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"content": "Sis SACHSEN STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN Frage 5: Für welche Dauer und unter Entstehung welcher Kosten werden entsprechende Unterstützungsmaßnahmen i.S.v. Frage 1. durchgeführt bzw. sind diese geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Unterstützung eines zukünftigen Wiederaufbaus nach den Kriegszerstörungen in der Ukraine ist als internationale humanitäre Hilfe Teil der deutschen Außenpolitik und unterliegt damit dem Primat der Bundeszuständigkeit. Dies vorangestellt wird von einer Beantwortung hinsichtlich eines zukünftigen sächsischen Beitrags abgesehen. Das Fragerecht dient nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nur da- zu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen, es kann die Staatsregierung nicht verpflichten, einen internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozess zu initiieren. Voraussetzung für ein deutsches und auch sächsisches Engagement ist die Beendi- gung der Kriegshandlungen und setzt entsprechende Initiativen und darauf aufbauende Hilfeersuchen von ukrainischer Seite voraus. Da dies bisher noch nicht gegeben ist, besteht für die Staatsregierung noch kein Anlass, entsprechende konkrete Überlegun- gen anzustellen. Dementsprechend ist ein entsprechender Willensbildungsprozess in der Staatsregierung noch nicht begonnen worden, geschweige denn abgeschlossen. Mit freundlichen eben A AZ Aes / [, in Schukter Seite 2 von 2",
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