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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/14856 17. Wahlperiode 17.08.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5759 vom 21. Juli 2021 der Abgeordneten Eva Lux SPD Drucksache 17/14591 Kita-Alltagshelferinnen und -helfer in NRW, Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in den Kitas haben einen entscheidenden Beitrag zur Auf- rechterhaltung der Kinderbetreuung in unseren Kindertagesstätten in der Pandemie geleistet. Laut Bericht des Integrationsministers vom Februar 2021 konnten fast 5.000 Kita-Helfer (Vor- lage 17/4707) gewonnen werden. Jetzt läuft das Programm zur Finanzierung der Kita-Helfe- rinnen und -helfer aus. Dabei besteht die begründete Befürchtung, dass mit Ende des Som- mers die Infektionszahlen mit Blick auf die schnelle Verbreitung der Delta-Variante von SarsCov2 wieder entschieden ansteigen werden. Mit dieser Aussicht verwundert es, dass die Landesregierung dieses Förderprogramm nach dem 31.07.2021 nicht weiterführen will. Mit Blick auf die Zukunftsperspektive der heutigen Kita-Helferinnen und -helfer hat die Landes- regierung eine Qualifizierungsmöglichkeit geschaffen: in einer 2-jährigen praxisintegrierten Ausbildung können bisherige Alltagshelfer sich zur staatlichen geprüften Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger ausbilden lassen. Finanziert wird diese Ausbildung für die Kitas aus dem EU-Förderprogramm \"EU-REACT\". Der Förderaufruf datiert vom 16.06.2021. Antragsfrist für die Kita-Träger ist der 09.07.2021. Die Förderung ist auf 1500 Auszubildende begrenzt. Es steht zu vermuten, dass die Landesregierung mit dieser Ausbildung das Ziel verfolgt, All- tagshelferinnen und Alltagshelfer in der Pandemie auch nach Ende des Förderprogramms in den Kitas zu halten und für die Zukunft auch gleich etwas gegen den anhaltenden Personal- mangel in der Kinderbetreuung zu unternehmen. Kritisch zu hinterfragen ist der knappe Zeit- rahmen von Ankündigung bis Start des neuen Ausbildungsgangs: So ist zu erwarten, dass nur wenige Berufskollegs bereits im kommenden Schuljahr den entsprechenden Ausbildungsgang anbieten werden. Fraglich ist auch, ob die knappe Antragsfrist auf Förderung durch die Kita- Träger von 3 Wochen zu bewältigen war. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5759 mit Schreiben vom 16. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Datum des Originals: 16.08.2021/Ausgegeben: 23.08.2021",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14856 1. Wie viele Kita-Alltagshelferinnen und -helfer sind seit Beginn des Kita-Alltagshel- fer-Programms in NRW zum Einsatz gekommen (bitte Jugendamtsscharf auf- schlüsseln)? In 185 Jugendamtsbezirken sind für 8.892 Kindertageseinrichtungen Anträge für „Alltagshelfe- rinnen und -helfer in Kitas“ für das Jahr 2021 gestellt worden. Es handelt sich dabei um Auf- stockungen von bereits vorhandenem nicht-pädagogischem Personal oder um Neueinstellun- gen. Rund 70 % der Einrichtungen haben dem MKFFI in einer Abfrage mitgeteilt, rund 5.000 Alltagshelferinnen und -helfer neu eingestellt zu haben. 2. Wie viele Fördermittel wurden in Leverkusen aus dem Kita-Alltagshelfer-Pro- gramm bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Träger, Kita, Förderzeitraum, Anzahl eingesetzter Alltagshelferinnen und Alltagshelfer)? 3. Wie viele Fördermittel wurden im Rheinisch-Bergischen Kreis aus dem Kita-All- tagshelfer Programm bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jugendamt, Träger, Kita, Förderzeitraum, Anzahl eingesetzter Alltagshelferinnen und Alltagshelfer)? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Zeiträume vom 01.08. bis zum 31.12.2020 sowie vom 01.01. bis zum 31.07.2021 Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der wirt- schaftlichen und personellen Belastung durch die Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gewährt. Empfängerinnen und Empfänger der Billigkeitsleistung waren jeweils die örtlichen Jugendämter. Eine Übersicht der für das Jugendamt Leverkusen und die Jugendämter im Rheinisch-Bergi- schen-Kreis gewährten Leistungen ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. Hinsichtlich der Anzahl der jeweils eingesetzten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Mit Blick auf zu erwartende steigende Corona-Inzidenzen in den kommenden Wo- chen: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, die es gerechtfertigt er- scheinen lassen, auf Kita-Alltagshelferinnen und -helfer nach dem 31.07.2021 zu verzichten? Von Anfang an war klar und mit den Trägern kommuniziert, dass das Programm der Kitahelfer als Sonderprogramm des Landes befristet angelegt war und vom Land nicht auf Dauer verlän- gert werden kann. Die Entscheidung über eine mögliche Weiterbeschäftigung von Kita-Helfe- rinnen und Kita-Helfer treffen die Träger eigenständig. Eine Finanzierung ist grundsätzlich über die Kindpauschalen des KiBiz möglich. 5. Wann wurden die fachlich dafür in Frage kommenden Berufskollegs über die Mög- lichkeit zur Einrichtung von Fachschulklassen für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich geprüften Kinderpfleger bzw. zur staatlich geprüften Kinderpflegerin informiert? Am 08.03.2021 wurde den Bezirksregierungen per Mail der Aufruf des MSB und des MKFFI an die Berufskollegs zusätzliche Klassen für die Bildungsgänge der Berufsfachschule „Staat- lich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ der Anlage B, APO-BK 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14856 einzurichten, zugeleitet. Diese Informationen wurden von den Bezirksregierungen um-gehend - zusammen mit dem entsprechenden Konzept für diese praxis-integrierte Ausbildung- an alle Berufskollegs versandt. Die Bezirksregierungen haben sich fortlaufend mit allen Berufskollegs mit dem Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales, den Trägern sozialer Einrichtungen und den Jugendäm- tern, die an der Qualifizierungs-möglichkeit für Alltagshelferinnen/Alltagshelfer im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur/zum Kinderpflegerin/Kinderpfleger Interesse bekundet ha- ben, ausgetauscht und geprüft, an welchen Schulstandorten eine Einrichtung des o. a. Bil- dungsganges zum nächsten Schuljahr möglich ist. Diese Prüfung hat ergeben, dass an 16 Berufskollegs (Stand Juli 2021) dieser Bildungsgang angeboten werden kann. Ein Berufskolleg kann erst dann ein Bildungsangebot vorhalten, wenn eine Mindestanzahl an Personen, die die Zugangsvoraussetzungen für eine Teilnahme an dem jeweiligen Bildungs- angebot erfüllen, gegeben ist. Die Berufskollegs des Landes Nordrhein-Westfalen arbeiten mit Anmeldefristen, da die genaue Kenntnis über die Anzahl von Schülerinnen und Schülern für eine verlässliche personelle und räumliche Planung für das kommende Schuljahr notwendig ist. 3",
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"content": "Anlage 1 zu Frage 2 und 3 der Kleinen Anfrage 5759 Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Anstellung von Hilfskräften sowie für Arbeitsschutz- und Hygieneausstattung in Kindertageseinrichtungen (Alltagshelferinnen und -helferin Kitas) in Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischer Kreis in den Jahren 2020 und 2021 geförderte Ausgaben gewährte geförderte Personalausgaben geförderte Personalausgaben für Qualifizierung, Arbeitsschutz- Billigkeitsleistung (Kreis-) Jugendamt Förderzeitraum zur Aufstockung bei vorhandenem für zusätzliche Kräfte und Hygieneausrüstung gesamt Personal jeweils in Euro Frage 2: Stadt Leverkusen 01.08. - 31.12.2020 143.215,39 120.795,35 18.466,24 282.476,98 Stadt Leverkusen 01.01. - 31.07.2021 447.001,09 351.196,70 88.060,00 886.257,79 Frage 3: Rheinisch-Bergischer Kreis 01.08. - 31.12.2020 32.918,49 100.013,00 15.092,50 148.023,99 Stadt Wermelkirchen 01.01. - 31.07.2021 69.783,66 140.667,59 12.036,77 222.488,02 01.08. - 31.12.2020 49.969,08 116.779,47 20.844,45 187.593,00 Rheinisch-Bergischer Kreis 01.01. - 31.07.2021 56.880,48 276.619,58 34.169,00 367.669,06 01.08. - 31.12.2020 54.324,25 435.886,32 33.994,20 524.204,77 Stadt Bergisch Gladbach 01.01. - 31.07.2021 93.608,30 644.161,84 68.552,00 806.322,14 01.08. - 31.12.2020 19.431,00 34.331,00 3.600,00 57.362,00 Stadt Leichlingen 01.01. - 31.07.2021 17.000,00 76.210,00 5.730,00 98.940,00 01.08. - 31.12.2020 26.976,50 89.270,50 16.950,00 133.197,00 Stadt Overath 01.01. - 31.07.2021 30.434,50 122.430,28 23.815,00 176.679,78 01.08. - 31.12.2020 16.267,14 72.467,09 6.713,77 95.448,00 Stadt Rösrath 01.01. - 31.07.2021 8.622,19 139.492,86 13.873,65 161.988,70 Seite 1 von 1",
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