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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/14917 17. Wahlperiode 30.08.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5712 vom 14. Juli 2021 der Abgeordneten Christina Kampmann SPD Drucksache 17/14523 Wie steht es um die Umsetzung der sogenannten Digitalstrategie im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat den Entwurf für ihre sogenannte Digitalstrategie im Juli 2018 vorge- stellt. Eine systematische Übersicht hinsichtlich des Umsetzungsstands der verschiedenen Ziele wurde bislang nicht vorgelegt, ein zentrales und kontinuierliches Monitoring durch das Digitalministerium existiert somit nicht. Gemäß den Angaben der Landesregierung ist ihre sogenannte Digitalstrategie ressortüber- greifend angelegt. Insofern sollten zumindest die einzelnen Ressorts einen Überblick über den Umsetzungsstand der für sie relevanten Ziele der sogenannten Digitalstrategie haben. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 5712 mit Schreiben vom 30. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die ressortübergreifend erstellte Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen wurde vom Ka- binett am 26. März 2019 beschlossen und im Rahmen einer Unterrichtung des Landtags am 10. April 2019 vorgestellt. Sie enthält in den inhaltlichen Kapiteln 44 konkrete Ziele. Im Sommer 2020 wurde vom Kabinett ein erster Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie gebilligt und eben- falls veröffentlicht. Er stellt den Fortschritt entlang der Inhalte und Ziele der Strategie dar. Da- neben werden regelmäßig auch Berichte zur Umsetzung der Digitalstrategie auf www.digital- strategie.nrw veröffentlicht. Die 44 Ziele bilden einen wichtigen inhaltlichen Kern der Digitalstrategie. Daneben gehen aus dem Text der Strategie weitere Zielsetzungen hervor, denn nicht alle digitalpolitischen Maß- nahmen und Projekte sind in der Strategie mit Zielen hinterlegt worden. Insofern sind alle Res- sorts bei der Erarbeitung und der aktuellen Weiterentwicklung der Digitalstrategie beteiligt, auch wenn nicht in jedem Ressort eine Zuständigkeit für eines der aktuellen 44 Ziele angesie- delt ist. Die Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen wird in diesem Jahr fortgeschrieben Datum des Originals: 30.08.2021/Ausgegeben: 03.09.2021",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14917 und im Rahmen dieses Prozesses werden auch die Ziele weiterentwickelt, aktualisiert und ergänzt. Die im Folgenden ausgewiesenen Mittelansätze sind jeweils den einzelnen 44 konkreten Ziele zugeordnet. Insgesamt betrug der Mittelansatz für alle Zielsetzungen und Maßnahmen im Zu- sammenhang mit der Digitalstrategie, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5315 (LT- Drs. 17/14116) bereits dargestellt, im Jahr 2018 799.812.639 EUR, im Jahr 2019 1.086.855.013 EUR, im Jahr 2020 1.305.686.146 EUR und im Jahr 2021 1.823.543.069 EUR (neben Landesmitteln sind auch EU-, Bundes- und Drittmittel enthalten). Die Mittel werden hierbei mit Ausnahme einiger übergreifender Ziele nicht zentral bereitgestellt, sondern in Ver- antwortung der jeweils federführenden Ressorts bewirtschaftet. 1. Wie viele Ziele der sogenannten Digitalstrategie werden im Ministerium für Wirt- schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie umgesetzt? 2. Welche der 44 Ziele sind dies konkret? 3. Wie ist der Umsetzungsstand der Ziele, die im Ministerium für Wirtschaft, Innova- tion, Digitalisierung und Energie umgesetzt werden (bitte differenzieren nach um- gesetzt, in der Umsetzung, noch nicht mit der Umsetzung begonnen)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie ist federführend verant- wortlich für die Umsetzung von 23 der 44 Ziele der Digitalstrategie. An mehreren ressortüber- greifend angelegten Zielen sind weitere Ressorts beteiligt, ohne dabei federführend zu sein. Ein Beispiel ist das Programm „Digitale Verwaltung NRW“: Die Federführung liegt im Ministe- rium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, beteiligt sind die E-Government- Bereiche aller Ressorts. Im Einzelnen sind die Ziele, für die das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie die Federführung hat, und deren Umsetzungsstand in nachfolgender Tabelle aufgeführt: Ziel Stand der Umset- zung Wir möchten die Zahl der Ausgründungen aus den in Umsetzung Hochschulen in NRW insbesondere durch die Exzel- lenz Start-up Center bis zum Jahr 2024 um mindes- tens 50 Prozent erhöhen. NRW soll zudem stärker als bisher an den Bundes- vollständig umge- programmen für innovative Gründungsvorhaben setzt partizipieren; Hierzu streben wir an, dass NRW in den kommenden fünf Jahren bei den EXIST-Gründerstipen- dien unter die Top 3-Bundesländer aufsteigt. Wir wollen mit dem Gründerstipendium.NRW innova- vollständig umge- tive Gründungsvorhaben stärken und hierzu in den setzt kommenden Jahren bis zu 1.000 Gründerstipendien jährlich vergeben. Wir möchten erreichen, dass NRW als Standort für in Umsetzung Wagniskapital deutlich an Attraktivität gewinnt. Hierzu sollen die Wagniskapitalinvestitionen in Start-ups in NRW bis 2022 auf eine halbe Milliarde wachsen und damit gegenüber 2017 verfünffacht werden. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14917 Wir werden im Rahmen der KMU-Digitalisierungsinitia- vollständig umge- tive die digitale Transformation des Mittelstandes in setzt NRW unterstützen, indem wir die Beratung und Ent- wicklung von KMU unter anderem mithilfe der Digi- talisierungsgutscheine und Digitalisierungsassis- tenten erheblich ausbauen und die jährliche Mittel- ausstattung hierzu im Programm „Mittelstand.Inno- vativ“ verdoppeln. Wir möchten mittelständische Unternehmen zu Investi- in Umsetzung tionsvorhaben im Bereich Digitalisierung ermuntern. Hierzu streben wir für den neuen zinsgünstigen NRW.BANK.Digitalisierungskredit ein Volumen von einer halben Milliarde Euro bis 2022 an. Bis 2022 werden wir das Kompetenznetzwerk KI.NRW in Umsetzung zu einem der führenden Kompetenznetzwerke in Eu- ropa ausbauen. Mit einem KI-Readiness-Check und ei- ner Zertifizierung für nachvollziehbare, sichere und integrative KI werden wir die Verbreitung und Akzep- tanz von KI im Mittelstand stärken. Für die kommende EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Umsetzung werden wir innovative Lösungen fördern, die die Hardware der Digitalisierung so lange wie möglich im Nutzungskreislauf halten und wertvolle Rohstoffe einem möglichst effektiven Recycling zuführen. Bis 2022 wollen wir in Kooperation mit den Kommunen in Umsetzung alle Schulen an ein leistungsfähiges Gigabit-Netz an- schließen. Mit einer Kommunikationsstrategie wollen wir mehr vollständig umge- Transparenz in den Prozess der Digitalisierung der setzt Energiewende bringen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Mehrwert digitaler Technologien ver- deutlichen. Wir werden den Anteil von Start-ups in der Energie- in Umsetzung wirtschaft erhöhen und ihren Zugang zu Forschungs- vorhaben verbessern. Deshalb schaffen wir die Rahmenbedingungen, ent- vollständig umge- sprechend dem EGovG NRW die gesamte Landesver- setzt waltung bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Die Infrastruktur wird im ersten Quartal des Jahres vollständig umge- 2020 zur Verfügung stehen, sowohl das Serviceportal setzt des Landes als auch der Portalverbund mit den Service- portalen der nordrhein-westfälischen Kommunen. Noch im Jahr 2019 bringen wir hierzu die Novelle des vollständig umge- EGovG NRW auf den Weg und schaffen die techni- setzt schen Grundlagen für eine umfassende Veröffentli- chung der Daten. Hierzu werden wir bis 2021 ein zentrales Beteiligung- in Umsetzung sportal Nordrhein-Westfalen schaffen, welches insbe- sondere den Kommunen des Landes zur freien Nach- nutzung zu Verfügung gestellt wird. Daher wird die Landesregierung bis 2021 einheitliche in Umsetzung Leitlinien der Bürgerbeteiligung erarbeiten. 3",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14917 Wir wollen die Möglichkeiten der Landesverwaltung in Umsetzung ausbauen, um dynamische Veränderungsprozesse ge- stalten und Entwicklungen abschätzen zu können. Hier- für schaffen wir einen Ort für neue Formen agiler Zu- sammenarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zur Entwicklung und Erprobung digitaler Innovationen in Umsetzung bestehen geeignete landesseitige Förderformate. Wir wollen sicherstellen, dass Nordrhein-Westfalen bei vollständig umge- der nächsten Entwicklungsstufe des „Internets der setzt Werte“ ein Vorreiter ist. Hierzu bereiten wir die Grün- dung eines Blockchain-Instituts in NRW vor. Darüber hinaus werden wir im Rheinischen Zukunftsrevier ein Reallabor für Blockchain-Anwendungen entwickeln und mit den Akteuren im Land vernetzen. Deshalb sieht der GigabitMasterplan.NRW der Lan- in Umsetzung desregierung vor, bis 2025 überall in Nordrhein-West- falen Breitband-Netze zu knüpfen, die Gigabitge- schwindigkeit ermöglichen – auch im ländlichen Raum. Gewerbegebiete und Schulen sind bis 2022 mit ei- in Umsetzung nem Gigabit-Anschluss versorgt. Bis Sommer 2021 werden 1.350 LTE-Basisstationen in Umsetzung neu errichtet und weitere 5.500 bestehende aufgerüs- tet, um die Mobilfunkversorgung in der Fläche zu ver- bessern. Bis Sommer 2020 sind die Voraussetzungen und Rah- vollständig umge- menbedingungen geschaffen, um allen Beschäftigten setzt mit PC-Arbeitsplatz – vergleichbar der Unterweisung im Arbeitsschutz – eine verbindliche und regelmäßige Unterweisung in Fragen der IT-Sicherheit durch die/den Informationssicherheitsbeauftragte(n) zu bie- ten. 4. Wie hoch ist der Mittelansatz, der für die Ziele der sogenannten Digitalstrategie seit Juli 2018 durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie zur Verfügung gestellt wurde? 5. Wie viele der für die Ziele der sogenannten Digitalstrategie durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie zur Verfügung gestellten Mittel wurden bislang tatsächlich abgerufen bzw. genutzt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 genannten Ziele sind seit 2018 Haushaltsmittel im Einzelplan 14 in Höhe von rd. 1,21 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt worden. Davon tat- sächlich ausgezahlt wurden bis zum 30. Juni 2021 Haushaltsmittel in Höhe von rd. 0,97 Mrd. EUR. 4",
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