HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"id": 179819,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/179819-stellenbedarf-und-stellenversorgung-von-lehrpersonal-an-schulen-in-bergneustadt/",
"title": "Stellenbedarf und Stellenversorgung von Lehrpersonal an Schulen in Bergneustadt",
"slug": "stellenbedarf-und-stellenversorgung-von-lehrpersonal-an-schulen-in-bergneustadt",
"description": "",
"published_at": "2021-09-02T00:00:00+02:00",
"num_pages": 9,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/48c4d29e74cc7850dbfe8f0c1888313d6abd3765.pdf",
"file_size": 1596579,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15036.pdf",
"title": "Kleine Anfrage_Antwort",
"author": "Merten, Doreen",
"_tables": [],
"creator": "Acrobat PDFMaker 17 für Word",
"subject": null,
"producer": "Adobe PDF Library 17.11.238",
"publisher": "Landtag NRW",
"reference": "Drucksache 17/15036",
"foreign_id": "nw-Drucksache 17/15036",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.nrw.de"
},
"uid": "7dcfdc7e-e581-4f07-83ce-663e58d323d8",
"data": {
"category": null,
"publisher": "nw",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "17"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=179819",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:37:26.021233+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 1,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/15036 17. Wahlperiode 02.09.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5815 vom 2. August 2021 des Abgeordneten Sven Wolf SPD Drucksache 17/14669 Stellenbedarf und Stellenversorgung von Lehrpersonal an Schulen in Bergneustadt Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Lehrkräftemangel ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen an unseren Schulen in NRW, welche durch die Corona-Pandemie nochmals verstärkt wurde. Die Landesregierung hat seit ihrem Antritt immer wieder damit geworben, dass sie der Unterbesetzung an den Schulen energisch entgegentreten möchte. Diese Bemühungen der Landesregierung sind bislang nicht erfolgreich gewesen. Nach großen Versprechungen sind keine großen Taten gefolgt und der Lehrkräftemangel ist nach wie vor eines der drängendsten Probleme des Schulwesens. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5815 mit Schreiben vom 1. September 2021 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Lehrkräfteversorgung in Nordrhein-Westfalen ist als angespannt zu bezeichnen – wie in allen anderen Ländern. Die Landesregierung begegnet dieser Herausforderung mit Maßnahmenpaketen, die kurz-, mittel- und langfristig Wirkungen zeigen. Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: - die Nutzung des Bewerberüberhangs an Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für die Schulform Grundschule, Schulen der Sekundarstufe I sowie für das Gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen, - die Erweiterung des Seiteneinstiegs an Grundschulen, - die Beschäftigung von Pensionärinnen und Pensionären, - unter bestimmten Voraussetzungen Gewährung von Sonderzuschlägen oder Zulagen, - Vorgriffsstellen aufgrund der Umstellung auf G9 mit größtenteils Abordnung von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an andere Schulformen, - weitergehende Möglichkeiten für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften, Datum des Originals: 01.09.2021/Ausgegeben: 08.09.2021",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 2,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15036 - Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte, - zusätzlicher selbstständiger Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, - die Schaffung zusätzlicher Studienplätze und - die Informations- und Werbekampagne für den Lehrerberuf. Seit Beginn der Maßnahmen konnten bisher über 5.360 Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen zusätzlich erfolgen; Stand: 30.07.2021. Die Zahl der Stellen im Lehrerstellenhaushalt ist seit 2017 unter der jetzigen Landesregierung von 159.943 um 5.869 deutlich auf 165.812 erhöht worden. Hinzu kommt, dass die Landesregierung seit 2018 mehr als 6.300 kw-Vermerke der Vorgängerregierung gestrichen und diese Stellen damit langfristig für die Schulen gesichert hat. Damit stellt die jetzige Landesregierung den Schulen im Vergleich zu den Planungen der vorherigen Landesregierung über 12.000 zusätzliche Stellen im Lehrerstellenhaushalt zur Verfügung. Trotz der vielfältigen ergriffenen Maßnahmen, die z. B. aus zu geringen Ausbildungsplätzen an Universitäten in der Vergangenheit resultieren, sind gegenwärtig rund 3.600 Stellen im Lehrereinstellungsverfahren unbesetzt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass bei zum Jahr 2017 vergleichbaren Zahlen unbesetzter Stellen den Schulen über 8.000 – besetzte – Stellen mehr zur Verfügung stehen, als dies nach Planungen der Vorgängerregierung der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus wurde seit dem Haushalt 2018 die Zahl der unbefristeten Stellen für multiprofessionelle Teams und sozialpädagogische Fachkräfte insbesondere im Bereich der Primarstufe (auf 2.400) und der Inklusion (auf 1.200) sukzessive deutlich erhöht. Auch diese zusätzlichen Stellen unterstützen und entlasten die Schulen nachhaltig. 1. Wie stellt sich die Versorgung der Schulen in Bezug auf unbesetzte Stellen bzw. Unterhang- und Überhangstellen zum Stichtag 2. August 2021 in Bergneustadt dar? (Bitte die absoluten Zahlen angeben und bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten. Stellenbedarf, Stellenausstattung und konkrete Personalausstattung bitte jeweils einzeln ausweisen) Der Stellenbedarf, die Personalausstattung sowie die Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen können, gegliedert nach Schulformen, der Anlage 1 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 01. Juni 2021). SchIPS stellt grundsätzlich nur tagesaktuelle Daten zur Verfügung. Deshalb liegen diese zum erfragten Stichtag nicht vor. Die vorliegenden tagesaktuellen Daten beziehen sich bereits auf das Schuljahr 2021/22, sind jedoch derzeit nicht hinreichend valide. Der Grund dafür ist, dass die vielfältigen zum Schuljahresbeginn stattfindenden Schülerzahl-, Bedarfs- und Personalveränderungen derzeit von den Bezirksregierungen in das System eingebucht werden. Belastbare Daten zum Stellenbedarf und zur Personalausstattung der Schulen werden daher erst circa vier bis sechs Wochen nach Schuljahresbeginn vorliegen. Aus diesem Grund wurde auf den zuletzt gespeicherten Datenbestand vom 01. Juni 2021 zurückzugegriffen. Diese Daten beziehen sich auf das abgelaufene Schuljahr 2020/21 und wurden für Zwecke der regelmäßigen Veröffentlichung der Daten zur Unterrichtsversorgung der Schulen auf Landes- und Bezirksregierungsebene im Bildungsportal gespeichert. 2",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 3,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15036 Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich folgt aus einer sich rechnerisch ergebenden zu geringen Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht notwendig, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsichtsbehörde vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf den Umfang von Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigungen) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich rechnerisch ergebende zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 2. Wie viele unbefristete Neueinstellungen gibt es im Schuljahr 2021/2022 in Bergneustadt? (Bitte die absoluten Zahlen angeben und bitte zusätzlich nach Schulformen und Standorten aufschlüsseln mit der Angabe, wie viele der ausgeschriebenen Stellen bislang besetzt werden konnten) 4. Wie viele Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger wurden für das Schuljahr 2021/22 in Bergneustädter Schulen eingesetzt? (Bitte die absoluten Zahlen angeben und bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten.) Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 4 gemeinsam beantwortet. In Nordrhein-Westfalen werden Lehrkräfte nicht nur im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, sondern auch im sog. Listenverfahren in den öffentlichen Schuldienst eingestellt. Die Zahl der zum Schuljahresbeginn 2021/22 unbefristeten Neueinstellungen und darunter diejenigen Lehrkräfte, die im Rahmen des Seiteneinstiegs eingestellt werden, ergibt sich aus der Anlage 2. 3",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 4,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15036 3. Wie stellt sich zum Stichtag 2. August 2021 die Besetzungssituation von Schulleitungsstellen und stellvertretenden Schulleitungsstellen an den Schulen in Bergneustadt dar? (Bitte die absoluten Zahlen angeben und bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Schulform, Standort, kommissarischer Beauftragung, Bewertung der Stelle und tatsächlicher Besoldungsgruppe des/der Stelleninhabers/in, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist) Die Besetzungssituation bei den Schulleitungs- und Stellvertretungsstellen ergibt sich aus der Anlage 3a, die Bewertung der Schulleitungsämter in Nordrhein-Westfalen aus der Anlage 3b. Eine rückwirkende Erhebung der Besetzungssituation zum 02.08.2021 ist nicht möglich; die Erhebung erfolgte somit zum Stichtag 12.08.2021. Die Angabe der individuellen Besoldung bzw. Eingruppierung der Stelleninhaberinnen und -inhaber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Dauer der Vakanzen sowie die Anzahl der Stellenausschreibungen werden statistisch nicht erhoben und konnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Zur Besetzungslage bei den stellvertretenden Schulleitungen an Grundschulen ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Grundschule auch an Grundschulen mit weniger als 180 Schülerinnen und Schülern eine Konrektorenstelle (A13 mit Amtszulage) eingerichtet wurde. Zuvor war die Zuweisung einer Stelle an die Schülerzahl geknüpft, sodass kleine Grundschulen keinen Anspruch auf eine Konrektorenstelle hatten. Die landesweit zusätzlich 591 Stellen stehen seit dem 01.08.2021 zur Verfügung. Dies hat notwendig zur Folge, dass im Grundschulbereich ein Großteil dieser Stellen noch vakant ist. 5. Wie viele Stellen sind im Bereich der sonderpädagogischen Förderung zum Stichtag 2. August 2021 in Bergneustadt unbesetzt? (Bitte die absoluten Zahlen angeben und bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Schulform, Standort, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist.) Die zum Schuljahresbeginn 2021/22 im Einstellungsverfahren unbesetzten Stellen für die sonderpädagogische Förderung ergeben sich aus der Anlage 4. Seit welchem Zeitpunkt die Stellen frei und besetzbar sind, wird im Lehrereinstellungsverfahren statistisch nicht erhoben. 4",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 5,
"content": "Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 5815 Seite 1 von 1 Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen Stand 1.6.2021 Grund- und Personal- Kommune Schulform Schule Unterrichts- Personal- Ausgleichs- insgesamt ausstattungs- mehrbedarf ausstattung bedarf quote 1 2 3 4 5 Bergneustadt Grundschule 114121 Bergneustadt, GG (Verb.) Sonnenschule 11,31 4,01 15,3 17,0 110,7% 114145 Bergneustadt, GG Wiedenest 10,18 1,05 11,2 11,7 104,0% 114169 Bergneustadt, GG Löhstr. 10,71 3,90 14,6 12,0 82,2% Realschule 160465 Bergneustadt, RS Breiter Weg 19,54 3,62 23,2 24,5 105,7% Hauptschule 141665 Bergneustadt, GH Goethestr. 13,62 12,78 26,4 28,2 106,9% Gymnasium 166960 Bergneustadt, Gym Wüllenweberschule 31,93 0,40 32,3 36,4 112,7% Seite 1 von 1",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 6,
"content": "Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 5815 Seite 1 von 1 Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2021/22 Einstellungen darunter Schulform Standort insgesamt Seiten- einstieg Einstellungen im Bereich des Schulamts - - 374 0 0 0 Grundschule Bergneustadt, GG Goethestr. 1 - Bergneustadt, GG Wiedenest 1 -",
"width": 3508,
"height": 4961,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 7,
"content": "Anlage 3a - Stand: 12.08.2021 Leitung Stellvertretung Schulform Standort ernannt beauftragt vakant ernannt beauftragt vakant Grundschule Bergneustadt, GG (Verb.) Sonnenschule X X Grundschule Bergneustadt, GG Wiedenest X X Grundschule Bergneustadt, GG Löhstr. X X Gymnasium Bergneustadt, Gym Wüllenweberschule X X Hauptschule Bergneustadt, GH Goethestr. X X Realschule Bergneustadt, RS Breiter Weg X X Gesamt 6 6 0 0 3 0 3",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 8,
"content": "Anlage 3b Besoldung der Schulleitungsämter in NRW nach der Landesbesoldungsordnung A (Anlage 1 zum Landesbesoldungsgesetz) Stand: (1. August 2021) Schulform Stellvertretung Leitung Hinweise 1) Grundschule A 13 mit Amtszulage A 14 Besoldung ist unabhängig von der Schülerzahl der Schule 1 Es ist beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2021/2022 Stellen für Stellvertretungen an allen Grundschulen einzurichten (vgl. Art. 2 i.V.m .Art. 4 Abs.3 des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften; Drucksache 17/14100. Die parlamentarische Entscheidung bleibt abzuwarten). Hauptschule A 13 mit Amtszulage A 14 Besoldung ist unabhängig von der Schülerzahl der Schule Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen und Schüler haben keine Stelle für eine stellvertretende Schulleitung. Ab 541 Schülerinnen und Schüler ist ein Zweiter Konrektor mit A 13 mit Amtszulage vorgesehen A 14 A 14 Besoldung ist abhängig von der Schülerzahl und vom Ausbaustand der Schule. Realschule A 14 mit Amtszulage A 14 mit Amtszulage Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen und Schüler haben keine Stelle für eine A 15 stellvertretende Schulleitung. Ab 541 Schülerinnen und Schüler ist ein Zweiter Konrektor mit A 14 vorgesehen. A 14 A 14 Besoldung ist abhängig von der Schülerzahl und vom Ausbaustand der Schule. Sekundarschule A 14 mit Amtszulage A 14 mit Amtszulage A 15 A 15 A 15 mit Amtszulage A 14 A 14 Besoldung ist abhängig von der Schülerzahl, dem Förderschwerpunkt und dem A 14 mit Amtszulage A 14 mit Amtszulage Bildungsbereich (Realschule, Gymnasium, Berufskolleg). Förderschule A 15 A 15 A 15 mit Amtszulage A 16 A 14 mit Amtszulage A 15 Besoldung ist abhängig von der Schülerzahl und vom Ausbaustand der Schule. Gesamtschule A 15 A 15 mit Amtszulage A 16 A 15 A 15 Besoldung ist abhängig von der Schülerzahl. Berufskolleg A 15 mit Amtszulage A 15 mit Amtszulage A 16 A 15 A 15 mit Amtszulage Besoldung ist abhängig von der Schülerzahl und vom Ausbaustand der Schule. Gymnasium A 15 mit Amtszulage A 16 A 14 A 14 Besoldung ist abhängig von der Zahl der Studierenden, der Art (Abendrealschule, A 14 mit Amtszulage A 14 mit Amtszulage Abendgymnasium) und der Zahl der Bildungsgänge. Weiterbildungskolleg A 15 A 15 A 15 mit Amtszulage A 16",
"width": 3509,
"height": 2481,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p8-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/179819/?format=api",
"number": 9,
"content": "Seite 1 von 1 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage 5815 Unbesetzte Stellen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung - Stand 31.08.2021 unbesetzte Schulform Standort Stellen Hauptschule Bergneustadt, GH Goethestr. 2 Realschule Bergneustadt, RS Breiter Weg 1",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7d/cf/dc/7dcfdc7ee5814f0783ce663e58d323d8/page-p9-{size}.png"
}
]
}