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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/15895 17. Wahlperiode 08.12.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6105 vom 4. November 2021 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/15532 Frauen in Führungspositionen in den obersten Landesbehörden - Hält sich das Ver- kehrsministerium an seinen Gleichstellungsplan? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein wichtiges Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland, das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundge- setzes geregelt ist. Um dieses Ziel auch in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen, beschloss der Landtag 1999 das Landesgleichstellungsgesetz. Bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern sollen durch dieses Gesetz abgebaut werden. Eine wesentliche Maßnahme ist dabei die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst und damit auch der angestellten und verbeamteten Mitarbeiterinnen in den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Paragraf 5 des Landesgleichstellungsgesetzes erstellt jede Dienststelle - damit auch jedes Ministerium – jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort. Wenn die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans im Hin- blick auf Einstellungen, Beförderungen von und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an Frauen innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes nicht erfüllt worden sind, ist bis zur Erfüllung der Zielvorgaben bei jeder Einstellung, Beförderung und Höhergruppierung eines Mannes in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, eine besondere Begründung durch die Dienststelle notwendig. Auch 22 Jahre nach Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes ist die Gleichberechti- gung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung noch nicht durchgesetzt. Gerade in den Führungspositionen der Ministerien sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. So beträgt der Frauenanteil (Stand: 30.06.2021) nach Angaben der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5757 (Drucksache 17/14905) bei den Referatsleitungen der Landesregie- rung 43,0 Prozent, bei den Gruppenleitungen/stellvertretenden Abteilungsleitungen 33,1 Pro- zent und den Abteilungsleitungen 28,2 Prozent. In lediglich vier der zwölf obersten Landesbe- hörden arbeiten mindestens genauso viele weibliche wie männliche Referatsleitungen. Bei den Gruppenleitungen/stellvertretenden Abteilungsleitungen ist dies nur in zwei und bei den Abtei- lungsleitungen in drei Häusern der Fall. Im Verkehrsministerium beträgt der Frauenanteil bei den Referatsleitungen 22,7 Prozent, bei den Gruppenleitungen/stellvertretenden Abteilungs- leitungen 0 Prozent und bei den Abteilungsleitungen 50,0 Prozent. Gerade im Bereich der Führungspositionen ist die Umsetzung der Vorgaben des Gleichstellungsplans somit angera- ten. Datum des Originals: 07.12.2021/Ausgegeben: 14.12.2021",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15895 Die Ministerin für Verkehr hat die Kleine Anfrage 6105 mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Zielvorgaben benennt der Gleichstellungsplan des Verkehrsministeriums zur Besetzung von Leitungspositionen (bitte aufgeschlüsselt nach Referats-, Gruppenleitungen, stellv. Abteilungsleitungen und Abteilungsleitungen)? Der Gleichstellungsplan des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen be- nennt für den Zeitraum von 2019 bis 2023 als Zielvorgabe, den Anteil von Frauen in Führungs- positionen insgesamt zu erhöhen. 2. Wie viele Beförderungen, Einstellungen bzw. Übertragungen auf diese Positionen gab es zwischen dem 01.01.2021 und heute (bitte aufgeschlüsselt nach Ge- schlecht)? Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 5. November 2021 gab es acht entsprechende Per- sonalmaßnahmen, die umgesetzt wurden, und fünf weitere, die eingeleitet wurden. Für Beförderungen, Einstellungen bzw. Übertragungen auf Positionen von Referats- und Grup- penleitungen bzw. Stellvertretenden Abteilungs-leitungen und Abteilungsleitungen standen im genannten Zeitraum dreizehn Stellen zur Verfügung. Diese wurden bzw. werden von sechs Frauen und sieben Männern besetzt. 3. Wurden dabei die Vorgaben des Gleichstellungsplans des Ministeriums erfüllt? Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Frauenanteil zu steigern. Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 5. November 2021 wurden sechs der dreizehn in der Beantwortung der Frage 2 genannten Leitungspositionen mit Frauen besetzt bzw. deren Besetzung eingeleitet. Im Übrigen wird weiterhin angestrebt, die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans bis zum 31.12.2023 zu erreichen. Dies hängt jedoch auch davon ab, ob im maßgeblichen Zeitraum entsprechende Personalentscheidungen anstehen. 4. Sofern es solche Fälle gab: Wie begründete die Landesregierung die Nichterfül- lung der Zielvorgaben aus dem Gleichstellungsplan? Maßgeblich ist bei allen Entscheidungen über Stellenbesetzungen oder Beförderungen das Prinzip der Bestenauslese gemäß Artikel 33 Absatz 2 GG, wonach die Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidend sind. Aus den Zielen des Gleichstellungs- plans nach § 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) oder den Instrumenten nach § 6 a LGG ergeben sich keine Vorgaben für die einzelne Besetzungsentscheidung. Für Bereiche, in denen weniger Frauen als Männer vertreten sind, gilt für den Fall der gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15895 5. Welche Maßnahmen verfolgt bzw. plant das Ministerium, um den Frauenanteil in den Führungspositionen zu erhöhen? Angestrebtes Ziel ist die Förderung der Entwicklungspotentiale von Frauen und die Förderung der Übernahme von Führungspositionen – auch in Teilzeit. Hierzu zählt z. B. die Förderung von Jobsharing-Modellen für die Übernahme von Referats- und Gruppenleitungen im Tandem. Dieses Modell wurde im Ministerium für Verkehr bereits implementiert. Führungskräfte sind gehalten, Frauen gezielt auf eine mögliche Wahrnehmung einer Füh- rungsposition anzusprechen. 3",
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