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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/17044 17. Wahlperiode 12.04.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6487 vom 18. März 2022 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/16809 Investitionsstopp in Verkehrsinfrastruktur nach der A45-Vollsperrung aufgrund der Schäden an der Rahmedetalbrücke? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sperrung der Rahmedetalbrücke sorgt für eine extreme verkehrliche Belastung der Städte und Gemeinden in der ganzen Region Südwestfalen. Ausweichstrecken werden besonders durch den Schwerlastverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da viele Straßen für eine solche Flut an LKWs nicht ausgelegt sind. Dies hat zur Folge, dass bereits jetzt Schäden an Straßen erkennbar sind und bis zur Fertigstellung der neuen Brücke noch verstärkt auftreten werden. Umso wichtiger ist es, dass trotz der tagtäglichen Mehrbelastung sowohl die Stadt Lüden- scheid, aber gleichermaßen auch die vielen umliegenden Kommunen an Volme und Lenne und in den umliegenden Kreisen nicht vergessen werden. Denn die Menschen wohnen wei- terhin in ihren Städten und Dörfern, die Wirtschaft muss weiterhin ihre jeweiligen Ziele vor Ort erreichen können. Somit sind Investitionen in unsere heimische Infrastruktur auch während der A45-Sperrung unerlässlich und müssen je nach Sachlage unter Berücksichtigung der ver- kehrlichen Gegebenheiten realisiert werden. Das gilt neben Maßnahmen zum Erhalt und zur Verkehrssicherung auch für die in der Planung befindlichen Straßenprojekte wie beispiels- weise die im Bundesverkehrswegeplan enthaltene B54n in Kierspe, den Ausbau des Bräu- ckenkreuzes in Lüdenscheid oder die geplante Maßnahme in Kierspe im Bereich „Tannen- baum“. Ebenso darf im Sinne der Verkehrswende auch der Radwegeausbau nicht verzögert werden. Daher irritieren die wiederkehrenden Aussagen der Landesregierung, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen in der Region viele Baustellen vorzeitig abgeschlossen oder zeitlich verschoben hat, um möglichst keine zusätzlichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Baustellen zu erzeugen. Wenn die Infrastruktur und insbesondere die Straßen als unverzicht- bare Verkehrswege nicht in Stand gehalten werden, drohen immer wieder neue Sperrungen, Nadelöhre und Engpässe, wodurch die bestehende Situation mindestens punktuell nochmals verschärft würde. Wenn zudem lange angedachte oder geplante Bauprojekte, die eine Entlas- tung bringen können und sollen, nicht umgesetzt werden, verlieren viele Orte perspektivisch den Anschluss. Das ist weder unserer heimischen Wohnbevölkerung, noch den unzähligen Pendlerinnen und Pendlern und der Wirtschaft zuzumuten. Denn die Region darf nicht abge- hängt werden. Datum des Originals: 12.04.2022/Ausgegeben: 19.04.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17044 Die Ministerin für Verkehr hat die Kleine Anfrage 6487 mit Schreiben vom 12. April 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Heimat, Kom- munales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Inwiefern plant die Landesregierung, in der von der Brückensperrung betroffenen Region weniger Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Straßenbau vorzunehmen? 4. Inwiefern plant die Landesregierung, aufgrund der aktuellen Situation ausblei- bende Investitionen in die Infrastruktur zu gegebener Zeit verbindlich nachzuho- len? Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, weniger Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Straßenbau vorzunehmen. Im Gegenteil erwartet die Landesregierung, dass aufgrund der erheblichen Verkehrszunahmen zusätzliche erhaltende Baumaßnahmen erforderlich wer- den. Gleichwohl werden Um- und Ausbaumaßnahmen mit signifikanten Verkehrseinschrän- kungen im Märkischen Kreis zunächst zurückgestellt, um den Verkehrsfluss in der Region nicht zusätzlich zu belasten. Die Maßnahmen werden abhängig von der Dringlichkeit und der vorhandenen Verkehrssituation umzusetzen sein. 2. Welche Straßenbaumaßnahmen in der Zuständigkeit des Landes werden im lau- fenden Kalenderjahr zurückgestellt? Nachstehend aufgeführte Maßnahmen werden zunächst zurückgestellt: • B 236 - Nachrodt-Wiblingwerde, Anlage eines Geh-/Radwegs inkl. Straßenbau • L 530 - OD Altena/Altroggenrahmede bis Mühlenrahmede, Fahrbahnerneuerung • L 694 - OD Lüdenscheid/Brüninghausen, Fahrbahnerneuerung • L 694 - OD Lüdenscheid/Brüninghausen bis Niederschemm, Deckenerneuerung (ohne Ortsdurchfahrt) 3. Wie werden die freiwerdenden finanziellen Mittel stattdessen verwendet? Aufgrund von unvorhersehbaren Entwicklungen sind die aufgestellten Jahresplanungen so- wohl für Bundes- als auch für Landesstraßen stets im Laufe des Jahres fortzuschreiben. Dies geschieht auch in 2022. Freiwerdende Mittel werden unter anderem für Projekte, auch in der Region, eingesetzt, die beschleunigt umgesetzt werden können oder bei denen sich, zum Bei- spiel aufgrund von Materialpreiserhöhungen, Kostensteigerungen ergeben haben. 5. Wie will die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden, dass nicht die gesamte Region Südwestfalen abgehängt wird? Der Landesregierung ist die wirtschaftliche Entwicklung sowie der Erhalt, Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur ein wichtiges Anliegen. Die gesamte Region Südwestfalen wird da- her auch zukünftig von den Investitionssteigerungen im Verkehrswegebau profitieren. Die Fol- gen der A 45-Sperrung werden bei der Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen in der Ver- antwortlichkeit des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17044 Was die verkehrswichtigen Straßen in der Baulast der südwestfälischen Kreise, Städte und Gemeinden betrifft, wird die Landesregierung auch in Zukunft sämtliche angemeldeten und förderfähigen Straßenbauvorhaben aus den für die kommunale Straßenbauförderung bereit- gestellten Haushaltsmitteln des Landes bezuschussen. Die Landesregierung unterstützt von der Sperrung betroffene Unternehmen in Südwestfalen mit zwei Instrumenten: Ein - für betroffene kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Handwerksbetriebe vor- gesehener - zinsbegünstigter Universalkredit mit Tilgungszuschuss fängt unmittelbare Belas- tungen ab und sichert die Liquidität der Unternehmen. Durch die Erweiterung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP) können jetzt auch Unternehmen aus dem Hochsauerlandkreis und dem Märkischen Kreis erstmals Zuschüsse aus diesem Programm erhalten. Damit sind gewerbliche Investitionen möglich, die darauf abzielen, die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. 3",
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