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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/15803 17. Wahlperiode 01.12.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6099 vom 04. November 2021 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/15526 Frauen in Führungspositionen in den obersten Landesbehörden - Hält sich das Minis- terium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an seinen Gleichstellungs- plan? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein wichtiges Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland, das in Artikel 3 Absatz 2 des Grundge- setzes geregelt ist. Um dieses Ziel auch in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen, beschloss der Landtag 1999 das Landesgleichstellungsgesetz. Bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern sollen durch dieses Gesetz abgebaut werden. Eine wesentliche Maßnahme ist dabei die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst und damit auch der angestellten und verbeamteten Mitarbeiterinnen in den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Paragraf 5 des Landesgleichstellungsgesetzes erstellt jede Dienststelle - damit auch jedes Ministerium – jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort. Wenn die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans im Hin- blick auf Einstellungen, Beförderungen von und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an Frauen innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes nicht erfüllt worden sind, ist bis zur Erfüllung der Zielvorgaben bei jeder Einstellung, Beförderung und Höhergruppierung eines Mannes in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, eine besondere Begründung durch die Dienststelle notwendig. Auch 22 Jahre nach Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes ist die Gleichberechti- gung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung noch nicht durchgesetzt. Gerade in den Führungspositionen der Ministerien sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. So beträgt der Frauenanteil (Stand: 30.06.2021) nach Angaben der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5757 (Drucksache 17/14905) bei den Referatsleitungen der Landesregie- rung 43,0 Prozent, bei den Gruppenleitungen/stellvertretenden Abteilungsleitungen 33,1 Pro- zent und den Abteilungsleitungen 28,2 Prozent. In lediglich vier der zwölf obersten Landesbe- hörden arbeiten mindestens genauso viele weibliche wie männliche Referatsleitungen. Bei den Gruppenleitungen/stellvertretenden Abteilungsleitungen ist dies nur in zwei und bei den Abtei- lungsleitungen in drei Häusern der Fall. Im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beträgt der Frauenanteil bei den Referatsleitungen 58,1 Prozent, bei den Grup- penleitungen/stellvertretenden Abteilungsleitungen 44,4 Prozent und bei den Datum des Originals: 01.12.2021/Ausgegeben: 07.12.2021",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15803 Abteilungsleitungen 33,3 Prozent. Gerade im Bereich der Führungspositionen ist die Umset- zung der Vorgaben des Gleichstellungsplans somit angeraten. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 6099 mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Zielvorgaben benennt der Gleichstellungsplan des Ministeriums für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Besetzung von Leitungspositionen (bitte aufgeschlüsselt nach Referats-, Gruppenleitungen, stellv. Abteilungsleitun- gen und Abteilungsleitungen)? Der Gleichstellungsplan des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen benennt zur Besetzung von Leitungspositionen folgende Zielvorgaben für den Zeitraum von 2019 bis 2023: • In Bezug auf Referatsleitungen: Erhöhung und Verstetigung des Anteils der Frauen auf 50 % • In Bezug auf Gruppenleitungen, Ständige Vertretungen der Abteilungsleitungen und Abteilungsleitungen: Vermeidung des Entstehens einer Unterrepräsentanz von Frauen 2. Wie viele Beförderungen, Einstellungen bzw. Übertragungen auf diese Positionen gab es zwischen dem 01.01.2021 und heute (bitte aufgeschlüsselt nach Ge- schlecht)? Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 5. November 2021 gab es drei entsprechende Perso- nalmaßnahmen, die umgesetzt wurden und eine weitere, die eingeleitet wurde. Für Beförderungen, Einstellungen bzw. Übertragungen auf Positionen von Referats- und Grup- penleitungen bzw. Stellvertretenden Abteilungsleitungen und Abteilungsleitungen standen im genannten Zeitraum vier Stellen zur Verfügung. Diese wurden bzw. werden von zwei Frauen und zwei Männern besetzt. 3. Wurden dabei die Vorgaben des Gleichstellungsplans des Ministeriums erfüllt? Seit Beginn des Gleichstellungsplans wurde die Zielvorgabe in Bezug auf die Position der Re- feratsleitungen übertroffen, da der Frauenanteil aktuell deutlich über 50 % liegt. Im Übrigen wird weiterhin angestrebt, die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2023 zu erreichen. Dies hängt jedoch auch davon ab, ob im maßgeblichen Zeitraum entsprechende Personalentscheidungen anstehen. 4. Sofern es solche Fälle gab: Wie begründet die Landesregierung die Nichterfüllung der Zielvorgaben aus dem Gleichstellungsplan? Maßgeblich ist bei allen Entscheidungen über Stellenbesetzungen oder Beförderungen das Prinzip der Bestenauslese gemäß Artikel 33 Absatz 2 GG, wonach die Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidend sind. Aus den Zielen des 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/15803 Gleichstellungsplans nach § 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) oder den Instrumenten nach § 6 a LGG ergeben sich keine Vorgaben für die einzelne Besetzungsentscheidung. Für Bereiche, in denen weniger Frauen als Männer vertreten sind, gilt für den Fall der gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 5. Welche weiteren Maßnahmen verfolgt bzw. plant das Ministerium, um den Frauen- anteil in den Führungspositionen zu erhöhen? Führungskräfte sind gehalten, Frauen gezielt auf eine mögliche Wahrnehmung einer Füh- rungsposition anzusprechen. Die Erhöhung des Anteils der Referatsleitungen seit Auflegung des Gleichstellungsplans ist eine gute Basis, aus denen sich Frauen in den nächsten Jahren auch für höherrangige Füh- rungspositionen qualifizieren können. 3",
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