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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16878 17. Wahlperiode 28.03.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6472 vom 9. März 2022 der Abgeordneten Britta Altenkamp, Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty und Frank Müller SPD Drucksache 17/16713 Minus 62 Polizeikräfte bei der Polizei Essen/Mülheim seit 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stärkung der Polizei und damit der Inneren Sicherheit bei uns in Essen und Mülheim ist ein wichtiges Ziel. Umso verwunderlicher ist es daher, dass nach aktuellen Presseberichten gerade in Essen trotz besonderer Belastungen bei Rocker- und Clankriminalität nach fünf Jah- ren schwarz-gelber Landesregierung nun ein dickes Minus von 62 Kräften beklagt werden 1 muss . Vor diesem Hintergrund ist es mehr als nachvollziehbar, dass seitens der zuständigen Ge- werkschaft der Polizei die steigende Belastung betont wird und zugleich darauf verwiesen wird, dass für die Menschen entscheidend sei, „dass sie Polizei auf der Straße sehen.“ Gerade vor dem Hintergrund der in den vergangenen 12 Jahren kontinuierlich gestiegenen Einstellungszahlen der Polizei bei den Anwärterinnen und Anwärtern und der besonderen Be- lastung der Polizei in Essen etwa bei der Clankriminalität, lässt sich die Abnahme gerade im Wach- und Wechseldienst sowie bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung schwerlich nachvollziehen. Denn Rückgänge bei den Planstellen sind nach der Verteilungslogik bei den Polizeikräften normalerweise auf eine sich verbessernde Entwicklung der Situation zurückzu- führen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6472 mit Schreiben vom 28. März 2022 na- mens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die in der angeführten Presseberichterstat- tung vorgebrachte Kritik an der negativen Entwicklung bei den Polizeikräften in Essen/Mülheim mit einem Minus von 62? 1 Vgl. https://www.waz.de/staedte/essen/um-den-preis-der-praesenz-polizei-essen-verliert-62-kraefte- id234691169.html Datum des Originals: 28.03.2022/Ausgegeben: 01.04.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16878 3. Wie erklärt sich die Landesregierung den dramatischen Rückgang von 62 Polizei- kräften vor dem Hintergrund der immer wieder herausgestellten besonderen Be- lastungen in Essen und Mülheim etwa durch die Clankriminalität? 4. Welche Schritte hält die Landesregierung für angemessen, um aufgrund der Be- lastung der Polizei Essen/Mülheim die Zahl der Einsatzkräfte nicht noch weiter zu senken? 5. Ist der dramatische Rückgang der Polizeikräfte im Wach- und Wechseldienst für Essen/Mülheim insbesondere im Vergleich mit anderen Kreispolizeibehörden aus Sicht der Landesregierung vertretbar? Die Fragen 1, 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Presseberichterstattung erfolgte im Nachgang zur Veröffentlichung der für den Innenaus- schuss am 22. Januar 2022 erstellten Vorlage 17/6351 und beruht auf der Annahme, dass die Entwicklung der Anzahl der im Wach- und Wechseldienst verwendeten Polizeivollzugbeamtin- nen- und beamten (PVB) in unmittelbarem Zusammenhang mit der generellen Entwicklung der Personalstärke einer Kreispolizeibehörde steht. Die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass bei der Polizei in Essen ein Rückgang von 62 Polizeikräften erfolgt ist, ist falsch. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf die im Wach- und Wechseldienst eingesetzten PVB. Grundsätzlich entscheidet im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung die Behördenleitung vor Ort eigenverantwortlich über die spezifi- sche Verwendung des zugewiesenen Personals innerhalb der Kreispolizeibehörde bzw. über Art und Umfang der personellen Ausstattung einzelner Dienststellen. Sie wird hierbei die ge- gebenen Rahmenbedingungen, aktuelle sicherheitsrelevante Aspekte sowie bestehende be- hördenstrategische Schwerpunktsetzungen berücksichtigen. Ihr obliegt es also, die Entschei- dung über die örtliche Verteilung der zugewiesenen personellen Ressourcen zu treffen. Auch deswegen steht, wie bereits in der für den Innenausschuss am 22. Januar 2022 erstellten Vorlage 17/6351 erläutert, die Anzahl der im Wach- und Wechseldienst eingesetzten PVB in keinem direkten Zusammenhang zur Entwicklung der personellen Ressourcen einer Kreispo- lizeibehörde. Sie ist vielmehr von den örtlichen Anforderungen und den innerbehördlichen Or- ganisationsstrukturen abhängig. Die Zahl der PVB im Wach- und Wechseldienst kann also selbst bei unveränderter Größe des Gesamtpersonalkörpers gleichbleiben, sich verringern oder auch erhöhen. Den von ihr im Jahr 2017 vorgefundenen, landesweit insgesamt schwierigen Rahmenbedin- gungen ist die Landesregierung durch eine konsequente Erhöhung der Einstellungszahlen für Komissaranwärterinnen und Kommissaranwärter und der fortgesetzten Möglichkeit zur Ver- längerung der Lebensarbeitszeit von PVB begegnet. Nur dadurch ist es gelungen, den Perso- nalkörper in den letzten Jahren zu stabilisieren und einen Rückgang der Personalstärke zu vermeiden. Die erhöhten Einstellungszahlen lassen in den nächsten Jahren bis 2024 ein An- wachsen der Zahl der PVB in NRW auf voraussichtlich über 41.000 erwarten. Zudem wurden jährlich 500 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte (insgesamt 2.500) zur Verfügung gestellt, die PVB von Verwaltungsaufgaben entlasten. 2. Inwiefern sieht die Landesregierung einen Rückgang bei der Belastung der Polizei Essen/Mülheim, welcher entsprechend der Verteilmechanismen bei den Polizei- stellen einer Reduzierung der Planstellen vorausgeht? 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16878 Seit der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) des Jahres 2018 werden die Delikte der Beförderungserschleichung nicht mehr berücksichtigt. Hier sind für das Polizeipräsidium Es- sen in der Vergangenheit sehr hohe Fallzahlen in die Berechnung der BKV eingeflossen, die seit 2018 sukzessive herausgerechnet werden. Dennoch hat sich die Anzahl der Planstellen beim Polizeipräsidium Essen seit 2017 nicht verringert. Mit Stand 1. Oktober 2021 verfügte das Polizeipräsidium Essen im Planstellen-Ist für die Beamtinnen und Beamten über rund 1.859 Planstellen und damit über rund 33 Planstellen mehr als noch im Jahr 2017. Mit Verab- schiedung des Haushalts 2022 stehen der Behörde rund 357 Stellen für Regierungsbeschäf- tigte zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Das sind rund 117 Stellen mehr als im Jahr 2017. 3",
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