            274 Ludwigslust-Parchim                             819      304           298            217 Mecklenburg-Vorpommern                        7.457    3.206         2.752          1.499 353",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                    Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 7 zu Frage III.4 Beratungsangebote für Familien Bundesweites Angebot Beratungsangebot                                     Anbieter bke-beratung.de                               Anteilig alle Bundesländer (Königsteiner Schlüssel) - für Mecklenburg-Vorpommern: Online-Beratung für Jugendliche und Eltern    Systemisches BeratungsZentrum Güstrow 1. Landeshauptstadt Schwerin Beratungsangebot                                     Anbieter Schwangerschaftsberatung                    Arbeiterwohlfahrt Soziales Dienste gGmbH Westmecklenburg Schwangerschaftsberatung                    Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Schwangerschaftsberatung                    Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend Schwerin Erziehungs- und Familienberatung            Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend Schwerin Integrative Familien-, Ehe- und             Caritasverband für das Erzbistum Hamburg Lebensberatung                              e. V. Integrative Familien-, Ehe- und             Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Lebensberatung                              Mecklenburg-Vorpommern e. V. Integrative Familien-, Ehe- und             Arbeiterwohlfahrt Landesverband Lebensberatung                              Mecklenburg-Vorpommern e. V. Erziehungsberatung                          Internationaler Bund e. V. Beratung für Eltern und Angehörige          Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration von rechtsextrem orientierten Kindern und   und Demokratie e. V. Mecklenburg- Jugendlichen                                Vorpommern (RAA M-V) Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg Fachstelle „Bidaya“ - Unterstützung bei der Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten  gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene; Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extre- mistischen Zusammenhängen Projekt JUMP Ausstiegs- und Distanzie-      Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen 354",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Beratungsangebot                                      Anbieter Schuldner- und                             Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Verbraucherinsolvenzberatung Schuldner- und                             Einkommens- und Budgetberatung für Familien Verbraucherinsolvenzberatung               e. V. (eibe e. V.) Allgemeine soziale Beratung                Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Allgemeine soziale Beratung                Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Allgemeine soziale Beratung                Sozialverband Deutschland e. V., Landesverband (überörtliche Spezialberatung)             Mecklenburg-Vorpommern Allgemeine soziale Beratung (überörtliche  Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern Spezialberatung)                           e. V. 3. Ludwigslust-Parchim Beratungsangebot                                      Anbieter Schwangerschaftsberatung                   Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Sternberg/Crivitz                          Parchim e. V. Schwangerschaftsberatung Parchim/Lübz      Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Schwangerschaftsberatung                   Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ludwigslust Schwangerschaftsberatung Hagenow           Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ludwigslust e. V. Schwangerschaftsberatung Ludwigslust       Pro Familia Landesverband M-V e. V. Integrative Familien-, Ehe- und            Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern Lebensberatung Parchim                     e. V. Integrative Familien-, Ehe- und            Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern Lebensberatung Lübz                        e. V. Integrative Familien-, Ehe- und            Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern Lebensberatung Ludwigslust                 e. V. Erziehungsberatung Sternberg-Crivitz       Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e. V. Ehe-, Familien- und Lebensberatung         Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Parchim/Lübz Erziehungsberatung Ludwigslust             Stift Bethlehem Erziehungsberatung Hagenow                 Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Erziehungsberatung Hagenow                 Internationaler Bund e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von     Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration rechtsextrem orientierten Kindern und      und Demokratie e. V. (RAA Mecklenburg- Jugendlichen                               Vorpommern) Fachstelle „Bidaya“ - Unterstützung bei    Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands der Distanzierung von der religiös begrün- gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) deten extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammen- hängen 356",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                        Drucksache 7/4694 8. Vorpommern-Rügen Beratungsangebot                                 Anbieter Schwangerschaftsberatung Bergen                Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Rügen gGmbH Schwangerschaftsberatung                       Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Ribnitz-Damgarten                              Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Bergen                Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Stralsund             Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Grimmen               Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Nordvorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Stralsund             Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Integrative Familien-, Ehe- und                Diakonisches Werk Mecklenburg- Lebensberatung Stralsund                       Vorpommern e.V. Erziehungsberatung Stralsund                   Verbund für Soziale Projekte e.V. Erziehungsberatung Ribnitz-Damgarten           Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Vorpommern gGmbH Erziehungsberatung Ribnitz-Damgarten           JAM GmbH Erziehungsberatung Wieck auf Darß              SozialServiceSchütze GmbH Erziehungsberatung Grimmen                     JU - PRO Nordvorpommern e. V. Erziehungsberatung Bergen auf Rügen            KJFH Rügen e.V. Erziehungsberatung Bergen auf Rügen            Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Rügen gGmbH Erziehungsberatung Bergen auf Rügen            Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Erziehungsberatung Bergen auf Rügen            Chamäleon Stralsund e. V. Erziehungsberatung Richtenberg                 Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Vorpommern gGmbH Erziehungsberatung Sassnitz                    Kinder-, Jugend-, Familienhilfe Rügen e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von         Evangelische Akademie der Nordkirche rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Projekt JUMP Ausstiegs- und Distanzie-         Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für      gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen; Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Fachstelle „Bidaya“ Unterstützung bei der      Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten     gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen 363",
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            "content": "Drucksache 7/4694                            Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Beratungsangebot                              Anbieter Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Arbeitslosenverband Deutschland Landes- beratung                             verband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Koordinierungsstelle Bützow Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Evangelisches Krankenhaus Bethanien gGmbH beratung Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. beratung                             Region Vorpommern Allgemeine soziale Beratung          Arbeitslosenverband Deutschland Ortsverein Richtenberg e. V. 364",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                      Drucksache 7/4694 Anlage 8 zu Frage III.11 Maßnahmen der Familienförderung mit Landesbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahme: Kindertagesförderung in den Jahren 2008 bis 2013. Diese Maßnahmen gelten für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Legende: X        gewährte Hilfen Einzelmaßnahmen                2008   2009 2010 2011 2012 2013 Finanzhilfen beziehungsweise Zuweisungen zur       X      X     X      X       X      X Investitionsförderung nach den Investitionspro- grammen „Kindertagesbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013, 2013 - 2014, 2015 - 2018 und 2017 - 2020 Zuschuss des Landes zur Förderung von Kindern      X      X     X      X in Kindertageseinrichtungen und in der Kinder- tagespflege Allgemeine Zuweisung (Grundförderung) zur                                      X      X Förderung von Kindern in Kindertageseinrich- tungen und in der Kindertagespflege Zuschüsse des Landes zur Entlastung der Eltern     X      X     X      X       X      X von Kosten der Kindertagesbetreuung Zuschüsse des Landes zur individuellen Förde-                   X      X rung aller Kinder in der Kindertagesförderung Inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen                                   X      X Bildung, für die - anteilige Finanzierung der Fach- und Praxis- beratung - Finanzierung der Einführung der Bildungs- konzeption - Gemeinsame Fortbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Schulen Zuweisungen des Landes zur Qualitäts-                                          X      X entwicklung in der Kindertagesförderung für die - Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation - Ausweitung der mittelbaren pädagogischen Arbeit - gezielte individuelle Förderung - Fort- und Weiterbildung von Tagespflege- personen - Qualitätsentwicklung und -sicherung Zuweisungen des Landes zur Sicherung der                                       X      X Teilnahme von Kindern an der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 365",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                   Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Maßnahme: Kindertagesförderung in den Jahren 2014 bis 2019. Diese Maßnahmen gelten für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Legende: X       gewährte Hilfen Einzelmaßnahmen                  2014     2015 2016 2017 2018 2019 Finanzhilfen beziehungsweise Zuweisungen zur       X        X       X        X         X        X Investitionsförderung nach den Investitions- programmen „Kindertagesbetreuungs- finanzierung“ 2008 - 2013, 2013 - 2014, 2015 - 2018 und 2017 - 2020 Allgemeine Zuweisung (Grundförderung) zur          X        X       X        X         X        X Förderung von Kindern in Kindertageseinrich- tungen und in der Kindertagespflege Zuschüsse des Landes zur Entlastung der Eltern     X        X       X        X         X        X von Kosten der Kindertagesbetreuung Inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen       X        X       X        X         X        X Bildung, für die - anteilige Finanzierung der Fach- und Praxis- beratung - Finanzierung der Einführung der Bildungs- konzeption - Gemeinsame Fortbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Schulen Zuweisungen des Landes zur Sicherung der           X        X       X        X         X        X Teilnahme von Kindern an der Verpflegung in                                                    bis Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege                                                 Juli 2019 Zuweisungen des Landes zur Qualitätsentwick-       X        X       X        X         X        X lung in der Kindertagesförderung für die - Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation - Ausweitung der mittelbaren pädagogischen Arbeit - gezielte individuelle Förderung - Fort- und Weiterbildung von Tagespflege- personen - Qualitätsentwicklung und -sicherung Zuweisung des Landes zur Förderung von             X        X       X        X         X        X Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrich- tungen und Kindertagespflege Zuweisungen des Landes an die Landkreise und                        X        X         X        X kreisfreien Städte für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung 366",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                            Drucksache 7/4694 Einzelmaßnahmen                   2014     2015 2016 2017 2018 2019 Förderung der Erprobung und Errichtung von                                   X       X      X Vertretungsmodellen in der Kindertagespflege Übernahme von Kosten für die Qualifizierung                                          X      X von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB Standard 160+ Zuweisung des Landes zur Entlastung von                                                     X Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Konkrete Veränderung durch die Umsetzung der Maßnahmen in der Kindertagesförderung: Der Zugang aller Kinder zur frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an. Zugleich ermöglicht eine gute Kindertagesförderung eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Elternbeiträge spielen eine erhebliche Rolle bei der Inanspruchnahme der frühkindlichen Bildung sowie bei der Erziehung und Betreuung von Kindern. Gerade für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen stellen die Elternbeiträge eine große finanzielle Belastung dar. Dies gilt insbesondere für Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege gefördert werden. Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Erwägungen für die individuelle Förderung ihres Kindes in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege entscheiden können. Seit dem Jahr 2020 ist deshalb für alle Kinder die Kindertagesförderung für alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege) beitragsfrei. Durch die Maßnahmen der Landesregierungen ist die Anzahl der Kinder in der Kindertages- förderung stark angestiegen. Waren es 2006 noch 82.417 Kinder, so waren es 2008 bereits 88.568 Kinder und 2018 waren es 110.126 Kinder in der Kindertagesförderung (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht K433 2008 und 2018). Die Entwicklung zeigt, dass die Maßnahmen der Landesregierung erfolgreich sind. Maßnahme: Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen vor der Kreisgebietsreform: Legende: X     Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen 367",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                          Drucksache 7/4694 Konkrete Veränderungen aus Sicht der Landesregierung: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2008 begonnen, das Unterstützungssystem der Familien- hebammen im Land zu implementieren und weiterzuentwickeln. Seit 2014 sind neben den Familienhebammen zusätzlich Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Rahmen des Landesprogramms im Einsatz. Die Angebote durch Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger wurden seit 2008 zunehmend bekannt, akzeptiert und auch für notwendig erachtet werden. Durch ihren vertrauensvollen Zugang und ihre aufsuchende Arbeit in den Familien stellen die Fachkräfte eine wichtige Säule dar, um belastete Familien zu unterstützen und die gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern. Um dem Bedarf gerecht zu werden, wurden seit 2006 fünf berufsbegleitende Qualifizierungen zur Familienhebamme und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in durchgeführt. Ferner hat die Durchführung von regelmäßigen Supervisionen und Qualifizierungsangeboten zu einer stetigen Qualitätssicherung und -entwicklung beigetragen. Maßnahme: Familienentlastende Dienste vor der Kreisgebietsreform: Legende: X        Einsatz von familienentlastenden Diensten kreisfreie Stadt/                  2008     2009           2010            2011 Landkreis Greifswald Neubrandenburg Hansestadt Rostock                          X       X               X              X Landeshauptstadt Schwerin                   X       X               X              X Stralsund                                   X       X               X              X Wismar                                      X       X               X              X Bad Doberan Demmin                                      X       X Güstrow                                     X       X               X              X Ludwigslust                                 X       X               X              X Mecklenburg-Strelitz                        X       X               X              X Müritz Nordvorpommern                              X       X               X              X Nordwestmecklenburg                         X       X               X              X Ostvorpommern Parchim                                     X       X               X              X Rügen                                       X       X               X              X Uecker-Randow                               X       X               X 369",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                             Drucksache 7/4694 kreisfreie Stadt/                   Einzelmaßnahmen            2008 2009   2010    2011 Landkreis Träger Mecklenburg-Strelitz Familienzentrum                Multifunktionales Familienzentrum     X    X       X      X Neustrelitz e. V.              Neustrelitz Familienzentrum                Vorlesepatenschaft im Familien-       X            X      X Neustrelitz e. V.              zentrum Neustrelitz Familienzentrum                Ausstattung für das Familien-         X Mirow e. V.                    zentrum Mirow Familienzentrum                Multifunktionales Familienzentrum          X       X      X Mirow e. V.                    Mirow Familienzentrum                Ausgestaltung der Bibliothek mit                          X Mirow e. V.                    Lesecafe Familienzentrum                Ausstattung für Bibliothek und                     X Mirow e. V.                    Kreativwerkstatt im Familien- zentrum Mirow Diakonisches Werk              Familienpateninitiative Raum                       X Mecklenburg-                   Neustrelitz Vorpommern e. V. Diakoniewerk Stargard          Familienpateninitiative der Diakonie                      X GmbH                           Stargard - Fortsetzung 2011 Nordvorpommern „Sozialbetreute Hilfen“        Projekt im Seniorenbereich                 X e. V. Familiensozialprojekt          Familienzentrum Grimmen                            X Vorpommern e. V. Familiensozialprojekt          Ausstattung zur Projektumsetzung                   X Vorpommern e. V.               im FZ Fäsekow mit seinen Außenstellen Familiensozialprojekt          Multifunktionales Familienzentrum                         X Vorpommern e. V.               Fäsekow, Gremersdorf, Poggendorf Familiensozialprojekt          Projekte im Familienhilfezentrum                   X      X Vorpommern e. V.               Fäsekow DRK Kreisverband               Familienzentrum                            X       X      X Nordvorpommern e. V.           Ribnitz-Damgarten Evangelishe Kirchen-           Vätertreff im Mehrgenerationenhaus                 X      X gemeinde Groß Bisdorf -        „Altes Pfarrhaus“ Süderholz Groß Mehrgenerationenhaus           Bisdorf Diakonisches                   Eltern- und Familienbildung auf der                X      X BildungsZentrum                Grundlage von Elternkursen in Mecklenburg-                   Kindertagesstätten Vorpommern gGmbH, Bildungsstätte JAMBUS Diakonisches                   Elternbildung als zusätzliches             X       X BildungsZentrum                Angebot in Kindertagesstätten - Mecklenburg-                   Prävention zum Kinderschutz Vorpommern gGmbH, Bildungsstätte JAMBUS 375",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/         Einzelmaßnahmen                  2008      2009     2010      2011 Landkreis Träger Nordwestmecklenburg Dassower Jugend-,     Ausstattung für                                      X                   X Kultur- und Freizeit- Familienbegegnungsstätte Dassow verein e. V. DRK Kreisverband      Projekt „Nah an Familie“                                                 X Nordwestmecklenburg e. V. DRK Kreisverband      „wellcome“/Hilfen für Familien                                X          X Nordwestmecklenburg   nach der Geburt e. V. DRK Kreisverband      Projekt „Babybedenkzeit“                                      X Nordwestmecklenburg e. V. Ostvorpommern Familiensozialprojekt Familienzentren                            X         X Vorpommern e. V. Familiensozialprojekt Ausstattung für die Ausgestaltung          X Vorpommern e. V.      des Bildungs- und Informations- raumes im Haus der Generationen in Grimmen Familiensozialprojekt Ausstattung für die Familienbegeg-         X Vorpommern e. V.      nungsstätte in Poggendorf Sozialarbeit          Multifunktionales Familienzentrum                    X        X          X Vorpommern gGmbH      Anklam „Soziales Haus in     Familienzentrum Wolgast                    X         X        X          X Aktion“ - SHIA e. V. „Soziales Haus in     Kreative und familienfördernde                       X        X Aktion“ - SHIA e. V.  Projekte im FZ Wolgast „Soziales Haus in     Modernisierung und Ausstattung                                X Aktion“ - SHIA e. V.  des Computerkabinetts im FZ Wolgast „Soziales Haus in     familienfördernde Projekte im FZ                                         X Aktion“ - SHIA e. V.  des SHIA e. V. „Soziales Haus in     Ausstattung des Familienzentrums                                         X Aktion“ - SHIA e. V.  des SHIA e. V. Pommerscher           Qualifizierung von Eltern hinsicht-                           X Diakonieverein e. V.  lich Berufsorientierung für ihre Kinder DRK Kreisverband      Erweiterung des Präventionsprojekts                                      X Ostvorpommern-        „Babybedenkzeit“ Greifswald e. V. 376",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                               Drucksache 7/4694 Förderung der Familienarbeit nach der Kreisgebietsreform: Landkreis/         Einzelmaßnahmen         2012  2013   2014   2015 2016    2017   2018 2019 kreisfreie Stadt Träger Landeshauptstadt Schwerin AWO Soziale             Familienbildung -                                  x       x      x    x Dienste                 präventiv und Westmecklenburg         konkret gGmbH AWO-Soziale             Familienfördernde         x     x      x      x Dienste                 Projekte der Westmecklenburgg        Familienbildungs- GmbH-                   stätte der AWO in Schwerin AWO Soziale             Ausstattung für das       x Dienste gGmbH           Familien -, Frei- zeit- und Lern- beratungszentrum LSVD -                  Landesweite               x     x      x      x    x       x      x    x Gaymeinsam e. V.        mobile Aufklärung und Beratung, Geschäftsstelle Klub Einblick e. V.     Maßnahmen zur             x     x      x      x    x                   x Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Stiftung Sozial-        Familientrainings-              x Diakonische Arbeit      wochenende der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs AWO Soziale             Projekt „Fabiana“ -             x Dienste West-           Familienbildungs- mecklenburg             analyse gGmbH LSVD -                  Beratungsstellen                                           x      x Gaymeinsam e. V.        für LSBTI in Schwerin und Greifswald 379",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                               Drucksache 7/4694 Landkreis/         Einzelmaßnahmen          2012   2013   2014 2015 2016    2017   2018 2019 kreisfreie Stadt Träger Ludwigslust-Parchim Bürgerkomitee           Projektleitung                                     x       x      x    x Südstadt e. V.          Jugend- und Parchim                 Familienzentrum Bürgerkomitee           Familienbildung/                                   x       x      x    x Südstadt e. V.          Familienfördernde Parchim                 Arbeit Störtal e. V.           Multifunktionales          x      x      x    x    x       x      x    x Banzkow                 Familienzentrum Banzkow AWO KV                  Multifunktionales          x      x      x    x    x       x Ludwigslust e. V.       Familienzentrum Ludwigslust ZEBEF e. V.             Familienbildung                               x    x       x ZEBEF e. V.             Multifunktionales                                                 x    x Familienzentrum Ludwigslust Bürgerkomitee           Familienzentrum            x      x      x    x Südstadt e.V.           Bügerkomitee Südstadt e. V. Bürgerkomitee           Projekt „Gesund-           x      x      x    x Südstadt e. V.          heitskompass im Familienzentrum“ Bürgerkomitee           Ausstattung für            x Südstadt e. V.          eine Foto - und Videogruppe Mecklenburgischer       Errichtung eines                  x Gemeinschaftsverb       soziokulturellen and e. V. innerhalb     Stadtteil- und der Evangelischen       Familienzentrums Landeskirche            in Parchim - Aus- stattung für die Angebote Eltern- bildung und Eltern- Kind-Spielkreise ZEBEF e. V.             Dreistufige Imple-                x mentierung von Familienbildung in die Kinder- und Jugendarbeit Bürgerkomitee           Ausstattung des                          x         x Südstadt e. V.          Multifunktionalen Familienzentrums Störtal e. V.           Ausstattung/Pro-                         x jekte im Familien- zentrum Diakoniewerk            Projekt „KooKiE                       x Kloster Dobbertin       Connect“ gGmbH 381",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                        Drucksache 7/4694 Landkreis/         Einzelmaßnahmen        2012 2013 2014 2015 2016   2017   2018 2019 kreisfreie Stadt Träger Sozialarbeit            Familienzentrum          x    x Vorpommern              Anklam gGmbH „Soziales Haus in       Kreative und             x    x    x Aktion“ - SHIA          familienfördernde e. V.                   Projekte im Familienzentrum des SHIA e. V. Landkreis               „Vielfalt für die        x    x Vorpommern-             Kleinsten“ Greifswald Landesarbeits-          Männer- und Väter-            x gemeinschaft            sozialarbeit in Jungen-Männer-          Greifswald, Väter in M-V e. V.      Anklam und Wolgast, Gruppen- arbeit und Einzel- fallarbeit Kreisdiakonisches       Opstapje - Schritt            x    x    x Werk Greifswald         für Schritt e. V. Verein „Hilfe zur       Ausstattung des                    x Erziehung“ e. V.        multifunktionalen Familienzentrums Torgelow AWO, Kreis-             Projekte/Ausstat-                  x verband Uecker-         tung Multifunk- Randow e. V.            tionales Familien- zentrum Pasewalk SHIA e. V.              Erneuerung der                     x Wolgast                 Einrichtung des Familiencafés und des Club- und Spielraumes im Familienzentrum Wolgast DPWV Landes-            Zuwendungen für                         x verband                 familienfördernde Mecklenburg-            Projekte/Ausstat- Vorpommern e. V.        tung Familien- zentrum Uecker- münde DRK Kreisverband        Maßnahmen zur                           x Uecker-Randow           Förderung der e. V.                   Familienarbeit, Eltern-Kind- Zentrum (EKiZ) 387",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis/      Einzelmaßnahmen     2012   2013   2014     2015     2016   2017      2018     2019 kreisfreie Stadt Träger pro familia Landes- Projekt „LIFE“ -                    x verband             Leben in Familie Mecklenburg-        erleben Vorpommern e.V. DKSB Landes-        Feld- und Machbar-                  x verband             keitsanalyse für Mecklenburg-        Projekt „Vielfalt Vorpommern e. V.    Familie - Poten- ziale für den Familientourismus in Mecklenburg- Vorpommern“ LSVD -              Förderung von                       x Gaymeinsam e. V.    Personal- und Sachausgaben für einen Koordinator Landesaktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg- Vorpommern Konkrete Veränderungen aus Sicht der Landesregierung: Das Angebot familienfördernder Maßnahmen und Projekte in den Jahren ab 2008 hat sich kontinuierlich angepasst und gewandelt. Dies ist auch eine Notwendigkeit, um Bedarfs- gerechtigkeit verbunden mit innovativen Ansätzen sicherzustellen. Durch die Verstetigung von Strukturen zum Beispiel bei den Einrichtungen für Familien, wie etwa Familienzentren, sind feste Anlaufpunkte entstanden, die Familien verlässlich nutzen können. Sie laden zur Teilhabe an der Gestaltung einer familienfreundlichen Kommune ein. Einrichtungen für Familien haben sich aus ehemaligen schwerpunktmäßigen niederschwelligen Treffpunkten zu Einrichtungen der Bildung und Beratung entwickelt. So sieht die Landesregierung die Angebote der Einrichtungen für Familien (multifunktionalen Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Lokalen Bündnisse für Familien einschließlich der Familienbildungseinrichtungen) als einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien. Diese Angebote werden von Familien im Land in wachsendem Maße genutzt und führen zu einer zunehmenden Aktivierung von Familien auch im Bereich der Freiwilligenmitwirkung, zum Beispiel im Sinne von Selbsthilfeaktivitäten. Mit den generationsübergreifenden Familien- bildungsangeboten leisten die Einrichtungen einen Beitrag für lebenslanges Lernen. Es wird eine breite Bevölkerungsschicht aller Generationen erreicht, weil die Zugangsschwelle wegen der Standortnähe niedrig beziehungsweise vollständig abgebaut ist. Darüber hinaus bedeutet das Betreiben von Einrichtungen für Familien immer auch die Schaffung von Arbeitsplätzen. 394",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                         Drucksache 7/4694 Die Angebote und Maßnahmen wurden mit Landesförderungen bedarfsgerecht gesichert und weiterentwickelt. Ab 2016 wurde mit der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ eine Umstrukturierung der finanziellen Förderung im Familienbereich eingeführt. Mit der Einführung eines neuen Förder- verfahrens, welches die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Steuerungs- und Planungsverantwortung unterstützt, wurden normative Qualitätsstandards zur Umsetzung präventiver Rahmenkonzepte zur Förderung der Erziehung in der Familie in Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe normiert. Aus den vielfältigen Maßnahmen und Projekten für und mit Familien haben sich Angebote entwickelt, in denen ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement sowie generations- übergreifende Arbeit möglich ist und direkt gelebt werden kann. Allgemeine Sportförderungsmaßnamen des Landes zur Entwicklung/Weiterentwicklung des Breitensports und der Jugendarbeit über den Landessportbund M-V e. V. vor der Kreisgebietsreform: Legende: X      Sportförderungsmaßnahmen Landkreis (LK)/                     2008    2009           2010             2011 kreisfreie Stadt Greifswald                                   X        X             X               X Neubrandenburg                               X        X             X               X Hansestadt Rostock                           X        X             X               X Landeshauptstadt Schwerin                    X        X             X               X Stralsund                                    X        X             X               X Wismar                                       X        X             X               X LK Bad Doberan                               X        X             X               X LK Demmin                                    X        X             X               X LK Güstrow                                   X        X             X               X LK Ludwigslust                               X        X             X               X LK Mecklenburg-Strelitz                      X        X             X               X LK Müritz                                    X        X             X               X LK Nordvorpommern                            X        X             X               X LK Nordwestmecklenburg                       X        X             X               X LK Ostvorpommern                             X        X             X               X LK Parchim                                   X        X             X               X LK Rügen                                     X        X             X               X LK Uecker-Randow                             X        X             X               X 395",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Allgemeine Sportförderungsmaßnamen des Landes zur Entwicklung/Weiterentwicklung des Breitensports und der Jugendarbeit über den Landessportbund M-V e. V. nach der Kreisgebietsreform: Landkreis (LK)/         2012    2013    2014    2015     2016      2017     2018        2019 kreisfreie Stadt Landeshauptstadt             X       X        X       X        X         X        X           X Schwerin Hansestadt Rostock           X       X        X       X        X         X        X           X Ludwigslust-Parchim          X       X        X       X        X         X        X           X Mecklenburgische             X       X        X       X        X         X        X           X Seenplatte Nordwestmecklenburg          X       X        X       X        X         X        X           X LK Rostock                   X       X        X       X        X         X        X           X LK Vorpommern-               X       X        X       X        X         X        X           X Greifswald LK Vorpommern-Rügen          X       X        X       X        X         X        X           X Konkrete Veränderung durch die Umsetzung der Maßnahmen: Die Umsetzung der Maßnahmen trugen zu einer positiven Mitgliederentwicklung im Landessportbund M-V e. V. bei. So stieg die Mitgliederzahl seit 2008 um 30.000 auf derzeit 255.953. Dies entspricht einem Anstieg des Organisationsgrades (Anteil an der Bevölkerung) von 396",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                            Drucksache 7/4694 Anlage 9 zu Frage IV.11 Familienangebote im Bereich des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern *) VU/Verbund/Gemeinschaft                        Bediengebiet      Tarifangebot                                   Bemerkung nahbus Nordwestmecklen-               Landkreis Nordwest-    Tageskarte 1+und 2+       Mitnahmeberechtigung: beliebig viele eigene Kinder/Enkel burg GmbH                             mecklenburg (NWM)                                bis 14 Jahre unentgeltliche            Kinder bis 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, Beförderung               maximal 2 Kinder Verkehrsgemeinschaft                  Landkreis Ludwigslust- Familienkarte             Mitnahmeregelung: Westmecklenburg                       Parchim, Landeshaupt-                            für max. zwei Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stadt Schwerin                                   und bis maximal 3 Kinder im Alter vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Nahverkehr Schwerin GmbH              Landeshauptstadt       ABO-Monatskarte           Mitnahmeberechtigung: an Wochenenden und Feiertagen Schwerin                                         für Ehepartner/Lebenspartner und alle im Haushalt des Berechtigten lebenden Kinder bis 14 Jahren Verkehrsgesellschaft                  Landkreis Vorpommern-  Tagesnetzkarte Familie    Mitnahmeregelung: gemeinsame Benutzung von 5 Vorpommern-Rügen mbH                  Rügen                                            Personen, davon max. 2 Erwachsene Monatskarte plus          Mitnahmeberechtigung: einem Erwachsenen und bis zu zwei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder bis zu drei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember Bernsteinticket Rügen     Mitnahmeregelung: gemeinsame Benutzung von Gruppe                    5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene Mitnahmeregelung: gemeinsame Benutzung von Shuttle Ticket            5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene Königsstuhl Familie 397",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode *) VU/Verbund/Gemeinschaft                    Bediengebiet                    Tarifangebot                                      Bemerkung TG Vorpommern                       Landkreis Vorpommern-            Familientagesticket             Mitnahmeregelung: bis zu 5 Personen, maximal Greifswald                                                       2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern zwischen 6 und 14 Jahre UBB: Insel&Mee(h)r              bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Tageskarte Usedom               Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sogenannte „Familienkinder“) und einer weiteren Person Gemeinschaftstarif                  Landkreis Mecklen-                                               keine Mitnahmeregelungen Mecklenburgische Seenplatte burgische Seenplatte Neubrandenburger                    Stadt Neubrandenburg             3-Monats-Ticket                 Mitnahmeregelung: an Wochenenden und Feiertagen für bis Verkehrsbetriebe GmbH                                                3-Monats-Ticket                 zu 2 weitere Personen ermäßigt VB Greifswald GmbH                  Stadt Greifswald                 Tagesticket                     1 Erwachsener und 1 Kind bis zu 5 Personen (ohne Unter- Familien-/Gruppenkarte          scheidung) an Wochenenden und Feiertagen Mitnahme bis Wochenkarte, Sommer-            zu 4 Personen, davon 2 Erwachsenen ticket, Winterticket, 6-Monatskarte, Jahreskarte *) wenn nichts anderes genannt gelten diese Regelungen seit mindestens zehn Jahren 398",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Anlage 10 zu Frage IV.14 Angebot von ermäßigten Familieneintrittskarten in Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Einrichtung                Eintrittspreis Vollzahler       Eintrittspreis Kinder      Preis Familienkarte         Familienkarte für (Erwachsene)                                                                Anzahl        Anzahl Kinder Erwachsene Tierpark Ueckermünde             10,00                       zwischen 3 und 15 Jahren: 5,00   18,50               1               2 28,00               2               2 Naturerlebnispark                5,00                        2,00                             -                   -               - Mühlenhagen Agroneum Alt Schwerin            9,00                        4,50                             22,50               2               2 Schwimmbad Kirch                 4,00                        zwischen 4 und 16 Jahren: 2,00   10,00               2               2 Baggendorf Freizeitzentrum Neukalen         Bowling: 14,00-17,00/Stunde keine Angaben                    keine Angaben       -               - Sauna: 8,00-9,00 Fitnessraum: 2,50/Stunde Müritz Therme                    Tagesticket: 18,00          unter 15 Jahren: 8,00            -                   -               - Neptun Schwimmhalle              5,00                        2,50                             10,00               1-2             1-4 Rostock                                                                                       (bis 5 Personen) Schwimmhalle Schwerin -          4,50                        zwischen 4 und 17 Jahren: 2,50   9,00                bis 2           mindestens 1 Großer Dreesch                                                                                (bis 5 Personen)                    ab 6. Kind: je 1,00 Theater Putbus                  12,00                       6,00                             30,00               2               2 jedes weitere Kind zur Familienkarte: 5,00 Fritz-Reuter-Ensemble           6,50                        4,50                             5,50                keine Angaben   keine Angaben Anklam                          (Monatsbeiträge)            (Monatsbeiträge)                 (Monatsbeiträge) Kunsthalle Kühlungsborn         3,00                        1,00                             -                   -               - Volkskundemuseum in             3,00                        2,00                             6,00                max. 2          keine Schönberg                                                                                                                        Einschränkung 399",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Einrichtung                Eintrittspreis Vollzahler       Eintrittspreis Kinder      Preis Familienkarte         Familienkarte für (Erwachsene) Dat lütt Museum                 0,00                        0,00                             -                   -               - Alt Jabel Schloss Plüschow                3,00                        0,00 bis 18 Jahre                -                   -               - Mecklenburgisches               ermäßigt für Arbeitslose, Künstlerhaus                    Rentner und Studenten 1,50 Archäologisches                 3,50                        unter 6 Jahren 0,00              7,00                2               eigene Kinder Freilichtmuseum Groß                                        6-18 Jahre 2,00                                                      unbegrenzt Raden Mahn- und Gedenkstätten         0,00                        0,00                             -                   -               - Wöbbelin Erinnerungs-, Bildungs-         0,00                        0,00                             -                   -               - und Begegnungsstätte Alt Rehse Künstler Gut Loitz e. V.        0,00                        0,00                             -                   -               - Heimatmuseum                    4,00                        unter 6 Jahren 0,00              6,00                2               1 Warnemünde                                                  6-14 Jahre 2,00 Heimatmuseum Rerik              2,00                        0,50                             -                   -               - Salzmuseum Bad Sülze            3,00                        1,00                             -                   -               - Literaturhaus Rostock           6,00                        3,00 (Kinder ab 6)               -                   -               - e. V.                                                       0,00 (Kinder bis 6) Kunstmuseum Schwaan             4,00                        bis 14 Jahre 0,00                -                   -               - Norddeutsches                   3,00                        1,50 (ab 3 Jahre, darunter 0,00) 5,00                2               2+- Krippenmuseum Güstrow Skulpturenpark Katzow           0,00                        0,00                             -                   - Bibelzentrum Barth              4,50                        2,50                             9,50                2               alle Kartoffelmuseum                 2,00                        1,00 bis 14 Jahre                10,00               bis 10 Personen Heimatmuseum Tribsees           2,00                        1,00 bis 14 Jahre                10,00               bis 10 Personen Stiftung Mecklenburg            3,00                        0,00                             -                   -               - Meckl. Orgelmuseum              3,50                        2,50                             9,00                2               offen Malchow 403",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung       Eintrittspreis Vollzahler           Eintrittspreis Kinder              Preis Familienkarte   Familienkarte für (Erwachsene) Museum Pasewalk         2,00                           unter 6: 0,00                             4,00                2         2+ Schüler: 1,00 Azubi/Studenten: 1,50 Stadtmuseum Güstrow     0,00                           0,00                                      -                   -         - Heinrich-Schliemann-    6,00                           3,00                                      15,00               2         2 und mehr Kinder Museum Ankershagen Heimatmuseum Strasburg  1,00                           0,50                                      -                   -         - Kulturforum Pampin      0,00                           0,00                                      -                   -         - Dorf Museum Lohmen      0,00                           0,00                                      -                   -         - Heimatmuseum            5,00 ohne Kurkarte / 3,60 bis 11 Jahre 0,00, ab 12 Jahre (bis            9,00                2         ohne Hiddensee               mit Kurkarte                   17) 2,00                                                                Einschränkung Museum Atelier Otto     4,00                           ab 6 Jahre 2,00                           10,00               2         2 Niemeyer-Holstein                                                                                                              (jedes weitere Lüttenort                                                                                                                      Kind ab 6 Jahre zahlt 2,00 ) Kreisagrarmuseum        3,00                           2,50                                      10,00               2         ab 2 Grenzhus Museum         4,00                           3,00                                      12,00               2         unbegrenzt Schlagsdorf Caspar-David-Friedrich- 3,50                           Kinder unter 12 Jahre: 0,00; -                                -         - Zentrum                                                Schüler, Studenten, Rentner und Schwerbehinderte: 2,50 Festspiele MV - 16.06.2019             10,00                          5,00                                      -                   -         - - Kinder- und Familien- fest im Schloss und                                  Kinder bis 3 Jahre 0,00 Schlosspark Hasenwinkel 404",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Einrichtung                Eintrittspreis Vollzahler       Eintrittspreis Kinder     Preis Familienkarte   Familienkarte für (Erwachsene) - 23.06.2019                     25,00                       5,00                            -                   -         - - „Musik bewegt“ - Das Fahrradkonzert der Festspiele MV in Schwerin - 28.06.2019                     10,00                       5,00                            -                   -         - - „Auf die Trommel, fertig, los! In der Festspielscheune in Ulrichshusen - 06.07.2019                     20,00                       10,00                           -                   -         - - Amsterdam- Wochenende - Musik und Fahrradtour - 09. + 10.08.2019               24,00                       12,00                           -                   -         - - Kleines Fest im großen Park in Ludwigslust - 21.08.2019                     10,00                       5,00                            -                   -         - - Die große Flötenshow - Kinder- und Familien- konzert in Stralsund - 25.08.2019                     40,00                       20,00                           -                   -         - - Karneval der Tiere im          30,00                       15,00 Zoo Rostock - (Picknick, Parkmusik,          20,00                       10,00 Schaufütterung und Konzert) - 01.09.2019                     10,00                       5,00                            -                   -         - - Bremer Stadtmusi- kanten mit Nils Landgren in Rostock 405",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Einrichtung                Eintrittspreis Vollzahler       Eintrittspreis Kinder      Preis Familienkarte     Familienkarte für (Erwachsene) - Gruppenpreise bei Kinderstücken               /                           5,00 - Abendstücken                 10,00                       7,00 Freilichtmuseum für             5,00                        0-6 Jahre 0,00                   10,00                 2         alle Kinder bis 18 Volkskunde Schwerin-                                        7-17 Jahre 2,00                                                  Jahre Mueß Usedomer Kunstverein e.         bei Veranstaltungen 6,00 – -                                 -                     -         - V. Kunstpavillon                8,00; sonst 0,00 Heringsdorf Landesverband Jeunesses         keine Angaben               keine Angaben                    -                     -         - Musicales MV Klöndör e. V.                   0,00                        0,00                             -                     -         - LKJ M-V e. V.                   0,00                        0,00                             -                     -         - Jüdische Gemeinde               ausschließlich bei          bis 14 Jahre 0,00                -                     -         - Rostock K.d.ö.R.                Veranstaltungen 3,00 - 8,00 Museum Festung Dömitz           5,50                        2,50                             12,50                 2         1 Jazzclub Rostock Festival See more Jazz          22,50                       -                                -                     -         - 28,50 20,30 44,50 Kunstverein für Mecklen-        0,00                        0,00                             -                     -         - burg und Vorpommern in Schwerin e. V. Kunstsammlung                   5,00                        2,50                             10,00                 2         3 Neubrandenburg Festival Neubrandenburger                19,00-35,00                 14,00-25,00                      0,00 (Schülerkonzert) Jazzfrühling 411",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung         Eintrittspreis Vollzahler           Eintrittspreis Kinder              Preis Familienkarte        Familienkarte für (Erwachsene) Burg Klempenow           4,00                           3,00                                      -                   -              - Besichtigung Burganlage/ Galerien Jahrmarkt, Appelmarkt,   5,00                           3,00                                      13,00               2 Erwachsene   beliebig viele Adventsmarkt                                                                                                                         Kinder unter 18 Jahren Stadt- und Bädermuseum   3,00                           unter 6 Jahren 0,00                       6,00                2              alle Kinder der Beethovenstr. 8                                         ab 6 Jahren 2,00                                                             Familie Bad Doberan Museum Krummes Haus      2,00                           unter 6 Jahren 0,00                       -                   -              - Bützow                                                  ab 6 Jahren 0,00 Festung Dömitz           5,50                           (4 bis 16 Jahre) 2,50                     12,50               2              alle Kinder der Familie Museum & Alte            4,00                           Schüler bis 16 Jahre 1,00                 6,00                2              alle Kinder der Synagoge Hagenow                                                                                                                     Familie Stadtmuseum/Bibliothek   3,00                           Schüler 1,50 (Kinder der Stadt            -                   -              - Kröpelin                                                Kröpelin unter 12 Jahren 0,00) Orgelmuseum Malchow      3,50                           Schüler ab 6 Jahren 2,50                  9,00                2              alle Kinder der Familie Museum                   6,00                           3,00                                      12,00               2              bis zu 3 schul- Franziskanerkloster                                                                                                                  pflichtige Kinder Neubrandenburg Kulturhistorisches       6,00                           ab 12 Jahre 3,00                          12,00               2              maximal 3 Zentrum Neustrelitz Bernsteinmuseum          8,50                           4 bis 16 J. 4,00                          11,00 (für          1              + Kinder Ribnitz-Damgarten                                                                                 Kleinfamilien) / 18,50               2              + Kinder Museum Kloster Rostock   3,00                           0,00                                      -                   -              - Schwimmhalle Schwerin    4,50                           4 bis 17 Jahre 2,50                       9,00 (für 5 Pers.)  max. 2         3 (jedes weitere Kind 1,00) 412",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung        Eintrittspreis Vollzahler           Eintrittspreis Kinder              Preis Familienkarte     Familienkarte für (Erwachsene) Bienenhaus Stolpe       0,00                           0,00                                      -                   -           - Heimatstube Tutow e. V. 0,00                           0,00                                      -                   -           - Tierpark Ueckermünde    10,00                          5,00                                      18,50/28,00         1/2         2/2 e. V. Tierpark Tannenkamp     6,50                           4,00                                      17,00               2           2 Wolgast Kunstverein Torgelow    0,00                           0,00                                      -                   -           - e. V. Rungehaus Wolgast       4,00                           2,00                                      -                   -           - Lokschuppen Pomerania   4,00                           2,00                                      - e. V. Historisch- Technisches 9,00                           6,00                                      20,00               2           1 Museum Peenemünde Zoo Stralsund           7,00                           3,00                                      10,00/17,00         1/2         2/2 Trib                    14,90                          10,90                                     -                   -           - Heimattierpark Hanse-   5,00                           2,50                                      12,00/18,00         2/2         1/4 stadt Greifswald e. V. Mühlenverein Steinhagen 0,00                           0,00                                      -                   -           - e. V. Salzmuseum Bad Sülze    3,00                           1,50                                      6,00                2           2 Barockschloss Griebenow                           aufgrund von Baumaßnahmen momentan kein Besucherverkehr im Schloss Süderholz Botanischer Garten      5,00                           2,00                                      -                   -           - Christiansberg Traktoren Welt Usedom   5,00                           2,00                                      -                   -           - Heimatmuseum Rambin     0,00                           0,00                                      -                   -           - e. V. 414",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                   Drucksache 7/4694 Die nachstehende Tabelle enthält die erfragten Angaben der Einrichtungen, in denen seit dem 1. Januar 2008 verschiedene infrastrukturelle Einzelmaßnahmen beziehungsweise, welche im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert wurden. Einrichtung                 Eintrittspreis Vollzahler        Eintrittspreis Kinder            Preis Familien-         Familienkarte für (Erwachsene)                                                     karte          Anzahl       Anzahl Kinder Erwachsene Zoologischer Garten               12,50                       6,00; 0-3 Jahre 0,00                  30,00              2               4 Schwerin gGmbH Bärenwald Müritz gGmbH            11,00                       5,00; 0-5 Jahre 0,00                  26,00              2               3 Natur- und Umweltpark             13,00                       8,00, 0-3 Jahre 0,00                  38,00              2               3 Güstrow gGmbH Zoologischer Garten               7,00                        3,00; 0-3 Jahre 0,00                  17,00              2               2 Stralsund Tierpark Wismar e.V.              5,00                        3,00; 0-3 Jahre 0,00                  -                  -               - Tierpark Sassnitz                 wg. Umbau bis Ende 2020 geschlossen - Angebot soll erfolgen, wird noch kalkuliert Zoologischer Garten               17,50                       10,00; 0-4 Jahre 0,00                 52,00              2               3 Rostock gGmbH Müritzeum gGmbH                   12,00                       5,00; 0-6 Jahre 0,00                  28,00              2               1 oder mehr Kinder Vogelpark Marlow gGmbH            14,90                       10,90; 0-3 Jahre 0,00                 -                  -               - Volkstheater Rostock              11,00-19,00 je nach         7,00-10,00 je nach Vorstellung        kein Angebot; GmbH, Bühne 207                   Vorstellung und Platzgruppe und Platzgruppe                       verschiedene Abos möglich Stadtgeschichtliches              8,00                        freier Eintritt in Begleitung         freier Eintritt in -               - Museum Schabbell der                                          Erwachsener                           Begleitung Hansestadt Wismar                                                                                   Erwachsener Welt-Erbe-Haus Wismar             0,00                        0,00                                  0,00               -               - phanTECHNIKUM                     8,00                        5,00; 0-6 Jahre 0,00                  15,00              2               1 Wismar, Technisches                                                                                                    1               2 Landesmuseum M-V gGmbH 415",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung         Eintrittspreis Vollzahler           Eintrittspreis Kinder                Preis Familien-         Familienkarte für (Erwachsene)                                                              karte          Anzahl        Anzahl Kinder Erwachsene SGMV Stadtgeschichts-     3,00                           2,00                                      7,00              2                 2 und mehr und museumsverein                                                                                                                      Kinder Schwerin e. V. Schleifmühle Luftfahrttechnisches      8,00                           3,00                                      20,00             2                 5 Museum Rechlin Historisch-Technisches    9,00                           6,00; 0-6 Jahre 0,00                      20,00             2                 1 Museum Peenemünde Strandbad Rechlin         0,00                           0,00                                      -                 -                 - Schwimmbad Kirch-         4,50                           2,00                                      10,00             2                 2 Baggendorf und Info-Point Usedomer Traktoren- und   5,00                           2,00                                      derzeit kein Schleppermuseum                                                                                    Angebot; Vorstand will darüber beraten Entdeckerpark minimare in 8,50                           5,50; 0-5 Jahre 0,00                      25,00             2                 2 Kalkhorst Kletterwald Müritz        22,00                          16,00 Kinder                              58,00             2                 2 19,00 Jugendliche Welt steht Kopf           7,00                           6,00                                      24,00 Euro        2                 3 Rügen Park Gingst         9,90                           nach Größe 3,00 bis 7,90                  je nach Familie – ab 5 Personen die günstigste Person kostenfrei KÖRKs Strandarena         4,50                           3,50 Kinder                               10,00             3 Personen, davon mind. 1 Kind (Minigolf)                                               4,00 Jugendliche KÖRKs Strandarena         32,00                          27,00 Jugendliche                         65,00             3 Personen, davon mind. 1 Kind/ (Seilbahn)                                                                                                           Jugendliche/r Sommerrodelbahn Bad       Einzelfahrt 2,50               Einzelfahrt 1,80                          Tageskarte 42,00  2                 3 Doberan 416",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Einrichtung                 Eintrittspreis Vollzahler       Eintrittspreis Kinder        Preis Familien-           Familienkarte für (Erwachsene)                                               karte            Anzahl        Anzahl Kinder Erwachsene Indoor-Minigolf Pudagla                        12,00          9,00                             je nach Familie –   2                eigene 1,00 Euro Ermäßi- gung pro Spieler/in Tauchgondel Zingst                              9,00          6,00                             25,00               2                3 Karls Erlebnisdorf                              0,00          0,00                             -                   -                - Rövershagen Karls Erlebnisdorf                              0,00          0,00                             -                   -                - Koserow Naturerlebniswelt                              14,00          8,00                             28,00               2                3 Heringsdorf Dinosaurierland Rügen                           9,50          7,00                             34,00               2                eigene Pirateninsel Rügen - Haus                       5,90          2,90 1. Kind                     -                   -                - „Kopf Über“                                                   2,00 jedes weitere Kind Kletterwald Binz/Prora                         15,00          5-13 Jahre 12,50                 43,00               2                2 Schweriner Kletterwald                         20,00          15,00                            75,00               2                3 Indoorspielplatz „kunti-                        6,00          9,50                             -                   -                - bunt“ in Greifswald Hangar 10                                      10,00          8,00 Jugendliche/r 6,00 Kind     27,00               2                2 Minigolf am Rugard                              5,50          4,00                             15,00               keine Angabe     keine Angabe Kletterwald Darß                               21,00          16,00                            55,00               2                2 Kletterwald Ueckermünde                        19,00          16,00 Jugendliche/r              50,00               2                2 13,00 6-12 Jahre 9,00 Vorschulkind Baumwipfelpfad Rügen                           11,00          6-14 Jahre 8,50                  23,00               2                eigene Natur-Minigolf Gut Darß                         7,50          5,50                             21,50 Euro          2                2 Kletterpark Boltenhagen                        20,00          15,00                            75,00 Euro          2                3 Phänomenta Peenemünde                           9,00          7-18 Jahre 7,00                  8,00 Erwachsene     2                eigene 3-6 Jahre 4,00                   6,50 7-18 Jahre 3,00 3-6 Jahre Abenteuer Dünengolf                             9,00          7,00                             -                   -                - 417",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                    Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung        Eintrittspreis Vollzahler           Eintrittspreis Kinder                Preis Familien-          Familienkarte für (Erwachsene)                                                             karte           Anzahl        Anzahl Kinder Erwachsene Wonnemar                            26,90                            23,90                       69,90             2                 eigene Rutschenturm Rügen                   1,50                              1,50                      -                 -                 - Abenteuergolfpark Klütz              8,50                              6,50                      25,00 4 Personen  bis zu 2          min. 2 Meehr Spass Kühlungsborn             5,00                              7,00                      -                 -                 - Weitere Rückmeldungen von im Berichtszeitraum vom Land geförderten Einrichtungen beziehungsweise deren Träger liegen der Landesregierung nicht vor. 418",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                     Drucksache 7/4694 Anlage 11 zu den Fragen VI.1 und VI.2 Daten zur Anzahl der erfassten Fälle und zu Opfern häuslicher Gewalt Anzahl erfasster Fälle mit Opfern von häuslicher Gewalt Jahr          Landkreise und kreisfreie Städte           Straftaten gegen Straftaten gegen die sexuelle Rohheitsdelikte und Straftaten                    gesamt das Leben               Selbstbestimmung             gegen die persönliche Freiheit 2018         Hansestadt Rostock                                     0                        10                                    252                          262 Landeshauptstadt Schwerin                              0                          4                                    93                           97 *)                                                                                           *) Landkreis Rostock                                    <3                           7                                   156 *)                                                                                           *) Nordwestmecklenburg                                  <3                           8                                   179 *)                                                                                           *) Ludwigslust-Parchim                                  <3                           5                                   210 *)                                                                                           *) Mecklenburgische Seenplatte                          <3                           6                                   202 *)                                                                                           *) Vorpommern-Rügen                                     <3                         11                                    296 Vorpommern-Greifswald                                  0                          8                                   205                          213 Mecklenburg-Vorpommern                                 6                        59                                  1.595                        1.660 *)                                                                                           *) 2017         Hansestadt Rostock                                   <3                         11                                    173 Landeshauptstadt Schwerin                              0                          6                                   108                          114 Landkreis Rostock                                      3                        12                                    166                          181 *)                                                                                           *) Nordwestmecklenburg                                  <3                           6                                   148 *)                                                                                           *) Ludwigslust-Parchim                                  <3                           4                                   176 Mecklenburgische Seenplatte                            3                          4                                   192                          199 *)                                                                                           *) Vorpommern-Rügen                                     <3                         16                                    305 *)                                                                                           *) Vorpommern-Greifswald                                <3                           8                                   207 Mecklenburg-Vorpommern                                13                        67                                  1.475                        1.555 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 419",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl erfasster Fälle mit Opfern von häuslicher Gewalt Jahr         Landkreise und kreisfreie Städte            Straftaten gegen Straftaten gegen die sexuelle Rohheitsdelikte und Straftaten                    gesamt das Leben                Selbstbestimmung            gegen die persönliche Freiheit 2016        Hansestadt Rostock                                      0                          14                                 185                          199 *)                                                                                         *) Landeshauptstadt Schwerin                             <3                            3                                  94 *)                                                                                         *) Landkreis Rostock                                     <3                           16                                 144 *)                                                                                         *) Nordwestmecklenburg                                   <3                            4                                 173 *)                                                                                         *) Ludwigslust-Parchim                                   <3                            6                                 154 *)                                                                                         *) Mecklenburgische Seenplatte                           <3                            4                                 199 *)                                                                                         *) Vorpommern-Rügen                                      <3                           21                                 292 *) Vorpommern-Greifswald                                   3                          12                                 232 Mecklenburg-Vorpommern                                 11                          80                               1.473                       1.564 *)                                                                                         *) 2015        Hansestadt Rostock                                    <3                            9                                 166 *)                                                                                         *) Landeshauptstadt Schwerin                             <3                            3                                  82 *)                                                                                         *) Landkreis Rostock                                     <3                            4                                 141 *)                                                                                         *) Nordwestmecklenburg                                   <3                            7                                 145 *)                                                                                         *) Ludwigslust-Parchim                                   <3                            9                                 161 Mecklenburgische Seenplatte                             0                          10                                 177                         187 Vorpommern-Rügen                                        0                           9                                 218                         227 *)                                                                                         *) Vorpommern-Greifswald                                 <3                            4                                 228 Mecklenburg-Vorpommern                                  9                          55                               1.318                       1.382 *)                                                                                         *) 2014        Hansestadt Rostock                                    <3                            6                                 177 Landeshauptstadt Schwerin                               0                           5                                  98                         103 *)                                                                                         *) Landkreis Rostock                                     <3                            5                                 150 *)                                                                                         *) Nordwestmecklenburg                                   <3                            4                                 124 Ludwigslust-Parchim                                     0                           8                                 153                         161 *)                                                                                         *) Mecklenburgische Seenplatte                           <3                            7                                 160 *)                                                                                         *) Vorpommern-Rügen                                      <3                           14                                 211 Vorpommern-Greifswald                                   3                           7                                 191                         201 Mecklenburg-Vorpommern                                 10                          56                               1.264                       1.330 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 420",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie                                                                Geschlecht Jahr                                                            Altersgruppe Städte                                                              männlich   weiblich gesamt 2018                                           Kinder 0 - unter 14 Jahre                           22         36        58 Hansestadt Rostock              Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      6         14        20 ab 18 Jahre                                         65        142       207 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           17         11        28 Landeshauptstadt Schwerin       Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      7          0         7 ab 18 Jahre                                         13         58        71 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           21         10        31 Landkreis Rostock               Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      4          9        13 ab 18 Jahre                                         35         96       131 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           15         16        31 Nordwestmecklenburg             Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                     10          7        17 ab 18 Jahre                                         42        112       154 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           24         19        43 Ludwigslust-Parchim             Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      7         10        17 ab 18 Jahre                                         38        143       181 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           18         10        28 Mecklenburgische Seenplatte     Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      9         13        22 ab 18 Jahre                                         38        131       169 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           41         29        70 Vorpommern-Rügen                Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      6         20        26 ab 18 Jahre                                         61        180       241 Kinder 0 - unter 14 Jahre                           18         11        29 Vorpommern-Greifswald           Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                      6          8        14 ab 18 Jahre                                         46        130       176 Kinder 0 - unter 14 Jahre                          176        142       318 M-V gesamt                      Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                     55         81       136 ab 18 Jahre                                        338        994     1.332 421",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie                                                                                           Geschlecht Jahr                                                                 Altersgruppe Städte                                                                                  männlich             weiblich             gesamt 2017                                             Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            15                  20                     35 Hansestadt Rostock                  Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        6                   5                    11 ab 18 Jahre                                                          25                 118                    143 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            11                    9                    20 *)                                       *) Landeshauptstadt Schwerin           Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                      <3                    4 ab 18 Jahre                                                          28                  74                    102 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            22                  25                     47 Landkreis Rostock                   Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        6                   3                      9 ab 18 Jahre                                                          35                 104                    139 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                              8                 10                     18 *)                   *) Nordwestmecklenburg                 Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        9                 <3 ab 18 Jahre                                                          33                 100                    133 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                              9                 12                     21 Ludwigslust-Parchim                 Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        3                 20                     23 ab 18 Jahre                                                          34                 116                    150 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            15                    8                    23 Mecklenburgische Seenplatte         Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        4                   8                    12 ab 18 Jahre                                                          36                 136                    172 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            34                  24                     58 Vorpommern-Rügen                    Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                      16                    6                    22 ab 18 Jahre                                                          81                 192                    273 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            21                  13                     34 *)                                       *) Vorpommern-Greifswald               Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                      <3                  18 ab 18 Jahre                                                          34                 144                    178 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                           135                 121                    256 M-V gesamt                          Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                      47                  66                    113 ab 18 Jahre                                                         306                 984                  1.290 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 422",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie                                                                                           Geschlecht Jahr                                                                 Altersgruppe Städte                                                                                  männlich             weiblich             gesamt 2015                                             Kinder 0 - unter 14 Jahre                                             16                  12                      28 *)                                        *) Hansestadt Rostock                  Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                       <3                  11 ab 18 Jahre                                                           39                107                    146 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                              4                  12                      16 *)                                        *) Landeshauptstadt Schwerin           Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                       <3                   3 ab 18 Jahre                                                           19                  52                      71 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                             10                   7                      17 Landkreis Rostock                   Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        5                   8                      13 ab 18 Jahre                                                           34                  90                   124 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                             10                  12                      22 Nordwestmecklenburg                 Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        4                  13                      17 ab 18 Jahre                                                           31                  92                   123 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                             21                  13                      34 Ludwigslust-Parchim                 Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        6                  13                      19 ab 18 Jahre                                                           30                  98                   128 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                             14                  11                      25 Mecklenburgische Seenplatte         Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        7                   5                      12 ab 18 Jahre                                                           38                116                    154 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                             17                  18                      35 Vorpommern-Rügen                    Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                       12                  11                      23 ab 18 Jahre                                                           42                139                    181 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                              9                  15                      24 Vorpommern-Greifswald               Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                        7                  15                      22 ab 18 Jahre                                                           37                156                    193 Kinder 0 - unter 14 Jahre                                            101                100                    201 M-V gesamt                          Jugendliche 14 - unter 18 Jahre                                       44                  79                   123 ab 18 Jahre                                                          270                850                  1.120 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 424",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 12 zu Frage VI.3 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                   Altersgruppe                                            Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                     Opfer Landeshauptstadt             Kinder 0 - unter 14 Jahre           Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  4 *) Schwerin                                                         Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                        <3 sexuellen Handlung § 176a Absatz 2 Nr. 1 StGB Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             4 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       13 *) Jugendliche 14 - unter              Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                    <3 *) 18 Jahre                            Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                        8 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 426",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                        Altersgruppe                                      Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                    Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren      Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                    <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  4 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                        <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             7 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       21 *) Hansestadt Rostock                Kinder 0 - unter 14 Jahre      Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  6 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                            <3 Nr. 1 StGB *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                        <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 427",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                        Altersgruppe                                      Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                    Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren      Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                  <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  6 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                             <3 Nr. 1 StGB *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                          <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                         <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                             <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                    <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                            <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         22 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            26 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                       3 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                 3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                   <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                          4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                   <3 Summe                                                                                       79 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 429",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                   Altersgruppe                                            Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                     Opfer Landkreis Rostock            Kinder 0 - unter 14 Jahre           Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                   6 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                          <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                         <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         17 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                              8 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                       3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                        <3 Summe                                                                                       40 *) Jugendliche 14 - unter              Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                     <3 *) 18 Jahre                            Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                           <3 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB                                        <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                       <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            18 Bedrohung § 241 StGB                                                                          6 Summe                                                                                       29 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 430",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                      Altersgruppe                                         Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                     <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                           <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                   6 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                          <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                         <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               3 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB                                        <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         17 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            26 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                       3 Bedrohung § 241 StGB                                                                          7 Summe                                                                                       69 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 431",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                   Altersgruppe                                             Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren             Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  7 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         18 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            30 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 Summe                                                                                       73 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 434",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                      Altersgruppe                                         Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Mecklenburgische               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 5 StGB                                                      <3 Seenplatte                                                       Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  4 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                        <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            11 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       34 *) Jugendliche 14 - unter            Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                    <3 *) 18 Jahre                          Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            22 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 Summe                                                                                       37 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 435",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                      Altersgruppe                                         Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Vorpommern-Rügen               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  9 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                            <3 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                          4 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              9 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         14 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            25 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       75 *) Jugendliche 14 - unter            Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                 <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            18 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       28 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 437",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                   Altersgruppe                                             Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren             Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  9 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                            <3 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                          4 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              9 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         6 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                             4 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         14 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            43 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    5 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                     103 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 438",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                      Altersgruppe                                         Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Vorpommern-                    Kinder 0 - unter 14 Jahre         Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 Greifswald                                                       Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 12 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                        <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         11 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            15 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 Summe                                                                                       59 *) Jugendliche 14 - unter            Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) 18 Jahre                          Sonstiger Raub § 249 StGB                                                                  <3 *) Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB                                  <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            23 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                        10 Summe                                                                                       40 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 439",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                   Altersgruppe                                             Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Jugendliche 14 - unter                Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                  <3 18 Jahre                              Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                      3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                             6 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB                                       <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 *) Sonstiger Raub § 249 StGB                                                                  <3 *) Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB                                  <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        12 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                             5 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        4 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                          122 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                6 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    6 Bedrohung § 241 StGB                                                                        33 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                    5 Summe                                                                                     211 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 442",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und                      Altersgruppe                                         Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer von 0 bis unter 18 Jahren         Totschlag § 212 StGB                                                                         4 *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                 <3 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                      3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                         <3 *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 5 StGB                                                     <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                57 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                           3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                        11 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            21 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                             6 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB                                      <3 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                     3 *) Sonstiger Raub § 249 StGB                                                                 <3 *) Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB                                 <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       24 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                             9 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                        96 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 443",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                      Altersgruppe                                         Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Jugendliche 14 - unter           Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                   <3 *) 18 Jahre                         Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                           <3 *) Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder                             <3 Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                  <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                              3 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                     <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                   <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                          4 Summe                                                                                        15 *) von 0 bis unter 18 Jahren        Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall -                             <3 *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                   <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                           <3 *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 <3 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                             <3 Nr. 1 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                          3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                            <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                           5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             10 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                     <3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 445",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                  Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                   <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                          5 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                   <3 Summe                                                                                        36 Hansestadt Rostock         Kinder 0 - unter 14 Jahre            Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                   7 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         22 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            10 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       43 *) Jugendliche 14 - unter               Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) 18 Jahre                             Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                    5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            14 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       26 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 446",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  7 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StG                                          <3 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         22 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            24 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       69 Landkreis Rostock              Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  5 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         14 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            10 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       34 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 447",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Nordwestmecklenburg            Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  5 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            17 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       36 *) Jugendliche 14 - unter            Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                  <3 *) 18 Jahre                          Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            13 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       23 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 449",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren             Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                  <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  5 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            30 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      4 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       59 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 450",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Ludwigslust-Parchim            Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 10 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              6 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         15 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            11 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       50 *) Jugendliche 14 - unter            Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) § 177                         <3 18 Jahre                          Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        6 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            15 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       28 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 451",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren             Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) § 177                         <3 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                    <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 10 *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                                <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         12 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            33 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    7 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       78 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 454",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Vorpommern-Rügen               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  7 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB                          <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                        12 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           20 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                 <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         9 Summe                                                                                      60 *) Jugendliche 14 - unter            Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB                                 <3 18 Jahre                          Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                      3 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                            4 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                          <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                      <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        8 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           11 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                   <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                             <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                 <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         3 Summe                                                                                      35 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 455",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Vorpommern-                    Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 Greifswald                                                       Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                                <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            19 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       49 *) Jugendliche 14 - unter            Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                    <3 *) 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            22 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       34 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 457",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren             Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB                                   <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                               <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                      <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                          <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                     <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           41 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                   <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                             <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                 <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         3 Summe                                                                                      83 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 458",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                     19 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                7 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                   17 Bedrohung § 241 StGB                                                                        28 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                    6 Summe                                                                                     554 2016 Landeshauptstadt           Kinder 0 - unter 14 Jahre             Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  3 *) Schwerin                                                         Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            12 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       29 Jugendliche 14 - unter                Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         5 *) 18 Jahre                              Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                 <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             5 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       12 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 462",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer von 0 bis unter 18 Jahren         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         5 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            17 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       41 *) Hansestadt Rostock             Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  5 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         26 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            12 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                    <3 Summe                                                                                       55 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 463",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                   5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         26 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            25 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                    <3 Summe                                                                                       82 Landkreis Rostock              Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 11 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         16 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            12 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       54 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 465",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Jugendliche 14 - unter                Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 *) 18 Jahre                              Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            15 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       29 *) von 0 bis unter 18 Jahren             Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 11 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                   5 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 466",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                        16 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           27 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       83 Nordwestmecklenburg            Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         19 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            17 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       57 *) Jugendliche 14 - unter            Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 *) 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                 <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            11 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       20 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 467",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Jugendliche 14 - unter            Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            14 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       22 von 0 bis unter 18 Jahren         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  5 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         10 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            34 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       66 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 469",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Mecklenburgische           Kinder 0 - unter 14 Jahre             Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 12 *) Seenplatte                                                       Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            24 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      7 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       62 *) Jugendliche 14 - unter                Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 *) 18 Jahre                              Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            26 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       39 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 470",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer von 0 bis unter 18 Jahren         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 12 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                          <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           50 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      7 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                             <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    5 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                 <3 Summe                                                                                    101 Vorpommern-Rügen               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                11 *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                               <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    8 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              6 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         6 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 471",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                        27 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           41 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                   <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                             <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                 <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         7 Summe                                                                                    110 *) Jugendliche 14 - unter                Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                  <3 18 Jahre                              Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         6 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                           17 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                   <3 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                4 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    4 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                      <3 Summe                                                                                      40 von 0 bis unter 18 Jahren             Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                11 *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                               <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    8 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              6 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        12 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 472",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Jugendliche 14 - unter                Sonstige Straftaten § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB                                  <3 *) 18 Jahre                              Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            25 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    4 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                    3 Summe                                                                                       43 *) von 0 bis unter 18 Jahren             Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall -                            <3 *) Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7                      <3 und 8 StGB *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB                                  <3 *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    5 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              4 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 474",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         20 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            42 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    6 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                    3 Summe                                                                                     103 *) Mecklenburg-                   Kinder 0 - unter 14 Jahre         Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall -                            <3 *) Vorpommern                                                       Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7                      <3 und 8 StGB *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                   <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 63 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                                <3 Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                           3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                   22 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                             18 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        17 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                       136 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                          155 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                     14 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 475",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren         Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall -                            <3 *) Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7                      <3 und 8 StGB *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB                                  <3 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB                                      6 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                             4 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 63 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                               3 Nr. 1 StGB *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB                                                <3 Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                            3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                   22 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                             18 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                              4 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB                                       <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        37 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                       22 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                       136 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 477",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                          281 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                     16 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                 9 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                   20 Bedrohung § 241 StGB                                                                        34 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                   14 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                     <3 Summe                                                                                     703 2017 Landeshauptstadt           Kinder 0 - unter 14 Jahre             Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  3 *) Schwerin                                                         Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         16 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            11 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       34 *) Jugendliche 14 - unter                Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                 <3 *) 18 Jahre                              Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             7 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       17 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 478",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                 <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         16 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            18 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       51 Hansestadt Rostock             Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  6 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                            <3 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB                                  <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         23 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             6 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       47 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 479",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Landkreis Rostock              Kinder 0 - unter 14 Jahre         Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 *) Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall -                            <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 17 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         29 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            10 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       70 Jugendliche 14 - unter            Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                            3 *) 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                   5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             8 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       18 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 481",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                         Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                         Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren        Totschlag § 212 StGB                                                                               <3 *) Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall -                                      <3 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                                    3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                         17 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                                  3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                                    <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                                 3 *) Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen                            <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                                 5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                                 29 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                                    18 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                            <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                          <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                               <3 Summe                                                                                               88 Nordwestmecklenburg Kinder 0 - unter 14 Jahre              Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                           5 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB                         <3 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                                    <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                               <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                                   8 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                                    12 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB                                                          <3 Summe                                                                                               31 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 482",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Jugendliche 14 - unter            Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            17 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 Summe                                                                                       24 *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  5 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr.                        <3 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          8 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            29 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       55 *) Ludwigslust-Parchim            Kinder 0 - unter 14 Jahre         Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            12 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         7 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       36 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 483",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      4 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                        11 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB                                                  <3 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                    <3 Summe                                                                                       75 *) Mecklenburgische               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 *) Seenplatte                                                       Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                 <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            20 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB                                               <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       51 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 485",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Jugendliche 14 - unter                Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) 18 Jahre                              Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            17 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       28 *) von 0 bis unter 18 Jahren             Totschlag § 212 StGB                                                                       <3 *) Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                 <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         6 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            37 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 486",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB                                               <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       79 *) Vorpommern-Rügen               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sonstiger Mord                                                                             <3 *) Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall -                              <3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  4 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    4 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         28 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            34 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                4 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       94 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 487",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         6 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         28 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            55 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                4 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                    5 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                     127 Vorpommern-                    Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 18 Greifswald                                                       Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                           3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         24 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            15 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       72 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 489",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Jugendliche 14 - unter                Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                 <3 *) 18 Jahre                              Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                 <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            21 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         5 Summe                                                                                       35 *) von 0 bis unter 18 Jahren             Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                 <3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 18 Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                           3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         24 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            36 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                3 Bedrohung § 241 StGB                                                                        10 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                     107 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 490",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Bedrohung § 241 StGB                                                                        13 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB                                                  <3 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                    <3 Summe                                                                                     213 *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sonstiger Mord                                                                             <3 Totschlag § 212 StGB                                                                         5 *) Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall -                            <3 Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB                                   5 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                           10 Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                             4 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 69 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                              3 Nr. 1 StGB Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                           5 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                   11 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                              4 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                             3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                                   <3 *) Sonstiger Raub § 249 StGB                                                                  <3 *) Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB                                  <3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 493",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                        33 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                             5 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                       19 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                       142 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                          238 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                     12 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                9 *) Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB                                               <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                   17 Bedrohung § 241 StGB                                                                        38 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                    5 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB                                                    3 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                    <3 Summe                                                                                     648 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 494",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Landeshauptstadt               Kinder 0 - unter 14 Jahre         Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  4 *) Schwerin                                                         Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         15 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            14 Summe                                                                                       37 *) Jugendliche 14 - unter 18         Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) Jahre                             Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                 <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             7 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       13 *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  4 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 495",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Jugendliche 14 - unter            Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 *) 18 Jahre                          Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        4 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            20 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                       29 *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 14 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                            <3 Nr. 1 StGB *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         8 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                        4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         28 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            37 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         6 Summe                                                                                     108 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 497",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Landkreis Rostock          Kinder 0 - unter 14 Jahre             Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2                          <3 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                 11 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                  <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder                            <3 Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                         20 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            16 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         6 Summe                                                                                       63 *) Jugendliche 14 - unter                Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2                             <3 18 Jahre                              (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2 Abs. 7, 8 StGB *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB                          <3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB                                                           <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         7 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                   4 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            13 *) Bedrohung § 241 StGB                                                                       <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       31 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 498",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                       Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                     Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren         Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne                       <3 Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2 Abs. 7, 8 StGB *) Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i. V. m.                         <3 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  9 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          8 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            33 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                              <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                    <3 Summe                                                                                       69 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 501",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                   Altersgruppe                                              Straftatenbezeichnung                                    Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                       Opfer *) Ludwigslust-Parchim        Kinder 0 - unter 14 Jahre             Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2                            <3 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                  8 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                         <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer                                    3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                            <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                         4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            27 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                      4 Bedrohung § 241 StGB                                                                         6 Summe                                                                                       63 *) Jugendliche 14 - unter                Zuhälterei § 181a StGB                                                                     <3 *) 18 Jahre                              Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                       <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                           <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                      <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                            11 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                    <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                  <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                         8 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                  <3 Summe                                                                                       29 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 502",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                     Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                       Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren      Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2                               <3 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                     8 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                            <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                             3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               <3 *) Zuhälterei § 181a StGB                                                                        <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                            6 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                              <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                         <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                             7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                               38 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                         6 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                     <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                           14 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                     <3 Summe                                                                                          92 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 503",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                     Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                       Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                            6 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                         <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                            11 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                               44 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                     <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                            7 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                     <3 Summe                                                                                          83 *) Vorpommern-Rügen               Kinder 0 - unter 14 Jahre      Totschlag § 212 StGB                                                                          <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                    12 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4                               <3 Nr. 1 StGB *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                           <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                            27 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                               38 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                         6 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                       5 Bedrohung § 241 StGB                                                                            6 Summe                                                                                          99 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 505",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                     Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                       Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Sonstige Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB                             <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                          <3 *) Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder                               <3 Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                    <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                            27 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                               67 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                         6 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                 <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                      11 Bedrohung § 241 StGB                                                                            9 Summe                                                                                        146 Vorpommern-                    Kinder 0 - unter 14 Jahre      Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                    18 *) Greifswald                                                    Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                            <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                             3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                           10 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB                              <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                            10 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                               18 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                       <3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 507",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                     Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                       Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB                                                    18 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB                                            <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen                             3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB                               <3 *) Sonstiger sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB                                    <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB                           11 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB                              <3 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen                                3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB                                           5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                            10 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                               35 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                       <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                 <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                     <3 Bedrohung § 241 StGB                                                                            5 Summe                                                                                        103 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 509",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und                     Altersgruppe                                        Straftatenbezeichnung                                       Anzahl der kreisfreie Städte                                                                                                                                      Opfer *) Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB                              <3 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder                                11 Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren                                                     21 Misshandlung von Kindern § 225 StGB                                                          126 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB                                             304 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB                                                        18 Freiheitsberaubung § 239 StGB                                                                   7 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB                                                      21 Bedrohung § 241 StGB                                                                           53 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB                                                       6 *) Zwangsheirat § 237 StGB                                                                       <3 Summe                                                                                        746 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 513",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                              Drucksache 7/4694 Anlage 13 zu Frage VI. 5 Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Angebot                           Höhe der   Förderzeitraum/        geförderte Förderung        Status           Landkreise/ in Euro                       kreisfreie Städte (HH 2018/2019) Lions Quest Programme „Erwachsen 18.000,00                  unbefristet     alle werden“ und „Erwachsen Handeln“             (9.000,00 pro (Förderung von Lebenskompetenz              Jahr) und Widerstandsfähigkeit, gegen physische und psychische Gewalt) Ordner LKA und Ministerium für              2019: 15.210,00 2016 - 2020     für alle Schulen im Bildung, Wissenschaft und Kultur/                                           Land Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern „Unter- richtsbausteine zur Gewalt- und Kriminalprävention in der Grund- schule“ (Angebote gegen physische, psychische und sexuelle Gewalt) Landesinitiative „Trau dich! - Ein          2019: 49.600,00  2019 - 2023    2019 und 2021: starkes Stück über Gefühle, Grenzen                                         Schulamtsbereiche und Vertrauen“ - Prävention des                                             Schwerin und sexuellen Missbrauchs für die                                               Greifswald Klassenstufen 4 - 6                                                         (Landeshauptstadt Schwerin, Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Vorpommern- Greifswald) 2020 und 2022: Schulamtsbereiche Rostock und Neubrandenburg (kreisfreie Stadt Rostock, Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte Empfehlungen für Lehrkräfte zur             2018: ca.       2016 - 2020     für alle Schulen im sexuellen Bildung und Erziehung“            10.000,00                       Land (Klasse 5 - 13)                             2019: 2.500,00 514",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2018 und 2019 (Stand: 30. August 2019) folgende Präventionsprojekte zum Schutz von Kindern vor Gewalt gefördert: Ministerium für Inneres und Europa Angebot                   Höhe der      Förderzeit-      Empfänger der            geförderte Förderung     raum/Status          Förderung            Landkreise/ in Euro                                             kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Gemeinde Pampow         Landkreis Grundschüler                                    (bewilligt)                             Ludwigslust- Parchim Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Diakoniewerk im         Landkreis Nord- Grundschüler                                    (bewilligt)     nördlichen Mecklen-     westmecklenburg burg gGmbH, Grevesmühlen Mein Körper gehört mir               3.763,60   2018            Verein zur Förderung    Landkreis (bewilligt)     der Kriminalitäts-      Vorpommern- prävention in           Rügen Stralsund e. V. Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Schulförderverein       Landkreis Nord- Grundschüler                                    (bewilligt)     Heinrich-Heine-         westmecklenburg Schule, Gadebusch Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Förderverein Grund-     Landkreis Nord- Grundschüler                                    (bewilligt)     schule „Fritz Reuter“   westmecklenburg e. V., Grevesmühlen Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Schulförderverein       Landkreis Nord- Grundschüler                                    (bewilligt)     „Schule am Schwe-       westmecklenburg riner See“, Bad Kleinen Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Schulförderverein       Landkreis Nord- Grundschüler                                    (bewilligt)     Pestalozzi-Schule,      westmecklenburg Gadebusch e. V. Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Schulförderverein       Landkreis Grundschüler                                    (bewilligt)     der Grundschule         Ludwigslust- Matzlow e. V.           Parchim Seitenwechsel 2018 -                 9.000,00   2018            Verein zur Förderung    Landkreis Lernen mit allen Sinnen:                        (bewilligt)     der Kriminalpräven-     Mecklenburgische Spiel, Theater, Aktion zur                                      tion e. V., Neustrelitz Seenplatte Gewaltprävention Recht und Unrecht im                 4.620,00   2018            Prävention 2.0 e. V.    landesweit Internet - Webinare                             (bewilligt)     c/o Rechtsanwälte Stückmann, Rostock Sicherheitsschulungen für              800,00   2018            Amt Schönberger         Landkreis Nord- Grundschüler                                    (bewilligt)     Land                    westmecklenburg Gemeinde Selmsdorf Cyber-Fairness                       1.143,00   2018            Schulverein für hohe    Landkreis (bewilligt)     Bildung der Jugend      Mecklenburgische e. V., Friedland        Seenplatte 515",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                              Drucksache 7/4694 Angebot                    Höhe der   Förderzeit-    Empfänger der            geförderte Förderung  raum/Status        Förderung            Landkreise/ in Euro                                        kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Seitenwechsel 2019 -                 9.000,00  2019         Verein zur Förderung    Landkreis Lernen mit allen Sinnen:                       (bewilligt)  der Kriminalpräven-     Mecklenburgische Spiel, Theater, Aktion zur                                  tion e. V., Neustrelitz Seenplatte Gewaltprävention GrenzWERTig - Prävention               920,00  2019         Förderverein der        Landkreis sexueller Gewalt                               (bewilligt)  Allgemeinen Förder-     Mecklenburgische schule Neustrelitz      Seenplatte GrenzWERTig - Prävention             1.400,00  2019         Förderverein „eltern    Landkreis sexueller Gewalt                               (bewilligt)  machen schule“          Mecklenburgische e. V., Neustrelitz      Seenplatte GrenzWERTig - Prävention             1.400,00  2019         Schulförderverein       Landkreis sexueller Gewalt                               (bewilligt)  der Tom-Mutters-        Mecklenburgische Schule Neustrelitz      Seenplatte GrenzWERTig - Prävention             1.408,00  2019         Förderverein            Landkreis sexueller Gewalt                               (bewilligt)  „Wilhelm-Höcker-        Mecklenburgische Schule Woldegk“         Seenplatte e. V. Cyber-Fairness                       1.368,00  2019         Förderverein            Landkreis (bewilligt)  „Wilhelm-Höcker-        Mecklenburgische Schule Woldegk“         Seenplatte e. V. Cyber-Fairness                       1.356,00  2019         Verein der Freunde      Landkreis (bewilligt)  der Grundschule         Mecklenburgische „Uns Hüsung“ e. V.,     Seenplatte Neubrandenburg GrenzWERTig - Prävention             1.752,00  2019         Verein der Freunde      Landkreis sexueller Gewalt                               (bewilligt)  der Grundschule         Mecklenburgische „Uns Hüsung“ e. V.,     Seenplatte Neubrandenburg Cyber-Fairness                       1.375,00  2019         Förderverein Arche      Landkreis (bewilligt)  Schule Waren            Mecklenburgische Seenplatte Cyber-Fairness                       1.380,00  2019         Schulverein für hohe    Landkreis (bewilligt)  Bildung der Jugend      Mecklenburgische e. V., Friedland        Seenplatte GrenzWERTig - Prävention             1.798,00  2019         Schulverein für hohe    Landkreis sexueller Gewalt                               (bewilligt)  Bildung der Jugend      Mecklenburgische e. V., Friedland        Seenplatte Sicherheitsschulungen für              800,00  2019         Schulförderverein       Landkreis Nord- Grundschüler                                   (bewilligt)  „Schule am              westmecklenburg Schweriner See“, Bad Kleinen Sicherheitsschulungen für              800,00  2019         Schulförderverein       Landkreis Nord- Grundschüler                                   (bewilligt)  Heinrich-Heine-         westmecklenburg Schule, Gadebusch 517",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Anlage 14 zu Frage VI. 11 Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern für das Thema Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern Anmerkung: Insgesamt wurden 517 allgemeinbildende Schulen von 558 (ohne Abendgymnasien) befragt. Davon haben 183 Schulen (35,40 Prozent) Angebote gemeldet. 158 Schulen (30,56 Prozent) gaben keine Rückmeldung und 176 Schulen (34,04 Prozent) haben Fehlmeldung gegeben. Die Angaben umfassen Veranstaltungen zu psychischer, physischer und sexueller Gewalt sowie (Cyber-)Mobbing ab dem Schuljahr 2018/2019. Abkürzungen sind in der nachstehenden Legende erklärt. Die Teilnehmenden sind oft pro Schule aufgelistet und widerspiegeln daher nicht immer die Gesamtzahl der Teilnehmenden an der jeweiligen Veranstaltung. Schulamt Greifswald Angebot                          Referentin/Referent von …/Anbieter           Anzahl der  zentrales          Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Was passiert, wenn`s                Polizei M-V und Unfallkasse M-V                            21               Lubmin/ passiert?                                                                                                       LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Webinar „Law 4 school“              Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae-            21               Spantekow/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/                                  LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mobbing in der Schule               Polizei M-V                                                                 Penkun/ 20               LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mobbing in der Schule               Theater-Arbeitsgruppe                                     105               Penkun/ Schule                                                                      LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Systemisches                        ISAM, Rostock                                              13               Penkun/ Aggressionsmanagement                                                                                           LANDKREIS VORPOMMERN- (SAM)                                                                                                           GREIFSWALD 520",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                   Drucksache 7/4694 Angebot                          Referentin/Referent von …/Anbieter             Anzahl der  zentrales           Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Umgang mit schwierigen              Institut für sonderpädagogische Entwicklungsstörung          24               Löcknitz/ Schülerinnen und Schülern           und Rehabilitation (ISER)                                                     LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gefahren im Netz                    Polizei M-V                                                   6               Wusterhusen/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Cybermobbing                        Polizei M-V                                                   4               Kröslin/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Systemisches                        ISAM                                                         17               Ducherow/ Aggressionsmanagement                                                                                             LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Nachhaltiger Kinderschutz           Interventionsstelle Neubrandenburg                           20               Ueckermünde/ bei häuslicher Gewalt                                                                                             LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Schwierige Elterngespräche          Unfallkasse M-V                                              20               Ueckermünde/ führen                                                                                                            LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Konfliktmanagement                  Lakost M-V                                                   25               Ueckermünde/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Deeskalations- und                  I-GSK, Osnabrück,                                            25               Ueckermünde/ Antigewalttraining                                                                                                LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Drogenprävention                    Polizeiinspektion Anklam                                     28               Ueckermünde/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD 521",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot                  Referentin/Referent von …/Anbieter                     Anzahl der   zentrales           Ort/Landkreis teilnehmenden   Angebot Lehrkräfte Webinar „Law 4 school“       Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae-                    21                Pasewalk/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/                                           LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Kollegiale Beratung          Schulpsychologe des                                                25                Wolgast/ „Aggressive Schüler*innen    Schulamtes Greifswald                                                                LANDKREIS VORPOMMERN- im Unterricht“                                                                                                    GREIFSWALD Umgang mit Alkohol -         Suchtbeauftragte des                                               25                Wolgast/ Alkoholerkrankungen          Schulamtes Greifswald                                                                LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Arbeit mit Schülern*innen in IQ M-V                                                             25                Wolgast/ esE-Klassen                                                                                                       LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gewaltprävention             Trainer vom Sportverein                                              5               Grundschule Züssow/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mein Körper gehört mir       Theaterpädagogische Werkstatt                                 5 Lehrkräfte           Grundschule Züssow/ Osnabrück                                                    + 80 Schüle-            LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           GREIFSWALD Webinar Cybermobbing         Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae-                      3               Anklam/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/                                           LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD facebook, WhatsApp, und      Volkssolidarität                                             24 Lehrkräfte           Anklam/ Co- unterwegs in den                                                                       + 40 Eltern            LANDKREIS VORPOMMERN- Sozialmedien                                                                                                      GREIFSWALD Mein Körper gehört mir       Theaterpädagogische Werkstatt                                25 Lehrkräfte           Anklam/ Osnabrück                                                    + 140 Schüle-           LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           GREIFSWALD + 60 Eltern 522",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Angebot                          Referentin/Referent von …/Anbieter            Anzahl der   zentrales           Ort/Landkreis teilnehmenden   Angebot Lehrkräfte Systemisches                        ISAM                                                        40                Greifswald/ Aggressionsmanagement                                                                                             LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Webinar „Law 4 school“              Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae-       40 Lehrkräfte           Greifswald/ Cybermobbing und Sexting            stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/           + 486 Schüle-            LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           GREIFSWALD Aufklärung Mobbing im               Polizei M-V                                           15 Lehrkräfte           Greifswald Internet                                                                                 + 486 Schüle-            LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           GREIFSWALD Cybermobbing                        Polizei M-V                                                 10                Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Sexualisierte Gewalt                Referent über VBE                                             1               Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mobbing                             Polizei M-V                                                   6               Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gewaltfreie Kommunikation           Netzwerk Gewaltfreie Kommunikation M-V                      40                Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Sexualisierte Gewalt                Präventionsrat Hansestadt Greifswald/                       28                Greifswald/ Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück                                       LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Cybermobbing                        Präventionsrat Hansestadt Greifswald                        28                Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mein Körper gehört mir              Theaterpädagogische Werkstatt                          5 Lehrkräfte           Greifswald/ Osnabrück                                            + 125 Schüle-            LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           GREIFSWALD + Eltern 525",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                       Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot                   Referentin/Referent von …/Anbieter                     Anzahl der   zentrales            Ort/Landkreis teilnehmenden   Angebot Lehrkräfte Mein Körper gehört mir       Theaterpädagogische Werkstatt                                  6 Lehrkräfte           Greifswald/ Osnabrück                                                     + 145 Schüle-           LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           GREIFSWALD + 55 Eltern Trauma-Bewältigung           Freie Referenten                                                   16                 Stralsund/ LANDKREISVORPOMMERN- RÜGEN Sexualität und Behinderung   Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und                       17                 Stralsund/ Familienplanung M-V, Rostock                                                          LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Stopp gegen Gewalt           Kriminalpräventionsrat                                               5                Stralsund/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Auffälligkeiten in der Stadt Präventionsrat Sassnitz                                            30                 Sassnitz/ Sassnitz                                                                                                           LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Null-Toleranz gegen Gewalt   Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und Guido                      34                 Sassnitz/ Schenk GbR, Möhnesee, https://www.selbst-und-                                         LANDKREIS VORPOMMERN- bewusst.com/                                                                          RÜGEN Systemisches                 ISAM, Rostock                                                      34                 Sassnitz/ Aggressionsmanagement                                                                                              LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention             I-GSK, Osnabrück                                                   34                 Sassnitz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Wutzwerg                     Referent von Erziehungsberatung                                    20                 Sassnitz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Nobody ist perfect           Referent von Erziehungsberatung                                    20                 Sassnitz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN 526",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Angebot                          Referentin/Referent von …/Anbieter               Anzahl der   zentrales           Ort/Landkreis teilnehmenden   Angebot Lehrkräfte Systemisches Aggressions-           ISAM, Rostock                                                 20                 Grimmen/ management Teil 1                                                                                                    LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Systemisches Aggressions-           ISAM, Rostock                                                 20                 Grimmen/ management Teil 2                                                                                                    LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention                    Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und Guido                   8                Ribnitz-Damgarten/ Schenk GbR, Möhnesee, https://www.selbst-und-                                    LANDKREIS VORPOMMERN- bewusst.com/                                                                     RÜGEN Gender gestaltet Gesellschaft       Frauenbildungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern                 12                 Ribnitz-Damgarten/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Umgang mit Medien                   Polizei M-V                                              13 Lehrkräfte           Ribnitz-Damgarten/ + 50 Schüle-            LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler           RÜGEN + 40 Eltern Häusliche Gewalt                    Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Stralsund          20                 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Cybermobbing Webinar                Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae-               20                 Barth/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/                                       LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewalt - allgemein                  Polizei M-V                                                   20                 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Rechtsextremismus                   Polizei M-V, Staatsschutz                                     20                 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Sexualisierte Gewalt gegen          MISS - Beratungsstelle                                        20                 Barth/ Kinder ,,Mein Körper gehört         Stralsund                                                                        LANDKREIS VORPOMMERN- mir“                                                                                                                 RÜGEN 529",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                             Drucksache 7/4694 Angebot                            Referent*in            Teilnehmende    Zentrales            Ort/Landkreis von…./Anbieter            Lehrkräfte     Angebot (Anzahl) Verhalten bei Geiselnahme und Amok             Polizei M-V                           15                  Altentreptow/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Deeskalation und Konfliktlösungsstrategien:    I-GSK, Osnabrück,              46 an 5 Tagen je           Neubrandenburg/ Pädagoginnen-Training/ Pädagogen-Training      Herr Döscher                      8 Stunden               LANDKREIS im Rahmen der ESF-Fortbildungsreihe            ISAM, Rostock,                                            MECKLENBURGISCHE „Inklusive Schulentwicklung“ (Produkt 3.0):    Herr Schöwe                                               SEENPLATTE Systemisches Aggressionsmanagement, Gesprächsführung und Selbstwirksamkeit Konfliktmuster Deeskalationskurs, Selbstverteidigung          http://www.maitosports.de/k           10                  Waren/ urse.html                                                 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention im Schulalltag                https://www.selbst-und-               25                  Waren/ bewusst.com/                                              LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Supervision                                    TÜV Rheinland                         10                  Waren/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Systemisches Aggressionsmanagement             ISAM                                  25                  Waren/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Mobbing in der Schule                          Polizei M-V und AWO                   14                  Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 533",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Angebot                       Referentin/Referent von .../Anbieter     Teilnehmende    Zentrales           Ort/Landkreis Lehrkräfte     Angebot (Anzahl) Nachhaltiger Kinderschutz bei              Quo vadis e. V.,                            1 SchSozA                Hochschule Neubrandenburg/ häuslicher Gewalt                          Beratungsstelle MAXI für Betroffene                                  LANDKREIS Fachtagung                                 von sexualisierter Gewalt,                                           MECKLENBURGISCHE Neubrandenburg                                                       SEENPLATTE Jugendhilfe Ost Dein Problem ist nicht mein                IFW Neubrandenburg                       1 SchSozA                   Hochschule Neubrandenburg/ Problem                                                                                                         LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Netzwerke „Frühe Hilfen und                Stadt und                                1 SchSozA                   Landratsamt/ Kinderschutz“                              Jugendamt Arbeitskreis                   1 Lehrkraft                 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewalt- und Kriminalprävention in          Jugendamt                                2                           Jugendamt Neubrandenburg/ der Grundschule                                                                                                 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewalt- und Kriminalprävention in          schulintern                              10                          Schulcampus Rosenow/ der Grundschule                                                                                                 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE „Kindeswohlgefährdung“ Was ist             Referenten vom Jugendamt: Frau           13 Lehrkräfte und           Malchin/ zu tun? - Kinderschutz                     Schlüter, Frau Röpnack                   PmsA                        LANDKREIS Schulinterne Fortbildung                                                                                        MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 537",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot              Referentin/Referent von .../Anbieter          Teilnehmende         Zentrales           Ort/Landkreis Lehrkräfte         Angebot (Anzahl) Kollegiale (Fall-) Beratung      TÜV Rheinland Arbeitsmedizinischer             eine Veranstal-                Malchin/ Fortlaufende Veranstaltungsreihe Dienst                                       tung mit 13 Lehr-                LANDKREIS im Schuljahr in Kooperation mit                                                   kräften und                  MECKLENBURGISCHE dem TÜV Rheinland. In regel-                                                   PmsA, 8 Veran-                  SEENPLATTE mäßigen Abständen werden „Fälle“                                               staltungen mit je aus den einzelnen Klassen                                                        8 Lehrkräften eingebracht und beraten. Nach                                                   undPmsA, eine Lösungsansätzen wird gemeinsam                                                  Veranstaltung: gesucht.                                                                        16 Lehrkräften und PmsA sowie 3 Veranstaltungen im Schuljahr 2019/2020 mit je 8 Lehrkräften Gewaltprävention im Schulalltag; www.selbst-und-bewusst.com                            2                       Stavenhagen/ Arbeit im Krisenteam                                                                                           LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Umgang mit Gewalt, Amoklauf      Referent von Polizei M-V                              5                       Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Objektbegehung,                  Referent von Polizei M-V                              5                       Neubrandenburg/ Übung: Verhalten bei Amoklauf                                                                                  LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Cybermobbing - Tatort Internet   Referenten von Polizei M-V                            4                       Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 538",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                    Drucksache 7/4694 Angebot                       Referentin/Referent von .../Anbieter    Teilnehmende    Zentrales            Ort/Landkreis Lehrkräfte    Angebot (Anzahl) Amok-Schulung                              Polizei M-V                                     15                  Burg Stargard/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE „Mein Körper gehört mir“                   Weber-Stiftung                                  10                  Burg Stargard/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE SchiLf 2018                                Frau Kavelmann,                                 18                  Friedland/ „Schwererziehbare Kinder“-                IQ M-V, Neubrandenburg                                              LANDKREIS Verhaltenstraining mit LUBO                                                                                    MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE „Inklusion: Gemeinsamer                    Prof. Dr. h. c. Hans Biegert, SL und             1                  Neubrandenburg/ Unterricht mit verhaltensauffälligen       Geschäftsführer der HEBO-Privatschule                               LANDKREIS Schülern als zentrale                      Mönchengladbach                                                     MECKLENBURGISCHE Herausforderung“                                                                                               SEENPLATTE SchiLf 2019                                I-GSK, Osnabrück,                               18                  Friedland/ Gewaltprävention- Elternarbeit“ -          Herr Döscher                                                        LANDKREIS 3. Teil                                                                                                        MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE SchiLf 2020                                Jugendamt MSE                             18 (Lehrkräfte,           Friedland/ „Netzwerkarbeit- Jugendhilfe“                                                          PmsA und                LANDKREIS SchSozA)               MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE SAM I                                      ISAM Rostock                              50 (Lehrkräfte            Neubrandenburg/ Systemisches                                                                            + PmsA)                LANDKREIS Aggressionsmanagement I                                                                                        MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 543",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot             Referentin/Referent von .../Anbieter         Teilnehmende          Zentrales            Ort/Landkreis Lehrkräfte           Angebot (Anzahl) Mobbing in der Schule - Nein     Center für Beratung und                              15                       Malchin/ danke                            Kommunikation                                                                 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention                 Maik Torfstecher, Kampfsportlehrer                   22                       Malchin und Gewaltpräventionstrainer,                                                 LANDKREIS https://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-                                             MECKLENBURGISCHE zeitzeugen-recherchieren/ddr-                                                 SEENPLATTE zeitzeuge/maik-torfstecher-553.html Gewaltprävention, Deeskalations- I-GSK, Osnabrück                                     29                       Demmin/ training im Rahmen der ESF-                                                                                    LANDKREIS Fortbildungsreihe „Inklusive                                                                                   MECKLENBURGISCHE Schulentwicklung“ (ESF 3.1)                                                                                    SEENPLATTE Inklusion, verhaltensauffällige  IQ M-V                                               29                       Demmin/ Kinder/Jugendliche im Rahmen der                                                                               LANDKREIS ESF-Fortbildungsreihe „Inklusive                                                                               MECKLENBURGISCHE Schulentwicklung“ (ESF 3.2)                                                                                    SEENPLATTE Kick of NDC Umgang mit Ismen     Thomas Jelitte, Netzwerk für                         11                       Neustrelitz/ Demokratie und Courage MV, Rostock                                            LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kinderschutz                     Jugendamt (ASD)                                        2                      Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 548",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                  Drucksache 7/4694 Schulamt Rostock Angebot                         Referentin/Referent von .../Anbieter         Anzahl der   zentrales        Ort/Landkreis/ teilnehmenden   Angebot          kreisfreie Stadt Lehrkräfte Psychische Erkrankungen von                Kinder- und Jugendpsychiater aus einem               25                 Hansestadt Rostock Kindern und Jugendlichen                   Stadtteil „Lubo aus dem All“                         Lehrerin von der Paul-Friedrich-Scheel-               1                 Hansestadt Rostock Schule Rostock Sexualisierte Gewalt gegen                 ASB                                            Lehrkräfte und           Zehna Kinder                                                                                        Eltern Mobbing in der Schule                      Polizei M-V                                      Lehrkräfte,            Zehna Schülerinnen/ Schüler und Eltern Cyber-Mobbing                              Polizei M-V                                      Lehrkräfte,            Zehna Schülerinnen/ Schüler und Eltern Erkennen von Misshandlungs-                Referentin vom Institut Rechtsmedizin der            20                 Hansestadt Rostock folgen/Kindeswohlgefährdung/               Universität Rostock/Mitarbeiter des Amtes Kinderrechte                               für Jugend und Soziales FB zum Ordner „Unterrichts-                IQ M-V, LKA M-V, Fachberatungsstelle                  1                 Hansestadt Rostock bausteine zur Gewalt- und                  sexualisierte Gewalt, Rostock Kriminalprävention in der Grundschule“ SchiLf „Mobbing erkennen und               Inter-Action                                         20                 Hansestadt Rostock vermeiden“ Mobbing in der Schule                      Referentin TÜV Nord                            51 (ein ganzes           Hansestadt Rostock Kollegium) Gewaltprävention im Schulalltag Staatliches Schulamt Rostock ,                            8 (Krisenteam)           Hansestadt Rostock Schulpsychologin 549",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot              Referentin/Referent von .../Anbieter                 Anzahl der zentrales        Ort/Landkreis/ teilnehmenden Angebot          kreisfreie Stadt Lehrkräfte Recht im Internet - Cyber-    Referentin Rechtsanwältin                                      37            Gymnasium Sanitz/LK Rostock mobbing an der Schule am 15.08.2018 (SCHiLf) Gewaltpräventionsprojekt      „Aktiv gegen Gewalt“                                          14             Hansestadt Rostock Drogen                        Präventionsbeauftragte der Polizeidirektion                   60             Kühlungsborn Schwerin                                                                     LK Rostock Kindeswohlgefährdung          Referentin des Instituts für Rechtsmedizin                    60             Kühlungsborn der Universität Rostock, Opferambulanz                                       LK Rostock Systemisches Aggressionsmana- ISAM, Rostock                                                 60             Kühlungsborn gement (2 SchiLf-Tage und                                                                                  LK Rostock 2 Dienstberatungen) Selbst- und Fremdwahr-        I-SGK, Osnabrück                                              60             Kühlungsborn nehmung, Deeskalations- und                                                                                LK Rostock Konfliktlösungsstrategien Drogenmissbrauch bei Jugend-  Caritas                                                       32             Hansestadt Rostock lichen Classroom-Management          Institut Lern Gesundheit, Lüneburg                            30             Hansestadt Rostock Cyber-Mobbing                 Rechtsanwältin Frau Stückmann,                                  9            Hansestadt Rostock https://www.rae-stueckmann.de/- mitarbeiter/gesa-stueckmann/ Webinar Cybermobbing          Rechtsanwältin Frau Stückmann,                                17             Dummerstorf/ https://www.rae-stueckmann.de/-                                              LK Rostock mitarbeiter/gesa-stueckmann/ Cyber-Mobbing in der Schule   Polizei M-V                                                   10             Güstrow/LK Rostock 550",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Schulamt Schwerin Angebot                        Referentin/Referent von .../Anbieter        Anzahl der  zentrales  Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte AMOK                                 Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und               24                Lübstorf/Landkreis Guido Schenk GbR, Möhnesee,                                             Nordwestmecklenburg https://www.selbst-und-bewusst.com/ Dienstberatung                       Schulleiterin der eigenen Schule                      24                BadKleinen/Landkreis Umgang mit „Besonderen                                                                                       Nordwestmecklenburg Vorfällen“ Mobbing in der Schule                Referent von Polizei M-V                              74                Lützow/ Landkreis Nordwestmecklenburg Systemisches Aggressions-            ISAM, Rostock                                         22                Lützow/ Landkreis management                                                                                                   Nordwestmecklenburg Classroom-Management                 Referent vom Institut                                 22                Lützow/ Landkreis Lern Gesundheit, Lüneburg                                               Nordwestmecklenburg Sexuelle Misshandlung -              psychologische Psychotherapeutin,                     13                Boizenburg/Landkreis Begriff, Folgen für Kinder,          Kinderschutzzentrum Berlin                                              Ludwigslust-Parchim Umgang mit Vermutungen, sexuelle Grenzüberschrei- tung zwischen Kindern Gewaltprävention an                  Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und               20                Klütz/Landkreis Schulen- Vorbereitung auf            Guido Schenk GbR, Möhnesee,                                             Nordwestmecklenburg Konfliktsituationen                  https://www.selbst-und-bewusst.com/ Mobbing in der Schule                Seniorpartner, „School e. V.“                        geplant/           Zarrentin/Landkreis (März 2020)                                                                                 20               Ludwigslust-Parchim 553",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                  Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot               Referentin/Referent von .../Anbieter                Anzahl der    zentrales  Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden    Angebot Lehrkräfte Vorstellung des Ordners    SL (Sie hatte an der Fortbildung des IQ M-V                   10                 Neukloster/Landkreis „Unterrichtsbausteine zur  teilgenommen.)                                                                   Nordwestmecklenburg Gewalt- und Kriminal- prävention in der Grund- schule“ (schulintern) SchiLf-Tag 2018            Wissensvermittlung und Umsetzung                     6 Lehrkräfte der            Pampow/ Landkreis Ludwigslust- „Aufsicht und Haftung“                                                           GS Techentin +             Parchim Lehrkräfte der GS Pampow SchiLf-Tag 2019: „Hilfe am DRK                                                  6 Lehrkräfte der            Ludwigslust/ Landkreis Kind“                                                                            GS Techentin +             Ludwigslust-Parchim DRK-Lehrgang                                                                      Lehrkräfte der GS Kummer Weiterbildung „Umgang      Unfallkasse M-V                                      3 Lehrkräfte der            Landkreis Ludwigslust-Parchim mit verhaltensoriginellen                                                         GS Techentin Kindern“ Deeskalation in der Schule IQ M-V                                                          2                Landeshauptstadt Schwerin Gewalt an Schulen          IQ M-V                                                          2                Landeshauptstadt Schwerin Kinder außer Rand und      Referent einer Erziehungs- und Familien-                      20                 Landeshauptstadt Schwerin Band - physische und       beratungsstelle (über Unfallkasse M-V) psychische Gewalt gegen Kinder Psychische Probleme bei    Referent - Helios-Klinik/Kinderpsychiatrie                    21                 Landeshauptstadt Schwerin Kindern - mögliche Ursachen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit 554",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                  Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot            Referentin/Referent von .../Anbieter                  Anzahl der    zentrales  Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden    Angebot Lehrkräfte Sicherheitstraining       Kinder & Jugend Sicherheits Team (KiJu -                       33                 Goldberg/Landkreis Ludwigslust- Team) MV, 19205 Groß Salitz                                                       Parchim Kollegiale Fallberatung   IQ M-V                                                         24                 Landeshauptstadt Schwerin 6 x jährlich Krisenteam   Krisenteam der Grundschule Lankow                             8-12                Landeshauptstadt Schwerin Teambildung und           Schulpsychologin                                               20                 Landeshauptstadt Schwerin Mobbing Polizeipuppenbühne        Polizei M-V,                                                  100                 Landeshauptstadt Schwerin LKA M-V „Mein Körper gehört mir“  Präventionsteam „Dunkelziffer“ e. V.                          100                 Landeshauptstadt Schwerin Hamburg und Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück Thematischer Elternabend  Polizeiinspektion Schwerin, Polizeiprävention                  30                 Landeshauptstadt Schwerin Mobbing und Handy- gebrauch „World Cafè” - Lehrer-    Polizeiinspektion Schwerin, Präventionsteam             20 aus der GS             Landeshauptstadt Schwerin stammtisch (Gewalt in                                                                Lankow + Schulen, …..)                                                                   ca. 200 von allen Schweriner Schulen Kindeswohlgefährdung      Thomas Rupf, https://www.erziehung-                            25                 GS Pampow/Landkreis rupf.de/                                                                          Ludwigslust-Parchim Gemeinsamer Unterricht    Prof. Dr. h. c. Hans Biegert, SL und                           21                 Landeshauptstadt Schwerin mit verhaltensauffälligen Geschäftsführer der HEBO-Privatschule Schülerinnen und Schülern Mönchengladbach als zentrale Herausforde- rung 558",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                Drucksache 7/4694 Angebot                        Referentin/Referent von .../Anbieter          Anzahl der   zentrales  Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden   Angebot Lehrkräfte Anti-Mobbing-                        Carsten Stahl, deutscher TV-Serien-Schau-          23 Lehrkräfte           Crivitz/Landkreis Ludwigslust- Veranstaltung                        spieler, Kampfsportler, Gewaltpräventions-        + 308 Schüle-            Parchim Berater und bundesweit tätiger Anti-              rinnen/Schüler Mobbing-Trainer für Schulen („Camp Stahl“), https://www.camp-stahl.de/carsten-stahl/ Lehrerworkshop Anti-                 Carsten Stahl, deutscher TV-Serien-Schau-               23                 Crivitz/Landkreis Ludwigslust- Mobbing                              spieler, Kampfsportler, Gewaltpräventions-                                 Parchim Berater und bundesweit tätiger Anti- Mobbing-Trainer für Schulen („Camp Stahl“), https://www.camp-stahl.de/carsten-stahl/ Beratung zu Mobbing an               Schulamt Schwerin, Schulpsychologin                     23                 Crivitz/Landkreis Ludwigslust- der Schule                                                                                                      Parchim Praxisorientierter Umgang            Diplompsychologin für Traumatherapie,                   11                 Parchim/Landkreis Ludwigslust- mit traumatisierten Kindern          Gransee                                                                    Parchim Gewaltprävention in der              I-GSK, Osnabrück                                        20                 Parchim/Landkreis Ludwigslust- Schule                                                                                                          Parchim Gewaltprävention in der              Polizei M-V, Präventionsberaterin                  1 Lehrkraft +           Landkreis Ludwigslust-Parchim Schule                                                                               30 Schülerinnen/ Schüler Wie gefährlich ist das Netz?         Polizei M-V, Präventionsberaterin                  1 Lehrkraft +           Landkreis Ludwigslust-Parchim 50 Schülerinnen/ Schüler Kindeswohlgefährdung                 Thomas Rupf, https://www.erziehung-rupf.de/              7                 GS Pampow/Landkreis Ludwigslust-Parchim Kindeswohlgefährdung                 Thomas Rupf, https://www.erziehung-rupf.de/              5                 Gammelin/Landkreis Ludwigslust-Parchim Sicherheit im Netz                   Polizeiinspektion Ludwigslust                            5                 Gammelin/Landkreis Ludwigslust-Parchim 559",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                 Drucksache 7/4694 Angebot                        Referentin/Referent von .../Anbieter         Anzahl der  zentrales  Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Mobbing in der Schule                Polizei M-V, Präventionsbeauftragter                    50               Neuburg/Landkreis Nordwestmecklenburg Cybermobbing                         Filmbüro Wismar                                         22               Neuburg/Landkreis Nordwestmecklenburg Systemisches                         ISAM, Rostock                                           30               Neuburg/Landkreis Aggressionsmanagement                                                                                         Nordwestmecklenburg Cybermobbing – Gefahren              Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V.,               68               Dömitz/ Landkreis Ludwigslust- und Chancen im Netz                  19249 Lübtheen OT Jessenitz                                              Parchim „Umgang mit schwierigen              ISA-MV GmbH, Schwerin                                   22               Dömitz/ Landkreis Ludwigslust- Situationen im Verant-                                                                                        Parchim wortungsfeld des Pädagogen (z. B. Gewaltvorfälle, Mobbing)“, Supervision/Fallbeispiele Drogen (Projekt über zwei            Workshop von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter             bisher             Dömitz/ Landkreis Ludwigslust- Schuljahre für Schüle-               des Improvisationstheaters „Theater-Requisit“       insgesamt            Parchim rinnen/Schüler und                   Frankfurt/Main                                        ca. 15 Lehrkräfte) Gewalt und Mobbing                   IQ M-V                                                    2              Wismar/Landkreis Nordwestmecklenburg Lehrkräfte-Notfallplan               Lehrkräfte, Wismar                                       16              Wismar/Landkreis Nordwestmecklenburg (Krisenmanagement)                   Staatliches Schulamt Schwerin                             1              Wismar/Landkreis Schulleiterberatung                                                                                           Nordwestmecklenburg Cybermobbing                         “Law 4school”,                                         105               Brüel/Landkreis Ludwigslust- https://www.law4school.de/praevention.htm                                Parchim 563",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                   Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot               Referentin/Referent von .../Anbieter                 Anzahl der    zentrales  Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden    Angebot Lehrkräfte zweitägige Fortbildung      IQ M-V                                                        18                 Malliß/Landkreis Ludwigslust- „Gewaltprävention an der                                                                                     Parchim Schule“ Beeinflussung des Verhal-   Lakost M-V                                                    25                 Neukloster/Landkreis tens hinsichtlich verbaler                                                                                   Nordwestmecklenburg und körperlicher Aggressionsbereitschaft durch Medien Sexualisierte Gewalt gegen  Projekt mit „Dunkelziffer“ e. V., Hamburg               10 Lehrkräfte            Landeshauptstadt Schwerin Kinder                                                                             + 175 Schüle- rinnen/Schüler + 175 Eltern Illegale Betäubungsmittel - Polizei M-V                                                   14                 Gadebusch/Landkreis Verhalten bei Verdachts-                                                                                     Nordwestmecklenburg momenten Aufbau und Arbeit schul-    Diagnostischer Dienst M-V                                       2                Landeshauptstadt Schwerin interner Krisenteams/Bedro- hungsmanagement für Schulen Störungsbilder und Umgang Thomas Rupf, https://www.erziehung-rupf.de/                     11                 Parchim/Landkreis Ludwigslust- mit verhaltensauffälligen                                                                                    Parchim Kindern Klausurtagung Kinderschutz Referentin der Caritas                                           1                Landeshauptstadt Schwerin und Kindeswohl 568",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                       Drucksache 7/4694 Anlage 15 zu Frage VI.14 Förderung von Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen (Stand: Dezember 2019) Landeshauptstadt Schwerin Einrichtung                 Förderhöhe durch die Landesregierung               Art der Förderung in Euro Frauenhaus Schwerin                                              59.850,50             Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von                               33.671,47             Projektförderung sexualisierter Gewalt Schwerin Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt                      125.259,78             Projektförderung und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Schwerin ZORA mit Schutzwohnung                                           62.604,44             Projektförderung Hansestadt Rostock Einrichtung                 Förderhöhe durch die Landesregierung               Art der Förderung in Euro Frauenhaus Rostock                                              118.657,77             Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von                               82.954,81             Projektförderung sexualisierter Gewalt Rostock Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt                      153.077,81             Projektförderung und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Rostock 573",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Ludwigslust-Parchim Einrichtung                  Förderhöhe durch die Landesregierung                           Art der Förderung in Euro Frauenhaus Ludwigslust                                          92.403,12                        Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher                   34.332,71                        Projektförderung Gewalt Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Einrichtung                  Förderhöhe durch die Landesregierung                           Art der Förderung in Euro Frauenhaus Neubrandenburg                                       71.141,98                        Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von                              35.007,06                        Projektförderung sexualisierter Gewalt Neubrandenburg Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher                   34.526,25                        Projektförderung Gewalt Demmin Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher                   37.947,39                        Projektförderung Gewalt Waren Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und                 138.360,75                        Projektförderung Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Neubrandenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Einrichtung                  Förderhöhe durch die Landesregierung                           Art der Förderung in Euro Frauenhaus Wismar                                               75.545,80                        Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher                   32.900,30                        Projektförderung Gewalt Grevesmühlen 574",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                   Drucksache 7/4694 Landkreis Rostock Einrichtung               Förderhöhe durch die Landesregierung              Art der Förderung in Euro Frauenhaus Güstrow                                          91.650,63               Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher               41.005,68               Projektförderung Gewalt Kröpelin Landkreis Vorpommern-Greifswald Einrichtung               Förderhöhe durch die Landesregierung              Art der Förderung in Euro Frauenhaus Greifswald                                      92.740,07                Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von                         36.149,36                Projektförderung sexualisierter Gewalt Greifswald Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher              29.213,59                Projektförderung Gewalt Pasewalk Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher              28.125,00                Projektförderung Gewalt Wolgast Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt                147.567,75                Projektförderung und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Wolgast Landkreis Vorpommern-Rügen Einrichtung               Förderhöhe durch die Landesregierung              Art der Förderung in Euro Frauenhaus Stralsund                                       88.363,45                Projektförderung Frauenhaus Ribnitz-Damgarten                               73.716,46                Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von                         52.942,38                Projektförderung sexualisierter Gewalt Bergen auf Rügen Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher              48.115,92                Projektförderung Gewalt Bergen auf Rügen mit Schutzwohnung 575",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 16 zu Frage VII.13 Ambulante und (teil)stationäre Angebote, Anbieter und Einrichtungen der Suchthilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern Hansestadt Rostock Ambulante Angebote Einrichtung/Anbieter                                                                      Angebot Schwerpunktpraxis Sucht                          Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Caritas Rostock                                  Allgemeine Sucht- und Drogenberatung, Fachdienst Suchthilfe                            Spezielle Angebote: - Rostocker Netzwerk Kind - Familie - Sucht, - Beratungsangebote speziell für Angehörige, Frauen, Kinder und Jugendliche, - Elternkreis drogengefährdeter und -abhängiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener (https://elternkreis-rostock.de/) und - FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder)-Angehörigengruppe Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der        Allgemeine Suchtberatung Rostocker Volkssolidarität                       Spezielle Angebote: - Betreuung von Kindern aus suchtbelasteten Familien und wöchentlich stattfindende Frauen- Selbsthilfegruppe Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der        Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtberatung Rostock Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock            Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Sozialpsychiatrischer Dienst                     Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes. https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/gesundheitsamt/sozialpsychiatrischer_dienst/270251 Psychiatrische Institutsambulanzen der           Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Universitätsmedizin Rostock                      Kinder und Jugendliche und Erwachsene Psychiatrische Institutsambulanzen der           Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik        Kinder und Jugendliche und Erwachsene (GGP) Rostock 576",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 Hansestadt Rostock Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                             Angebot Universitätsmedizin Rostock                          21 Betten (Station P3) für Suchtpatienten, einschließlich suchtkranker Eltern. Diese Klinik und Tagesklinik für Psychiatrie und Psycho-   Patientengruppe wird im Bedarfsfall akut auch auf den geschützten allgemein- therapie                                             psychiatrischen Akutstationen (P1, P2) betreut. Klinik und Tageskliniken für Psychiatrie, Neuro-     https://psychiatrie.med.uni-rostock.de/ logie, Psychosomatik und Psychotherapie im           https://kjpp.med.uni-rostock.de/ Kindes- und Jugendalter                              https://psychiatrie.med.uni-rostock.de/patienten-besucher/stationen GGP Tageskliniken                                    Teilstationäre Einrichtungen, die sich als Alternative oder Ergänzung zu vollstationären und ambulanten Angeboten verstehen. Die Patienten/innen können in ihrer gewohnten Umgebung leben und gleichzeitig ein intensives Therapieangebot nutzen. https://www.ggp-gruppe.de/therapie-reha-erwachsene/tagesklinisch/ Einrichtung der Evangelischen Suchtkrankenhilfe      Medizinische Rehabilitationsbehandlung mit dem Schwerpunkt Suchttherapie Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ESM):                  https://www.friedrich-petersen-rehabilitationszentrum.de/ Friedrich-Petersen-Rehabilitationszentrum 577",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                   Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landeshauptstadt Schwerin Ambulante Angebote Einrichtung                                                                    Angebot Schwerpunktpraxis Sucht                            Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Psychiatrische Institutsambulanzen an den Helios   Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Kliniken Schwerin - Carl-Friedrich-Flemming-       Spezielle Angebote: Klinik                                             - Suchtambulanz, die täglich suchtkranke erwachsene Patienten mit Suchtproblemen suchtpsychiatrisch versorgt. Für Jugendliche existiert eine Spezialambulanz gemeinsam mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie. Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin        Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Sozialpsychiatrischer Dienst                        psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/ gesundheit/seelische- gesundheit/sozialpsychiatrischer-dienst/ Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Median- Allgemeine Suchtberatung Klinik Schelfstadt Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der          Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg- Vorpommern Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                                    Angebot Klinik für Abhängigkeitserkrankung der             Entzug von Alkohol und Medikamenten auf zwei Stationen mit 46 Betten und teilge- Carl-Friedrich-Flemming-Klinik                     schlossen geführte Drogenentzugsstation (überregionale Aufnahme ab dem 16. Lebensjahr) mit 15 Betten. Für Jugendliche besteht ein gemeinsames Angebot der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie und der Klinik für Abhängigkeitserkrankungen. https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/schwerin/unser-angebot/unsere-fachbereiche- carl-friedrich-flemming-klinik/abhaengigkeitserkrankungen/ 578",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                       Drucksache 7/4694 Landkreis Rostock Ambulante Angebote Einrichtung                                                        Angebot Schwerpunktpraxis Sucht Güstrow                    Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Psychiatrische Institutsambulanz am KMG-Klinikum   Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Güstrow Gesundheitsamt des Landkreises Rostock             Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Sozialpsychiatrischer Dienst in Güstrow mit        psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Außenstellen in Teterow, Bützow, Bad Doberan und   sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Neubukow                                           https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/gesundheitsamt/sozialpsych- neu/ Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Diakonie Allgemeine Suchtberatung Güstrow Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des          Allgemeine Suchtberatung Sozialwerks Malchin-Teterow Teterow Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der          Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtberatung Rostock Bad Doberan Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas, Allgemeine Suchtberatung Tessin Universitätsmedizin Rostock                        Allgemeinpsychiatrische Tagesklinik in Bad Doberan mit 24 Plätzen Klinik und Tagesklinik für Psychiatrie und         Spezielles Angebot: Psychotherapie                                     Enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die unter dem gleichen Klinik und Tageskliniken für Psychiatrie,          Dach ebenfalls eine Tagesklinik betreibt. Eltern und Kinder, die unter psychischen Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im    Störungen leiden können gleichzeitig von den jeweiligen Experten betreut werden. Kindes- und Jugendalter                            https://psychiatrie.med.uni-rostock.de/ https://kjpp.med.uni-rostock.de/ 579",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Rostock Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                                     Angebot KMG Klinikum Güstrow                                   Spezialisierte Station für die Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (F5) Klinik und Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie und    https://kmg-kliniken.de/kmg-klinikum-guestrow/fachabteilungen- Suchttherapie                                          zentren/allgemeinpsychiatrie-und-suchttherapie/ Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -    https://kmg-kliniken.de/kmg-klinikum-guestrow/fachabteilungen-zentren/kinder-und- psychotherapie                                         jugendpsychiatrie-und-psychotherapie/ Landkreis Nordwestmecklenburg Ambulante Angebote Einrichtung                                                                     Angebot Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklen-        Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit burg                                                   psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Sozialpsychiatrischer Dienst in der Hansestadt         sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Wismar                                                 https://www.nordwestmecklenburg.de/de/sozialaerztlicher_dienst/sozialpsychiatrischer- dienst.html Psychiatrische Institutsambulanzen des Sana            Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) HANSE-Klinikums 580",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                        Drucksache 7/4694 Landkreis Nordwestmecklenburg Ambulante Angebote Einrichtung                                                           Angebot Psychiatrische Institutsambulanz an den Helios       Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Kliniken Schwerin Carl-Friedrich-Flemming-Klinik Standort Wismar Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des            Allgemeine Suchtberatung Diakoniewerks im nördlichen Mecklenburg Wismar Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Evange-    Allgemeine Suchtberatung lischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg- Vorpommern Gadebusch Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                           Angebot Sana Hanse-Klinikum Wismar                           Qualifizierte Alkoholentzugsbehandlung für Erwachsene (vollstationär; ggf. auch unter Klinik und Tageskliniken für Psychiatrie,            tagesklinischen Bedingungen) Psychotherapie und Psychosomatik                     https://www.sana-hanse-klinikum-wismar.de/psychiatrie-psychotherapie-und- psychosomatik/ MEDIAN Klinik am Schweriner See in Lübstorf          Behandlung Alkohol- und Medikamentenabhängiger sowie psychosomatisch Kranker MEDIAN Klinik Mecklenburg in Rehna                   Spezielles Angebot: Behandlung von Patienten bei Mitnahme eines Kindes https://www.median-kliniken.de/de/median-klinik-schweriner-see/behandlungsgebiete/ Spezialisierte Einrichtung zur Rehabilitationsbehandlung Drogenabhängiger Spezielles Angebot: Behandlung von Patienten bei Mitnahme eines Kindes https://www.median-kliniken.de/de/median-klinik-schweriner-see/behandlungsgebiete/ 581",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                   Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Ludwigslust-Parchim Ambulante Angebote Einrichtung                                                                   Angebot Schwerpunktpraxis Sucht                              ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Parchim Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust-          Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Parchim                                              psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Sozialpsychiatrischer Dienst in Ludwigslust und      sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Parchim                                              https://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/gesundheit-soziales/psychiatrische-hilfen/ Psychiatrische Institutsambulanz an den Helios       Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Kliniken Schwerin - Carl-Friedrich-Flemming-Klinik Standort Ludwigslust Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des AWO        Allgemeine Suchtberatung Kreisverband Ludwigslust Hagenow Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des            Allgemeine Suchtberatung Diakoniewerk Kloster Dobbertin Ludwigslust Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des            Allgemeine Suchtberatung Diakoniewerk Kloster Dobbertin Parchim Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                                   Angebot Klinik für Abhängigkeitserkrankung der               Versorgung Suchtkranker (vollstationär) auf mehreren Stationen, in einer Tagesklinik Carl-Friedrich-Flemming-Klinik                       sowie einer Psychiatrischen Institutsambulanz https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/schwerin/unser-angebot/unsere-fachbereiche- carl-friedrich-flemming-klinik/abhaengigkeitserkrankungen/ Einrichtung der Evangelischen Suchtkrankenhilfe      Medizinische Rehabilitationsbehandlung mit dem Schwerpunkt Suchttherapie Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ESM):                  https://www.schloss-tessin.de/die-klinik Fachklinik für Drogenabhängige „Schloss Tessin“ 582",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                        Drucksache 7/4694 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Ambulante Angebote Einrichtung                                                           Angebot Schwerpunktpraxis Sucht                              Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Waren Schwerpunktpraxis Sucht                              Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Neubrandenburg Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der            Allgemeine Suchtberatung Odebrecht-Stiftung Greifswald                        Spezielles Angebot: Demmin                                               Trampolin - Kinder aus suchtbelasteten Familien entdecken ihre Stärken. Ein Projekt speziell für Kinder von Eltern mit stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen. Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische      Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Seenplatte                                           psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Sozialpsychiatrischer Dienst in Neubrandenburg mit   sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Außenstellen in Demmin, Neustrelitz, Waren           https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ (Müritz), Woldegk/Friedland und Malchin              Schnellnavigation/Suche/Sozialpsychiatrischer- Dienst.php?object=tx,2761.2.1&ModID=10&FID=2037.112.1&NavID=2761.3&ort Psychiatrische Institutsambulanz am MediClin         Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Müritz-Klinikum Röbel Psychiatrische Institutsambulanz am Dietrich-        Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg                   Ambulante Behandlung zur weiteren Stabilisierung nach qualifizierter Entzugsbehandlung Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas    Allgemeine Suchtberatung Neubrandenburg 583",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                      Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Ambulante Angebote Einrichtung                                                                      Angebot Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des                Allgemeine Suchtberatung Sozialwerks Malchin-Teterow Malchin Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des                Allgemeine Suchtberatung Neubrandenburger Suchthilfezentrums Neubrandenburg Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der                Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg- Vorpommern Waren Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                                      Angebot Klinik und Tagesklinik für Psychiatrie, Psychotherapie   Spezielles Angebot: und Psychosomatik des MediClin Müritz-Klinikums          Für die Behandlung von Erwachsenen („Eltern“) mit Abhängigkeitserkrankungen Röbel                                                    werden zwölf Betten (vollstationär) und zwei Plätze (teilstationär) auf einer separaten Klinik und Tagesklinik für Kinder- und                   Station (Station 1) vorgehalten Jugendpsychiatrie, - psychotherapie und -                https://www.mueritz-klinikum.de/Medizin/Psychiatrie-Psychotherapie-und- psychosomatik (KJPP)                                     Psychosomatik/uebersicht.aspx https://www.mueritz-klinikum.de/Medizin/Kinder-und-Jugendpsychiatrie- psychotherapie-und-psychosomatik/uebersicht.aspx Zentrum für seelische Gesundheit am Dietrich-            Qualifizierte Entzugsbehandlung für suchtkranke Erwachsene (voll- und teilstationär) Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg                       http://dbknb.de/dbk/psy/ 584",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                           Drucksache 7/4694 Landkreis Vorpommern-Rügen Ambulante Angebote Einrichtung                                                               Angebot Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen          Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Sozialpsychiatrischer Dienst in Stralsund, Bergen und    psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Grimmen                                                  Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes https://www.lk-vr.de/index.php?object=tx|2151. 3&ModID=9&FID=2151.45.1 Psychiatrische Institutsambulanzen am Helios             Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Hanseklinikum Stralsund                                  (milieutherapeutisch orientierte Institutsambulanz) Standorte Bergen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der                Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtkrankenhilfe                          Spezielles Angebot: Stralsund                                                Elternkreis suchtabhängiger Kinder und Jugendlicher Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Odebrecht Allgemeine Suchtberatung Stiftung Greifswald Bergen auf Rügen Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                               Angebot Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie    20 Betten (vollstationär) und sechs tagesklinische Plätze für Jugendliche mit und Psychosomatik der Helios Kliniken Stralsund          Suchtproblemen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Helios     Speziell für Suchtkranke stehen auf zwei Stationen 39 Betten (vollstationär) und Kliniken Stralsund                                       zwölf Plätze (teilstationär) zur Verfügung. Tageskliniken der Uhlenhaus KLINIK GmbH                  https://www.uhlenhaus.de/tagesklinik/uhlenhaus-klinik-gmbh/ 585",
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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                       Drucksache 7/4694 Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung                                                         Angebot Universitätsmedizin Greifswald                      Qualifizierte Entgiftungen (vollstationär) sowie tagesklinische und ambulante Behandlung von Suchtkranken https://www.medizin.uni-greifswald.de/de/home/ AMEOS Klinikum                                      Ausschließlich körperliche Entgiftung (kein qualifizierter Entzug) in Pasewalk. Pasewalk                                            Teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik am ZfSG der Asklepios Klinik Pasewalk oder der AMEOS-Tagesklinik in der Torgelower Straße https://www.ameos.eu/standorte/ameos-nord/pasewalk/ameos-klinikum-pasewalk/ AMEOS Klinikum                                      Stationäre, teilstationäre sowie ambulante Behandlung von Suchtkranken. Die Klinik für Ueckermünde                                         Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet ebenfalls eine Behandlung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich an https://www.ameos.eu/standorte/ameos-nord/ueckermuende/ameos-klinikum- ueckermuende/ Klinik und Tageskliniken der Evangelischen          Insgesamt 90 Behandlungsplätze an verschiedenen Standorten des Einzugsgebietes für Krankenhaus Bethanien gGmbH                         Suchtkranke (vollstationäre und teilstationäre Angebote). Spezielles Angebot: Kindersprechstunde: Information, Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendliche psychisch erkrankter Eltern https://odebrecht-stiftung.de/krankenhaus/ 587",
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            "content": "Drucksache 7/4694                                    Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 17 zu Frage VII.14 Beratungsarten, Trägeranzahl sowie Anzahl der Beratungskräfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten 2019 Landkreis/kreisfreie Stadt                            Beratungsart                             Anzahl der Träger    Anzahl der Beratungskräfte Hansestadt Rostock                      Allgemeine Soziale Beratung                                          4                 9 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          2               13 Sucht- und Drogenberatung                                            3               16 Landeshauptstadt Schwerin               Allgemeine soziale Beratung                                          6               17 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          1                 5 Sucht- und Drogenberatung                                            2                 9 Nordwestmecklenburg                     Allgemeine soziale Beratung                                          4                 5 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          2                 7 Sucht- und Drogenberatung                                            2                 7 Ludwigslust-Parchim                     Allgemeine soziale Beratung                                          3                 4 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          3               10 Sucht- und Drogenberatung                                            2               10 Landkreis Rostock                       Allgemeine soziale Beratung                                          7               12 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          3               12 Sucht- und Drogenberatung                                            4               18 Landkreis Mecklenburgische              Allgemeine soziale Beratung                                          9               20 Seenplatte                              Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          3               12 Sucht- und Drogenberatung                                            5               22 Vorpommern-Rügen                        Allgemeine soziale Beratung                                          1                 1 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          3               10 Sucht- und Drogenberatung                                            2               12 Vorpommern-Greifswald                   Allgemeine soziale Beratung                                          5               15 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung                          3               10 Sucht- und Drogenberatung                                            3               22 588",
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