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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14852 2. Wie hat sich die Verkehrsbelastung der Waldstraße seit 2013 entwickelt? Die bundesweite amtliche Straßenverkehrszählung findet alle fünf Jahre statt. Im Rahmen der SVZ 2010 wurden folgende Verkehrsstärken ermittelt: - L 758 westlich der L 942 (Stukenbrocker Str.): DTV 8.265 Kfz/24h, davon Schwerlastverkehr 640 Kfz/24h - L 758 östlich der L 942 (Stukenbrocker Str.): DTV 9.079 Kfz/24h, davon Schwerlastverkehr 663 Kfz/24h 3. Wie lässt sich aus Sicht des Landes NRW durch eine verbesserte Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen der Waldstraße der Verkehrsfluss auf der Waldstraße verbessern? 5. Welche Maßnahmen plant Straßen.NRW, um den Verkehrsfluss bzw. die Lärmsitu- ation der Waldstraße zu verbessern? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 gemeinsam beantwortet: Die Berechnung und Anordnung von Signalprogrammen für die Lichtsignalanlagen im Zuge der L 758 in Augustdorf erfolgt durch den Kreis Lippe als örtlich zuständige Straßenverkehrs- behörde. Die aktuell implementierten Signalprogramme entsprechen den bestehenden Anord- nungen des Kreises. Dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen sind diesbezüglich keine Defizite an den Lichtsignalanlagen bekannt. Für eine Optimierung der Lichtsignalprogramme und deren Anordnung wäre der Kreis Lippe zuständig. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird als Baulastträger der L 758 vor der Anordnung geänderter Signalschaltungen in einem Anhörverfahren beteiligt, kann jedoch nicht selbständig tätig werden. 4. Welche Maßnahmen hat das Land seit 2013 ergriffen, um die Belastung durch Ver- kehrslärm für Anwohner der Waldstraße zu verringern? Da es sich bei der L 758 um eine bestehende Landesstraße handelt, ist der Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmsanierung zu beurteilen. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Staates auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zu richten. Beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen sind seit dem Jahr 2013 im Bereich der L 758 zwei Anträge auf Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden eingegangen. Die lärmtechnische Berechnung und die Erhebung des Bauschalldämmmaßes an den betroffenen Gebäuden haben ergeben, dass die Voraussetzungen zur Realisierung von passiven Lärm- schutzmaßnahmen wie z.B. dem Einbau von Lärmschutzfenstern nicht erfüllt waren. 2",
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