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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16200 17. Wahlperiode 04.01.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6221 vom 9. Dezember 2021 des Abgeordneten Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/15945 Leerstand Finanzamt Düsseldorf-Nord: Was passiert mit der Liegenschaft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Schaffung von ausreichendem bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Im Koalitionsvertrag der an der neuen Bundesregierung beteiligten Parteien heißt es: „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit.“ Das Ziel der im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbarten Errichtung von 400.000 Woh- nungen lässt sich nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kom- munen erreichen. Auch die Landesregierung bekennt sich zumindest auf der Website des MHKBG zu dem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Aktivierung von Landesliegenschaften gehört dabei laut Ministeriumsseite mit zum Instrumentarium, mit dem Bauland mobilisiert werden soll. Düsseldorf gehört mit zu den wenigen Kommunen in NRW, die sowohl unter das höchste Mietniveau bei der Wohnbauförderung fallen und gleichzeitig zu den Gebieten mit angespann- tem Wohnungsmarkt zählt. Jährlich fallen in Düsseldorf rund 1.000 Wohnungen aus der Sozi- albindung, die trotz großer Anstrengungen der kommunalen Wohnungspolitik nicht durch neue geförderte Wohnungen kompensiert werden können. Wie in vielen anderen Kommunen auch, spielen hier vor allem die Flächenknappheit und die dadurch mitverursachten Preisexplosio- nen auf dem Grundstückmarkt eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang sind des- halb Grundstücke, die sich in öffentlicher Hand befinden von besonderem Interesse, um sie preisgünstig als Bauland für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt Düsseldorf-Nord auf der Roßstraße ist so ein Grundstück. Es wurde 2014 frei- gezogen und diente ab 2015 als Flüchtlingsunterkunft, die jedoch zwischenzeitlich aufgegeben wurde. Seitdem steht das Gebäude leer bzw. wurde einmal für Dreharbeiten temporär vermie- tet. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 6221 mit Schreiben vom 4. Januar 2022 namens der Landesregierung beantwortet. Datum des Originals: 04.01.2022/Ausgegeben: 10.01.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16200 1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit der Liegenschaft des alten Finanz- amts Düsseldorf-Nord? Das Gebäude Roßstraße 68 gehört zu einer großen, arrondierten Landesliegenschaft mit circa 25.500 m² Grundstücksfläche zwischen Roßstraße, Rolandstraße, Mauerstraße und Bank- straße, die derzeit zum überwiegenden Teil (Roßstraße 64 und Mauerstr. 51) vom Landesbe- trieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) genutzt wird. Das Gebäude Mau- erstraße 55 ist das ehemalige Landesarchiv, das derzeit an das historische Archiv der Stadt Köln vermietet ist. Außerdem befindet sich in dem Gebäude die Energieversorgung für IT.NRW. Es gibt Gespräche mit verschiedenen Landesnutzern zur Anschlussnutzung des Ge- bäudes Roßstraße 68, unter anderem mit IT.NRW und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), Niederlassung Düsseldorf. Ein Mietvertrag wurde bisher nicht abgeschlossen. 2. Gibt es Pläne für eine weitere Zwischennutzung? Derzeit gibt es keine Pläne für eine weitere Zwischennutzung. 3. Wird die Landesregierung die oben genannte Liegenschaft für Wohnungsbau zur Verfügung stellen? Das ist derzeit nicht geplant. 4. Wurden beispielsweise nach § 15 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung Gesprä- che mit der Landeshauptstadt Düsseldorf über eine Veräußerung des Grund- stücks aufgenommen? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welchen Zeithorizont sieht die Landesregierung für eine Aktivierung der Liegen- schaft altes Finanzamt Düsseldorf-Nord? Eine Nutzung ist voraussichtlich Ende des Jahres 2023 möglich. 2",
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