HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179793/?format=api",
"id": 179793,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/179793-wiederaufnahme-des-prasenzunterrichts-in-schulen-wie-sichert-die-landesregierung-die-digitale-chancengleichheit-bei-schulerinnen-und-schulern/",
"title": "Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Schulen – Wie sichert die Landesregierung die digitale Chancengleichheit bei Schülerinnen und Schülern?",
"slug": "wiederaufnahme-des-prasenzunterrichts-in-schulen-wie-sichert-die-landesregierung-die-digitale-chancengleichheit-bei-schulerinnen-und-schulern",
"description": "",
"published_at": "2021-08-30T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/76/c4/3f/76c43f685a654281abd7af5d8382a20d/1baf374d4cdf7eacd8aac5b57c5a1038201faf62.pdf",
"file_size": 116172,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/76/c4/3f/76c43f685a654281abd7af5d8382a20d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/76/c4/3f/76c43f685a654281abd7af5d8382a20d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14912.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2019",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2019",
"publisher": "Landtag NRW",
"reference": "Drucksache 17/14912",
"foreign_id": "nw-Drucksache 17/14912",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.nrw.de"
},
"uid": "76c43f68-5a65-4281-abd7-af5d8382a20d",
"data": {
"category": null,
"publisher": "nw",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "17"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=179793",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:37:16.076695+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179793/?format=api",
"number": 1,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/14912 17. Wahlperiode 30.08.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5678 vom 8. Juli 2021 der Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14452 Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Schulen – Wie sichert die Landesregierung die digitale Chancengleichheit bei Schülerinnen und Schülern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19.05.2021 gaben Ministerpräsident Laschet und Schulministerin Gebauer bekannt, dass ab 31. Mai wieder voller Präsenzunterricht stattfinden solle, wenn die 7-Tage-Inzidenz in der 1 jeweiligen Kommune stabil unter 100 liegt . Mit dieser Ankündigung endet laut Essener Job- center für Schülerinnen und Schüler auch der generelle Anspruch auf die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten im Rahmen der Grundsicherung. Bisher galt die Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01.02.2021, rückwirkend zum 01.01.2021, dass nach §21 Abs. 6 SGB II ein Mehrbedarf in Höhe von bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte (bspw. für Tablets oder Drucker) für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erbracht werden könnte . „Soweit den betreffenden Schülerinnen und 2 Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinaus- geht.“(ebd.) Eine weitere Gruppe, denen eine Benachteiligung bei der Beschaffung von digitalen Endgerä- ten droht, sind geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die Grundleistungen nach dem AsylbLG beziehen. Für diese entfaltet die genannte Weisung der BA bisher keine Wirkung. Aufgrund von Mutationen wie der Delta-Variante und der Tatsache, dass ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler noch nicht geimpft werden kann, ist weiterhin mit der Notwendigkeit von digitalem Unterricht zu rechnen. Daran knüpft sich die Frage an, ob die Entscheidung des Jobcenters Essen nicht verfrüht ist, keine Leistungen mehr für digitale Endgeräte zu gewähren. Solange die Schulen nicht selbst über genügend digitale Endgeräte verfügen, die sie an die Schülerinnen und Schüler ausgeben können, sollte dieser Anspruch im Hinblick auf gleiche Bildungsvoraussetzungen für bedürftige Schülerinnen und Schüler bestehen bleiben. Auch unabhängig von der Corona-Pandemie, die die Schulen möglicherweise ein weiteres Mal in den Distanzunterricht zwingen könnte, ist es im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung 1 https://www1.wdr.de/nachrichten/praesenzunterricht-in-nrw-noch-vor-den-sommerferien-100.html 2 https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf Datum des Originals: 30.08.2021/Ausgegeben: 03.09.2021",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/76/c4/3f/76c43f685a654281abd7af5d8382a20d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179793/?format=api",
"number": 2,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14912 sowie vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung mit der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I zum Schuljahr 2021/2022 das Fach Informatik für die Klas- sen 5 und 6 der allgemeinen Schulen für verpflichtend erklärt hat, unabdingbar, mit Kindern in den Schulen einen aufgeklärten Umgang mit Handys und Tablets mit Internetzugang zu üben, um deren Funktionen und Möglichkeiten einsetzen zu können und über datenschutzrelevante Fragen aufzuklären. Somit müssen digitale Endgeräte in Zukunft genauso zu dem Standard- repertoire von Schülerinnen und Schülern zählen, wie Schulbücher, Taschenrechner oder Hefte. Über den DigitalPakt Schule bekommt die Stadt Essen für die Digitalisierung in Schulen 32,7 Millionen Euro. Diese Gelder müssen aber erst bis 2024 investiert sein. Mit dem Geld sollen neben der Einrichtung von WLAN in Schulen auch weitere Tablets für den Schulunterricht 3 angeschafft werden . Hierüber ist eine zeitnahe Versorgung aller Schülerinnen und Schüler noch nicht sichergestellt. Daher bedarf es zusätzlicher Unterstützung, gerade für Familien ohne oder mit nur sehr geringem Einkommen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5678 mit Schreiben vom 30. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Fa- milie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales beantwortet. 1. Inwieweit verfügen alle Schülerinnen und Schüler in NRW über eigene oder gelie- hene digitale Endgeräte, die sich für den Gebrauch im Distanzunterricht eignen? Das Land Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit Bund und Kommunen den Schulträgern insgesamt 178 Millionen Euro für die Beschaffung mobiler Endgeräte zur Verfügung gestellt, um sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler mit o.g. Geräten auszustatten. Bei der Ver- teilung der Budgets wurde sozialen Unterschieden innerhalb des Landes, u.a. durch den Kreis- sozialindex, Rechnung getragen. Um die vor Ort vorherrschenden Besonderheiten zu berück- sichtigen, liegt die endgültige Verteilung der Endgeräte an die Schulen und innerhalb der Schu- len in der Verantwortung der Schulträger. Mit Stichtag 30.06.21 wurden bereits 98,4 Prozent der Fördermittel bei den zuständigen Be- zirksregierungen beantragt. Land und Schulträger tragen daher für die Ausstattung von sozial bedürftigen Schülerinnen und Schülern Sorge, um diesen dauerhaft die Teilhabe an digitalen Lernprozessen und Lernen auf Distanz zu ermöglichen. 2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Entscheidung des Jobcenters Essen, keinen Anspruch mehr für digitale Endgeräte geltend zu machen? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Handlungsweise der Job- center in den Kommunen in NRW in Bezug auf die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Leistungsbezug? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 3 https://www.radioessen.de/artikel/digitalpakt-schule-in-essen-land-nrw-ueberreicht-foerdergelder- 987427.html 2",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/76/c4/3f/76c43f685a654281abd7af5d8382a20d/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179793/?format=api",
"number": 3,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/14912 Mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) wurde den kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bereits am 19.01.2021 mitgeteilt, dass die Finanzierung zur Anschaffung von digitalen Endgeräten für den Schulun- terricht während der Corona-Pandemie über die sogenannte Härtefallregelung (§ 21 Absatz 6 SGB II) übernommen werden kann. Schon im Schreiben vom 19.01.2021 wurde klargestellt, dass die Finanzierung an Voraussetzungen gebunden ist. Unter anderem werden die Kosten für die digitalen Endgeräte nur dann übernommen, wenn die Nutzung für den pandemiebe- dingten Distanzunterricht erforderlich ist. Dieselben Einschränkungen sind im Übrigen auch dem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.05.2020 (LSG Essen, Beschluss vom 22.05.2020, Az: L 7 AS 719/20) zu entnehmen, der im Schreiben des MAGS gleichfalls zitiert wird. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen liegen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme daher grundsätz- lich nicht mehr vor. Die im Schreiben des MAGS vom 19.01.2021 getätigten Ausführungen zur vertretbaren Rechtsauffassung sind zeitlich nicht befristet, sondern gelten weiterhin fort. 4. Inwieweit fördern Bund und Land die Anschaffung von digitalen Endgeräten für geflüchtete Kinder und Jugendliche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Von der in der Antwort zu Frage 1 genannten Förderung sind auch die nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler erfasst. Darüber hinaus können sonstige Leistungen gemäß § 6 Absatz 1 AsylbLG insbesondere ge- währt werden, wenn sie im Einzelfall u. a. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind. Hierzu kann auch die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für den Schulun- terricht gehören, soweit eine anderweitige Bedarfsdeckung nicht möglich ist. Hierüber entscheiden die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in eigener Zuständigkeit und weisungsfrei. 5. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung eine gleichberech- tigte digitale Teilhabe von Schülerinnen und Schülern? Das Sofortausstattungsprogramm für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler zielt ge- nau auf die gleichberechtigte Teilhabe ab. Der Bund hat hierfür dem Land Nordrhein-Westfalen 105 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche die Landesregierung mit weiteren 55 Millio- nen Euro und die Kommunen mit zusätzlichen 17,8 Millionen Euro aufgestockt haben. Hier- durch wird erreicht, dass die ca. 360.000 Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit zur digi- talen Teilhabe erhalten. 3",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/76/c4/3f/76c43f685a654281abd7af5d8382a20d/page-p3-{size}.png"
}
]
}