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"content": "Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Durchwahl Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Präsidenten des Sächsischen Landtages Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Herrn Dr. Matthias Rößler LS-1053/89/262-2022/19115 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Dresden, 12. Mai 2022 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Markert (CDU) Drs.-Nr.: 7/9548 Thema: Staatsstraße 223 – den Abschnitt zwischen der Stadt Olbern- hau und der OL Nennigmühle endlich erneuern! Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsstraßen im östlichen Erzgebirgskreis sind sicherlich eines der traurigsten Kapitel in der Geschichte der Staatsstraßen im Freistaat Sachsen. In der Freien Presse, Regionalausgabe Marienberg wurde mehrfach darüber berichtet. Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Staatsregierung:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Um einen zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, ist zum 1. Januar 2018 die Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030 (AES 2030; Hausanschrift www.verkehr.sachsen.de/download/21036_SMWA_Broschuere_Web.pdf) Sächsisches Staatsministerium als verbindliche Grundlage für die Durchführung von Baumaßnahmen an für Wirtschaft, Arbeit und Ver- kehr Staatsstraßen eingeführt worden. Zur differenzierten Abbildung der Verkehrs- Wilhelm-Buck-Straße 2 bedeutung wurde das Straßennetz in sogenannte Netzklassen eingeteilt. Die 01097 Dresden Staatsstraße S 223 ist im betreffenden Abschnitt in das S2-Netz (Erweitertes Kernnetz) eingestuft. In dieser Netzklasse ist das nach AES 2030 angestrebte Außenstelle Ziel, dass im Jahr 2030 möglichst kein Bauwerk eine Zustandsnote 3,5 oder Ammonstraße 10 01069 Dresden schlechter hat. Frage 1: Seit wann und aus welchem Grund besteht an der S 223 die Ampelregelung und die halbseitige Nutzung der Fahrbahn im www.smwa.sachsen.de Bereich Kamerun an der Eisenbahnbrücke und wann wird Verkehrsanbindung: diese beseitigt? Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz Im Bereich der Eisenbahnüberführung befindet sich im Zuge der S 223 * Information zum Zugang für ver- talseitig eine Stützwand (BW6). schlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kon- takt.htm poststelle@smwa-sachsen. Seite 1 von 3 de-mail.de",
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"content": "Dieses Bauwerk weist einen schlechten Bauzustand mit einer Zustandsnote von 3,5 auf und befindet sich damit im Dringlichkeitsbedarf. Im Jahr 2017 erfolgte die Einrichtung einer Ampelregelung mit nur einseitiger Verkehrsführung, um die Eintragung von Verkehrslasten im Bereich der Stützwand zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu reduzieren. Die Beseitigung der Ampelregelung kann erst nach Erneuerung der Stützwand erfolgen (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 2: Was hat die Staatsregierung seither unternommen, um diesen Nutzungs- mangel abzustellen und die durchgängig zweispurige Nutzung des Ab- schnitts wiederherzustellen? Nach der AES 2030 ist die Erneuerung der Stützwand der höchsten Dringlichkeitsklasse DK I zugeordnet. Die Erneuerung der Stützwand ist Bestanteil des 100 Bauwerkeprogramms, welches durch die LISt GmbH umgesetzt wird. Derzeit wird die Vorplanung des sehr komplexen Vorhabens erstellt. Der Abschluss der Vorplanung ist für das III. Quartal 2022 geplant. Der Ersatzneubau der Stützwand ist vorbehaltlich des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens und vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellter Mittel für das Jahr 2025 vorgesehen. Frage 3: Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Abschnitt der S 223 zwischen Olbernhau und Pockau besonders im Winter die wichtigste Verkehrsader der Region in Richtung Chemnitz darstellt, wenn witterungsbedingt die B 171 nicht genutzt werden kann? Dieser Abschnitt der S 223 ist der Netzklasse 2 (Erweitertes Kernnetz) zugeordnet. Die S 223 erfüllt eine wichtige Netzfunktion für den regionalen Verkehr zwischen Olbernhau und den Bundesstraßen B 174 in Marienberg und B 101 in Pockau. Im Vergleich zur B 171 sind die Verkehrsmengen auf der S 223 geringer. Aus Sicht der Straßenbauverwaltung sind die Witterungsbedingungen für die Routenwahl nicht maßgebend. In den letzten fünf Winterperioden kam es an keinem Tag zu einer witterungsbedingten Sperrung der B 171 im Bereich zwischen Marienberg und Olbernhau. Beide Straßen sind unterschiedlichen Räumschleifen der Straßenmeisterei zugeordnet. Die B 171 unterliegt als Bundesstraße einem prioritären Räumregime. Davon unabhängig kommt es jedes Jahr immer wieder zu stundenweisen Sperrungen der B 171, um liegengebliebene Lastkraftwagen zu bergen. Frage 4: Wann wird die Brücke über die Flöha an der Papierfabrik Wernsdorf er- neuert? Der Planfeststellungsbeschluss vom 10. Dezember 2019 und ein Ergänzungsbeschluss vom 28. Mai 2020 liegen rechtskräftig vor und besitzen Bestandskraft bis Dezember 2024. Die Vergabeunterlagen werden derzeit erarbeitet und bis Mitte 2022 fertiggestellt. Bisher ist die Finanzierung des Vorhabens durch den Haushalt nicht sichergestellt. Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung aus dem Jahr 2020 rd. 4,3 Mio. €. Nach einer Finanzierungszusage müsste die Vergrämung und Umsiedlung der vorhandenen Zauneidechsenpopulation in deren Aktivitätsperiode (Sommer) erfolgen und danach bis Anfang Oktober die Maßnahme ausgeschrieben werden. Im Februar des Folgejahres würde die Baufeldfreimachung erfolgen und anschließend wären ca. zwei Jahre Bauzeit erforderlich. Seite 2 von 3",
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"content": "Frage 5: Wird die Staatsregierung die notwendigen Mittel für die S 223 im o. g. Sinne im Entwurf des Staatshaushaltes einstellen bzw. in der mittelfristi- gen Finanzplanung einplanen und dem Landtag somit die Notwendigkeit der Maßnahmen ggf. in den Erläuterungen des Haushaltstitels von Amts- wegen anzeigen? Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel 786 75 „Erhaltung von Ingenieurbauwerken“. Das Bauprogramm wird jährlich auf Basis des mittelfristigen Erhaltungsprogrammes unter Beachtung der vom sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel und in Abhängigkeit der vorliegenden baureifen Vorhaben unter Berücksichtigung der Systematik der AES 2030 aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 3 von 3",
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