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"content": "STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ljSACHsEN Der Staatsm inister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNIS 90/DIE Aktenzeichen GRÜNEN) (bitte bei Antwort angeben) Drs.-Nr.: 7/9482 54-W 2000/20/50/60- 2022/20335 Thema: Vergabe des Areals am Japanischen Palais in Dresden (bisher betrieben durch Palaissommer Dresden Dresden , S . Mai 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, MACH _ _ __ WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffe ntliche n Die nst Sachsen den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie am Mittwoch, dem 16. März 2022 bekannt wurde, soll die Fläche hinter dem Japanischen Palais in Dresden bis 2027 neu verpachtet lertifikat seit 2013 audit berufundfamilie werden. Laut Medienberichten war für die Entscheidung des Staatsbe- triebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement das höhere Ge- bot und die Vorgabe, die Veranstaltungen in einem kleineren Format als bisher stattfinden zu lassen, im die Grünfläche zu schonen, aus- Hausanschrift: Sächsisches Staatsm inisterium schlaggebend.\" der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Telefax +49 351 564 40009 Kleine Anfrage wie fo lgt: minister@smf.sachsen .de* www.smf.sachsen .de Frage 1: Wann und in welchen Medien/ Kanälen wurde die Ausschrei- Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den bung zum „Palaissommer 2022-2027\" öffentlich bekannt ge- Straßenbahnli nien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz macht? Bitte fügen Sie den Ausschreibungstext als Anlage an. Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innen hof. Bitte beim Pförtner- dienst melden. \"' In fo rmatio nen zum Zugang fur vcrsc hlu s- scltc I sig ni ert e E-Mails I elektronische Dokumcnlc sowie De-Mail unter www smf sachscn de/kontn~1 html",
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"content": "~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Es erfolgte keine Ausschreibung zum Format „Palaissommer 2022 - 2027\", sondern es fand gemäß anliegendem Ausschreibungstext eine veranstalterneutrale Ausschreibung wie folgt statt: „ Vermietung einer Veranstaltungsfläche für die Monate Juli und August der Jahre 2022 bis 2026 auf einer Teilfläche (Palaisgarten) im denkmalgeschützten Park des Japani- schen Palais, Palaisplatz 11 in 01097 Dresden zur Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung von Kunst und Kultur dienen, insbesondere der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Tanzes und des Films.\" Diese Ausschreibung wurde wie folgt öffentlich bekannt gemacht: - Anzeige in den Zeitungen „Sächsische Zeitung\" am 10. Dezember 2021 , „Dresdner Neueste Nachrichten\" am 10. Dezember 2021 und „Dresden am Wochenende\" am 11 . Dezember 2021 , - Anzeige im Newsletter der DEHOGA Sachsen am 13. Dezember 2021 und in deren sozialen Netzwerken am 8. Dezember 2021 und 5. Januar 2022, - Anzeige im Newsletter des Gastgewerbemagazins am 9. Dezember 2021 , - E-Mail mit Ausschreibungstext an „Kreatives Sachsen\" am 2. Dezember 2021 , - E-Mail mit Ausschreibungstext an „wir-gestalten-dresden\" am 2. Dezember 2021 . Frage 2: Wie verlief die Zeitschiene im Ausschreibungsverfahren, insbesondere: Warum wurde die Entscheidung zur Ausschreibung 2022 - 2027 erst im März 2022 bekannt gegeben und nicht Ende 2021? Die Neuausschreibung erfolgte, weil der Vertrag mit dem bisherigen Veranstalter mit Ablauf der Veranstaltung im Jahr 2021 endete. Die Zeitschiene ergab sich aus den erforderlichen Abstimmungen zu den vertraglichen Nutzungsbedingungen. Frage 3: Welche Gründe gab es entgegen der vorherigen Ausschreibung nach Konzept eine Vergabe nach Höchstpreisgebot durchzuführen und wird damit von der Staatsregierung die kommerzielle Erhebung von Eintritts- geldern durch den Betreiber in Kauf genommen? Seite 2 von 4",
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"content": "~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Die Zuschlagserteilung erfolgte nicht allein zum Höchstgebot, sondern - wie im Aus- schreibungstext ausgeführt - auf der Grundlage der Anerkennung der vertraglichen Nutzungsbedingungen zum Höchstgebot. Die Vermietung erfolgt zur Durchführung von Veranstaltungen , die der Förderung von Kunst und Kultur dienen insbesondere der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Tanzes und des Hörspiels. Die Bieter sind im Veranstaltungsbereich aktiv und verfügen über eine lange Erfahrung . Die vertraglichen Nutzungsbedingungen enthalten in § 2 Abs . 2 eine Regelung , dass Eintrittspreise für Veranstaltungen nicht erhoben werden müssen , eintrittspflichtige Veranstaltungen aber möglich sind. Eine analoge Regelung enthielt der Vertrag mit dem bisherigen Veranstalter auch. Dem Veranstalter ist es so wie bisher auch freige- stellt, Veranstaltungen mit oder ohne Eintritt zu kalkulieren . Die Bieter haben in ihren Konzepten eintrittsfreie Veranstaltungen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund kann weder im Verhältnis zum bisherigen Veranstalter noch zum künftigen Betreiber die Re- de davon sein , die Staatsregierung habe mit den vertraglichen Nutzungsbedingungen einer „kommerziellen Erhebung von Eintrittsgeldern\" Vorschub geleistet oder dies in Kauf genommen. Unabhängig davon ist die Bestimmung der Zuschlagskriterien gängiges Recht des Ei- gentümers. Dabei müssen insbesondere die Vorgaben der Sächsischen Haushaltsord- nung beachtet werden , wonach es geboten ist, wirtschaftlich zu handeln . Frage 4: Welche Stellen (Staatsministerien, Staatsbetriebe, Geschäftsbereiche der Landeshauptstadt Dresden oder andere Akteure) waren in die Be- stimmung der Ausschreibungskriterien und die Vergabeentscheidung involviert? (Bitte begründen, falls keine Stellen außerhalb der Staats- verwaltung beteiligt wurden) Die Zuständigkeit für die Überlassung der Fläche liegt beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Das Staatsministerium der Finanzen war als fach- vorgesetzte Dienststelle eingebunden . Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wurde bei der Erarbeitung der Nutzungsbedingungen einbezogen . Die vertraglichen Nutzungsbedingungen wurden zu Veranstaltungsumfang und Teilneh- merzahlen mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt. Seite 3 von 4",
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"content": "STAATSB TRI B JMMOBIU N- Frei taat U DBAUMANAG MENT SIB SACHSEN Ausschreibung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, vertreten durch die Niederlassung Dresden 1, für die Vermietung einer Veranstaltungsfläche für die Monate Juli und August der Jahre 2022 bis 2026 auf einer Teilfläche (Palaisgarten) im denkmal- geschützten Park des Japanischen Palais, Palaisplatz 11 in 01097 Dresden zur Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung von Kunst und Kultur dienen, insbesondere der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Tanzes und des Films. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der vertraglichen Nutzungsbedingungen zum Höchstgebot. Die vertraglichen Nutzungsbedingungen können beim Staatsbetrieb SIB, NL Dresden I unter unten angegebener Adresse abgefordert werden. Schriftliche Angebote, verbunden mit einem detaillierten Betreibungskonzept, sind bis zum 31.01.2022 ebenfalls an diese Adresse zu richten. Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement NL Dresden I, SG IMA2 Königsbrücker Str. 80, 01099 Dresden E-Mail: poststelle- Dl@sib.smf.sachsen.de Telefonische Anfragen können unter Tel.: 0351/8093-242 erfolgen.",
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