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"content": "STAATSMINISTERIUM\nDES INNERN\n\nSÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN\n01095 Dresden\n\nPräsidenten des Sächsischen Landtages\nHerrn Dr. Matthias Rößler\nBernhard-von-Lindenau-Platz 1\n\n01067 Dresden\n\nKleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD)\nDrs.-Nr.: 7/9737\nThema: Razzia in Leipzig und Halle wegen illegaler Einwanderung\n\nSehr geehrter Herr Präsident,\nden Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:\n\n„Mit Beitrag vom 26.04.2022 berichtete der MDR, dass in Leipzig und\nHalle in den Morgenstunden dieses Tages Durchsuchungen in mehre-\nren Gebäuden stattfanden. Es gehe um Beihilfe zum unerlaubten Auf-\nenthalt sowie der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet. Im Fokus\nstehen, laut MDR, in Leipzig unter anderem ein Döner-Imbiss und ein\nAutohandel.“\n\nNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich\ndie Kleine Anfrage wie folgt:\n\nFrage 1:\n\nWelche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der o.g. Razzia in\nLeipzig und Halle wegen illegaler Einwanderung? (Bitte aufschlüsseln,\nwie viele und welche Objekte durchsucht wurden, welche Beweismittel\nsichergestellt wurden und um welche Größenordnung es sich bei den\nunerlaubten Einreisen bzw. Aufenthalten - aus welchen Herkunftsstaa-\nten - in diesem Zusammenhang handelt)\n\nFrage 2:\n\nWurden bei den Razzien insbesondere falsche Visa bzw. missbräuch-\nlich genutzte Visa oder sonstige gefälschte Dokumente festgestellt?\nWenn ja, in welchem Umfang und welcher Form?\n\nFrage 3:\n\nIn welchem Bezug stehen der o.g. Döner-Imbiss und der Autohandel\nzu den Straftaten und welche weiteren Netzwerke bzw. Organisationen\nin Sachsen sind, in welchem Umfang und seit wann, involviert?\n\nZusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3:\n\n \n\nFreistaat\n\nSACHSEN\n\nDer Staatsminister\n\nGeschäftszeichen\n(bitte bei Antwort angeben)\n3-1053/138/60\n\nDresden, 27. Mai 2022\n\nHausanschrift:\n\nSächsisches Staatsministerium\ndes Innern\n\nWilhelm-Buck-Str. 2\n\n01097 Dresden\n\nTelefon +49 351 564-0\nTelefax +49 351 564-3199\nwww.smi.sachsen.de\n\nVerkehrsanbindung:\nZu erreichen mit den Straßenbahnli-\nnien 3, 6, 7,8, 13\n\nBesucherparkplätze:\nBitte beim Empfang Wilhelm-Buck-\nStr. 2 oder 4 melden.",
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"content": "STAATSMINISTERIUM\nDES INNERN\n\n \n\nVon einer Beantwortung wird abgesehen.\n\nDer Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregie-\nrung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in\nAngelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss\nnicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.\n\nLetzteres ist hier der Fall, da es in den fragegegenständlichen Örtlichkeiten in Halle und\nLeipzig zu einem Polizeieinsatz der Bundespolizei kam. Auskünfte im Sinne der Frage-\nstellung sind daher beim zuständigen Bundesministerium des Innern und für Heimat zu\nerfragen.\n\nFrage 4:\n\nWelche Erkenntnisse haben sächsische Ermittlungsbehörden generell hinsicht-\nlich Pass- und Visafälschungen bzw. der Nutzung von solchen Fälschungen seit\n01.01.22?\n\nVon einer Beantwortung wird abgesehen.\n\nEine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet in den polizeilichen Aus-\nkunftssystemen nicht statt.\n\nGemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die\nStaatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische\nAnfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem\nGrundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der\nAusübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch\nmitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben.\nDieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen\neinzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht\ndes Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der\nStaatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner-\nhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl.\nSächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97).\n\nZur Beantwortung der Frage wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS)\nmit Datenbestand vom 4. Mai 2022 nach Straftaten recherchiert, welche im Zusam-\nmenhang mit Pass- und Visafälschungen stehen können und im Zeitraum 1. Januar bis\n4. Mai 2022 im Freistaat Sachsen festgestellt bzw. angezeigt wurden. Die recherchier-\nten Straftaten umfassen die 8$ 267 ff. Strafgesetzbuch sowie $ 95 Aufenthaltsgesetz\n(AufenthG). Die vollständige Beantwortung der Frage würde eine Durchsicht und hän-\ndische Auswertung aller 802 Straftaten erfordern, welche entsprechend den o. g. Krite-\nrien recherchiert wurden. Hierfür ist pro Fall ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von\nmindestens 30 Minuten zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Ge-\nsamtaufwand von mindestens 401 Arbeitsstunden.\n\nDies hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand für die sächsische Polizei zur Folge,\n\nder die Arbeitsfähigkeit einzelner Organisationseinheiten, insbesondere beim Landes-\nkriminalamt Sachsen, gegebenenfalls über Wochen behindern würde. Eine Beantwor-\n\nSeite 2 von 4\n\nFreistaat\n\nSACHSEN",
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"content": "STAATSMINISTERIUM\nDES INNERN\n\n \n\ntung wäre mit den bestehenden Ressourcen der sächsischen Polizei im Rahmen einer\nKleinen Anfrage nicht zumutbar zu leisten.\n\nEine umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergeb-\nnis, dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionierenden Polizei Vorrang zu\ngewähren ist.\n\nFrage 5:\n\nWie viele illegale Einreisen von Personen gab es seit 01.01.22 nach Sachsen und\nwie viele vormalige illegale Einreisen nach Sachsen wurden in diesem Zeitraum\n(nachträglich) festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsstaat der Einrei-\nsenden und Einreisewege [bspw. Landweg Polen oder Tschechische Republik,\nLuftweg])\n\nAngaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen stehen im\nSachzusammenhang nicht zur Verfügung.\n\nZur Beantwortung wurde im PASS mit Datenbestand vom 4. Mai 2022 für den Zeitraum\n1. Januar bis 4. Mai 2022 nach Verstößen gemäß $ 95 Absatz 1 Nr. 1, 2 und\n3 AufenthG im Freistaat Sachsen recherchiert.\n\nDie Fallzahlen nach Straftatbestand sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen:\n\nStraftatbestand | Anzahl |\n\nUnerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ungeklärter Einreise 372\ngem. 8 95 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG\n\nAufenthalt ohne Aufenthaltstitel nach unerlaubter/ungeklärter 536\nEinreise gem. 8 95 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG\n\nUnerlaubte Einreise gem. $ 95 Absatz 1 Nr. 3 AufenthG\n\nInsgesamt wurden 923 Tatverdächtige festgestellt, welche sich wie folgt auf die einzel-\nnen Staatsangehörigkeiten verteilen:\n\n \n \n \n\n \n\n \n\nStaatsangehörigkeit\n\n \n\n \n\n \n\nhanistan\nAfghanistan; Nordmazedonien\nAlbanien\nAlgerien\nArmenien\nAserbaidschan\nÄthiopien\nBurkina Faso\nChina\nCote d'Ivoire 1\nGeorgien 193\nGhana 1\nIndien 19\nIrak 50\nIran, Islamische Republik 10\n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\nSeite 3 von 4\n\nFreistaat\n\nSACHSEN",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat\nDES INNERN SACHSEN\nStaatsangehörigkeit Anzahl\nIran, Islamische Republik; Ukraine 1\nJemen 1\nJordanien 1\nKamerun 13\nKolumbien 1\nKuba 1\nLibanon 20\nLibanon; Ukraine 1\nLibyen 8\n&\nMarokko 8\nMarokko; Tunesien 1\nMoldau, Republik 14\nMyanmar\n11\n54\nPakistan 31\nPalästinensische Gebiete 6\nPhilippinen 1\nRumänien 2\nRussische Föderation 14\nSerbien\nSomalia\nStaatenlos Bl\nSyrien, Arabische Republik\nThailand\nTunesien\nTürkei\nUkraine\nUngeklärt\nVenezuela, Bolivarische Republik\nVereinigte Staaten von Amerika\n\n \n\nVietnam\nWeißrussland\n\n \n\nN\nD|N\n\nZu den Einreisewegen kann keine Aussage getroffen werden, weil diese nicht statis-\ntisch erfasst werden.\n\nAufgrund der originären Zuständigkeit der Bundespolizei für unerlaubte Einreisen ge-\nmäß 8 95 AufenthG sind die erhobenen Daten der Landespolizei Sachsen nicht belast-\nbar. Weitere Auskünfte im Sinne der Fragestellung sind daher beim Bundesministerium\ndes Innern und für Heimat zu erfragen.\n\nMit freundlichen /|Grüßen\n\n_ AU tes\n\n—\n\nrmin Schuster\n\nSeite 4 von 4",
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