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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16266 17. Wahlperiode 18.01.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6164 vom 2. Dezember 2021 der Abgeordneten Jochen Ott und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/15813 Fortbildungsoffensive der Landesregierung: was kam bislang bei den Schulen an? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der SchulMail vom 23.10.2020 ergänzte das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die bisher vorliegenden Informationen über die Unterstützungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Schulen und spezielle Hilfestellungen zum Distanzunterricht seitens des Landes. Konkret ging es hier um einen sogenannten „kurzfristigen Qualifizierungsimpuls“. So erhielten alle Schulen 1 in NRW einmalig eine Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung von jeweils 1.000 Euro sowie die Erlaubnis, einen weiteren Pädagogischen Tag einzuplanen, der für die schulinterne Fortbildung des Kollegiums vorgesehen sein sollte. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6164 mit Schreiben vom 18. Januar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finan- zen beantwortet. 1. Wie viele Lehrkräfte bzw. wie viele Schulleitungen werden voraussichtlich bis zum Ende der Legislaturperiode an einer der neu geplanten Fortbildungen teilgenom- men haben? Während in der Amtszeit der Vorgängerregierung der (Lehrer-)Fortbildung im Bereich der Di- gitalisierung eine unzureichende Rolle zukam, wird auf diese nunmehr unter der jetzigen Lan- desregierung bereits seit mehreren Jahren ein zentrales Augenmerk gerichtet. So erscheint die Digitalisierung als wichtiges Fortbildungsthema und in Form der Bereitstellung umfangrei- cher neuer Angebote prominent in den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen. Gleich- zeitig wurden den Schulen ergänzend zur Bereitstellung umfassender Materialien und von On- line-Angeboten neben dem generell zur Verfügung stehenden Fortbildungsbudget bereits zwei Sonder-Fortbildungsbudgets für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt bereitgestellt (hierzu wird auch auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen). Die zeitnah vor dem Beginn ste- hende Digitale Fortbildungsoffensive stellt nunmehr einen weiteren wichtigen Baustein dieser Ausweitung dar: In einer in diesem Umfang bisher einzigartigen Form werden weitere 18 Mio. 1 https://www.schulministerium.nrw/23102020-fortbildungsbudget-sonderzuweisung-und- zusaetzlicher-paedagogischer-tag (29.11.2021) Datum des Originals: 18.01.2022/Ausgegeben: 24.01.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16266 Euro in dieses zentrale Handlungsfeld investiert, um die Lehrkräfte noch stärker bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Umsetzung der Digitalen Fortbildungsoffensive als neue Maßnahme zur aufgabenspezifi- schen Qualifizierung von Schulleitungen, Moderierenden der staatlichen Lehrerfortbildung und Lehrkräften im Bereich der Digitalisierung erfolgt ab dem Frühjahr 2022 durch externe Anbieter im Auftrag des Landes. Da die Maßnahmen für Schulleitungen und Lehrkräfte nicht mit einer verpflichtenden Teilnahme verbunden sind, können derzeit keine Aussagen hinsichtlich der Teilnehmendenzahlen gemacht werden. 2. Welche Maßnahmen erreichten darüber hinaus die Schulen in NRW bislang? (Bitte Maßnahmen listen, auch mit Nennung der Kommunen und Kreise, wo diese abge- rufen wurden.) Die staatliche Lehrerfortbildung hält ein breit gefächertes Angebot an Fortbildungsveranstal- tungen auch im Bereich der Digitalisierung für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen bereit. Zudem erhalten die Schulen ein Fortbildungsbudget, das sie im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Schulentwicklung auch verwenden können, um Angebote anderer Anbieter wahrzunehmen. Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Bildung im Schuljahr 2020/2021 einen weiteren Qualifizierungsimpuls bereitgestellt, welcher ein Sonder-Fortbildungsbudget für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt in Höhe von 1.000 Euro sowie einen zusätzlichen Pädagogischen Tag umfasste. Im Dezember 2021 erhielten die Schulen ein weiteres Sonder- budget in gleicher Höhe und zu gleichem Zweck. So wurde der jeweiligen Schule die Möglich- keit eröffnet, nach eigenem Ermessen und gemäß ihren Bedürfnissen die Fortbildung ihrer Lehrkräfte zu intensivieren und noch zielgerichteter umzusetzen. Zudem können Lehrkräfte sich mittels laufender Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung in den Regierungsbezirken sowie im Rahmen landesweit abgestimmter Online-Seminare zur Nutzung des Lernmanagementsystems LOGINEO NRW LMS fortbilden, sodass insgesamt in allen Bezirken ein breites Angebot besteht. Das Ministerium für Schule und Bildung stellt damit nicht erst seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 umfängliche Fortbildungsmaßnahmen mit Digitalisierungsbezug für Lehrkräfte be- reit. Eine umfassende Darstellung dieser Angebote erfolgte im Rahmen der Beantwortung von Frage 124 der Großen Anfrage 34 (LT Drs.17/15002). 3. Wie viele Schulen nahmen einen zusätzlichen Pädagogischen Tag bzw. die Fort- bildungsbudget-Zuweisung in Höhe von einmalig 1.000 Euro in Anspruch? (Bitte den Mittelabruf nach Bezirksregierung listen.) Eine landesweit standardisierte Auswertung von Fortbildungsaktivitäten der Schulen ist nicht vorgesehen und erfolgt derzeit auch nicht in dem für den Eintrag von Zahlungen aus dem Fortbildungsbudget vorgehaltenen System FBON (Fortbildungsbudget online). 4. Was geschieht mit den bislang nicht abgerufenen Mitteln für die Fortbildungs- budget-Zuweisung bzw. den zusätzlichen Pädagogischen Tag für Fortbildungen im digitalen Bereich? Die Schulen erhalten die zur Verfügung gestellten Fortbildungsbudgets zur eigenverantwortli- chen Bewirtschaftung. Dies gilt ebenso für die Fortbildungsbudget-Sonderzuweisungen in 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16266 Höhe von jeweils 1.000 Euro, die dem regulär bereitgestellten Fortbildungsbudget hinzuge- rechnet werden. Auf diesem Wege ermöglicht das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen, das Budget auch zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Dies eröffnet allen Schulen den notwendigen Gestaltungsspielraum, die eigenen Fortbildungsaktivitäten zielgerichtet und bedarfsorientiert zu planen und umzusetzen. Pädagogische Tage hingegen sind an das jeweilige Schuljahr gebunden. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass den Lehrkräften dieses wichtige vom Land finanzierte Fortbildungsprogramm bis zum Jahresende 2021 – und damit eineinhalb Jahre nach dem Beginn der Pandemie – immer noch nicht zur Verfügung steht? Wie bereits in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 erläutert, offeriert das Ministerium für Schule und Bildung grundsätzlich allen Lehrkräften bzw. in Schule Tätigen ein umfassendes Fortbildungsangebot mit Digitalisierungsbezug aus landesweit abgestimmten Angeboten so- wie Angeboten der Bezirksregierungen und unterstützt die Schulen durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowie die Gewährung eines zusätzlichen Pädagogischen Tages bei der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Fortbildungsaktivitäten. Auf die Herausforderungen der Pandemie und die damit einhergehenden Erfordernisse hin- sichtlich der Digitalisierung in Schule wurde einerseits durch die Bereitstellung entsprechender staatlicher Fortbildungsangebote bzw. deren Überarbeitung reagiert. Dies lässt sich beispiels- weise aus den Angeboten der Kompetenzteams der Bezirke seit dem Jahr 2020 ablesen (vgl. auch Antwort auf die Frage 124 der Großen Anfrage 34, LT-Drs.17/15002). Andererseits er- folgten die in den Antworten auf die Fragen 2 und 4 thematisierten Fortbildungsbudget-Son- derzuweisungen und die Zuweisung zusätzlicher Pädagogischer Tage, um den Schulen über die bestehenden Angebote hinaus einen bedarfsorientierten Gestaltungsspielraum zu eröff- nen. 3",
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