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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/14837 17. Wahlperiode 16.08.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5728 vom 16. Juli 2021 der Abgeordneten Josefine Paul und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14545 Entwicklung der Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der frühkindlichen Bildung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem die Landesregierung ihre Personal- und Qualifizierungsoffensive bzgl. der sog. All- tagshelferinnen und Alltaghelfer zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung vorge- stellt hatte, wurde Kritik laut. In einem Artikel der WAZ vom 15. Juni 2021 kritisierte Ver.di, dass sich interessierte Alltagshelferinnen und Alltagshelfer bei der Dienstleistungsgewerk- schaft gemeldet hätten, die Interesse an einem Ausbildungsplatz im Rahmen der Qualifizie- rungsoffensive gezeigt hatten, von den Fachschulen aber abgewiesen wurden. Weiter kriti- sierte Ver.di, es sei bekannt, dass in Städten wie Köln, Mönchengladbach und Dortmund nicht ausreichend Schulplätze vorhanden seien. Bereits vor der Ankündigung des Ministeriums, All- tagshelferinnen und Alltagshelfern im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive Weiterbildungs- angebote machen zu wollen, bestanden zu geringe Kapazitäten an den Fachschulen, was be- 1 reits in der Vergangenheit zu einer Stagnation bei den Ausbildungszahlen geführt habe. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit der praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpfle- gerin oder Kinderpfleger einen neuen Ausbildungsgang aufgesetzt, der ebenfalls zum 1. Au- gust starten und für den theoretischen Teil durch die Fachschulen begleitet werden soll. Die Voraussetzung für die Teilnahme von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern an der Perso- nal- und Qualifizierungsoffensive ist neben eines Ausbildungsvertrages ein Platz an einer Fachschule. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5728 mit Schreiben vom 13. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Fa- milie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beant- wortet. 1 https://www.waz.de/politik/landespolitik/verdi-nrw-kita-offensive-nicht-zu-ende-gedacht- id232511689.html Datum des Originals: 13.08.2021/Ausgegeben: 20.08.2021",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14837 Vorbemerkung der Landesregierung Es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, allen Kindern beste Chancen auf gute Bil- dung zu ermöglichen. Dafür braucht es auch in Zukunft eine große Zahl an Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung. Mit einer neuen Personal- und Qualifizierungsoffensive trägt die Landesregierung nachhaltig dazu bei, dass die Anzahl der Beschäftigten in den Kindertages- einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erhöht wird. Mit einem Maßnahmenpaket werden die Träger bei der Gewinnung von neuem Personal un- terstützt. Hierzu hat die Landesregierung eine Personalgewinnungs- und Qualifizierungsstra- tegie entwickelt, die auf drei Säulen basiert, mit der sowohl Kita-Helferinnen und Kita-Helfer als auch interessierte und geeignete Personen ein Angebot für eine Qualifikation erhalten kön- nen: • der praxisintegrierten Ausbildung/Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher, • der neuen Sondermaßnahme Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger in an- gepasster praxisintegrierter Form • eine Qualifizierung zur Assistenzkraft im nichtpädagogischen Bereich in nordrhein- westfälischen Kindertageseinrichtungen. Da das Land weder Träger der Kindertageseinrichtungen, noch Arbeitgeber der Beschäftigten ist, unterstützt und entlastet es die Träger finanziell bei den Qualifizierungsmaßnahmen zur Personalgewinnung. 1. Wie hat sich die Zahl der Standorte von Fachschulen, wo eine Ausbildung zur Er- zieherin und zum Erzieher absolviert werden kann, seit 2017 entwickelt (tabellari- sche Auflistung nach Jahren wird erbeten)? Die Entwicklung der Zahl der Schulstandorte ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Zahl der Schulen mit Ausbildungsangeboten zur Erzieherin / zum Erzieher 2017 2018 2019 2020 Schulen 122 119 120 121 Veränderung gegenüber dem Vorjahr x -3 1 1 davon neu x - 2 1 entfallen x 3 1 - 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um kurzfristig die Platz- zahlen an den Fachschulen zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu erhöhen, um auch den zusätzlichen Bedarf durch die Qualifizierungsoffensive ab- zudecken? Die eingerichteten 315 Unterstufenklassen der Fachschulen für Sozialpädagogik weisen mit 7.584 Studierenden eine durchschnittliche Klassenstärke von 24,1 Studierenden aus. Nach den vorgegebenen Klassenfrequenzrichtwerten könnten bis zu 31 Studierende pro Klasse 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14837 aufgenommen werden. Damit ergibt sich eine rechnerisch zusätzliche Platzkapazität von durchschnittlich 6,9 Studierenden pro Klasse, was bei 315 Klassen eine zusätzliche Kapazität für 2.173 Studierenden ergibt. Darüber hinaus können die Berufskollegs im Rahmen ihres Bildungsangebotes die Zügigkeit der besonders stark nachgefragten Bildungsgänge nach Beratung durch die Obere Schulauf- sicht erhöhen. 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um die Fachschulen or- ganisatorisch und personell für den neuen Ausbildungsgang für die praxisinte- grierte Ausbildung Kinderpflegerin/Kinderpfleger vorzubereiten? Das praxisintegrierte Bildungsangebot zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ ist dem Bildungsgang Berufsfachschule, Anlage B, APO- BK zuzuordnen und wird in Nordrhein-Westfalen erstmalig ab dem Schuljahr 2021/2022 an- geboten. In Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration können sich auch Alltagshelferinnen und Alltagshelfer im Rahmen dieser Ausbildung für den o. a. Ausbildungsberuf qualifizieren. Die Bezirksregierungen haben sich mit allen Berufskollegs mit dem Fachbereich Gesund- heit/Erziehung und Soziales, den Trägern sozialer Einrichtungen und den Jugendämtern, die an der Qualifizierungsmöglichkeit für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer im Rahmen der pra- xisintegrierten Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger Interesse bekundet haben, ausgetauscht und geprüft, an welchen Schulstandorten eine Einrichtung des o. a. Bildungs- ganges zum nächsten Schuljahr möglich ist. Diese Prüfung hat ergeben, dass an 16 Berufs- kollegs (Stand Juli 2021) dieser Bildungsgang angeboten werden kann. Ein Berufskolleg kann erst dann ein Bildungsangebot vorhalten, wenn eine Mindestanzahl an Personen, die die Zugangsvoraussetzungen für eine Teilnahme an dem jeweiligen Bildungs- angebot erfüllen, gegeben ist. Die Berufskollegs des Landes Nordrhein-Westfalen arbeiten mit Anmeldefristen, da die genaue Kenntnis über die Anzahl von Schülerinnen und Schülern für eine verlässliche personelle und räumliche Planung für das kommende Schuljahr notwendig ist. 4. Wie hat sich die Zahl der Lehrkräfte seit 2017 entwickelt, die für eine Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt werden können (tabellarische Auflis- tung nach Jahren wird erbeten)? Die Zahl der zugewiesenen Lehrerstellen berechnet sich nach dem Schüleraufkommen und beträgt nach § 8 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz vom 18. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung 16,18 Schülerinnen und Schüler je Stelle. Dieser Wert gilt seit 2008 unverändert. 3",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14837 Die nachstehende Tabelle gibt auf dieser Berechnungsgrundlage die Vollzeitäquivalente wie- der. Vollzeitäquivalent Lehrerstellen Jahr Schülerzahlen Vollzeitäquivalent 2017 24.461 1.511,80 2018 24.261 1.499,44 2019 24.581 1.519,22 2020 25.457 1.573,36 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Anzahl von interessierten All- tagshelferinnen und Alltagshelfer, die alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Personal- und Qualifizierungsoffensive erfüllen und so ab August 2021 an der Qualifizierungsoffensive teilnehmen können? Die Anschlussqualifikationen zu dem Kita-Helfer Programm wurden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse zu den Vorqualifikationen der Kita-Helferinnen und Kita-Helfer und nach Aus- tausch mit den Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Träger entwickelt. Kenntnisse dazu, wie viele Kitahelferinnen und Kitahelfer alle Voraussetzungen erfüllen und insbesondere, ob – neben den persönlichen Voraussetzungen – entsprechende Arbeitsver- träge mit den Trägern vereinbart wurden, liegen nicht vor. 4",
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