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            "content": "ai SACHSEN STAATSMINISTERIUM             Freistaat DES INNERN Anzahl von Bediensteten in der LDS bzw. der sächsischen Polizei binden, die für ande- re Tätigkeiten nicht mehr zur Verfügung stünden. Eine Beantwortung ist mit den beste- henden Ressourcen der LDS bzw. der sächsischen Polizei im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu leisten. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig- keit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragestellung auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebli- che Einschränkung der LDS bzw. der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 4: Welche Zu- und Abgänge fanden im o.g. Zeitraum statt? Bitte aufschlüsseln (re- guläres/eigenmächtiges Fernbleiben, Herkunftsland, Datum, Grund). Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fra- gen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen un- verzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsor- gantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungs- organe in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwi- schen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zu- mutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk- tionsfähigkeit der LDS gefährdet. Eine elektronische Recherche ist nicht möglich. Die notwendigen Daten für den abgefragten Zeitraum können daher nur durch die händi- sche Auswertung von mehr als 400 Akten der im Zeitraum April 2022 in der Aufnahme- einrichtung Hammerweg untergebrachten Personen erlangt werden. Für das Heraus- suchen, die Auswertung der Akten und Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist von einem Arbeitsaufwand von mindestens 30 Minuten je Akte und damit einem Zeit- aufwand von mindestens 200 Arbeitsstunden auszugehen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts ist der zur Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in der LDS binden, die für andere Tätigkeiten nicht mehr zur Verfügung stünden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Frage- recht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der Seite 4 von 5",
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