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"content": "LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4694 7. Wahlperiode 11.02.2020 GROSSE ANFRAGE der Fraktion der AfD Familien und Lebensgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung der Landesregierung 1. Die Landesregierung orientiert sich in ihrem Familienbegriff an der heutigen modernen Gesellschaft, die bunter und facettenreicher geworden ist. Familien soll nicht vorgeschrieben werden, wie sie zusammenzuleben haben. Vielmehr werden die unterschiedlichen Familien- formen in ihrer Vielfalt selbstverständlich respektiert und geschätzt. Vor diesem Hintergrund wird Familie, unabhängig von räumlicher und zeitlicher Zusammengehörigkeit als Folge von Generationen, die biologisch, sozial und/oder rechtlich miteinander verbunden sind, verstanden. Das Wesen von Familie besteht darin, dass Menschen bereit sind, füreinander einzustehen, füreinander zu sorgen und dauerhaft Verantwortung füreinander zu übernehmen. Hieraus resultiert eine große Vielfalt von Familienformen: - Es gibt klassische Kern-/Kleinfamilien, in denen Mutter-Vater-Kind/er, egal ob mit oder ohne Trauschein zusammenleben. - Es gibt Einelternfamilien, in denen Kinder mit nur einem Elternteil in einem Haushalt leben. - In Patchworkfamilien leben Kinder, die nicht die gleichen Eltern haben; auch Stieffamilien genannt. - In Adoptivfamilien nehmen Paare das Kind mit Vollzug der Adoption als gemein- schaftliches Kind an; seine Rechtsstellung entspricht derjenigen eines leiblichen Kindes. - Pflegefamilien sind Familien, in denen Kinder für einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft leben, weil sie nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können; es wird kein verwandtschaftliches Verhältnis begründet. Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Große Anfrage mit Schreiben vom 10. Februar 2020 übermittelt; federführend ist das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung.",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode - In Regenbogenfamilien leben nicht heterosexuelle Eltern mit Kindern zusammen. Ein Kind in einer Regenbogenfamilie kann zum Beispiel mehrere soziale Väter oder Mütter haben. - Eine soziale Elternschaft besteht, wenn Menschen selbst keine Kinder haben, aber Verantwortung für andere Kinder übernehmen und in deren Alltagsleben eine wichtige Rolle spielen (zum Beispiel Pflege- oder Adoptivfamilien, Wohngruppen in Heimen, SOS-Wohn- gemeinschaften). - In der Co-Elternschaft bekommen Menschen mit einer Person ein Kind, mit der sie keine Liebesbeziehung haben. Manchmal kommt auch ein Mensch aus einer Liebesbeziehung als Elternteil hinzu, sodass es nicht nur zwei, sondern drei Co-Elternteile gibt. - Die Herkunftsfamilie ist die Familie, in die man hinein geboren wird. Menschen erleben manchmal Gewalt und Abwertung in ihrer Herkunftsfamilie. Deshalb ist für sie eine Wahlfamilie wichtig. Die Wahlfamilie kann die Wohngemeinschaft, eine Partnerinnen- schaft/Partnerschaft, Freundinnen/Freunde oder eine andere Familie sein. Die Fragestellungen der Großen Anfrage legen einen Familienbegriff der Konstellation Großeltern, Eltern und Kinder zugrunde. Dieses Verständnis bleibt hinter dem dargestellten Familienbegriff der Landesregierung weit zurück. Die statistischen Aufbereitungen des Landes und des Bundes bilden nur einen Ausschnitt des umfassenden Familienbegriffs der Landesregierung ab. 2. Sofern in den Antworten zu den erfragten Sachverhalten keine Angaben für die Jahre 2018 und 2019 gemacht werden, liegen entsprechende Daten beziehungsweise Statistiken oder Erhebungen nicht vor. 3. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass aufgrund der Kreis- gebietsreform im Jahr 2011 die statistische Erhebung des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern angepasst worden ist einschließlich der Abbildung von Kreisdaten. 2",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Familien sind die Keimzelle der Gesellschaft. Familien sichern die Zukunft unseres Landes. Familien, gedacht als Großeltern, Eltern und Kinder, stehen für Versorgungs- und Erziehungsverantwortung. Familien sind unabdingbar für den Zusammenhalt der Generationen. Aus starken Familien wachsen starke Bürger, aus starken Bürgern wachsen starke Gemeinden und daraus ein starkes Land. Kein Staat kann ohne sie existieren. Daher steht die Familie nach Artikel 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Familien stehen heute einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber: bezahlbarer Wohnraum, wohnortnahe Gesundheitsversorgung, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Freizeitmöglichkeiten, vielschichtige Gewalterfahrungen sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gehört jedoch auch die echte Wahlfreiheit für ein Leben als Hausfrau und Mutter, das in den letzten Jahren seitens der Politik zunehmend negativ bewertet wird. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Aber Familienpolitik sollte mehr sein als das. Familienpolitik sollte Kern der gesamten Landespolitik sein. Nur so kann sich Mecklenburg-Vorpommern zu einem wirklich familienfreundlichen Bundesland entwickeln. I. Soziodemographische Datenlage 1. Wie viele Familien leben in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden mit Kindern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der abgefragten Zahlen wird auf den Statistischen Bericht des Statistisches Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg- Vorpommern (Mikrozensus) 2018 - Kennziffer A 153 / 22 Tabelle 8.1 verwiesen. https://www.laiv mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20I%20Bev%C3%- B6lkerungsstand/A153-22/A153%202018%2022.pdf. Hinsichtlich der erbetenen Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wird auf das Kapitel 8 desselben Tabellenwerkes verwiesen. 3",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter allen Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Anteil der Familien in Prozent)? Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgende Statistische Berichte für das Jahr 2017 verwiesen: - Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2017 Teil 1 - Bevölkerung und Haushalte - Kennziffer A 153/21 Tabellenblatt 5.2 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/A- 153-21/A153 2018 21.pdf - Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2017 Teil 2 - Familien - Kennziffer A 153/22 Tabellenblatt 8.1. www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/A- 153-22/A153 2018 22.pdf 3. Wie hat sich der Anteil der Familien mit Kindern unter allen Haushalten von 2000 bis heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, kreisfreien Städten und Anteil der Familien in Prozent)? Mit der Kreisgebietsreform in 2011 ist die statistische Erhebung des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern angepasst worden. Bis zum Jahr 2012 liegen Strukturdaten für das gesamte Land ohne Kreisgliederung vor. Erst ab 2013 erfolgt auch die Abbildung der Kreisdaten. Daten des Jahres 2018 sind bisher nicht verfügbar. 4",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anteil der Familien unter allen Haushalten in Prozent Zeitraum 2000 bis 2012 Mecklenburg-Vorpommern Alle Haushalte Anzahl Familien Anteil Familien in Prozent 2000 820.100 297.600 36,3 2001 828.100 285.100 34,4 2002 829.900 283.400 34,1 2003 820.400 285.300 34,8 2004 814.800 285.700 35,1 2005 833.600 271.800 32,6 2006 845.100 260.900 30,9 2007 856.400 252.200 29,4 2008 855.500 239.200 28,0 2009 857.900 226.600 26,4 2010 853.100 221.700 26,0 2011 850.600 217.200 25,5 2012 855.700 212.100 24,8 Quelle: vgl. Statistische Berichte Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) Teil 1 (für Haushalte) und Teil 2 (für Familien) Kennziffern: A 153/21 und A 153/22 Die Kreisdaten sind erst ab dem Jahr 2013 verfügbar, daher können nur die Jahre 2013 bis 2017 berücksichtigt werden. Auf die Anlage 1 wird verwiesen. 4. Wie viele Kinder (unter 18 Jahren) leben in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der erfragten Daten wird auf folgenden Statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Bevölkerung nach Alter und Geschlecht in Mecklenburg-Vorpommern Teil 1 - Kreisergebnisse 2018; Tabellenblätter 1.1 und 2.1 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/A133K/ A133K 2018 00.pdf 5",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 5. Wie viele Kinder leben jeweils in den einzelnen Familienformen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgenden Statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: - Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2018 Teil 2 - Familien - Kennziffer A 153/22 Tabellenblatt 8.8. und 8.9 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/A153 -22/A153 2018 22.pdf 6. Wie hat sich die Anzahl der Kinder in den einzelnen Familienformen von 2000 bis heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgenden Statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Jahr Statistischer Bericht Link 2000 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2000 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2000 22.pdf 2001 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2001 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2001 22.pdf 2002 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2002 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2002 22.pdf 2003 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2003 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2003 22.pdf 2004 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2004 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2004 22.pdf 6",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Jahr Statistischer Bericht Link 2005 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2005 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2005 22.pdf 2006 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2006 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2006 22.pdf 2007 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2007 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2007 22.pdf 2008 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2008 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2008 22.pdf 2009 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2009 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2009 22.pdf 2010 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2010 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2010 22.pdf 2011 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2011 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2011 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2011 22.pdf 2012 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.laiv-mv.de/static/LAIV/Sta- Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2012 tistisches Amt/Dateien/Publika- Teil 2 Familien Bestell-Nummer: A153 2012 22 tionen/A I Bevölkerungsstand/153- Tabellenblatt 4.1 22/A153 2012 22.pdf 2013 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.destatis.de/GPStatistik/servlet Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2013 s/MCRFileNodeServlet/MVHeft_de Teil 2 - Familien Bestell-Nummer: A153 2013 22 rivate_00001791/A153 2013 22.pdf Tabellenblatt 8.11 2014 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.destatis.de/GPStatistik/servlet Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2014 s/MCRFileNodeServlet/MVHeft_de Teil 2 - Familien; Bestell-Nummer: A153 2014 22 rivate_00001793/A153 2014 22.pdf Tabellenblatt 8.11 7",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr Statistischer Bericht Link 2015 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.destatis.de/GPStatistik/servlets/ Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) MCRFileNodeServlet/MVHeft_deriv 2015 Teil 2 - Familien Bestell-Nummer: A153 ate_00002310/A153_2015_22.pdf 2015 22 Tabellenblatt 8.11 2016 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.destatis.de/GPStatistik/servlets/ Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) MCRFileNodeServlet/MVHeft_deriv 2016 Teil 2 - Familien Bestell-Nummer: A153 ate_00003127/A153_2016_22.pdf 2016 22 Tabellenblatt 8.11 2017 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.destatis.de/GPStatistik/servlets/ Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) MCRFileNodeServlet/MVHeft_deriv 2017 Teil 2 - Familien Kennziffer A153 2017 22 ate_00003968/A153 2017 22.pdf Tabellenblatt 8.11 2018 Bevölkerung, Haushalte und Familien in www.destatis.de/GPStatistik/servlets/ Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) MCRFileNodeServlet/MVHeft_deriv 2018 Teil 2 - Familien Kennziffer A153 2017 22 ate_00003968/A153 2017 22.pdf Tabellenblatt 8.11 7. Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern haben drei oder mehr Kinder? Wie hat sich der prozentuale Anteil im Vergleich zu allen Familien von 2000 bis 2018 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahrgängen der Mütter zwischen 1990 und 2017 sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach absoluten und relativen Zahlen gliedern)? Einleitend wird auf die Ziffern 2 und 3 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. In allen nachfolgenden Statistischen Berichten sind die Strukturdaten des gesamten Landes einschließlich des geforderten prozentualen Anteils von Familien mit mehr als drei Kindern ausgewiesen. Die Kreisdaten enthalten allerdings keine Angaben zu Familien mit mehr als drei Kindern, weil die Zahlenwerte nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ sind. Darüber hinaus ist eine Erhebung nach Geburtsjahrgängen nicht möglich. Der Landesregierung liegt insoweit kein entsprechendes Datenmaterial vor. Auf folgende Statistischen Berichte wird verwiesen: 8",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Jahr Statistischer Bericht Link 2000 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2000 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2000 22.pdf A 153 2000 22 Tabellenblatt 3 2001 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2001 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2001 22.pdf A 153 2001 22 Tabellenblatt 3 2002 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2002 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2002 22.pdf A 153 2002 22 Tabellenblatt 3 2003 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2003 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2003 22.pdf A 153 2003 22 Tabellenblatt 3 2004 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I (Mikrozensus) 2004 Teil 2 Familien Bevölkerungsstand/153-22/A153 2004 22.pdf A 153 2004 22 Tabellenblatt 3 2005 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2005 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2005 22.pdf A 153 2005 22 Tabellenblatt 3 2006 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2006 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2006 22.pdf A 153 2006 22 Tabellenblatt 3 2007 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2007 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2007 22.pdf A 153 2007 22 Tabellenblatt 3 2008 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2008 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2008 22.pdf A 153 2008 22 Tabellenblatt 3 2009 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2009 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2009 22.pdf A 153 2009 22 Tabellenblatt 3 2010 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2010 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2010 22.pdf A 153 2010 22 Tabellenblatt 3 2011 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2011 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2011 22.pdf A 153 2011 22 Tabellenblatt 3 9",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr Statistischer Bericht Link 2012 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2012 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2012 22.pdf A 153 2012 22 Tabellenblatt 3 2013 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2013 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2013 22.pdf A 153 2012 22 Tabellenblatt 1.1.1 2014 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches in Mecklenburg-Vorpommern Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevölke- (Mikrozensus) 2014 Teil 2 Familien rungsstand/153-22/A153 2014 22.pdf A 153 2012 22 Tabellenblatt 1.1.1 2015 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt4.Statisti- in Mecklenburg-Vorpommern sches Amt/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- (Mikrozensus) 2015 Teil 2 Familien kerungsstand/A153-22/A153 2015 22.pdf A 153 2012 22 Tabellenblatt 1.1.1 2016 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Da- in Mecklenburg-Vorpommern teien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/- (Mikrozensus) 2016 Teil 2 Familien A153-22/A153 2016 22.pdf A 153 2016 22 Tabellenblatt 1.1 2017 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Da- in Mecklenburg-Vorpommern teien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/- (Mikrozensus) 2017 Teil 2 Familien A153-22/A153 2017 22.pdf A 153 2011 22 Tabellenblatt 1.1 2018 Bevölkerung, Haushalte und Familien www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Da- in Mecklenburg-Vorpommern teien/Publikationen/A I Bevölkerungsstand/ (Mikrozensus) 2018 Teil 2 Familien A153-22/A153 2018 22.pdf A 153 2011 22 Tabellenblatt 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Alter der Mutter von Frauen mit drei oder mehr Kindern bei der ersten Geburt vor? Hinsichtlich der erfragten Daten wird auf folgende Statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, wobei für das Jahr 2018 zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Daten vorliegen: Für die Jahre 2000 bis 2008 - Natürliche Bevölkerungsbewegung in Mecklenburg-Vorpommern - 2008 Bestell-Nummer A213J 2008 00 - Tabellenblatt 3.12 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Da- teien/Publikationen/A II Natürliche Bevölkerungsbewegung/A 213 J/A213J 2008 00.pdf 10",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Für die Jahre 2009 bis 2018 - Natürliche Bevölkerungsbewegung in Mecklenburg-Vorpommern - 2018 Kennziffer A 213 J 2018 00 - Tabellenblatt 1.11 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikatio- nen/A II Natürliche Bevölkerungsbewegung/A 213 J/A213J 2018 00.pdf 9. Wie viele der Eltern von kinderreichen Familien leben jeweils als Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert und jeweils im Vergleich zu allen Familien in Mecklenburg-Vorpommern mit minderjährigen Kindern)? Unter „kinderreich“ werden Familien mit mindestens drei Kindern verstanden. Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgenden Statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern (Mikrozensus) 2018 - Kennziffer 153/22; Tabellenblatt 1.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/- Publikationen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202018%2022.pdf 10. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich des höchsten Bildungsabschlusses aller Eltern mit Kindern unter 18 Jahren und Eltern mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren in Mecklenburg- Vorpommern? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Eine entsprechende Datenerhebung im Statistischen Amt erfolgt diesbezüglich nicht. 11",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 11. Wie viele Ehepaare haben in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkraft- treten der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen“ 2013 von der Möglichkeit einer assistierten Reproduktion Gebrauch gemacht (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Alter der Mütter sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie viele Kinder wurden im Zeitraum von 2013 bis jetzt nach einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung geboren? Angaben zu den im Zeitraum seit 2013 geborenen Kindern nach erfolgreicher Kinderwunsch- behandlung liegen nicht vor. Für das Jahr 2019 sind die Daten per 30. Juni 2019 erfasst. Folgende Bewilligungen für Kinderwunschbehandlungen wurden erteilt: Landkreise/Jahre 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 gesamt Ludwigslust -Parchim 8 25 19 23 22 25 22 Mecklenburgische 31 48 31 35 21 46 40 Seenplatte Nordwestmecklenburg 28 27 11 10 20 27 23 Landkreis Rostock 56 70 55 46 42 63 43 Vorpommern-Greifswald 20 32 20 21 23 43 46 Vorpommern- Rügen 31 63 50 35 47 43 40 Hansestadt Rostock 44 85 55 52 51 103 62 Landeshauptstadt Schwerin 17 15 10 9 15 7 7 235 365 251 231 241 357 283 1.963 Das Durchschnittsalter der geförderten Frauen und Männer beträgt: Landkreise/Jahre 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Durchschnittsalter Frauen 33 33 32 33 33 34 33 12. Wie viele Kinder in Mecklenburg-Vorpommern leben nicht bei ihren leiblichen Eltern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Landesregierung sind Kinder und Jugendliche bekannt, die einerseits nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im Rahmen von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) und § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und andererseits durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes zur Adoptionsentscheidung nicht bei ihren leiblichen Eltern untergebracht sind. Andere Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten oder sozialen Elternteilen (zum Beispiel Stiefeltern, Großeltern oder Paten) leben, sind der Landesregierung nicht bekannt und werden auch statistisch nicht erfasst. 12",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgende Statistische Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen: Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 2018 Teil 2 - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige sowie Ausgaben und Einnahmen - Kennziffer K5132 2018 00, Tabellen- blatt 1.1 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20- Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202018%2000.pdf Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 2018 Teil 1 - Sonstige Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe - Kennziffer K5131 2018 00, Tabellenblatt 1.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20- V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5131/K5131%202018%2000.pdf 13. Wie viele Kinder wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 1995 bis 2018 zur Adoption freigegeben? Wie viele Kinder wurden adoptiert (bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Zuständigkeit für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern liegt mit den Adoptions- vermittlungsstellen der Jugendämter und dem Kommunalen Sozialverband/Landesjugendamt als Zentrale Adoptionsstelle auf kommunaler Ebene. So wurden die Aufgaben der Zentralen Adoptionsstelle nach § 2 Absatz 1 des Adoptions- vermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 354), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Adoptionsübereinkommens- Ausführungsgesetzes vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, auf das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über- tragen [vergleiche Aufgabenzuordnungsgesetz vom 12. Juli 2010 (GVOB. M-V 2010, S.383)]. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage um Zuarbeit gebeten worden. Es gab und gibt keine einheitliche statistische Erhebung für die vorliegenden Fragestellungen, da die Erfassung dieser Merkmale nicht gesetzlich vorgeschrieben ist; somit sind die von den zuständigen Stellen übersandten Daten nicht vergleichbar. Darüber hinaus haben die Adoptionsvermittlungsstellen verschiedene Ansätze bezüglich der Beantwortung gewählt. Im Weiteren hat die im Jahr 2011 erfolgte Kreisgebietsreform die Ermittlung der abgefragten Zahlen erschwert, da die Adoptionsvermittlungsstellen für die vorangegangenen Zeiträume unterschiedlich organisiert waren. Seit 2009 existiert zudem eine sogenannte „Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock“. 13",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Eine Aufteilung nach Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock ist erst ab 2019 möglich. Für die Zeiträume zuvor gelten die bei der Hansestadt Rostock eingetragenen Zahlen für beide Kommunen. Die Landeshauptstadt Schwerin kann erst ab 2007 Angaben machen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann für die Jahre 1995 bis 2002 auf keine belastbaren Zahlen zurückgreifen und erst ab 2003 vollständige Angaben machen. Diese Erläuterungen vorangestellt, sind die Antworten im Zuge dieser Befassung, soweit die Landkreise und kreisfreien Städte geantwortet haben, in Anlage 2 dargestellt. Dabei sind die für die jetzigen Gebietskörperschaften für 1995 bis 2011 (vor Kreisgebietsreform) ausge- wiesenen Daten bei den zuständigen Stellen abgefragt und sodann von den jetzigen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst worden. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich in den zahlenmäßigen Angaben zu Buch- stabe B (Zahl der adoptierten Kinder) auch Adoptionsverfahren befinden, die aus vertraulichen Geburten, Babyklappen- sowie Findelkindern hervorgegangen sind - wobei es sich in diesen Fallkonstellationen um Kinder handelt, die nicht explizit zur Adoption freigegeben worden sind, da die Einwilligung der leiblichen Eltern, die gesetzlich normiert ist, nicht vorliegt. Im Übrigen wird für den in den Fragen aufgeführten Zeitraum von 2014 bis 2018 auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3092 verwiesen. 14. Wie viele adoptierte Kinder lebten von 1990 bis zum 30. Juni 2017 und ab dem 30. Juni 2017 bis heute in sogenannten Regenbogenfamilien? Für Begriffserklärungen wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage I.13 verwiesen. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage um Zuarbeit gebeten worden. In Ermangelung gesetzlicher Vorgaben für die entsprechende Erfassung und statistische Aufbereitung wurden folgende Angaben gemacht: Die Landeshauptstadt Schwerin kann zur Fragestellung erst ab 2007 Aussagen machen; im Ergebnis fanden ab 2007 keine Vermittlungen statt. In den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim fanden keine Vermittlungen statt. Im Landkreis Vorpommern- Greifswald erfolgt keine dahingehende differenzierte Erfassung. *) Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden <3 Fälle erfasst. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 14",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Im Landkreis Vorpommern-Rügen fanden im Zeitraum 1990 bis 30. Juni 2017 zwei *) Vermittlungen beziehungsweise Stiefkindadoptionen statt und seitdem fünf weitere, (...) . Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock übermittelte folgende Angaben: - Von 1990 bis 2000, 2001 sowie 2003 bis einschließlich 2008 gab es keine Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. *) - In den Jahren 2002, 2009, 2010, 2013, 2016 gab es jeweils (...) Vermittlung(en) im Sinne der Fragestellung. - Im Jahr 2012 gab es vier Vermittlungen, 2014 drei Vermittlungen, 2018 fünf Vermittlungen und per 23. Mai 2019 vier Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. *) - Bis zum 30. Juni 2017 gab es (...) und ab 1. Juli 2017 drei Vermittlungen im Sinne der Fragestellung. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 15. Wie viele Anträge auf Adoption wurden seit der „Ehe für alle“ von Homosexuellen gestellt (bitte aufschlüsseln nach gleichgeschlecht- lichen Partnerschaften, Sukzessivadoptionen, Landkreisen und kreis- freien Städten)? Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage I.13 verwiesen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ermöglicht seit dem 1. Oktober 2017 Personen gleichen Geschlechts, eine zivilrechtliche Ehe einzugehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe beantragen. Die zuständigen Stellen sind im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage mit den Fragen befasst worden. Das statistische Merkmal einer Unterscheidung bei den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften ist gesetzlich nicht normiert; somit kann dazu keine Aussage getroffen werden. 15",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Nachfolgend wurden folgende Daten übermittelt: kreisfreie Städte/Landkreise Gleichgeschlechtliche Sukzessivadoptionen Partnerschaften *) *) Landeshauptstadt Schwerin <3 <3 *) Hansestadt Rostock F<3 - S 10 Ludwigslust-Parchim 4 - *) Mecklenburgische Seenplatte <3 - Nordwestmecklenburg - - Rostock F0 - S3 Vorpommern-Greifswald - - *) *) Vorpommern-Rügen <3 <3 Legende: F = Fremdadoption S = Stiefkindadoption _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personen- bezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 16. Wie viele Ehen wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils geschlossen und geschieden (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land- kreisen und kreisfreien Städten)? Eheschließungen Die Anzahl von Eheschließungen in den Jahren 2008 bis 2011 befindet sich im statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Natürliche Bevölkerungs- bewegung in Mecklenburg-Vorpommern A213J 2016 Tabellenblatt 2.2. www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A II Natürliche Bevölkerungs- bewegung/A 213 J/A213J 2016 00.pdf Zur angefragten Anzahl der Eheschließungen in den Jahren 2012 bis 2017 wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3165 verwiesen. Zur angefragten Anzahl der Eheschließungen nach Kreisen für das Jahr 2018 wird auf den statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Natürliche Bevölke- rungsbewegung A213J 2018 Tabellenblatt 2.2 verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20II%20Nat%C3%- BCrliche%20Bev%C3%B6lkerungsbewegung/A%20213%20J/A213J%202018%2000.pdf 16",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Ehescheidungen Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen in den Jahren 2008 bis 2011 wird auf die statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Gerichtliche Ehe- lösungen in Mecklenburg-Vorpommern A223 verwiesen. Jahr Tabelle Link 2008 7 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2008 00.pdf 2009 7 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2009 00.pdf 2010 7 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2010 00.pdf 2011 7 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- B VI Rechtspflege/A 223/A223 2011 00.pdf Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen in den Jahren 2012 bis 2017 wird die Antwort der Landesregierung zu der Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3165 verwiesen. Zur angefragten Anzahl von Ehescheidungen des Jahres 2018 wird auf den statistischen Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern - Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern A223 verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/B%20VI%20Rechtspfle- ge/A%20223/A223%202018%2000.pdf 17. In wie vielen Fällen von Ehescheidungen ist es zu Sorgerechts- streitigkeiten gekommen? Wie wurde jeweils entschieden (bitte aufschlüsseln nach Erhalt des Sorgerechts, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu dieser Frage werden im Justizministerium zwar Statistiken zu der Anzahl der Scheidungs- verfahren und zu der Anzahl der Sorgerechtsverfahren geführt. Es kann jedoch keine Aussage dazu getroffen werden, bei wie vielen Ehescheidungen es zu Sorgerechtsverfahren gekommen ist. Die elterliche Sorge umfasst mehrere Teilaspekte, nämlich die Personensorge, die Vermögens- sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Über jeden Teilaspekt kann getrennt eine Ent- scheidung getroffen werden, § 1671 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Frage- stellung verhält sich insofern nicht dazu, ob nur Entscheidungen über die elterliche Sorge als Ganzes gemeint sind oder ob auch Entscheidungen zu Teilaspekten von Belang sind. 17",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Bei einer Entscheidung über das Sorgerecht kann die Entscheidung lauten: - das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen - Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil - Aufteilung der Teilaspekte auf beide Eltern - Entzug der elterlichen Sorge als Ganzes und Übertragung auf den Staat - Entzug von Teilaspekten der elterlichen Sorge und Übertragung auf den Staat Der Inhalt einer Entscheidung wird nicht statistisch erfasst. Es müsste insofern jede einzelne Akte der vergangenen zehn Jahre angeschaut werden, der ganz überwiegende Teil befindet sich bereits in den Archiven der Gerichte. Dabei ist zu bedenken, dass für Akten vor der elektro- nischen Erfassung keine Möglichkeit besteht, die Akten herauszufiltern, die Gegenstand der Anfrage sind, da es für die reine Papiererfassung an der notwendigen Verlinkung zwischen der Statistik der Eheverfahren und der der Sorgerechtsstreitigkeiten fehlt. Insofern müsste für die Zeit vor der Einführung der Fachanwendung „forumSTAR“ im Jahr 2018 jede Akte aus beiden Verfahrensarten im Archiv identifiziert, in die Hand genommen und ermittelt werden, ob in dem betreffenden Verfahren tatsächlich die Ehescheidung einschließlich Sorgerechtsverfahren behandelt wurden. Das Ergebnis müsste sodann erfasst und geordnet werden. Für das Jahr 2018 sind 3.098 Scheidungsverfahren und im Jahr 2017 sind 3.097 Scheidungsverfahren bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern anhängig gewesen. Für die acht Jahre davor ist von ähnlichen Fallzahlen auszugehen, sodass für die letzten zehn Jahre mehr als 30.000 Verfahren händisch auszuwerten wären. Die seit der elektronischen Erfassung der Akte mögliche Verlinkung der Statistiken der Eheverfahren mit den Sorgerechtsstreitigkeiten limitiert zwar den Aufwand der Identifizierung dieser in Rede stehenden Verfahren. Gleichwohl ist auch hier eine händische Auswertung der Akten - wie oben dargestellt - unabdingbar. Im Ergebnis wird eingeschätzt, dass für die notwendigen Erhebungen zur Beantwortung dieser Frage über die Dauer von einem bis zwei Jahren pro Amtsgericht eine Arbeitskraft abgestellt werden müsste, bei den größeren Gerichten in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg sogar mindestens zwei Arbeitskräfte, die sich ausschließlich mit der Ermitt- lung der Verfahren, deren Sichtung und der Erfassung der Ergebnisse beschäftigen. Dieser Umfang ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund können die erfragten Informationen auch unter Berücksichtigung des Informationsanliegens einerseits und des mit der Informationsbeschaffung verbundenen Arbeitsaufwandes anderseits nicht mit einem zumutbaren Aufwand in Erfahrung gebracht werden. 18. Wie viele Kinder verblieben jeweils bei der Mutter und beim Vater (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Angaben oder Statistiken vor, da die Inhalte der Entscheidungen nicht erfasst werden, sondern lediglich die Art des Verfahrensabschlusses und auch keine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt. 18",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Auch für die Beantwortung dieser Frage müsste jede einzelne Akte aus dem Archiv geholt und - wie in der Stellungnahme zu Frage I.17 dargestellt - behandelt werden, wobei die Verfahren auszuscheiden wären, bei denen das Sorgerecht entzogen und auf den Staat übertragen wurde. Auch der Aufwand zur Beantwortung dieser Frage ist von seinem Umfang her mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen, sodass auch hier die erfragten Informationen nicht mit einem zumutbaren Aufwand in Erfahrung gebracht werden können. 19. Wie viele Familien haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Migrationshintergrund (bitte für den Zeitraum seit 1990 aufschlüsseln nach Elternteil, Herkunftsland, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 20. Wie viele der Familien mit drei oder mehr Kindern haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Migrationshintergrund (bitte für den Zeitraum seit 1990 aufschlüsseln nach Herkunftsland, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu I.19 und I.20 Das Land verfügt über keine eigenen Daten zur Beantwortung der Fragen 19 und 20. Das Statistische Bundesamt hat aus den Ergebnissen des Mikrozensus für die Jahre 2011 bis 2017 die Daten in folgender Tabelle bereitgestellt. Dabei ist zu beachten, dass ein Prozent der Bevölkerung als Stichprobe befragt wird, die daraus ermittelten Werte auf die Gesamt- bevölkerung hochgerechnet und dann auf Tausend gerundet ausgewiesen werden, um nicht den Anschein von Scheingenauigkeit zu erwecken. Ebenso werden Zahlenwerte unter 5.000 nicht ausgewiesen, weil diese Werte statistisch nicht valide wären. Familien in Privathaushalten mit Migrationshintergrund und ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) in Mecklenburg-Vorpommern* zusammen 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder 2011 13.000 7.000 / / 2012 11.000 6.000 / / 2013 13.000 6.000 / / 2014 12.000 7.000 / / 2015 14.000 7.000 5.000 / 2016 17.000 9.000 5.000 / 2017 18.000 8.000 6.000 / * Eine Familie/Lebensform hat einen Migrationshintergrund, wenn mindestens eine Person der Familie/Lebensform (nicht jedoch die ledigen Kinder) einen Migrationshintergrund besitzt. Sie hat einen Migrationshintergrund, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staats- angehörigkeit durch Einbürgerung erhielt oder Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler ist, unabhängig davon, ob die Person zugewandert ist oder in Deutschland geboren wurde. Im Übrigen wird auf die Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder verwiesen (http://www.integrationsmonitoring-laender.de/berichte) 19",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode II. Wirtschaftliche und soziale Situation der Familien 1. In wie vielen Familien sind beide Elternteile erwerbstätig (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können den nach- folgenden statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Die Aufstellung umfasst die Jahre ab 2013 bis 2018, entsprechend der Verfügbarkeit von Kreisdaten. Jahr Tabelle Link 2013 8.6 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- A I Bevölkerungsstand/153-22/A153 2013 22.pdf 2014 8.6 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches Amt/Dateien/Publikationen/- A I Bevölkerungsstand/153-22/A153 2014 22.pdf 2015 8.6 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt4.Statistisches Amt/Dateien/Publika- tionen/A I Bevölkerungsstand/A153-22/A153 2015 22.pdf 2016 8.6 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- kerungsstand/A153-22/A153 2016 22.pdf 2017 8.6 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A I Bevöl- kerungsstand/A153-22/A153 2017 22.pdf 2018 8.6 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/- A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202018%- 2022.pdf 2. Wie gliedert sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit zwei oder mehr Kindern im Vergleich zu kinderlosen Ehen und Eltern mit einem Kind (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Daten sind den nachfolgend genannten Tabellen der Statistischen Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Bevölkerung, Haushalte und Familien in Mecklenburg- Vorpommern (Mikrozensus)“ zu entnehmen und unter den genannten Links online abrufbar. Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 20",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Jahr Tabelle Link 2000 4.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/ A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202000%2022.pdf 2001 4.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202001%2022.pdf 2002 4.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202002%2022.pdf 2003 4.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202003%2022.pdf 2004 4.2 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202004%2022.pdf 2005 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202005%2022.pdf 2006 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202006%2022.pdf 2007 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202007%2022.pdf 2008 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202008%2022.pdf 2009 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202009%2022.pdf 2010 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202010%2022.pdf 2011 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202011%2022.pdf 2012 4.2; 6.5 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202012%2022.pdf 2013 1.2; 2.2; https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- 8.6 tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202013%2022.pdf 2014 1.2; 2.2; https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- 8.6 tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/153-22/A153%202014%2022.pdf 2015 1.2; 2.2; https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Abt4.Statistisches%20Amt/Dateien/Publika- 8.6 tionen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202015%2022.pdf 2016 1.2; 2.2; https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20I%20 8.6 Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202016%2022.pdf 2017 1.2; 2.2; https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20I%20 8.6 Bev%C3%B6lkerungsstand/A153-22/A153%202017%2022.pdf Anmerkungen: Für die Jahre 2000 bis 2004 beinhaltet jeweils Tabelle 7.1 zusätzlich eine lange Datenreihe. Für die Jahre 2000 bis 2012 werden Kreise und kreisfreie Städte nicht gesondert aufgeführt. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. 21",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wie hoch ist die Frauenerwerbsquote in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten sowie im Vergleich mit den direkten Nachbarbundes- ländern? Wie hat sich die Frauenerwerbsquote in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Angaben zur Entwicklung der Frauenerwerbsquote in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren können unter folgendem Link aufgerufen werden (A623 Erwerbstätigkeit - in Tabelle 4.3 für die Jahre 2008 bis 2012 beziehungsweise in Tabelle 2.2 für die Jahre 2013 bis 2017): https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesamtwirtschaft-&-Umwelt/Erwerbst% C3%A4tigkeit Die Angaben zur Frauenerwerbsquote in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2009 und die Jahre 2011 bis 2017 können unter folgendem Link aufgerufen werden (Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung - Fachserie 1 Reihe 4.1 - 2017, Tabelle 4.10): https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/_inhalt.html#sprg 229398 Die Angaben zum Jahr 2010 können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEHeft_heft_00071801 Die Angaben zum Jahr 2018 können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20VI%20Erwerbst% C3%A4tigkeit/A%20623/A623%202018%2000.pdf. Außerdem liegt die Ausgabe 2018 der Fachserie 1 Reihe 4.1 Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung des Statistischen Bundesamtes vor: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Publikationen/Do wnloads-Erwerbstaetigkeit/erwerbsbeteiligung-bevoelkung-2010410187004.html 4. Wie hoch ist das Pro-Kopf-Einkommen bei Familien und kinderlosen Alleinlebenden und Ehepaaren in Mecklenburg-Vorpommern und im bundesweiten Vergleich? Wie hat es sich im Zeitraum von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte auf- schlüsseln nach 1-Kind-Familien, 2-Kind-Familien, 3-Kind-Familien und Mehr-Kind-Familien)? Die abgefragten Daten werden über eine Sonderauswertung des Mikrozensus erfasst. Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeits- markt in Deutschland. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. 22",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Den Mikrozensus gibt es im früheren Bundesgebiet bereits seit 1957 und in den neuen Ländern (einschließlich Berlin-Ost) seit 1991. Insoweit erfolgt die Darstellung der abgefragten Daten ab dem Jahr 1991. Für Mehr-Kind-Familien gibt es keine gesonderte statistische Erfassung. Mehr- Kind-Familien werden unter der Statistik der 3-Kind-Familien mitberücksichtigt. Der Mikrozensus erhebt die Daten nach dem traditionellen Familienkonzept, die Daten sind zur besseren Vergleichbarkeit umgerechnet auf das Konzept Familien und Lebensformen. Für 1991 bis 1995 sind keine spitzen Nettoeinkommenswerte zur Berechnung vorhanden. Zur Berechnung der durchschnittlichen Personenzahl wird die Haushaltsgröße betrachtet, es können neben Personen in Familien und Paaren weitere Personen im Haushalt leben. Die Einkommensklassen wurden für die Jahre vor 2001 von Deutscher Mark zu Euro umge- rechnet. Von 1991 bis 1995 ist kein Ausweis des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch kein spitzer Wert für das Haushaltsnettoeinkommen im Datenmaterial des Mikrozensus zu Verfügung steht. Die Daten sind als Anlage 3 beigefügt. 5. Wie viel Einkommen benötigt eine Familie durchschnittlich in einem Kalendermonat, um nicht unterhalb der Armutsgrenze zu leben (bitte aufschlüsseln nach Familien mit einem Kind, mit zwei sowie mit drei oder mehr Kindern)? Für die Ermittlung der Armutsgrenze, beziehungsweise der Armutsgefährdungsschwelle wird als Grenzwert 60 Prozent des Medians der berechneten Äquivalenzeinkommen der Bevölke- rung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung herangezogen. Angaben zur Höhe der Armutsgefährdungsschwelle in absoluten Euro-Beträgen für Familien in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind in Tabelle 3 des Statistischen Berichts A153S im Statistikportal des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20I%20Bev%C3%- B6lkerungsstand/A153S/A153S%202018%2000.pdf einsehbar. Angaben zur Höhe der Armutsgefährdungsschwelle in absoluten Euro-Beträgen für Familien in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 und 2018 sind in der Anlage 4 Tabelle zu entnehmen. 23",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6. Wie viele Familien leben in Mecklenburg-Vorpommern unterhalb der Armutsgrenze bzw. der Armutsgefährdungsgrenze (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln nach Anzahl der Familien, Anzahl der Kinder, Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Über die Anzahl von Familien unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegen der Landes- regierung keine Daten vor. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern weist lediglich Angaben zu Armutsgefährdungsquoten aus. Diese definieren den Anteil an Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Armutsgefährdungsquoten werden aus dem Mikrozensus, einer ein Prozent der Gesamt- bevölkerung repräsentierenden Zufallsstichprobe, berechnet und liegen bis zur Ebene der Länder vor. Eine weitergehende Aufschlüsselung auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt nicht. Die Armutsgefährdungsquoten von Familien in Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum von 2012 bis 2017 sind in Tabelle 2 der Statistischen Berichte A153S im Statistikportal des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/static/- LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A153S/A153S %202017%2000.xls einsehbar. Die entsprechenden Daten für die Jahre 2009 bis 2011 unter https://www.laiv-mv.de/static/- LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/A%20I%20Bev%C3%B6lkerungsstand/A 153S/A153S%202012%2000.xls. 7. Wie hoch sind die durchschnittlichen Wohnkosten für Mietwohnungen für Familien pro Kalendermonat (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Familien mit einem Kind, zwei, drei und mehr Kindern für die letzten 20 Jahre)? Die erfragten Informationen sind nicht Gegenstand bestehender Statistikpflichten. Verfügbar sind lediglich Informationen der im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) organisierten Mitgliedsunternehmen. Insgesamt bewirtschaften die im VNW organi- sierten Wohnungsunternehmen (Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften) annähernd 60 Prozent des Mietwohnungsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern. Die durchschnittlichen Wohnkosten (Bruttowarmmiete pro Quadratmeter Wohnfläche) für Mietwohnungen, der im VNW organisierten Mitgliedsunternehmen, sind in der Anlage Nr. 5 Tabelle, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Landesregierung liegen jedoch keine weiteren Informationen vor, die es ermöglichen, die durchschnittlichen Wohnkosten für Mietwohnungen nach Familien mit einem Kind, zwei, drei und mehr Kindern für die letzten 20 Jahre aufzuschlüsseln beziehungsweise zu berechnen. 24",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 8. Wie viele Familien haben Wohngeld beantragt? Wie viele Familien erhalten Wohngeld (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Familien mit einem, zwei oder mehreren Kindern für die letzten zehn Jahre)? Zu den Antragstellungen von Wohngeld durch Familien liegen der Landesregierung keine Angaben oder Statistiken vor, da in Bezug auf Antragstellungen lediglich die Art des Antrages ohne weitere Inhalte erfasst wird. Es müsste insofern jede einzelne Akte der vergangenen zehn Jahre durch die 109 Wohngeldbehörden des Landes gesichtet werden. Das Ergebnis müsste sodann erfasst und geordnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass für die Wohngeldakten keine Möglichkeit besteht, die Akten herauszufiltern, die Gegenstand der Anfrage sind. Dieser Umfang ist mit den vorhandenen Ressourcen in den Kommunalverwaltungen nicht zu bewältigen. Eine vollständige Erfassung wäre zudem nicht möglich, da Wohngeldakten zu abgelehnten Anträgen nur zwei Jahre aufzubewahren sind, wenn kein vorheriger Leistungs- bezug bestand. Die erfragten Daten zu den Wohngeld beziehenden Familien in reinen Wohngeldhaushalten sind in den Tabellen in Anlage 6 ausgewiesen. Bis einschließlich des Jahres 2012 handelt es sich dabei konkret um Haushalte mit zu berücksichtigten Haushaltsmitgliedern, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Kindergeldgesetz geleistet wurde. Ab dem Jahr 2013 sind Haushalte mit zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, statistisch erfasst. In den Jahren 2009 und 2016 gab es Leistungsverbesserungen im Wohngeld, durch die sich die Zahl der Anspruchsberechtigten jeweils erhöht hat. 9. Wie viele Familien, in denen die Eltern berufstätig sind, erhalten entweder wegen Teilzeitbeschäftigung oder wegen prekärer Beschäfti- gung Hilfen zum Lebensunterhalt (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Familien mit einem, zwei oder mehreren Kindern für die letzten zehn Jahre)? Auf die einführenden Bemerkungen zur amtlichen Statistik in Frage I.9 wird verwiesen. Angaben über die Anzahl der Kinder in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft werden nicht statistisch erhoben, sodass diese Differenzierung nicht möglich ist. Dies vorangestellt liegen für die vergangenen zehn Jahre (2008 bis 2017) für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte folgende statistische Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit Minderjährigen nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buch Sozial- gesetzbuch (ohne Angaben über mögliche Berufstätigkeit) vor: 25",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Hansestadt Rostock 5 13 16 15 18 19 23 32 23 29 Landeshauptstadt Schwerin 4 7 9 15 21 20 23 19 23 10 Mecklenburgische Seenplatte 14 18 25 22 21 27 28 21 11 12 Landkreis Rostock 4 3 3 5 9 13 13 8 9 7 *) *) Vorpommern-Rügen <3 <3 7 9 12 15 16 17 15 15 Nordwestmecklenburg 14 10 10 11 15 21 22 23 23 18 Vorpommern-Greifswald 8 13 14 11 10 13 13 15 13 12 Ludwigslust-Parchim 8 7 10 11 9 14 13 12 10 7 Mecklenburg-Vorpommern 59 72 94 99 115 142 151 147 127 110 gesamt Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Berechnungen des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. Die Daten vor dem Jahr 2012 wurden zur besseren Übersicht nach den jeweiligen Bevölke- rungszahlen der ursprünglichen Landkreise und kreisfreien Städte auf die Strukturen des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V vom 12. Juli 2010) umgerechnet. 10. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebens- unterhalt bekommen? Wie hat dieser sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Ausgehend von der in Frage II.9 angegebenen Gesamtanzahl der Bedarfsgemeinschaften ergeben sich für die vorgenannten Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen folgenden prozentuale Anteile: 26",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Unabhängig von der Anzahl der Kinder wird auf die meisten Kindergeldempfänger jedoch zutreffen, dass die Bedeutung der Kindergeldzahlung mit abnehmendem Gesamteinkommen steigt. 15. Wie viele kinderreiche Familien erhalten aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)? Wie hat sich die Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Unter „kinderreich“ werden Familien mit mindestens drei Kindern verstanden. Weiterhin ist zu beachten, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Auswertungen zu „Familien“ nicht möglich sind. Angaben zu kinderreichen Familien mit aufstockenden Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch werden vom Statistischen Amt nicht erhoben. Die Gewährung von Grundsicherungsleistungen an leistungsberechtigte Personen erfolgt auf der Basis von Bedarfsgemeinschaften. Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden. Bestand Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr Kindern (Jahresdurchschnitt) Schwerin, Landeshauptstadt Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern-Greifswald Rostock, Hansestadt Landkreis Rostock Vorpommern-Rügen Nordwestmecklenburg Ludwigslust-Parchim Region 2009 460 295 741 486 549 385 768 500 2010 483 307 738 463 537 384 724 481 2011 493 312 710 449 523 357 709 431 2012 516 311 732 441 X 354 732 437 2013 545 312 759 453 533 351 758 447 2014 576 320 751 464 571 343 780 463 2015 612 339 778 478 586 351 786 483 2016 652 397 823 507 631 364 795 500 2017 661 467 873 520 637 378 802 504 2018 669 489 846 489 618 384 762 500 Quelle: Bundesagentur für Arbeit X Angabe nicht möglich, Daten liegen für mehr als zwei Monate nicht vor, Bildung eines Jahresdurschnitts nicht möglich 30",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 16. Für wie viele dieser Familien sind Leistungen nach dem SGB II alleinige Einkommensquelle? Wie hat sich die Anzahl der Familien in den letzten zehn Jahren ent- wickelt, für die die Leistungen des SGB II die einzige Einnahmequelle darstellen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Unter „kinderreich“ werden Familien mit mindestens drei Kindern gefasst. Weiterhin ist zu beachten, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Auswertungen zu „Familien“ nicht möglich sind. Die Gewährung von Grundsicherungsleistungen an leistungs- berechtigte Personen erfolgt auf der Basis von Bedarfsgemeinschaften. Jedoch ist zu erwarten, dass die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft im Regelfall der „Familie“ entspricht. Eine Auswertung zu Bedarfsgemeinschaften, deren alleinige Einkommensquelle Grundsiche- rungsleistungen sind, würde alle Bedarfsgemeinschaften ausschließen, die Kindergeld, Unter- haltszahlungen oder andere Sozialleistungen als Einkommensquelle haben. Daher wurden kinderreiche Bedarfsgemeinschaften ausgewertet, die kein Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit haben. Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden. Bestand Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr Kindern ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Jahresdurchschnitt) Vorpommern-Rügen Nordwestmecklenburg Vorpommern-Greifswald Ludwigslust-Parchim Rostock, Hansestadt Landkreis Rostock Schwerin, Mecklenburgische Region Landeshauptstadt Seenplatte 2009 309 195 500 297 352 232 492 313 2010 324 200 501 290 344 225 465 304 2011 314 198 469 276 325 212 453 252 2012 311 202 474 266 X 205 451 250 2013 326 204 480 262 337 206 468 253 2014 348 210 481 271 358 207 489 264 2015 368 225 498 286 362 213 497 289 2016 396 282 535 311 415 223 507 309 2017 410 339 585 317 421 235 504 313 2018 414 347 565 303 409 244 487 335 Quelle: Bundesagentur für Arbeit X Angabe nicht möglich, Daten liegen für mehr als zwei Monate nicht vor, Bildung eines Jahresdurschnitts nicht möglich 31",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 17. Wie hat sich die finanzielle und steuerliche Belastung von Familien mit einem, zwei oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren ent- wickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für die Darstellung der Entwicklung der finanziellen Belastung von Familien liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die finanzielle Belastung von Familien ist von den jewei- ligen individuellen Lebensumständen wie Haushaltseinkommen, vorhandenem Vermögen, Anzahl der Haushaltsmitglieder, Höhe von Sozialleistungen und letztlich vor allem auch davon abhängig, wie viele finanzielle Mittel eine Familie bereit und in der Lage ist, für bestimmte Güter und Leistungen auszugeben. Eine solche Statistik liegt der Landesregierung nicht vor und kann aufgrund der Komplexität auch nicht erstellt werden. Ein Teilbereich der finanziellen Belastung stellt die steuerliche Belastung dar. Auch hierzu liegen der Landesregierung die erfragten Daten nicht vor. Die steuerliche Belastung ist vor allem abhängig vom Einkommen, vom Konsum und vom Vermögen der Familien. Die Belastung kann daher auch durch Verkehrssteuern (wie zum Beispiel Umsatzsteuer, Grund- erwerbsteuer, Versicherungssteuer), durch Verbrauchsteuern (wie beispielsweise Branntwein- steuer, Stromsteuer, Tabaksteuer) sowie durch Ertragsteuern (zum Beispiel Lohnsteuer, Einkommensteuer) und Substanzsteuern (beispielsweise Grundsteuer) eintreten. Daher ist eine exakte Benennung der steuerlichen Belastung von Familien mit einem, zwei oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren nicht möglich. Auch eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich, da die Steuern nicht derart differenziert erhoben werden: Für eine einzige Person kann beispielsweise die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das für sein Unternehmen zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen sein, die individuelle Einkommensteuer wird jedoch beim Wohnsitzfinanzamt erhoben, die Umsatzsteuer bei den Betriebsstättenfinanzämtern der leistenden Unternehmen, die Kraftfahr- zeugsteuer vom Bund, die Hundesteuer von der Wohnsitzkommune, die Vergnügungssteuer von der für den Veranstalter zuständigen Kommune je nach Ort der Veranstaltung. Insbesondere bei der Einkommensbesteuerung erfolgt jedoch eine starke Entlastung von Familien, insbesondere von Familien mit Kindern. Dabei wird eine sachgerechte steuerliche Verschonung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt (siehe Entscheidungen mit den Aktenzeichen 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, 1 BvL 72/86 und 2 BvL 14/91, jeweils abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/) Ab dem Veranlagungszeitraum 1996 wurde der Grundfreibetrag erhöht. Ebenfalls ab dem Jahr 1996 wurde das System des Familienlastenausgleichs durch den neuen Familienleistungs- ausgleich im § 31 Einkommensteuergesetz abgelöst. In diesem Zusammenhang wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, dass bei künftigen Erhöhungen des Kinderfreibetrages das Kindergeld entsprechend zu erhöhen ist. Im Steuerrecht gibt es neben den genannten Freibeträgen weitere Vorschriften, die die Aufwendungen eines Kindes zum Beispiel für die Betreuung oder die Ausbildung steuermindernd berücksichtigen. Zur Darstellung der Entwicklung der steuerlichen Entlastungen wird im Folgenden auf die jeweiligen steuerlichen Vorschriften eingegangen. Sofern es möglich war, wurden diese um tabellarische Angaben im Sinne der Fragestellung ergänzt. 32",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 I. Familienleistungsausgleich, Kinderfreibeträge; §§ 31, 32 Einkommensteuergesetz 1. Regelungsinhalt: Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes wird gemäß § 31 Satz 1 Einkommensteuergesetz durch die Inanspruchnahme von Freibeträgen für Kinder nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz oder durch Kindergeld bewirkt. 2. Entwicklung: Das jetzige System des Familienleistungsausgleichs gilt ab dem Veranlagungszeitraum 1996. Es wurde mit dem Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 unter Aufgabe des früheren dualen Kinderlastenausgleichs als neue Vorschrift zur steuerlichen Berücksichtigung der geminderten Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern eingeführt. Mit dem Familienförderungsgesetz vom 22. Dezember 1999 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2000 der steuerliche Einkommensbetrag eines Kindes (Existenzminimum) um den Betreuungsbedarf erweitert. Mit dem Familienförderungsgesetz vom 16. August 2001 wurde der steuerlich freigestellte Einkommensbetrag eines Kindes mit Wirkung zum 1. Januar 2002 um den Bedarf für Erziehung und Ausbildung erweitert. Freigestellt ist damit ab 2002 ein Einkommensbetrag, der das sogenannte sächliche Existenzminimum und die Bedarfsbeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung umfasst. Die Verrechnung mit dem Kindergeld wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2004 mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 auf den Anspruch auf Kindergeld umgestellt. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 wurde das Jahresprinzip des Familienleistungsausgleichs herausgestellt. Tabelle über die Höhe der Kinderfreibeträge: Jahre Summe je Kind Betreuungsfreibetrag Kinderfreibetrag (für Eltern) in Euro (je Elternteil) in Euro (je Elternteil) in Euro 1997 bis 1999 3.534 - - 2000 bis 2001 5.080 774 - 2002 bis 2007 5.808 1.080 1.824 2008 5.808 1.080 1.824 2009 6.024 1.080 1.932 2010 bis 2013 7.008 1.320 2.184 2014 7.008 1.320 2.184 2015 7.152 1.320 2.256 2016 7.248 1.320 2.304 2017 7.356 1.320 2.358 2018 7.428 1.320 2.394 2019 7.620 1.320 2.490 2020 7.812 1.320 2.586 33",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird gemäß § 31 Einkommensteuergesetz entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 Einkommen- steuergesetz oder durch das Kindergeld bewirkt. Im Rahmen der Veranlagung findet somit durch das Finanzamt eine Günstigerprüfung statt. Ergibt sich bei der Vergleichsrechnung, dass die Kinderfreibeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen sind, so ist nach § 2 Absatz 6 Satz 3 Ein- kommensteuergesetz das gewährte Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzuzu- rechnen. Derzeit sind ab einem Grenzsteuersatz von 31,3 % die Freibeträge günstiger. Diese erforder- lichen Grenzsteuersätze werden bei verheirateten Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 66.000 Euro und bei Alleinstehenden bei Anwendung der Grundtabelle ab einem zu versteuernden Einkommen von circa 33.000 Euro erreicht. Der Prüfung ist stets das zu versteuernde Einkommen zugrunde zu legen. Die Günstigerprüfung ist bei Eltern mit mehreren Kindern für jedes Kind einzeln durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte günstiger wäre. Die Reihenfolge der Kinder bestimmt sich dabei nach dem Alter. Erstes Kind ist somit stets das älteste Kind. Tabelle über die Höhe des Kindergeldes: Das Kindergeld beträgt gemäß §§ 62 ff. Einkommensteuergesetz pro Monat je Kind in Euro Jahre 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. und weitere Kinder 1998 112 112 153 179 1999 128 128 153 179 2000 bis 2001 138 138 153 179 2002 bis 2008 154 154 154 179 2009 164 164 170 195 2010 bis 2014 184 184 190 215 2015 188 188 194 219 2016 190 190 196 221 2017 192 192 198 223 2018 194 194 200 225 ab 01.07.2019 204 204 210 235 34",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 II. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen; § 33a Einkommensteuergesetz 1. Regelungsinhalt: § 33a Einkommensteuergesetz enthält zwei auf Antrag zu gewährende Abzugstatbestände, die typisierend die Zwangsläufigkeit unterstellen und abschließender Natur sind: - Steuerermäßigung für Unterhalt und Berufsausbildung (§ 33a Absatz 1 Einkommen- steuergesetz); diese betrifft Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung - Sonderbedarfsfreibetrag (§ 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz); dieser regelt den zusätz- lich zu den Kinderfreibeträgen/Kindergeld gewährten Abzug von Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung eines volljährigen, in Berufsausbildung befindlichen Kindes. 2. Entwicklung: § 33a Einkommensteuergesetz ist durch das Steuerneuordnungsgesetz vom 16. Dezember 1954 eingeführt worden. Zuletzt erfolgten Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungs- gesetz (AmtshilfeRLUmsG). Durch das Einkommensteuergesetz 1955 wurde der Freibetrag wegen auswärtiger Unter- bringung des Kindes eingeführt. An Stelle dieses bis zum Veranlagungszeitraum 1976 mög- lichen Abzugs wurden durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 die Ausbildungsfreibeträge eingeführt, die bis zum Veranlagungszeitraum 2001 neben dem Kindergeld bzw. neben dem Kinderfreibetrag abgezogen werden konnten. Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, kam ein Ausbildungsfreibetrag nur in Betracht, wenn es auswärts untergebracht war. Dieser betrug dann 1.800 DM. Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, belief sich der Freibetrag auf 2.400 DM, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen untergebracht waren und auf 4.200 DM, wenn sie auswärtig untergebracht waren. Mit dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung wird nach § 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz nunmehr nur noch der Sonderbedarf des Kindes bei auswärtiger Unterbringung während der Ausbildung in Höhe von 924 Euro berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dieser Regelung ist zu sehen, dass im Veranlagungszeitraum 2001 nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz neben dem Kinderfreibetrag ein Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahren abgezogen werden konnte, während ab dem Veranlagungs- zeitraum 2002 für alle Kinder neben den Kinderfreibeträgen Freibeträge für Betreuung und Erziehung von 2.160 Euro, ab dem Veranlagungszeitraum 2010 von 2.640 Euro je Kind abgezogen werden können. Mit Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. Januar 2011 wurde dem Wegfall der Einkommensprüfung beim Kindergeld Rechnung getragen, indem durch Streichung des bisherigen § 33a Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz auch die Minderung des Ausbildungsfreibetrages bei eigenen Einkünften des auszubildenden Kindes abgeschafft wurde. 35",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode III. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; § 24b Einkommensteuergesetz: 1. Regelungsinhalt: § 24b Einkommensteuergesetz wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 neu eingefügt und ersetzt den im selbigen Gesetz abgeschafften Haushalts- freibetrag. Der Haushaltsfreibetrag war ein Freibetrag für Steuerpflichtige, die kein Anrecht auf das Splittingverfahren hatten und bei denen auch keine getrennte Veranlagung durchgeführt wurde (unverheiratete Steuerpflichtige), wenn ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt wurde. Dieser betrug zuletzt 2.340 Euro. Der Haushaltsfreibetrag nach § 32 Absatz 7 Einkommensteuergesetz war letztmals im Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. Durch das Vorziehen der Steuertarifsenkung von 2005 auf 2004 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist der Haushaltsfreibetrag bereits ein Jahr früher als geplant im Veranlagungszeitraum 2004 entfallen. Als Ausgleich wurde eine zeitlich unbegrenzte Anschlussregelung in § 24b Einkommensteuergesetz verabschiedet. Die Regelungen des § 24b Einkommensteuergesetz wurden rückwirkend zum 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 neu gefasst. Die Zielsetzung der Norm soll hiermit genauer als mit dem zunächst verabschiedeten Gesetzeswortlaut erreicht werden. Ziel des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist, die höheren Kosten für die eigene Lebens- bzw. Haushaltsführung der sogenannten „echten“ Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich und finanziell zum Haushalt beiträgt. § 24b Einkommensteuergesetz soll aus verfassungsrechtlichen Gründen gewährleisten, dass Lebensgemeinschaften ähnlich einer Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in unzulässiger Weise gegenüber Ehepaaren oder Lebens- partnern begünstigt beziehungsweise Ehepaare oder Lebenspartner benachteiligt werden. Denn der Aufwand der Eltern für den Unterhalt in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung wird zusätzlich zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und unabhängig vom Familienstand durch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder und als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag fließt nicht in die Vergleichsberechnung zwischen Kindergeld und Steuerentlastung durch Kinderfreibeträge ein. Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde im Juli 2015 verabschiedet. Dieses sieht - rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2015 - eine Änderung des § 24b Einkommensteuergesetz vor. Im Wesentlichen staffelt sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nunmehr nach der Anzahl der Kinder. Der Betrag für das erste Kind ist im Entlastungsgrundbetrag von nunmehr 1.908 Euro (bis zum Veranlagungszeitraum 2014: 1.308 Euro) enthalten. Zusätzlich wird für das zweite und jedes weitere Kind ein Entlastungserhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro berücksichtigt. 2. Entwicklung: Jahre Entlastungsbetrag für Alleinerziehende pro Jahr in Euro 1990 - 2001 2.871 2002 - 2003 2.340 2004 - 2014 1.308 ab 2015 1.908 36",
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"number": 37,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 IV. Kinderbetreuungskosten; § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG: 1. Entwicklung: Durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen wurde § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2009 aufgehoben. Für die Veranlagungszeiträume 2009 bis 2011 war die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungs- kosten nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 und 8 Einkommensteuergesetz alte Fassung einheitlich in § 9c Einkommensteuergesetz alte Fassung geregelt. Änderungen in Bezug auf die Abzugshöhe und die Abzugsvoraussetzungen ergaben sich dadurch nicht. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 wurde § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz (wieder) in das Gesetz eingefügt. Kinderbetreuungskosten sind seither wiederum nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz zu berücksichtigen. 2. Regelungsinhalt Auf der Rechtsfolgenseite sieht § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz vor, dass die Aufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, jedoch nur in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen und höchstens 4.000 Euro je Kind. Nicht begünstigt sind nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz Aufwendungen für Unterricht. Weiterhin sind Aufwendungen für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten nicht begünstigt. Hiervon umfasst sind beispielsweise Aufwendungen für Musikunterricht oder Computerkurse, nicht aber Beiträge für eine Kindertagesstätte, wenn anlässlich der Betreuung in der Kindertagesstätte die spielerische und nicht unterrichtsbezogene Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen erfolgt. Schließlich können auch Aufwendungen für sportliche und andere Freizeitbestätigungen nicht abgezogen werden. Das sind zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen. Entwicklungen über die steuerliche Auswirkung der Kinderbetreuungskosten liegen der Landesregierung mangels statistischer Daten nicht vor. V. Schulgeld; § 10 Absatz 1 Nummer 9 Einkommensteuergesetz: 1. Entwicklung: Die Finanzverwaltung hatte es früher zugelassen, einen Teil des an Privatschulen zu entrich- tenden Schulgeldes als Spende nach § 10b Einkommensteuergesetz abzuziehen. Die Recht- sprechung war dem jedoch nicht gefolgt, weil die von der Schule erbrachte Gegenleistung einer Qualifizierung des Schulgeldes als Spende entgegensteht und das einheitliche Leistungsentgelt nicht aufgeteilt werden kann. Aufgrund dessen wurde durch das Kultur- und Stiftungs- förderungsgesetz vom 13. Dezember 1990 ein Sonderausgabenabzug in § 10 Einkommen- steuergesetz mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1991 neu geschaffen. Redaktionelle Änderungen der Norm erfolgten durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 und das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 erfolgte eine Anpassung an die europarechtlichen Anforderungen. 2. Regelungsinhalt: Schulbeiträge können gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 9 Einkommenssteuergesetz derzeit bis zu 30 Prozent, höchsten bis zu 5.000 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden. 37",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode VI. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung; § 10 Absatz 1 Nummer 7 Einkommen- steuergesetz: 1. Regelungsinhalt: Diese Vorschrift ermöglicht - beschränkt auf einen Höchstbetrag - den Abzug von Aufwen- dungen für die eigene Berufsausbildung. Problematisch ist insbesondere das Verhältnis zum Werbungskostenabzug, der wegen der fehlenden betragsmäßigen Begrenzung und der Möglichkeit des Verlustvortrags in vielen Fällen günstiger ist. 2. Entwicklung: Der Abzugstatbestand wurde durch das Steueränderungsgesetz 1968 vom 20. Februar 1969 ab dem Veranlagungszeitraum 1969 mit einem Höchstbetrag von 900 DM (bei auswärtiger Unterbringung 1.200 DM) geschaffen und durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 überführt. Durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 wurde die Regelung unter Verdoppelung der Höchstbeträge auf 1.800 DM beziehungsweise 2.400 DM neu gefasst. Das Abgabenordnung-Änderungsgesetz vom 21. Juli 2004 bewirkte eine noch- malige Neufassung unter Anhebung des Höchstbetrags auf 4.000 Euro; zugleich wurde in § 12 Nummer 5 Einkommensteuergesetz eine gesetzliche Abgrenzungsregel zum Werbungskosten- abzug geschaffen. Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 wurde der Höchstbetrag auf 6.000 Euro erhöht. VII. Fazit Aufgrund der zahlreichen steuerrechtlichen Vorschriften wird deutlich, dass im Steuerrecht ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung von Familien und Kindern geleistet wird. Weder eine pauschale noch eine normbezogene Bezifferung der konkreten Entlastung sowie auch der konkreten steuerlichen Belastung von Familien kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, welche für die steuerliche Ermittlung relevant sind (wie zum Beispiel die Ausübung von Wahlrechten, Veranlagungsart, Günstigerprüfungen) erfolgen. Anzumerken ist zudem, dass die Bundesregierung seit 1995 regelmäßig (alle zwei Jahre) über die Höhe des von der Einkommensteuer zu verschonenden Existenzminimums von Erwach- senen und Kindern berichtet (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Stan- dardartikel/Themen/Steuern/2018-10-31-12-existenzminimumbericht.html). In diesen Berichten werden die verfassungsrechtliche Koppelung zwischen Sozialhilfe- und Steuerrecht sowie die Entwicklung der steuerfrei zu stellenden Beträge dargestellt und regelmäßig angepasst. 18. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Kosten für Familien, die infolge des Erneuerbaren Energiegesetzes auftraten und auftreten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 38",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Die Verbraucher werden im Rahmen des Strompreises an den Kosten, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz entstehen in Form der EEG-Umlage, beteiligt. Die EEG-Umlage definiert sich als die Differenz der Ausgaben und Einnahmen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Umsetzung der Erneuerbaren Energien entstehen. Sie wird jährlich neu ermittelt und über die Stromanbieter in der Stromabrechnung berücksichtigt. Die EEG-Umlage wird zu knapp zwei Dritteln von der Wirtschaft und zu gut einem Drittel von privaten Haushalten finanziert. Die spezifischen Kosten für den Verbraucher sind direkt an den individuellen Stromverbrauch des einzelnen Haushalts gebunden. In den vergangenen fünf Jahren hat die EEG-Umlage durchschnittlich 21,7 % des Strompreises pro Kilowattstunde betragen. Die EEG-Umlage trägt dazu bei, den Transformationsprozess zur klimaneutralen Versorgung zu realisieren. Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), im Deutschen auch als Weltklimarat bezeichnet, untersucht kontinuierlich den Klimawandel und dessen Auswirkungen. Entsprechend dem fünften Sachstandsberichts des IPCC wird deutlich, dass ein Nichthandeln und die damit einhergehenden Folgen deutlich kostenintensiver ausfallen als ein kurzfristiges Handeln und demzufolge die Begrenzung der Klimaerwärmung und deren Auswirkungen. 19. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Auswirkung der Inflation auf Familien in den letzten fünf Jahren? Für die Darstellung der Entwicklung der Auswirkungen der Inflation auf Familien in den letzten fünf Jahren liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Auswirkungen der Inflation auf Familien sind von den jeweiligen individuellen Lebens- umständen wie die Entwicklung des Haushaltseinkommens, des vorhandenen Vermögens, der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe von Sozialleistungen und letztlich vor allem auch davon abhängig, wie viele finanzielle Mittel eine Familie bereit und in der Lage ist für bestimmte Güter und Leistungen auszugeben. Die Preisentwicklung erfolgt für einzelne Güter und Leistungen unterschiedlich. Die Auswirkung der Inflation ist daher auch stark abhängig vom jeweiligen individuellen Konsumverhalten der Familienmitglieder. Eine solche Statistik liegt der Landesregierung nicht vor und kann aufgrund der Komplexität auch nicht erstellt werden. 39",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode III. Familienfördernde und unterstützende Leistungen Die Bundesregierung gewährt eine Reihe von Familienleistungen und Maßnahmen, die mit erheblichen Finanzierungsanteilen des Bundes und anderer (zum Beispiel Krankenkassen) verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere Elternzeit, Elterngeld/ElterngeldPlus, Kindergeld/ Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Familienpflegezeit, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, BaföG, steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie des Entlastungsbetrages für Allein- erziehende, aber auch der kostenfreie Schulbesuch sowie die in der gesetzlichen Kranken- versicherung beitragsfrei mitversicherten Kinder und deren kostenfreie medizinische Versor- gung. Diese Leistungen stellen auch eine finanzielle und unterstützende Familienförderung dar, wurden jedoch in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen nur berücksichtigt, wenn explizit danach gefragt wurde. 1. Wie werden Familien in Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung finanziell gefördert? In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden sie in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte jährlich aufschlüsseln)? Finanzielle Familienförderung wird als unmittelbare Förderung des Landes Mecklenburg- Vorpommern an die Familien interpretiert (familienbezogene Förderung); es werden direkt Finanzmittel des Landes an die Familien in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen in Form von Individualzuschüssen im Zeitraum von 2008 bis 2013: Jahr Fälle finanzieller Förderung Höhe in Euro 2008 12 12.240,47 2009 66 48.760,37 2010 49 36.305,30 2011 73 57.984,00 2012 43 37.736,66 2013 77 68.430,29 Ab 2014 wurden die Individualzuschüsse in trägerbezogene Zuschüsse umgewandelt. 40",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Zuschüsse zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen ab 2013: Jahr Fälle finanzieller Förderung Höhe in Euro 2013 235 201.228,65 2014 365 256.467,93 2015 251 143.533,92 2016 231 158.580,76 2017 241 185.329,15 2018 357 211.318,66 2019 283 199.297,81 Finanzielle Hilfe für Familien bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von je 1.000 Euro pro Kind Jahr Fälle finanzieller Förderung Höhe in Euro 2018 6 18.000,00 *) 2019 <3 6.000,00 _________________ *) Die Zahlenangabe wird wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2020 das neue Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V), mit dem eine vollständige Entlastung der Eltern von den Gebühren für die Kindertages- förderung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege eingeführt wurde. Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlastet das Land zudem vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bisher bis zu 23 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kindertagesförderung ihres Kindes zahlten. Finanzielle Förderung bei selbst genutztem Wohneigentum Das Land fördert den sozialen Wohnungsbau sowie die Modernisierung und Instandsetzung von Bestandswohnungen. Zuwendungsempfänger sind in der Regel die Eigentümer von Grund- stücken, die mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Bei vermieteten Wohnungen kommen die Förderungen den Familien insoweit mittelbar im Rahmen der Gebrauchsüberlassung zugute. Eine unmittelbare finanzielle Förderung von Familien erfolgt allein bei selbst genutztem Wohneigentum und in den Fällen, in denen die Familien als Mieter Zuwendungsempfänger sind. Dies ist einzig gemäß Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen möglich, wenn Mieter mit Zustimmung des Eigentümers Maßnahmen zur barrierearmen Wohnraumanpassung umsetzen. Eine differen- zierte statistische Erfassung von Wohnraumförderungen nach Zuwendungsempfängern mit Kind und ohne erfolgt nicht. Eine Angabe zur Höhe der ausgereichten Förderungen an Familien ist insoweit nicht möglich. 41",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie beurteilt die Landesregierung generell die Familienfreundlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern? Nach welchen Kriterien wird diese beurteilt? Die Landesregierung beurteilt die Familienfreundlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern positiv. Sie steht mit ihrer Politik für die Bildung einer Allianz für Kinder und Familie, die Familien weiter stärkt und Kinder willkommen heißt. Sie verfolgt durch eine familienfreundliche Politik und der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel das Ziel, im Land Rahmenbedingungen insbesondere für ein selbstbestimmtes Leben mit Kindern zu schaffen. Im Weiteren wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Diese Beurteilung stützt sich insbesondere auf die bestehenden verschiedenartigen und vielfältigen Maßnahmen und Angebote, die dafür sorgen, dass - durch Erwerbslosigkeit verursachte Armut vermindert wird, - berufliche Qualifikationen abgeschlossen und Berufsbiografien kontinuierlich verlaufen können, - Privat- und Erwerbsleben besser vereinbar sind, - die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung flächendeckend zur Verfügung steht, - Kinder und Jugendliche gute Bildungschancen erhalten, - präventive Angebote die Gesundheit erhalten und fördern, - die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie von Minderheiten weiter umgesetzt wird, - eine Sensibilität zwischen den Generationen besteht und die Leistungen der jeweils anderen anerkannt werden, - die Anforderungen an die alternde Gesellschaft durch Maßnahmen zur Betreuung und Pflege beachtet werden, - fremdsprachige Familien mit Kindern sozial integriert werden und - Familien ihren Kinderwunsch realisieren können. Da die Familie im Rahmen ihrer Entwicklung ein dynamisches Gebilde darstellt, ist die Umset- zung der Familienfreundlichkeit auch eine Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche. Vor diesem Hintergrund sind für die Beurteilung der Familienfreundlichkeit vor allem folgende Kriterien für die Landesregierung von Bedeutung: - Arbeitsmarkt, - Beratung, - Bildung, - Demografie, - Einstellungen und Werte, - Gesundheit, - frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung, - Kultur und Freizeit, - Sicherheit, - Wohlstand und Armutsvermeidung, - Wohnen und Wohnumfeld. 42",
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"number": 43,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 3. Welche Angebote zur familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung, zur Teilzeit- und Heimarbeit gibt es im Bereich der Landesverwaltung und insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern? I. Landesverwaltung Die Landesverwaltung unterbreitet ihren Beschäftigten auf der Grundlage des Gleichstellungs- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (GlG M-V) sowie der tarif- und beamtenrechtlichen Vorschriften vielfältige Angebote zur familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung und zur Teilzeit- und Heimarbeit. Insbesondere die Personalverwaltungen haben gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 GlG M-V bei allen ihren Entscheidungen die Vereinbarkeit von Familie und Berufs- tätigkeit zu berücksichtigen. Im Einzelnen wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Gleitende Arbeitszeit Im Geltungsbereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) gilt, dass Gleitzeitregelungen unabhängig von den tarifrechtlichen Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit (§ 6 Absatz 6 und 7 TV-L) möglich sind. In den verschiedenen Geschäftsbereichen der Landes- verwaltung sind daher unterschiedliche Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit abgeschlossen worden. Regelmäßig sind dabei Flexibilisierungen von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Lage der Pausen und der Anwesenheitszeiten sowie das Führen von Gleitzeitkonten vorgesehen. 2. Teilzeitarbeit Die Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit in der Landesverwaltung ist umfassend in § 12 GlG M-V geregelt. Danach kann Beschäftigten auf Antrag und im Rahmen der gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen Teilzeitarbeit gewährt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen (§ 12 Absatz 1 GlG M-V). Darüber hinaus ist Beschäftigten mit Familienaufgaben Teilzeitarbeit mit mindestens einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit zu bewilligen, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 12 Absatz 2 GlG M-V). Die Gewährung und Inanspruchnahme von Teilzeit- arbeit ist in der Landesverwaltung seit vielen Jahren gängige Praxis. 3. Telearbeit Die Inanspruchnahme von Telearbeit in der Landesverwaltung ist umfassend in § 13 des Gleichstellungsgesetzes (GlG M-V) geregelt. Danach soll Frauen und Männern mit Familien- oder Pflegeaufgaben auf Antrag Telearbeit bis höchstens zur Hälfte der allgemeinen regel- mäßigen Arbeitszeit gewährt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Über die Inanspruchnahme von Wohnraum- und Telearbeitsplätzen hat die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Reuken, Fraktion der AfD, Drucksache 7/2639, Auskunft gegeben. 43",
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"number": 44,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode II. Außerhalb der Landesverwaltung Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind auch in der privaten Wirtschaft inzwischen ein wichtiger Faktor im zunehmenden Wettbewerb um gute Fachkräfte. Welche Angebote zur familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung, zur Teilzeit- und Heimarbeit es hier gibt, unterliegt der unternehmerischen Entscheidung. Zunehmend rücken Betriebe auch zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soziale Aspekte der Belegschaft in den Mittelpunkt der Unternehmenskultur. Dazu gehören unter anderem verschiedene Arbeitszeitmodelle, Tele- arbeit, die Installation eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, der Neubau von Sozial- räumen oder beispielsweise einer modernen Kantine. So verleiht beispielsweise die Wirt- schaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg seit 2015 das Siegel für familien- freundliche Arbeitgeber an Unternehmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim. 4. Welche Beratungsangebote für Familien gibt es in Mecklenburg- Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Anbieter sowie nach Land- kreisen und kreisfreien Städten)? Beratungsangebote für Familien bezeichnen konkrete Maßnahmen, die freiwillig in Anspruch genommen werden können. Sie haben das Ziel, Informationen zur Wissenserweiterung zu geben und stehen im psychosozialen Kontext. Damit ist eine professionelle und inklusive Art der Beratung verbunden, die Klienten in ihren verschiedenen Lebenssituationen, -bereichen und -phasen unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen präventiv und entwicklungsorientiert unterstützt, damit sie spezifische alltagsrelevante Kompetenzen entwickeln können. Zur Beantwortung der Frage wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten; alle haben geantwortet. Die Antworten sind in die Anlage 7 eingeflossen. Zudem wird auf ein online Beratungsangebot für Jugendliche und Familien verwiesen, welches bundesweit angeboten wird. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 7/2781 und 7/2782 der Landtagsfraktion DIE LINKE zur Erziehungs- und Familienberatung in Mecklenburg-Vorpommern wird hingewiesen. 5. Wie haben sich diese Angebote in den vergangenen zehn Jahren verändert und entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Beratungsangebote kontinuierlich verändert und weiterentwickelt, was in größeren Zeiträumen überjährig passiert und nicht auf einzelne Jahre zeitlich eingegrenzt werden kann. Insoweit beziehen sich die Ausführungen auf einen Entwicklungszeitraum der Jahre 2008 bis 2018. 44",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Alle aufgeführten Beratungsangebote unterliegen Qualitätsmaßstäben, die durch die Fest- legungen des Landes zum Zweck sowie zu den Förderkriterien feststehen. Die Träger der Angebote gestalten diese trägerindividuell entsprechend ihrer zu erfüllenden Satzungszwecke sowie Leistungskriterien aus. In jedem Falle werden die Angebote den tatsächlichen Bedarfen von Familien angepasst. 1. Schwangerschaftsberatung: Auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes haben die Länder ein flächen- deckendes Netz an allgemeiner sowie Schwangerschaftskonfliktberatung vorzuhalten sowie finanzielle sicherzustellen. Im Land gibt es aktuell 41 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, während es im Jahr 2008 noch 42 Beratungsstellen waren. Bis zum Jahr 2016 wurde dieses Angebot mittels Förderrichtlinien qualitativ sowie finanziell geregelt. Für die Schwangerschaftsberatung gilt seit dem 1. August 2016 das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - Schwangerschaftskonfliktgesetz- Ausführungsgesetz (SchKGAG M-V) vom 11. Juli 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2018. Das Verfahren und die Auswahl von Schwangerschaftsberatungsstellen sind damit gesetzlich normiert. Die personelle Ausstattung der Beratungsstellen bemisst sich gemäß § 5 SchKGAG an der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, wodurch die Anzahl der Beratungsfachkräfte in den vergangenen zehn Jahren schwankte. Der Versorgungsschlüssel ist mit einer Beratungs- fachkraft für 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner gesetzlich geregelt. Die Schwerpunkte in der Beratung sind auch immer abhängig von den aktuellen Gesetz- gebungen für Schwangere und ihre Familien. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Aufgabenbereiche der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung erweitert. So ist seit 2010 mit der Aufnahme des § 2a des Schwangerschaftskonfliktgesetzes der Verweis auf psychosoziale Beratung im Kontext der Pränataldiagnostik gesetzlich festgelegt. Einzelne Fachkräfte in den Schwangerschaftsberatungsstellen haben sich spezialisiert und fungieren als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz, welches 2012 in Kraft trat, sind die Schwangerschaftsberatungsstellen nach § 3 des Bundeskinderschutzgesetzes als Kooperationspartner aufgenommen worden. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich in Netzwerken Frühe Hilfen aktiv sind. Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, beraten, betreuen und begleiten die Schwangerschafts- beratungsstellen die Schwangeren, die ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen wollen. Die Beratungsfachkräfte sind in unterschiedlichen Qualitätszirkeln und Netzwerken zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schwangerschaftsberatung aktiv. 45",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Darüber hinaus sind sie wichtige Anlaufstellen für die Durchführung von Präventions- veranstaltungen der Themen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Die Trägerlandschaft ist weitgehend konstant geblieben. Mit dem Jahr 2017 hat sie sich um den Träger Donum Vitae e. V. in Rostock erweitert. Mit dem Jahr 2016 hat sich die Stadt Wismar aus der Schwangerschaftskonfliktberatung zurückgezogen. 2. Erziehungs- und Familienberatung/Erziehungsberatung Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen kooperieren in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere mit den Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Beratungsstellen zu den Themen Trennung und Scheidung, den allgemeinen sozialen Beratungsstellen sowie mit den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Leistung nach dem Achten Buch Sozial- gesetzbuch (SGB VIII). Die Anerkennung und Förderung unterliegt seit dem Aufgaben- zuordnungsgesetz zur Kreisgebietsreform 2011 den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Förderung der Erziehungs– und Familienberatung liegt im eigenen Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine finanzielle Förderung durch das Land erfolgt nicht. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Erziehungs- und Familienberatungsangebote dahingehend verändert beziehungsweise weiterentwickelt, dass zum einen ausschließlich langjährig erfahrene und ausgebildete Beraterinnen und Berater ihr Fachwissen und ihre Praxiserfahrungen den Eltern vermitteln, auftretende Erziehungsprobleme gemeinsam heraus- arbeiten, die Ursachen analysieren und zusammen mit den Kindern/Jugendlichen nach Lösungen suchen. Zum anderen wurden und werden Erziehungs- und Familienberatungs- angebote zunehmend auch online angeboten, wie zum Beispiel die bke-Onlineberatung (https://www.bke.de) oder Social-Media-Plattformen. 3. Integrative Ehe-, Familien- und Lebensberatung Die rechtlichen Grundlagen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung ergeben sich im Wesentlichen aus Artikel 6 Grundgesetz, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt und den Anspruch auf Fürsorge der Gemeinschaft beschreibt. In Kooperation mit den unter Ziffer 2 genannten Beratungsangeboten und der Vielfältigkeit der Familienformen hat dieses Beratungssegment in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. (Ehe-)Paare, die kinderlos sind, keine Kinder mehr im Haushalt leben, sich trennen oder scheiden lassen wollen oder der Partner verstirbt können psychologische Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn sie in einer persönlichen oder familiären Krise keinen Ausweg mehr sehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungs- ausführungsgesetzes konnte eine Verstetigung dieses Angebotes erreicht werden. 46",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 4. Schuldner- und Insolvenzberatung Die Beratung basiert auf dem Sozialstaatsprinzip und den Sozialgesetzbüchern. Sie orientiert sich am individuellen Bedarf und den Wünschen der Rat- und Hilfesuchenden und verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Verbesserung der persönlichen und finanziellen Lebensverhältnisse der Ratsuchenden, insbesondere unter Berücksichtigung des Kindeswohls, zu erreichen. Klientel der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sind Empfänger von Arbeitslosen- geld, Empfänger von Renten jeglicher Art, Empfänger von Grundsicherung, Lehrlinge, Studenten, Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte und Selbstständige. Hauptursachen der Verschuldung sind Arbeitslosigkeit, Erkrankung/Unfall/Sucht, Einkommensarmut, Trennung/ Tod/Scheidung und unwirtschaftliche Haushaltsführung. Betrachtet man die Zahlen der Jahre 2014 bis 2018 wurden durchschnittlich jährlich 24.700 Personen mit Überschuldungs- problemen in den Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen beraten. Dabei ist der Anteil alleinlebender Männer mit durchschnittlich jährlich 8.100 Personen, gefolgt von alleinlebenden Frauen mit durchschnittlich jährlich 4.400 Personen am höchsten. Vergleichbare Zahlen liegen der Bundesstatistik erst seit dem Jahr 2014 vor. Schwankungen resultieren zum einen in der Inanspruchnahme der verschuldeten Personen in den jeweiligen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Zum anderen liegt dies auch darin begründet, dass sich nicht alle beratenden Personen bereiterklärt haben, ihre Angaben zu statistischen Zwecken verwenden zu dürfen. Zudem hat sich die Teilnahme der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Bundes- statistik erst langsam entwickelt und liegt auch derzeit nicht bei 100 Prozent. Grundlage für die Förderung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Land ist die Richtlinie zur Förderung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit Erhöhung der Haushaltsmittel auf derzeit 1.905.400 Euro wurde die Richtlinie angepasst. Der Einwohnerschlüssel in der Schuldner- und Verbraucher- insolvenzberatung beträgt 1:25.000. Dieser Einwohnerschlüssel ist von der Arbeitsgemein- schaft Schuldnerberatung der Verbände im Bund in seinem Positionspapier von 2011 als idealer Schlüssel gefordert worden. 5. Allgemeine soziale Beratung Grundlage für die Förderung der allgemeinen sozialen Beratung ist die Richtlinie zur Förderung der allgemeinen sozialen Beratung in Mecklenburg-Vorpommern. Zielgruppen sind Personen, die sich über ihre Rechte und Ansprüche auf Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzesgrundlagen informieren wollen. Hilfe erhalten Menschen mit Problemlagen, die (noch) nicht von einem speziellen Beratungsangebot erreicht werden sowie Menschen in sozialen Notsituationen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zudem werden Hilfen für Familien und Personen angeboten, die sich in den Strukturen der sozialen Hilfe- und Unterstützungs- möglichkeiten nicht (oder nur schwer) zurechtfinden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Träger der Beratungsstellen für die allge- meine soziale Beratung mit jährlich 750.000 Euro. Der Einwohnerschlüssel beträgt 1:40.000. 47",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6. Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Die Regionalzentren für demokratische Kultur halten seit ihrer Gründung 2007 Eltern- und Angehörigenberatung vor. Seit dem Jahr 2013 wird das Beratungsangebot für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen von der Arbeitsgruppe (AG) Eltern- und Angehörigenberatung des Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern, die von der Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz in der Landeszentrale für politische Bildung koordiniert wird, begleitet. 7. Fachstelle „Bidaya“ Seit 2018 bietet die Fachstelle „Bidaya“ landesweit Beratung für Angehörige und Familien im Bereich des religiös begründeten Extremismus an. 8. Projekt JUMP Das Angebot der Ausstiegs- und Distanzierungsbegleitung vom Rechtsextremismus für junge Menschen des Projektes JUMP existiert seit 2009. Das Netzwerk aus Kooperationspartnern wie zum Beispiel Jobcenter, Jugend- und Schulsozialarbeit, Lehrkräfte, Polizei wird fortwährend erweitert. Im Jahr 2014 wurde das Projekt in das Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen und die Arbeitsgruppe Ausstiegsarbeit des Beratungsnetzwerkes gegründet. Ebenfalls im Jahr 2014 wurden der Nordverbund der Ausstiegsangebote in den norddeutschen Bundesländern und die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ gegründet. 2016 wurde das Projekt um den Arbeitsbereich der „Einstiegsprävention“ erweitert. 6. Welche Angebote stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Land stellt selbst keine eigenen Angebote im Sinne der Fragestellung zur Verfügung. Im Rahmen der vom Bund auf die Länder übertragenen Ausführung des Bundeselterngeld- gesetzes, das insbesondere den Anspruch auf Elterngeld und auch Elternzeit regelt, hat das Land in diesem Rahmen die Aufgabe der Beratung. 48",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Dies erfolgt in den Dienststellen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg in ihren Zuständigkeitsbereichen des Landes wie folgt: Neubrandenburg Kreise: Mecklenburgische Seenplatte, Altkreis Demmin, Müritz, Uecker-Randow Rostock Kreise: Landkreis Rostock kreisfreie Stadt: Hansestadt Rostock Schwerin Kreise: Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg kreisfreie Stadt: Landeshauptstadt Schwerin Stralsund Kreise: Vorpommern-Rügen, Altkreis Ostvorpommern 7. Welche konkreten Angebote gibt es im Bereich Familienerholung und Familienfreizeit (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Angebote der Familienerholung gemäß § 16 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen vom 23. Mai 2017 beinhalten, dass Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Es sind präventive Hilfen. Sie tragen zur Stärkung der Elternkompetenz sowie zum Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen bei. Träger der freien Jugendhilfe unterbreiten in Mecklenburg-Vorpommern die Angebote der Familien- erholung. Dazu gehören unter anderem die gemeinnützigen Familienferienstätten im Land. Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Familienerholung und hat diese Angebote wie folgt gefördert: kreisfreie Stadt/Landkreis Träger von Familienerholung Landeshauptstadt Schwerin - Schweriner Jugendring e. V. Hansestadt Rostock - Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Mecklenburgische Seenplatte - ASB Arbeiter-Samariter-Bund RV Neubrandenburg/ Mecklenburg-Strelitz e. V. - AWO Sozialdienst gGmbH Demmin - AWO Stadtverband Neubrandenburg e.V. - AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte gGmbH - Diakoniewerk Stargard GmbH - Judoclub-Vier Tore Neubrandenburg e. V. Nordwestmecklenburg - Diakonie im nördlichen Mecklenburg e. V. Rostock - Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock Land e. V. Vorpommern-Greifswald - Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Vorpommern-Greifswald e. V. - Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Uecker-Randow e. V. - Gemeindejugendwerk Mecklenburg-Vorpommern 49",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/Landkreis Träger von Familienerholung Vorpommern-Rügen - Jugendhaus Storchennest e. V. Zuordnung zu einem Landkreis - Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. nicht möglich, weil für - AWO SANO gGmbH Familienferienpark Dambeck Familien in mehreren - AWO SANO gGmbH Familienferiendorf Rerik Landkreisen tätig Die kreisfreien Städte und Landkreise wurden gebeten, für das Jahr 2018 im Sinne der Fragestellung zuzuarbeiten. Von acht Gebietskörperschaften haben fünf eine Zuarbeit geleistet. Nachfolgend aufgeführte Landkreise und kreisfreien Städte haben Familienerholungs-/Fami- lienfreizeitangebote gemeldet: kreisfreie Stadt/Landkreis Anbieter von Familienerholung/Familienfreizeit Landeshauptstadt Schwerin Arbeiterwohlfahrt Feriendorf Mueß Hansestadt Rostock - Eltern-Kind-Freizeiten: durch Träger der Familienbildung (gemäß § 16 SGB VIII), unter anderem: Geocaching für Familien, Väter-Kind-Freizeiten, Mutter-Tochter-Camp, Abenteuerwochenenden - erlebnispädagogische Familienangebote/-Fahrten im Rahmen des Projektes Familiencoach Rostock - sozialraumorientierte Freizeitangebote für Familien in den neun Stadtteil- und Begegnungszentren und Jugendtreffs der Stadt - Familienwochenenden auf dem Jugendschiff „Likedeeler Mecklenburgische Für den Bereich der Familienerholung und Familienfreizeit Seenplatte gibt es keine Legaldefinition und somit keine valide Auswertungsmöglichkeit für das Jugendamt. Das Jugendamt führt keine erschöpfenden Auflistungen, da diese Angebote nicht in jedem Fall durch das Jugendamt gefördert werden. Die freien Träger der Jugendhilfe sind außerhalb der Förderung frei in ihrer Angebotsgestaltung und müssen diese nicht allumfassend dem Jugendamt melden. Rostock - Arbeiterwohlfahrt SANO gGmbH Familienferiendorf Rerik - Evangelische Familienferienstätte „Haus Wartburg“ - Familienferienstätte „St. Ursula“ Caritas Mecklenburg e. V. Vorpommern-Greifswald Casa Familia Zinnowitz St.Otto Zinnowitz des Erzbistums Berlin 50",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 8. Welche Familienverbände sind in Mecklenburg-Vorpommern aktiv? Welche Bedeutung misst die Landesregierung ihrer der Arbeit jeweils bei (bitte aufschlüsseln nach Verband sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Mecklenburg-Vorpommern sind die Bundesverbände des Deutschen Familienverbandes e. V. (DFV), der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. - eaf, des Familienbundes der Katholiken (FDK), des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften - iaf e. V., der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. und der Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) mit Landesarbeitskreisen, Landesverbänden oder Regionalstellen nicht vertreten. Demzufolge kann ihre Arbeit nicht im Einzelnen eingeschätzt werden. 9. Mit welchen Angeboten werden die Familienverbände, die Wohl- fahrtsverbände, die Verbraucherschutzzentralen und die Schuldner- beratung für die Familien tätig (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der Angebote der Wohlfahrtsverbände und der Schuldnerberatung wird auf die Beantwortung der Fragen III. 4, 7, 11 und 20 verwiesen. Aussagen zu den Familienverbänden sind der Antwort zu Frage III. 8 zu entnehmen. Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes berät die Verbraucherzentrale die Verbraucher als solche. Eine Ausrichtung der Beratung speziell auf Familien ist der Landes- regierung nicht bekannt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Satzung der Verbraucher- zentrale Mecklenburg-Vorpommern (https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/ueber-uns-mv) verwiesen, die auf deren Internetseite einsehbar ist. 10. Inwieweit werden Eltern in Mecklenburg-Vorpommern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützt? Eltern in Mecklenburg-Vorpommern werden durch eine Vielzahl von Angeboten und Leistungen bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützt. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nimmt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine zentrale Rolle ein. Insbesondere mit den in den §§ 16 bis 21 (Förderung der Erziehung in der Familie), in den §§ 22 bis 26 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) sowie in den §§ 27 fortfolgende (Hilfen zur Erziehung) Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufgeführten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Eltern Unterstützung bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages sowie bei der Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der frühkindlichen Bildung. 51",
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"number": 52,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Genannt seien hier: 1. Förderung der Erziehung in der Familie a) Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten. b) Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. c) Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen mit dem Ziel der Beratung und Hilfe für Mütter und Väter sowie für schwangere Frauen und werdende Väter zu Fragen der Partnerschaft und zum Aufbau elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz. 2. Spezifische Beratungsangebote a) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, um das partnerschaft- liche Zusammenleben aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle des Scheiterns der Beziehung Bedingungen zum Wohle des Kindes/ Jugendlichen durch die förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. b) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs- rechts mit dem Ziel, Mütter und Väter sowie Kinder und Jugendliche bei der Geltend- machung und Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche zu unterstützen. 3. Spezifische Betreuung, Versorgung und Unterbringung a) Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, mit dem Ziel, allein Sorgende mit Kind/Kindern unter sechs Jahren Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes/der Kinder, bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung sowie bei der Aufnahme oder dem Abschluss der Berufsausbildung zu geben. b) Betreuung und Versorgung des Kindes in Notlagen, wenn die Eltern aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen Unterstützung bei der Betreuung und Pflege ihres Kindes bedürfen. c) Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, um Personensorgeberechtigte, die wegen notwendiger Ortswechsel aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes nicht sicherstellen können, zu unterstützen. 4. Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege a) Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Kindertagesförderung (§ 3 Absatz 2 und 3 Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungs- gesetz - KiföG M-V). b) Eltern haben einen Anspruch auf Entlastung von den Elternbeiträgen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V durch das Land für das erste Kind in der Kindertagesförderung in gestaffelter Höhe nach § 21 Absatz 5 Satz 2 KiföG M-V. Für das zweite und jedes weitere Kind in der Kindertagesförderung werden die Eltern seit dem 1. Januar 2019 vollständig von diesen Elternbeiträgen entlastet. Seit dem 1. Januar 2020 erstreckt sich diese Elternbeitragsfreiheit auf sämtlich Kinder in der Kindertagesförderung in Mecklenburg- Vorpommern. 52",
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"number": 53,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 c) Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern orientieren sich an den Bedarfen der Eltern. d) Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege werden einem eigen- ständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehung- und Betreuungs- auftrag entsprechend gefördert. Dieser orientiert sich an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedarfen der Eltern. e) Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen arbeiten mit den Eltern zum Wohl des Kindes partnerschaftlich zusammen. Eltern werden in die Bildungs- planung und Umsetzung in der Kindertageseinrichtung einbezogen, über bestehende Angebote der Familienbildung und -beratung informiert, zu ihren Erziehungs- und Förderungsaufgaben beraten und Gespräche zum Entwicklungsstand des Kindes angeboten. f) Kinder, die nicht altersgerecht entwickelt sind, werden besonders durch ein vielfältiges Angebot an Bildung und Erziehung gefördert. Die individuelle Förderung wird für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern vorrangig in Kindertages- einrichtungen und integrativen Einrichtungen oder als Einzelintegration in Regel- einrichtungen angeboten. g) Mindestens zweimal jährlich werden in Kindertageseinrichtungen Elternabende einbe- rufen und für den Austausch und für Angebote zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern genutzt. 5. Zusammenarbeit mit Schule a) Darüber hinaus wird auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz „Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule - Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule“ vom 4. Dezember 2003 in der Fassung vom 11. Oktober 2018 verwiesen (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffent- lichungen_beschluesse/2018/2018_10_11-Dokumentation-Bildung-und-Erziehung.pdf). b) Gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern arbeiten Erziehungsberechtigte mit der Schule vertrauensvoll zum Wohle des Kindes und seiner Erziehung zusammen und nehmen individuelle Informationsangebote, Elternsprechtage oder Elternversammlungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr. Für Gespräche mit Eltern nicht- deutscher Herkunft, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, finanziert die Landesregierung notwendige Dolmetscherleistungen. Damit soll dazu beigetragen werden, dass Erziehungsberechtigte die Voraussetzungen für eine gelingende schulische Förderung schaffen und die Erfüllung der schulischen Pflichten gewährleisten können, ebenso wie es ihnen ermöglichen soll, die Schule gegebenenfalls über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen, zu informieren. 53",
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"number": 54,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 11. Welche Maßnahmen zur Familienförderung wurden von 2008 bis heute gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Welche konkreten Veränderungen haben diese Förderungen aus Sicht der Landesregierung gebracht (bitte ausführlich begründen)? Die Teilfragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Maßnahmen der Familienförderung gehen über die finanzielle Förderung als unmittelbare Förderung an die Familien hinaus. Sie umfassen auch die Vielzahl der mittelbaren Maßnahmen. In die Antwort werden daher diejenigen durch das Land geförderten Maßnahmen dargestellt, die darauf gerichtet sind, die strukturellen Rahmenbedingungen mit spezifischen Maßnahmen für Familien (als generationsübergreifenden Verbund) zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel: - Finanzielle Förderung von Strukturen - Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege - Vereine und Verbände - Beratungsangebote (Schwangerschaftsberatung, Schuldnerberatung, Wohnraumberatung und so weiter) - Einrichtungen (Familienzentren, Begegnungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Familien- ferienstätten und so weiter) - Finanzielle Förderung nach fachlichen Themen - Förderung der Erziehung in der Familie, Demokratieentwicklung, Ehrenamt - Elternentlastung in Kindertageseinrichtungen - Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz (Familienbildungsangebote) - Allgemeine soziale Beratung - Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege - Breitensport Ausgenommen sind Veranstaltungen/Fortbildungen für Fachkräfte, Gesundheitsberatung für bestimmte Zielgruppen und ähnliches. Für weitere Maßnahmen der Familienförderung wird auf die Antworten zu den benannten Fragen verwiesen: - finanzielle Förderung von Familien in der Antwort auf die Frage III.1, - Familienberatungsangebote in der Antwort auf die Frage III.4, - Maßnahmen der Familienförderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Antwort auf die Frage III.12, - Eltern-Kind-Zentren in Mecklenburg-Vorpommern in der Antwort auf die Fragen 20 und 21, - Allgemeine soziale Beratung sowie Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Einkommens- und Budgetberatung sowie Regionalzentren für demokratische Kultur in den Antworten auf die Fragen III.4 und III.5. 54",
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"number": 55,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mit den in Anlage Nummer 8 dargestellten Maßnahmen beteiligt sich das Land mit Zuschüssen/ Zuwendungen/Zuweisungen an alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an der Finanzierung der Maßnahmen zur Familienförderung. Auch die konkreten Veränderungen in den einzelnen Maßnahmen können der vorgenannten Anlage entnommen werden. 12. Welche Maßnahmen zur Familienförderung werden aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Einleitend wird auf die Ziffer 1 des Vorwortes der Landesregierung verwiesen. Bei der Beantwortung der Frage werden unter dem Begriff „Maßnahmen zur Familienförderung“ solche Maßnahmen verstanden, die eine direkte/unmittelbare Förderung für die Familie in ihrer Gesamtheit zum Gegenstand haben. Förderungen, die einzelne Familienmitglieder betreffen, sind hier nicht aufgeführt. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Familiencoachprojekten“ wurden Projekte gefördert, die die soziale und berufliche Integration langzeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Mütter und Väter durch die Bewältigung individueller familiärer Problemlagen verbessern. Dabei sollten die Familien in einer eigenverantwortlichen Alltagsbewältigung unterstützt werden. Diese Richtlinie wurde regionalisiert umgesetzt, das heißt, eine Umsetzung erfolgte über Regionalbeiräte. Einzelne Projekte finden sich dementsprechend in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Die Förderung aus dem Landesprogramm wurde mit Inkrafttreten des ESF-Bundesprogramm am 23. August 2019 eingestellt, da der Bund ein eigenes Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt hat. Dieses stellt den Anschluss an die bisher bestehende Landesförderung dar. Er hat den in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich erprobten Ansatz, die Chancen langzeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Mütter und Väter auf eine berufliche Integration zu verbessern, in dem ein familienorientierter Förderansatz verfolgt wird, in dem Bundes-ESF-Programm „Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder“ aufgegriffen und weiterentwickelt. Die einschlägigen Vorschriften der EU-Kommission schreiben eine kohärente Umsetzung der ESF finanzierten Bundes- und Länderprogramme vor. Dadurch ist eine gleichzeitige Förder- möglichkeit durch das ESF Landesprogramm „Familiencoach“ und das Bundesprogramm ausgeschlossen. Somit war es unausweichlich, die Förderung aus dem Programm Familien- coach mit Start des ESF-Bundesprogramms einzustellen. 55",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 13. Wie viele Familien haben das Landeserziehungsgeld in Mecklenburg- Vorpommern beansprucht (bitte für die Geltungsdauer aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Das Landeserziehungs- geldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LErzGG M-V) galt bis 1. Mai 2005 und nur für Kinder, die bis zum 1. Mai 2002 geboren waren. Die Frage bezieht sich also auf Zeiträume bis 2002; dies betrifft somit Vorgänge, deren Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist. 14. Wie hat sich während dieser Zeit die Geburtenzahl entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hat die Maßnahme des Landeserziehungsgeldes konkret ihre Zielset- zungen erfüllt (bitte konkret begründen)? Unter Hinweis auf die Antwort der Landesregierung zur Frage III.13 kann keine Auswertung vorgenommen werden. 15. Wie viele Eltern beanspruchten in den vergangenen fünf Jahren die Elternzeit des Bundes (bitte aufschlüsseln nach Müttern und Vätern sowie Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Verfahren für die Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeldgesetz findet ohne behördliche Beteiligung zwischen den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern statt. Über die Inanspruchnahme von Elternzeit gibt es keine amtliche Statistik. 16. Wie lang ist die durchschnittliche Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) in Familien mit Kindern und bei Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach Voll- und Teilzeiterwerbstätig- keit)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage III.15 verwiesen. 56",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 17. Welche Auswirkungen hat diese „Berufspause“ nach Kenntnis der Landesregierung jeweils auf den weiteren Berufsweg von Müttern und Vätern? Repräsentative Studien oder andere Belege zu Folgen einer „Berufspause“ auf den weiteren beruflichen Werdegang durch die Wahrnehmung von Elternzeit(en) liegen der Landesregierung nicht vor. Im Kurzbericht 18/2018 stellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dar, dass die Erwerbsunterbrechungen durch Elternzeiten umso kürzer ausfallen, je mehr unterstützende Maßnahmen ein Betrieb anbietet. Weiterhin ist der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten, seit 2002 deutlich gestiegen (über alle Betriebsgrößen hinweg). Für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist von großem Interesse, dass Unter- nehmen die Herausforderungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privat- leben meistern. Daher fördert die Landesregierung das Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit beim Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. als Projekt, dessen Team mit Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche in Mecklenburg-Vorpommern (Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe) zusammenarbeitete, um gezielt Unterstützungsangebote zur Optimierung der Arbeitsorganisation und besseren Vereinbarkeit zu entwickeln (http://www.landeszentrum-mv.de/materialien/primus.html) Elemente des weiteren Berufsweges (zum Beispiel des Umfangs der Beschäftigung nach Ende der Erziehungszeiten) sind im Regelfall von weiteren Faktoren abhängig. Ein Beispiel hierfür ist die Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten. So hat beispielsweise der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zur Ausweitung des Beschäftigungsumfangs, im Regelfall von Müttern, geführt. Neben den Betreuungsangeboten spielen auch die Angebote für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sowohl auf der privaten als auch auf der Unternehmensebene eine wichtige Rolle. Aktuell fördert die Landesregierung in der Verantwortung des Landeszentrums für Gleichstellung und Vereinbarkeit eine Kommunikationsoffensive für mehr Partner- schaftlichkeit in Betrieben und Familien: „Apropos Partnerschaft - Macht`s gemeinsam“ (http://www.landeszentrum-mv.de/apropos-partnerschaft.html) 18. Wie viele Eltern nahmen seit seiner Einführung 2013 das Betreuungs- geld des Bundes in Anspruch (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 254) ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten. 57",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am 21. Juli 2015, wurden §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 254) wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt. Die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes für den geltenden Zeitraum kann nach den Dienststellen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg, die in ihren Zuständigkeitsbereichen nachfolgend genannte Landkreise und kreisfreie Städte zusammenfassen, wie folgt angegebene werden: Landesamt für Landkreise und kreisfreie Städte 2013 2014 2015 Gesundheit und Soziales Neubrandenburg Kreise: Mecklenburgische Seen- 105 338 215 platte, Altkreis Demmin, Müritz, Uecker-Randow Rostock Kreise: Landkreis Rostock 108 483 312 kreisfreie Stadt: Rostock Schwerin Kreise: Ludwigslust-Parchim, 179 608 423 Nordwestmecklenburg kreisfreie Stadt: Schwerin Stralsund Kreise: Vorpommern-Rügen, 116 464 248 Altkreis Ostvorpommern Mecklenburg- 508 1.893 1.198 Vorpommern gesamt 19. Wie viele Erziehungsberechtigte erhielten in den vergangenen fünf Jahren Unterhaltsvorschuss (bitte aufschlüsseln nach zahlungsfähigen bzw. zahlungsunwilligen Elternteilen sowie nach Jahren)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Anspruchsberechtigt nach § 1 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) ist das Kind. So werden in der Bund-Länder- Statistik zum UhVorschG die einzelnen Leistungsbezieher und nicht die Erziehungs- berechtigten erfasst. Merkmale wie „zahlungsfähige Elternteile“ und „zahlungsunwillige Elternteile“ werden in der bundesweiten Statistik ebenfalls nicht erhoben. 58",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 20. Wie viele Eltern-Kind-Zentren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie ist die personelle Ausstattung dieser Eltern-Kind-Zentren? b) Wie ist die finanzielle Ausstattung dieser Eltern-Kind-Zentren? c) Wie viele Eltern besuchen diese Zentren regelmäßig? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten!) Die Frage 20, a), b), c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Name Eltern-Kind-Zentren wird in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel für Kinder- tageseinrichtungen mit integrierten Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien verwendet. Eltern-Kind-Zentren bieten für Kinder, Eltern und Familien Angebote einer leicht zugänglichen Unterstützung und Förderung. Zur Beantwortung der Frage wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte um Zuarbeit gebeten. Den Rückmeldungen zur Folge gibt es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zwei Eltern- Kind-Zentren im Landkreis Vorpommern-Greifswald, die auch als solche benannt werden. Träger Bezeichnung a) b) c) Personelle Finanzielle Anzahl der Eltern Ausstattung Ausstattung Deutsches Rotes Eltern-Kind- 1,2 vollzeitäquivalente ca. 25.000 wöchentlich 35 bis Kreuz Kreisverband Zentrum Fachkräfte Euro 40 Mütter und Uecker-Randow e. V. Väter Arbeiterwohlfahrt Eltern-Kind- 0,15 ca. 10.000 wöchentlich 10 bis Kreisverband Uecker- Zentrum vollzeitäquivalente Euro 15 Mütter und Randow e. V. Eggesin Fachkräfte Väter 21. Plant die Landesregierung weitere Eltern-Kind-Zentren in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont? b) Wenn ja, an welchen Standorten? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Frage 21, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. 59",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Landesregierung entwickelt unter Einbeziehung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, des Felsenweg-Instituts der Karl-Kübel-Stiftung für Kind und Familie sowie unterschiedlicher Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis die Erarbeitung eines Landesprogramms zur Entwicklung von Kinder- und Familienzentren in Mecklenburg- Vorpommern. Dieser Prozess wird etwa einen Zeitraum von zwei Jahren einnehmen, sodass voraussichtlich Ende 2022 mit einer Umsetzung des Landesprogramms begonnen werden könnte. Zukünftige Standorte solcher Zentren werden in Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten unter zur Hilfenahme bestimmter Kriterien ausgewählt; diese werden innerhalb der Erarbeitung des Landesprogramms entwickelt. Gegenwärtig wird die Umsetzung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Kinder- und Familienzentrums in Schwerin modellhaft erprobt. 22. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen familienfördernden Maßnahmen, auch bezogen auf ihre jeweilige Entwicklung? a) Welche Bewertungskriterien legt die Landesregierung dieser Einschätzung zugrunde? b) Welche Akteure sind an der Evaluation der familienfördernden Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt? Bewertungen und Entwicklungen der einzelnen familienfördernden Maßnahmen sind in die Antworten zu den Fragen III.5 und III.11 eingeflossen. Zu a) Oberster Bewertungsmaßstab für die Einschätzung familienfördernder Maßnahmen sind die Notwendigkeit und das Vorhandensein von Bedarfen seitens der Familien, Anforderungen aus dem Sozialraum heraus und im Ergebnis eine Verbesserung der Angebote beziehungsweise Situation für Familien und deren Kindern. Um Bedarfe entsprechend festzustellen beziehungsweise zu ermitteln, wird insbesondere mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie anderen Interessenverbänden oder Vereinen zusammengearbeitet. Ebenso ist die Partizipation von Familien bei der Entwicklung von Maßnahmen und Projekten unabdingbar. Im Hinblick auf deren Spezifik der verschiedenen Lebensphasen, Lebenslagen sowie Familien- formen können nur so Angebote entwickelt werden, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen auf allen Ebenen familienfreundlicher gestalten und so für Familien auch attraktiv sind. Im Weiteren werden die Maßnahmen und Projekte dahingehend bewertet, ob sie wirklich- keitsnah sind und dem sich wandelnden Familienbild entsprechen. Dies ist bedeutsam für die Erreichbarkeit und Inanspruchnahme sowie Zielgenauigkeit der Angebote, die über das traditionelle Familienbild hinaus zum Beispiel auch Ein-Eltern-Familien, gleichgeschlechtlich lebende (Ehe)Paare, Patchwork-Familien, Familien mit Migrationshintergrund, ältere Familien in den Focus nehmen. 60",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Ein weiterer Bewertungsmaßstab besteht darin, dass in einem bestimmten Zeithorizont die Möglichkeit besteht, Maßnahmen zu verstetigen, zu implementieren und bestehende Regel- strukturen weiterzuentwickeln. Insbesondere bei familienfördernden Modellprojekten werden innovative Ansätze bewertet, um eine qualitätsgerechte Entwicklung der Familienpolitik insgesamt zu befördern. Zusammengefasst kann von folgenden grundsätzlichen Bewertungskriterien ausgegangen werden: - Bedarfsgerechtigkeit und Familienfreundlichkeit, - Partizipation und Spezifik, - Praktikabilität und Messbarkeit, - Zeithorizont und Nachhaltigkeit. Zu b) An einer sach- und fachgerechten Untersuchung und Bewertung beziehungsweise Erfolgs- kontrolle sind je nach Ausrichtung der familienfördernden Maßnahmen und Projekte neben den entsprechenden Verwaltungen, Verbänden, Vereinen und der Wissenschaft, auch die Familien selbst als Akteure durch ihr Feedback in unterschiedlichsten Formaten beteiligt. Im Rahmen der Überprüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln des Landes wird insbesondere deren sachbezogene Verwendung sowie durch die vorzulegenden Sachberichte auch die Inanspruch- nahme, die Zweck- und Zielerreichung und die Wirkungen der Maßnahme geprüft und bewertet. Insbesondere Modellprojekte, die innovative und neue Konzepte erarbeiten oder umsetzen, werden grundsätzlich wissenschaftlich begleitet, um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten. Genannt seien hier als wissenschaftliche Partner zum Beispiel - die Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Sozialmedizin und Prävention, - die Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, - die Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung, - Felsenweg-Institut der Karl-Kübel-Stiftung, - Rauh Research Management. 61",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode IV. Familienfreundliche Umgebung 1. Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die durchschnittliche Quadratmeterzahl bzw. die Anzahl der Zimmer von Wohnhäusern bzw. Wohnungen entwickelt (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? Wohnungsbestand im Zeitvergleich Jahr Woh- Woh- insgesamt Räume je je insgesamt Wohnfläche je je nungs- nungen (einschließlich Ein-Küchen) Woh- der Wohnungen Ein- Woh- bestand je 1.000 wohner nung wohner nung Ein- wohner Anzahl 100 m² m² 1997 813.531 450 3.251.268 1,80 4,0 572.967 31,7 70,4 1998 829.129 461 3.314.895 1,84 4,0 586.398 32,6 70,7 1999 842.741 471 3.373.087 1,89 4,0 598.988 33,5 71,1 2000 853.588 481 3.419.376 1,93 4,0 609.144 34,3 71,4 2001 862.089 490 3.457.820 1,96 4,0 617.685 35,1 71,6 2002 869.315 498 3.490.396 2,00 4,0 625.033 35,8 71,9 2003 874.476 505 3.515.357 2,03 4,0 630.595 36,4 72,1 2004 879.132 511 3.538.777 2,06 4,0 636.359 37,0 72,4 2005 882.951 517 3.556.259 2,08 4,0 640.858 37,5 72,6 2006 886.081 523 3.570.062 2,11 4,0 644.724 38,1 72,8 2007 889.170 529 3.582.836 2,13 4,0 648.212 38,6 72,9 2008 892.039 536 3.594.773 2,16 4,0 651.418 39,1 73,0 2009 894.070 541 3.602.337 2,18 4,0 653.803 39,6 73,1 2010 897.075 546 3.614.384 2,20 4,0 656.853 40,0 73,2 1) 2011 877.786 537 3.467.117 2,12 3,9 693.309 42,4 79,0 2) 2012 882.514 551 3.485.959 2,18 4,0 698.019 43,6 79,1 2013 886.286 555 3.501.772 2,19 4,0 702.091 44,0 79,2 2014 890.527 558 3.518.928 2,20 4,0 706.484 44,2 79,3 2015 894.840 555 3.536.492 2,19 4,0 710.943 44,1 79,4 2016 900.147 559 3.556.252 2,21 4,0 716.054 44,5 79,5 2017 904.232 561 3.574.130 2,22 4,0 720.768 44,7 79,7 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 1) ab 2011: Fortschreibung auf Basis der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus 2011 2) ab 2011: einschließlich Wohnheime 62",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 2. Wie haben sich in den verschiedenen Regionen von Mecklenburg- Vorpommern die Immobilienpreise in den vergangenen 20 Jahren, gerechnet auf die Quadratmetergröße und Zahl der Zimmer entwickelt (Angaben bitte gliedern nach Jahr und Anzahl der Zimmer sowie Quadratmeter pro Wohnung und Wohnhaus)? In dem Immobilienmarktbericht 2019 (https://redaktion-akoga.niedersachsen.de /immobilien- marktbericht_deutschland/heute-11-00-uhr-im-bundespresseamt-veroffentlichung-des-immo- bilienmarktbericht-deutschland-2019-183631.html) sind Aussagen zu Transaktions- und Umsatzzahlen für ganz M-V enthalten, jedoch keine Daten zu Immobilienpreisen in den vergangenen 20 Jahren, gerechnet auf die Quadratmetergröße und Zahl der Zimmer entwickelt. Diese Informationen sind auch der Bundesstatistik nicht zu entnehmen. 3. Inwieweit finden die Belange von Familien und vor allem von Kindern beim öffentlichen Wohnungsbau und bei der Wohnraumsanierung Berücksichtigung? Ein Ziel der Wohnraumförderung ist die Verbesserung der Versorgung von Haushalten mit Kindern mit qualitativ gutem und bezahlbarem Wohnraum. Dazu trägt insbesondere die Bereitstellung von Landeshilfen zur nachfragegerechten Weiterentwicklung des Wohnungs- bestandes durch Modernisierung und Instandsetzung sowie Barrieren reduzierende Anpassung bei. Das Darlehensprogramm Modernisierung und Instandsetzung bietet neben der zeitgemäßen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum sowie vermieteten Wohnraum die Förderung verschiedener baulicher Maßnahmen an, damit individuelle Lebensentwürfen der Haushalte mit Kindern realisierbar werden, wie Änderung von Wohnungszuschnitten, Zusammenlegung von Wohnungen bei größerem Flächenbedarf, Nachrüstung von Balkonen oder energetische Sanierungen. Um insbesondere Familien bei der Finanzierung ihres Wohneigentums zu unterstützen, gewährt das Land ein zusätzliches Darlehen für jedes zum Haushalt gehörende Kind. Förderungen zur Umsetzung barrierearmer und -freier Anpassungen im Wohnungsbestand gemäß dem Zuschussprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen können Wohnungseigentümer und Mieterhaushalte mit Zustimmung des Eigentümers beantragen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den jeweiligen spezifischen Belangen der Haushalte Rechnung tragen. Zur Verbesserung des Wohnkomforts insbesondere für Haushalte mit Kindern trägt die Förderung der Nachrüstung von Personenaufzügen in Mietwohngebäuden bei. Die gewährten Zuschüsse für vermieteten Wohnraum sind bei der Berechnung der Modernisierungsumlage in Abzug zu bringen. Damit hat die Förderung direkten Einfluss auf die Miethöhe und kommt den Mieterhaushalten zugute. Zielgruppe der Förderung der Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen sind Haushalte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation auf Wohnungen mit sozial verträglichen Mieten angewiesen sind. Gefördert werden Wohnungen, die nach ihrer Größe zur Nutzung für den wohnungssuchenden Personenkreis zur dauernden Führung eines Haushaltes geeignet sind. Dazu sind in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße Wohnflächengrenzen festgelegt. Die ausschließliche Förderung von barrierefreien und -armen Wohnungen bietet auch für Haushalte mit Kindern Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung. 63",
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"number": 64,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. Wie fördert Mecklenburg-Vorpommern den Erwerb von Wohneigen- tum für Familien? Welche Hilfe leistet das Land zur Anmietung von Wohnraum, speziell für kinderreiche Familien? Die Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum ist nicht Gegenstand der Wohnraumförderung des Landes. Finanzielle Hilfe zur Anmietung von Wohnraum wird seitens des Landes nicht gewährt. Nach der Anmietung von Wohnraum können Familien mit geringem Einkommen Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. 5. Sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendig- keit der Förderung von Wohnraum, der für kinderreiche Familien geeignet ist? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? Im Rahmen der Wohnraumförderung kann Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen werden, soweit in Kommunen dafür die Notwendigkeit besteht. 6. Wie wird der Bau von Spielplätzen in Mecklenburg-Vorpommern gefördert? Der Bau von Spielplätzen wird nach der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum (Spielplatzförderrichtlinie) vom 29. April 2019 (AmtsBl. M-V 2019 S. 532) gefördert. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, ausgenommen die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gesicherter und einge- schränkter dauernder Leistungsfähigkeit der Gemeinde, 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gefährdeter dauernder Leistungsfähigkeit der Gemeinde sowie 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ist auf 20.000 Euro je Kinderspielplatz begrenzt. Soweit in der dem Wirtschaftsplan für das „Sondervermögen Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ als Anlage beigefügten Projektliste für das Globalvolumen (D) Haushaltsmittel für Einzelprojekte, die Spielplätze betreffen, veranschlagt sind, werden für diese Projekte darüber hinaus aus dem Globalvolumen (D) des Strategiefonds Ausgaben für Spielplätze geleistet. 64",
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"number": 65,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Im Rahmen der Förderung der Dorfentwicklung können auch nach Nummer 10.1.4 Buchstabe c und Nummer 13.1.6 Buchstabe c der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vom 3. März 2018 (AmtsBl. M-V 2018 S. 152) Zuwendungen für Spielplätze, die den lokalen Bedürfnissen ländlicher Orte entsprechen, gewährt werden. Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Nummer 10.1.4 Buchstabe c der ILERL M-V sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts und Religionsgemeinschaften, deren Gemeinden und Gliederungen, die im Land Mecklenburg- Vorpommern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben. Zuwen- dungsempfänger für Maßnahmen nach Nummer 13.1.6 Buchstabe c der ILERL M-V sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereini- gungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereini- gungsgesetzes. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinan- zierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt für Maßnahmen nach Nummer 10.1.4 Buchstabe c der ILERL M-V bei gemeinnützigen eingetragenen Vereinen und gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dient, 75 Prozent, sonst 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und im Übrigen, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient, 45 Prozent, sonst 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung beträgt für Maßnahmen nach Nummer 13.1.6 Buchstabe c der ILERL M-V, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient, 75 Prozent, sonst 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung können Spielplätze in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 929) gefördert werden. Demnach gehören öffentliche Spielplätze zu den Erschließungs- anlagen. Das zuwendungsrechtliche und baufachliche Prüfungsverfahren von öffentlichen Spielplätzen richtet sich nach Buchstabe E 6.3, E 6.4 beziehungsweise E 6.7 StBauFR M-V. Voraussetzung ist, dass sich der Spielplatz in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, Entwicklungsgebiet oder abgegrenzten Fördergebiet (städtebauliche Gesamtmaßnahme) befindet, welches in die Städtebauförderung aufgenommen wurde. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa bestehen für kommunale Körper- schaften für investive Vorhaben, darunter auch für den Bau von kommunalen Spielplätzen, lediglich ergänzende Fördermöglichkeiten. Im Einzelnen sind folgende rechtliche Grundlagen zu benennen: - Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 (AmtsBl. M-V 2010 S. 516) Hinweis: Sonderbedarfszuweisungen werden Kommunen vorrangig zur anteiligen Finanzierung von Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises gewährt, die zu einer Erhaltung, Erneuerung bzw. Erweiterung der kommunalen Infrastruktur beitragen. Spielplätze gehören in der Regel nicht zu den pflichtigen Aufgaben. Das Antragsvolumen soll laut Richtlinie in der Regel mindestens 100.000 Euro betragen. Die Festlegung der Höhe der Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit der finan- ziellen Leistungsfähigkeit des kommunalen Antragstellers. 65",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode - Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen vom 1. März 2018 (AmtsBl. M-V 2018 S. 310) - Zweck der Förderung ist es, kommunalen Körperschaften in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Teilnahme an den verschiedenen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union durch eine Zuwendung zur Finanzierung des Eigenanteils zu ermöglichen. Es sind insgesamt 24 Förderrichtlinien kofinanzierungs- fähig. Über die Vergabe der Förderungen entscheidet ein interministerieller Vergaberat. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Höhe von bis zu 75 Prozent gewährt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit kann im Rahmen der Förderung von Vorhaben zur „Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus“ in Einzelfällen und nach entsprechendem Bedarfsnachweis der Bau eines Spielplatzes Bestandteil des Gesamtvorhabens sein. 7. Wie wird die Einrichtung von Jugendfreizeitangeboten von der Landesregierung gefördert? Angebote, die Jugendliche in ihrer Freizeit wahrnehmen können, werden von der Landes- regierung in vielfältiger Weise gefördert. So unterstützt das Land die Jugendarbeit öffentlicher sowie freier Träger nach dem Kinder- und Jugendfördergesetz (KJfG M-V). Dies umfasst unter anderem die Förderung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schul- landheimen und Jugendherbergen. Hierbei können insbesondere Modellprojekte, Großveran- staltungen, Ferienfreizeiten, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit, Personal- und Sachkosten oder Investitionen gefördert werden. Aber auch im Rahmen der Kulturförderung werden Projekte unterstützt, die sich der Vermittlung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche widmen, wie beispielsweise die Arbeit der Soziokulturellen Zentren, der Kinder- und Jugendkunstschulen, der Musikschulen oder museumspädagogische Angebote an Museen. Die pädagogische Arbeit an den Theatern des Landes ist Bestandteil der Theaterfinanzierung. Die Landesregierung kann Sportförder- mittel für Jugendfreizeitangebote einsetzen, wenn es sich bei den durchzuführenden Maßnahmen um Freizeitsport im Sinne des Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg- Vorpommern (Sportfördergesetz - SportFG M-V) handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1843 verwiesen. 66",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 8. Wie berücksichtigt Mecklenburg-Vorpommern die Belange von Familien und Kindern in der Verkehrsplanung? Die Berücksichtigung in der Straßenplanung erfolgt entsprechend der Festlegungen in § 11 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV), die die Baulastträger verpflichten, dass „Beim Neu- oder Ausbau von öffentlichen Straßen die Belange der Kinder, der Personen mit Kleinkindern sowie der behinderten und alten Menschen im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie der verfügbaren Mittel mit dem Ziel berücksichtigt werden, eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen soweit nicht überwiegende andere öffentliche Belange, insbesondere Erfordernisse der Verkehrssicherheit, entgegenstehen.“. Nach dieser Maßgabe ist insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Sicht der Verkehrssicherheit die Entflechtung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr von großer Bedeutung. Die Landesregierung hat seit 1990 an Bundes- und Landesstraßen über 1.700 Kilometer straßenbegleitende Radwege gebaut. Damit sind an weit über 40 Prozent aller Bundesstraßen und an mehr als einem Viertel aller Landesstraßen Radwege vorhanden. Die Landesregierung wird das Radfahren auch weiterhin stärken. Entlang von Bundesstraßen wird die Landesregierung die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für den Radwegebau auch weiterhin umsetzen. Für den Bau von Radwegen an Landesstraßen hat die Landesregierung seit 2016 mehrere Lückenschluss- programme aufgelegt, mit denen in Abstimmungen mit regionalen Akteuren wichtige Radwegeverbindungen geschlossen werden. Darüber hinaus gewährt das Land Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem auch der Bau von Geh- und Radwegen in kommunaler Baulast. 9. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Familien und Kindern im Straßenverkehr gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung fördert im Bereich der Verkehrsprävention gezielt Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit von Familien und Kindern fördern. Dazu gehören beispielsweise Projekte mit Direktansprache von Eltern (Kinder als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Auto). Sie bieten Anregungen für die Erziehungsarbeit der Eltern. Zusätzlich werden Kindertagesstätten und Schulen in ihrer Verkehrserziehungsarbeit unterstützt, um Mädchen und Jungen zu befähigen, sich zunehmend sicherer im Straßenverkehr zu verhalten. Verkehrserziehung ist in der Grundschule in den entsprechenden Rahmenrichtlinien im Sach- unterricht verankert (Schulwegsicherung, Radfahrausbildung). Ab Klasse 5 erfolgt die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung fächerübergreifend. Für Jugendliche und junge Erwachsene werden unterschiedliche verkehrspräventive Maßnahmen angeboten (zum Beispiel CrashKurs MV, Fifty Fifty Taxi Ticket), die durch die Landesregierung finanziell unterstützt werden. 67",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zur Schulwegsicherung sowie zur verkehrssicheren Gestaltung des Umfeldes von Schulen und Kindereinrichtungen Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen werden unter anderem folgende verkehrsregelnde Maßnahmen angeordnet und umgesetzt: - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Gefahrbeschilderung, Anord- nung und Beschilderung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, Fahrstreifen- begrenzungen zur Verhinderung von Überholvorgängen, Lichtzeichenanlagen, Fußgänger- überwege) - bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Mittelinseln, auch in Verbindung mit Absperrgeländern zur Lenkung der Fußgänger, Fahrbahnversätze oder -einengungen, Aufpflasterungen, Schwellen, Kreisverkehre mit umlaufenden Fußgängerüberwegen, Querungshilfen) und Überwachungsmaßnahmen (zum Beispiel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der angeordneten Halteverbotsregelungen). Darüber hinaus wird die Erstellung von Schulwegplänen empfohlen, in denen den Kindern die sichersten Schulwege zur Benutzung aufgezeigt werden. Schulwegpläne werden in der Regel von dem Schulträger unter Mitwirkung der betreffenden Schulleiter und Lehrer unter Einbeziehung der Eltern und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem betroffenen Straßenbaulastträger erstellt. Überdies werden polizeiliche Verkehrs- kontrollen zur Schulwegüberwachung durchgeführt. Hierbei werden sowohl Schüler als auch Eltern auf korrektes Verhalten im Straßenverkehr hingewiesen. Das Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit 2017 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern weist nicht nur in den Handlungsfeldern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Maßnahmen zum Erwerb und zur Verbesserung der Sicherheit des Menschen im Straßenverkehr aus. Auch ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen werden besonders berücksichtigt. Auch für diese Personengruppen werden finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt für Maßnahmen zur Verkehrsaufklärung bereitgestellt. 10. Welche Bedeutung haben die Bedürfnisse von Familien mit Kindern für den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg- Vorpommern? Leitziel der Verkehrspolitik in Mecklenburg-Vorpommern - festgehalten und definiert in dem Integrierter Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern - ist eine nachhaltige Mobilität, die ökonomische, soziale und ökologische Anforderungen soweit wie möglich in Einklang bringt. Für alle Bürgerinnen und Bürger soll ein angemessenes Mobilitätsangebot bereitstehen, das den Individualverkehr, den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) oder eine Kombination beider umfassen kann. Hierbei sind die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen sowie Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Das ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 legt in § 2 Ziele und Grundsätze für den Öffentlichen Personennahverkehr fest, unter anderem: „Bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur und der Angebote im ÖPNV sind die spezifischen Belange von Frauen, Kindern, alten Menschen, Fahrradfahrern und insbesondere von Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen.“ 68",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Dies wird entsprechend in den Förderrichtlinien berücksichtigt, wie zum Beispiel der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung im Land Mecklenburg-Vorpommern: Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Attrak- tivität, der Barrierefreiheit, der Klimabilanz oder der Infrastruktur des öffentlichen Personen- nahverkehrs einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sind. Aufgabenträger und zuständig für den straßengebundenen ÖPNV sind die Landkreise und kreisfreien Städte, für den Schienenpersonennahverkehr ist das Land zuständig (§ 3 Abs. 1 und 3 ÖPNVG M-V). 11. Welche besonderen Tarife bieten die Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs für kinderreiche Familien an (bitte aufschlüsseln für die letzten zehn Jahre nach Anbieter/Verkehrsverbund und Tarif)? Grundsätzlich gab und gibt es in den Tarifen der Verkehrsunternehmen/Verbunde/Tarif- gemeinschaften keine gesonderten Regelungen für kinderreiche Familien. Es bestehen lediglich Mitnahmeregelungen für Kinder beziehungsweise Familienkarten mit einer Beschränkung auf die Anzahl der mitnahmeberechtigten Personen. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) kommen im Land Mecklenburg-Vorpommern zum überwiegenden Teil die Beförderungsbedingungen der DB AG, die Besonderen Beförderungs- bedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG sowie die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland zur Anwendung. Für die Regionalbahn (RB) 13 und RB 14 (Rehna-Parchim-Hagenow Stadt), für die RB 15 (Inselstadt Malchow-Waren (Müritz)) und RB 16 (Neustrelitz-Mirow), für die RB 23 (Stralsund-Swinoujscie Centrum) und RB 24 (Zinnowitz-Peenemünde) sowie die RB 26 (Bergen auf Rügen-Lauterbach Mole) gelten eigene Haustarife und die Beförderungs- bedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Die Schmalspurbahnen Molli (RB 31) und Rasender Roland (RB 32) wenden ebenfalls Haustarife an. Übersicht der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen angewendeten Tarife 2010 bis 2017 Eisenbahnverkehrs- BB DB Aktionsangebote BB Anstoß- Haus- Verbund- unternehmen AG DB Regio AG verkehr tarif tarife DB Regio AG x x x x ODEG x x x x UBB x x x Press (RüBB) x Press x x MBB x x HANS x x OLA bis Dez 2013 x x x x x 69",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2018 bis 2019 Eisenbahnverkehrs- BB DB Aktionsangebote BB Anstoß- Haus- Verbund- unternehmen AG DB Regio AG verkehr tarif tarife DB Regio AG x x x x Verkehrsve rbund Warnow (VVW) ODEG x x x x UBB x x x Press (RüBB) x Press x x MBB x VVW HANS x x Die kostenlose Beförderung von Kindern bis einschließlich fünf Jahren wird von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen praktiziert. In den Beförderungsbedingungen der DB AG ist die kostenlose Mitnahme von Familienkindern geregelt. Diese Regelung findet auch Anwen- dung im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Diverse Aktionsangebote der DB Regio AG enthalten Regelungen zur Mitnahme von Familienkindern, die zum Teil auch im Wechselverkehr gelten. Die Haustarife der Schmalspurbahnen und für die Insel Usedom sehen ebenfalls Familienangebote vor. Bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2017 existierte der Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV), deren am Tarif beteiligte Verkehrsunternehmen (die DB Regio AG, die UBB und die Stadtverkehre Greifswald und Stralsund) den GTV-Tarif angewendet haben. Das Tarifangebot Minigruppenkarte galt für zwei Erwachsene und bis zu drei Kindern zwischen Barth und Züssow. Im Landkreis Rostock und der Hansestadt Rostock kommt der Tarif des Verkehrsverbundes Warnow (VVW) zur Anwendung. Die DB Regio wendet diesen Tarif vollumfänglich an, während bei der Mecklenburgische Bäderbahn Molli (MBB) nur der Zeitkartentarif des VVW gültig ist. Die Ostseeland Verkehr GmbH (OLA) hat bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2013 ebenfalls den Verbundtarif angewendet. Im ein- und ausbrechenden Verkehr zum Verkehrsverbund Warnow (VVW) gelten die Beförderungsbedingungen der DB AG sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG. Im Verkehrsverbund Warnow gibt es nach von dort übermittelten Informationen seit den letzten zehn Jahren folgende Tarifangebote, die für kinderreiche Familien besonders geeignet sind: 70",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Tarif Umfang/Bemerkung Geltungsbereich erhältlich seit SchülerTicket Besonders kinderreiche Familien profi- Zone Rostock 01.04.2010 tieren vom VVW bereitgestellten Bonus: Ab zwei bezahlten SchülerTickets ist jedes weitere SchülerTicket in der Familie kostenfrei. Monatskarte + Monatskarte mit Personenmitnahme Für alle Geltungs- 01.02.2013 Family (1 Erwachsener und bis zu 2 Kinder bereiche des VVW (unter 15 Jahre) oder bis zu 3 Kinder (unter 15 Jahre) Mobil60- Kostenfreie, ganztägige Mitnahme von Gesamtnetz des 01.02.2019 Ticket bis zu 3 Kindern (unter 15 Jahre) VVW Familien- 2 Erwachsene und bis zu 3 Kinder oder Für alle 01.02.2019 Tageskarte 1 Erwachsener und bis zu 4 Kinder Geltungsbereiche des VVW kostenlose Beförderung von Kinder unter 6 Jahren Gesamtnetz des < 2008 VVW Die Familienangebote im Bereich des sonstigen ÖPNV sind der Tabelle in Anlage 9 zu entnehmen. Bei allen Verkehrsunternehmen gilt, dass Kinder bis zum vollendete 6. Lebensjahr in Begleitung eines Erwachsenen unentgeltlich befördert werden. Ermäßigungstarife gelten für Kinder zwischen dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Darüber hinaus gelten Ermäßigungstarife für Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 15. Lebensjahr entspre- chend der Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V). 12. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel kostenlose Schüler- und Studentenbeförderung oder ein Ticket für Freiwilligendienstleistende? a) Wenn ja, wie sollen diese Maßnahmen aussehen und ab wann sollen sie greifen? b) Wenn nicht, warum nicht (bitte konkret begründen)? Die Fragen 12, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung untersucht derzeit, welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines landesweit gültigen Tickets für Schüler und Auszubildende hinsichtlich der finanziellen und verkehrlichen Auswirkungen bestehen. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die weiteren Schritte zu entscheiden sein. 71",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 13. Auf welche Weise fördert die Landesregierung die Teilnahme von Familien am Kultur- und Freizeitleben in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung erteilt Zuwendungen auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien für die Teilnahme von Familien am Kultur und Freizeitleben in Einrichtungen für Familien, wie zum Beispiel Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Lokalen Bündnissen, Familien- bildungsstätten und Eltern-Kind-Zentren sowie Familienferienstätten. Informationen über das Kultur- und Freizeitleben für Kinder, Senioren, Jugendliche - für die gesamte Familie - in Mecklenburg-Vorpommern werden unter anderem auf der Homepage der Familienbotschaft www.familienbotschaft-mv.de bekannt gemacht. In der Kulturförderung wird der Teilhabeaspekt als ein wichtiges Kriterium gewertet, auch wenn die Teilnahme von Familien kein expliziter Fördergegenstand ist. Hierzu gehört auch ein möglichst breites und gut zugängliches kulturelles Angebot. Bei der Vergabe der Fördermittel wird also auch darauf geachtet, dass Projekte unterstützt werden, die diesen Zugang ermöglichen. Mit der Kulturförderung werden somit in allen Kunst- und Kultursparten sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Familien insgesamt Möglichkeiten zur Teilhabe sowie zur Vermittlung kultureller Bildung unterstützt. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern vom 9. September 2002 fördert das Land die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung mit der Zielstellung, allen Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, sich sportlich zu betätigen, und ermöglicht damit auch gleichzeitig die Teilnahme von Familien am Freizeitleben. Mit der Unterstützung der Sportorganisation des Landes durch die Landesregierung werden in allen Sportarten und in allen Bereichen des Sports (Freizeit- und Breitensport, Behindertensport, Gesundheitssport sowie Leistungs- und Nachwuchsleistungssport) sowohl für Kinder- und Jugendliche als auch für Familien insgesamt eine Vielzahl an Möglichkeiten einer aktiven, gesundheitsfördernden Freizeitbeschäftigung in den über 1.900 Sportvereine in den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten, die zudem einen wertvollen Beitrag zur Bildung und Erziehung leisten, soziale Grunderfahrungen und -werte vermitteln und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe verbessern. Auf die Antwort zu Frage IV.14 wird verwiesen. 14. Inwieweit werden in landeseigenen oder vom Land geförderten Museen, Burgen, Schlössern, Schwimmbädern und Freizeitanlagen sowie ähnlichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ermäßigte Familieneintrittskarten angeboten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern betreibt landeseigene Museen durch die obere Landesbehörde Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg- Vorpommern. Im Einzelnen sind dies aktuell die Schlossmuseen Schwerin, Ludwigslust, Güstrow, Bothmer, Mirow, Hohenzieritz und Granitz, zudem das Staatliche Museum Schwerin. 72",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 In diesen Schlossmuseen und im Staatlichen Museum Schwerin werden keine gesonderten Familienkarten angeboten, da in allen Häusern der Eintritt unter 18jährige grundsätzlich frei ist. Im Freilichtmuseum Groß Raden erhalten Kinder bis sechs Jahre sowie Schülerinnen und Schüler in Begleitung eines Lehrers beziehungsweise einer Lehrerin freien Eintritt. Darüber hinaus erhalten Familien mit Kindern bis 18 Jahre ermäßigte Eintrittspreise. In den vom Land ab 1. Januar 2008 institutionell wie auch für einzelne Projekte geförderten Einrichtungen stellt sich die Eintrittspreisgestaltung wie in Anlage 10 dar (alle Angaben in Euro). 15. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine familienfreundliche Zertifi- zierung von Hotel-, Gastronomie-, Ferienhaus- und Campingbetrieben? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine familienfreundliche Zertifizierung von Hotel-, Gastronomie-, Ferienhaus- und Campingbetrieben. Träger des Qualitätsmanagements „Familienurlaub“ (QMF) ist der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern. Der TMV beruft die Fachjury ein, die aus Vertretern und Vertreterinnen folgender Ministerien und Organisationen besteht: - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. - Regionale Tourismusverbände - Kreis- bzw. Gemeindevertretungen - Pädagogische Fachbetreuung u. a. durch Hochschulen, Betreuungs-/Animateuragenturen des Landes - Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. - in beratender Funktion: Projektbüro Tourismus, Münster. Derzeit sind 93 Betriebe mit insgesamt 95 familienfreundlichen Angeboten (Van der Valk Resort Linstow in drei Kategorien) zertifiziert. Die Gesamtzahl setzt sich wie folgt zusammen: - 9 Tourismusorte, - 54 Beherbergungsbetriebe, - 3 Gastronomiebetriebe, - 29 Erlebnispartner. Das Zertifikat wurde im Jahr 2005 in den vier Kategorien: Tourismusorte, Beherber- gungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Camping- und Ferienhausbetriebe sind im Bereich Beherbergungsbetriebe enthalten. 73",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16. Inwiefern und wann hat die Landesregierung in ihren tourismus- politischen Bemühungen daraufhin gewirkt, dass die gastronomische und touristische Preisgestaltung kinderreiche Familien nicht über Gebühr belastet? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat im Jahr 2005 in den vier Teilnehmerkategorien Tourismusgemeinden, Beherbergungsbetriebe, Gastronomiebetriebe und Freizeitattraktionen den Wettbewerb „Familienfreundlichkeit“ ausgeschrieben, der ab 2008 in ein Qualitätsmanagementsystem „Familienfreundlicher Urlaub“ (QMF) beim Tourismus- verband M-V überführt wurde. Damit sollen Unternehmen im Land dazu anregt werden, den Belangen von Familien, wie zum Beispiel der Preisgestaltung für kinderreiche Familien, in ihrer Arbeit noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Im Rahmen des QMF werden durch die Jury die Kriterien eines familiengerechten Urlaubsangebotes vorgestellt und Empfehlungen zur Qualifizierung des Angebots vermittelt. Begleitend wurde im Jahr 2009 ein „Praxisleitfaden für Familientourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ (derzeit in Überarbeitung) vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit herausgegeben, der in der Rubrik „Kriterien für familienfreundliche Gastronomiebetriebe“ im Abschnitt „Umgang mit Kindern und Angeboten an Kindergerichten und Getränken“ Hinweise zur gastronomischen und tourismuspolitischen Preisgestaltung für Familien gibt. V. Bildung und Betreuung 1. Wie viele Kinder mit zwei oder mehr Geschwisterkindern besuchen eine Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten in Mecklenburg- Vorpommern (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden um Stellungnahme gebeten und haben nachfolgende Angaben gemacht: Anzahl der Kinder Kinderkrippe Anzahl der Kinder Kindergarten kreisfreie Stadt absolut relativ absolut relativ Landkreis (Angabe in (Angabe in Prozent) Prozent) Landeshauptstadt 97 9,16 381 12,33 Schwerin Hansestadt Rostock Der Hansestadt Rostock liegen diesbezüglich keine Daten der Fragestellung entsprechend vor. Ludwigslust-Parchim 730 29,44 1.139 17,12 Mecklenburgische 906 31,13 1.489 51,17 Seenplatte Nordwestmecklenburg Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Landkreis Rostock Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Vorpommern- Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor Greifswald Vorpommern-Rügen Dem Landkreis liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Stand: Juni 2019 74",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Die Landeshauptstadt Schwerin gab darüber hinaus an, dass es sich bei den Angaben um Kinder mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in Schwerin handelt, die zum Stichtag 20. Juni 2019 in Kindertageseinrichtungen in Schwerin gefördert wurden. Über die Anzahl von Geschwister- kindern, die nicht in einer Einrichtung betreut wurden, kann seitens der Landeshauptstadt keine Aussage getroffen werden. 2. Wie gestalten die Kreise und kreisfreien Städte den Nachlass bzw. die Befreiung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kinderkrippe für kinderreiche Familien? Für das zweite und jedes weitere Kind in der Kindertagesförderung wurden die Eltern seit dem 1. Januar 2019 vollständig von diesen Elternbeiträgen entlastet. Ab dem 1. Januar 2020 erstreckt sich diese Elternbeitragsfreiheit auf sämtliche Kinder in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Von dieser Regelung profitieren alle Eltern mit Kindern in der Kindertagesförderung und mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern. Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte zum Nachlass beziehungsweise zur Befreiung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kinderkrippe für kinderreiche Familien sind somit obsolet. 3. Hat die Landesregierung Hinweise auf Schadstoffbelastungen, Gifte oder Schimmel in Kitas und Schulen? a) Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung dagegen? b) Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung? c) Zu welchem Zeitpunkt tut die Landesregierung es? Ja. Zu a) Nach § 6 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) im Land Mecklenburg-Vorpommern hat der Öffentliche Gesundheitsdienst „sich für die gesundheits- gerechte Gestaltung der Lebens- und Umweltbedingungen einzusetzen. Er ist zur Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in umweltmedizinischen Fragen verpflichtet. Er bewertet die gesundheitlichen Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Bevölkerung und wirkt bei den zuständigen Stellen darauf hin, dass gesundheitliche Gefahren aus der Umwelt nicht entstehen und vorhandene Gefahren beseitigt oder vermindert werden.“ Das zuständige Gesundheitsamt als kommunale Behörde, ist für die Innenraum- und Lufthygiene in den öffentlichen Gebäuden zuständig und hat nach § 9 Absatz I Nummer 8 und 9 ÖGDG unter anderem Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten darauf zu über- wachen, dass die Anforderungen der Hygiene beachtet und die gesundheitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. 75",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Notwendige Maßnahmen werden seitens der Gesundheitsämter veranlasst, sobald sie im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen in Schulen oder Kindertagesstätten davon Kenntnis erlangen oder anlassbezogen bei Feststellung derartiger Problem von Dritten hinzugezogen werden. Das zuständige Gesundheitsamt handelt in den betreffenden Fällen entsprechend, um die Einhaltung geltender Grenz-, Richt- oder Leitwerte langfristig sicherzustellen. Bei Bedarf unterstützt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die unteren Gesundheits- behörden. Der Vollzug der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern obliegt den Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauauf- sichtsbehörden. Zu b) Insbesondere bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Instandhaltung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte haben als untere Bauaufsichtsbehörden auch bei der Nutzung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind. Sie können in Wahrnehmung dieser Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen. Bisher musste keine untere Bauaufsichtsbehörde einschreiten. Zu c) Es wird auf die Antwort zu Frage a) verwiesen. 4. Wenn nicht, warum handelt die Landesregierung nicht (bitte konkret begründen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen V.3a) und b) verwiesen. 76",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 5. Wie hoch darf das durchschnittliche Familieneinkommen höchstens sein, damit eine Familie mit drei, vier oder fünf Kindern an der kostenfreien Schulbuchausleihe teilnehmen kann? Nach den landesschulrechtlichen Bestimmungen gibt es eine derartige Familieneinkommens- höhe nicht. Der aktuelle Grenzbetrag in der Höhe von 30,68 Euro nach der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lern- mitteln (Grenzbetragsverordnung), bis zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Absatz 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) genannten Gegenstände und Materialien je Kind herangezogen werden können, gilt für alle Familien gleichermaßen. Weiterhin wird auf § 54 Absatz 2 Satz 1 SchulG M-V verwiesen, wonach alle Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich, in der Regel leihweise, Bücher und Druckschriften erhalten. Unter Beachtung der Vorschriften der sozialrechtlichen und existenzsichernden Leistungen besteht unabhängig von den landesrechtlichen Regelungen zur Schulmittelfreiheit ein Anspruch auf Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (§ 28 Absatz 1 SGB II, § 34 Absatz 1 SGB XII). Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten auch kindergeldberechtigte Personen mit Bezug von Kinderzuschlag für ein Kind im Haushalt oder bei Bewilligung von Wohngeld für jedes Kind als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied (§ 6a/b Bundeskindergeldgesetz - BKGG). Leistungen für Bildung und Teilhabe können auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend den Regelungen in den §§ 34, 34a und 34b SGB XII erhalten, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3 Absatz 3 AsylbLG) beziehen beziehungsweise die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG erfüllen. Im Rahmen dieser Leistungen werden Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf anerkannt. Gemeint sind Gegenstände, die für den Schulbesuch beziehungsweise die Teilnahme am Schulunterricht benötigt werden. Bei Schülerinnen und Schülern werden für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt, insge- samt 100 Euro. Ab 1. August 2019 erhöhte sich dieser Betrag auf 150 Euro. Schülerinnen und Schüler im Sinne des SGB II sind Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein bildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei Schülerinnen und Schülern im Sinne des SGB XII handelt es sich um Personen, die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen, dabei keiner Altersbegrenzung unterliegen und bei Erhalt von Ausbildungsvergütung nicht ausgeschlossen sind. 77",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Schulerfolg von Schülern aus kinderreichen Familien vor? Die abgefragten Informationen sind nicht Gegenstand bestehender Statistikpflichten. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über den Schulerfolg von Schülern aus kinderreichen Familien vor. 7. Wie viele Eltern schicken ihre Kinder auf Privatschulen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wenn möglich, wie viele dieser Kinder stammen aus dem gleichen Haushalt? Hierzu wird im Rahmen der Schulstatistik lediglich erfasst, wie viele Schülerinnen und Schüler eine Schule in freier Trägerschaft besuchen. Für die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft wird hierzu auf den Statistischen Bericht des Statistischen Amtes für das Schuljahr 2018/2019 verwiesen (https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/ B%20I%20Allgemeinbildende%20Schulen/B%20113/B113%202018%2000.pdf Tabelle 2.4, Seite 37). Für die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft wurde der Statistische Bericht des Statistischen Amtes für das Schuljahr 2018/2019 Tabelle 10 Seite 25 unter folgendem Link: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/B%20II%20Berufliche %20Schulen%2c%20Berufsbildung/B%20213/B213%202018%2000.pdf zugrunde gelegt. Berufliche Schulen und deren Schüler am 18. Oktober 2018 nach Kreisen Land/kreisfreie Stadt/Landkreis/ Berufliche Schulen große kreisangehörige Stadt in freier Trägerschaft Schulen Schüler zusammen weiblich Mecklenburg-Vorpommern 27 4.399 3.134 Rostock 6 906 620 Schwerin 7 1.756 1.306 Mecklenburgische Seenplatte 2 229 190 darunter Neubrandenburg 1 106 89 Landkreis Rostock 2 418 293 Vorpommern-Rügen 4 146 93 darunter Stralsund 1 3 0 Nordwestmecklenburg 1 17 13 darunter Wismar 1 17 13 Vorpommern-Greifswald 4 825 539 darunter Greifswald 3 783 520 Ludwigslust-Parchim 1 102 80 Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 78",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 8. Wie viele Kinder werden in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause unterrichtet? Gemäß § 41 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) besteht in Mecklenburg-Vorpommern Schulpflicht. Die Einhaltung der Schulpflicht wird in den Staatlichen Schulämtern entsprechend der bestehenden schulrechtlichen Regelungen überprüft. Gemäß § 36 Absatz 4 SchulG M-V erhalten Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Erkrankung oder wegen schwerwiegender Beeinträchtigung in ihrer Entwicklung für längere Zeit oder auf Dauer keine Schule besuchen können, Haus- oder Krankenhausunterricht. Für die Beschulung solcher Schülerinnen und Schüler werden jährlich Mittel vorgehalten. In den Staatlichen Schulämtern werden Schülerinnen und Schüler im Hausunterricht gemäß § 36 Absatz 4 SchulG M-V im Rahmen der Planungen zur Unterrichtsversorgung erfasst. Ände- rungen im Verlauf des Schuljahres werden dokumentiert. Eine differenzierte statistische Erfas- sung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beziehungsweise der sonderpädagogischen Förderung „Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ nach Hausunterricht, Krankenhaus- beziehungsweise Sanatoriumsunterricht im Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nicht. 9. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, wie viele Eltern die Schulpflicht verweigern? a) Wenn ja, sind das Familien mit einem Kind, zwei, drei oder mehreren Kindern? b) Wenn ja, aus welchen Gründen verweigern sie die Schulpflicht? c) Wenn nicht, warum hat die Landesregierung keine konkreten Informationen (bitte konkret begründen)? In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit (Stand: 6. Januar 2020) elf Fälle bekannt, in denen die Eltern die Schulpflicht verweigern. Das betrifft 23 schulpflichtige Kinder. Im Übrigen wird ergänzend hierzu auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2888 verwiesen. Zu a) Nach den Erkenntnissen der Landesregierung leben in den betreffenden Familien folgende Anzahl von Kindern: - 5 mal 1 Kind, - 3 mal 2 Kinder, *) - <3 mal 3 Kinder sowie *) - <3 mal 4 Kinder. _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 79",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zu b) Die Gründe für die Verweigerung der Schulpflicht können sehr vielfältig sein. Soweit der Landesregierung bekannt, liegen die Gründe für die Verweigerung der Schulpflicht insbeson- dere darin, dass - die Eltern sogenannte Freilerner sind und eine Selbstbeschulung des Kindes oder der Kinder anstreben, - religiöse Motive einer Schulpflichtverweigerung zugrunde liegen, - die Eltern der gesetzlichen Schulpflicht bewusst entgegentreten, weil sie der Auffassung sind, sie sei antiquiert und/oder die Kinder als Grundrechtsträger haben das Recht, allein zu entscheiden, ob sie eine Schule besuchen möchten, - die Eltern als sogenannte Reichsbürger alle Pflichten, welche sich für einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ergeben, ablehnen und somit auch die Schulpflicht oder - das Weltbild der Eltern nicht mit den Ansichten und Unterrichtsübermittlungen der Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmt. Eine abschließende Aufzählung der Motive der Eltern über die Gründe für eine Schul- pflichtverweigerung ist jedoch nicht möglich. Der Landesregierung liegen insoweit nur Erkenntnisse vor, wie die Eltern diese gegenüber den zuständigen Behörden mitteilen beziehungsweise äußern. Zu c) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, a) und b) verwiesen. VI. Familien und Gewalt 1. Wie viele Anzeigen häuslicher Gewalt gingen in den vergangenen fünf Jahren bei den zuständigen Behörden in Mecklenburg- Vorpommern ein (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreis- freien Städten)? 2. Wie viele Kinder, Frauen und Männer wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer häuslicher Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PKS MV) ausgewertet, die nach bundeseinheitlichen Erfassungskriterien erhoben wurden. „Häusliche Gewalt“ und „familiäre Gewalt“ sind darin keine bestimmten Begriffe oder Kriterien. Auch Opfer werden nur bei ausgewählten Delikten erfasst. 80",
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"number": 81,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt die Abbildung der häuslichen Gewalt unter Berücksichtigung aller PKS-erfassten Delikte der Straftatengruppen „Straftaten gegen das Leben“, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“, bei denen Opfer erfasst wurden und die Opfer-Tatver- dächtigen-Beziehung „Ehe, Partnerschaft, Familie einschließlich Angehörige“ und „in einem gemeinsamen Haushalt lebend“ zum Zeitpunkt der Ausübung der Tat gegeben war. Als „Straftaten gegen das Leben“ werden in der PKS M-V folgende Straftatbestände erfasst: Mord (§ 211 Strafgesetzbuch [StGB]), Totschlag und Tötung auf Verlangen (§§ 212, 213, 216 StGB) und Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), soweit das Delikt nicht in Verbindung mit einem Verkehrsunfall stand). Als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden in der PKS M-V Opfer zu folgenden Straftatbestände erfasst: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB), Sexueller Missbrauch (§§ 176, 176a, 176b, 182, 183, 183a StGB) und Ausnutzen sexueller Neigung (§§ 180, 180a, 181a StGB). Als „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ werden in der PKS M-V Opfer zu folgenden Straftatbeständen erfasst: Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§§ 249-252, 255, 316a StGB), Körperverletzung (§§ 223-227, 229, 231 StGB), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232-233a [ohne § 232a Abs. 6 StGB], 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241 StGB). In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden nicht Anzeigenerstattungen, sondern Fälle gezählt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jedem in der PKS M-V registrierten und unten dargestellten Fall eine Anzeige zugrunde liegt. Diese kann aufgrund Schilderung einer anzeigenerstattenden Person in Mecklenburg-Vorpommern oder außerhalb oder von Amts wegen aufgenommen worden sein. Zudem können weitere Anzeigen in Mecklenburg- Vorpommern oder außerhalb aufgenommen worden sein. Diese werden nicht als Fälle in der PKS M-V registriert, wenn zum Beispiel der Tatort nicht in Mecklenburg-Vorpommern liegt oder sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt. In einer Anzeige können zudem auch mehrere Fälle von Straftaten dokumentiert sein, zum Beispiel, wenn strafrechtliche relevante Ereignisse bei der Anzeigenerstattung zeitlich nicht konkret eingeordnet werden können. Auf die Tabellen in Anlage 11 wird verwiesen. 3. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer fami- liärer Gewalt [bitte aufschlüsseln nach Jahren, Delikten (psy- chische/physische/sexuelle Gewalt), Landkreisen und kreisfreien Städten]? Auch zur Beantwortung der Frage 3 wurden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PKS MV) ausgewertet, die nach bundeseinheitlichen Erfassungskriterien erhoben wurden. „Häusliche Gewalt“ und „familiäre Gewalt“ sind darin keine bestimmten Begriffe oder Kriterien. Auch Opfer werden nur bei ausgewählten Delikten erfasst. In Beantwortung erfolgt die Abbildung der Opfer „familiärer Gewalt“ wie zur häuslichen Gewalt, nur ohne das Kriterium „in einem gemeinsamen Haushalt lebend“. 81",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Auf die Tabelle in Anlage 12 wird verwiesen. In der PKS werden Art und Auswirkung der Gewalteinwirkung nicht erfasst. Eine Einteilung nach psychischer, physischer oder sexueller Gewalt ist nicht möglich. Somit erfolgt die Auflistung der Opfer familiärer Gewalt nach den Straftatbeständen. In der anhängenden Tabelle sind die Daten der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 enthalten. Es werden systematisch folgende Abkürzungen verwendet: „StGB“ für „Strafgesetzbuch“, „Abs.“ für „Absatz“ und „i. V. m.“ für „in Verbindung mit“. 4. Welche Hilfsangebote für Kinder, Frauen und Männer, die von familiärer Gewalt betroffen sind, stehen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden Hilfsangebote für von familiärer Gewalt betroffene Kinder, Frauen und Männer sind dem Flyer des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung „Das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern - Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (https://www.regierung-mv.de/Landesregie- rung/sm/Frauen-und-Gleichstellung/Krisensituationen/) zu entnehmen. 5. Welche Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt fördert die Landesregierung (bitte aufschlüsseln nach psychischer/phy- sischer/sexueller Gewalt, Fördermenge/Förderzeitraum, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung als oberste Landesjugendbehörde fördert verschiedene Präventionsangebote, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen unterstützen sollen. Es wird dabei nicht zwischen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt unterschieden, da diese Formen in der Regel nicht isoliert voneinander auftreten. Auch richten sich die Angebote an alle Landkreise und kreisfreien Städte: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Angebot Höhe der Förderung Förderzeitraum/Status in Euro (HH 2018/19) Kinderschutzhotline 2018: 138.443,04 seit 2008, 2019: circa 145.500,00 laufend Kinder- und Jugendtelefon 2018: 30.000,00 laufend 2019: 30.000,00 Elterntelefon 2018: 15.000,00 laufend 2019: 15.000,00 Kinderschutz-App 2019: 13.325,27 seit 2017 82",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Darüber hinaus hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2016 die Aktionswoche Kinderschutz ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Kinderschutz stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken und über aktuelle Entwicklungen, Themen und Angebote zu informieren. Eingeschlossen darin sind Veran- staltungen, die zur Prävention beitragen. Näheres dazu kann unter www.sozial-mv.de abgerufen werden. Zudem sind im Landesprogramm Kinderschutz (Drucksache 6/5268, vom 15. März 2016) Maßnahmen enthalten, die indirekt zur Prävention beitragen. Dazu zählen insbesondere Handlungsempfehlungen und Qualifizierungsangebote. Der Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing wurde erstmals verbindlich im Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Maßnahmen, mit denen die Schulen die Kinder und Jugendlichen aufklären und begleiten, werden in Zukunft Teil des Schul- programms der Schulen sein. Mit dieser gesetzlichen Verankerung ist das Land bundesweit Vorreiter. Zur Darstellung der übrigen Angebote wird auf die Anlage 13 verwiesen. 6. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen zehn Jahren dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht und betreut? a) Wie viele Kinder davon wurden bei Pflegeeltern untergebracht und betreut (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Kinder davon wurden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl der Kinder, die in den vergangenen zehn Jahren gemäß §§ 27 fortfolgende Achtes Buch Sozialgesetz (SGB VIII) (Hilfen zur Erziehung) dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht und betreut wurden, sind in den statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern zur Kinder- und Jugendhilfe aufgeführt. Die konkreten Informa- tionen zur Fragestellung können aus den Berichten „Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, sonstige Leistungen der Jugendhilfe sowie Ausgaben und Einnahmen in Mecklenburg-Vorpommern“ für die Jahre 2009 bis 2017 entnommen werden. Der statistische Bericht für das Jahr 2018 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. 83",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr Tabelle Link 2009 6.7 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8 kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202009%2000.pdf 2010 6.7 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8 kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202010%2000.pdf 2011 6.7 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8 kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202011%2000.pdf 2012 6.7 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publi- 6.8 kationen/K%20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513% 202012%2000.pdf 2013 6.7 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 6.8 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202013% 2000.pdf 2014 6.7 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 6.8 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202014% 2000.pdf 2015 2. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202015% 2000.pdf 2016 2. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202016% 2000.pdf 2017 2. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K% 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5132/K5132%202017% 2000.pdf Zu beachten ist: - Zu den unter § 33 SGB VIII aufgezählten Fällen zählen Kinder, die bei Pflegeeltern untergebracht und betreut wurden. - Zu den unter § 34 SGB VIII aufgezählten Fällen zählen Kinder, die in Einrichtungen der Heimerziehung oder in sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht und betreut wurden. 84",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 7. Wie viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die nachfolgend aufgeführten Daten sind durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg- Vorpommern erhoben worden. Stand: 31. Dezember 2019 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Einrichtungen Landeshauptstadt Schwerin 71 Hansestadt Rostock 117 Ludwigslust-Parchim 75 Mecklenburgische Seenplatte 150 Nordwestmecklenburg 54 Landkreis Rostock 77 Vorpommern-Greifswald 129 Vorpommern-Rügen 96 8. Wie lang ist der Zeitraum der Fremdunterbringung und -betreuung im Durchschnitt? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie sich das auf das Verhalten der Kinder auswirkt? Vorbemerkung: Die Erziehung, also die körperliche, geistige und seelische Förderung der Kindesentwicklung ist grundgesetzlich in Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz verankert und Aufgabe der Eltern. Kinder und Jugendliche werden demgemäß nur dann außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht, wenn ihnen dort nicht (mehr) ausreichende Möglichkeiten zur Entwicklung und Entfaltung geboten werden können. Dies kann mehrere Ursachen haben wie zum Beispiel Krankheit oder Ableben der Eltern, finanzielle Schwierigkeiten, mangelndes Interesse oder Überforderung der Erziehungsberechtigten mit unterschiedlichen Auswirkungen sowie noch weitere andere Gründe. Ist nun aber das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes nachhaltig in Gefahr, soll und muss der Staat eingreifen. Kinder und Jugendliche, die nach § 33 (Vollzeitpflege) Achtes Buch Sozialgesetzbuch in Pflegefamilien untergebracht und betreut wurden, sind durchschnittlich 58 Monate fremd- untergebracht. Kinder und Jugendliche, die nach § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen) Achtes Buch Sozialgesetzbuch untergebracht und betreut werden, sind durchschnittlich 25 Monate fremduntergebracht. www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K V Kinder- und Jugendhilfe/ K5132/K5132 2017 00.pdf, Kapitel 1, Tabelle 1.6, Seite 29 und 30 85",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Aus unterschiedlichen Studien und Berichten geht hervor, dass nach der Fremdunterbringung die Herkunftsfamilie immer noch sehr bedeutend für die Minderjährigen ist. Die vorher gemachten Erfahrungen, auch hinsichtlich der Beziehung zu Mutter oder Vater, wirken sich kontinuierlich auf den Gefühlszustand und das Verhalten der Kinder und Jugendlichen aus. Je nach erlebter Vorgeschichte und Ablauf der Fremdunterbringung wird daher aus Sicht der Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie als bedeutsam angesehen. Insbesondere bei jungen Kindern wird die Fremdunterbringung in der Vollzeitpflege favorisiert. Sollte dies nicht möglich sein, so sollten Gelingensbedingungen für positiv verlaufende Fremdunterbringungen junger Kinder beachtet werden und dabei insbesondere die Bedeutung der leiblichen Eltern als Kooperationspartner, eine am kindlichen Zeitempfinden orientierte Hilfeplanung und die strukturelle und konzeptionelle Ausrichtung der Angebote an den Bedürfnissen dieser Altersgruppe herausgestellt werden. Grundsätzlich wird bei Fremdunterbringungen immer in Zusammenarbeit mit den Personen- sorgeberechtigten auf eine Rückführung in den elterlichen Haushalt hingearbeitet. 9. Wie viele Pflegeeltern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und wie hat sich die Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die erfragten Daten wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten abgefragt. Alle Gebietskörperschaften haben geantwortet. Die Anzahl der Pflegeeltern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Landeshauptstadt / / / 24 26 27 29 31 32 38 Schwerin*** Hansestadt Rostock 65 67 79 84 97 108 110 120 126 123 Ludwigslust-Parchim* / / / / / / / / / 167 Mecklenburgische / / / / 269 271 273 261 273 278 Seenplatte Nordwestmecklenburg 53 59 59 67 60 63 76 89 97 98 Landkreis Rostock ** / / / 155 159 154 154 148 161 173 Vorpommern- 189 191 199 228 225 233 238 246 257 295 Greifswald*** Vorpommern- / / / 147 173 188 207 221 243 259 Rügen*** * Aus technischen Gründen sind keine Angaben zwischen 2009 und 2017 abrufbar. ** Aufgrund der Kreisgebietsreform und der daraus resultierenden Zusammenlegung der Landkreise Güstrow und Bad Doberan im Jahre 2011 können keine Zahlen vor 2012 vorgelegt werden. *** keine Angaben für die entsprechenden Jahre möglich, daher ausgelassen 86",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 10. Wie beurteilt die Landesregierung das Interesse von Paaren an einer Pflegeelternschaft? Nach Einschätzung der Landesregierung gibt es Paare, die aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse an einer Pflegeelternschaft haben. Jedoch ist die Übernahme einer Pflegschaft für ein Kind mit großen Herausforderungen verbunden. Nicht alle Personen trauen sich zu, eine solche Verantwortung zu übernehmen oder können die daran gebundenen Voraussetzungen erfüllen. So hat die Entscheidung für eine Pflegschaft immer auch Auswirkungen auf die gesamte Familie, auf eventuell in der Familie noch lebende Kinder, unter Umständen auf die Berufstätigkeit oder die Wohnsituation. Gleichzeitig müssen sich Pflegepersonen bewusst sein, dass es sich oft um eine zeitlich begrenzte Förderung und Fürsorge des ihnen anvertrauten Kindes handelt. Zuvörderst müssen aber die Situation und die damit verbundenen Bedarfe des Pflegekindes Berücksichtigung finden. Die Kinder kommen oft aus schwierigen sozialen und persönlichen Verhältnissen. Sie sind mitunter traumatisiert, leiden unter diversen Krankheiten und haben Bindungsstörungen und Verlustängste. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werben mit unterschiedlichen Angeboten und Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit, um geeignete Personen, die bereit sind eine Pflege- elternschaft zu übernehmen. Vor der Auswahl als Pflegeperson oder Pflegeeltern werden intensive Gespräche mit den Interessenten zu den Beweggründen, den bestehenden persön- lichen Voraussetzungen, aber auch zu den Herausforderungen, die mit der Übernahme einer Pflegschaft verbunden sind, geführt. Im Weiteren bieten die zuständigen Jugendämter den Interessenten Vorbereitungskurse, Fortbildungen und Supervisionen an. Durch eine gelingende Zusammenarbeit zwischen der Pflegeperson und dem Jugendamt kann die Entscheidung für eine Pflegschaft positiv beeinflusst werden. 11. Welche Weiterbildungsangebote zur Sensibilisierung von Erziehern und Lehrern für das Thema Gewalt gegen Kinder gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Angeboten und Anbietern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Weiterbildungsangebote zur Sensibilisierung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ werden regelmäßig im Rahmen der Aufgaben- erfüllung nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch den Bildungsträger Schabernack e. V. unterbreitet. Nähere Angaben zum Programm können unter www.schabernack-guestrow.de abgerufen werden. Ergänzend dazu werden verschiedene Veranstaltungen angeboten, die weiterführende Themen des Kinderschutzes behandeln. Dazu gehören die jährliche Kinder- und Jugendschutzkonferenz mit der sich anschließenden Aktionswoche Kinderschutz sowie Angebote des „Bündnis Kinderschutz M-V“. Informationen dazu sind unter www.sozial-mv.de sowie unter www.buendnis-kinderschutz-mv.de zu finden. 87",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Im Schulbereich wurden allgemeinbildende Schulen im Land über die Staatlichen Schulämter abgefragt. Die tabellarische Übersicht über Angebote für Lehrkräfte und Anbieter ist in Anlage 14 enthalten. Die beruflichen Schulen haben im Rahmen des schuleigenen Fortbildungsbudgets die Möglichkeit, SchiLF-Tage zu gestalten; einige Schulen wählten das Modell der Akademie- Angebote „Schwere Gewalt und Amok an Schulen“ und haben danach ihre entsprechenden Sicherheitskonzepte entwickelt. Die Schulentwicklungsberater bieten auch zu diesem Thema ihre Beratungsunterstützung bei der Erarbeitung von schuleigenen Konzepten an. Diese werden von den beruflichen Schulen bei Bedarf in Anspruch genommen. 12. Wie viele Frauenhäuser gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Über wie viele Plätze verfügen diese jeweils (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Mecklenburg- Vorpommern gibt es neun Frauenhäuser. Im Weiteren verweist die Landes- regierung auf ihre Antworten zu Frage 2 in Drucksache 7/2049 und zu Frage 1a) in Drucksache 7/2298. 13. Wie hat sich die Auslastung der Frauenhäuser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Seit dem Jahr 2014 sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, bestimmte Daten mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen. Angaben zur Auslastung werden darin nicht erfasst. Es ist das Anliegen der Landesregierung, ein flächendeckendes Angebot für von Gewalt betroffene Frauen vorzuhalten. In den Sachberichten der Träger, deren Inhalt nicht formell vorgegeben wird, werden teilweise Angaben zu Auslastungsquoten gemacht. Die Prüfung ergab jedoch, dass die Bezugsgrößen zur Berechnung der Auslastung durch die Träger unterschiedlich vorgenommen werden. So wird die Berechnung beispielsweise anhand der Betten oder anhand der Belegung von Räumen unabhängig von der Belegung der tatsächlich in den Räumen vorhandenen Betten vorgenommen. Insofern stellen die Angaben keine mitein- ander vergleichbaren Werte dar. Der Landesregierung liegen daher lediglich Daten zur Anzahl der in den Frauenhäusern untergebrachten Frauen und Kinder insgesamt vor. Für die Jahre 2010 bis 2014 wird diesbezüglich auf die Angaben im Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt auf Landtagsdrucksache 6/5351 vom 15. April 2016 (vgl. Seite 44) verwiesen. Für die Jahre 2015 bis 2018 stellen sich die Zahlen wie folgt dar: 2015 2016 2017 2018 Frauen 279 414 313 292 Kinder 266 382 361 349 Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/2298 verwiesen. 88",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 14. Wie werden Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen von der Landesregierung gefördert (bitte aufschlüsseln nach Förderhöhe, Art der Förderung, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Den in der Anlage 15 aufgeführten Tabellen kann die Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für von häuslicher und sexualisierter Gewalt Betroffene durch die Landesregierung aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2018 entnommen werden. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu Frage 7 in der Drucksache 7/2923(neu). 15. Welche fachliche Qualifizierung wird bei der Betreuung der von Gewalt betroffenen Kinder, Frauen und Männer vorausgesetzt? Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 7. Dezember 2015 (Amtsblatt M-V 2015, Seite 837 fortfolgende) sollen die Beschäftigten in den geförderten Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter sein. In geförderten Inter- ventionsstellen dürfen auch Juristinnen und Juristen beschäftigt werden. Für Beschäftigte der Täter- und Gewaltberatungsstellen muss der Zuwendungsempfänger für seine Beschäftigten jeweils eine Zusatzqualifikation zum Gewaltberater oder zur Gewaltberaterin und Erfahrungen im Umgang insbesondere mit gewalttätigen Männern nachweisen. 16. Wie viele Inobhutnahmen gab es in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land- kreisen und kreisfreien Städten)? Hinsichtlich der oben erfragten Daten wird auf folgende Statistische Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, wobei für das Jahr 2018 zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Statistik vorliegt: 89",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr Statistischer Bericht 2009 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/K%- 20V%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202009%2000.pdf 2010 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/K%20V- %20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202010%2000.pdf 2011 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/K%20V%- 20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202011%2000.pdf 2012 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/K%20V%- 20Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202012%2000.pdf 2013 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202013%2000.pdf 2014 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202014%2000.pdf 2015 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K%20513/K513%202015%2000.pdf 2016 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K5131/K5131%202016%2000.pdf 2017 www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K5131/K5131%202017%2000.pdf 2018 https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20- Kinder-%20und%20Jugendhilfe/K5131/K5131%202018%2000.pdf 17. Welche fachlichen Qualifikationen werden vorausgesetzt, um diese Inobhutnahmen durchzuführen? Gemäß § 72 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe hauptberuflich nur Personen beschäftigt werden, die persönlich und fachlich geeignet sind (Fachkräftegebot). Nach den Regelungen des § 79 SGB VIII trägt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und hat so auch für eine ausreichende Ausstattung mit einer dem Bedarf entsprechenden Anzahl von Fachkräften zu sorgen. Die Träger der freien Jugendhilfe werden mittelbar über die Förderung nach § 74 Absatz 1 SGB VIII, die Anerkennung nach § 75 Absatz 1 SGB VIII, die Kostenübernahme nach § 77 SGB VIII sowie den Abschluss von Leistungsvereinbarungen nach § 78b Absatz 1 SGB VIII zur Einhaltung der Standards verpflichtet. Damit sollen Fachlichkeit und Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet werden. Die fachliche Qualifikation zur Durchführung von Inobhutnahmen nach den §§ 42, 42 a - f SGB VIII ergibt sich aus § 72 SGB VIII und findet auch ihre Anwendung auf freie Träger der Jugendhilfe. In der Regel üben staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen beziehungsweise erfahrene Erzieherinnen und Erzieher diese Aufgaben aus. Im Weiteren sind zur Wahrnehmung der Auf- gaben qualifizierte psychologische, sozialpädagogische, sozialarbeiterische und sozialthera- peutische Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich. 90",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Darüber hinaus sind fundierte Kompetenzen auf dem Gebiet des Krisenmanagements und der Krisenintervention unabdingbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgaben- gebiet müssen in hohem Maße belastbar und zur Reflexion ihrer Arbeit durch interne und externe Beratung, Supervision und so weiter bereit und in der Lage sein. VII. Familie und Gesundheit 1. Wie ist im ambulanten und stationären Bereich die wohnortnahe medizinische Versorgung von Familien und insbesondere von Kindern gesichert? Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist nach § 75 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder haben nach § 105 Absatz 1 Satz 1 SGB V mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entspre- chend den regionalen Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung flächendeckend zu gewähr- leisten, zu verbessern oder zu fördern. Die Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Land richtet sich grundsätzlich nach der in der Bedarfsplanungs-Richtlinie für Ärzte des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten Bedarfsplanung. Diese legt für jede Region und jedes Bundesland fest, nach welcher Arzt-Einwohner-Verhältniszahl sich die ärztlichen Zulassungsmöglichkeiten in den einzelnen Arztgruppen berechnen und eine regionale Unter- oder Überversorgung festzustellen ist. Die aktuelle Bedarfsplanung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Sitzung des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen am 13. November 2018 beschlossen. Der Bedarfsplan wird jeweils auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht (https://www.kvmv.de/mitglieder/niederlassung-anstellung/bedarfsplanung/bekannt- machung/). Im Bereich der hausärztlichen Versorgung wurde in einer Reihe von Planungsbereichen im Land eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt (Bergen auf Rügen, Greifswald Umland, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg Umland, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Dammgarten, Rostock Umland, Schwerin Umland, Stralsund Umland, Teterow, Ueckermünde, Waren und Wismar). Die Kassenärztliche Vereinigung hat zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen eingeleitet, um insbesondere dem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken und die wohnortnahe medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten. Hierbei wird sie von der Landesregierung aktiv unterstützt. Im Bereich der ambulanten kinderärztlichen Versorgung, die der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugeordnet ist, bestehen nach dem aktuellen Bedarfsplan nur in zwei Planungs- bereichen noch Zulassungsmöglichkeiten für Pädiater (Planungsbereich Ludwigslust: 1, Rügen: 0,5), alle anderen Planungsbereiche im Land sind für weitere kinderärztliche Zulassungen gesperrt (Versorgungsgrad über 110 Prozent). Derzeit sind insgesamt 133 Kinderärzte im Land ambulant tätig. 91",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode In den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Waren, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar gibt es einen ambulanten kinderärztlichen Bereitschaftsdienst in den sprechstundenfreien Zeiten. Im stationären Bereich ist es das Ziel der Krankenhausplanung in Mecklenburg-Vorpommern, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und für die Patientinnen und Patienten gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. In den 37 Krankenhäusern sind ausreichend Bettenkapazitäten und tagesklinische Plätze vorhanden. Im Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 10.099 Planbetten und 1.415 Tages- klinikplätze ausgewiesen. Mit 21 Fachrichtungen sind die Krankenhäuser vielfältig und bedarfsgerecht aufgestellt. Bei der Forderung nach wohnortnaher medizinischer Versorgung sind immer auch die Fragen nach der Qualität und der Ausstattung mit medizinischem Personal zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Kooperation der medizinischen Einrichtungen untereinander zunehmend an Bedeutung. Für die stationäre medizinische Versorgung von Familien und insbesondere von Kindern stehen 450 Planbetten in 16 Kinderkliniken zur Verfügung. Das Landeskrankenhausgesetz berück- sichtigt in § 4 Absatz 3 die besonderen Bedürfnisse einer kindgerechten Krankenhaus- versorgung. 2. Wie viele Geburtsstationen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Wie sind diese finanziell und personell ausgestattet? An 16 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Zur finanziellen und personellen Ausstattung der Geburts- stationen hat die Landesregierung eine Abfrage bei den Krankenhäusern mit Geburtskliniken durchgeführt und folgende Informationen (Stand: 21. Januar 2020) erhalten: Krankenhaus Hebammen Ärzte davon Pflegepersona Fachärzte l Anzahl VK An- VK An- VK An- VK zahl zahl zahl Helios Hanse- 0 (8 Beleghebammen) 0 11 9,2 5 3,94 9 6,78 klinikum Stralsund Asklepios Klinik 6 4,63 5 4,4 4 3,4 16 12 Parchim Kreiskranken- 0 (11 Beleghebammen) 0 6 5,95 5 4,95 12 10,6 haus Demmin DBK 15 12,65 14 12,75 8 7,0 42 39,625 Neubranden-burg 92",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Krankenhaus Hebammen Ärzte davon Pflegepersona Fachärzte l Anzahl VK An- VK An VK An- VK zahl - zahl zah l Helios Kliniken 24 19,22 23 20,08 10 8 14 13,64 Schwerin MediClin 6 2,73 6 5,20 4 3,40 keine Angaben Krankenhaus am Crivitzer See Sana-Krankenhaus 7 4,55 8 6,7 5 4,5 ausreichend Rügen Universitäts- 11 9,34 18 14,9 9 7,59 17 14,2 medizin Greifswald Klinikum Südstadt 32 24,79 37 31,76 24 21,07 58 52,78 Rostock Asklepios Klinik 7 6,1 6 6,0 6 6,0 9 8,3 Pasewalk Das KMG Klinikum Güstrow, das Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow, Hagenow, DRK-Krankenhaus Neustrelitz, AMEOS Klinikum Ueckermünde, Anklam, MediClin Müritz Klinikum und das Klinikum Wismar haben keine Daten zugearbeitet. Zur finanziellen Ausstattung haben sich die Krankenhausträger im Rahmen der Umfrage nicht geäußert. Öffentliche Angaben werden durch die Träger in den Qualitätsberichten der Kranken- häuser gemacht, welche unter nachfolgendem Link einsehbar sind: https://www.g-ba.de/- themen/qualitaetssicherung/datenerhebung-zur-qualitaetssicherung/datenerhebung-qua- litaetsbericht/ Die finanzielle Ausstattung der Betriebsteile eines Krankenhauses fällt in die Sphäre der Geschäftsführung des Unternehmens. Zur finanziellen Ausstattung zählen insbesondere die Personalkosten, die Löhne und Fort- und Weiterbildungskosten, darüber hinaus auch die Budgets für die Inanspruchnahme der übrigen Bereiche des Krankenhauses (Diagnostik, Labor, Arzneimittel, Medizinprodukte, Anästhesiologie u. ä.). Hierüber liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Für die Finanzierung der Betriebskosten sind die Krankenkassen zuständig. Diese verhandeln auf Ortsebene mit der Krankenhausgeschäftsführung insbesondere das Fallvolumen und die Höhe der krankenhausindividuellen Entgelte. Die Bestimmungen zu Mindestpersonalstärken, die insbesondere in der Pflegepersonal- untergrenzenverordnung oder auch in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen festgelegt sind, werden aufgrund der bundes- rechtlichen Regelungen von den Krankenkassen überwacht und bei Verstößen gegebenenfalls von dort sanktioniert. 93",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wie viele Kinderkliniken gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie sind diese finanziell und personell ausgestattet? An 16 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Krankenhäuser mit Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin Landkreis Nordwestmecklenburg 1 Landeshauptstadt Schwerin 1 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2 Landkreis Rostock 1 Hansestadt Rostock 2 Landkreis Vorpommern-Rügen 2 Landkreis Vorpommern-Greifswald 4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3 Zur finanziellen und personellen Ausstattung der Kinderkliniken liegen der Landesregierung keine Informationen vor, die über die Angaben in den veröffentlichten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (https://www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/datenerhebung-zur-quali- taetssicherung/datenerhebung-qualitaetsbericht/) hinausgehen. 4. Wie hoch ist die Auslastung der ambulanten Kinder- und Jugend- hospizdienste „Leuchtturm“ und „Oskar“? Wie viele Betten stehen dort für Eltern und Geschwister zur Verfügung? Zur Beantwortung der Fragestellung wurden der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Leuchtturm und der ambulante Kinderhospiz- und Familienbegleitdienst Oskar angeschrieben. Der Kinder- und Jugendhospizdienst Leuchtturm und auch der Kinderhospizdienst Oskar arbeiten ambulant. Das bedeutet, dass die Hospizdienste zu den Familien nach Hause fahren und sie dort unterstützen. Das Anliegen der ambulanten Hospizdienste ist es, Familien mit schwer erkrankten Kindern sowie Abschied nehmenden Kindern in ihrem schwierigen Alltag zur Seite zu stehen. Die Begleitung übernehmen speziell dafür ausgebildete ehrenamtlich Tätige. Ehrenamtliche Familienbegleiter werden fortlaufend ausgebildet. 94",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 5. Welche Maßnahmen gibt es zur Gesundheitsprävention in Mecklenburg-Vorpommern? Maßnahmen zur gesundheitsbezogenen Prävention adressieren häufig die gesamte Bevölke- rung oder nur einzelne Familienmitglieder (zum Beispiel nur Kinder oder nur Eltern). Sie sind in der Regel nicht auf die Zielgruppe der Familien und Lebensgemeinschaften im Sinne von Großeltern, Eltern und Kindern mit Versorgungs- und Erziehungsverantwortung ausgerichtet. Viele Maßnahmen der gesundheitsbezogenen Prävention erfolgen außerhalb des Zuständig- keitsbereiches der Landesregierung (zum Beispiel in der Zuständigkeit der Sozialversiche- rungsträger). Bei der Beantwortung der Fragen beschränkt sich die Landesregierung daher auf diejenigen Maßnahmen der gesundheitsbezogenen Prävention, für die die Landesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist (§ 62 Absatz 2 Satz 2 GO LT M-V). Nach der Gründung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitsförderung und Prävention“ (IMAG GP) im Jahr 2007 und der Verabschiedung des „Landesaktionsplans für Gesundheitsförderung und Prävention Mecklenburg-Vorpommern“ (LAP) im Jahr 2008 wurde im September 2008 das Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Das Aktionsbündnis ist ein freiwilliger Zusammenschluss von im Land Mecklenburg- Vorpommern tätigen Akteuren in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitswesen, in dem auch das für Gesundheit zuständige Ministerium - unter anderem als Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses - mitwirkt. Neben der Umsetzung und Weiter- entwicklung des LAP hat das Aktionsbündnis die Aufgabe, konkrete Gesundheitsziele sowie Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Ziele für Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Im Zuge des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes (PrävG) wurde am 16. Januar 2017 eine Landesrahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Sozialversicherungsträgern zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie im Land sowie der Umsetzung landes- spezifischer Gesundheitsziele und Handlungsschwerpunkte geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, durch eine stärkere Kooperation die Nachhaltigkeit und Reichweite von Projekten, Maßnahmen und Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention im Land zu erhöhen. Auf der Plenumssitzung des Aktionsbündnisses für Gesundheit wurde 2018 beschlossen, dass zukünftige Arbeitsgruppen lebensphasenbezogen ausgerichtet sein sollen. Daher wurden für den Gesundheitszieleprozess in Anlehnung an die Ziele der Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz, die Arbeitsgruppen: „Gesund aufwachsen in M-V“, „Gesund leben und arbeiten in M-V“, „Gesund älter werden in M-V“ gegründet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat es sich insbesondere auch zum Ziel gesetzt, das gesunde Aufwachsen von Kindern zu unterstützen und zu stärken. Aus diesem Grund wurde im Oktober 2008 die gesetzliche Meldepflicht der Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 eingeführt. Alle Ärzte und Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern, die eine solche Untersuchung durchführen, müssen diese der Servicestelle für Kinder-Früherkennungs- untersuchungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) melden (vergleiche § 15 b ÖGD M-V). Die Servicestelle gleicht die einge- gangenen Teilnahmemeldungen anschließend mit den Daten der Einwohnermeldeämter ab. 95",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Wird anhand der vorliegenden Daten ermittelt, dass ein Kind im angegebenen Zeitraum nicht an der Untersuchung teilgenommen hat beziehungsweise diese noch nicht gemeldet wurde, wird den Sorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben geschickt. In den Schreiben, die an die Untersuchungen U3 bis U5 erinnern, werden die Eltern gebeten, an den jeweils nächsten Untersuchungen teilzunehmen. Die Erinnerungen ab der U6 verweisen darauf, die Unter- suchung noch im Toleranzbereich vornehmen zu lassen, um sicher zu gehen, dass diese von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Nähere Informationen zum Ablauf des Melde- verfahrens können auf der Internetseite des LAGuS M-V eingesehen werden (https://www.la- gus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/ Kindervorsorge/). Ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Gesundheit im Säuglings- und Kleinkindalter sind die vielseitigen Angebote der Frühen Hilfen für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Diese richten sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern, insbesondere an Familien in besonderen Lebenslagen. Eltern-Kind-Treffs, Familiencafés, Lotsensysteme, Schreiambulanzen sowie regionale Anlauf- stellen und (aufsuchende) Elternberatung oder Schwangerschaftsberatungsstellen bieten (werdenden) Eltern die Möglichkeit, sich über die gesunde Entwicklung ihrer Kinder auszu- tauschen und zu informieren. Auch der Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Rahmen des gleichnamigen Landes- programmes stellt ein aufsuchendes Angebot der Gesundheitsförderung und Prävention dar. Dabei ist die Information, Anleitung, Begleitung und Beratung der Eltern zur Pflege und Ernährung des Kindes sowie zur Förderung der Gesundheit des Kindes und der Eltern von besonderer Bedeutung. Durch die allgemeinen sowie spezifischen Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen sollen die entwicklungsförderlichen Bedingungen für Säuglinge und Kleinkinder in Familien gestärkt werden, damit den Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglicht wird. Alle Maßnahmen der Frühen Hilfen zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen niedrigschwelligen Zugang und bei Bedarf eine Vermittlung in weiterführende Angebote der Frühen Hilfen oder andere adäquate Angebote gewährleisten. Weitere Informationen zum Landesprogramm und den durch die Familienhebammen durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten sind unter https://www.- familienhebammen-in-mv.de/ abrufbar. Gesundheitsbezogene Prävention ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Die individuelle Förderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinder- tagespflege nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwick- lungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedürfnissen ihrer Familien. Die frühkindliche Bildung und Erziehung unterstützen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungs- risiken und beinhalten die Anleitung zu einer gesunden Lebensführung. Diese Anleitung zielt auf ein gesundes Aufwachsen der Kinder ab und hat die Entwicklung des Gesundheits- bewusstseins, insbesondere in Bezug auf hygienisches Verhalten, tägliche Zahnpflege, gesunde Ernährung und Bewegung der Kinder zu stärken. Die Kindertageseinrichtungen und Tages- pflegepersonen sollen darüber hinaus gemäß § 5 KiföG M-V: 96",
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"number": 97,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 1. vor Aufnahme eines Kindes von den Personensorgeberechtigten Angaben über den Zeitpunkt und die Stufe der letzten Früherkennungsuntersuchung und den Impfstatus verlangen und bei festgestellten (diagnostizierten) Entwicklungsauffälligkeiten gemeinsam mit den Personensorgeberechtigen auf deren Beseitigung hinwirken sowie 2. den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Durchführung von Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen. Die Kindertages- einrichtungen und Tagespflegepersonen sollen ferner gegenüber den Personensorge- berechtigten darauf hinwirken, dass die Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen nach § 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und an den öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen teilnehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie das LAGuS M-V überwachen das Auftreten von meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Mecklenburg- Vorpommern und veranlassen und koordinieren Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung dieser Krankheiten. Impfen ist dabei eine wichtige Präventionsmaßnahme. Der Landtag hat daher das Thema Impfen aufgegriffen und am 29. November 2017 einen fraktionsüber- greifenden Beschluss gefasst, durch den die Landesregierung aufgefordert wird, eine Impfkam- pagne durchzuführen (vgl. http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/- 40194/praevention_ staerken_kampagne_fuer_das_impfen.pdf). Im Rahmen der Kampagne „MV impft“ werden zielgruppenspezifische Informationen unter anderem für Eltern, Kinder, junge Erwachsene, Familien sowie Senioren erarbeitet. Neben dem neuen Internetauftritt www.mv-impft.de wird mit Plakaten und Faltblättern sowie auch mit digitalen Medien als Informationsträgern geworben. Damit sollen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gezielt angesprochen werden. Hinzu kommen Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. Das LAGuS M-V wertet die vorhandenen Daten zu durchgeführten Impfungen aus und bewertet diese, um erforderliche Maßnahmen zur Steigerung der Durchimpfungsraten anzuregen. Für den im Kontext von gesundheitsbezogener Prävention ebenfalls relevanten Themenbereich Prävention vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) fördert das Land die regionalen Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung. Durch die Beratungsstellen werden an unterschiedlichen Zielgruppen Informationen zu den Themen HIV und AIDS sowie zu anderen STI vermittelt. Umwelthygiene und Umweltmedizin sind weitere wichtige Themen, in deren Kontext gesundheitsbezogene Prävention in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. Die durch das LAGuS M-V diesbezüglich wahrgenommen Aufgaben und durchgeführten Maßnahmen können auf der Internetseite des LAGuS M-V eingesehen werden (siehe dazu https://www.lagus.mv- regierung.de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/). Das LAGuS M-V ist weiterhin auch Aufsichts- und Beratungsinstanz für die Belange von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zu den Aufgabengebieten zählen sowohl der soziale, medizinische und technische Arbeitsschutz als auch der technische und medizinische Verbraucherschutz. Der gesetzliche Mutterschutz gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Ausführliche und umfangreiche Informationen zu den Aufgaben und Maßnahmen des LAGuS M-V im Bereich des Arbeitsschutzes finden sich ebenso auf dessen Internetseite wie der Tätigkeitsbericht der Behörden für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in M-V (siehe dazu https://www.lagus.mv-regierung.de/Arbeitsschutz/ ). 97",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Aufgrund der bildungspolitischen Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Vielzahl von Aufgaben und Maßnahmen abgeleitet und sowohl ressortübergreifend aber vor allem mit einer Vielzahl von Gesundheitspartnern umgesetzt. Übergeordnete Handlungsfelder dieser Aufgaben und Maßnahmen, welche im Detail unter https://www.bildung-mv.de/schueler/schueler- gesundheit/ eingesehen werden können, sind unter anderem: - Ernährung und Schulverpflegung, - Prävention von Abhängigkeitsverhalten, - Sexualerziehung und Prävention von übertragbaren Krankheiten, - Prävention von psychischen Belastungen sowie - Prävention durch Impfen - „Landesprogramm Wissen Schützt“. Darüber hinaus führt das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von Fortbildungen zu gesundheitsbezogenen Themen für Lehrkräfte durch. Gleichzeitig nutzen die öffentlichen Schulen intensiv die umfassenden Präventionsangebote der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern. Schulen, die sich an gesundheitsfördernden und präventiven Prozessen beteiligen, werden durch vier Beratungslehrer für Gesundheitsförderung und Prävention des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern beraten und unterstützt. Des Weiteren stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der AOK Nordost, der Techniker Krankenkasse, der Barmer, der Unfallkasse Mecklenburg- Vorpommern und der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg- Vorpommern e. V. als besondere Maßnahme das „Landesprogramm Gute Gesunde Schule M-V“ zur Verfügung. Ziel ist es, die Schulen durch gesundheitsfördernde Angebote zu gesunden Organisationen zu entwickeln. Die Kooperationspartner beteiligen sich hierbei auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung durch die Bereitstellung von Produkten und prozessbegleitende Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Hieran nehmen bisher 119 Schulen teil. Alle erwähnten bildungspolitischen gesundheitsbezogenen Präventionsmaßnahmen sind umfänglich unter https://www.bildung-mv.de/ nachzulesen. Im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung fördert das Land das Projekt „PAKt-MV mobil“ (=Prävention für Arbeitnehmer zur Reduktion von Krankheitstagen durch Motivation und Verhaltensänderung). Ziel des Projektes ist die mobile betriebliche Prävention von Krankheiten bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Projekt umfasst unter anderem mobile Gesundheits‐Check- Ups sowie darauf aufbauende Motivationsstrategien und Präventionsangebote. Die ebenfalls von der Landesregierung geförderte Landesvereinigung für Gesundheits- förderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) setzt sich dafür ein, die Themen Gesundheit, Ernährung, Bewegung und Entspannung in der öffentlichen Wahrnehmung voranzubringen und damit ein gesundes Leben für alle zu unterstützen. Aufgabe der LVG ist unter anderem, die Landkreise und kreisfreien Städte bei Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen. 98",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Weiterhin fördert das Land im Bereich der gesundheitsbezogenen Prävention auch die Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes als freiwillige Leistung sowie die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V) und des Kompetenzzentrums und der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medien- abhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern. Die umfang- reichen und zielgruppenspezifischen Präventionsprojekte und Aktivitäten sowie herunter- zuladende Informationsmaterialien sind auf der Internetseite der LAKOST M-V einsehbar (vgl. https://www.lakost-mv.de/suchtpraevention) Die Strukturen und angebotenen Interventionen und Präventionsmaßnahmen des Kompetenzzentrums und der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe M-V können auf der Internetseite https://www.suchthilfe-mv.de/ abgerufen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprävention, die alle regionalen suchtpräventiven Maßnahmen und Aktivitäten planen, koordinieren und begleiten. Die Landesregierung fördert diese suchtpräventiven Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Kontaktdaten der Koordinatorinnen und Koordi- natoren sind der Internetseite http://www.aktionsbuendnis-gesundheit-mv.de/Service/Koordi- natoren-fuer-Suchtpraevention/ zu entnehmen. Über die bereits von der Landesregierung durchgeführten und geförderten gesundheits- bezogenen Maßnahmen und Aktivitäten hinaus, ist die Landesregierung bestrebt, an einer Erhöhung der Teilnahmeraten von Früherkennungsuntersuchungen mitzuwirken. Unter anderem hat beispielsweise der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit die Aufklärungsaktion „Gesundheit geht durch den Darm“ als Schirmherr unterstützt und anläss- lich des 15. Europäischen Prostatatages auf die Bedeutung der entsprechenden Vorsorge- untersuchungen aufmerksam gemacht. 6. Welche Rolle spielt die gesundheitliche Aufklärung in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und in der Schule? 1. Frühkindliche Bildungseinrichtungen Auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) und der Bildungs- konzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bilden und fördern die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die ihnen anvertrauten Kinder und beraten und unterstützen die Eltern und Erziehungsberechtigten des Kindes. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsbereich „Gesundheit“ als ein Teil der Bildungskonzeption ein sehr wichtiger und themenübergreifender Bereich. 99",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Themen der gesundheitlichen Aufklärung in frühkindlichen Bildungseinrichtungen sind zum Beispiel: - Die Stärkung der psychischen Widerstandsfähigkeit von Kindern gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungsrisiken (§ 1 Absatz 1 KiföG M-V), - die Anleitung zur gesunden Lebensführung (§ 1 Absatz 1 KiföG M-V), - die Einhaltung und Transparenz der Hygieneregeln in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege (Rahmenhygieneplan für Kindereinrichtungen gemäß § 36 Infektions- schutzgesetz), - die Entwicklung eines Gesundheitsbewusstseins insbesondere des Erlernens hygienischen Verhaltens, gesunder Ernährung und Bewegung, - die Projektarbeit zu gesundheitlichen Themen, wie zum Beispiel Mund- und Zahnhygiene, Krankheitsprophylaxe, Unfallverhütung, Erste Hilfe, regelmäßige Bewegung und Sport, - die besondere Förderung von Kindern in der sozialen Gruppe, die nicht altersgerecht entwickelt sind, - die Schaffung von Möglichkeiten für das gemeinsame Spielen und Lernen aller Kinder auf dem Weg zur Inklusion, - die Durchführung regelmäßiger Belehrungen der Kinder zur gesundheitlichen Prävention in den Horten zusätzlich zu den genannten pädagogischen Angeboten in Absprache mit der Schule. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten in den Einrichtungen mit den Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten zum Wohl der Kinder partnerschaftlich zusammen. Folgende Themen der gesundheitlichen Aufklärung sind dabei von Bedeutung: - Durchführung von Gesprächen durch die pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern über den Zeitpunkt und die Stufe der letzten Früherkennungsuntersuchung und Abfragen des Impfstatus gemäß § 9 KiföG M-V vor Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, - Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch die Fachkräfte für die Durch- führung von Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention gemäß § 9 KiföG M-V in Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder, - Durchführung regelmäßiger Elterninformationsveranstaltungen zu gesundheitlichen Themen, - Vermittlung von Beratungsangeboten an die Eltern einschließlich der Weitervermittlung an Beratungsstellen. 2. Schule Gemäß § 5 Absatz 5 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird die Gesundheits- erziehung als Aufgabengebiet in den Rahmenplänen ausgewiesen und im Bildungs- und Erziehungsprozess umgesetzt. Sie ist Bestandteil mehrerer Unterrichtsfächer sowie Lern- bereiche und findet sowohl im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen angemessene Berücksichtigung. 100",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Die Gesundheitserziehung ist ein allgemeines, fachbezogenes sowie fächerverbindendes Ziel und somit Bestandteil des Kompetenzmodells der Rahmenpläne. Im Bereich der Sozial- kompetenz wird ausdrücklich auf die Auseinandersetzung mit Kernproblemen, wie zum Beispiel der Gesundheit hingewiesen. Darüber hinaus beinhalten eine Vielzahl von Rahmen- plänen konkrete gesundheitliche Themen (zum Beispiel Sachkunde, Biologie, Chemie, Sport, Naturwissenschaften, Sozialkunde, Religion oder auch Deutsch). 7. Nach welchen Kriterien misst die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen zur Gesundheitsprävention in diesen Einrichtungen? Der Erfolg gesundheitsbezogener Präventionsmaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich häufig nicht genau quantifizieren. Zum einen fehlt es teilweise an validen Messfaktoren, zum anderen beeinflusst eine Vielzahl von Umgebungsfaktoren den Erfolg und die Wirksamkeit gesundheitsbezogener Präventionsmaßnahmen. So kommt beispielsweise im Schulkontext den Erziehungsberechtigten als Haupterziehungsträgern eine maßgebliche Rolle zu. Gleiches gilt für die Einflüsse des gesellschaftlichen Umfeldes. Diese Faktoren entziehen sich in der Regel einer direkten Einflussnahme seitens der entsprechenden Settings beziehungsweise Einrich- tungen, beispielsweise der Schule. 8. Wie wird das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), welches die Früherkennungsuntersuchungen von Kindern regelt, angenommen und umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage VII.5 wird verwiesen. Unter folgendem Link des Landesamtes für Gesundheit und Soziales gibt es Informationen wie zum Beispiel einen Informationsflyer für Sorgeberechtigte sowie die Darstellung der Melde- wege: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Kinder- vorsorge/ 101",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 9. Wie werden die einzelnen Früherkennungsuntersuchungen durch die Berechtigten wahrgenommen (bitte aufschlüsseln nach U3 bis U9 seit der Einführung des Gesetzes zur Teilnahme an Früherkennungs- untersuchungen für Kinder)? In den mehr als 10 Jahren seit der Einführung der gesetzlichen Meldepflicht hat Mecklenburg- Vorpommern gute bis sehr gute Teilnahmequoten an den jeweiligen Früherkennungs- untersuchungen erreicht. Dies rechtfertigte eine Entfristung des § 15b des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2013. Das Erinnerungsverfahren für die U3 bis U9-Untersuchungen wird nun durch die Servicestelle unbefristet weitergeführt. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 U3 94,5 95,7 96,8 99,2 99,2 99,2 99,0 98,7 99,0 98,7 U4 95,5 96,3 96,7 99,1 98,9 99,1 98,7 98,6 98,7 98,1 U5 95,3 96,3 96,5 98,5 98,1 98,1 97,7 97,1 97,8 96,9 U6 96,2 96,1 96,5 96,8 96,6 96,3 95,1 94,6 95,4 93,6 U7 94,8 94,7 94,9 95,4 94,8 94,6 92,8 91,9 92,0 90,9 U7a 90,4 91,9 91,5 92,5 92,1 92,9 90,2 89,8 89,2 87,8 U8 90,5 92,1 92,7 93,0 92,2 93,0 89,7 88,6 88,7 87,5 U9 91,3 88,7 90,4 89,1 87,8 86,7 85,4 90,1 90,5 88,9 Quelle: Software des Landesamtes für Gesundheit und Soziales - Fachverfahren KIGID 10. Welche Konsequenzen hat eine Nichtteilnahme an den Untersuchungen zur Früherkennung? Welche Sanktionsmaßnahmen wurden seit der Einführung des Gesetzes bei Verstößen vollzogen und umgesetzt? Untersuchungen zur Früherkennung gemäß § 26 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind keine Pflichtuntersuchungen. Es steht den Eltern somit grundsätzlich frei, ob sie dieses Angebot annehmen. Stellt die Servicestelle fest, dass ein Kind nicht an einer für sein Alter vorgesehenen Kinderuntersuchung teilgenommen hat, so erinnert sie die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich an diese Untersuchung. Bis zur Kinderuntersuchung U5 weist die Servicestelle auf die nächstfolgende Kinderuntersuchung hin; ab der Kinder- untersuchung U6 erinnert sie daran, die Kinderuntersuchung nachzuholen. Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an einer Kinderuntersuchung teil, so meldet dies die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt. Auf der Grundlage der Unterrichtung durch die Servicestelle bietet das zuständige Gesundheitsamt jeder zur Personensorge berechtigten Person des Kindes, welches nicht an einer Kinderuntersuchung teilgenommen hat, aufsuchende Hilfe im Sinne von § 2 Abs. 2 ÖGDG an und gibt Hinweise auf Leistungen des vorgenannten Gesetzes sowie auf andere unterstützende Maßnahmen. 102",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Insbesondere berät das zuständige Gesundheitsamt über den Inhalt und Zweck der Früh- erkennungsuntersuchungen und weist auf den Sinn der Durchführung einer ausstehenden Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt hin. Bei Bedarf vermittelt es hierzu die notwendigen Kontakte. Wird dieses Hilfsangebot nicht wahrgenommen oder ergeben sich Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes, nimmt das zuständige Gesundheitsamt sofort Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf. 11. Welche Erkenntnisse gibt es aufgrund der durchgeführten Unter- suchungen im Hinblick auf Handlungsbedarf durch die Behörden (z. B. Nachuntersuchungen, Weiterleitung an Fachärzte, Hausbesuche durch Aufsichtsbehörden)? Erkenntnisse aufgrund der durchgeführten Untersuchungen durch die niedergelassenen Ärzte sind der Landesregierung nicht bekannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass notwendige Nachuntersuchungen oder etwaige notwendige Weiterbehandlungen durch entsprechende Fachärzte veranlasst werden. Hausbesuche durch Aufsichtsbehörden nach den durchgeführten Untersuchungen erfolgen nicht. 12. Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern sind von Suchterkrankungen betroffen [bitte aufschlüsseln nach Art der Sucht und dem jeweils Betroffenen (Elternteil oder Kind) sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten]? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Statistiken zu Suchterkrankungen erheben Daten allein auf der Individualebene. Rückschlüsse auf weitere Betroffene oder auf eine Betroffenheit der Familie lassen diese Daten somit nicht zu. Darüber hinaus wird in den Statistiken zu Suchterkrankungen (www.suchthilfestatistik.de/- daten/downloadbereich-daten/) auch kein persönliches Merkmal zur Rolle in einer gegebenen- falls vorhandenen Familie erhoben. 103",
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"number": 104,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 13. Welche ambulanten und stationären Angebote gibt es für suchtkranke Eltern bzw. Kinder (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreis- freien Städten)? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Strukturen und Angebote der Suchthilfe sind jedoch auf alle Erwachsenen ausgerichtet; somit ist es für die Inanspruchnahme der Leistungen unerheblich, ob es sich um ein Elternteil oder um eine kinderlose Person handelt, die Unterstützung und Hilfe sucht. Angebote für suchtkranke (und psychisch kranke) Kinder und Jugendliche sind in der Regel extra ausgewiesen (zum Beispiel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -thera- peuten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie). In der in Anlage 16 dargestellte Tabelle sind die ambulanten und stationären Angebote für Suchtkranke allgemein aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeführt. So sind beispielsweise die Angebote der Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes, der Schwerpunktpraxen Sucht, der Sozialdienste und Gesundheitsämter sowie der Tageskliniken oder Fachklinken in der Tabelle erfasst. Da, wo Anbieter explizit Angebote für suchtkranke Eltern und Kinder öffentlich ausweisen, sind diese Informationen in der Spalte „Angebot“ gesondert aufgeführt. 14. Welche Möglichkeiten haben Eltern suchtkranker Kinder bzw. Kinder suchtkranker Eltern, um Unterstützung zu erfahren (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bei Suchterkrankungen handelt es sich nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) um psychische und Verhaltensstörungen, das heißt Suchterkrankungen gehören zu den psychischen Erkrankungen. Damit sind Eltern suchtkranker Kinder eine Teilmenge von Eltern psychisch kranker Kinder und Kinder suchtkranker Eltern gleichzeitig Kinder von psychisch kranken Eltern. Unabhängig davon besteht eine hohe Komorbidität zwischen Suchterkrankungen und anderen psychischen Erkrankungen (zum Beispiel depressiven Erkrankungen), das heißt viele suchtkranke Erwachsene und Kinder weisen gleichzeitig noch andere psychische Erkrankungen auf. Im Bereich der Suchterkrankungen bieten in erster Linie die bereits im Rahmen der Beant- wortung von Frage VII.13 aufgeführten Sucht- und Drogenberatungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die weiteren dort aufgeführten Einrichtungen und Anbieter Hilfe- und Unterstützungsangebote für Eltern suchtkranker Kinder und suchtkranke Kinder an. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird daher neben den in diesem Abschnitt aufgeführten Inhalten auf die Antworten zu den Fragen VII.13 und VII.16 verwiesen, die einen umfangreichen Überblick über Hilfe-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote, aufge- schlüsselt nach den Landkreisen und kreisfreien Städten, geben. 104",
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"number": 105,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Darüber hinaus richtet sich auch die Allgemeine Soziale Beratung an Menschen aus allen Teilen der Bevölkerung, die Beratung suchen. Sie steht somit auch Eltern suchtkranker Kinder, beziehungsweise Kindern von suchtkranken Eltern offen. Die Allgemeine Soziale Beratung bietet dabei Hilfe und Unterstützung für Ratsuchende, die mit unterschiedlichen Problemlagen (noch) nicht von speziellen Beratungsangeboten erreicht werden, sich in sozialen Notsitua- tionen befinden oder sich in den Strukturen der sozialen Hilfe- und Unterstützungsmöglich- keiten nicht, oder nur schwer zurechtfinden. Dabei umfasst sie insbesondere die psychosoziale Beratung, die Aktivierung, Unterstützung und Förderung der Selbsthilfekräfte, sowie die Vermittlung zu Fachberatungsstellen, Fachdiensten und Einrichtungen. Sofern eine Verschuldung eine relevante Rolle für die suchtbelastete Familie spielt, bieten auch die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wichtige Hilfe- und Unterstützungs- leistungen an. Die in Anlage 17 dargestellte Tabelle enthält eine Übersicht zur Anzahl der Träger und Fachkräfte in den vorgenannten Beratungsarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019. Folgende durch die Landesregierung geförderten Einrichtungen sind zusätzlich wichtige Ansprechpartner für Eltern suchtkranker Kinder und Kinder suchtkranker Eltern: - Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen in M-V (Internetseite: https://www.lakost- mv.de/) - Kompetenzzentrum und Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medien- abhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe gGmbH M-V (Internetseite: https://www.suchthilfe-mv.de/kompetenzzentrum-fuer-medienabhaengigkeit) 15. Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern sind von psychischen Erkrankungen betroffen (bitte aufschlüsseln nach Art der Erkrankung und dem jeweils Betroffenen (Elternteil oder Kind)]? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Statistiken zu psychischen Erkrankungen erheben Daten allein auf der Individualebene. Rückschlüsse auf weitere Betroffene oder auf eine Betroffenheit der Familie lassen diese Daten somit nicht zu. Darüber hinaus wird in den Statistiken zu psychischen Erkrankungen auch kein persönliches Merkmal zur Rolle in einer gegebenenfalls vorhandenen Familie erhoben. 105",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16. Welche Entlastungsangebote gibt es für Eltern psychisch erkrankter Kinder bzw. Kinder psychisch erkrankter Eltern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Eltern psychisch kranker Kinder und Kinder psychisch kranker Eltern bedürfen umfangreicher und vielschichtiger Unterstützung und Entlastung. Die Situation der betroffenen Familien zu analysieren, Bedarfe abzuleiten, Angebote zu initiieren sowie Netzwerke zu installieren ist vorrangig staatliche Aufgabe. Zu diesem Zweck wurden in den Kommunen verschiedene Gremien eingerichtet. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitskreise Sucht, psychosoziale Arbeitsgruppen speziell auch für Kinder und Jugendliche, Gemeindepsychiatrische Verbünde sowie die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen. In diesen Gremien erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch und Wissenstransfer zu bestehenden beziehungsweise zu neuen Hilfsangeboten. Die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste, die Sozialpsychiatrischen Dienste, die Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter, die Sozialämter der Kommunen, die Anlauf- und Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen vermitteln im Rahmen ihrer Tätigkeit Unterstützung und Hilfeleistungen für betroffene Familien. In den Kliniken, Tageskliniken und Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie besteht die Möglichkeit der facharzt- und altersübergreifenden Behandlung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Das Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“ steht derzeit im Mittelpunkt von vielen öffentlichen trialogischen Veranstaltungen und Fachtagungen in den Kommunen. Über entsprechende Projekte, die sich mit dem Thema befassen, Anlaufstellen sind und Angebote entwickeln hat die Landesregierung keine vollständige Kenntnis. Aus diesem Grund sind an dieser Stelle nur einige Projektbeispiele aufgeführt: - Rostocker Psychiatrieforum „ICH bin für DICH da WER für MICH? Psychische Erkrankungen in der Familie“ am 2. Mai 2019 im Rathaus der Hansestadt Rostock. Der Fachtag richtete sich an alle Personenkreise, die beruflich oder privat mit psychisch belasteten Familien in Berührung kommen. - Das verrückte Schulprojekt - ein Gemeinschaftsprojekt der Rostocker Leistungserbringer mit EX-IN-Genesungsbegleitern. Ein Präventionsprojekt für Rostocker Schulen, um Berührungsängste mit dem Thema „Psychische Erkrankungen“ abzubauen. - DAS BOOT WISMAR e.V. im Landkreis Nordwestmecklenburg: Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien, wenn ein Mitglied der Familie psychisch belastet ist. Das Projekt wurde 2018 mit dem Präventionspreis Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. - Das Modellprojekt „Perlentaucher - Beratungsstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern“ in der Region Müritz. - Das Schulprojekt „Kinder psychisch kranker Eltern“ mit einer musikalischen Lesereise und Lesungen an elf Schulen im Mai 2019 im Landkreis Vorpommern-Rügen. Über alle weiteren Konzepte, Projekte, Veranstaltungen sowie über die Hilfs- und Unter- stützungsangebote in den einzelnen Kommunen haben die hauptamtlichen Psychiatrie- koordinatorinnen und Psychiatriekoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte den Gesamtüberblick. Sie sind in allen wesentlichen Gremien vertreten und zuverlässige erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Hilfesuchende und Fachkräfte. 106",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Hilfesuchende, Angehörige und Fachkräfte finden im Psychiatriewegweiser des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Überblick über die vorhandenen Angebote. Der Psychiatrie- wegweiser ist über die Internetseite https://www.sozialpsychiatrie-mv.de/Psychiatrie- wegweiser/autoren.html einsehbar. Darüber hinaus sind die folgenden durch die Landesregierung geförderten Landesverbände wichtige Ansprechpartner und können weitere Beratung anbieten: - Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern (https://www.sozialpsychia- trie-mv.de/) und - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker ( https://www.lapkmv.de/ueber-uns/) 17. Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Kuren gab es in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten fünf Jahren? Wie haben sich Nachfrage und Gewährung dieser Kuren in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für die Vergabe von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind ausschließlich die Leistungsträger zuständig. Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Sie bieten die Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Dabei steht die Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit der Mütter und Väter im Vordergrund. Die Kinder werden in die Behandlung einbezogen. Unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Ver%C3%B6ffentlichungen/Statistische-Berichte/A/ veröffentlicht das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern jährliche Berichte zu Kranken- häusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Darüber hinaus liegen der Landes- regierung keine weiteren Daten vor. 18. Wie hoch waren die Säuglingssterblichkeit sowie die Mütter- sterblichkeit in den letzten zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? 1. Säuglingssterblichkeit Statistiken zur Säuglingssterblichkeit werden im Rahmen der Statistik der natürlichen Bevölke- rungsbewegung vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die Daten werden darüber hinaus im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung von der Landesregierung verarbeitet und sind öffentlich verfügbar. 107",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr Anzahl gestorbene Anzahl gestorbene Säuglinge Säuglinge je 1.000 Lebendgeborene 2007 33 2,6 2008 48 3,7 2009 47 3,6 2010 34 2,5 2011 32 2,5 2012 39 3,1 2013 37 2,9 2014 29 2,3 2015 34 2,6 2016 43 3,2 Erläuterungen zur Tabelle: Quelle: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Abgerufen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Zahlen%2c-Daten%2c-Fakten/ Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1.000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Angegeben sind Daten für die letzten zehn Jahre, für die die entsprechende Statistik verfügbar ist. 2. Müttersterblichkeit Statistiken zur Müttersterblichkeit werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht geführt. Daten liegen hierzu auf Bundesebene vor und werden im Rahmen der Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele vom Statistischen Bundesamt erfasst. Die Daten sind öffentlich verfügbar. Jahr Müttersterblichkeit 2010 5,2 2011 4,7 2012 4,6 2013 4,3 2014 4,1 2015 3,3 Erläuterungen zur Tabelle: Quelle: Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele, Statistisches Bundesamt Abgerufen unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publika- tionen/Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-un-nachhaltigkeitziele-2018-pdf.pdf?__blob=- publicationFile&v=2 Die Müttersterblichkeit wird definiert als Todesfälle je 100.000 Lebendgeborene. Angegeben sind alle verfügbaren Daten im Zeitraum der letzten 10 Jahre. 108",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 19. Wie viele Frühgeburten gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt keine amtliche Statistik zur Anzahl der Früh- geburten. Daten, die Aufschluss über die Anzahl von Frühgeburten geben können, wurden daher den öffentlich verfügbaren Statistiken entnommen. Jahr Fälle Fälle je 100.000 Fälle je 100.000 Einwohner Einwohner (altersstandardisiert*) 2017 1.195 74 75 2016 1.170 73 72 2015 1.015 63 64 2014 1.165 73 76 2013 1.059 66 69 2012 1.071 67 70 2011 1.117 69 72 2010 1.281 78 81 2009 1.228 74 78 2008 1.274 76 82 Erläuterungen zur Tabelle: Quellen: - Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn - Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt Abgerufen unter: www.gbe-bund.de In der Tabelle sind alle Krankenhausfälle der letzten zehn verfügbaren Jahre mit der ICD-10-3-Steller P07 „Störungen im Zusammenhang mit kurzer Schwangerschaftsdauer und niedrigem Geburtsgewicht, anderenorts nicht klassifiziert“ und Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern angegeben. * Altersstandardisierung = Rechenverfahren zur Herstellung vergleichbarer epidemiologischer Maßzahlen für Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlicher Altersstruktur. Nach einer Altersstandardisierung können Daten unterschiedlicher Jahre oder Regionen miteinander verglichen werden, ohne dass es zu Verzerrungen aufgrund unterschiedlicher Altersstrukturen kommt. 20. In wie vielen Familien in Mecklenburg-Vorpommern lebt ein Elternteil mit Handicap (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art der Behinderung)? Hierzu liegen weder der Landesregierung noch den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern und dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern Angaben vor. 109",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 21. Wie viele Kinder mit einer Behinderung leben in Mecklenburg- Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Art der Behinderung)? Zur Beantwortung wird auf den letzten Statistischen Bericht „Schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern 2017“ vom 2. Oktober 2018, K313, Tabelle 1.2, des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20III%20Schwerbe- hinderte%20Menschen%2c%20Kriegsopferf%C3%BCrsorge/K%20313/K313%202017%200 1.pdf 22. Wie beurteilt die Landesregierung die Teilhabemöglichkeiten behin- derter Eltern und behinderter Kinder? Nach Auffassung der Landesregierung sind die Menschen mit Behinderungen, somit auch Eltern und Kinder mit Behinderungen, in ihrer Teilhabe immer noch Hemmnissen und Barrieren in vielen Lebensbereichen ausgesetzt. Der Landesregierung sind diese Defizite bewusst. Sie hat daher bereits folgende Maßnahmen ergriffen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert seit vielen Jahren für Menschen mit Behinderungen - so auch für Eltern und Kinder mit Behinderungen - gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen auf vielfältige Weise. Dazu zählen insbesondere die Projektförderungen im Bereich Soziales wie zum Beispiel die Förderung der Familienentlastenden Dienste, des SELBSTHILFE M-V e. V., der Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, der speziellen Beratung von Menschen mit Sinnesbehinderungen und ihrer Angehörigen, der allgemeinen sozialen Beratung und ambulanter Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Die Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen erfolgt auf kommunaler Ebene, mit welcher die Orientierungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur inklusiven Gestaltung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in Verbindung mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die jeweiligen Bedingungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten anhand von konkreten Maßnahmen Anwendung finden. Das schließt eine Vielzahl von Fördermaßnahmen und Angeboten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie Eltern mit Behinderungen auf den verschiedensten Ebenen (zum Beispiel Wohnen, Arbeit, Freizeit) mit ein. Insbesondere soll die Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern sowie die Beratung ihrer Familien in den heilpädagogischen und interdisziplinären Frühförderstellen dazu beitragen, dass Leistungen im frühestmöglichen Stadium einsetzen. Sie sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern, wohnortsnah, auch in ländlichen Gebieten, zur Verfügung stehen und auf Freiwilligkeit beruhen. Das Land setzt sich dafür ein, das Netz zur Gewährleistung von heilpädagogischen und medizinisch- therapeutischen Maßnahmen als interdisziplinäre Komplexleistung bedarfsgerecht auszubauen. 110",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung, insbesondere in Umsetzung der UN-BRK zu ermöglichen, hat die Landesregierung im August 2013 einen Maßnahmeplan erarbeitet (Drucksache 6/2213). Er dokumentiert Maßnahmen, Projekte und Vorhaben, mit denen die Landesregierung jetzt und in der Zukunft die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft verfolgt. Darin enthalten sind Maßnahmen und Vorhaben, die insbesondere auch Eltern und Kindern mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Zur Messung der Wirkungen der Maßnahmen wurde der Maßnahmeplan im Jahr 2017 im Auftrag der Landesregierung durch die Prognos AG evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation fließen in die derzeit von der Landesregierung in Vorbereitung befindliche Weiterentwicklung des Maßnahmeplans 2.0 ein. Dabei werden die Handlungsfelder Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Artikel 7 UN-BRK), Frauen mit Behinderungen (Artikel 6 UN-BRK) sowie Familie und Partnerschaft (Artikel 23 UN-BRK) berücksichtigt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 21. April 2016 der „Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ zuge- stimmt. Die Entscheidung des Landtages ist Grundlage für die zukünftigen schulgesetzlichen Vorgaben sowie für die kommende Schulentwicklungsplanung. Im Mai 2019 (21. Mai 2019) beschlossen die Fraktionen des Inklusionsfriedens die Verlängerung der Zeitschiene zur Umsetzung der Inklusionsstrategie bis zum Schuljahr 2027/2028. Gleichzeitig besteht durch die Zusammenarbeit am „Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ ein stetiger Austausch mit den anderen Ressorts der Landesregierung. Insbesondere wird die Barrierefreiheit im Zusammenhang mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Ziel angesehen, das als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft im Wege eines laufenden Prozesses wahrzunehmen ist. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018 wurde das SGB IX neu gefasst. In § 78 SGB IX werden nunmehr Assistenz- leistungen für Menschen mit Behinderung geregelt. In § 78 Abs. 3 SGB IX wird hier besonderes Augenmerk auf die Leistungen für Assistenz an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder aufgenommen. Damit soll die soziale Teilhabe für diesen Personenkreis gestärkt werden. Diese Bedarfe werden individuell bedarfsgerecht ermittelt. Die Elternassistenz kann mit unterschiedlichen Hilfen erbracht werden. So beispielsweise über eine einfache Elternassistenz, eine begleitende Elternassistenz oder auch sozialpädagogische Familienhilfen. Bei Bedarf sind vorübergehend oder dauerhaft zusätzliche Haushaltshilfen möglich. Allgemein wird eingeschätzt, dass mit dem Inkrafttreten des nächsten großen Reformschrittes in der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz seit dem 1. Januar 2020 die Teilhabemöglichkeiten aller Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Die einzelnen Maßnahmen des Gesetzes zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung eröffnen durch die personenzentrierte Ausrichtung des Handelns größere Teilhabemöglichkeiten. Verbunden ist dies in der Konsequenz mit größerer Eigenverantwortung, die von manchen Leistungsberechtigten und manchen Betreuern auch als Herausforderung für sie beschrieben wird. Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt in diesen Bereichen die Fachaufsicht wahr. Die aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden begleitet und unterstützt. Eine Bewertung ist aufgrund der immer noch weiter fortschreitenden Entwicklung derzeit nicht abschließend möglich. 111",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode VIII. Familie und Pflege 1. In wie vielen Familien in Mecklenburg-Vorpommern werden pflege- bedürftige Personen betreut (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die für die Beantwortung der Fragen notwendigen Daten werden in dieser Form nicht erhoben. Erfasst werden zum einen pflegebedürftige Personen, die ambulant gepflegt werden. Dies bedeutet, dass sie von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen (einschließlich Kombinationsleistungen oder häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) erhalten. Regelmäßig erfolgt hierbei auch zusätzliche Pflege durch Angehörige. Zum anderen werden die Pflegebedürftigen erfasst, die Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfe, etwa durch Pflegepersonen. Pflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürf- tigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Dies sind zu einer ganz überwiegenden Zahl zwar Angehörige. Gleichwohl können aber auch ehrenamtlich tätige Personen Pflegepersonen sein, eine Unterscheidung wird insoweit nicht vorgenommen. Nicht berücksichtigt werden hier Pflegebedürftige, denen bei Bezug von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zusätzlich parallel hälftiges Pflegegeld nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wird. In der nachfolgenden Tabelle hat das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern die aktuellen Daten zum Stichtag 15. Dezember 2017 zusammengefasst. Die Pflegestatistik erscheint im 2-Jahres-Rhythmus. Pflegebedürftige in Mecklenburg-Vorpommern am 15. Dezember 2017 nach Kreisen und ausgewählten Leistungsarten Pflegebedürftige Leistungsart Leistungsart Gebiet ambulante darunter Pflegegeld 1) darunter Pflege unter unter 15 Jahren 15 Jahren Mecklenburg-Vorpommern 26.337 124 45.467 2.309 Kreisfreie Städte Rostock 2.128 13 4.840 230 Schwerin 1.368 8 2.466 196 Landkreise Mecklenburgische Seenplatte 4.569 20 7.684 391 Landkreis Rostock 3.413 14 6.039 282 Vorpommern-Rügen 4.660 13 8.375 272 Nordwestmecklenburg 1.961 11 4.277 238 Vorpommern-Greifswald 4.969 35 6.236 272 Ludwigslust-Parchim 3.269 10 5.550 428 1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31. Dezember 2017. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. bei der ambulanten Pflege erfasst. 112",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 2. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um a) ein Elternteil, b) ein Großelternteil, c) einen sonstigen Familienangehörigen (bitte nach Pflegestufen aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. 3. Wie viele Familien pflegen ein Kind, das aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig ist (bitte nach Art der Behinderung aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. 4. Wie viele Personen in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Inkraft- treten des novellierten Pflegezeitgesetzes vom 1. Januar 2015 von der Möglichkeit der Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht (bitte auf- schlüsseln nach Dauer der Arbeitsfreistellung)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Die erfragten Daten unter- liegen keiner Statistikpflicht, weswegen solche Daten nicht erhoben wurden. 5. Welche Beratungs- und Hilfsangebote gibt es für Familien mit pflege- bedürftigen Angehörigen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Auf die Antworten zu den Fragen III.4, III.5 und III.6 wird verwiesen. Gemäß § 7a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Pflegeversicherte einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Pflege- beratung ist von der jeweils zuständigen Pflegekasse durchzuführen. Eine Übersicht zu den von den Pflegekassen durchgeführten Pflegeberatungen liegt der Landesregierung nicht vor. 113",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Darüber hinaus stehen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen insbesondere als Beratungsangebot die flächendeckenden regionalen Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. Hier erhalten die Ratsuchenden durch qualifizierte Pflege- und Sozialberater/innen kostenlose und neutrale Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege bis hin zur Unterstützung bei der Antragstellung von Pflege- und damit im Zusammen- hang stehenden sonstigen Sozialleistungen. Das Land hat den Aufbau der Pflegestützpunkte durch Erlass der Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten vom 11. August 2010 initiiert und gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Zuschüsse zu den Personalausgaben für die von diesen in die Pflegestützpunkte entsandten kommunalen Sozialberaterinnen und Sozialberater. Wie sich die seit 2011 neu eingeführten Beratungsangebote bis dato entwickelt haben, ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/kreisfreie Anzahl Standorte Eröff- Außen- Standorte Stadt Pflege- nungsjahr sprech- stütz- stunden/ punkte -tage Hansestadt Rostock 2 Rostock 2011, 2019 Landeshauptstadt 1 Schwerin 2013 Schwerin Mecklenburgische 3 Neubrandenburg, 2015 1 Waren Seenplatte Demmin, 2013 Neustrelitz 2013 Landkreis Rostock 2 Güstrow, 2011 Bad Doberan 2018 Vorpommern-Rügen 3 Stralsund, 2013 1 Grimmen Bergen, 2018 Ribnitz- 2018 Damgarten Nordwestmecklenburg 2 Grevesmühlen, 2013 1 Gadebusch Wismar 2013 Vorpommern- 3 Pasewalk, 2011 Greifswald Greifswald, 2013 Anklam 2013 Ludwigslust-Parchim 2 Ludwigslust, 2013 2 Boizenburg, Parchim 2013 Sternberg Darüber hinaus bestehen landesrechtlich anerkannte niedrigschwellige Angebote zur Unter- stützung im Alltag, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen beitragen, sowie die stundenweise Betreuung von in der Häuslichkeit lebenden Pflege- bedürftigen übernehmen. Als Angebote zur Unterstützung im Alltag werden zum Beispiel anerkannt: - Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, - Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, - Tagesbetreuungen in Kleingruppen, - familienentlastende und familienunterstützende Dienste, - Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (Wohnungsreinigung, Fenster putzen, Einkaufen, Wäschepflegearbeiten et cetera). 114",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Nach Angaben des zuständigen Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V wurden bis dato 341 niedrigschwellige Betreuungs- und/oder Entlastungsangebote landesrechtlich anerkannt. Weitere Anträge liegen vor und befinden sich in der Prüfung. Die Verteilung der Angebote auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Anzahl und Summe der Angebote weichen dabei regelmäßig von der Anzahl der Anbieter ab, da einzelne Anbieter teilweise zwei und mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag vorhalten. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Anbieter Anzahl der Angebote Hansestadt Rostock 23 58 Landeshauptstadt Schwerin 6 18 Mecklenburgische Seenplatte 26 64 Landkreis Rostock 29 75 Vorpommern-Rügen 22 54 Nordwestmecklenburg 13 35 Vorpommern-Greifswald 22 60 Ludwigslust-Parchim 25 59 IX. Familienpolitische Impulse 1. Wieso sind kinderreiche Familien nicht als eigenständige Agenda der Familienpolitik etwa in Form eines Referats im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung benannt? Im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung ist in der Abteilung „Jugend und Familie“ ein Referat „Familienpolitik“ eingerichtet. Dieses Referat ist mit allen familien- spezifischen Aufgabenstellungen befasst. Dazu zählen auch die Belange von kinderreichen Familien. Darüber hinaus sind alle Referate der Landesregierung gefordert, bei ihren jeweiligen fachspezifischen Aufgaben auch die Belange kinderreicher Familien zu berücksichtigen. Anspruch des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung an die Familienpolitik ist dabei die Schaffung entwicklungsfördernder Rahmenbedingungen für Kinder in allen Familienformen. 2. Inwiefern hat die Landesregierung in den letzten beiden Legislatur- perioden eine Evaluation vorgenommen, welche besonderen Ansprüche kinderreiche Familien an die Familienpolitik stellen? In den letzten beiden Legislaturperioden wurde keine Evaluation zu Ansprüchen kinderreicher Familien an die Familienpolitik vorgenommen. 115",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Welche familienpolitischen Maßnahmen wurden in den letzten beiden Legislaturperioden in Mecklenburg-Vorpommern speziell für kinder- reiche Familien initiiert (bitte Jahr und Titel der Maßnahmen sowie aufgewendete Haushaltsmittel angeben)? Hinsichtlich der Initiierung familienpolitischer Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern speziell für kinderreiche Familien in den letzten beiden Legislaturperioden wird auf die Antworten zu den Fragen III.1 verwiesen. Die Mittel wurden in Einzelplan 03 Kapitel 0301 Titel 681.01 bereitgestellt. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Kinder- tagesförderungsgesetzes seit dem 1. Januar 2019 Eltern mit mehr als einem Kind in der Kinder- tagesförderung von den Elternbeiträgen für das zweite und jedes weitere Kind in der Kinder- tagesförderung vollständig entlastet (§ 21 Absatz 5 Satz 3 bis Satz 5 KiföG M-V). Einzelplan 10 Kapitel 1027 Titel 633.09 (Zuweisung des Landes zur Förderung von Kindern in Kinder- tageseinrichtungen und Kindertagespflege); Ist am 24. Oktober 2019: 36 845 118,53 Euro. 4. Gibt es seitens der Landesregierung spezielle Förderprogramme für die Familien von Polizisten, Feuerwehrleuten, Ärzten und Soldaten, speziell für Veteranen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen beziehungsweise Förderprogramme gibt es? b) Wie hoch sind die aufgewendeten Haushaltsmittel? c) Wenn nicht, warum nicht (bitte konkret begründen)? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Für Familien von Polizisten, Feuerwehrleuten, Ärzten und Soldaten gibt es seitens der Landes- regierung keine speziellen Förderprogramme. Für entsprechende Förderprogramme wird derzeit keine Veranlassung gesehen. 5. Fördert die Landesregierung die Abtreibung von Kindern, speziell von Kindern mit Behinderungen? Wenn ja, welche Maßnahmen beziehungsweise Förderprogramme gibt es (bitte aufschlüsseln nach Titel, Organisation und Förderhohe angegeben und nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die letzten zehn Jahre)? Die Landesregierung fördert keine Abtreibungen von Kindern. 116",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 6. Inwiefern stellen nach Ansicht der Landesregierung kommunale Gebühren eine besondere Belastung kinderreicher Familien dar? Die für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen erhobenen kommunalen Gebühren sind gemäß § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) nach Art und Umfang der Inanspruchnahme zu bemessen. Gemäß § 6 Absatz 4 KAG M-V ist Gebührenschuldner, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt. Werden mithin kommunale Einrichtungen von kinderreichen Familien in Anspruch genommen und steht die Gebührenbemessung (auch) im Zusammenhang mit der Anzahl der Personen, kann hieraus abgeleitet werden, dass kinderreiche Familien - bei einem Vergleich mit Familien mit weniger Kindern - grundsätzlich eine besondere Belastung in Form einer höheren Gebühr zu tragen haben. So werden beispielsweise die Gebühren für die gemeindlichen Einrichtungen der Trinkwasser- versorgung und der Abwasserbeseitigung grundsätzlich nach dem Wasserbezug bemessen, der mit Hilfe eines Wasserzählers erfasst wird. Und beim Wasserverbrauch kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass kinderreiche Familien einen höheren Wasserverbrach haben als Familien mit weniger Kindern. In anderen kommunalen Zusammenhängen werden kinderreiche Familien explizit entlastet. Hierzu wird insbesondere auf die Frage IV.14 verwiesen. Zudem ist die Antwort auf Frage II.13 mit zu beachten. Die durch eine kommunale Gebühr ausgelöste besondere Belastung kinderreicher Familien in Form einer besonderen Härte aus persönlichen Gründen ist wiederum im Zusammenhang mit der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie im Einzelfall zu bewerten. So wird die Einschätzung einer besonderen Belastung in diesem Sinne bei finanzstarken und finanzschwachen (kinderreichen) Familien jeweils unterschiedlich sein. 7. Welche Lösungsansätze gibt es nach Kenntnis der Landesregierung, um die Belastung durch kommunale Gebühren für kinderreiche Familien abzumildern? Kommunale Gebühren werden gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen erhoben. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts sind auch die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grund- sätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt - oder auch nur das Benutzungsentgelt - für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten. Aus- drücklich bestätigt wird letzteres durch § 1 Abs. 3 KAG M-V. Die Finanzierung gemeindlicher Einrichtungen kann demnach entweder durch eine öffentlich-rechtliche Gebührenerhebung oder durch das Erheben eines privatrechtlichen Entgelts erfolgen. 117",
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"number": 118,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Da der Staat stets in Wahrnehmung des dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags handelt, hängt die unmittelbare Bindung an die Grundrechte weder von der Organisationsform ab, in der die staatlichen Aufgabenträger dem Bürger gegenübertreten, noch von der Handlungsform. Das gilt auch dann, wenn die Träger öffentlicher Gewalt auf privatrechtliche Organisationsformen zurückgreifen. In diesen Fällen trifft die Grundrechtsbindung nicht nur die dahinterstehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auch unmittelbar die juristische Person des Privatrechts selbst. Sobald der Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt eine Aufgabe an sich ziehen, sind sie bei deren Wahrnehmung an die Grundrechte gebunden. Eine Flucht aus der Grundrechtsbindung in das Privatrecht mit der Folge, dass der Staat unter Freistellung von Art. 1 Abs. 3 GG als Privatrechtssubjekt zu begreifen wäre, ist ihm verstellt. Unerheblich ist auch, ob die für den Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt handelnde Einheit „spezifische“ Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ob sie erwerbswirtschaftlich oder zur reinen Bedarfsdeckung tätig wird („fiskalisches“ Handeln) und welchen sonstigen Zweck sie verfolgt (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -). Demnach gelten übergeordnete gebührenrechtliche Grundsätze auch für eine privatrechtliche Entgelterhebung sowie unabhängig von der Organisationsform und der konkreten Aufgabe der jeweiligen kommunalen Einrichtung, für deren Nutzung die Gemeinde eine Kostenbeteiligung einfordert. Besonderen Belastungen für kinderreiche Familien, die durch kommunale Gebühren ausgelöst werden, kann dabei mit Hilfe von landes- und satzungsrechtlichen Regelungen begegnet werden. So erlaubt § 4 Abs. 2 KAG M-V für die nach festen Merkmalen zu bestimmenden Gebührensätze ausdrücklich Ermäßigungen aus sozialen Gründen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist und für die Einrichtungen kein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Anknüpfend an die Ermächtigung des § 4 Abs. 2 KAG M-V können die Gemeinden besonderen Belastungen für kinderreiche Familien dadurch Rechnung tragen, dass für diesen Personenkreis entsprechend ermäßigte Gebührensätze für die Benutzung der jeweiligen gemeindlichen Einrichtung gelten. Darüber hinaus regelt § 12 Abs. 1 KAG M-V eine entsprechende Anwendung der Abgabenordnung (AO), die nach den §§ 163, 227 AO eine abweichende Gebührenfestsetzung aus Billigkeitsgründen in Form eines (Teil-)Erlasses ermöglicht. Eine unbillige Härte kann sich aus der Natur der Sache (sachliche Billigkeitsgründe) oder aus den persönlichen Verhältnissen des Gebührenpflichtigen (persönliche Billigkeitsgründe) ergeben. Im Ergebnis wird durch entsprechende landes- und satzungsrechtliche Regelungen sicher- gestellt, dass besonderen Belastungen für kinderreiche Familien, die durch kommunale Gebühren ausgelöst werden, entgegengewirkt werden kann. 118",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlagenverzeichnis Anlage 1 zu Frage I.3 Anteil der Familien unter allen Haushalten in Prozent Anlage 2 zu Frage I.13 Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 3 zu Frage II.4 Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Anlage 4 zu Frage II.5 Armutsgefährdungsschwellen ausgewählter Haushaltskonstellationen nach Region Anlage 5 zu Frage II.7 Durchschnittliche Wohnkosten für Mietwohnungen der im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen organisierten Mitgliedsunternehmen Anlage 6 zu Frage II.8 Wohngeldbeziehende Familien in Mecklenburg- Vorpommern Anlage 7 zu Frage III.4 Beratungsangebote für Familien Anlage 8 zu Frage III.11 Maßnahmen der Familienförderung mit Landesbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 9 zu Frage IV.11 Familienangebote im Bereich des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 10 zu Frage IV.14 Angebot von ermäßigten Familieneintrittskarten in Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 11 zu Frage VI.1 + 2 Daten zur Anzahl der erfassten Fälle und zu Opfern häuslicher Gewalt Anlage 12 zu Frage VI.3 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt in Mecklenburg- Vorpommern Anlage 13 zu Frage VI.5 Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt Anlage 14 zu Frage VI.11 Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern für das Thema Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 15 zu Frage VI.14 Förderung von Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen Anlage 16 zu Frage VII.13 Ambulante und (teil)stationäre Angebote, Anbieter und Einrichtungen der Suchthilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern Anlage 17 zu Frage VII.14 Beratungsarten, Trägeranzahl sowie Anzahl der Beratungskräfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten 2019 119",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage I.3 Anteil der Familien unter allen Haushalten in Prozent Zeitraum 2013 bis 2018 kreisfreie Städte/ 2013 2014 Landkreise 1 2 3 1 2 3 Landeshauptstadt Schwerin 53.800 9.700 18,0 53.800 9.800 18,2 Hansestadt Rostock 117.700 22.200 18,9 115.900 22.800 19,7 Ludwigslust-Parchim 102.800 30.100 29,3 104.200 31.100 29,8 Mecklenburgische Seenplatte 136.100 34.000 25,0 133.000 35.200 26,5 Nordwestmecklenburg 81.100 20.700 25,5 81.500 19.800 24,3 Rostock 94.600 29.300 31,0 99.800 28.300 28,4 Vorpommern-Greifswald 123.200 30.800 25,0 124.700 32.000 25,7 Vorpommern-Rügen 118.900 29.800 25,1 115.300 30.500 26,5 Mecklenburg-Vorpommern 828.200 206.600 24,9 828.200 209.500 25,3 kreisfreie 2015 2016 Städte/Landkreise 1 2 3 1 2 3 Landeshauptstadt Schwerin 55.900 10.500 18,8 55.500 12.300 22,2 Hansestadt Rostock 115.700 23.400 20,2 117.800 22.800 19,4 Ludwigslust-Parchim 108.700 27.900 25,7 105.600 27.900 26,4 Mecklenburgische Seenplatte 131.600 33.500 25,5 132.900 33.700 25,4 Nordwestmecklenburg 82.300 17.800 21,6 77.700 21.000 27,0 Rostock 102.000 27.700 27,2 105.200 30.600 29,1 Vorpommern-Greifswald 124.200 31.100 25,0 127.500 30.200 23,7 Vorpommern-Rügen 115.400 31.200 27,0 115.000 29.200 25,4 Mecklenburg-Vorpommern 835.800 203.100 24,3 837.200 207.700 24,8 kreisfreie Städte/ 2017 2018 Landkreise 1 2 3 1 2 3 Landeshauptstadt Schwerin 51.800 12.400 23,9 51.800 12.900 24,9 Hansestadt Rostock 126.600 20.900 16,5 126.600 20.400 16,1 Ludwigslust-Parchim 101.100 26.200 25,9 104.100 27.700 26,6 Mecklenburgische Seeplatte 125.500 34.800 27,7 125.500 31.000 24,7 Nordwestmecklenburg 79.200 20.200 25,5 79.200 19.800 25,0 Rostock 102.300 28.400 27,8 102.300 28.600 28,0 Vorpommern-Greifswald 126.300 29.100 23,0 126.300 29.300 23,2 Vorpommern-Rügen 110.700 31.900 28,8 110.700 30.100 27,2 Mecklenburg-Vorpommern 823.500 203.900 24,8 826.600 199.800 24,2 Alle Haushalte = 1; Anzahl Familien = 2; Anteil Familien in Prozent: = 3 Quelle: vgl. Statistisches Amt M-V; statistische Berichte Kennziffern A153/21 und A153/22 Tabellen 5.3 und 8.1 120",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 2 zu Frage I.13 Adoptionen in Mecklenburg-Vorpommern 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 A B A B A B A B A B A B A B A B A B A B A B A B Landeshauptstadt Schwerin - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Hansestadt Rostock F11 F15 F10 F11 F12 F10 F10 F12 F9 F5 F5 F9 F2 F5 F1 F2 F4 F1 F4 F4 F2 F4 F4 F2 Landkreis Rostock S12 S12 S4 S4 S3 S3 S4 S4 S3 S3 S6 S6 S1 S1 S10 S10 S1 S1 S1 S1 S0 S0 S3 S3 Ludwigslust-Parchim F5 18 F11 25 F3 21 F2 15 F1 10 F2 18 F3 13 F7 14 F8 15 F3 12 F4 15 F2 6 S13 S15 S16 S12 S9 S16 S10 S7 S7 S8 S11 S4 Mecklenburgische - 13 - 21 - 12 - 19 - 17 - 15 - 14 - 12 - 10 - 9 - 17 - 11 Seenplatte Nordwestmecklenburg - F4 - F6 1 F2 - F6 - F6 - F2 - F5 - F1 - F3 - F5 - F2 - F4 S3 S9 S5 S2 S16 S6 S1 S0 S3 S5 S3 S2 Vorpommern-Greifswald 5 10 3 7 2. 7 4 1 3 12 1 3 1 4 3 5 4 4 3 10 2 7 1 1 Vorpommern-Rügen F26 58 F15 30 F10 28 F11 21 F4 25 F10 20 F3 19 F4 11 F5 20 F4 12 F4 7 F5 11 S32 S15 S18 S10 S21 S10 S16 S7 S15 S8 S3 S6 121",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 A B A B A B A B A B A B A B Landeshauptstadt Schwerin F3 F1 F3 F3 F4 F2 F0 F1 F3 F1 F6 F2 F0 F5 S1 S1 S5 S0 S8 S1 S5 S9 S4 S0 S12 S1 S4 S7 Hansestadt Rostock F11 F6 F8 F4 F2 F8 F3 F2 F1 F3 F6 F4 F6 F6 S6 S6 S4 S4 S0 S0 S5 S5 S15 S15 S4 S4 S1 S1 F4 F6 F5 F4 F3 F5 F2 F3 F1 F2 Landkreis Rostock S3 S3 S5 S5 S4 S4 S0 S0 S6 S6 Ludwigslust-Parchim F4 16 F5 15 F6 17 F5 12 F5 7 F0 5 F2 9 S12 S10 S11 S7 S2 S5 S7 Mecklenburgische Seenplatte - 18 - 9 3 19 6 10 5 6 Nordwestmecklenburg s.u. F2 1 F4 s.u. F5 4 F2 2 F4 4 F2 3 F4 S3 S3 S1 S1 S4 S3 S1 Vorpommern-Greifswald 5 3 8 5 4 3 3 1 1 2 10 5 6 1 Vorpommern-Rügen F2 4 F5 13 F7 9 F7 12 F3 7 F3 6 F8 8 S2 S8 S2 S5 S4 S3 S0 Legende: A zur Adoption freigegebene Kinder B adoptierte Kinder Erläuterungen: F=Fremdadoption S=Stiefkindadoption Zahlen ohne Buchstaben (zum Beispiel bei Vorpommern-Greifswald) stellen die Gesamtwerte der Adoptionsverfahren dar, ohne Differenzierung zwischen Fremd- und Stiefkindadoption Felder ohne Einträge erklären sich daraus, dass eine Ermittlung der erfragten statistischen Daten nicht möglich war. 122",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 3 zu Frage II.4 Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Mikrozensus 1991: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 7 100 7 099 5 212 242 1 646 X X X X X unter 920 Euro 828 828 279 39 509 X X X X X 920 bis 1 278 1 086 1 086 720 53 312 X X X X X 1 278 bis 1 534 826 826 626 27 173 X X X X X 1 534 bis 1 790 766 766 598 23 146 X X X X X 1 790 bis 2 045 646 646 522 17 107 X X X X X 2 045 bis 2 556 959 959 806 28 126 X X X X X 2 556 bis 3 068 559 559 488 15 56 X X X X X 3 068 bis 3 835 373 373 334 10 28 X X X X X 3 835 und mehr 280 280 254 7 19 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 776 776 584 22 170 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 2,9 2,9 3,1 3 2,2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X X X X X X 123",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Lebens- Allein- Lebens- Alleinstehende Insgesamt Zusam- Ehe- Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare gemein- erzie- gemein- Zusam- Allein- men paare 1 schaften hende schaften men lebende in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 186 186 127 12 46 X X X X X unter 920 Euro 61 61 25 6 30 X X X X X 920 bis 1 278 55 55 42 / 9 X X X X X 1 278 bis 1 534 32 32 27 / / X X X X X 1 534 bis 1 790 18 18 16 / / X X X X X 1 790 bis 2 045 7 7 6 / / X X X X X 2 045 bis 2 556 / / / / / X X X X X 2556 bis 3 068 / / / - / X X X X X 3 068 bis 3 835 / / / - - X X X X X 3 835 und mehr / / / - - X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 7 7 5 / / X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße 2,9 2,9 3,1 3 2,4 X X X X X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X X X X X X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen die keine ledigen Kinder im Haushalt sind leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das Durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 124",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1992: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Alleinstehende Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare Allein- meinschaften ziehende meinschaften zusammen lebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 7 098 7 098 5 182 266 1 650 X X X X X unter 920 Euro 604 604 164 23 417 X X X X X 920 bis 1 278 886 886 505 45 336 X X X X X 1 278 bis 1 534 823 823 593 31 199 X X X X X 1 534 bis 1 790 837 837 641 35 161 X X X X X 1 790 bis 2 045 732 732 584 26 122 X X X X X 2 045 bis 2 556 1 095 1 095 912 40 144 X X X X X 2 556 bis 3 068 621 621 546 19 56 X X X X X 3 068 bis 3 835 420 420 370 14 35 X X X X X 3 835 und mehr 317 317 289 8 20 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 763 763 579 24 160 X X X X X Durchschnittliche 2 X X X X X Haushaltsgröße (Personenzahl) 2,9 2,9 3,1 3 2,2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X X X X X X 125",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 181 181 123 13 45 X X X X X unter 920 Euro 34 34 11 / 20 X X X X X 920 bis 1 278 44 44 26 5 13 X X X X X 1 278 bis 1 534 30 30 24 / / X X X X X 1 534 bis 1 790 26 26 22 / / X X X X X 1 790 bis 2 045 14 14 12 / / X X X X X 2 045 bis 2 556 15 15 13 / / X X X X X 2 556 bis 3 068 5 5 / / / X X X X X 3 068 bis 3 835 / / / / / X X X X X 3 835 und mehr / / / - / X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 12 12 9 / / X X X X X Durchschnittliche 2 2,9 2,9 3,1 3 2,3 X X X X X Haushaltsgröße (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X X X X X X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen die keine ledigen Kinder im Haushalt sind leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das Durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 126",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 174 174 116 14 44 X X X X X unter 920 Euro 20 20 / / 14 X X X X X 920 bis 1 278 29 29 14 / 12 X X X X X 1 278 bis 1 534 24 24 16 / 5 X X X X X 1 534 bis 1 790 29 29 22 / 5 X X X X X 1 790 bis 2 045 21 21 18 / / X X X X X 2 045 bis 2 556 23 23 19 / / X X X X X 2 556 bis 3 068 9 9 8 / / X X X X X 3 068 bis 3 835 / / / / / X X X X X 3 835 und mehr / / / - / X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 14 14 10 / / X X X X X Durchschnittliche 2 2,9 2,9 3,1 3 2,3 X X X X X Haushaltsgröße (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X X X X X X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen die keine ledigen Kinder im Haushalt sind leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das Durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 128",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 123 123 57 22 44 X X X X X unter 900 Euro 6 6 / / / X X X X X 900 bis 1300 12 12 / / 10 X X X X X 1300 bis 1500 8 8 / / 5 X X X X X 1500 bis 1700 8 8 / / 5 X X X X X 1700 bis 2000 10 10 / / / X X X X X 2000 bis 2600 22 22 10 6 6 X X X X X 2600 bis 3200 21 21 12 / / X X X X X 3200 bis 4500 27 27 18 6 / X X X X X 4500 und mehr 9 9 7 / / X X X X X Ohne Angabe, Landwirte / / / / / X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X (Personenzahl)2 2,6 2,6 3 3 2 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X 2 636 2 636 3 175 2 880 1 804 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 172",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2016: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit einem Kind Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 5 994 5 994 3 534 625 1 835 X X X X X unter 900 Euro 97 97 12 / 82 X X X X X 900 bis 1 300 371 371 52 11 307 X X X X X 1 300 bis 1 500 245 245 53 17 176 X X X X X 1 500 bis 1 700 246 246 73 20 153 X X X X X 1 700 bis 2 000 371 371 138 36 197 X X X X X 2 000 bis 2 600 863 863 419 105 339 X X X X X 2 600 bis 3 200 911 911 569 122 221 X X X X X 3 200 bis 4 500 1 486 1 486 1 094 178 213 X X X X X 4 500 und mehr 1 199 1 199 989 117 93 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 204 204 135 15 55 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 2,7 2,7 3 3 2 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X 3 382 3 382 3 954 3 496 2 241 173",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 154 154 130 7 17 X X X X X unter 920 Euro 10 10 / / / X X X X X 920 bis 1 278 22 22 17 / / X X X X X 1 278 bis 1 534 22 22 18 / / X X X X X 1 534 bis 1 790 24 24 21 / / X X X X X 1 790 bis 2 045 19 19 17 / / X X X X X 2 045 bis 2 556 26 26 24 / / X X X X X 2 556 bis 3 068 11 11 11 / - X X X X X 3 068 bis 3 835 / / / / / X X X X X 3 835 und mehr / / / / - X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 13 13 11 / / X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße 3,9 3,9 4 4 3,1 X X X X X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X X X X X X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 184",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1994: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 4 983 4 983 4 349 116 518 X X X X X unter 920 200 200 82 6 111 X X X X X 920 bis 1 278 374 374 254 13 106 X X X X X 1 278 bis 1 534 471 471 402 14 56 X X X X X 1 534 bis 1 790 563 563 504 14 45 X X X X X 1 790 bis 2 045 545 545 501 11 33 X X X X X 2 045 bis 2 556 864 864 793 20 52 X X X X X 2 556 bis 3 068 568 568 522 11 35 X X X X X 3 068 bis 3 835 480 480 448 10 22 X X X X X 3 835 und mehr 423 423 401 8 14 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 495 495 442 9 44 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 X X X X X (Personenzahl) 3,9 3,9 4 4 3,1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 in Euro X X X X X X X X X X 185",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 145 145 119 7 19 X X X X X unter 920 Euro 9 9 / / 6 X X X X X 920 bis 1 278 17 17 11 / / X X X X X 1 278 bis 1 534 16 16 12 / / X X X X X 1 534 bis 1 790 20 20 18 / / X X X X X 1 790 bis 2 045 19 19 17 / / X X X X X 2 045 bis 2 556 27 27 24 / / X X X X X 2 556 bis 3 068 16 16 15 / / X X X X X 3 068 bis 3 835 8 8 7 / / X X X X X 3 835 und mehr / / / - - X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 10 10 9 / / X X X X X Durchschnittliche 2 3,9 3,9 4 4 3,1 X X X X X Haushaltsgröße (Personenzahl) Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X X X X X X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 186",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1995: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 4 928 4 928 4 276 123 530 X X X X X unter 920 Euro 201 201 81 5 114 X X X X X 920 bis 1 278 336 336 212 14 110 X X X X X 1 278 bis 1 534 413 413 343 11 59 X X X X X 1 534 bis 1 790 524 524 463 13 47 X X X X X 1 790 bis 2 045 539 539 493 16 30 X X X X X 2 045 bis 2 556 874 874 802 23 49 X X X X X 2 556 bis 3 068 599 599 552 12 35 X X X X X 3 068 bis 3 835 484 484 452 10 22 X X X X X 3 835 und mehr 472 472 449 8 15 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 488 488 428 11 49 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 3,9 3,9 4 4 3,1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X X X X X X 187",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 135 135 111 6 19 X X X X X unter 920 Euro 6 6 / / / X X X X X 920 bis 1 278 14 14 7 / 6 X X X X X 1 278 bis 1 534 15 15 12 / / X X X X X 1 534 bis 1 790 17 17 14 / / X X X X X 1 790 bis 2 045 19 19 17 / / X X X X X 2 045 bis 2 556 27 27 26 / / X X X X X 2 556 bis 3 068 16 16 15 / / X X X X X 3 068 bis 3 835 7 7 7 / / X X X X X 3 835 und mehr / / / / - X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 10 10 8 / / X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße 3,9 3,9 4 4 3,1 X X X X X 2 (Personenzahl) Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X X X X X X Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. * Der Mikrozensus 1991 bis 1995 erhebt die Daten nach dem traditionellen Familienkonzept, die Daten sind zur besseren Vergleichbarkeit auf das Konzept Familien und Lebensformen umgerechnet. Berechnung eines durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Jahre ist aufgrund von fehlenden Werten nicht möglich. - Erhebung der Werte in DM-Umrechnung der DM-Klassengrenzen auf Euro. 188",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1996: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 4 879 4 879 4 211 133 534 X X X X X unter 920 Euro 204 204 90 6 108 X X X X X 920 bis 1 278 343 343 208 13 122 X X X X X 1 278 bis 1 534 380 380 301 14 65 X X X X X 1 534 bis 1 790 540 540 470 17 53 X X X X X 1 790 bis 2 045 559 559 503 16 40 X X X X X 2 045 bis 2 556 960 960 879 26 56 X X X X X 2 556 bis 3 068 644 644 594 16 34 X X X X X 3 068 bis 3 835 526 526 491 11 25 X X X X X 3 835 und mehr 499 499 475 9 15 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 224 224 202 5 17 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 3,9 3,9 4 4 3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X 2 610 2 610 2 735 2 318 1 702 189",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1997: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit zwei Kindern Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 4 860 4 860 4 179 139 542 X X X X X unter 920 Euro 209 209 98 6 105 X X X X X 920 bis 1 278 341 341 202 14 126 X X X X X 1 278 bis 1 534 358 358 275 16 67 X X X X X 1 534 bis 1 790 523 523 451 16 56 X X X X X 1 790 bis 2 045 557 557 498 17 42 X X X X X 2 045 bis 2 556 963 963 877 29 58 X X X X X 2 556 bis 3 068 636 636 587 17 32 X X X X X 3 068 bis 3 835 545 545 508 12 25 X X X X X 3 835 und mehr 493 493 473 8 12 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 233 233 211 5 17 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X (Personenzahl)2 3,9 3,9 4 4 3 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X 2 592 2 592 2 718 2 253 1 709 191",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1995: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familienmit drei Kindern und mehr Lebensformen ohne Kinder Ingesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 1 637 1 637 1 461 37 139 X X X X X unter 920 Euro 55 55 29 / 23 X X X X X 920 bis 1 278 114 114 83 / 28 X X X X X 1 278 bis 1 534 140 140 120 / 17 X X X X X 1 534 bis 1 790 182 182 165 / 13 X X X X X 1 790 bis 2 045 163 163 149 / 9 X X X X X 2 045 bis 2 556 257 257 241 7 9 X X X X X 2 556 bis 3 068 181 181 171 / 6 X X X X X 3 068 bis 3 835 159 159 147 / 9 X X X X X 3 835 und mehr 180 180 169 / 9 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 209 209 188 / 16 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 5,3 5,3 5,4 5,3 4,4 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X X X X X X 243",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2007: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 1 452 1 452 1 228 56 168 X X X X X unter 900 Euro 8 8 / / / X X X X X 900 bis 1 300 54 54 26 / 25 X X X X X 1 300 bis 1 500 47 47 27 / 19 X X X X X 1 500 bis 1 700 66 66 41 / 20 X X X X X 1 700 bis 2 000 121 121 92 5 24 X X X X X 2 000 bis 2 600 275 275 239 10 27 X X X X X 2 600 bis 3 200 220 220 199 7 14 X X X X X 3 200 bis 4 500 289 289 264 11 13 X X X X X 4 500 und mehr 215 215 202 8 / X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 158 158 134 7 17 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 5,2 5,2 5,3 5,3 4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X 3 039 3 039 3 198 2 883 1 929 267",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2013: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien mit drei Kindern und mehr Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 1 333 1 333 1 092 66 174 X X X X X unter 900 Euro 8 8 / / / X X X X X 900 bis 1 300 27 27 12 / 14 X X X X X 1 300 bis 1 500 30 30 15 / 13 X X X X X 1 500 bis 1 700 43 43 21 / 19 X X X X X 1 700 bis 2 000 85 85 50 / 31 X X X X X 2 000 bis 2 600 214 214 165 13 36 X X X X X 2 600 bis 3 200 203 203 172 11 20 X X X X X 3 200 bis 4 500 314 314 279 15 20 X X X X X 4 500 und mehr 338 338 317 12 10 X X X X X Ohne Angabe, Landwirte 70 70 61 / 7 X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X 2 (Personenzahl) 5,2 5,2 5,3 5,3 4,3 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen X X X X X 3 723 3 723 3 972 3 268 2 336 279",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien mit drei Kindern und mehr Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 15 15 9 / / X X X X X unter 900 Euro - - - - - X X X X X 900 bis 1 300 / / / - / X X X X X 1 300 bis 1 500 / / / / / X X X X X 1 500 bis 1 700 / / / - / X X X X X 1 700 bis 2 000 / / / / / X X X X X 2 000 bis 2 600 / / / / / X X X X X 2 600 bis 3 200 / / / / / X X X X X 3 200 bis 4 500 / / / / - X X X X X 4 500 und mehr / / / / - X X X X X Ohne Angabe, Landwirte / / / - - X X X X X Durchschnittliche Haushaltsgröße X X X X X (Personenzahl)2 5,1 5,1 5,3 / / Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 X X X X X 2 662 2 662 3 054 / / Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 280",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Alleiner Alleinstehende Lebensge- Lebensge- Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare - Zusammen Ehepaare meinschaften meinschaften zusammen Alleinlebende1 ziehende in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 776 345 252 24 70 431 185 19 227 203 unter 920 Euro 181 25 / / 18 156 13 / 140 138 920 bis 1 278 150 41 19 / 18 109 55 / 50 47 1 278 bis 1 534 86 37 25 / 10 50 39 / 8 5 1 534 bis 1 790 86 49 37 / 8 37 28 / 6 / 1 790 bis 2 045 65 46 39 / / 19 14 / / / 2 045 bis 2 556 84 64 56 / / 19 13 / / / 2 556 bis 3 068 45 33 31 / / 11 7 / / / 3 068 bis 3 835 23 16 15 / / 7 / / / / 3 835 und mehr 14 10 9 / / / / / / / Ohne Angabe, Landwirte 42 23 17 / / 18 10 / 8 6 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2,4 3,5 3,7 3,5 2,6 1,6 2 2 1,2 1 2 (Personenzahl) Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen die keine ledigen Kinder im Haushalt sind leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das Durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. * Der Mikrozensus 1991 bis 1995 erhebt die Daten nach dem traditionellen Familienkonzept, die Daten sind zur besseren Vergleichbarkeit auf das Konzept Familien und Lebensformen umgerechnet. Durch einen anderen Befragungsmodus am Anfang der 90er-Jahre können gibt es Sprünge in den Daten nach der Umstellung auf das neue Konzept von den Jahren 1995 auf 1996. Berechnung eines durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Jahre ist aufgrund von fehlenden Werten nicht möglich. - Erhebung der Werte in DM-Umrechnung der DM-Klassengrenzen auf Euro. 300",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 1997: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien Lebensformen ohne Kinder Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Haushaltsnettoeinkommen Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 38 060 13 070 10 299 532 2 240 24 989 9 318 1 386 14 285 12 761 unter 920 Euro 6 771 788 275 28 485 5 984 556 73 5 355 5 244 920 bis 1 278 Euro 6 608 1 120 568 57 495 5 488 1 402 129 3 958 3 799 1 278 bis 1 534 4 029 1 074 741 60 273 2 955 1 319 115 1 521 1 386 1 534 bis 1 790 3 710 1 435 1 124 67 244 2 275 1 283 138 853 703 1 790 bis 2 045 3 177 1 467 1 223 65 180 1 709 1 013 166 530 377 2 045 bis 2 556 4 939 2 511 2 169 107 235 2 428 1 430 336 662 403 2 556 bis 3 068 2 886 1 597 1 423 57 117 1 289 775 183 330 160 3 068 bis 3 835 2 194 1 290 1 169 42 79 905 551 116 238 83 3 835 und mehr 1 949 1 150 1 070 31 49 799 518 80 201 80 Ohne Angabe, Landwirte 1 797 639 539 17 83 1 159 472 50 636 526 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl) 2,1 3,5 3,7 3,5 2,4 1,4 2 2 1 1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 1 893 2 487 2 682 2 187 1 659 1 582 2 001 2 195 1 250 1 075 303",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Mikrozensus 2017: Lebensformen nach dem Haushaltsnettoeinkommen in Euro Familien Lebensformen ohne Kinder Haushaltsnettoeinkommen Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Deutschland Insgesamt 41 945 11 575 7 902 1 055 2 619 30 370 9 695 2 191 18 483 16 789 unter 900 Euro 3 703 107 21 / 82 3 596 77 13 3 506 3 464 900 bis 1 300 4 700 446 77 17 352 4 254 380 59 3 816 3 711 1 300 bis 1 500 2 641 339 93 19 227 2 302 382 51 1 869 1 798 1 500 bis 1 700 2 647 396 134 28 234 2 251 507 55 1 689 1 618 1 700 bis 2 000 3 632 624 272 53 299 3 008 934 98 1 976 1 867 2 000 bis 2 600 6 346 1 496 839 154 503 4 850 2 064 321 2 465 2 199 2 600 bis 3 200 4 745 1 656 1 128 193 336 3 089 1 546 403 1 139 890 3 200 bis 4 500 6 609 2 981 2 330 314 336 3 629 1 961 663 1 004 625 4 500 und mehr 5 765 3 111 2 708 242 161 2 655 1 562 476 617 298 Ohne Angabe, Landwirte 1 157 420 299 32 89 737 281 52 403 318 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl) 2 3,4 3,7 3,5 2,4 1,4 2 2 1 1 Durchschnittliches 3 Haushaltsnettoeinkommen in Euro 2 737 3 783 4 267 3 699 2 356 2 338 3 166 3 578 1 757 1 602 343",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien Lebensformen ohne Kinder Haushaltsnettoeinkommen Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 849 205 106 42 57 644 232 44 368 329 unter 900 Euro 96 6 / / 5 90 / / 88 86 900 bis 1 300 116 13 / / 10 102 9 / 92 88 1 300 bis 1 500 61 8 / / 6 52 10 / 41 40 1 500 bis 1 700 60 8 / / 6 52 18 / 33 31 1 70 0 bis 2 000 77 11 / / 6 66 33 / 29 27 2 000 bis 2 600 130 29 12 8 8 102 62 10 30 24 2 600 bis 3 200 94 35 19 9 7 59 33 10 17 10 3 200 bis 4 500 101 47 33 11 / 54 34 10 10 / 4 500 und mehr 64 33 25 5 / 31 20 / 7 / Ohne Angabe, Landwirte 50 15 8 / / 36 13 / 21 18 Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl) 1,9 3,2 3,6 3,5 2,4 1,4 2 2 1 1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 2 215 3 038 3 628 3 090 1 901 1 953 2 601 2 797 1 443 1 275 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 344",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familien Lebensformen ohne Kinder Haushaltsnettoeinkommen Insgesamt Lebensge- Alleiner- Lebensge- Alleinstehende Zusammen Ehepaare Zusammen Ehepaare meinschaften ziehende meinschaften zusammen Alleinlebende1 in 1000 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 856 201 108 37 57 656 227 42 386 340 unter 900 Euro 93 / / - / 91 / / 89 88 900 bis 1 300 126 14 / / 11 112 10 / 99 94 1 300 bis 1 500 66 9 / / 8 57 10 / 46 43 1 500 bis 1 700 65 9 / / 5 56 16 / 39 37 1 700 bis 2 000 79 12 / / 7 67 29 / 34 31 2 000 bis 2 600 136 32 16 7 10 104 61 9 35 28 2 600 bis 3 200 93 30 16 9 6 63 37 11 15 9 3 200 bis 4 500 113 52 36 12 / 60 35 10 15 5 4 500 und mehr 71 36 28 6 / 35 22 / 9 / Ohne Angabe, Landwirte 15 / / / / 10 / / 5 / Durchschnittliche Haushaltsgröße 2 (Personenzahl) 1,8 3,3 3,7 3,5 2,3 1,4 2 2 1 1 Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen3 2 326 3 239 3 773 3 382 2 134 2 046 2 731 2 978 1 542 1 357 Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz 1 Alleinlebende im Einpersonenhaushalt 2 Da das Haushaltsnettoeinkommen und die Personenzahl im Haushalt betrachtet wird, können auch bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ohne Kinder weitere Personen, die keine ledigen Kinder im Haushalt sind, leben. 3 Das Haushaltsnettoeinkommen wird im Mikrozensus in Klassen erfragt, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen wird mit Hilfe einer Gleichverteilung erzeugt. 346",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 4 zu Frage II.5 Armutsgefährungsschwellen ausgewählter Haushaltskonstellationen nach Region Armutsgefährdungsschwelle Region für Haushalte mit 2 Erwachsenen und für Haushalte von Alleinerziehenden mit für Ein- für Haus- 1 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder 1 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder personen- halte mit Kind im im Alter im Alter im Alter im Alter Kind im im Alter im Alter im Alter im Alter Haushalte 2 Erwach- Alter von von unter von unter von unter Alter von von unter von unter von unter von unter senen von unter 14 14 14 unter 14 14 14 14 unter 14 Jahren** Jahren** Jahren** 14 Jahren* Jahren* Jahren** Jahren** Jahren** 14 Jahren* Jahren* Angaben in Euro Mecklenburg- 879,00 1.319,00 1.582,00 1.846,00 2.110,00 2.373,00 2.637,00 1.143,00 1.670,00 1.670,00 1.934,00 2.198,00 Vorpommern 2017 Mecklenburg- 902,00 1.353,00 1.624,00 1.894,00 2.164,00 2.435,00 2.706,00 1.173,00 1.714,00 1.714,00 1.984,00 2.255,00 Vorpommern 2018 Bundes- 999,00 1.499,00 1.799,00 2.099,00 2.398,00 2.697,00 2.997,00 1.299,00 1.898,00 1.898,00 2.198,00 2.498,00 republik Deutschland 2017 Bundes- 10.35,00 1.553,00 1863,00 2.174,00 2.484,00 2.795,00 3.105,00 1.346,00 1.967,00 1.967,00 2.277,00 2.588,00 republik Deutschland 2018 Anmerkungen: bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um eigene Berechnungen des Sozialministeriums auf der Grundlage von Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern Quelle *: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Quelle **: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 347",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 5 zu Frage II.7 Durchschnittliche Wohnkosten für Mietwohnungen der im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen organisierten Mitgliedsunternehmen Landkreise/kreisfreie Städte 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Angaben in Euro Bad Doberan 6,46 6,60 6,71 6,65 6,89 6,78 6,81 6,95 6,99 Demmin 5,71 5,94 5,90 6,06 6,01 6,11 5,98 6,34 6,21 Güstrow 5,93 6,11 6,16 6,25 6,26 6,40 6,42 6,55 6,59 Ludwigslust 6,03 5,85 6,30 6,31 6,13 6,17 6,23 6,28 6,36 Mecklenburg-Strelitz 6,04 5,87 6,08 6,12 6,03 6,07 6,16 6,31 6,31 Müritz 5,79 6,07 6,21 6,36 6,31 6,49 6,65 6,70 6,73 Nordvorpommern 5,93 5,92 6,09 6,04 6,12 6,26 6,28 6,32 6,37 Nordwestmecklenburg 5,67 6,35 6,44 6,50 6,58 6,69 6,67 6,74 6,80 Ostvorpommern 5,73 6,09 6,35 6,39 6,47 6,64 6,65 6,62 6,69 Parchim 6,31 5,65 6,12 6,23 6,16 6,33 6,32 6,34 6,44 Rügen 6,54 6,25 6,46 6,56 6,63 6,82 6,89 6,96 7,14 Uecker-Randow 5,65 5,79 5,54 6,02 5,67 5,90 6,03 6,21 6,30 Hansestadt Greifswald 6,57 5,95 6,22 6,35 6,51 6,66 6,89 7,08 7,14 Hansestad Stralsund 5,98 5,94 6,40 6,55 6,64 6,29 6,29 6,38 6,56 Hansestadt Wismar 5,45 5,67 6,12 5,84 5,95 6,69 6,79 6,96 7,16 Neubrandenburg 5,71 6,65 7,04 6,90 7,18 6,19 6,37 6,33 6,59 Landeshauptstadt Schwerin 6,18 5,54 6,24 6,21 6,34 6,49 6,63 6,92 6,93 6,91 7,08 7,10 7,20 7,28 7,30 7,29 7,39 7,45 Hansestadt Rostock 6,21 5,66 6,25 6,11 6,26 7,25 7,35 7,46 7,49 7,79 7,72 7,76 7,92 7,97 7,99 8,09 8,21 8,31 Landkreis Rostock* 6,88 6,87 7,02 7,18 7,14 7,17 7,32 7,42 7,58 Ludwigslust-Parchim* 6,46 6,55 6,60 6,71 6,82 6,84 6,90 7,02 7,01 Mecklenburgische Seenplatte* 6,59 6,69 6,75 6,91 7,03 7,06 7,15 7,24 7,28 Nordwestmecklenburg* 7,07 7,11 7,17 7,26 7,35 7,40 7,46 7,55 7,73 Vorpommern-Greifswald* 6,88 6,91 6,90 7,02 7,09 7,12 7,20 7,24 7,27 Vorpommern-Rügen* 6,76 6,84 6,93 7,11 7,16 7,25 7,42 7,36 7,48 * Kreisgebietsreform 4. September 2011 348",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 6 zu Frage II. 8 Wohngeldbeziehende Familien in Mecklenburg-Vorpommern kreisfreie Städte, 2008 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Greifswald 213 121 72 20 Neubrandenburg 303 152 105 46 Hansestadt Rostock 637 332 233 72 Landeshauptstadt Schwerin 337 168 118 51 Hansestadt Stralsund 139 75 49 15 Hansestadt Wismar 142 78 50 14 Bad Doberan 527 219 206 102 Demmin 462 186 197 79 Güstrow 536 220 202 114 Ludwigslust 409 166 163 80 Mecklenburg-Strelitz 376 148 158 70 Müritz 384 167 159 58 Nordvorpommern 505 213 208 84 Nordwestmecklenburg 605 210 255 140 Ostvorpommern 380 172 143 65 Parchim 381 146 153 82 Rügen 392 191 135 66 Uecker-Randow 400 173 169 58 Mecklenburg-Vorpommern 7.128 3.137 2.775 1.216 349",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Städte, 2009 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Greifswald 338 183 120 35 Neubrandenburg 502 276 164 62 Hansestadt Rostock 1.255 688 433 134 Landeshauptstadt Schwerin 571 319 181 71 Hansestadt Stralsund 252 137 86 29 Hansestadt Wismar 299 160 110 29 Bad Doberan 798 324 333 141 Demmin 688 290 282 116 Güstrow 799 330 319 150 Ludwigslust 635 258 268 109 Mecklenburg-Strelitz 502 191 238 73 Müritz 534 246 210 78 Nordvorpommern 818 368 330 120 Nordwestmecklenburg 891 339 371 181 Ostvorpommern 531 241 216 74 Parchim 571 233 223 115 Rügen 598 284 225 89 Uecker-Randow 672 324 270 78 Mecklenburg-Vorpommern 11.254 5.191 4.379 1.684 350",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 kreisfreie Städte, 2010 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Greifswald 365 199 123 43 Neubrandenburg 487 272 162 53 Hansestadt Rostock 1.331 737 447 147 Landeshauptstadt Schwerin 594 332 184 78 Hansestadt Stralsund 291 177 92 22 Hansestadt Wismar 290 143 114 33 Bad Doberan 825 322 334 169 Demmin 650 277 271 102 Güstrow 818 324 326 168 Ludwigslust 645 280 253 112 Mecklenburg-Strelitz 523 217 235 71 Müritz 533 246 209 78 Nordvorpommern 768 344 305 119 Nordwestmecklenburg 872 312 368 192 Ostvorpommern 533 234 217 82 Parchim 586 230 247 109 Rügen 607 311 222 74 Uecker-Randow 692 322 281 89 Mecklenburg-Vorpommern 11.410 5.279 4.390 1.741 kreisfreie Städte, 2011 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 1.255 688 424 143 Landeshauptstadt Schwerin 535 289 182 64 Mecklenburgische Seenplatte 1.828 793 737 298 Landkreis Rostock 1.368 552 519 297 Vorpommern-Rügen 1.535 707 589 239 Nordwestmecklenburg 1.065 421 422 222 Vorpommern-Greifswald 1.423 638 576 209 Ludwigslust-Parchim 1.120 411 462 247 Mecklenburg-Vorpommern 10.129 4.499 3.911 1.719 351",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Städte, 2012 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 1.184 669 383 132 Landeshauptstadt Schwerin 467 251 152 64 Mecklenburgische Seenplatte 1.627 708 618 301 Landkreis Rostock 1.304 533 490 281 Vorpommern-Rügen 1.443 677 555 211 Nordwestmecklenburg 944 369 365 210 Vorpommern-Greifswald 1.356 601 525 230 Ludwigslust-Parchim 976 376 375 225 Mecklenburg-Vorpommern 9.301 4.184 3.463 1.654 kreisfreie Städte, 2013 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 922 487 326 109 Landeshauptstadt Schwerin 428 233 136 59 Mecklenburgische Seenplatte 1.345 581 514 250 Landkreis Rostock 1.013 375 403 235 Vorpommern-Rügen 1.240 557 479 204 Nordwestmecklenburg 815 328 300 187 Vorpommern-Greifswald 1.183 519 461 203 Ludwigslust-Parchim 874 322 343 209 Mecklenburg-Vorpommern 7.820 3.402 2.962 1.456 kreisfreie Städte, 2014 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 810 414 282 114 Landeshauptstadt Schwerin 344 169 121 54 Mecklenburgische Seenplatte 1.219 504 471 244 Landkreis Rostock 916 348 369 199 Vorpommern-Rügen 1.041 444 413 184 Nordwestmecklenburg 731 268 271 192 Vorpommern-Greifswald 1.121 485 440 196 Ludwigslust-Parchim 748 259 289 200 Mecklenburg-Vorpommern 6.930 2.891 2.656 1.383 352",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 kreisfreie Städte, 2015 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 713 353 257 103 Landeshauptstadt Schwerin 292 130 102 60 Mecklenburgische Seenplatte 1.040 408 386 246 Landkreis Rostock 778 292 304 182 Vorpommern-Rügen 827 347 335 145 Nordwestmecklenburg 630 227 227 176 Vorpommern-Greifswald 1.053 436 398 219 Ludwigslust-Parchim 614 215 226 173 Mecklenburg-Vorpommern 5.947 2.408 2.235 1.304 kreisfreie Städte, 2016 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 948 517 316 115 Landeshauptstadt Schwerin 407 193 139 75 Mecklenburgische Seenplatte 1.347 584 513 250 Landkreis Rostock 960 368 386 206 Vorpommern-Rügen 1.305 558 527 220 Nordwestmecklenburg 829 332 315 182 Vorpommern-Greifswald 1.368 630 490 248 Ludwigslust-Parchim 833 314 307 212 Mecklenburg-Vorpommern 7.997 3.496 2.993 1.508 kreisfreie Städte, 2017 Landkreise, Haushalte davon Land mit Kindern mit einem mit zwei mit mehr insgesamt Kind Kindern als zwei Kindern Hansestadt Rostock 845 414 298 133 Landeshauptstadt Schwerin 354 180 109 65 Mecklenburgische Seenplatte 1.254 560 449 245 Landkreis Rostock 912 360 356 196 Vorpommern-Rügen 1.155 507 453 195 Nordwestmecklenburg 769 321 274 174 Vorpommern-Greifswald 1.349 560 515 274 Ludwigslust-Parchim 819 304 298 217 Mecklenburg-Vorpommern 7.457 3.206 2.752 1.499 353",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 7 zu Frage III.4 Beratungsangebote für Familien Bundesweites Angebot Beratungsangebot Anbieter bke-beratung.de Anteilig alle Bundesländer (Königsteiner Schlüssel) - für Mecklenburg-Vorpommern: Online-Beratung für Jugendliche und Eltern Systemisches BeratungsZentrum Güstrow 1. Landeshauptstadt Schwerin Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Arbeiterwohlfahrt Soziales Dienste gGmbH Westmecklenburg Schwangerschaftsberatung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Schwangerschaftsberatung Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend Schwerin Erziehungs- und Familienberatung Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend Schwerin Integrative Familien-, Ehe- und Caritasverband für das Erzbistum Hamburg Lebensberatung e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Lebensberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Arbeiterwohlfahrt Landesverband Lebensberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. Erziehungsberatung Internationaler Bund e. V. Beratung für Eltern und Angehörige Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration von rechtsextrem orientierten Kindern und und Demokratie e. V. Mecklenburg- Jugendlichen Vorpommern (RAA M-V) Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg Fachstelle „Bidaya“ - Unterstützung bei der Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene; Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extre- mistischen Zusammenhängen Projekt JUMP Ausstiegs- und Distanzie- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen 354",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Beratungsangebot Anbieter Schuldner- und Volkssolidarität Landesverband Mecklenburg- Verbraucherinsolvenzberatung Vorpommern e. V. Allgemeine soziale Beratung AWO Soziale Dienste gGmbH Westmecklenburg Allgemeine soziale Beratung Caritas Mecklenburg e. V. Allgemeine soziale Beratung Arbeitslosenverband, Kreisverband Schwerin e. V. Allgemeine soziale Beratung Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. Allgemeine soziale Beratung Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend Allgemeine soziale Beratung Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern e. V. (überörtliche Spezialberatung) 2. Hansestadt Rostock Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Schwangerschaftsberatung Pro Familia Landesverband M-V e. V. Schwangerschaftsberatung, Bergstraße Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Schwangerschaftsberatung, Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Stampfmüllerstraße Schwangerschaftsberatung Donum Vitae Bundesverband e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Lebensberatung Integrative Familien-, Ehe- und Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. Lebensberatung Integrative Familien-, Ehe- und Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. Lebensberatung Beratung für Eltern und Angehörige Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und von rechtsextrem orientierten Kindern Demokratie e. V. (RAA Mecklenburg-Vorpommern) und Jugendlichen Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg Fachstelle „Bidaya“ - Unterstützung Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands bei der Distanzierung von der religiös gemeinnütziger e.V. (CJD Nord) begründeten extremistischen Szene; Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen Projekt JUMP Ausstiegs- und Distan- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands zierungsbegleitung vom Rechts- gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremismus für junge Menschen Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen 355",
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"number": 356,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Beratungsangebot Anbieter Schuldner- und Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Verbraucherinsolvenzberatung Schuldner- und Einkommens- und Budgetberatung für Familien Verbraucherinsolvenzberatung e. V. (eibe e. V.) Allgemeine soziale Beratung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Allgemeine soziale Beratung Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Allgemeine soziale Beratung Sozialverband Deutschland e. V., Landesverband (überörtliche Spezialberatung) Mecklenburg-Vorpommern Allgemeine soziale Beratung (überörtliche Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern Spezialberatung) e. V. 3. Ludwigslust-Parchim Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Sternberg/Crivitz Parchim e. V. Schwangerschaftsberatung Parchim/Lübz Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Schwangerschaftsberatung Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ludwigslust Schwangerschaftsberatung Hagenow Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ludwigslust e. V. Schwangerschaftsberatung Ludwigslust Pro Familia Landesverband M-V e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern Lebensberatung Parchim e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern Lebensberatung Lübz e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern Lebensberatung Ludwigslust e. V. Erziehungsberatung Sternberg-Crivitz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e. V. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Parchim/Lübz Erziehungsberatung Ludwigslust Stift Bethlehem Erziehungsberatung Hagenow Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Erziehungsberatung Hagenow Internationaler Bund e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration rechtsextrem orientierten Kindern und und Demokratie e. V. (RAA Mecklenburg- Jugendlichen Vorpommern) Fachstelle „Bidaya“ - Unterstützung bei Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands der Distanzierung von der religiös begrün- gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) deten extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammen- hängen 356",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Beratungsangebot Anbieter Projekt JUMP Ausstiegs- und Distanzie- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Schuldner- und Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Verbraucherinsolvenzberatung Schuldner- und AWO Kreisverband Ludwigslust e. V. Verbraucherinsolvenzberatung Allgemeine soziale Beratung Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Allgemeine soziale Beratung Stift Bethlehem Ludwigslust Allgemeine soziale Beratung DRK Kreisverband Ludwigslust e. V. 4. Mecklenburgische Seenplatte Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Demmin Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Demmin e. V. Schwangerschaftsberatung Neubrandenburg Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Neubrandenburg e. V. Schwangerschaftsberatung Neubrandenburg Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Schwangerschaftsberatung Neubrandenburg, Caritasverband für das Erzbistum Friedland Hamburg e. V. Schwangerschaftsberatung Waren Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e. V. Schwangerschaftsberatung Neustrelitz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e. V. Schwangerschaftsberatung Röbel/Müritz, Diakoniewerk Stargard GmbH Neustrelitz Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Erzbistum Hamburg Pastorale Dienststelle beratung Neubrandenburg Hr. Thomas Wagner Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband beratung Waren Mecklenburg-Vorpommern e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Diakonisches Werk Mecklenburg- beratung Neustrelitz Vorpommern e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Diakonisches Werk Mecklenburg- beratung Röbel Vorpommern e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von Regionalzentrum für demokratische Kultur rechtsextrem orientierten Kindern und Mecklenburgische Seenplatte Jugendlichen 357",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Beratungsangebot Anbieter Fachstelle „Bidaya“ -Unterstützung bei der Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen Projekt JUMP Ausstiegs- und Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierungsbegleitung vom gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) Rechtsextremismus für junge Menschen Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberatung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberatung Perspektive e. V. Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberatung Volkssolidarität Kreisverband ALDEMA e. V. Allgemeine soziale Beratung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Allgemeine soziale Beratung Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Neubrandenburg e. V. Allgemeine soziale Beratung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mecklenburg-Strelitz e. V. Allgemeine soziale Beratung Arbeiterwohlfahrt -Sozialdienst gGmbH Demmin Allgemeine soziale Beratung Sozialwerk der EFG Malchin-Teterow e. V. Allgemeine soziale Beratung Diakonie Malchin gGmbH Allgemeine soziale Beratung Diakoniewerk Stargard GmbH Allgemeine soziale Beratung Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Demmin e. V. Allgemeine soziale Beratung (überörtliche Sozialverband VdK Mecklenburg- Spezialberatung) Vorpommern e. V. 358",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 5. Nordwestmecklenburg Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Grevesmühlen Deutsches Rotes Kreuz Nordwestmecklenburg e. V. Schwangerschaftsberatung Wismar Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH Schwangerschaftsberatung Gadebusch Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH Westmecklenburg Schwangerschaftsberatung Wismar Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Schwangerschaftsberatung Wismar Pro Familia Landesverband M-V e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Caritasverband für das Erzbistum beratung Wismar Hamburg e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Diakonisches Werk im nördlichen beratung Wismar/Grevesmühlen Mecklenburg gGmbH Allgemeine Sozialberatung Gadebusch Arbeitslosenverband Deutschland Ortsverein Gadebusch e. V. Allgemeine Sozialberatung Bad Kleinen Arbeitslosenverband Deutschland Ortsverein Bad Kleinen e. V. Allgemeine Sozialberatung Grevesmühlen Arbeitslosenverband Landesverband M-V e. V. Allgemeine Sozialberatung Wismar und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevesmühlen Nordwestmecklenburg e. V. Allgemeine Sozialberatung Gadebusch Evangelische Suchtkrankenhilfe gGmbH Allgemeine Sozialberatung Wismar Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH Allgemeine Sozialberatung Wismar Sozialverband Deutschland Kreisverband Wismar e. V. Allgemeine Sozialberatung Grevesmühlen Sozialverband Deutschland Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. Allgemeine soziale Beratung Evangelische Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern Schuldner- und Insolvenzberatung Wismar Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg und Gadebusch gGmbH Schuldner- und Insolvenzberatung Wismar Landkreis Nordwestmecklenburg Schuldner- und Insolvenzberatung Arbeitslosenverband Mecklenburg- Grevesmühlen Vorpommern e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von Regionale Arbeitsstelle für Bildung, rechtsextrem orientierten Kindern und Integration und Demokratie e. V. (RAA Jugendlichen Mecklenburg-Vorpommern) Projekt JUMP - Ausstiegs- und Distanzie- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen; Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen 359",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Beratungsangebot Anbieter Fachstelle „Bidaya“ Unterstützung bei der Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen 6. Landkreis Rostock Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Bützow Diakonie Güstrow e. V. Schwangerschaftsberatung Bad-Doberan Diakonie Rostocker Stadtmission Schwangerschaftsberatung Teterow Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. Schwangerschaftsberatung Güstrow Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Tessin Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Erziehungsberatung Bad-Doberan Gesellschaft für Bildung, Erziehung und Gesundheit Region Rostock - mbH Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Arbeiterwohlfahrt Landesverband beratung Güstrow Mecklenburg-Vorpommern e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Diakonisches Werk Mecklenburg- beratung Bützow Vorpommern e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Diakonisches Werk Mecklenburg- beratung Bad Doberan Vorpommern e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von Regionalzentrum für demokratische Kultur rechtsextrem orientierten Kindern und Landkreis und Hansestadt Rostock Jugendlichen Projekt JUMP Ausstiegs- und Distanzie- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Fachstelle „Bidaya“ Unterstützung bei der Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Arbeitslosenverband Deutschland Landes- beratung Koordinierungsstelle Bützow verband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Caritasverband für das Erzbistum beratung Hamburg e. V. 360",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Beratungsangebot Anbieter Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Diakonie Güstrow e. V. beratung Allgemeine soziale Beratung Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V. Allgemeine soziale Beratung Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH Allgemeine soziale Beratung Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Allgemeine soziale Beratung Sozialwerk der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde Malchin Teterow e. V. Allgemeine soziale Beratung Diakonie Güstrow e. V. Allgemeine soziale Beratung Arbeitslosenverband Deutschland Koordinierungsstelle Bützow Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Allgemeine soziale Beratung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. 7. Vorpommern-Greifswald Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Pasewalk Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Uecker-Randow e. V. Schwangerschaftsberatung Greifswald Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. Schwangerschaftsberatung Anklam Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e. V. Schwangerschaftsberatung Wolgast Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Greifswald Kreisdiakonisches Werk Greifswald e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Caritasverband für das Erzbistum Berlin beratung Anklam e. V. Region Vorpommern Integrative Familien-, Ehe- und Lebens- Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern beratung Greifswald e. V. Familienberatung im Bereich Kinder- und Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Jugendhilfe (CJD) Nord Zinnowitz Beratung für Eltern und Angehörige von Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration rechtsextrem orientierten Kindern und und Demokratie e. V. (RAA Mecklenburg- Jugendlichen Vorpommern) Projekt JUMP - Ausstiegs- und Distanzie- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) für junge Menschen; Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Fachstelle „Bidaya“ - Unterstützung bei Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands der Distanzierung von der religiös gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) begründeten extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen 361",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Beratungsangebot Anbieter Familien- und Suchtberatung Greifswald Frau Dr. Komorowski Beratung für Trennung-Scheidung-Umgang Caritas Regionalzentrum Greifswald Beratung für Trennung-Scheidung-Umgang Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e. V. Ahlbeck Beratung für Trennung-Scheidung-Umgang Jugendhilfezentrum Ueckermünde e. V. Erziehungsberatung Kreisdiakonische Werk Greifswald e. V. Erziehungs- und Jugendberatung Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales gGmbH Erziehungsberatung Caritas Regionalzentrum Anklam Erziehungsberatung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Uecker-Randow e. V. Erziehungsberatung Jugendhilfezentrum Ueckermünde GmbH Aufsuchende Erziehungsberatung/Ambulante Chancen nutzen e. V. Hilfen Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon, Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Begleiteter Umgang Vorpommern-Greifswald e. V. Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband beratung Ostvorpommern-Greifswald e. V. Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. beratung Region Vorpommern Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Arbeitslosenverband Deutschland beratung Territorialverband Uecker-Randow e. V. Allgemeine soziale Beratung Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. Region Vorpommern Allgemeine soziale Beratung Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e. V. Allgemeine soziale Beratung Volkssolidarität Uecker-Randow e. V. Allgemeine soziale Beratung Kreisdiakonisches Werk Greifswald e. V. Allgemeine soziale Beratung Sozialverband Deutschland e. V. Kreisverband Greifswald Allgemeine soziale Beratung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Uecker-Randow e. V. Allgemeine soziale Beratung (überörtliche Sozialverband Verband der Kriegs- Spezialberatung) beschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (VdK) Mecklenburg-Vorpommern e. V. 362",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 8. Vorpommern-Rügen Beratungsangebot Anbieter Schwangerschaftsberatung Bergen Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Rügen gGmbH Schwangerschaftsberatung Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Ribnitz-Damgarten Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Bergen Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Stralsund Pro Familia Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Grimmen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Nordvorpommern e. V. Schwangerschaftsberatung Stralsund Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Integrative Familien-, Ehe- und Diakonisches Werk Mecklenburg- Lebensberatung Stralsund Vorpommern e.V. Erziehungsberatung Stralsund Verbund für Soziale Projekte e.V. Erziehungsberatung Ribnitz-Damgarten Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Vorpommern gGmbH Erziehungsberatung Ribnitz-Damgarten JAM GmbH Erziehungsberatung Wieck auf Darß SozialServiceSchütze GmbH Erziehungsberatung Grimmen JU - PRO Nordvorpommern e. V. Erziehungsberatung Bergen auf Rügen KJFH Rügen e.V. Erziehungsberatung Bergen auf Rügen Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Rügen gGmbH Erziehungsberatung Bergen auf Rügen Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Erziehungsberatung Bergen auf Rügen Chamäleon Stralsund e. V. Erziehungsberatung Richtenberg Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Vorpommern gGmbH Erziehungsberatung Sassnitz Kinder-, Jugend-, Familienhilfe Rügen e. V. Beratung für Eltern und Angehörige von Evangelische Akademie der Nordkirche rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Projekt JUMP Ausstiegs- und Distanzie- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands rungsbegleitung vom Rechtsextremismus für gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) junge Menschen; Beratung für Eltern und Angehörige von rechtsextrem orientierten Kindern und Jugendlichen Fachstelle „Bidaya“ Unterstützung bei der Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Distanzierung von der religiös begründeten gemeinnütziger e. V. (CJD Nord) extremistischen Szene Begleitung beim Ausstieg aus religiös begründeten extremistischen Zusammenhängen 363",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 8 zu Frage III.11 Maßnahmen der Familienförderung mit Landesbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahme: Kindertagesförderung in den Jahren 2008 bis 2013. Diese Maßnahmen gelten für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Legende: X gewährte Hilfen Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Finanzhilfen beziehungsweise Zuweisungen zur X X X X X X Investitionsförderung nach den Investitionspro- grammen „Kindertagesbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013, 2013 - 2014, 2015 - 2018 und 2017 - 2020 Zuschuss des Landes zur Förderung von Kindern X X X X in Kindertageseinrichtungen und in der Kinder- tagespflege Allgemeine Zuweisung (Grundförderung) zur X X Förderung von Kindern in Kindertageseinrich- tungen und in der Kindertagespflege Zuschüsse des Landes zur Entlastung der Eltern X X X X X X von Kosten der Kindertagesbetreuung Zuschüsse des Landes zur individuellen Förde- X X rung aller Kinder in der Kindertagesförderung Inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen X X Bildung, für die - anteilige Finanzierung der Fach- und Praxis- beratung - Finanzierung der Einführung der Bildungs- konzeption - Gemeinsame Fortbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Schulen Zuweisungen des Landes zur Qualitäts- X X entwicklung in der Kindertagesförderung für die - Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation - Ausweitung der mittelbaren pädagogischen Arbeit - gezielte individuelle Förderung - Fort- und Weiterbildung von Tagespflege- personen - Qualitätsentwicklung und -sicherung Zuweisungen des Landes zur Sicherung der X X Teilnahme von Kindern an der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 365",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Maßnahme: Kindertagesförderung in den Jahren 2014 bis 2019. Diese Maßnahmen gelten für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Legende: X gewährte Hilfen Einzelmaßnahmen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Finanzhilfen beziehungsweise Zuweisungen zur X X X X X X Investitionsförderung nach den Investitions- programmen „Kindertagesbetreuungs- finanzierung“ 2008 - 2013, 2013 - 2014, 2015 - 2018 und 2017 - 2020 Allgemeine Zuweisung (Grundförderung) zur X X X X X X Förderung von Kindern in Kindertageseinrich- tungen und in der Kindertagespflege Zuschüsse des Landes zur Entlastung der Eltern X X X X X X von Kosten der Kindertagesbetreuung Inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen X X X X X X Bildung, für die - anteilige Finanzierung der Fach- und Praxis- beratung - Finanzierung der Einführung der Bildungs- konzeption - Gemeinsame Fortbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Schulen Zuweisungen des Landes zur Sicherung der X X X X X X Teilnahme von Kindern an der Verpflegung in bis Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Juli 2019 Zuweisungen des Landes zur Qualitätsentwick- X X X X X X lung in der Kindertagesförderung für die - Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation - Ausweitung der mittelbaren pädagogischen Arbeit - gezielte individuelle Förderung - Fort- und Weiterbildung von Tagespflege- personen - Qualitätsentwicklung und -sicherung Zuweisung des Landes zur Förderung von X X X X X X Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrich- tungen und Kindertagespflege Zuweisungen des Landes an die Landkreise und X X X X kreisfreien Städte für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung 366",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einzelmaßnahmen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Förderung der Erprobung und Errichtung von X X X Vertretungsmodellen in der Kindertagespflege Übernahme von Kosten für die Qualifizierung X X von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB Standard 160+ Zuweisung des Landes zur Entlastung von X Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Konkrete Veränderung durch die Umsetzung der Maßnahmen in der Kindertagesförderung: Der Zugang aller Kinder zur frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an. Zugleich ermöglicht eine gute Kindertagesförderung eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Elternbeiträge spielen eine erhebliche Rolle bei der Inanspruchnahme der frühkindlichen Bildung sowie bei der Erziehung und Betreuung von Kindern. Gerade für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen stellen die Elternbeiträge eine große finanzielle Belastung dar. Dies gilt insbesondere für Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege gefördert werden. Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Erwägungen für die individuelle Förderung ihres Kindes in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege entscheiden können. Seit dem Jahr 2020 ist deshalb für alle Kinder die Kindertagesförderung für alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege) beitragsfrei. Durch die Maßnahmen der Landesregierungen ist die Anzahl der Kinder in der Kindertages- förderung stark angestiegen. Waren es 2006 noch 82.417 Kinder, so waren es 2008 bereits 88.568 Kinder und 2018 waren es 110.126 Kinder in der Kindertagesförderung (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht K433 2008 und 2018). Die Entwicklung zeigt, dass die Maßnahmen der Landesregierung erfolgreich sind. Maßnahme: Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen vor der Kreisgebietsreform: Legende: X Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen 367",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/ 2008 2009 2010 2011 Landkreis Greifswald X X X X Neubrandenburg X X X X Hansestadt Rostock X X X X Landeshauptstadt Schwerin X X X X Stralsund X X X X Wismar X X X Bad Doberan X X X X Demmin X X X X Güstrow X X X X Ludwigslust X X X X Mecklenburg-Strelitz X X X Müritz X X Nordvorpommern X X X X Nordwestmecklenburg X X X Ostvorpommern X X X X Parchim X X X X Rügen X X X X Uecker-Randow X X X X Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen nach der Kreisgebietsreform: kreisfreie Stadt/ 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Landkreis Landeshauptstadt X X X X X X X X Schwerin Hansestadt Rostock X X X X X X X X Ludwigslust-Parchim X X X X X X X X Mecklenburgische X X X X X X X X Seenplatte Nordwestmecklenburg X X X X X X X X Rostock X X X X X X X X Vorpommern-Greifswald X X X X X X X X Vorpommern-Rügen X X X X X X X X 368",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Konkrete Veränderungen aus Sicht der Landesregierung: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2008 begonnen, das Unterstützungssystem der Familien- hebammen im Land zu implementieren und weiterzuentwickeln. Seit 2014 sind neben den Familienhebammen zusätzlich Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Rahmen des Landesprogramms im Einsatz. Die Angebote durch Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger wurden seit 2008 zunehmend bekannt, akzeptiert und auch für notwendig erachtet werden. Durch ihren vertrauensvollen Zugang und ihre aufsuchende Arbeit in den Familien stellen die Fachkräfte eine wichtige Säule dar, um belastete Familien zu unterstützen und die gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern. Um dem Bedarf gerecht zu werden, wurden seit 2006 fünf berufsbegleitende Qualifizierungen zur Familienhebamme und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in durchgeführt. Ferner hat die Durchführung von regelmäßigen Supervisionen und Qualifizierungsangeboten zu einer stetigen Qualitätssicherung und -entwicklung beigetragen. Maßnahme: Familienentlastende Dienste vor der Kreisgebietsreform: Legende: X Einsatz von familienentlastenden Diensten kreisfreie Stadt/ 2008 2009 2010 2011 Landkreis Greifswald Neubrandenburg Hansestadt Rostock X X X X Landeshauptstadt Schwerin X X X X Stralsund X X X X Wismar X X X X Bad Doberan Demmin X X Güstrow X X X X Ludwigslust X X X X Mecklenburg-Strelitz X X X X Müritz Nordvorpommern X X X X Nordwestmecklenburg X X X X Ostvorpommern Parchim X X X X Rügen X X X X Uecker-Randow X X X 369",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Familienentlastende Dienste nach der Kreisgebietsreform: kreisfreie Stadt/ 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Landkreis Landeshauptstadt X X X X X X X X Schwerin Hansestadt Rostock X X X X X X X X Ludwigslust-Parchim X X X X X X X X Mecklenburgische X X X X X X X X Seenplatte Nordwestmecklenburg X X X X X X X X Rostock X X X X X X X X Vorpommern-Greifswald X X X X X X X X Vorpommern-Rügen X X X X X X X X Konkrete Veränderungen aus Sicht der Landesregierung: Die Landesregierung sieht das Angebot der Familienentlastenden Dienste als einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien oder Lebensgemeinschaften mit Angehörigen von Menschen mit Behinderungen an. Gefördert werden anteilige Personalkosten für die stunden- oder gegebenenfalls tageweise Betreuung (im Sinne von Beaufsichtigung) von Menschen mit Behinderungen in ihrer Familien- wohnung oder - sofern vorhanden - in den Räumen des Familienentlastenden Dienstes. Ziel der Förderung ist die Ermöglichung entsprechender Hilfsangebote durch Familienentlastende Dienste, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zu entlasten, die Pflegebereitschaft der betroffenen Familien zu erhalten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und vollstationäre Unterbringung zu vermeiden. Seit 2001 werden anteilige Personalkosten für Familienentlastende Dienste für Menschen mit Behinderungen in Trägerschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert. Die Familien oder Lebensgemeinschaften mit Angehörigen von Menschen mit Behinderungen, sind für diese Hilfsangebote sehr dankbar. Daher wird die Landesregierung diese jährlichen Förderungen weiterhin fortsetzen. Maßnahme: Förderung der Familienarbeit vor der Kreisgebietsreform: Legende: AWO Arbeiterwohlfahrt DRK Deutsches Rotes Kreuz DKSB Deutscher Kinderschutzbund ISBW Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung ZEBEF Zentrum für Bildung, Erholung und Freizeit der Jugend Ludwigslust LSVD Landesverband der Lesben und Schwulen SHIA Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender X durchgeführte Maßnahmen 370",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger Greifswald DKSB Landesverband Weiterbildung (Aufbaukurs) für X X Mecklenburg- Elternkursleiterinnen „Kinder in der Vorpommern e. V. Pubertät - Grenzen finden - Grenzen setzen“ Wasser und Land e. V. Ganzheitliche systematische Väter- X X und Familiensozialarbeit im Kontext zur ganzheitlichen syste- matischen Mehrgenerationenarbeit Neubrandenburg Bürgerinitiative „Leben Multifunktionales Familienzentrum X X am Reitbahnweg“ e. V. NORD Bürgerinitiative „Leben Familienprojekt: Familien-Macht- X am Reitbahnweg“ e. V. Medien Bürgerinitiative „Leben Umsetzung des Projekts X am Reitbahnweg“ e. V. Familienradio „Zeit für Familie“ Initiative Rosa -Lila persönliche und telefonische X X X X Beratung von gleichgeschlecht- lichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung Hansestadt Rostock Hilfe für Opfer von Förderung von Opferhilfe-Beratung X Straftaten in Mecklen- burg-Vorpommern e. V. Hilfe für Opfer von Beratungsstellen für Opfer von X Straftaten in M-V e. V. Straftaten Verein für Schwule und Beratungsstelle für Lesben, X X Lesben - rat + tat e. V. Schwule und Transgender in der Hansestadt Rostock DKSB Rostock e. V. Projekt „Wachsen und erwachsen X werden“ pro familia Landes- „Interdisziplinärer Qualitätszirkel X X X verband Mecklenburg- Pränataldiagnostik“ Vorpommern e. V. pro familia Landes- „Ziggi zeigt Zähne“ X verband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Diakonie Rostocker Öffentlichkeits-, Netzwerk- und X X X Stadtmission e. V. Bildungsarbeit im Zusammenhang mit „Pränataldiagnostik“ DRK Kreisverband „Zertifizierungsmaßnahme zur X Rostock e. V. Elternberaterin/zum Elternberater für Kindertagesstätten, Kinder- gärten, Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung, Eltern- Kind - Zentren und Mehrgenerationen- häuser“ 371",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger DRK Kreisverband Modellprojekt „Kooperation mit X Rostock e. V. interessierten Kindertagesstätten und anderen sozialen Einrich- tungen“ DRK Kreisverband Ausbau und Vertiefung der Koope- X Rostock e. V. rationsarbeit mit vier Kindertages- stätten und anderen sozialen Einrichtungen im Sozialraum Mitte der Hansestadt Rostock Einkommens- und Förderung von Familienprojekten - X Budgetberatung für Selbsthilfegruppen Verwaister Familien e. V. Eltern - Mecklenburg-Vorpommern e. V. Einkommens- und Integration von präventiv-wirt- X X Budgetberatung für schaftlichen Bildungs- und Bera- Familien e. V. tungsangeboten in die Familien-, Eltern- und Schularbeit in Mecklenburg-Vorpommern Charisma e. V. Modellprojekt Kooperations- und X Familienprogramm „Familie und Nachbarschaft“ Landeshauptstadt Schwerin Landesseniorenbeirat „Vernetzung der Aktivitäten der X Mecklenburg- örtlichen Seniorenbeiräte und Vorpommern e. V. Aufbau eines Netzwerkes der offenen Altenarbeit“ Landesring Mecklenburg- Seniorenförderung des Landes X Vorpommern des Deutschen Seniorenringes e. V. Stiftung Sozial-Diako- Opfer-Beratung X nische Arbeit im Ev.- Lutherischen Kirchen- kreis Mecklenburg - Evangelische Jugend Arbeitsgemeinschaft Förderung von Familienprojekten X TEO im Amt für die „Die Familienschule“ Arbeit mit Kindern und Jugendlichen AWO Soziale Dienste Familiencafe im Familienzentrum X X X gGmbH-Westmecklen- Schwerin burg AWO Soziale Dienste Familienfördernde Projekte in der X gGmbH-Westmecklen- Familienbildungsstätte der burg Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste gGmbH LSVD - Gaymeinsam „Landesweite mobile Aufklärung/ X X X X e. V. Geschäftsstelle 372",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger Klub Einblick e. V. „Schwul-lesbisches Informations-, X X X X Kommunikations- und Beratungs- zentrum“ DKSB Landesverband Ausbildungskurs zum/zur Eltern- X X Mecklenburg- kursleiter/-in „Starke Eltern - Vorpommern e. V. Starke Kinder“ in Mecklenburg- Vorpommern Landeshauptstadt Familienpass der Landeshauptstadt X Schwerin - Amt für Schwerin Soziales und Wohnen - Stralsund LSVD - Gaymeinsam e. Landesweite mobile Aufklärung/ X X X V. Außenstelle des LSVD-LV Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e. V. in Stralsund Lesben in Stralsund aktiv \"Psychosoziale Beratungsstelle für X X e. V. (L.i.S.a. e. V.) Frauen und Mädchen in besonderen Lebenslagen Regenbogen-Verein für Schwul-Lesbische Begegnungsstätte X X X Schwule und Lesben Stralsund 2010 e. V. Kreisdiakonisches Werk Stadtteilmütter (Stadtteileltern) für X Stralsund e. V. Stralsund - Grünhufe Wismar „SCHuLZ“ e. V. - „Kommunikations- und X X X X Schwulen und Lesben- Beratungszentrum Wismar und zentrum Wismar und Umgebung“ Umgebung Bad Doberan Mecklenburger Club „Familienselbsthilfewerkstatt” X Hansa Rostock e. V. Mecklenburger Club „Familien- Kommunikations- X Hansa Rostock e. V. modell\" Demmin Güstrow cultura mobile e. V. Familienzentrum Gnoien X X X X cultura mobile e. V. Ausstattung für das Familien- X zentrum „Kulturbörse“ in Gnoien cultura mobile e. V. Projekte in Familienzentren X cultura mobile e. V. Ausstattung des multifunktionalen X Raumes des Familienzentrums „Kulturbörse“ in Gnoien. 373",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger cultura mobile e. V. „Was tun wenn`s kracht“ X cultura mobile e. V. Ausstattung Familienzentrum X KULTURBööRSE- M& M- Malen und Musik cultura mobile e. V. Förderung des familienfördernden X Projektes - Zeit der Wandlung - des Familienzentrums Kulturbörse cultura mobile e. V. Förderung des Projektes Elternzeit - X Austausch und Begegnung im Familienzentrum Kulturbörse cultura mobile e. V. Ausstattung Multifunktionsraum / X Büro im Familienzentrum Kulturbörse Zentrum Kirchlicher wellcome - Projekt X Dienste Evangelisch- - Praktische Hilfe für Familien nach Lutherischer Kirchen- der Geburt - kreis Mecklenburg Ballhöfer Gemeindefreizeit mit Kinder- X programm - AWO Soziale Dienste Vorbereitung von Jugendlichen auf X gGmbH Familie und Partnerschaft - Vernet- zung von Familienbildungsstätten und Jugendclub AWO Soziale Dienste Mehrgenerationenhaus Güstrow. X gGmbH Ludwigslust ZEBEF e. V. Leben, Lernen und Wohlfühlen in X und mit der Familie - Gemeinde Warsow Seniorenförderung/Dorftreffs in der X Gemeinde Warsow AWO Kreisverband Multifunktionales Familienzentrum X X X Ludwigslust e. V. Ludwigslust ZEBEF e. V. Familienbildung 2010 - X Familienzentrum Ludwigslust ZEBEF e. V. Familienförderung im ländlichen X Raum 374",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger Mecklenburg-Strelitz Familienzentrum Multifunktionales Familienzentrum X X X X Neustrelitz e. V. Neustrelitz Familienzentrum Vorlesepatenschaft im Familien- X X X Neustrelitz e. V. zentrum Neustrelitz Familienzentrum Ausstattung für das Familien- X Mirow e. V. zentrum Mirow Familienzentrum Multifunktionales Familienzentrum X X X Mirow e. V. Mirow Familienzentrum Ausgestaltung der Bibliothek mit X Mirow e. V. Lesecafe Familienzentrum Ausstattung für Bibliothek und X Mirow e. V. Kreativwerkstatt im Familien- zentrum Mirow Diakonisches Werk Familienpateninitiative Raum X Mecklenburg- Neustrelitz Vorpommern e. V. Diakoniewerk Stargard Familienpateninitiative der Diakonie X GmbH Stargard - Fortsetzung 2011 Nordvorpommern „Sozialbetreute Hilfen“ Projekt im Seniorenbereich X e. V. Familiensozialprojekt Familienzentrum Grimmen X Vorpommern e. V. Familiensozialprojekt Ausstattung zur Projektumsetzung X Vorpommern e. V. im FZ Fäsekow mit seinen Außenstellen Familiensozialprojekt Multifunktionales Familienzentrum X Vorpommern e. V. Fäsekow, Gremersdorf, Poggendorf Familiensozialprojekt Projekte im Familienhilfezentrum X X Vorpommern e. V. Fäsekow DRK Kreisverband Familienzentrum X X X Nordvorpommern e. V. Ribnitz-Damgarten Evangelishe Kirchen- Vätertreff im Mehrgenerationenhaus X X gemeinde Groß Bisdorf - „Altes Pfarrhaus“ Süderholz Groß Mehrgenerationenhaus Bisdorf Diakonisches Eltern- und Familienbildung auf der X X BildungsZentrum Grundlage von Elternkursen in Mecklenburg- Kindertagesstätten Vorpommern gGmbH, Bildungsstätte JAMBUS Diakonisches Elternbildung als zusätzliches X X BildungsZentrum Angebot in Kindertagesstätten - Mecklenburg- Prävention zum Kinderschutz Vorpommern gGmbH, Bildungsstätte JAMBUS 375",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger Nordwestmecklenburg Dassower Jugend-, Ausstattung für X X Kultur- und Freizeit- Familienbegegnungsstätte Dassow verein e. V. DRK Kreisverband Projekt „Nah an Familie“ X Nordwestmecklenburg e. V. DRK Kreisverband „wellcome“/Hilfen für Familien X X Nordwestmecklenburg nach der Geburt e. V. DRK Kreisverband Projekt „Babybedenkzeit“ X Nordwestmecklenburg e. V. Ostvorpommern Familiensozialprojekt Familienzentren X X Vorpommern e. V. Familiensozialprojekt Ausstattung für die Ausgestaltung X Vorpommern e. V. des Bildungs- und Informations- raumes im Haus der Generationen in Grimmen Familiensozialprojekt Ausstattung für die Familienbegeg- X Vorpommern e. V. nungsstätte in Poggendorf Sozialarbeit Multifunktionales Familienzentrum X X X Vorpommern gGmbH Anklam „Soziales Haus in Familienzentrum Wolgast X X X X Aktion“ - SHIA e. V. „Soziales Haus in Kreative und familienfördernde X X Aktion“ - SHIA e. V. Projekte im FZ Wolgast „Soziales Haus in Modernisierung und Ausstattung X Aktion“ - SHIA e. V. des Computerkabinetts im FZ Wolgast „Soziales Haus in familienfördernde Projekte im FZ X Aktion“ - SHIA e. V. des SHIA e. V. „Soziales Haus in Ausstattung des Familienzentrums X Aktion“ - SHIA e. V. des SHIA e. V. Pommerscher Qualifizierung von Eltern hinsicht- X Diakonieverein e. V. lich Berufsorientierung für ihre Kinder DRK Kreisverband Erweiterung des Präventionsprojekts X Ostvorpommern- „Babybedenkzeit“ Greifswald e. V. 376",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 kreisfreie Stadt/ Einzelmaßnahmen 2008 2009 2010 2011 Landkreis Träger Parchim Bürgerkomitee Multifunktionales Familienzentrum X X X X Südstadt e. V. Parchim Bürgerkomitee Projekt „Gesundheitskompass“ im X Südstadt e. V. Familienzentrum Parchim Bürgerkomitee Ersatzbeschaffung für das Jugend- X Südstadt e. V. und Familienzentrum Parchim Bürgerkomitee Projekt Gesundheitskompass im FZ X Südstadt e. V. „Club am Südring“ Störtal e. V. Ausstattung der generationsüber- X greifenden Projekte im multifunk- tionalen Familienzentrum Banzkow Störtal e. V. Multifunktionales Familienzentrum X X X Banzkow Selbsthilfegruppen Ver- Einrichtung und Aufrechterhaltung X waiste Eltern M/V e. V. der Selbsthilfegruppe „Trauern und leben nach dem Tod eines Kindes, Jugendlichen, jungen Erwachsenen“ Rügen Grundtvighaus e. V. Mehrgenerationenhaus Sassnitz X „Rügen tut gut“ e.V. Förderung von Familienprojekten X X \"Bildungsorte auf Rügen\" Uecker-Randow Gemeinschaftszentrum Seniorenförderung des Landes X „Zeitbank“ e. V AWO Sozialdienste Ausstattung für den Aufbau des X Uecker-Randow gGmbH mulifunktionalen Familienzentrums in Pasewalk AWO Kreisverband Multifunktionales Familienzentrum X X Uecker-Randow e. V. Pasewalk Volkssolidarität Uecker- Väterwerkstatt X Randow e. V. DRK Kreisverband Babybedenkzeit X Uecker-Randow e. V. Landkreis Uecker- Vielfalt für die Kleinsten X Randow 377",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Überregionale Projekte, die nicht einem Landkreis zugeordnet werden können Landessportbund 8. Seniorensportspiele am X Mecklenburg- 11.07.2009 in Ludwigslust Vorpommern e. V. Selbsthilfegruppen Familienprojekte - Selbsthilfe- X verwaister Eltern gruppen Verwaister Eltern - Mecklenburg- Mecklenburg-Vorpommern e. V. Vorpommern e. V. DPWV Landesverband Familienfördernde Projekte in den X X Mecklenburg- Standorten Dabel, Warin, Bützow Vorpommern e. V. und Krakow am See DPWV Landesverband Familienfördernde Projekte in den X Mecklenburg- Standorten Dabel, Warin, Bützow Vorpommern e. V. und Krakow am See und Laage DKSB Landesverband „Kinder in der Pubertät - Grenzen X X Mecklenburg- finden - Grenzen setzen/Kriminal- Vorpommern e. V. prävention“/Umsetzung an weiteren Standorten DKSB Landesverband Landesprojekt „Eltern stark machen X X X Mecklenburg- in M-V“ Vorpommern e. V. Jugendwohnen im Kiez - Durchführung der Praxisphase X Jugendhilfe gGmbH niedrigschwellige Angebote der Familienunterstützung in Kinder- tagesstätten „Rügen tut gut“ e. V. Familienbotschaft-Mecklen- X X burgVorpommern.de - Fortführung, Erweiterung Schabernack - Zentrum Erstellung eines Familienratgebers X für Praxis und Theorie für das Land M-V der Jugendhilfe e. V. pro familia Landes- Beratungsstelle für Opfer und X verband Mecklenburg- Opferschutz Stralsund für die Städte Vorpommern e. V. Greifswald und Stralsund sowie für die Landkreise Nordvorpommern Ostvorpommern und Rügen pro familia Landes- „Babybedenkzeit“ in 7 Schwanger- X X X verband Mecklenburg- schaftsberatungsstellen Vorpommern e. V. 378",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis/ Einzelmaßnahmen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 kreisfreie Stadt Träger pro familia Landes- Projekt „LIFE“ - x verband Leben in Familie Mecklenburg- erleben Vorpommern e.V. DKSB Landes- Feld- und Machbar- x verband keitsanalyse für Mecklenburg- Projekt „Vielfalt Vorpommern e. V. Familie - Poten- ziale für den Familientourismus in Mecklenburg- Vorpommern“ LSVD - Förderung von x Gaymeinsam e. V. Personal- und Sachausgaben für einen Koordinator Landesaktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg- Vorpommern Konkrete Veränderungen aus Sicht der Landesregierung: Das Angebot familienfördernder Maßnahmen und Projekte in den Jahren ab 2008 hat sich kontinuierlich angepasst und gewandelt. Dies ist auch eine Notwendigkeit, um Bedarfs- gerechtigkeit verbunden mit innovativen Ansätzen sicherzustellen. Durch die Verstetigung von Strukturen zum Beispiel bei den Einrichtungen für Familien, wie etwa Familienzentren, sind feste Anlaufpunkte entstanden, die Familien verlässlich nutzen können. Sie laden zur Teilhabe an der Gestaltung einer familienfreundlichen Kommune ein. Einrichtungen für Familien haben sich aus ehemaligen schwerpunktmäßigen niederschwelligen Treffpunkten zu Einrichtungen der Bildung und Beratung entwickelt. So sieht die Landesregierung die Angebote der Einrichtungen für Familien (multifunktionalen Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Lokalen Bündnisse für Familien einschließlich der Familienbildungseinrichtungen) als einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien. Diese Angebote werden von Familien im Land in wachsendem Maße genutzt und führen zu einer zunehmenden Aktivierung von Familien auch im Bereich der Freiwilligenmitwirkung, zum Beispiel im Sinne von Selbsthilfeaktivitäten. Mit den generationsübergreifenden Familien- bildungsangeboten leisten die Einrichtungen einen Beitrag für lebenslanges Lernen. Es wird eine breite Bevölkerungsschicht aller Generationen erreicht, weil die Zugangsschwelle wegen der Standortnähe niedrig beziehungsweise vollständig abgebaut ist. Darüber hinaus bedeutet das Betreiben von Einrichtungen für Familien immer auch die Schaffung von Arbeitsplätzen. 394",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Die Angebote und Maßnahmen wurden mit Landesförderungen bedarfsgerecht gesichert und weiterentwickelt. Ab 2016 wurde mit der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ eine Umstrukturierung der finanziellen Förderung im Familienbereich eingeführt. Mit der Einführung eines neuen Förder- verfahrens, welches die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Steuerungs- und Planungsverantwortung unterstützt, wurden normative Qualitätsstandards zur Umsetzung präventiver Rahmenkonzepte zur Förderung der Erziehung in der Familie in Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe normiert. Aus den vielfältigen Maßnahmen und Projekten für und mit Familien haben sich Angebote entwickelt, in denen ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement sowie generations- übergreifende Arbeit möglich ist und direkt gelebt werden kann. Allgemeine Sportförderungsmaßnamen des Landes zur Entwicklung/Weiterentwicklung des Breitensports und der Jugendarbeit über den Landessportbund M-V e. V. vor der Kreisgebietsreform: Legende: X Sportförderungsmaßnahmen Landkreis (LK)/ 2008 2009 2010 2011 kreisfreie Stadt Greifswald X X X X Neubrandenburg X X X X Hansestadt Rostock X X X X Landeshauptstadt Schwerin X X X X Stralsund X X X X Wismar X X X X LK Bad Doberan X X X X LK Demmin X X X X LK Güstrow X X X X LK Ludwigslust X X X X LK Mecklenburg-Strelitz X X X X LK Müritz X X X X LK Nordvorpommern X X X X LK Nordwestmecklenburg X X X X LK Ostvorpommern X X X X LK Parchim X X X X LK Rügen X X X X LK Uecker-Randow X X X X 395",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Allgemeine Sportförderungsmaßnamen des Landes zur Entwicklung/Weiterentwicklung des Breitensports und der Jugendarbeit über den Landessportbund M-V e. V. nach der Kreisgebietsreform: Landkreis (LK)/ 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 kreisfreie Stadt Landeshauptstadt X X X X X X X X Schwerin Hansestadt Rostock X X X X X X X X Ludwigslust-Parchim X X X X X X X X Mecklenburgische X X X X X X X X Seenplatte Nordwestmecklenburg X X X X X X X X LK Rostock X X X X X X X X LK Vorpommern- X X X X X X X X Greifswald LK Vorpommern-Rügen X X X X X X X X Konkrete Veränderung durch die Umsetzung der Maßnahmen: Die Umsetzung der Maßnahmen trugen zu einer positiven Mitgliederentwicklung im Landessportbund M-V e. V. bei. So stieg die Mitgliederzahl seit 2008 um 30.000 auf derzeit 255.953. Dies entspricht einem Anstieg des Organisationsgrades (Anteil an der Bevölkerung) von 396",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 9 zu Frage IV.11 Familienangebote im Bereich des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern *) VU/Verbund/Gemeinschaft Bediengebiet Tarifangebot Bemerkung nahbus Nordwestmecklen- Landkreis Nordwest- Tageskarte 1+und 2+ Mitnahmeberechtigung: beliebig viele eigene Kinder/Enkel burg GmbH mecklenburg (NWM) bis 14 Jahre unentgeltliche Kinder bis 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, Beförderung maximal 2 Kinder Verkehrsgemeinschaft Landkreis Ludwigslust- Familienkarte Mitnahmeregelung: Westmecklenburg Parchim, Landeshaupt- für max. zwei Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stadt Schwerin und bis maximal 3 Kinder im Alter vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Nahverkehr Schwerin GmbH Landeshauptstadt ABO-Monatskarte Mitnahmeberechtigung: an Wochenenden und Feiertagen Schwerin für Ehepartner/Lebenspartner und alle im Haushalt des Berechtigten lebenden Kinder bis 14 Jahren Verkehrsgesellschaft Landkreis Vorpommern- Tagesnetzkarte Familie Mitnahmeregelung: gemeinsame Benutzung von 5 Vorpommern-Rügen mbH Rügen Personen, davon max. 2 Erwachsene Monatskarte plus Mitnahmeberechtigung: einem Erwachsenen und bis zu zwei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder bis zu drei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember Bernsteinticket Rügen Mitnahmeregelung: gemeinsame Benutzung von Gruppe 5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene Mitnahmeregelung: gemeinsame Benutzung von Shuttle Ticket 5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene Königsstuhl Familie 397",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode *) VU/Verbund/Gemeinschaft Bediengebiet Tarifangebot Bemerkung TG Vorpommern Landkreis Vorpommern- Familientagesticket Mitnahmeregelung: bis zu 5 Personen, maximal Greifswald 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern zwischen 6 und 14 Jahre UBB: Insel&Mee(h)r bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Tageskarte Usedom Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sogenannte „Familienkinder“) und einer weiteren Person Gemeinschaftstarif Landkreis Mecklen- keine Mitnahmeregelungen Mecklenburgische Seenplatte burgische Seenplatte Neubrandenburger Stadt Neubrandenburg 3-Monats-Ticket Mitnahmeregelung: an Wochenenden und Feiertagen für bis Verkehrsbetriebe GmbH 3-Monats-Ticket zu 2 weitere Personen ermäßigt VB Greifswald GmbH Stadt Greifswald Tagesticket 1 Erwachsener und 1 Kind bis zu 5 Personen (ohne Unter- Familien-/Gruppenkarte scheidung) an Wochenenden und Feiertagen Mitnahme bis Wochenkarte, Sommer- zu 4 Personen, davon 2 Erwachsenen ticket, Winterticket, 6-Monatskarte, Jahreskarte *) wenn nichts anderes genannt gelten diese Regelungen seit mindestens zehn Jahren 398",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 10 zu Frage IV.14 Angebot von ermäßigten Familieneintrittskarten in Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Anzahl Anzahl Kinder Erwachsene Tierpark Ueckermünde 10,00 zwischen 3 und 15 Jahren: 5,00 18,50 1 2 28,00 2 2 Naturerlebnispark 5,00 2,00 - - - Mühlenhagen Agroneum Alt Schwerin 9,00 4,50 22,50 2 2 Schwimmbad Kirch 4,00 zwischen 4 und 16 Jahren: 2,00 10,00 2 2 Baggendorf Freizeitzentrum Neukalen Bowling: 14,00-17,00/Stunde keine Angaben keine Angaben - - Sauna: 8,00-9,00 Fitnessraum: 2,50/Stunde Müritz Therme Tagesticket: 18,00 unter 15 Jahren: 8,00 - - - Neptun Schwimmhalle 5,00 2,50 10,00 1-2 1-4 Rostock (bis 5 Personen) Schwimmhalle Schwerin - 4,50 zwischen 4 und 17 Jahren: 2,50 9,00 bis 2 mindestens 1 Großer Dreesch (bis 5 Personen) ab 6. Kind: je 1,00 Theater Putbus 12,00 6,00 30,00 2 2 jedes weitere Kind zur Familienkarte: 5,00 Fritz-Reuter-Ensemble 6,50 4,50 5,50 keine Angaben keine Angaben Anklam (Monatsbeiträge) (Monatsbeiträge) (Monatsbeiträge) Kunsthalle Kühlungsborn 3,00 1,00 - - - Volkskundemuseum in 3,00 2,00 6,00 max. 2 keine Schönberg Einschränkung 399",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Volkskundemuseum und 3,50 2,50 6,00 keine Angaben keine Angaben Freilichtmuseum „Bechelsdorfer Schulzenhof“ KOMBI- Ticket Deutsches 8,50 4,00 18,50 2 beliebig Bernsteinmuseum 11,00 1 beliebig Förderverein Usedomer 8,00 4,00 15,00 2 2 Musikfreunde e. V. Usedomer Musikfestival keine Angaben keine Angaben Familienkonzerte Zoo Schwerin Tageskarte 2 4 März - Oktober 12,50 6,00 30,00 November - Februar 10,50 5,00 25,00 Jahreskarte 42,00 21,00 90,00 Kunsthalle Rostock maximal 10,00; bis 16 Jahre 0,00, danach - - - Dauerkarte bis Ausstellungs- ermäßigt, maximal 8,00 ende Dauerkarte bis Ausstellungsende Klosteranlage Dobbertin 4,00 ab 12 Jahren: 2,00 - - - unter 12 Jahren: 0,00 Historisch-Technisches 9,00 6,00 20,00 2 1 Museum Peenemünde 22,00 2 2 GmbH 24,00 2 3 26,00 2 4 400",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Hans-Fallada-Museum 5,00 (mit Kurkarte 6,00) Ermäßigt: 4,00 (mit Kurkarte 3,50) Erwachsene zahlen 2 min. 2 Carwitz Schüler: 3,00 (mit Kurkarte 2,50) den ermäßigten Kinder bis zum schulpflichtigen Preis, wenn min. 2 Alter: 0,00 Kinder dabei sind. Max-Samuel-Haus 3,00 0,00 - - - Thünen-Museum-Tellow 3,00 1,50 - - - OPERNALE e. V. 35,00, 25,00, 20,00 5-12 Jahre.: 15,00, 12,00, 10,00 besonderes Angebot - - Opernale 2016 0-4 Jahre.: 0,00 an Familien- Sonntagen: jedes 3. Kind 0,00 Opernale 2017 Einheitspreis: 15,17 Opernale 2019 25,00 Ermäßigt: 15,00 - - - 0-4 Jahre: 0,00 Galerie im Kloster 0,00 0,00 - - - Kunstverein RDG e. V. Eintritt 0,00, dafür Bitte um Spende Kulturquartier Tageskarte: 6,00 Tageskarte: 3,00 Tageskarte: 12,00 2 3 Mecklenburg-Strelitz Jahreskarte: 40,00 Jahreskarte: 20,00 Jahreskarte: 60,00 gGmbH Kino-Boizenburg 7,50 5,00 - - - Otto-Lilienthal-Museum 4,50 3,50 20,00 2 2 Museum im Steintor 4,50 3,50 3. Greifswalder 10,00 - 28,00 3,00 bis 6,00 auf Plätzen mit - - Bachwoche (je nach Konzert) teilweise 0,00 Ermäßigung zahlen Familien mit Kindern für das erste Kind, für jedes weitere Kind unter 12 Jahren ist der Eintritt 0,00 Pommersches 5,00 ab 3 Jahre: 2,50 10,00 min. 1 unbegrenzt Landesmuseum 401",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Ernst Barlach Stiftung - Museum: 6,00 4,00 (ab 6 Jahre) 15,00 2 bis 16 Jahre keine - Atelierhaus und Begrenzung Ausstellungsforum - Museum: 4,00 2,50 (ab 6 Jahre) 9,50 2 bis 16 Jahre keine - Gertrudenkapelle Begrenzung Compagnie de Comédie 17,00 7,00 bzw. 5,50 und 4,50 (Gruppe) - - - Galerie Teterow 0,00 0,00 - - - Schönberger Musiksommer - Dienstagskonzert Normalpreis: 10,00 bis 14 Jahre 0,00 - - - Förderkarte: 15,00 - Freitagsorgel Normalpreis: 5,00 bis 14 Jahre 0,00 - - - Förderkarte: 10,00 - Eröffnungs- und Normalpreis: bis 14 Jahre 0,00 - - - Abschlusskonzerte 15,00 Förderkarte: 20,00 Müritzeum - 12,00 5,00; 28,00 2 2+X Das Naturerlebniszentrum unter 6 Jahre 0,00 Jahreskarte (12 Monate) Das Angebot 30,00 50,00 2 2+X an die Bürger - sowie an, alle die es haben wollen Kunstmuseum Kloster 3,50 2,50 9,00 2 unbegrenzt Malchow Stadt- und Bädermuseum 3,00 2,00 6,00 2 3 Bad Doberan Kombiticket Museum und 5,00 3,50 10,00 2 3 Münster Bad Doberan Ernst-Moritz-Arndt- 2,00 0,00 bis 10 Jahre - - - Museum 1,50 ab 10 Jahren 402",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Dat lütt Museum 0,00 0,00 - - - Alt Jabel Schloss Plüschow 3,00 0,00 bis 18 Jahre - - - Mecklenburgisches ermäßigt für Arbeitslose, Künstlerhaus Rentner und Studenten 1,50 Archäologisches 3,50 unter 6 Jahren 0,00 7,00 2 eigene Kinder Freilichtmuseum Groß 6-18 Jahre 2,00 unbegrenzt Raden Mahn- und Gedenkstätten 0,00 0,00 - - - Wöbbelin Erinnerungs-, Bildungs- 0,00 0,00 - - - und Begegnungsstätte Alt Rehse Künstler Gut Loitz e. V. 0,00 0,00 - - - Heimatmuseum 4,00 unter 6 Jahren 0,00 6,00 2 1 Warnemünde 6-14 Jahre 2,00 Heimatmuseum Rerik 2,00 0,50 - - - Salzmuseum Bad Sülze 3,00 1,00 - - - Literaturhaus Rostock 6,00 3,00 (Kinder ab 6) - - - e. V. 0,00 (Kinder bis 6) Kunstmuseum Schwaan 4,00 bis 14 Jahre 0,00 - - - Norddeutsches 3,00 1,50 (ab 3 Jahre, darunter 0,00) 5,00 2 2+- Krippenmuseum Güstrow Skulpturenpark Katzow 0,00 0,00 - - Bibelzentrum Barth 4,50 2,50 9,50 2 alle Kartoffelmuseum 2,00 1,00 bis 14 Jahre 10,00 bis 10 Personen Heimatmuseum Tribsees 2,00 1,00 bis 14 Jahre 10,00 bis 10 Personen Stiftung Mecklenburg 3,00 0,00 - - - Meckl. Orgelmuseum 3,50 2,50 9,00 2 offen Malchow 403",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Museum Pasewalk 2,00 unter 6: 0,00 4,00 2 2+ Schüler: 1,00 Azubi/Studenten: 1,50 Stadtmuseum Güstrow 0,00 0,00 - - - Heinrich-Schliemann- 6,00 3,00 15,00 2 2 und mehr Kinder Museum Ankershagen Heimatmuseum Strasburg 1,00 0,50 - - - Kulturforum Pampin 0,00 0,00 - - - Dorf Museum Lohmen 0,00 0,00 - - - Heimatmuseum 5,00 ohne Kurkarte / 3,60 bis 11 Jahre 0,00, ab 12 Jahre (bis 9,00 2 ohne Hiddensee mit Kurkarte 17) 2,00 Einschränkung Museum Atelier Otto 4,00 ab 6 Jahre 2,00 10,00 2 2 Niemeyer-Holstein (jedes weitere Lüttenort Kind ab 6 Jahre zahlt 2,00 ) Kreisagrarmuseum 3,00 2,50 10,00 2 ab 2 Grenzhus Museum 4,00 3,00 12,00 2 unbegrenzt Schlagsdorf Caspar-David-Friedrich- 3,50 Kinder unter 12 Jahre: 0,00; - - - Zentrum Schüler, Studenten, Rentner und Schwerbehinderte: 2,50 Festspiele MV - 16.06.2019 10,00 5,00 - - - - Kinder- und Familien- fest im Schloss und Kinder bis 3 Jahre 0,00 Schlosspark Hasenwinkel 404",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) - 23.06.2019 25,00 5,00 - - - - „Musik bewegt“ - Das Fahrradkonzert der Festspiele MV in Schwerin - 28.06.2019 10,00 5,00 - - - - „Auf die Trommel, fertig, los! In der Festspielscheune in Ulrichshusen - 06.07.2019 20,00 10,00 - - - - Amsterdam- Wochenende - Musik und Fahrradtour - 09. + 10.08.2019 24,00 12,00 - - - - Kleines Fest im großen Park in Ludwigslust - 21.08.2019 10,00 5,00 - - - - Die große Flötenshow - Kinder- und Familien- konzert in Stralsund - 25.08.2019 40,00 20,00 - - - - Karneval der Tiere im 30,00 15,00 Zoo Rostock - (Picknick, Parkmusik, 20,00 10,00 Schaufütterung und Konzert) - 01.09.2019 10,00 5,00 - - - - Bremer Stadtmusi- kanten mit Nils Landgren in Rostock 405",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Schleifmühle Schwerin 3,00 2,00 7,00 2 2 und mehr Museum Jagdschloss 5,00 2,00 14,00 2 unbegrenzt Gelbensande Stralsund Museum: 6,00 3,00 14,00 2 unbegrenzt Katharinenkloster/ Marinemuseum Stralsund Museum: 5,00 2,50 14,00 2 unbegrenzt Museumshaus Luftfahrttechnisches 8,00 3,00 20,00 2 2-5 Museum Rechlin Forst- und Köhlerhof 4,00 2,00 8,00 2 unbegrenzt Wiethagen e. V. Kunstverein Wiligrad 3,50 0 ,00 - - - Mecklenburgisches 3,00 2,00 7,00 2 2 Eisenbahn- und Technik- museum Gerhart-Hauptmann-Haus 6,00 4,00 16,00 2 3 Verein Kunst-Wasser- 0,00 0,00 - - - Werk e. V.: Ausstellung Verein Kunst-Wasser- unbekannt unbekannt - - - Werk e. V.: Konzerte oder Literaturtage OZEANEUM Stralsund 17,00 8,00 ; 7,00 (1,00 Familienrabatt - - - für jedes Kind in Begleitung eines erwachsenen Familienmitgliedes); Kinder 0 - 3 Jahre 0,00 MEERESMUSEUM 10,00 5,00 ; 4,00 (1,00 Familienrabatt - - - Stralsund für jedes Kind in Begleitung eines erwachsenen Familienmitgliedes); Kinder 0 - 3 Jahre 0,00 NAUTINEUM Stralsund 0,00 0,00 - - - 406",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Kulturtreff Richtenberg - Märchenveranstal- 0,00 0,00 - - - tungen - Heimatsage 6,00 0-6 Jahre 0,00 - - - 6 -13 Jahre 3,00 - Familiennachmittag 0,00 0,00 - - - - (Freilicht)-Kino 3,00 - 5,00 2,00 - 3,00 - - - - Abendveranstaltung 0,00 - 10,00 0,00 - 5,00 - - - Schloss Plüschow 3,00 0,00 bis 18 Jahre - - - Mecklenburgisches ermäßigt für Arbeitslose, Künstlerhaus Rentner und Studenten 1,50 Theater und Orchester GmbH - Landestheater 20,00 10,00 - - - - (Kultur- u. Sozialpass Erwachsene á 10,00 2 3 für Familien ab 3 Kd.) Kind á 5,00 - Schauspielhaus 20,00 10,00 - (Kultur- u. Sozialpass Erwachsene á 10,00 2 3 für Familien ab 3 Kd.) Kind á 5,00 - Konzertkirche 25,00 12,50 - (Kultur- u. Sozialpass Erwachsene á 12,50 2 3 für Familien ab 3 Kd.) Kind á 5,00 MüritzProms (Konzert) 25,00 15,00 (Kinder bis 12 Jahre 0,00) 25,00 1 2 FABRO e. V. 0,00 0,00 - - - Phan TECHNIKUM 8,00 5,00 15,00 2 1 15,00 1 2 Neues Kunsthaus 2,00 bis 18 Jahre 0,00 - - - Ahrenshoop Brigitte-Reimann- 2,00 bis 13 Jahre 0,00, ab 14 Jahre 1,00 - - - Literaturhaus Neubrandenburg 408",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Museum Atelierhaus 5,00 0,00 für Kinder und Studierende - - - Rösler-Kröhnke Koeppenhaus - Literatur- i.d.R. 5,00, 5,00 (Puppentheater) - - - zentrum Vorpommern Ermäßigung für Studenten (Träger IKAZ e. V.) und Kultur- und Sozialpass- inhaber für 3,00 Frau Wöhrle-Braun unbekannt keine Ermäßigungen - - - (Schweriner Jazznacht) Nordischer Klang e. V. unbekannt (abhängig von Kinder bis 12 Jahre: 0,00 - - - Veranstaltung) Jugendliche, Schüler, Studenten: ermäßigt (1/3 günstiger als Normalpreis) Bachverein e. V. Die Familienangebote des Bachfestes sind kostenfrei. Niederdeutsche Bühne Preise werden vom Veran- e. V. stalter (Theatern, Kommunen, Klubs, Vereinen) festgelegt. PolenmARkT e. V. Viele Veranstaltungen sind 0,00 - - - kostenfrei, wenn nicht, dann gibt es keine Familientickets. Darß-Museum Prerow 3,00 (mit Kurkarte) ermäßigt: 2,00 (für Schüler, - - - 5,00 (ohne Kurkarte) Studenten, Auszubildende, Behinderte) 409",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Vorpommersche Landesbühne GmbH Abendstücke - Theater Anklam 14,00 11,00 - - - - Blechbüchse 14,00 11,00 - - - Zinnowitz - Barther BoddenBühne 14,00 11,00 - - - - Chapeau Rouge 24,00 21,00 - - - - Vineta Festspiele - Rang 1 27,00 24,00 59,00 2 1 64,00 2 2 - Rang 2 23,00 20,00 51,00 2 1 56,00 2 2 - Rang 3 19,00 16,00 43,00 2 1 48,00 2 2 - Barther Theater Garten - Rang 1 20,00 17,00 45,00 2 1 50,00 2 2 - Rang 2 17,00 14,00 39,00 2 1 44,00 2 2 - Schlossinsel-Festspiele - Rang 1 23,00 20,00 51,00 2 1 56,00 2 2 - Rang 2 20,00 17,00 45,00 2 1 50,00 2 2 - Rang 3 17,00 14,00 39,00 2 1 44,00 2 2 - Kinderstücke 8,50 7,50 - - - 410",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) - Gruppenpreise bei Kinderstücken / 5,00 - Abendstücken 10,00 7,00 Freilichtmuseum für 5,00 0-6 Jahre 0,00 10,00 2 alle Kinder bis 18 Volkskunde Schwerin- 7-17 Jahre 2,00 Jahre Mueß Usedomer Kunstverein e. bei Veranstaltungen 6,00 – - - - - V. Kunstpavillon 8,00; sonst 0,00 Heringsdorf Landesverband Jeunesses keine Angaben keine Angaben - - - Musicales MV Klöndör e. V. 0,00 0,00 - - - LKJ M-V e. V. 0,00 0,00 - - - Jüdische Gemeinde ausschließlich bei bis 14 Jahre 0,00 - - - Rostock K.d.ö.R. Veranstaltungen 3,00 - 8,00 Museum Festung Dömitz 5,50 2,50 12,50 2 1 Jazzclub Rostock Festival See more Jazz 22,50 - - - - 28,50 20,30 44,50 Kunstverein für Mecklen- 0,00 0,00 - - - burg und Vorpommern in Schwerin e. V. Kunstsammlung 5,00 2,50 10,00 2 3 Neubrandenburg Festival Neubrandenburger 19,00-35,00 14,00-25,00 0,00 (Schülerkonzert) Jazzfrühling 411",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Burg Klempenow 4,00 3,00 - - - Besichtigung Burganlage/ Galerien Jahrmarkt, Appelmarkt, 5,00 3,00 13,00 2 Erwachsene beliebig viele Adventsmarkt Kinder unter 18 Jahren Stadt- und Bädermuseum 3,00 unter 6 Jahren 0,00 6,00 2 alle Kinder der Beethovenstr. 8 ab 6 Jahren 2,00 Familie Bad Doberan Museum Krummes Haus 2,00 unter 6 Jahren 0,00 - - - Bützow ab 6 Jahren 0,00 Festung Dömitz 5,50 (4 bis 16 Jahre) 2,50 12,50 2 alle Kinder der Familie Museum & Alte 4,00 Schüler bis 16 Jahre 1,00 6,00 2 alle Kinder der Synagoge Hagenow Familie Stadtmuseum/Bibliothek 3,00 Schüler 1,50 (Kinder der Stadt - - - Kröpelin Kröpelin unter 12 Jahren 0,00) Orgelmuseum Malchow 3,50 Schüler ab 6 Jahren 2,50 9,00 2 alle Kinder der Familie Museum 6,00 3,00 12,00 2 bis zu 3 schul- Franziskanerkloster pflichtige Kinder Neubrandenburg Kulturhistorisches 6,00 ab 12 Jahre 3,00 12,00 2 maximal 3 Zentrum Neustrelitz Bernsteinmuseum 8,50 4 bis 16 J. 4,00 11,00 (für 1 + Kinder Ribnitz-Damgarten Kleinfamilien) / 18,50 2 + Kinder Museum Kloster Rostock 3,00 0,00 - - - Schwimmhalle Schwerin 4,50 4 bis 17 Jahre 2,50 9,00 (für 5 Pers.) max. 2 3 (jedes weitere Kind 1,00) 412",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Welterbebegegnungs- 0,00 0,00 - - - stätte Ossenreyerstr. 1 Stralsund Stralsund Museum 6,00 6 bis18 Jahre 3,00 14,00 2 + Kinder Stadtmuseum Teterow 2,00 1,00 3,00 2 + Kinder Technisches 8,00 6-17 Jahre 5,00 15,00 1 +2 Landesmuseum Wismar oder 2 +1 (+ jedes weitere Kind 3,50) Stadtgeschichtliches regulär: 8,00; 5,00 (bis 14 Jahre 0,00); - - - Museum Schabbelhaus Kunstausstellung: 3,00 2,00 (bis 14 Jahre 0,00) Schweinsbrücke Wismar Fischlandhaus Wustrow 0,00 0,00 - - - (wechselnde Ausstellungen) Nationalparkzentrum 9,50 4,50 20,00 2 unbegrenzt Königsstuhl (vom Land geförderte Einrichtung) Ivenacker Tiergarten 5,00 bis unter 6 Jahre 0,00; 12,00 2 eigene Kinder von 6-14 Jahre 2,00 6 bis 14 Jahre Ivenacker Tiergarten mit 9,00 bis unter 6 Jahre 0,00; 21,00 2 eigene Kinder von Baumkronenpfad 6-14 Jahre 3,00 6 bis 14 Jahre Wisentgehege 4,00 bis 12 Jahre 0,00 - - - Damerower Werder Waldmuseum 2,00 1,00 - - - Lüttenhagen „Lütt Holthus“ Samendarre Jatznick 3,50 bis unter 6 Jahre 0,00; - - - 6-14 Jahre 2,50 Märchen-Waldhaus in 3,00 bis unter 6 Jahre 0,00; - - - Rothemühl 6-14 Jahre 2,00 Wolhynier Museum 3,00 bis 16 Jahre 1,00 - - - 413",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familienkarte Familienkarte für (Erwachsene) Bienenhaus Stolpe 0,00 0,00 - - - Heimatstube Tutow e. V. 0,00 0,00 - - - Tierpark Ueckermünde 10,00 5,00 18,50/28,00 1/2 2/2 e. V. Tierpark Tannenkamp 6,50 4,00 17,00 2 2 Wolgast Kunstverein Torgelow 0,00 0,00 - - - e. V. Rungehaus Wolgast 4,00 2,00 - - - Lokschuppen Pomerania 4,00 2,00 - e. V. Historisch- Technisches 9,00 6,00 20,00 2 1 Museum Peenemünde Zoo Stralsund 7,00 3,00 10,00/17,00 1/2 2/2 Trib 14,90 10,90 - - - Heimattierpark Hanse- 5,00 2,50 12,00/18,00 2/2 1/4 stadt Greifswald e. V. Mühlenverein Steinhagen 0,00 0,00 - - - e. V. Salzmuseum Bad Sülze 3,00 1,50 6,00 2 2 Barockschloss Griebenow aufgrund von Baumaßnahmen momentan kein Besucherverkehr im Schloss Süderholz Botanischer Garten 5,00 2,00 - - - Christiansberg Traktoren Welt Usedom 5,00 2,00 - - - Heimatmuseum Rambin 0,00 0,00 - - - e. V. 414",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Die nachstehende Tabelle enthält die erfragten Angaben der Einrichtungen, in denen seit dem 1. Januar 2008 verschiedene infrastrukturelle Einzelmaßnahmen beziehungsweise, welche im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert wurden. Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familien- Familienkarte für (Erwachsene) karte Anzahl Anzahl Kinder Erwachsene Zoologischer Garten 12,50 6,00; 0-3 Jahre 0,00 30,00 2 4 Schwerin gGmbH Bärenwald Müritz gGmbH 11,00 5,00; 0-5 Jahre 0,00 26,00 2 3 Natur- und Umweltpark 13,00 8,00, 0-3 Jahre 0,00 38,00 2 3 Güstrow gGmbH Zoologischer Garten 7,00 3,00; 0-3 Jahre 0,00 17,00 2 2 Stralsund Tierpark Wismar e.V. 5,00 3,00; 0-3 Jahre 0,00 - - - Tierpark Sassnitz wg. Umbau bis Ende 2020 geschlossen - Angebot soll erfolgen, wird noch kalkuliert Zoologischer Garten 17,50 10,00; 0-4 Jahre 0,00 52,00 2 3 Rostock gGmbH Müritzeum gGmbH 12,00 5,00; 0-6 Jahre 0,00 28,00 2 1 oder mehr Kinder Vogelpark Marlow gGmbH 14,90 10,90; 0-3 Jahre 0,00 - - - Volkstheater Rostock 11,00-19,00 je nach 7,00-10,00 je nach Vorstellung kein Angebot; GmbH, Bühne 207 Vorstellung und Platzgruppe und Platzgruppe verschiedene Abos möglich Stadtgeschichtliches 8,00 freier Eintritt in Begleitung freier Eintritt in - - Museum Schabbell der Erwachsener Begleitung Hansestadt Wismar Erwachsener Welt-Erbe-Haus Wismar 0,00 0,00 0,00 - - phanTECHNIKUM 8,00 5,00; 0-6 Jahre 0,00 15,00 2 1 Wismar, Technisches 1 2 Landesmuseum M-V gGmbH 415",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familien- Familienkarte für (Erwachsene) karte Anzahl Anzahl Kinder Erwachsene SGMV Stadtgeschichts- 3,00 2,00 7,00 2 2 und mehr und museumsverein Kinder Schwerin e. V. Schleifmühle Luftfahrttechnisches 8,00 3,00 20,00 2 5 Museum Rechlin Historisch-Technisches 9,00 6,00; 0-6 Jahre 0,00 20,00 2 1 Museum Peenemünde Strandbad Rechlin 0,00 0,00 - - - Schwimmbad Kirch- 4,50 2,00 10,00 2 2 Baggendorf und Info-Point Usedomer Traktoren- und 5,00 2,00 derzeit kein Schleppermuseum Angebot; Vorstand will darüber beraten Entdeckerpark minimare in 8,50 5,50; 0-5 Jahre 0,00 25,00 2 2 Kalkhorst Kletterwald Müritz 22,00 16,00 Kinder 58,00 2 2 19,00 Jugendliche Welt steht Kopf 7,00 6,00 24,00 Euro 2 3 Rügen Park Gingst 9,90 nach Größe 3,00 bis 7,90 je nach Familie – ab 5 Personen die günstigste Person kostenfrei KÖRKs Strandarena 4,50 3,50 Kinder 10,00 3 Personen, davon mind. 1 Kind (Minigolf) 4,00 Jugendliche KÖRKs Strandarena 32,00 27,00 Jugendliche 65,00 3 Personen, davon mind. 1 Kind/ (Seilbahn) Jugendliche/r Sommerrodelbahn Bad Einzelfahrt 2,50 Einzelfahrt 1,80 Tageskarte 42,00 2 3 Doberan 416",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familien- Familienkarte für (Erwachsene) karte Anzahl Anzahl Kinder Erwachsene Indoor-Minigolf Pudagla 12,00 9,00 je nach Familie – 2 eigene 1,00 Euro Ermäßi- gung pro Spieler/in Tauchgondel Zingst 9,00 6,00 25,00 2 3 Karls Erlebnisdorf 0,00 0,00 - - - Rövershagen Karls Erlebnisdorf 0,00 0,00 - - - Koserow Naturerlebniswelt 14,00 8,00 28,00 2 3 Heringsdorf Dinosaurierland Rügen 9,50 7,00 34,00 2 eigene Pirateninsel Rügen - Haus 5,90 2,90 1. Kind - - - „Kopf Über“ 2,00 jedes weitere Kind Kletterwald Binz/Prora 15,00 5-13 Jahre 12,50 43,00 2 2 Schweriner Kletterwald 20,00 15,00 75,00 2 3 Indoorspielplatz „kunti- 6,00 9,50 - - - bunt“ in Greifswald Hangar 10 10,00 8,00 Jugendliche/r 6,00 Kind 27,00 2 2 Minigolf am Rugard 5,50 4,00 15,00 keine Angabe keine Angabe Kletterwald Darß 21,00 16,00 55,00 2 2 Kletterwald Ueckermünde 19,00 16,00 Jugendliche/r 50,00 2 2 13,00 6-12 Jahre 9,00 Vorschulkind Baumwipfelpfad Rügen 11,00 6-14 Jahre 8,50 23,00 2 eigene Natur-Minigolf Gut Darß 7,50 5,50 21,50 Euro 2 2 Kletterpark Boltenhagen 20,00 15,00 75,00 Euro 2 3 Phänomenta Peenemünde 9,00 7-18 Jahre 7,00 8,00 Erwachsene 2 eigene 3-6 Jahre 4,00 6,50 7-18 Jahre 3,00 3-6 Jahre Abenteuer Dünengolf 9,00 7,00 - - - 417",
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"number": 418,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtung Eintrittspreis Vollzahler Eintrittspreis Kinder Preis Familien- Familienkarte für (Erwachsene) karte Anzahl Anzahl Kinder Erwachsene Wonnemar 26,90 23,90 69,90 2 eigene Rutschenturm Rügen 1,50 1,50 - - - Abenteuergolfpark Klütz 8,50 6,50 25,00 4 Personen bis zu 2 min. 2 Meehr Spass Kühlungsborn 5,00 7,00 - - - Weitere Rückmeldungen von im Berichtszeitraum vom Land geförderten Einrichtungen beziehungsweise deren Träger liegen der Landesregierung nicht vor. 418",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 11 zu den Fragen VI.1 und VI.2 Daten zur Anzahl der erfassten Fälle und zu Opfern häuslicher Gewalt Anzahl erfasster Fälle mit Opfern von häuslicher Gewalt Jahr Landkreise und kreisfreie Städte Straftaten gegen Straftaten gegen die sexuelle Rohheitsdelikte und Straftaten gesamt das Leben Selbstbestimmung gegen die persönliche Freiheit 2018 Hansestadt Rostock 0 10 252 262 Landeshauptstadt Schwerin 0 4 93 97 *) *) Landkreis Rostock <3 7 156 *) *) Nordwestmecklenburg <3 8 179 *) *) Ludwigslust-Parchim <3 5 210 *) *) Mecklenburgische Seenplatte <3 6 202 *) *) Vorpommern-Rügen <3 11 296 Vorpommern-Greifswald 0 8 205 213 Mecklenburg-Vorpommern 6 59 1.595 1.660 *) *) 2017 Hansestadt Rostock <3 11 173 Landeshauptstadt Schwerin 0 6 108 114 Landkreis Rostock 3 12 166 181 *) *) Nordwestmecklenburg <3 6 148 *) *) Ludwigslust-Parchim <3 4 176 Mecklenburgische Seenplatte 3 4 192 199 *) *) Vorpommern-Rügen <3 16 305 *) *) Vorpommern-Greifswald <3 8 207 Mecklenburg-Vorpommern 13 67 1.475 1.555 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 419",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl erfasster Fälle mit Opfern von häuslicher Gewalt Jahr Landkreise und kreisfreie Städte Straftaten gegen Straftaten gegen die sexuelle Rohheitsdelikte und Straftaten gesamt das Leben Selbstbestimmung gegen die persönliche Freiheit 2016 Hansestadt Rostock 0 14 185 199 *) *) Landeshauptstadt Schwerin <3 3 94 *) *) Landkreis Rostock <3 16 144 *) *) Nordwestmecklenburg <3 4 173 *) *) Ludwigslust-Parchim <3 6 154 *) *) Mecklenburgische Seenplatte <3 4 199 *) *) Vorpommern-Rügen <3 21 292 *) Vorpommern-Greifswald 3 12 232 Mecklenburg-Vorpommern 11 80 1.473 1.564 *) *) 2015 Hansestadt Rostock <3 9 166 *) *) Landeshauptstadt Schwerin <3 3 82 *) *) Landkreis Rostock <3 4 141 *) *) Nordwestmecklenburg <3 7 145 *) *) Ludwigslust-Parchim <3 9 161 Mecklenburgische Seenplatte 0 10 177 187 Vorpommern-Rügen 0 9 218 227 *) *) Vorpommern-Greifswald <3 4 228 Mecklenburg-Vorpommern 9 55 1.318 1.382 *) *) 2014 Hansestadt Rostock <3 6 177 Landeshauptstadt Schwerin 0 5 98 103 *) *) Landkreis Rostock <3 5 150 *) *) Nordwestmecklenburg <3 4 124 Ludwigslust-Parchim 0 8 153 161 *) *) Mecklenburgische Seenplatte <3 7 160 *) *) Vorpommern-Rügen <3 14 211 Vorpommern-Greifswald 3 7 191 201 Mecklenburg-Vorpommern 10 56 1.264 1.330 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 420",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie Geschlecht Jahr Altersgruppe Städte männlich weiblich gesamt 2018 Kinder 0 - unter 14 Jahre 22 36 58 Hansestadt Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 14 20 ab 18 Jahre 65 142 207 Kinder 0 - unter 14 Jahre 17 11 28 Landeshauptstadt Schwerin Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 7 0 7 ab 18 Jahre 13 58 71 Kinder 0 - unter 14 Jahre 21 10 31 Landkreis Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 9 13 ab 18 Jahre 35 96 131 Kinder 0 - unter 14 Jahre 15 16 31 Nordwestmecklenburg Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 10 7 17 ab 18 Jahre 42 112 154 Kinder 0 - unter 14 Jahre 24 19 43 Ludwigslust-Parchim Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 7 10 17 ab 18 Jahre 38 143 181 Kinder 0 - unter 14 Jahre 18 10 28 Mecklenburgische Seenplatte Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 9 13 22 ab 18 Jahre 38 131 169 Kinder 0 - unter 14 Jahre 41 29 70 Vorpommern-Rügen Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 20 26 ab 18 Jahre 61 180 241 Kinder 0 - unter 14 Jahre 18 11 29 Vorpommern-Greifswald Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 8 14 ab 18 Jahre 46 130 176 Kinder 0 - unter 14 Jahre 176 142 318 M-V gesamt Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 55 81 136 ab 18 Jahre 338 994 1.332 421",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie Geschlecht Jahr Altersgruppe Städte männlich weiblich gesamt 2017 Kinder 0 - unter 14 Jahre 15 20 35 Hansestadt Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 5 11 ab 18 Jahre 25 118 143 Kinder 0 - unter 14 Jahre 11 9 20 *) *) Landeshauptstadt Schwerin Jugendliche 14 - unter 18 Jahre <3 4 ab 18 Jahre 28 74 102 Kinder 0 - unter 14 Jahre 22 25 47 Landkreis Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 3 9 ab 18 Jahre 35 104 139 Kinder 0 - unter 14 Jahre 8 10 18 *) *) Nordwestmecklenburg Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 9 <3 ab 18 Jahre 33 100 133 Kinder 0 - unter 14 Jahre 9 12 21 Ludwigslust-Parchim Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 3 20 23 ab 18 Jahre 34 116 150 Kinder 0 - unter 14 Jahre 15 8 23 Mecklenburgische Seenplatte Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 8 12 ab 18 Jahre 36 136 172 Kinder 0 - unter 14 Jahre 34 24 58 Vorpommern-Rügen Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 16 6 22 ab 18 Jahre 81 192 273 Kinder 0 - unter 14 Jahre 21 13 34 *) *) Vorpommern-Greifswald Jugendliche 14 - unter 18 Jahre <3 18 ab 18 Jahre 34 144 178 Kinder 0 - unter 14 Jahre 135 121 256 M-V gesamt Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 47 66 113 ab 18 Jahre 306 984 1.290 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 422",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie Geschlecht Jahr Altersgruppe Städte männlich weiblich gesamt 2016 Kinder 0 - unter 14 Jahre 22 19 41 Hansestadt Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 10 14 ab 18 Jahre 36 120 156 Kinder 0 - unter 14 Jahre 7 9 16 Landeshauptstadt Schwerin Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 3 9 ab 18 Jahre 15 64 79 Kinder 0 - unter 14 Jahre 12 19 31 Landkreis Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 8 14 ab 18 Jahre 27 98 125 Kinder 0 - unter 14 Jahre 17 17 34 *) *) Nordwest-mecklenburg Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 <3 ab 18 Jahre 41 108 149 Kinder 0 - unter 14 Jahre 14 12 26 Ludwigslust-Parchim Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 5 9 ab 18 Jahre 30 108 138 Kinder 0 - unter 14 Jahre 17 10 27 Mecklenburgische Seenplatte Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 9 9 18 ab 18 Jahre 45 131 176 Kinder 0 - unter 14 Jahre 52 38 90 Vorpommern-Rügen Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 11 13 24 ab 18 Jahre 62 170 232 Kinder 0 - unter 14 Jahre 19 16 35 Vorpommern-Greifswald Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 19 23 ab 18 Jahre 35 160 195 Kinder 0 - unter 14 Jahre 160 140 300 M-V gesamt Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 50 69 119 ab 18 Jahre 291 959 1.250 423",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie Geschlecht Jahr Altersgruppe Städte männlich weiblich gesamt 2015 Kinder 0 - unter 14 Jahre 16 12 28 *) *) Hansestadt Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre <3 11 ab 18 Jahre 39 107 146 Kinder 0 - unter 14 Jahre 4 12 16 *) *) Landeshauptstadt Schwerin Jugendliche 14 - unter 18 Jahre <3 3 ab 18 Jahre 19 52 71 Kinder 0 - unter 14 Jahre 10 7 17 Landkreis Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 5 8 13 ab 18 Jahre 34 90 124 Kinder 0 - unter 14 Jahre 10 12 22 Nordwestmecklenburg Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 13 17 ab 18 Jahre 31 92 123 Kinder 0 - unter 14 Jahre 21 13 34 Ludwigslust-Parchim Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 6 13 19 ab 18 Jahre 30 98 128 Kinder 0 - unter 14 Jahre 14 11 25 Mecklenburgische Seenplatte Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 7 5 12 ab 18 Jahre 38 116 154 Kinder 0 - unter 14 Jahre 17 18 35 Vorpommern-Rügen Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 12 11 23 ab 18 Jahre 42 139 181 Kinder 0 - unter 14 Jahre 9 15 24 Vorpommern-Greifswald Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 7 15 22 ab 18 Jahre 37 156 193 Kinder 0 - unter 14 Jahre 101 100 201 M-V gesamt Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 44 79 123 ab 18 Jahre 270 850 1.120 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 424",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt Landkreise und kreisfreie Geschlecht Jahr Altersgruppe Städte männlich weiblich gesamt 2014 Kinder 0 - unter 14 Jahre 24 13 37 Hansestadt Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 3 4 7 ab 18 Jahre 35 116 151 Kinder 0 - unter 14 Jahre 4 5 9 *) *) Landeshauptstadt Schwerin Jugendliche 14 - unter 18 Jahre <3 <3 3 ab 18 Jahre 18 76 94 Kinder 0 - unter 14 Jahre 13 9 22 Landkreis Rostock Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 7 5 12 ab 18 Jahre 32 94 126 Kinder 0 - unter 14 Jahre 10 10 20 Nordwest-mecklenburg Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 4 6 10 ab 18 Jahre 23 81 104 Kinder 0 - unter 14 Jahre 19 10 29 Ludwigslust-Parchim Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 8 4 12 ab 18 Jahre 34 95 129 Kinder 0 - unter 14 Jahre 7 4 11 Mecklenburgische Seenplatte Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 9 10 19 ab 18 Jahre 22 121 143 Kinder 0 - unter 14 Jahre 18 19 37 Vorpommern-Rügen Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 5 12 17 ab 18 Jahre 46 133 179 Kinder 0 - unter 14 Jahre 18 14 32 Vorpommern-Greifswald Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 5 14 19 ab 18 Jahre 34 127 161 Kinder 0 - unter 14 Jahre 113 84 197 M-V gesamt Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 43 56 99 ab 18 Jahre 244 843 1.087 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 425",
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"number": 426,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 12 zu Frage VI.3 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Landeshauptstadt Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 4 *) Schwerin Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen <3 sexuellen Handlung § 176a Absatz 2 Nr. 1 StGB Misshandlung von Kindern § 225 StGB 3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 4 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Summe 13 *) Jugendliche 14 - unter Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 *) 18 Jahre Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 8 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 426",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 4 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 7 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 21 *) Hansestadt Rostock Kinder 0 - unter 14 Jahre Totschlag § 212 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 6 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 <3 Nr. 1 StGB *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 427",
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"number": 428,
"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Misshandlung von Kindern § 225 StGB 22 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 14 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 57 *) Jugendliche 14 - unter Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB <3 *) 18 Jahre Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 12 Freiheitsberaubung § 239 StGB 3 Bedrohung § 241 StGB 3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 22 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 428",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Totschlag § 212 StGB <3 *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 6 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 <3 Nr. 1 StGB *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB 22 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 26 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 3 Freiheitsberaubung § 239 StGB 3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 79 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 429",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Landkreis Rostock Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 6 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 17 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 8 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 40 *) Jugendliche 14 - unter Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 *) 18 Jahre Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 18 Bedrohung § 241 StGB 6 Summe 29 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 430",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 6 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen <3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 3 *) Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 17 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 26 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 3 Bedrohung § 241 StGB 7 Summe 69 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 431",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Nordwestmecklenburg Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 9 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 4 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 12 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 3 Summe 29 *) Jugendliche 14 - unter Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) 18 Jahre Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 14 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 4 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 3 Summe 26 von 0 bis unter 18 Jahren Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 9 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 4 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 26 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 7 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 3 Summe 55 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 432",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Ludwigslust-Parchim Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 7 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 18 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 18 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 52 *) Jugendliche 14 - unter Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) 18 Jahre Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 12 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 4 Summe 21 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 433",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2014 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 7 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 18 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 30 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 5 Summe 73 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 434",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Jugendliche 14 - unter Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 *) 18 Jahre Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren 3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 12 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 22 *) von 0 bis unter 18 Jahren Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 5 *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren 3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 14 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 22 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 4 Summe 56 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 448",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Sonstige Straftaten § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 5 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 30 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 4 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 59 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 450",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Ludwigslust-Parchim Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 10 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 6 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 15 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 11 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Summe 50 *) Jugendliche 14 - unter Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 <3 18 Jahre Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB 6 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 15 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 28 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 451",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 <3 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 10 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 6 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 4 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB 6 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 15 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 26 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 4 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 78 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 452",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Mecklenburgische Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 10 *) Senplatte Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 12 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 15 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 3 Summe 45 *) Jugendliche 14 - unter Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 <3 18 Jahre Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 18 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 4 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 33 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 453",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 <3 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 10 *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB <3 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 12 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 33 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 7 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 78 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 454",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2015 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 19 Freiheitsberaubung § 239 StGB 7 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 17 Bedrohung § 241 StGB 28 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 6 Summe 554 2016 Landeshauptstadt Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 3 *) Schwerin Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 12 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 29 Jugendliche 14 - unter Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 5 *) 18 Jahre Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 5 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 12 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 462",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Jugendliche 14 - unter Sonstige Straftaten § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB <3 *) 18 Jahre Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 25 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 4 Bedrohung § 241 StGB 5 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 3 Summe 43 *) von 0 bis unter 18 Jahren Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall - <3 *) Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 <3 und 8 StGB *) Sonstige Straftaten § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB <3 *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 8 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer 5 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 4 *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 474",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Misshandlung von Kindern § 225 StGB 20 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 42 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 6 Bedrohung § 241 StGB 5 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 3 Summe 103 *) Mecklenburg- Kinder 0 - unter 14 Jahre Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall - <3 *) Vorpommern Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 <3 und 8 StGB *) Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 63 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 3 Nr. 1 StGB *) Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB <3 Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer 22 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 18 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 17 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 136 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 155 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 14 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 475",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2016 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 281 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 16 Freiheitsberaubung § 239 StGB 9 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 20 Bedrohung § 241 StGB 34 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 14 *) Zwangsheirat § 237 StGB <3 Summe 703 2017 Landeshauptstadt Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 3 *) Schwerin Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 16 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 11 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 34 *) Jugendliche 14 - unter Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB <3 *) 18 Jahre Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 7 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 17 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 478",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 16 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 18 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 51 Hansestadt Rostock Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 6 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 <3 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer 3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 23 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 6 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 47 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 479",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Landkreis Rostock Kinder 0 - unter 14 Jahre Totschlag § 212 StGB <3 *) Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i. V. m. Verkehrsunfall - <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 17 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer 3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen Misshandlung von Kindern § 225 StGB 29 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 10 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 70 Jugendliche 14 - unter Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB 3 *) 18 Jahre Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren 5 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 8 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Summe 18 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 481",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Jugendliche 14 - unter Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) 18 Jahre Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 4 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 17 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Summe 28 *) von 0 bis unter 18 Jahren Totschlag § 212 StGB <3 *) Sexuelle Übergriffe § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB <3 *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 8 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 6 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 9 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 37 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 486",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2017 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 79 *) Vorpommern-Rügen Kinder 0 - unter 14 Jahre Sonstiger Mord <3 *) Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall - <3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 4 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer 4 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 28 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 34 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 Freiheitsberaubung § 239 StGB 4 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 3 Bedrohung § 241 StGB 4 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 94 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 487",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Landeshauptstadt Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 4 *) Schwerin Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 15 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 14 Summe 37 *) Jugendliche 14 - unter 18 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) Jahre Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 7 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 13 *) von 0 bis unter 18 Jahren Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 4 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 495",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne <3 Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2 Abs. 7, 8 StGB *) Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2 <3 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB *) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB <3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 11 *) Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer <3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 9 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren 4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 20 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 29 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 7 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 94 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 499",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Nordwestmecklenburg Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 9 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 8 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 20 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 41 *) Jugendliche 14 - unter Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne <3 18 Jahre Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2 Abs. 7, 8 StGB *) Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i. V. m. <3 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 13 *) Freiheitsberaubung § 239 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 3 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 *) Zwangsheirat § 237 StGB <3 Summe 28 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 500",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Ludwigslust-Parchim Kinder 0 - unter 14 Jahre Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 <3 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 8 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer 3 ähnlichen sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 4 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 27 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 4 Bedrohung § 241 StGB 6 Summe 63 *) Jugendliche 14 - unter Zuhälterei § 181a StGB <3 *) 18 Jahre Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 11 *) Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB <3 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 8 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 29 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 502",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 <3 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 8 *) Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB <3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen 3 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB *) Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 *) Zuhälterei § 181a StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 6 *) Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen <3 oder Plätzen *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren § 225 StGB <3 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 7 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 38 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 6 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 Bedrohung § 241 StGB 14 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 92 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 503",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer Mecklenburgische Kinder 0 - unter 14 Jahre Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 5 *) Seenplatte Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 5 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 11 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 21 *) Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB <3 *) Bedrohung § 241 StGB <3 Summe 45 *) Jugendliche 14 - unter Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 <3 18 Jahre i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB 3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB <3 *) Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB <3 *) Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren <3 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 23 Bedrohung § 241 StGB 6 *) Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB <3 Summe 38 *) von 0 bis unter 18 Jahren Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 <3 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB 3 *) Sexuelle Belästigung § 184i StGB <3 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 5 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 504",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) von 0 bis unter 18 Jahren Totschlag § 212 StGB <3 *) Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 <3 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne 3 Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2 Abs. 7, 8 StGB *) Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i. V. m. <3 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB *) Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2 <3 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB 8 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 4 Sexuelle Handlungen § 176 Abs. 1 und 2 StGB 81 *) Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 <3 Nr. 1 StGB Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 3 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen 12 sexuellen Handlung § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176a StGB 9 *) Sonstiger sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB <3 *) Sonstige Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB <3 *) Zuhälterei § 181a StGB <3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB 45 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 512",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anzahl der Opfer familiärer Gewalt 2018 Landkreise und Altersgruppe Straftatenbezeichnung Anzahl der kreisfreie Städte Opfer *) Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB <3 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder 11 Plätzen Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren 21 Misshandlung von Kindern § 225 StGB 126 Vorsätzlich einfache Körperverletzung § 223 StGB 304 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB 18 Freiheitsberaubung § 239 StGB 7 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB 21 Bedrohung § 241 StGB 53 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 6 *) Zwangsheirat § 237 StGB <3 Summe 746 _________________ *) Die Zahlenangaben werden wegen der nicht mit Sicherheit auszuschließenden Herstellung eines Personenbezuges in der Datenbank des Landtages nicht veröffentlicht. 513",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 13 zu Frage VI. 5 Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Angebot Höhe der Förderzeitraum/ geförderte Förderung Status Landkreise/ in Euro kreisfreie Städte (HH 2018/2019) Lions Quest Programme „Erwachsen 18.000,00 unbefristet alle werden“ und „Erwachsen Handeln“ (9.000,00 pro (Förderung von Lebenskompetenz Jahr) und Widerstandsfähigkeit, gegen physische und psychische Gewalt) Ordner LKA und Ministerium für 2019: 15.210,00 2016 - 2020 für alle Schulen im Bildung, Wissenschaft und Kultur/ Land Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern „Unter- richtsbausteine zur Gewalt- und Kriminalprävention in der Grund- schule“ (Angebote gegen physische, psychische und sexuelle Gewalt) Landesinitiative „Trau dich! - Ein 2019: 49.600,00 2019 - 2023 2019 und 2021: starkes Stück über Gefühle, Grenzen Schulamtsbereiche und Vertrauen“ - Prävention des Schwerin und sexuellen Missbrauchs für die Greifswald Klassenstufen 4 - 6 (Landeshauptstadt Schwerin, Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Vorpommern- Greifswald) 2020 und 2022: Schulamtsbereiche Rostock und Neubrandenburg (kreisfreie Stadt Rostock, Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte Empfehlungen für Lehrkräfte zur 2018: ca. 2016 - 2020 für alle Schulen im sexuellen Bildung und Erziehung“ 10.000,00 Land (Klasse 5 - 13) 2019: 2.500,00 514",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2018 und 2019 (Stand: 30. August 2019) folgende Präventionsprojekte zum Schutz von Kindern vor Gewalt gefördert: Ministerium für Inneres und Europa Angebot Höhe der Förderzeit- Empfänger der geförderte Förderung raum/Status Förderung Landkreise/ in Euro kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Gemeinde Pampow Landkreis Grundschüler (bewilligt) Ludwigslust- Parchim Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Diakoniewerk im Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) nördlichen Mecklen- westmecklenburg burg gGmbH, Grevesmühlen Mein Körper gehört mir 3.763,60 2018 Verein zur Förderung Landkreis (bewilligt) der Kriminalitäts- Vorpommern- prävention in Rügen Stralsund e. V. Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Schulförderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) Heinrich-Heine- westmecklenburg Schule, Gadebusch Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Förderverein Grund- Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) schule „Fritz Reuter“ westmecklenburg e. V., Grevesmühlen Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Schulförderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) „Schule am Schwe- westmecklenburg riner See“, Bad Kleinen Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Schulförderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) Pestalozzi-Schule, westmecklenburg Gadebusch e. V. Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Schulförderverein Landkreis Grundschüler (bewilligt) der Grundschule Ludwigslust- Matzlow e. V. Parchim Seitenwechsel 2018 - 9.000,00 2018 Verein zur Förderung Landkreis Lernen mit allen Sinnen: (bewilligt) der Kriminalpräven- Mecklenburgische Spiel, Theater, Aktion zur tion e. V., Neustrelitz Seenplatte Gewaltprävention Recht und Unrecht im 4.620,00 2018 Prävention 2.0 e. V. landesweit Internet - Webinare (bewilligt) c/o Rechtsanwälte Stückmann, Rostock Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Amt Schönberger Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) Land westmecklenburg Gemeinde Selmsdorf Cyber-Fairness 1.143,00 2018 Schulverein für hohe Landkreis (bewilligt) Bildung der Jugend Mecklenburgische e. V., Friedland Seenplatte 515",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Höhe der Förderzeit- Empfänger der geförderte Förderung raum/Status Förderung Landkreise/ in Euro kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Cyber-Fairness 1.104,00 2018 Verein der Freunde Landkreis (bewilligt) der Grundschule Mecklenburgische „Uns Hüsung“ e. V., Seenplatte Neubrandenburg Häusliche Gewalt ist keine 1.600,00 2018 Landkreis Ludwigs- Landkreis Privatsache! (bewilligt) lust-Parchim Krimi- Ludwigslust- nalitätspräventionsrat Parchim Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Förderverein der Landkreis Grundschüler (bewilligt) Grundschule Ludwigslust- „Eldekinder“ Parchim Grabow e. V. Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Stadt Hagenow Landkreis Grundschüler (bewilligt) Ludwigslust- Parchim Sicherheitsschulungen für 800,00 2018 Grundschulverein Landkreis Grundschüler (bewilligt) Eldena e.V. Ludwigslust- Parchim Sicherheitsschulungen für 5.000,00 2018 Parchimer Landkreis Grundschüler der (bewilligt) Bürgerstiftung Ludwigslust- Parchimer Schulen Parchim Klassenstufen 2/3 Mein Körper gehört mir 10.092,00 2018 Frauen helfen Frauen Hansestadt (bewilligt) e. V. Rostock Rostock, Landkreis Rostock Mein Körper gehört mir 3.207,00 2018 AWO Kreisverband Landeshauptstadt (bewilligt) Schwerin-Parchim Schwerin e. V., Schwerin Mein Körper gehört mir 6.303,18 2018 CONDUIT e. V. Landkreis (bewilligt) MISS Beratungs- Vorpommern- stelle, Bergen Rügen Eh Alter! 5.980,00 2018 Landkreis Landkreis (bewilligt) Vorpommern-Rügen Vorpommern- Kommunaler Rügen Präventionsrat GrenzWERTig - Prävention 1.798,00 2018 Schulverein für hohe Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) Bildung der Jugend Mecklenburgische e. V., Friedland Seenplatte Stahl.Hart gegen Mobbing 2.058,10 2018 Förderverein des Landkreis (bewilligt) Gymnasiums Crivitz Ludwigslust- e. V. Parchim Präventionstheater „Raus 1.220,00 2018 Jugendhaus Landkreis bist Du!“ (bewilligt) „Storchennest“ e. V. Vorpommern- Rügen Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Gemeinde Pampow Landkreis Grundschüler (bewilligt) Ludwigslust- Parchim 516",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Höhe der Förderzeit- Empfänger der geförderte Förderung raum/Status Förderung Landkreise/ in Euro kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Seitenwechsel 2019 - 9.000,00 2019 Verein zur Förderung Landkreis Lernen mit allen Sinnen: (bewilligt) der Kriminalpräven- Mecklenburgische Spiel, Theater, Aktion zur tion e. V., Neustrelitz Seenplatte Gewaltprävention GrenzWERTig - Prävention 920,00 2019 Förderverein der Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) Allgemeinen Förder- Mecklenburgische schule Neustrelitz Seenplatte GrenzWERTig - Prävention 1.400,00 2019 Förderverein „eltern Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) machen schule“ Mecklenburgische e. V., Neustrelitz Seenplatte GrenzWERTig - Prävention 1.400,00 2019 Schulförderverein Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) der Tom-Mutters- Mecklenburgische Schule Neustrelitz Seenplatte GrenzWERTig - Prävention 1.408,00 2019 Förderverein Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) „Wilhelm-Höcker- Mecklenburgische Schule Woldegk“ Seenplatte e. V. Cyber-Fairness 1.368,00 2019 Förderverein Landkreis (bewilligt) „Wilhelm-Höcker- Mecklenburgische Schule Woldegk“ Seenplatte e. V. Cyber-Fairness 1.356,00 2019 Verein der Freunde Landkreis (bewilligt) der Grundschule Mecklenburgische „Uns Hüsung“ e. V., Seenplatte Neubrandenburg GrenzWERTig - Prävention 1.752,00 2019 Verein der Freunde Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) der Grundschule Mecklenburgische „Uns Hüsung“ e. V., Seenplatte Neubrandenburg Cyber-Fairness 1.375,00 2019 Förderverein Arche Landkreis (bewilligt) Schule Waren Mecklenburgische Seenplatte Cyber-Fairness 1.380,00 2019 Schulverein für hohe Landkreis (bewilligt) Bildung der Jugend Mecklenburgische e. V., Friedland Seenplatte GrenzWERTig - Prävention 1.798,00 2019 Schulverein für hohe Landkreis sexueller Gewalt (bewilligt) Bildung der Jugend Mecklenburgische e. V., Friedland Seenplatte Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Schulförderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) „Schule am westmecklenburg Schweriner See“, Bad Kleinen Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Schulförderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) Heinrich-Heine- westmecklenburg Schule, Gadebusch 517",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Höhe der Förderzeit- Empfänger der geförderte Förderung raum/Status Förderung Landkreise/ in Euro kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Gemeinde Lübow Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) westmecklenburg Mein Körper gehört mir 5.602,00 2019 Universitäts- und Landkreis (bewilligt) Hansestadt Vorpommern- Greifswald Greifswald Mein Körper gehört mir 11.300,00 2019 Frauen helfen Frauen Hansestadt (bewilligt) e. V. Rostock Rostock, Landkreis Rostock Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Förderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) Grundschule „Fritz westmecklenburg Reuter“ e. V., Grevesmühlen Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Amt Schönberger Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) Land westmecklenburg Gemeinde Selmsdorf Eh Alter! 5.980,00 2019 Landkreis Landkreis (bewilligt) Vorpommern-Rügen Vorpommern- Kommunaler Rügen Präventionsrat Mein Körper gehört mir 6.335,24 2019 Fair - gewaltfrei und Landkreis (bewilligt) selbstbestimmt e. V. Vorpommern- MISS Beratungs- Rügen stelle, Bergen Mein Körper gehört mir 1.445,40 2019 Amt Altenpleen Landkreis (bewilligt) Vorpommern- Rügen Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Förderverein der Landkreis Grundschüler (bewilligt) Grundschule „Elde- Ludwigslust- kinder“ Grabow e. V. Parchim Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Stadt Hagenow Landkreis Grundschüler (bewilligt) Ludwigslust- Parchim Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Volkssolidarität Landkreis Grundschüler (bewilligt) Südwestmecklenburg Ludwigslust- e. V. Parchim Geschäftsstelle Ludwigslust Recht und Unrecht im 4.620,00 2019 Prävention 2.0 e. V. landesweit Internet - Kinder als Täter (bewilligt) c/o Rechtsanwälte und Opfer Stückmann, Rostock Recht und Unrecht im 1.360,00 2019 Prävention 2.0 e. V. landesweit Internet - Webinare (bewilligt) c/o Rechtsanwälte Stückmann, Rostock Mein Körper gehört mir 3.873,00 2019 AWO Kreisverband Landeshauptstadt (bewilligt) Schwerin-Parchim Schwerin e. V., Schwerin 518",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Höhe der Förderzeit- Empfänger der geförderte Förderung raum/Status Förderung Landkreise/ in Euro kreisfreie Städte (aktueller HH 2018/2019) Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Diakoniewerk im Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) nördlichen Mecklen- westmecklenburg burg gGmbH, Grevesmühlen Fair geht vor 4.500,00 2019 Schulverein Schule Landkreis Rostock (bewilligt) am See Satow Tag der Gemeinschaft - 3.534,30 2019 Stadt Crivitz Landkreis Crivitz setzt ein Zeichen (bewilligt) Ludwigslust- Parchim Cyber-Fairness 1.360,00 2019 Förderverein „eltern Landkreis (bewilligt) machen schule“ e. V. Mecklenburgische c/o Evangelische Seenplatte Grundschule Mein Körper gehört mir 5.508,80 2019 Verein zur Förderung Landkreis (bewilligt) der Kriminalitäts- Vorpommern- prävention in Rügen Stralsund e. V. Cyber-Fairness 1.356,00 2019 Förderverein Grund- Landkreis (bewilligt) schule Süd, Mecklenburgische Neubrandenburg Seenplatte Sicherheitsschulungen für 5.000,00 2019 Parchimer Landkreis Grundschüler der (bewilligt) Bürgerstiftung Ludwigslust- Parchimer Schulen Parchim Klassenstufen 2/3 Sicherheitsschulungen für 800,00 2019 Schulförderverein Landkreis Nord- Grundschüler (bewilligt) der Grundschule westmecklenburg Ostseebad Bolten- hagen Plakataktion „Schutz vor 4.000,00 2019 AWO Kreisverband Landkreis Handel mit Kindern - not (bewilligt) Schwerin-Parchim Ludwigslust- for sale!“ e. V. Parchim Gemeinsam sind WIR stark 4.440,00 2019 Ichthys e. V. Landkreis - intensiv begleitete Auszeit (bewilligt) Lange Straße 27 Ludwigslust- 19399 Techentin OT Parchim Augzin 519",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 14 zu Frage VI. 11 Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern für das Thema Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern Anmerkung: Insgesamt wurden 517 allgemeinbildende Schulen von 558 (ohne Abendgymnasien) befragt. Davon haben 183 Schulen (35,40 Prozent) Angebote gemeldet. 158 Schulen (30,56 Prozent) gaben keine Rückmeldung und 176 Schulen (34,04 Prozent) haben Fehlmeldung gegeben. Die Angaben umfassen Veranstaltungen zu psychischer, physischer und sexueller Gewalt sowie (Cyber-)Mobbing ab dem Schuljahr 2018/2019. Abkürzungen sind in der nachstehenden Legende erklärt. Die Teilnehmenden sind oft pro Schule aufgelistet und widerspiegeln daher nicht immer die Gesamtzahl der Teilnehmenden an der jeweiligen Veranstaltung. Schulamt Greifswald Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Was passiert, wenn`s Polizei M-V und Unfallkasse M-V 21 Lubmin/ passiert? LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Webinar „Law 4 school“ Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 21 Spantekow/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mobbing in der Schule Polizei M-V Penkun/ 20 LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mobbing in der Schule Theater-Arbeitsgruppe 105 Penkun/ Schule LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Systemisches ISAM, Rostock 13 Penkun/ Aggressionsmanagement LANDKREIS VORPOMMERN- (SAM) GREIFSWALD 520",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Umgang mit schwierigen Institut für sonderpädagogische Entwicklungsstörung 24 Löcknitz/ Schülerinnen und Schülern und Rehabilitation (ISER) LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gefahren im Netz Polizei M-V 6 Wusterhusen/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Cybermobbing Polizei M-V 4 Kröslin/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Systemisches ISAM 17 Ducherow/ Aggressionsmanagement LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Nachhaltiger Kinderschutz Interventionsstelle Neubrandenburg 20 Ueckermünde/ bei häuslicher Gewalt LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Schwierige Elterngespräche Unfallkasse M-V 20 Ueckermünde/ führen LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Konfliktmanagement Lakost M-V 25 Ueckermünde/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Deeskalations- und I-GSK, Osnabrück, 25 Ueckermünde/ Antigewalttraining LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Drogenprävention Polizeiinspektion Anklam 28 Ueckermünde/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD 521",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Webinar „Law 4 school“ Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 21 Pasewalk/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Kollegiale Beratung Schulpsychologe des 25 Wolgast/ „Aggressive Schüler*innen Schulamtes Greifswald LANDKREIS VORPOMMERN- im Unterricht“ GREIFSWALD Umgang mit Alkohol - Suchtbeauftragte des 25 Wolgast/ Alkoholerkrankungen Schulamtes Greifswald LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Arbeit mit Schülern*innen in IQ M-V 25 Wolgast/ esE-Klassen LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gewaltprävention Trainer vom Sportverein 5 Grundschule Züssow/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mein Körper gehört mir Theaterpädagogische Werkstatt 5 Lehrkräfte Grundschule Züssow/ Osnabrück + 80 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD Webinar Cybermobbing Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 3 Anklam/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD facebook, WhatsApp, und Volkssolidarität 24 Lehrkräfte Anklam/ Co- unterwegs in den + 40 Eltern LANDKREIS VORPOMMERN- Sozialmedien GREIFSWALD Mein Körper gehört mir Theaterpädagogische Werkstatt 25 Lehrkräfte Anklam/ Osnabrück + 140 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD + 60 Eltern 522",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Kinder stark machen Caritas 28 Anklam/ (Mobbing in der Schule) LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Kindheit ohne Strafen Referentin über die DAK 4 Anklam/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Erkennen von Instituts der Rechtsmedizin der Universität 4 Anklam/ Kindeswohlgefährdungen und Greifswald, Opferambulanz LANDKREIS VORPOMMERN- Verhaltensstrategien für GREIFSWALD Pädagogen“ Recht im Internet, Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 12 Anklam/ Psychische Konsequenzen für stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- Schülerinnen/Schüler GREIFSWALD Nutzung digitaler Medien, Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 11 Anklam/ Cybermobbing stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gewalt in der Grundschule? Polizei M-V 8 Lehrkräfte Jarmen/ + 38 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD „Die Wippe“ Verhalten Polizeipuppenbühne 8 Lehrkräfte + Jarmen/ gegenüber Fremden 100 Schüle LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD „Mut gegen Gewalt“ Polizeimöwe 8 Lehrkräfte Jarmen/ + 124 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD Mobbing, Cybermobbing, Polizei M-V 17 Jarmen/ Gewalt LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD 523",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Cybermobbing Polizei M-V, Präventionsbeauftragter 2 Lehrkräfte Gützkow/ + 23 Eltern LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Cybermobbing Rechtsanwalt 3 Lehrkräfte Gützkow/ + 65 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD Mobbing Schulsozialarbeiter 2 Lehrkräfte Gützkow/ + 40 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD „Mein Körper gehört mir“ Theaterpädagogische Werkstatt 10 Lehrkräfte Zinnowitz/ Osnabrück + 65 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD Cybermobbing Landesbeauftragter für Datenschutz und 10 Zinnowitz/ Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Prävention Drogen Polizei M-V 22 Eggesin/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Thematische Eltern- Caritas Vorpommern 10 Lehrkräfte Strasburg/ versammlung: Sexualisierte + 80 Eltern LANDKREIS VORPOMMERN- Gewalt gegen Kinder GREIFSWALD Gewaltfreie Kommunikation Referent von Erziehungsberatung 35 Behrenhoff / LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Webinar Cybermobbing Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- Ückeritz/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ 26 LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Cybermobbing und Gewalt Polizei M-V Ückeritz/ im Netz 26 LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD 524",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Systemisches ISAM 40 Greifswald/ Aggressionsmanagement LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Webinar „Law 4 school“ Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 40 Lehrkräfte Greifswald/ Cybermobbing und Sexting stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ + 486 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD Aufklärung Mobbing im Polizei M-V 15 Lehrkräfte Greifswald Internet + 486 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD Cybermobbing Polizei M-V 10 Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Sexualisierte Gewalt Referent über VBE 1 Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mobbing Polizei M-V 6 Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Gewaltfreie Kommunikation Netzwerk Gewaltfreie Kommunikation M-V 40 Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Sexualisierte Gewalt Präventionsrat Hansestadt Greifswald/ 28 Greifswald/ Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Cybermobbing Präventionsrat Hansestadt Greifswald 28 Greifswald/ LANDKREIS VORPOMMERN- GREIFSWALD Mein Körper gehört mir Theaterpädagogische Werkstatt 5 Lehrkräfte Greifswald/ Osnabrück + 125 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD + Eltern 525",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Mein Körper gehört mir Theaterpädagogische Werkstatt 6 Lehrkräfte Greifswald/ Osnabrück + 145 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler GREIFSWALD + 55 Eltern Trauma-Bewältigung Freie Referenten 16 Stralsund/ LANDKREISVORPOMMERN- RÜGEN Sexualität und Behinderung Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und 17 Stralsund/ Familienplanung M-V, Rostock LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Stopp gegen Gewalt Kriminalpräventionsrat 5 Stralsund/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Auffälligkeiten in der Stadt Präventionsrat Sassnitz 30 Sassnitz/ Sassnitz LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Null-Toleranz gegen Gewalt Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und Guido 34 Sassnitz/ Schenk GbR, Möhnesee, https://www.selbst-und- LANDKREIS VORPOMMERN- bewusst.com/ RÜGEN Systemisches ISAM, Rostock 34 Sassnitz/ Aggressionsmanagement LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention I-GSK, Osnabrück 34 Sassnitz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Wutzwerg Referent von Erziehungsberatung 20 Sassnitz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Nobody ist perfect Referent von Erziehungsberatung 20 Sassnitz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN 526",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Umgang mit Gewalt und I-GSK, Osnabrück 14 Ostseebad Göhren/ Aggressionen bei Kindern LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Amok und schwere Gewalt an Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und Guido 91 Lehrkräfte Bergen/ Schule Schenk GbR, Möhnesee, https://www.selbst-und- aus 6 Schulen LANDKREIS VORPOMMERN- bewusst.com/ von der Insel RÜGEN Rügen Mobbing in der Schule “Ohne Fronten“ e. V., Stralsund 20 Bergen/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Autismus und schwierige Bundesverband Autismus 2 Düsseldorf Schüler Sexualisierte Gewalt Camäleon e. V. 10 Bergen/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Verhalten in Notsituationen Polizei M-V 40 Bergen/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention WoDao Stralsund 40 Bergen/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Frühe Hilfe Kinderschutz Kreisjugendamt LANDKREIS VORPOMMERN- 70 Bergen/ RÜGEN LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Cyber-Mobbing Chamäleon Stralsund e. V. 20 Bergen/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewalt in modernen Medien Landesdatenschutzbeauftragter 15 Bergen/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN 527",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Sexualisierte Gewalt gegen MISS-Beratungsstelle Stralsund 20 Samtens/ Kinder LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Häusliche Gewalt gegen Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und 20 Samtens/ Kinder Stalking LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Systemisches ISAM, Rostock 30 Garz/ Aggressionsmanagement LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention I-GSK, Osnabrück 30 Garz/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention GeStiKuS Projekt 2 Sagard/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Erkennen von Bedürfnissen GeStiKuS -Projekt 7 Sagard/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Recht im Internet Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 30 Franzburg/ Cybermobbing stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Webinar „Cybermobbing“ Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 17 Reinberg/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Krisenbewältigung in der Schulpsychologin des Schulamtes Greifswald 17 Reinberg/ Schule LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Umgang mit Betroffenen MISS-Beratungsstelle Stralsund 40 Grimmen/ sexueller Gewalt im LANDKREIS VORPOMMERN- schulischen/pädagogischen RÜGEN Alltag 528",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Systemisches Aggressions- ISAM, Rostock 20 Grimmen/ management Teil 1 LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Systemisches Aggressions- ISAM, Rostock 20 Grimmen/ management Teil 2 LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und Guido 8 Ribnitz-Damgarten/ Schenk GbR, Möhnesee, https://www.selbst-und- LANDKREIS VORPOMMERN- bewusst.com/ RÜGEN Gender gestaltet Gesellschaft Frauenbildungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern 12 Ribnitz-Damgarten/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Umgang mit Medien Polizei M-V 13 Lehrkräfte Ribnitz-Damgarten/ + 50 Schüle- LANDKREIS VORPOMMERN- rinnen/Schüler RÜGEN + 40 Eltern Häusliche Gewalt Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Stralsund 20 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Cybermobbing Webinar Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 20 Barth/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewalt - allgemein Polizei M-V 20 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Rechtsextremismus Polizei M-V, Staatsschutz 20 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Sexualisierte Gewalt gegen MISS - Beratungsstelle 20 Barth/ Kinder ,,Mein Körper gehört Stralsund LANDKREIS VORPOMMERN- mir“ RÜGEN 529",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte „Eh-Alter“ alle Formen von Polizeiinspektion 20 Barth/ Gewalt Stralsund LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN SAM (Systemisches ISAM, Rostock 20 Barth/ Aggressionsmanagement) LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Krisenintervention I-GSK, Osnabrück 20 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Warm up ,,Jugendkultur für Mecklenburger AnStiftung 20 Barth/ Demokratie“ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN ,,Gut so“ Theater EUKITEA gGmbH 20 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Systemisches ISAM, Rostock 65 Barth/ Aggressionsmanagement LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention I-GSK, Osnabrück 65 Barth/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Cybermobbing Webinar Rechtsanwältin Frau Stückmann, https://www.rae- 8 Zingst/ stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Sucht Chamäleon Stralsund e. V. 20 Zingst/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Gewaltprävention Selbst und Bewusst - Andrea Salomon und Guido 45 Zingst/ Schenk GbR, Möhnesee, https://www.selbst-und- LANDKREIS VORPOMMERN- bewusst.com/ RÜGEN 530",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von …/Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Bindungsstörungen bei Kinderpsychologin 21 Zingst/ Kindern LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Computersicherheit LKA M-V 4 Velgast/ LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN Umgang mit schwierigen Referent von Erziehungsberatung 4 Velgast/ Kindern LANDKREIS VORPOMMERN- RÜGEN “Trau dich!” - Landes- Junges Staatstheater Parchim, 4 Lehrkräfte und Barth/ initiative zur Prävention des MISS. Beratungsstelle SchSozA LANDKREIS VORPOMMERN- sexuellen Missbrauchs - hier: für Betroffene sexualisierter Gewalt, Stralsund und + 40 Schüle- RÜGEN Theaterstück Bergen Rinnen/Schüler “Trau dich!” - Landes- Junges Staatstheater Parchim, CJD Nord 13 Lehrkräfte Zinnowitz/ initiative zur Prävention des und SchSozA LANDKREIS VORPOMMERN- sexuellen Missbrauchs hier: + 231 Schüle- GREIFSWALD Theaterstück rinnen/Schüler “Trau dich!” Landesinitiative Volkmar Suhr, Diplompädagoge, Heilpraktiker und 3 Barth/ zur Prävention des sexuellen Familientherapeut (DGSF), Bargteheide, LANDKREIS VORPOMMERN- Missbrauchs hier: Lehrer- https://www.therapeuten.de/listen/info/id/14687/ RÜGEN fortbildung “Trau dich!” - Landes- Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, 7 Zinnowitz/ initiative zur Prävention des c a r i t a s, Greifswald LANDKREIS VORPOMMERN- sexuellen Missbrauchs - hier: GREIFSWALD Lehrerfortbildung 531",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Schulamt Neubrandenburg Angebot Referentin/Referent von …./Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/ Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Deeskalations- und Anti-Gewalt- I-GSK, Osnabrück, 22 Feldberger Seenlandschaft/ Training Herr Döscher LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Konfliktmusteranalyse, Erarbeitung ISAM, Rostock, 22 Feldberger Seenlandschaft/ von Handlungsmöglichkeiten Herr Schöwe LANDKREIS Fallbeispiele/Training MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Inklusionsfortbildung I-GSK, Osnabrück 20 Möllenhagen/ Aggressionsacht und ISAM, Rostock LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Schulung Kontaktlehrkräfte für RAA 2 Neubrandenburg/ Kinderschutz LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Rechtsextremismus CJD/Nord 20 Möllenhagen/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kindeswohlgefährdung CJD/SSA Neubrandenburg 18 Möllenhagen/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Cybermobbing, Umgang mit Polizei M-V 20 Waren/Müritz/ Medien LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 532",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referent*in Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis von…./Anbieter Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Verhalten bei Geiselnahme und Amok Polizei M-V 15 Altentreptow/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Deeskalation und Konfliktlösungsstrategien: I-GSK, Osnabrück, 46 an 5 Tagen je Neubrandenburg/ Pädagoginnen-Training/ Pädagogen-Training Herr Döscher 8 Stunden LANDKREIS im Rahmen der ESF-Fortbildungsreihe ISAM, Rostock, MECKLENBURGISCHE „Inklusive Schulentwicklung“ (Produkt 3.0): Herr Schöwe SEENPLATTE Systemisches Aggressionsmanagement, Gesprächsführung und Selbstwirksamkeit Konfliktmuster Deeskalationskurs, Selbstverteidigung http://www.maitosports.de/k 10 Waren/ urse.html LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention im Schulalltag https://www.selbst-und- 25 Waren/ bewusst.com/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Supervision TÜV Rheinland 10 Waren/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Systemisches Aggressionsmanagement ISAM 25 Waren/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Mobbing in der Schule Polizei M-V und AWO 14 Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 533",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Mobbing in der Schule Fachgruppenberater Grundschule 14 Neubrandenburg/ Datzeberg LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Mobbing in der Schule Lehrkräfte der Grundschule Datzeberg 14 Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewalt und ihre Folgen Polizei M-V 2 Malchin/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Drogenprävention Sozialwerk der Evangelischen 9 Malchin/ Freikirchlichen Gemeinde LANDKREIS Teterow/Malchin MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Sicherer Umgang mit Polizei M-V 3 Malchin/ Smartphone/Internet LANDKREIS (Cybermobbing) MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Sexualisierte Gewalt gegen Kinder Theaterpädagogische Werkstatt 9 Neverin/ Osnabrück gGmbH LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Umgang mit Kindern im Nachgang Fachtag 1 Demmin/ zu sexuellen Missbrauch LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 534",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Kinder in suchtbelasteten Familien Fachtag 2 Demmin/ nicht allein lassen LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Auswirkungen von Störungen in Fachtag 2 Demmin/ der frühkindlichen Entwicklung auf LANDKREIS die Psyche MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention im Schulalltag Selbst und Bewusst - Andrea Salomon 13 Demmin/ und Guido Schenk GbR, Möhnesee LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE SAM – Systemisches ISAM, Rostock, 13 Demmin/ Aggressionsmanagement Herr Schöwe LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Deeskalationstraining I-GSK, Osnabrück, 11 Demmin/ Herr Döscher LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kommunikation - Konfliktfrei in TÜV Rheinland 11 Demmin/ der Schule LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Webinar - Cybermobbing Rechtsanwältin ca. 40 Blankensee/ Frau Stückmann, https://www.rae- LANDKREIS stueckmann.de/mitarbeiter/gesa- MECKLENBURGISCHE stueckmann/ SEENPLATTE 535",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Stark in Krisen I- GSK, Osnabrück 21 Waren/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Häusliche Gewalt hat viele KLARA- Beratungsstelle für Betroffene 21 Waren/ Gesichter von häuslicher Gewalt, Waren (Müritz) LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Selbstsicherheit für Kinder Bundesverband 24 Waren/ Gewaltprävention LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Amokgefahr an Schulen Polizei M-V 10 Lehrkräfte Mirow/ + PmsA, LANDKREIS Sekretärin und MECKLENBURGISCHE Hausmeister SEENPLATTE „Gewalt- und Krisenintervention“: I-GSK, Osnabrück und je 25 Neustrelitz/ Pädagoginnen-Training/ Päda- ISAM, Rostock Lehrkräfte LANDKREIS gogen-Training im Rahmen der MECKLENBURGISCHE ESF-Fortbildungsreihe „Inklusive SEENPLATTE Schulentwicklung“ (Produkt 3.0), 32 Stunden Handlungsmöglichkeiten bei Oliver Carnein, Universität Rostock 3 Neustrelitz/ Verhaltensauffälligkeiten im LANDKREIS Rahmen der ESF-Fortbildungsreihe MECKLENBURGISCHE „Inklusive Schulentwicklung“ SEENPLATTE (Produkt 2.1) Kinderschutz @Home - Familien- Jugendamt Seenplatte/ Netzwerke 1 SchSozA Feuerwehr Neuendorf Wulkenzin/ geheimnis Häusliche Gewalt „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 536",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Kollegiale (Fall-) Beratung TÜV Rheinland Arbeitsmedizinischer eine Veranstal- Malchin/ Fortlaufende Veranstaltungsreihe Dienst tung mit 13 Lehr- LANDKREIS im Schuljahr in Kooperation mit kräften und MECKLENBURGISCHE dem TÜV Rheinland. In regel- PmsA, 8 Veran- SEENPLATTE mäßigen Abständen werden „Fälle“ staltungen mit je aus den einzelnen Klassen 8 Lehrkräften eingebracht und beraten. Nach undPmsA, eine Lösungsansätzen wird gemeinsam Veranstaltung: gesucht. 16 Lehrkräften und PmsA sowie 3 Veranstaltungen im Schuljahr 2019/2020 mit je 8 Lehrkräften Gewaltprävention im Schulalltag; www.selbst-und-bewusst.com 2 Stavenhagen/ Arbeit im Krisenteam LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Umgang mit Gewalt, Amoklauf Referent von Polizei M-V 5 Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Objektbegehung, Referent von Polizei M-V 5 Neubrandenburg/ Übung: Verhalten bei Amoklauf LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Cybermobbing - Tatort Internet Referenten von Polizei M-V 4 Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 538",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) 3 Veranstaltungen zum Recht im Law 4 school offen für Neubrandenburg/ Internet Schulangehörige LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gesprächsrunde verbale und Referent der AWO Lehrkräfte Neubrandenburg/ sexualisierte Gewalt LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gesprächsrunden zu „Anti- Referentin der AWO Lehrkräfte Neubrandenburg/ Mobbing“ und“ Umgang LANDKREIS miteinander“ MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Sexuelle Gewalt T.E.S.A. AWO, Sozialberatung 2 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kindeswohlgefährdung Schulamt, 2 LANDKREIS Jugendamt MSE MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention Trainer, Selbstverteidigung 18 Malchow/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention im Schulalltag Selbst und Bewusst - Andrea Salomon 25 LANDKREIS und Guido Schenk GbR, Möhnesee, MECKLENBURGISCHE https://www.selbst-und-bewusst.com/ SEENPLATTE Cybermobbing Polizei M-V 9 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 539",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Kinder- und Jugendhilfekongress Praxis und Theorie für Jugendhilfe e. V. 1 Dargun/ MV LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kinderschutz @ home (häusliche Jugendamt LANDKREIS 1 Dargun/ Gewalt) MECKLENBURGISCHE LK MES SEENPLATTE Bündnis - Kinderschutz Handlungsrahmen zum Staatliches Schulamt Neubrandenburg, 48 Neubrandenburg/ Kinderschutz (2018/2019) Jugendamt MSE LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Amok und Geiselnahme an Polizei M-V, 17 Neubrandenburg/ Grundschulen LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Mein Körper gehört mir Theaterpädagogische Werkstatt 37 Neubrandenburg/ Osnabrück LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kinderschutz Jugendamt MSE 1 Demmin/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewalt gegen Kinder Jugendamt MSE 1 LANDKREIS Kindeswohlgefährdung MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Sozialpädagogisches Teamteaching Kindersprachbrücke 23 Malchin/ Jena e. V. LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 540",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Verhalten bei Geiselnahme und Amok Polizei M-V 17 Dargun/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Drogen und Gewalt Polizei M-V 17 Dargun/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Drogen und Cybermobbing/Gewaltprävention Polizei M-V Jahrgangsstufen Dargun/ 5, 7, 8/5 Lehr- LANDKREIS kräfte MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kollegiale Fallbesprechungen zur Thematik Grundschule Nord 28 (Lehrkräfte Neubrandenburg/ mit Bezug zu Schülerinnen und Schülern der und PmsA) LANDKREIS Grundschule Nord MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Cybermobbing, Rechtsanwältin 32 Neustrelitz/ Frau Stückmann, LANDKREIS https://www.rae- MECKLENBURGISCHE stueckmann.de/mitarbeiter/g SEENPLATTE esa-stueckmann/ Kinderschutz macht Schule - erfolgreich nur ASD Jugendamt MSE 1 Lehrkraft im Tandem 1 SchSozA „Gefahren neue Medien“, thematische Polizeipräsidium 5 Lehrkräfte, Malchin/ Elternversammlung (28.10.2019) Neubrandenburg Eltern und eine LANDKREIS Schulsozial- MECKLENBURGISCHE arbeiterin SEENPLATTE Kinderschutz Jugendamt MSE 3 Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 541",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Cybermobbing Polizei M-V 8 Neustrelitz/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Häusliche Gewalt Diakonie 1 Neustrelitz/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Verhaltensoriginelle Kinder Thomas Rupf, https://www.erziehung- 20 Röbel/ rupf.de/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Verschieden verschiedene Kinder keine Angabe 20 Röbel/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Konfliktlösung und Deeskalation I-GSK, Osnabrück 21 Demmin/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Kindeswohlgefährdung Jugendamt Demmin 21 Demmin/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Gewaltprävention im Schulalltag Selbst und Bewusst - Andrea Salomon 17 Neubrandenburg/ und Guido Schenk GbR, Möhnesee, LANDKREIS https://www.selbst-und-bewusst.com/ MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 542",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) SOK I ISAM Rostock 50 (Lehrkräfte Neubrandenburg/ Schützen ohne Kämpfen (SOK) + PmsA) LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE SAM II ISAM Rostock 50 (Lehrkräfte Neubrandenburg/ Systemisches + PmsA) LANDKREIS Aggressionsmanagement II MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE SOK II ISAM Rostock 50 (Lehrkräfte Neubrandenburg/ Schützen ohne Kämpfen (SOK) + PmsA) LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE „Gewalt- und Krisenintervention“: IQ M-V und I-SGK, 50 Malchow und Linstow/ Pädagoginnen-Training/Päda- Dr. Matthias Wolter LANDKREIS gogen-Training im Rahmen der MECKLENBURGISCHE ESF-Fortbildungsreihe „Inklusive SEENPLATTE Schulentwicklung“ (Produkt 3.0) Webinar Rechtsanwältin 13 Malchow/ Cybermobbing Frau Stückmann, https://www.rae- LANDKREIS stueckmann.de/mitarbeiter/gesa- MECKLENBURGISCHE stueckmann/ SEENPLATTE „Gewalt- und Krisenintervention“: I-GSK, Osnabrück, ca. 50 Leizen/Röbel/ Pädagoginnen-Training/Pädagogen- Herr Döscher unter anderem (gesamtes LANDKREIS Training im Rahmen der ESF- Lehrerkollegium) MECKLENBURGISCHE Fortbildungsreihe „Inklusive SEENPLATTE Schulentwicklung“ (Produkt 3.0) Webinar Cybermobbing (jedes Rechtsanwältin ca. 10-15 + Röbel/ Kalenderjahr) Frau Stückmann, https://www.rae- Schülerinnen/ LANDKREIS stueckmann.de/mitarbeiter/gesa- Schüler und MECKLENBURGISCHE stueckmann/ Eltern der SEENPLATTE 5. Jahrgangsstufe 544",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Teilnehmende Zentrales Ort/Landkreis Lehrkräfte Angebot (Anzahl) Cybermobbing auf dem Rechtsanwältin ca. 10 + PmSA x Hansestadt Rostock Norddeutschen Lehrertag Frau Stückmann, https://www.rae- stueckmann.de/mitarbeiter/gesa- stueckmann/ Medienbildungstag „Immer online- Lakost M-V 5 x Hansestadt Rostock zwischen Faszination und Kontroll- verlust“ „Wenn Kinder zu Hause Gewalt Interventionsgruppe Neubrandenburg 1 SchSozA Demmin/ erfahren“ (Juni 2019) LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE „Kinderschutz macht Schule“ Jugendamt 1 SchSozA Neubrandenburg/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Life-Skills Programm (März 2019) Lions Quest 6 Leizen/ LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Inklusion-Herausforderung und „Raumreisen. Systemische 1 Prenzlau/ Chance - Umgang mit Konflikt- Erlebnispädagogik/Systemische LANDKREIS UCKERMARK und Krisensituationen im Prozessbegleitung“, Oldenburg und Schulalltag Bremen, www.systemische- erlebnispaedagogik.de Gewaltprävention Polizei Land Brandenburg 1 Prenzlau/ LANDKREIS UCKERMARK Gewaltfrei Kommunikation Referent von Grundschule in Templin 1 Milmersdorf/ und Gymnasium Bernau LANDKREIS UCKERMARK 545",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Schulamt Rostock Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/ teilnehmenden Angebot kreisfreie Stadt Lehrkräfte Psychische Erkrankungen von Kinder- und Jugendpsychiater aus einem 25 Hansestadt Rostock Kindern und Jugendlichen Stadtteil „Lubo aus dem All“ Lehrerin von der Paul-Friedrich-Scheel- 1 Hansestadt Rostock Schule Rostock Sexualisierte Gewalt gegen ASB Lehrkräfte und Zehna Kinder Eltern Mobbing in der Schule Polizei M-V Lehrkräfte, Zehna Schülerinnen/ Schüler und Eltern Cyber-Mobbing Polizei M-V Lehrkräfte, Zehna Schülerinnen/ Schüler und Eltern Erkennen von Misshandlungs- Referentin vom Institut Rechtsmedizin der 20 Hansestadt Rostock folgen/Kindeswohlgefährdung/ Universität Rostock/Mitarbeiter des Amtes Kinderrechte für Jugend und Soziales FB zum Ordner „Unterrichts- IQ M-V, LKA M-V, Fachberatungsstelle 1 Hansestadt Rostock bausteine zur Gewalt- und sexualisierte Gewalt, Rostock Kriminalprävention in der Grundschule“ SchiLf „Mobbing erkennen und Inter-Action 20 Hansestadt Rostock vermeiden“ Mobbing in der Schule Referentin TÜV Nord 51 (ein ganzes Hansestadt Rostock Kollegium) Gewaltprävention im Schulalltag Staatliches Schulamt Rostock , 8 (Krisenteam) Hansestadt Rostock Schulpsychologin 549",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Einheitliches Vorgehen bei SL Grundschule am Mueßer Berg in Schwerin 24 Landeshauptstadt Schwerin Gewaltfällen von Kindern gegen Kinder und/oder gegen Lehrkräfte (Lehrerkonferenz) Gefahren im Netz, Referent - Caritas Schwerin 24 Landeshauptstadt Schwerin Cyber-Mobbing Umgang mit Wut und Thomas Rupf, https://www.erziehung-rupf.de/ 17 Landeshauptstadt Schwerin Aggression Cybermobbing Prävention 2.0 e. V. 19 Landeshauptstadt Schwerin gewaltfreie Kommunikation Nordkirche 11 Landkreis Ludwigslust-Parchim sexualisierte Gewalt, Polizei M-V 4 Landkreis Ludwigslust-Parchim Krisenteam Kindeswohlgefährdung Sybille Drechsler, Insel Poel, zertifizierte 12 Landkreis Nordwestmecklenburg Multiplikatorin für das Konzept „Die Kinder- stube der Demokratie“, http://sybille- drechsler.de/ Gewaltprävention an „Faustlos, Heidelberger Präventionszentrum 20 Landkreis Nordwestmecklenburg Schulen (HPZ)“ Heidelberg Aggressionsmanagement/ CJD 21 Landkreis Nordwestmecklenburg Krisenintervention Kommunikations- und I-GSK, Osnabrück 21 Landkreis Nordwestmecklenburg Konflikttraining Sicherheits- und Amok- Präventionsberater der Polizei M-V 21 Wismar/ Landkreis Training Nordwestmecklenburg 555",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Drogen in der Schule - was Drogenpräventionsbeamtin der Polizei- 35 Landeshauptstadt Schwerin ist zu tun? inspektion Schwerin Umgang mit schwierigen Referent über TWINevents 5 Landeshauptstadt Schwerin Schülerinnen und Schülern - wann und warum sie sich nicht an Regeln halten Recht im Internet- Präventionsverein Medien, 35 Landeshauptstadt Schwerin Cybermobbing und anderes Projekt „Law 4school“, https://www.law4school.de/praevention.htm Gewalt gegen Kinder Lehrkräfte, Schulleiter 17 Grevesmühlen/ Landkreis (Lehrerkonferenz) Nordwestmecklenburg Verdacht auf Kindeswohl- Mitarbeiter des Jugendamtes 30 Dorf Mecklenburg/Landkreis gefährdung, Nordwestmecklenburg Information und Meldewege (SL-Dienstberatung) Kinder in schwierigen Lehrkräfte, SL 17 Grevesmühlen/Landkreis Situationen (Lehrer- Nordwestmecklenburg konferenz) Handlungsleitfaden und Lehrkräfte, SL 18 Grevesmühlen/Landkreis Meldewege bei Verdacht Nordwestmecklenburg auf Kindeswohlgefährdung (Lehrerkonferenz) Der Anti-Mobbingkoffer, Lehrkräfte, SL 15 Grevesmühlen/Landkreis Möglichkeiten des Ein- Nordwestmecklenburg satzes, Unterrichtsbeispiele (Fachkonferenz) 556",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Leitfaden zur Prävention Lehrkräfte, SL 19 Grevesmühlen/Landkreis von sexueller Gewalt gegen Nordwestmecklenburg Kinder Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ (Fachkonferenz) Mobbing in der Schule Polizei M-V 1 Hansestadt Rostock Fallberatung „Mobbing Diagnostischer Dienst, Schulpsychologin 8 Wittenförden/Landkreis Ludwigslust-Parchim Mein Körper gehört mir „Dunkelziffer“ e. V., Hamburg 8 Wittenförden/Landkreis Ludwigslust-Parchim „Schützen statt Kämpfen“ ISAM, Rostock, Herr Schöwe 36 Landeshauptstadt Schwerin IntraActPlus-Konzept von IntraActplus, Neuried, 58 (jeweils an Landeshauptstadt Schwerin Jansen und Streit in der https://www.intraactplus.de/ 4 Tagen) Förderschule Mobbing in der Schule Polizeiinspektion Ludwigslust 30 Ludwigslust/Landkreis Ludwigslust-Parchim Trauma-Pädagogik im Hamburger Institut für systemische 30 Ludwigslust/Landkreis Kontext Schule Weiterbildung Ludwigslust-Parchim Gewaltprävention I-SGK 30 Ludwigslust/Landkreis Ludwigslust-Parchim Gewaltprävention - Schulsozialarbeiter/Caritas 15 Parchim/Landkreis Ludwigslust- Vorstellen des Präventions- Parchim koffers Gewaltprävention Polizeiinspektion Ludwigslust 36 Goldberg/Landkreis Ludwigslust- Parchim 557",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Sicherheitstraining Kinder & Jugend Sicherheits Team (KiJu - 33 Goldberg/Landkreis Ludwigslust- Team) MV, 19205 Groß Salitz Parchim Kollegiale Fallberatung IQ M-V 24 Landeshauptstadt Schwerin 6 x jährlich Krisenteam Krisenteam der Grundschule Lankow 8-12 Landeshauptstadt Schwerin Teambildung und Schulpsychologin 20 Landeshauptstadt Schwerin Mobbing Polizeipuppenbühne Polizei M-V, 100 Landeshauptstadt Schwerin LKA M-V „Mein Körper gehört mir“ Präventionsteam „Dunkelziffer“ e. V. 100 Landeshauptstadt Schwerin Hamburg und Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück Thematischer Elternabend Polizeiinspektion Schwerin, Polizeiprävention 30 Landeshauptstadt Schwerin Mobbing und Handy- gebrauch „World Cafè” - Lehrer- Polizeiinspektion Schwerin, Präventionsteam 20 aus der GS Landeshauptstadt Schwerin stammtisch (Gewalt in Lankow + Schulen, …..) ca. 200 von allen Schweriner Schulen Kindeswohlgefährdung Thomas Rupf, https://www.erziehung- 25 GS Pampow/Landkreis rupf.de/ Ludwigslust-Parchim Gemeinsamer Unterricht Prof. Dr. h. c. Hans Biegert, SL und 21 Landeshauptstadt Schwerin mit verhaltensauffälligen Geschäftsführer der HEBO-Privatschule Schülerinnen und Schülern Mönchengladbach als zentrale Herausforde- rung 558",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Anti-Mobbing- Carsten Stahl, deutscher TV-Serien-Schau- 23 Lehrkräfte Crivitz/Landkreis Ludwigslust- Veranstaltung spieler, Kampfsportler, Gewaltpräventions- + 308 Schüle- Parchim Berater und bundesweit tätiger Anti- rinnen/Schüler Mobbing-Trainer für Schulen („Camp Stahl“), https://www.camp-stahl.de/carsten-stahl/ Lehrerworkshop Anti- Carsten Stahl, deutscher TV-Serien-Schau- 23 Crivitz/Landkreis Ludwigslust- Mobbing spieler, Kampfsportler, Gewaltpräventions- Parchim Berater und bundesweit tätiger Anti- Mobbing-Trainer für Schulen („Camp Stahl“), https://www.camp-stahl.de/carsten-stahl/ Beratung zu Mobbing an Schulamt Schwerin, Schulpsychologin 23 Crivitz/Landkreis Ludwigslust- der Schule Parchim Praxisorientierter Umgang Diplompsychologin für Traumatherapie, 11 Parchim/Landkreis Ludwigslust- mit traumatisierten Kindern Gransee Parchim Gewaltprävention in der I-GSK, Osnabrück 20 Parchim/Landkreis Ludwigslust- Schule Parchim Gewaltprävention in der Polizei M-V, Präventionsberaterin 1 Lehrkraft + Landkreis Ludwigslust-Parchim Schule 30 Schülerinnen/ Schüler Wie gefährlich ist das Netz? Polizei M-V, Präventionsberaterin 1 Lehrkraft + Landkreis Ludwigslust-Parchim 50 Schülerinnen/ Schüler Kindeswohlgefährdung Thomas Rupf, https://www.erziehung-rupf.de/ 7 GS Pampow/Landkreis Ludwigslust-Parchim Kindeswohlgefährdung Thomas Rupf, https://www.erziehung-rupf.de/ 5 Gammelin/Landkreis Ludwigslust-Parchim Sicherheit im Netz Polizeiinspektion Ludwigslust 5 Gammelin/Landkreis Ludwigslust-Parchim 559",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Cybermobbing Rechtsanwältin Frau Stückmann, Rostock, - 20 Mühlen Eichsen/Landkreis https://www.rae-stueckmann.de/mitarbei- Nordwestmecklenburg ter/gesa-stueckmann/ Cybermobbing Rechtsanwältin Frau Stückmann, Rostock, 6 Rehna/Landkreis https://www.rae-stueckmann.de/mitarbei- Nordwestmecklenburg ter/gesa-stueckmann/ „Gewalt- und Kriseninter- IQ M-V, ISAM, Rostock 28 Dassow/Landkreis vention“: Pädagoginnen- Nordwestmecklenburg Training/Pädagogen-Trai- ning im Rahmen der ESF- Fortbildungsreihe „Inklu- sive Schulentwicklung“ (Produkt 3.0) Norddeutscher Lehrertag Referent von Prävention 2.0 e. V. 7 x Landeshauptstadt Schwerin 2019: Digitalisierung - Chancen nutzen, hier Workshop „Cybermobbing, Sexting & Co. - rechtliche Aspekte sowie Möglich- keiten der Prävention“ „Mobbing in der Volkmar Suhr, Diplompädagoge, Heilprak- 80 Lehrkräfte Crivitz/Landkreis Ludwigslust- Grundschule“ tiker und Familientherapeut (DGSF), Bargte- und Eltern Parchim heide, -https://www.therapeuten.de/listen/- info/id/14687/ „Deeskalierendes Eingreifen ISAM, Rostock 1 Ludwigslust/Landkreis in akuten Konfliktsitua- Ludwigslust-Parchim tionen“ 560",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte „Mobbing“ Carsten Stahl, deutscher TV-Serien-Schau- 1 Crivitz/Landkreis Ludwigslust- spieler, Kampfsportler, Gewaltpräventions- Parchim Berater und bundesweit tätiger Anti- Mobbing-Trainer für Schulen („Camp Stahl“), https://www.camp-stahl.de/carsten-stahl/ Umgang mit Referentin von der Polizei M-V Lehrkräfte + 11 Mestlin/Landkreis Ludwigslust- (Cyber-)Mobbing Schülerinnen/ Parchim Schüler der Jahrgangsstufe 4 Sexualerziehung (unter Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück Lehrkräfte + 11 Mestlin/Landkreis Ludwigslust- anderem „Mein Körper Schülerinnen/ Parchim gehört mir!“) Schüler der Jahrgangsstufe 4 Mobbing in der Schule Lehrkraft, Grundschule Mestlin Lehrkräfte der Mestlin/ Landkreis Ludwigslust- Jahrgangsstufen Parchim 1 bis 4 + 64 Schülerinnen/ Schüler Cybermobbing Rechtsanwältin Frau Stückmann, Rostock, - 140 Sukow/ Landkreis Ludwigslust- https://www.rae-stueckmann.de/mitarbeiter/- Parchim gesa-stueckmann/ Gewalt in der Pflegefamilie Pflegeelternverein 1 Wismar/Landkreis Nordwestmecklenburg Adoleszens - Auf der Suche Psychotherapeutin, Ludwigslust 48 Ludwigslust/Landkreis nach einem Weg, dem Ludwigslust-Parchim Leben mit innerer Sicherheit zu begegnen 561",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte Fake News - Hate Speech LKA M-V 150 Ludwigslust/Landkreis Ludwigslust-Parchim Menschenverachtende Netzwerk Demokratie und Courage MV, 110 Ludwigslust/Landkreis Einstellungen im Internet Rostock Ludwigslust-Parchim Gruppenbeziehungen Netzwerk Demokratie und Courage MV, 170 Ludwigslust/Landkreis Menschenfeindlichkeit Rostock Ludwigslust-Parchim Rechtsextremismus gegen Referent von der Mahn- und Gedenkstätte 16 Hagenow/Landkreis Ludwigslust- Fremdenfeindlichkeit Wöbbelin Parchim Gemeinsamer Unterricht HEBO-Privatschule, Bonn-Bad Godesberg 81 Landeshauptstadt Schwerin mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern Gewaltpräventionstrainer Bundesverband Gewaltprävention 7 Wismar/Landkreis Nordwestmecklenburg Konflikt/Krisenbewältigung ISAM, Rostock 45 Sternberg/Landkreis Ludwigslust- - Gesprächsführung Parchim Aggression ISAM, Rostock 45 Sternberg/Landkreis Ludwigslust- Entstehung, Strategien Parchim Diktatur und Gewalt JVA Bützow, Krummes Haus Bützow 45 Sternberg/Landkreis Ludwigslust- Parchim Cybermobbing-Gefahren im Kanzlei Rostock, Rechtsanwältin 45 Sternberg/Landkreis Ludwigslust- Netz Frau Stückmann, https://www.rae- Parchim stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ Prävention Cybermobbing Kanzlei Rostock, Rechtsanwältin 22 Vellahn/Landkreis Ludwigslust- Frau Stückmann, https://www.rae- Parchim stueckmann.de/mitarbeiter/gesa-stueckmann/ Umgang mit Drogen und AWO Hagenow 40 Vellahn/Landkreis Ludwigslust- Alkohol Parchim 562",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte „Umgang mit schwierigen Institut für sonderpädagogische Entwick- 3 Landeshauptstadt Schwerin Schülern“ lungsstörung und Rehabilitation (ISER) Webinar „Cybermobbing - Rechtsanwältin Frau Stückmann, Rostock, 3 Termine mit je GS Hagenow/Landkreis Umgang mit Medien“ https://www.rae-stueckmann.de/mitarbeiter/- 16 Lehrkräften Ludwigslust-Parchim gesa-stueckmann/ „Aggressive Verhaltens- Schulsozialarbeiterin einer GS + Lehrkraft 18 (GS Team) Landkreis Ludwigslust-Parchim weisen- Gewalt“ Kennen- des Sozialteams; Vorstellung und Umsetzung lernen von Programmen in der Schule zum Umgang miteinander, Verständnis entwickeln „Ich kämpfe fair“ „Lubo aus dem All“ „Gegen den Strich“ „Tokensysteme“ - Der Referenten der Universität Rostock 5 GS Hagenow/Landkreis Einsatz von Belohnungen Ludwigslust-Parchim (”positive Verstärkung“) bei Kindern mit Autismus - Anleitung „klasse mit Köpfchen“ - Elternabend jeweils im März des 2. Schul- Lehrkraft der GS Hagenow/Landkreis zweijähriges Präventions- halbjahres + anschließende Reflexion im 2. Jahrgangsstufe Ludwigslust-Parchim programm Lehrkräfte-Team + Schülerinnen/ Schüler und Eltern 570",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Angebot Referentin/Referent von .../Anbieter Anzahl der zentrales Ort/Landkreis/kreisfreie Stadt teilnehmenden Angebot Lehrkräfte „Auf dem Weg zur inklu- Referentinnen/Referenten IQ M-V ein bis zwei Landeshauptstadt Schwerin siven GS“ u. a. Unterrichts- Kolleginnen aus störungen (Lernen/ver- jeder GS, halten), Prävention der regelmäßige Verhaltensstörungen durch Reflexion im Sozialtrainingsprogramme Team „Unterrichtstörungen- wie Referent Bodo Guse, Rostock, GS- Team + GS Hagenow/Landkreis gehe ich damit um!“ http://www.bodoguse.de/ SchSozA Ludwigslust-Parchim Legende: DAK: Deutsche Angestellten Krankenkasse esE: Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung GeStiKuS: Projekt der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) in Schwerin zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Mecklenburg-Vorpommern I-GSK: Institut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Konflikttraining, Osnabrück, https://www.i-gsk-soziales-kompetenz-training.de/peter-doescher- personal-und-teamtrainer.html ISAM: Institut für Systemisches Aggressions-Management, Rostock, https://sam-concept.eu/institut/ Lakost: Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV, Schwerin „Law 4school“: Projekt zur Aufklärung, Prävention und Interessenvertretung im Bereich Cybermobbing, https://www.law4school.de/praevention.htm LK: Landkreis LKA: Landeskriminalamt M-V: Mecklenburg-Vorpommern SSA: Staatliches Schulamt VBE: Verband Bildung und Erziehung V-GW: Vorpommern-Greifswald V-R: Vorpommern-Rügen WuDao Stralsund: „Akademie der Kampfkünste“ in Stralsund GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts e.V. eingetragener Verein AWO: Arbeiterwohlfahrt ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst 571",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode CJD: Christlicher Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. ESF: Europäischer Sozialfonds IFW: Instituts für Weiterbildung an der Hochschule Neubrandenburg IGS: Integrierte Gesamtschule LUBO: Lubo aus dem All!“ (Hillenbrand et al., 2015). Es handelt sich um ein präventives Training zur effektiven Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen in der Grundschule (Jahrgangsstufe 1 bis 2). Es kann mit der gesamten Klasse oder einem Teil der Kinder über einen Zeitraum von cirka 4 bis 6 Monaten durchgeführt werden. NDC: für Demokratie und Courage, Landesnetzstelle Mecklenburg-Vorpommern, Rostock PmsA: Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung RAA: egionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg-Vorpommern e. V., Waren/Müritz SchiLf: Schulinterne Lehrerfortbildung SchSozA: Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterin TÜV: Technischer Überwachungsverein SL Schulleiter*in T.E.S.A. AWO: Sozialberatung, https://www.soziale-beratungsstellen.de/sozialeberatung-tesa-awo-in-neustrelitz-17352 gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ASB: Arbeiter-Samariter-Bund IQ M-V: Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern „Law4school“: Projekt zur Aufklärung, Prävention und Interessenvertretung im Bereich Cybermobbing, Rostock, https://www.rae-stueckmann.de/mitarbeiter/gesa- stueckmann/, https://www.law4school.de/praevention.htm DRK: Deutsches Rotes Kreuz eibe e.V. Verein „Einkommens- und Budgetberatung für Familien“ IntraActPlus-Konzept: Das IntraActPlus-Konzept ist ein verhaltenstherapeutisch orientierter Therapie- und Interventionsansatz, der von Jansen und Streit auf der Basis von Ergebnissen der psychologischen Grundlagenforschung seit mehr als 20 Jahren ständig weiterentwickelt wird. https://www.intraactplus.de/ ISA-MV GmbH: Institut für systemische Arbeit-MV, Schwerin JVA: Justizvollzugsanstalt „Law 4school“: Projekt zur Aufklärung, Prävention und Interessenvertretung im Bereich Cybermobbing, Rostock, https://www.rae-stueckmann.de/mitarbeiter/gesa- stueckmann/, https://www.law4school.de/praevention.htm LUP: Landkreis Ludwigslust-Parchim NWM: Landkreis Nordwestmecklenburg ProviTheater Soziokulturelles Zentrum im alten Getreide-Speicher Hohenbüssow im Tollensetal TWINevents: Jeannette und Daniela Böhm TWINevents GbR Eventmanagement, Barleben (bei Magdeburg) 2.0 e. V.: Prävention 2.0 e. V. als gemeinnütziger Verein will nachhaltig und langfristig zur Förderung der Medienkompetenz beitragen, insbesondere durch die Aufklärung und Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern zum richtigen sozialen und wertschätzenden Umgang mit digitalen Medien FB: Fortbildung 572",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Anlage 15 zu Frage VI.14 Förderung von Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen (Stand: Dezember 2019) Landeshauptstadt Schwerin Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Schwerin 59.850,50 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von 33.671,47 Projektförderung sexualisierter Gewalt Schwerin Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 125.259,78 Projektförderung und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Schwerin ZORA mit Schutzwohnung 62.604,44 Projektförderung Hansestadt Rostock Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Rostock 118.657,77 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von 82.954,81 Projektförderung sexualisierter Gewalt Rostock Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 153.077,81 Projektförderung und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Rostock 573",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Ludwigslust-Parchim Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Ludwigslust 92.403,12 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 34.332,71 Projektförderung Gewalt Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Neubrandenburg 71.141,98 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von 35.007,06 Projektförderung sexualisierter Gewalt Neubrandenburg Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 34.526,25 Projektförderung Gewalt Demmin Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 37.947,39 Projektförderung Gewalt Waren Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und 138.360,75 Projektförderung Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Neubrandenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Wismar 75.545,80 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 32.900,30 Projektförderung Gewalt Grevesmühlen 574",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Landkreis Rostock Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Güstrow 91.650,63 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 41.005,68 Projektförderung Gewalt Kröpelin Landkreis Vorpommern-Greifswald Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Greifswald 92.740,07 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von 36.149,36 Projektförderung sexualisierter Gewalt Greifswald Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 29.213,59 Projektförderung Gewalt Pasewalk Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 28.125,00 Projektförderung Gewalt Wolgast Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 147.567,75 Projektförderung und Stalking mit Kinder- und Jugendberatung Wolgast Landkreis Vorpommern-Rügen Einrichtung Förderhöhe durch die Landesregierung Art der Förderung in Euro Frauenhaus Stralsund 88.363,45 Projektförderung Frauenhaus Ribnitz-Damgarten 73.716,46 Projektförderung Beratungsstelle für Betroffene von 52.942,38 Projektförderung sexualisierter Gewalt Bergen auf Rügen Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher 48.115,92 Projektförderung Gewalt Bergen auf Rügen mit Schutzwohnung 575",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 16 zu Frage VII.13 Ambulante und (teil)stationäre Angebote, Anbieter und Einrichtungen der Suchthilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern Hansestadt Rostock Ambulante Angebote Einrichtung/Anbieter Angebot Schwerpunktpraxis Sucht Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Caritas Rostock Allgemeine Sucht- und Drogenberatung, Fachdienst Suchthilfe Spezielle Angebote: - Rostocker Netzwerk Kind - Familie - Sucht, - Beratungsangebote speziell für Angehörige, Frauen, Kinder und Jugendliche, - Elternkreis drogengefährdeter und -abhängiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener (https://elternkreis-rostock.de/) und - FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder)-Angehörigengruppe Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Allgemeine Suchtberatung Rostocker Volkssolidarität Spezielle Angebote: - Betreuung von Kindern aus suchtbelasteten Familien und wöchentlich stattfindende Frauen- Selbsthilfegruppe Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtberatung Rostock Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Sozialpsychiatrischer Dienst Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes. https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/gesundheitsamt/sozialpsychiatrischer_dienst/270251 Psychiatrische Institutsambulanzen der Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Universitätsmedizin Rostock Kinder und Jugendliche und Erwachsene Psychiatrische Institutsambulanzen der Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik Kinder und Jugendliche und Erwachsene (GGP) Rostock 576",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Hansestadt Rostock Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot Universitätsmedizin Rostock 21 Betten (Station P3) für Suchtpatienten, einschließlich suchtkranker Eltern. Diese Klinik und Tagesklinik für Psychiatrie und Psycho- Patientengruppe wird im Bedarfsfall akut auch auf den geschützten allgemein- therapie psychiatrischen Akutstationen (P1, P2) betreut. Klinik und Tageskliniken für Psychiatrie, Neuro- https://psychiatrie.med.uni-rostock.de/ logie, Psychosomatik und Psychotherapie im https://kjpp.med.uni-rostock.de/ Kindes- und Jugendalter https://psychiatrie.med.uni-rostock.de/patienten-besucher/stationen GGP Tageskliniken Teilstationäre Einrichtungen, die sich als Alternative oder Ergänzung zu vollstationären und ambulanten Angeboten verstehen. Die Patienten/innen können in ihrer gewohnten Umgebung leben und gleichzeitig ein intensives Therapieangebot nutzen. https://www.ggp-gruppe.de/therapie-reha-erwachsene/tagesklinisch/ Einrichtung der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Medizinische Rehabilitationsbehandlung mit dem Schwerpunkt Suchttherapie Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ESM): https://www.friedrich-petersen-rehabilitationszentrum.de/ Friedrich-Petersen-Rehabilitationszentrum 577",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landeshauptstadt Schwerin Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Schwerpunktpraxis Sucht Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Psychiatrische Institutsambulanzen an den Helios Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Kliniken Schwerin - Carl-Friedrich-Flemming- Spezielle Angebote: Klinik - Suchtambulanz, die täglich suchtkranke erwachsene Patienten mit Suchtproblemen suchtpsychiatrisch versorgt. Für Jugendliche existiert eine Spezialambulanz gemeinsam mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie. Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Sozialpsychiatrischer Dienst psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/ gesundheit/seelische- gesundheit/sozialpsychiatrischer-dienst/ Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Median- Allgemeine Suchtberatung Klinik Schelfstadt Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg- Vorpommern Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot Klinik für Abhängigkeitserkrankung der Entzug von Alkohol und Medikamenten auf zwei Stationen mit 46 Betten und teilge- Carl-Friedrich-Flemming-Klinik schlossen geführte Drogenentzugsstation (überregionale Aufnahme ab dem 16. Lebensjahr) mit 15 Betten. Für Jugendliche besteht ein gemeinsames Angebot der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie und der Klinik für Abhängigkeitserkrankungen. https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/schwerin/unser-angebot/unsere-fachbereiche- carl-friedrich-flemming-klinik/abhaengigkeitserkrankungen/ 578",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Landkreis Rostock Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Schwerpunktpraxis Sucht Güstrow Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Psychiatrische Institutsambulanz am KMG-Klinikum Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Güstrow Gesundheitsamt des Landkreises Rostock Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Sozialpsychiatrischer Dienst in Güstrow mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Außenstellen in Teterow, Bützow, Bad Doberan und sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Neubukow https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/gesundheitsamt/sozialpsych- neu/ Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Diakonie Allgemeine Suchtberatung Güstrow Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des Allgemeine Suchtberatung Sozialwerks Malchin-Teterow Teterow Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtberatung Rostock Bad Doberan Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas, Allgemeine Suchtberatung Tessin Universitätsmedizin Rostock Allgemeinpsychiatrische Tagesklinik in Bad Doberan mit 24 Plätzen Klinik und Tagesklinik für Psychiatrie und Spezielles Angebot: Psychotherapie Enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die unter dem gleichen Klinik und Tageskliniken für Psychiatrie, Dach ebenfalls eine Tagesklinik betreibt. Eltern und Kinder, die unter psychischen Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Störungen leiden können gleichzeitig von den jeweiligen Experten betreut werden. Kindes- und Jugendalter https://psychiatrie.med.uni-rostock.de/ https://kjpp.med.uni-rostock.de/ 579",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Rostock Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot KMG Klinikum Güstrow Spezialisierte Station für die Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (F5) Klinik und Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie und https://kmg-kliniken.de/kmg-klinikum-guestrow/fachabteilungen- Suchttherapie zentren/allgemeinpsychiatrie-und-suchttherapie/ Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - https://kmg-kliniken.de/kmg-klinikum-guestrow/fachabteilungen-zentren/kinder-und- psychotherapie jugendpsychiatrie-und-psychotherapie/ Landkreis Nordwestmecklenburg Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklen- Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit burg psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Sozialpsychiatrischer Dienst in der Hansestadt sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Wismar https://www.nordwestmecklenburg.de/de/sozialaerztlicher_dienst/sozialpsychiatrischer- dienst.html Psychiatrische Institutsambulanzen des Sana Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) HANSE-Klinikums 580",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Landkreis Nordwestmecklenburg Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Psychiatrische Institutsambulanz an den Helios Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Kliniken Schwerin Carl-Friedrich-Flemming-Klinik Standort Wismar Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des Allgemeine Suchtberatung Diakoniewerks im nördlichen Mecklenburg Wismar Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Evange- Allgemeine Suchtberatung lischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg- Vorpommern Gadebusch Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot Sana Hanse-Klinikum Wismar Qualifizierte Alkoholentzugsbehandlung für Erwachsene (vollstationär; ggf. auch unter Klinik und Tageskliniken für Psychiatrie, tagesklinischen Bedingungen) Psychotherapie und Psychosomatik https://www.sana-hanse-klinikum-wismar.de/psychiatrie-psychotherapie-und- psychosomatik/ MEDIAN Klinik am Schweriner See in Lübstorf Behandlung Alkohol- und Medikamentenabhängiger sowie psychosomatisch Kranker MEDIAN Klinik Mecklenburg in Rehna Spezielles Angebot: Behandlung von Patienten bei Mitnahme eines Kindes https://www.median-kliniken.de/de/median-klinik-schweriner-see/behandlungsgebiete/ Spezialisierte Einrichtung zur Rehabilitationsbehandlung Drogenabhängiger Spezielles Angebot: Behandlung von Patienten bei Mitnahme eines Kindes https://www.median-kliniken.de/de/median-klinik-schweriner-see/behandlungsgebiete/ 581",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Ludwigslust-Parchim Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Schwerpunktpraxis Sucht ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Parchim Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust- Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Parchim psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Sozialpsychiatrischer Dienst in Ludwigslust und sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Parchim https://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/gesundheit-soziales/psychiatrische-hilfen/ Psychiatrische Institutsambulanz an den Helios Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Kliniken Schwerin - Carl-Friedrich-Flemming-Klinik Standort Ludwigslust Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des AWO Allgemeine Suchtberatung Kreisverband Ludwigslust Hagenow Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des Allgemeine Suchtberatung Diakoniewerk Kloster Dobbertin Ludwigslust Suchtberatungs- und Behandlungsstelle des Allgemeine Suchtberatung Diakoniewerk Kloster Dobbertin Parchim Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot Klinik für Abhängigkeitserkrankung der Versorgung Suchtkranker (vollstationär) auf mehreren Stationen, in einer Tagesklinik Carl-Friedrich-Flemming-Klinik sowie einer Psychiatrischen Institutsambulanz https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/schwerin/unser-angebot/unsere-fachbereiche- carl-friedrich-flemming-klinik/abhaengigkeitserkrankungen/ Einrichtung der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Medizinische Rehabilitationsbehandlung mit dem Schwerpunkt Suchttherapie Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ESM): https://www.schloss-tessin.de/die-klinik Fachklinik für Drogenabhängige „Schloss Tessin“ 582",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Schwerpunktpraxis Sucht Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Waren Schwerpunktpraxis Sucht Ambulante Behandlung und Betreuung von Suchtpatienten Neubrandenburg Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Allgemeine Suchtberatung Odebrecht-Stiftung Greifswald Spezielles Angebot: Demmin Trampolin - Kinder aus suchtbelasteten Familien entdecken ihre Stärken. Ein Projekt speziell für Kinder von Eltern mit stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen. Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Seenplatte psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Behinderungen Sozialpsychiatrischer Dienst in Neubrandenburg mit sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes Außenstellen in Demmin, Neustrelitz, Waren https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ (Müritz), Woldegk/Friedland und Malchin Schnellnavigation/Suche/Sozialpsychiatrischer- Dienst.php?object=tx,2761.2.1&ModID=10&FID=2037.112.1&NavID=2761.3&ort Psychiatrische Institutsambulanz am MediClin Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Müritz-Klinikum Röbel Psychiatrische Institutsambulanz am Dietrich- Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg Ambulante Behandlung zur weiteren Stabilisierung nach qualifizierter Entzugsbehandlung Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas Allgemeine Suchtberatung Neubrandenburg 583",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Landkreis Vorpommern-Rügen Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Sozialpsychiatrischer Dienst in Stralsund, Bergen und psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Grimmen Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes https://www.lk-vr.de/index.php?object=tx|2151. 3&ModID=9&FID=2151.45.1 Psychiatrische Institutsambulanzen am Helios Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Hanseklinikum Stralsund (milieutherapeutisch orientierte Institutsambulanz) Standorte Bergen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Allgemeine Suchtberatung Evangelischen Suchtkrankenhilfe Spezielles Angebot: Stralsund Elternkreis suchtabhängiger Kinder und Jugendlicher Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Odebrecht Allgemeine Suchtberatung Stiftung Greifswald Bergen auf Rügen Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie 20 Betten (vollstationär) und sechs tagesklinische Plätze für Jugendliche mit und Psychosomatik der Helios Kliniken Stralsund Suchtproblemen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Helios Speziell für Suchtkranke stehen auf zwei Stationen 39 Betten (vollstationär) und Kliniken Stralsund zwölf Plätze (teilstationär) zur Verfügung. Tageskliniken der Uhlenhaus KLINIK GmbH https://www.uhlenhaus.de/tagesklinik/uhlenhaus-klinik-gmbh/ 585",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Landkreis Vorpommern-Greifswald Ambulante Angebote Einrichtung Angebot Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern Niedrigschwellige Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Menschen mit Greifswald Sozialpsychiatrischer Dienst in Greifswald, psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, geistigen und seelischen Anklam und Pasewalk Behinderungen sowie für Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Verwaltungslotse/Sozialpsychiatrischer- Dienst.php?object=tx,3079.2&ModID=10&FID=3079.191.1 Psychiatrische Institutsambulanz am Evangelischen Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Krankenhaus Bethanien Greifswald https://odebrecht-stiftung.de/krankenhaus/institutsambulanz/ Psychiatrische Institutsambulanz an der Universitäts- Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) medizin Greifswald Psychiatrische Institutsambulanz an der Asklepios Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Klinik Pasewalk Psychiatrische Institutsambulanzen an den AMEOS Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Klinika Anklam und Ueckermünde Psychiatrische Institutsambulanzen der Uhlenhaus Ambulante Krankenhausleistung gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) KLINIK GmbH Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Fachambu- Allgemeine Suchtberatung lanz für Alkohol- und Drogenkranke Spezielles Angebot: Greifswald Greifswalder Netzwerk Kind-Familie-Sucht Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Volks- Allgemeine Suchtberatung solidarität Anklam Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Odebrecht Allgemeine Suchtberatung Stiftung Greifswald Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Odebrecht Allgemeine Suchtberatung Stiftung Greifswald Wolgast Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Odebrecht Allgemeine Suchtberatung Stiftung Greifswald Ueckermünde 586",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4694 Stationäre und teilstationäre Angebote Einrichtung Angebot Universitätsmedizin Greifswald Qualifizierte Entgiftungen (vollstationär) sowie tagesklinische und ambulante Behandlung von Suchtkranken https://www.medizin.uni-greifswald.de/de/home/ AMEOS Klinikum Ausschließlich körperliche Entgiftung (kein qualifizierter Entzug) in Pasewalk. Pasewalk Teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik am ZfSG der Asklepios Klinik Pasewalk oder der AMEOS-Tagesklinik in der Torgelower Straße https://www.ameos.eu/standorte/ameos-nord/pasewalk/ameos-klinikum-pasewalk/ AMEOS Klinikum Stationäre, teilstationäre sowie ambulante Behandlung von Suchtkranken. Die Klinik für Ueckermünde Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet ebenfalls eine Behandlung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich an https://www.ameos.eu/standorte/ameos-nord/ueckermuende/ameos-klinikum- ueckermuende/ Klinik und Tageskliniken der Evangelischen Insgesamt 90 Behandlungsplätze an verschiedenen Standorten des Einzugsgebietes für Krankenhaus Bethanien gGmbH Suchtkranke (vollstationäre und teilstationäre Angebote). Spezielles Angebot: Kindersprechstunde: Information, Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendliche psychisch erkrankter Eltern https://odebrecht-stiftung.de/krankenhaus/ 587",
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"content": "Drucksache 7/4694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 17 zu Frage VII.14 Beratungsarten, Trägeranzahl sowie Anzahl der Beratungskräfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten 2019 Landkreis/kreisfreie Stadt Beratungsart Anzahl der Träger Anzahl der Beratungskräfte Hansestadt Rostock Allgemeine Soziale Beratung 4 9 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 2 13 Sucht- und Drogenberatung 3 16 Landeshauptstadt Schwerin Allgemeine soziale Beratung 6 17 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 1 5 Sucht- und Drogenberatung 2 9 Nordwestmecklenburg Allgemeine soziale Beratung 4 5 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 2 7 Sucht- und Drogenberatung 2 7 Ludwigslust-Parchim Allgemeine soziale Beratung 3 4 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 3 10 Sucht- und Drogenberatung 2 10 Landkreis Rostock Allgemeine soziale Beratung 7 12 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 3 12 Sucht- und Drogenberatung 4 18 Landkreis Mecklenburgische Allgemeine soziale Beratung 9 20 Seenplatte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 3 12 Sucht- und Drogenberatung 5 22 Vorpommern-Rügen Allgemeine soziale Beratung 1 1 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 3 10 Sucht- und Drogenberatung 2 12 Vorpommern-Greifswald Allgemeine soziale Beratung 5 15 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 3 10 Sucht- und Drogenberatung 3 22 588",
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