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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/14986 17. Wahlperiode 01.09.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5794 vom 02. August 2021 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14648 Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen in NRW beim Management von Starkregenereignissen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Extremwetterereignisse werden infolge des voranschreitenden Klimawandels häufiger auftre- ten. Die Auswirkungen eines solchen Ereignisses können dramatisch sein. Das haben zuletzt die Überschwemmungen im Juli 2021 deutlich gezeigt. Bereits im Jahr 2016 hatten das dama- lige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr daher ein „Konzept Stark- regen NRW“ vorgelegt. Dieses sollte Regionen, Kommunen und weiteren Akteuren einen 1 Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten geben, 2 um präventive Maßnahmen gegen Starkregenereignisse ergreifen zu können. In Zukunft muss der politische Fokus noch stärker auf die unterschiedlichen Stoßrichtungen der Prävention gerichtet werden. Davon betroffen ist auch die Gesamtheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen in ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastrukturen. Die Aufstellung kommunaler Starkre- genrisikomanagementkonzepte ist ein Baustein einer Präventionsstrategie. Die Landesregie- rung steht in der Verantwortung, die Maßnahmen auf kommunaler Ebene bestmöglich zu un- terstützen. Kommunale Starkregenrisikomanagementkonzepte können eine wichtige Ergänzung zu den verpflichtend zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementkonzepten darstellen. Gesetzli- che Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL). Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (vgl. §§ 72 ff. WHG). Bis zum Jahr 2015 wurden in NRW für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, 1 https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/starkregen_konzept.pdf. 2 Ebd. Datum des Originals: 01.09.2021/Ausgegeben: 07.09.2021",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14986 3 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Bis Ende 2021 soll die Fortschreibung der 4 Hochwasserrisikomanagementpläne für Risikogebiete erfolgen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5794 mit Schreiben vom 1. September 2021 namens der Landesregierung im Einver- nehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Inwieweit wurde das „Konzept Starkregen NRW“ seit seiner Veröffentlichung Ende 2016 umgesetzt? (Bitte die Antwort entlang der Themenfelder des Konzeptes, z. B. Wasserwirtschaft sowie Stadtentwicklung, aufschlüsseln) Seit seiner Veröffentlichung wurde das Starkregenkonzept stetig weiter umgesetzt. Im Juli 2018 hat das Umweltministerium dem Landtag einen ausführlichen Bericht (LT-Drs.17/956) zu seiner Umsetzung vorgelegt. Aktuell liegt keine detaillierte Maßnahmenabfrage entlang der Themenfelder in den umsetzenden Ressorts vor. Es werden hier daher beispielhaft aktuelle Maßnahmen und Programme genannt, die (auch) zur Bewältigung der Starkregenproblematik durchgeführt werden. Zum Teil sind diese bereits Teil des Starkregenkonzepts, zum Teil han- delt es sich um neuere, ergänzende Projekte. Themenfeld Wasserwirtschaft / Stadtentwicklung: 2019 wurde die NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ veröffentlicht. Diese stellt den verantwortlichen Entscheidungsträgern der Kommunalverwaltung landesweit einheitliche Hilfestellungen und Grundlagen zur Aufstellung eines kommunalen Konzepts zum Starkregenrisikomanagement zur Verfügung. Seit 2019 werden Starkregengefahrenkarten, Gefährdungs- und Risikoanalysen für starkregenbedingte Überflutungen sowie Handlungs- konzepte zur Minderung der Starkregenfolgen mit 50% gefördert. Im Fokus des Projekts „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) stehen Maßnahmen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr, die den Regenwasserabfluss in die Ka- nalisation reduzieren und die Verdunstungsrate erhöhen (Konzept der Schwammstadt). So wird die Gefahr von Überflutungen infolge von Starkregen verringert sowie die Umgebung ge- kühlt. Die Ziele lauten, bis 2040 mindestens 25 Prozent der befestigten Flächen vom Kanalnetz abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu erhöhen.In den Jahren 2020 und 2021 erfolgt die Förderung aus Haushaltsmitteln der Ruhr-Konferenz (4,25 Mio. €). Im Jahr 2020 wurden 35 Maßnahmen fertiggestellt. Neben Machbarkeitsstudien und vorberei- tenden Planungen auch dreizehn Baumaßnahmen (Dach- und Fassadenbegrünungen, Flä- chenentsiegelungen, Flächenbegrünungen, Notwasserwege, Anlagen zur Regenwasserversi- ckerung). Bis zu 44 weitere Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) hat zugesagt, das Projekt bis Ende 2030 aus Mitteln der Abwasserabgabe zu fördern (121,2 Mio. €). Für die Förderung aus der Abwasserabgabe wird eine Förderrichtlinie so bald wie möglich veröffentlicht. Zudem können sich Kommunen seit Oktober 2020 Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnah- men im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ (NRW-Corona- 3 https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/hochwasserrisikomanagement#:~:text=Hochwas- serrisikomanagement.%20Nordrhein-Westfalen%20unternimmt%20seit%20vielen%20Jahren%20erhebli- che%20Anstrengungen%2C,betroffenen%20B%C3%BCrgerinnen%20und%20B%C3%BCr- ger%2C%20der%20Vorsorgeplanung%20sowie%20. 4 Ebd. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14986 Konjunkturpaket) fördern lassen. Durch diese Maßnahmen lässt sich u.a. eine verbesserte Niederschlagswasserableitung und –versickerung erzielen. Das im Rahmen der Ruhrkonferenz geförderte Projekt „LesSON – Lebenswerte Straße“ hat das Ziel, Städte und Straßen neu zu denken und dabei nachhaltige und gerechte Lösungen für alle Bewohner*innen zu finden. Sehr konkret soll am Beispiel des Neuen Grabens (Dort- mund) sowie der Lothringer Straße (Gelsenkirchen) verdeutlicht werden, wie ein Straßenum- bau gelingen kann, der eine hohe Nutzungs- und Aufenthaltsqualität für alle Bürger*innen bie- tet. Neben der Aufenthaltsqualität spielen aber auch die Klimaanpassung sowie die Verkehrs- wende eine große Rolle. Durch eine geänderte Parkraumlösung (Reduzierung der Stellplätze) sollen Begrünungsmaßnahmen ermöglicht sowie versiegelte Flächen entsiegelt werden, damit Regenwasser einer Versickerung zugeführt werden kann. Eine dezentrale Regenwasserbe- wirtschaftung wird auf beiden Straßen einen hohen Stellenwert einnehmen. Im Rheinischen Revier können über den Aufruf REVIER.GESTALTEN, der Ende April 2021 veröffentlicht wurde, Projekte zur Klimaanpassung und grün-blauen Infrastruktur eingereicht werden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Starkregenvorsorge. Momentan läuft die zweite Einreichrunde (01. Juli - 29. Oktober). Es sind weitere Einreichrunden für diesen Fördergegen- stand geplant. In der kommenden EFRE-Förderperiode (2021-2027) werden erstmalig Mittel für Projekte im Bereich Klimaanpassung bereitstehen. Förderaufrufe folgen Ende 2021/Anfang 2022. Hier ge- hören Prävention und Risikomanagement zu den vorrangigen Themen. Themenfeld Bodenschutz: Im Bodenschutz bestehen verschiedene Ansatzpunkte, die Folgen von Starkregenereignissen abzumildern. Erosionsmindernde Maßnahmen tragen dazu bei, insbesondere bei hängigen Flächen und geringer Bodenbedeckung bei Starkregenereignissen das Erosionsrisiko zu min- dern. Dazu gehören pflanzenbauliche Maßnahmen und standortangepasste Nutzungen. Durch die Grundsätze zur „guten fachlichen Praxis (gfP)“ nach § 17 Bundes-Bodenschutzge- setz (BBodSchG) werden die Vorsorgeanforderungen zur Vermeidung von Bodenerosion durch Wasser bestimmt. Hiernach sind durch eine standortangepasste Nutzung Bodenabträge möglichst zu vermeiden. Dazu gehören die Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse und der Bodenbedeckung. In erosionsgefährdeten Gebieten ist eine vor- sorgende Erosionsschutzberatung erforderlich. Zur Ermittlung dieser gefährdeten Flächen steht die vom Geologischen Dienst geführte Karte der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser auf landwirtschaftlichen Flächen nach DIN 19708 zur Verfügung. Die Landeserosions- schutzverordnung legt erosionsgefährdete landwirtschaftlich genutzte Flächen fest und ver- pflichtet Betriebe, die auf diesen Flächen Ackerbau betreiben und EU-Direktzahlungen zur Einhaltung erosionsmindernder Maßnahmen erhalten. Der Erhalt und die Wiederherstellung von Böden mit hoher Wasserspeicherkapazität im länd- lichen Raum trägt zum Hochwasserschutz bei. Es handelt sich um schutzwürdige Böden, de- ren Zerstörung durch Bebauung im ländlichen Raum bzw. im Zuge der Außenentwicklung von Städten eingeschränkt werden muss. Um die Schutzwürdigkeit von Böden in Planungsverfah- ren beschreiben und bewerten zu können, stellt der Geologische Dienst eine Karte der schutz- würdigen Böden zur Verfügung, die im im Auftrag des MULNV aktualisiert wurde (3. Auflage). Begleitend zur Neuauflage der Karte wurde der „Bodenschutz-Fachbeitrag für die räumliche Planung“ erstellt. Das MULNV hat die Karte der schutzwürdigen Böden und den Bodenschutz- Fachbeitrag per Erlass vom 28.08.2019 in den Vollzug eingeführt. In der Karte der schutzwür- digen Böden werden auf der Grundlage wissenschaftlich abgeleiteter Kennwerte naturnahe Böden dargestellt, die in Bezug auf bestimmte Bodenfunktionen eine hohe oder sehr hohe 3",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14986 Funktionserfüllung aufweisen. Mit der Neuauflage der Karte werden erstmals landesweit Bö- den mit besonderer Bedeutung für den regionalen Wasserhaushalt der Landschaft durch die Reglerfunktion für den Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum ausgewiesen. Die Reglerfunktion für den Wasserhaushalt ermöglicht in Planungsprozessen, leistungsfähige Böden zur Bewälti- gung der Folgen des Klimawandels, für den Grundwasserschutz und den Hochwasserschutz zu erkennen und zu erhalten. Das MULNV fördert über die Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien unter anderem Maß- nahmen zur Ermittlung von Entsiegelungspotentialen und Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion des Bodens. Gefördert werden Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden. Auch in der geplanten Neufassung der Förderrichtlinie bleiben diese Fördertatbestände erhalten. Themenfeld Wald und Forstwirtschaft: Mit Bezug zum Starkregenkonzept NRW wurden im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie Wald NRW verschiedene Konzepte und Instrumente entwickelt und umgesetzt, die bezüglich des Waldes auch zur Abmilderung der Auswirkungen von Starkregenereignissen beitragen. Im Waldbaukonzept NRW werden standortgerechte und strukturierte Mischbestände empfoh- len, die auch den Wasserrückhalt im Wald befördern (z. B. Verbesserung der Humuszusam- mensetzung durch das Einbringen von Laubbäumen). Vielfältige Aspekte der Waldbewirt- schaftung werden durch die verschiedenen digitalen Karten (insbesondere Boden- und Stand- ortkarten) unterstützt, die im Internetportal Waldinfo.NRW für alle Waldbesitzarten benutzer- freundlich angeboten werden. Die fachlichen Empfehlungen zum forstlichen Wegebau und zur Bodenschutzkalkung im Wald werden zudem überarbeitet. Themenfeld Naturschutz/ Grüne Infrastruktur: Für Erhalt und Entwicklung der grünen Infrastruktur hat die Landesregierung ihre Bemühungen stetig ausgebaut. Grüne Infrastruktur hat ausgehend vom Naturschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufgrund seiner vielfältigen Ökosystemleistungen Bezüge zu weiteren Themenfeldern des Konzepts Starkregen NRW, wie Bodenschutz, Was- serwirtschaft sowie Stadtentwicklung und kommunale Planung. Die Verbesserung von Wider- standsfähigkeit und Qualität von Ökosystemen und Lebensräumen haben einen positiven Ein- fluss auf den Überflutungsschutz. Daher fördert die Landesregierung grüne Infrastruktur mit- tels der gleichnamigen Richtlinie, die unter anderem explizit auch Maßnahmen zur Behand- lung, Versickerung oder Ableitung von Niederschlagswasser vorsieht, über verschiedene För- derangebote. Den Großteil der Zuwendungsempfänger bei den Förderangeboten der grünen Infrastruktur bilden Kommunen. Zu den Förderangeboten gehören der bereits im Konzept Starkregen NRW erwähnte, 2016 gestartete EFRE-Aufruf “Grüne Infrastruktur NRW“ über den rund 60 Maßnahmen mit ca. 65 Millionen Euro durch die EU und das MULNV gefördert wer- den. Aktuell besteht die Möglichkeit sich am Förderprogramm „REACT EU Grüne Infrastruktur“, ebenfalls eingebettet in die noch laufende EFRE Förderperiode 2014-2020 bis zum 30.09.2021 zu beteiligen. Maßnahmen müssen bis Ende 2022 umgesetzt werden. Im Herbst 2020 wurden über einen Förderaufruf mit einem Budget von 5 Mio. Euro im Rahmen des Kon- junkturpakets des Landes rund 65 Maßnahmen zur Förderung ausgewählt, die zum Großteil bis Ende 2021 umgesetzt sein werden. Über die Umsetzung konzeptioneller und investiver Projektbausteine im Projekt „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ der Ruhr-Konferenz wird seit 2020 die Entwicklung der grünen Infrastruktur in der Region mit rund 3 Mio. Euro unterstützt. 4",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14986 2. Inwieweit haben sich aus Sicht der Landesregierung die im Text genannten Kon- zepte bewährt? (Bitte auf die kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepte und die Hochwasserrisikomanagementkonzepte eingehen) Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie stellen ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Mit Hilfe eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzeptes können Vorsorge- maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil des Starkregenrisiko- managements sind die Starkregengefahrenkarten, in denen Flächen, die bei Starkregenereig- nissen besonders gefährdet sein können, gekennzeichnet werden. In diesen Karten sind die Überflutungsflächen und -tiefen und ggf. auch Hinweise zu den Fließgeschwindigkeiten bei Starkregenereignissen unterschiedlicher Intensitäten dargestellt, um kritische Bereiche und gefährdete Objekte zu identifizieren. Hilfestellungen und Grundlagen für die Aufstellung kom- munaler Starkregenrisikomanagements sind in der NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkre- genrisikomanagement“ 2019 veröffentlicht. Auswirkungen durch unkontrollierte Oberflächenabflüsse bei Starkregenereignissen können systembedingt in den gewässerbezogenen Hochwassergefahrenkarten des Landes nicht dar- gestellt werden. Ergänzende Betrachtungen auf kommunaler Ebene in Form des Starkregen- risikomanagementkonzeptes sind daher sinnvoll und haben sich bewährt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Ereignisses vom 14./15. Juli 2021 empfiehlt sich eine gemeinsame Ana- lyse für das Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement. 3. Inwieweit sieht die Landesregierung in kommunalen Starkregenrisikomanage- mentplänen eine für alle Kommunen notwendige Ergänzung zu den Hochwasser- risikomanagementkonzepten, insbesondere vor dem Hintergrund der Starkregen- ereignisse im Juli 2021? (Antwort bitte begründen) Grundsätzlich kann jede Region von einem Starkregenereignis getroffen werden. Zudem ist derzeit von einer Zunahme von Starkregenereignissen in der Zukunft auszugehen. Daher ist die Erstellung von kommunalen Starkregenmanagementkonzepten für jede Kommune wichtig. (Siehe auch Frage 2) 4. Wie müssen nach Ansicht der Landesregierung die bislang ergriffenen Maßnah- men und Konzepte weiterentwickelt bzw. ergänzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse im Juli 2021 und der Tatsache, dass auch kleine Fließgewässer bei Starkregen zu reißenden Strömen werden können? (Bitte aufschlüsseln nach kommunaler Ebene und Landesebene) Die Frage kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, da die Auswertung der Schadensfälle infolge der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 aktuell noch andauert; in diesem Zusammenhang werden vorhandene Regelungen und Konzepte fachübergreifend zu prüfen sein. Der Bedarf der Weiterentwicklung resultiert aus der Überprüfung. Die in Frage 1 beschriebenen Instrumentarien des Bodenschutzes zur Erosionsminderung, zum Erhalt schutzwürdiger Böden und zur Entsiegelung müssen auf kommunaler Ebene kon- sequent umgesetzt und von Landesseite weiter unterstützt bzw. gefördert werden. Auf Landesebene werden die Bemühungen im Bereich der grünen Infrastruktur weiter zuneh- men, was auch zu Erhalt und Ausbau von Retentionsflächen führen wird, die wesentlich für den Überflutungsschutz sind. Bei den umfangreichen Planungen im Rahmen des 5",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14986 Strukturwandels in Rheinischen Revier in Bereichen wird grüne Infrastruktur mitbedacht und ist im Wirtschafts- und Strukturprogramm für das rheinische Revier, verankert. 5. Inwiefern plant die Landesregierung, die im Juli 2018 angekündigte Überarbeitung des „Konzeptes Starkregen“ umzusetzen (s. LT-Drs.17/956)? (Bitte unter Nennung des geplanten Datums der Fertigstellung beantworten) Das kürzlich verabschiedete Klimaanpassungsgesetz NRW ist auch die Grundlage zur Erstel- lung einer eigenen Klimaanpassungsstrategie sowie weiterer spezifischer Konzeptionen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Im Zuge der Umsetzung wird das koordinierende Umweltministerium bestehende Strategien und Konzepte im Hinblick auf eine Fortschreibung überprüfen. In Zuge dessen wird das bestehende „Konzept Starkregen“ – auch vor dem Hin- tergrund der Erkenntnisse aus der Starkregenkatastrophe im Juli 2021 – überprüft, ggfs. über- arbeitet bzw. in die Klimaanpassungsstrategie integriert. Ein Datum für eine Fertigstellung kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt werden. 6",
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