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            "content": "STAATSM1 N1STER1UM             Freistaat FÜR ENERGlE, KUMASCHUTZ, UMWELT UND l.ANDWlRTSCHA FT SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 1 O 1 01075 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Durchwahl Herrn Dr. Matthias Rößler                                                                      Telefon +49 351 564-20000 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1                                                                  Telefax +49 351 564-20007 01067 Dresden poststelle@ smekul. sachsen. de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 22. Februar 2022 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Hein (AfD) Drs.-Nr.: 7/9237                                                                                Aktenzeichen Thema:                 Verbiss- und Schälschäden in Sachsen                                     (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/5/1077 Sehr geehrter Herr Präsident,                                                                   Dresden, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: 1 6.·· MRZ. 2022 „Die Feststellung der Wilddichte erfolgt über forstliche Gutachten zu Verbiss- und Schälschäden. Diese Gutachten bilden die Grundlage für die Abschussplanung von Schalenwild (außer Schwarzwild).\" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1:               Wie hoch waren die Verbiss- und Schälschäden im Jahr 2021? (Bitte Differenzierung der einzelnen Jagdbezirke) Frage 2:               In welchen Jagdbezirken wurden keine Verbiss- und                        Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Schälschadenserhebungen durchgeführt und warum nicht?                    für Energie, Klimaschutz, (Bitte Nennung der einzelnen Jagdbezirke)                                Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Str. 4 01097 Dresden Frage 3:               Bis wann werden              die fehlenden Verbiss- und Schälschadenserhebungen nachgeholt? (Bitte Zeitangabe                    www.smekul.sachsen.de und Nennung der einzelnen Jagdbezirke)                                   Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3:                                                Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 - Besucher- und Im Freistaat Sachsen sind konkrete Erhebungen/Inventuren von Verbiss­                           Schwerbehindertenparkplätze: - Bitte beim Empfang Wilhelm­ ====          und Schälschäden einzelner Eigenjagdbezirke, gemeinschaftlicher =r--. Buck-Str. 4 melden. ====          Jagdbezirke und Verwaltungsjagdbezirke entsprechend der forst- und ____ _N            jagdrechtlichen Vorgaben nicht vorgesehen.                                                       Bitte beachten Sie die ====::m                                                                                                       allgemeinen Hinweise zur =...-- !!!!!!!!!!!!N Verarbeitung personenbezogener - =N �N - =N                                                                                                             Daten durch das Sächsische !!!!!!!!!!!!O Staatsministerium für Energie, - Klimaschutz, Umwelt und - Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz­ Grundverordnung auf Seite 1 von 4                                                                                   www.smekul.sachsen.de",
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            "content": "Freistaat\n\nSACHSEN\n\nSTAATSMINISTERIUM\nFÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,\nUMWELT UND LANDWIRTSCHAFT\n\n \n\nDie Leistung zur Erhebung der Schälschäden wurde im Jahr 2021 durch den Staatsbetrieb\nSachsenforst (SBS) in 16 Losen öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der hohen\nAuslastung forstlicher Dienstleistungsunternehmen konnten jedoch nur sieben Lose\nvergeben werden, die im September/Oktober 2021 bearbeitet wurden. Die neun noch\nausstehenden Lose wurden zwischenzeitlich durch den SBS erneut öffentlich\nausgeschrieben. Die Zuschläge wurden im Februar des Jahres 2022 erteilt. Die Erhebung\nerfolgt in den Monaten April/Mai des Jahres 2022. Die Ergebnisse werden im Juni des\nJahres 2022 erwartet.\n\nDer prozentuale Anteil von Bäumen mit frischer Schäle (Winter- und Sommerschäle jünger\nals ein Jahr) an der Gesamtstichprobe für diejenigen Forstbezirke (FoB), deren\nVerwaltungsjagdbezirke bei der Erhebung im Jahr 2021 vollständig bearbeitet wurden, lag\nin Leipzig bei 0,0 Prozent, in Neustadt bei 0,7 Prozent, in Plauen bei 3,3 Prozent und in\nTaura bei 0,4 Prozent.\n\nFür die Verwaltungsjagdbezirke des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und\nTeichlandschaft sowie im FoB Oberlausitz (außer an den im FoB Dresden angrenzenden\nWestbereich) erfolgt unter anderem aufgrund des dynamischen Geschehens der\nAfrikanischen Schweinepest keine Erfassung von Schälschäden über Werkverträge,\nsondern eine gutachterliche Einschätzung im Rahmen des Abschussplanverfahrens. Im\nNationalpark Sächsische Schweiz und den Naturschutzgebieten Königsbrücker\nHeide/Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain erfolgen aufgrund der dort deutlich vom\nübrigen Wirtschaftswald abweichenden, naturschutzfachlich geprägten Zielstellung keine\nsystematische Erfassung des Wildeinflusses im Rahmen des Wildschadensmonitorings.\n\nFrage 4 Auf welcher Grundlage wurde die Abschussplanung in den Jagdbezirken\nohne Verbiss- und Schälschadenserhebungen durchgeführt und wie\nwurde der Einfluss des Wildes auf die Vegetation bewertet?\n\nGrundlagen für die Aufstellung und Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der\nAbschusspläne für einen Zeitraum von drei Jagdjahren sind das Bundesjagdgesetz (8 21)\nin Verbindung mit dem Sächsischen Jagdgesetz (8 21), der Sächsischen Jagdverordnung\n(8 2 Absatz 1 und 2) und den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VwV) Schalenwild.\nKonkrete Erhebungen/Inventuren von Verbiss- und Schälschäden in den Jagdbezirken\nwerden gesetzlich nicht gefordert. Der Prozess des Abschussplanverfahrens für die\nAbschussplanperiode der Jagdjahre 2022/2023 bis 2024/2025 findet gegenwärtig statt.\n\nDie Wildschadenssituation und die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten bilden gemäß\nZiffer II. der VwV Schalenwild nur einen Teil der Grundlagen für die Bewertung der zur\nBestätigung beziehungsweise Festsetzung eingereichten Abschusspläne für Rot-, Dam-\nund Muffelwild durch die zuständigen Jagdbehörden. Die Analyse der Strecken-\nergebnisse, der Mindestbestand zur Arterhaltung in der regionalen Population, die Lage\nder Wildeinstandsgebiete, die Wanderbewegungen des Wildes sind unter anderem\nweitere Grundlagen, die in die Bewertung der Abschlusspläne einzufließen haben.\n\nSeite 3 von 4",
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