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            "content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMoKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG  lW3Äö1isnr.r Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang erfolgte banv. erfolgt eine Korrektur der sich als fälschlich herausgestellten Datensätze, wie das Sächsische Staatsministerium der Justiz (SMJ)      in oben benannter Drucksache konstatierte, im ,,KPMD-PMK\" 2021? lst beispielsweise eine Richtigstellung in Folgepublikationen des KPMD oder auch eine Pressemitteitung des SMJ zur Richtigstellung beabsichtigt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung auf Frage 3 der Klelnen Anfrage, Drs.-Nr.: 719385, Bezug genommen. Da die Abschlussmeldung zum Ausgang des Verfahrens erst nach dem.31. Januar des Folgejahres erfolgte, wurde diese gemäß den bundeseinheitlich gültigen Richtlinien in der Jahreslage Politisch mo- tivierte Kriminalität (PMK) für das Jahr 2021nicht berücksichtigt, jedoch entsprechend den aktuellen Erkenntnissen im Kriminalpolizeilichen Meldedienst-Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) bewertet und angepasst. Der KPMD-PMK bildet immer nur den jeweils aktuellen Erfassungsstand ab. Eine Anderung der Jahreslage PMK für das Jahr 2021ist entsprechend den bundeseinheitlichen Richtlinien nicht vorgesehen. Frage 2: lnwieweit erfolgten seitens des sächsischen Justizministers Katja Meier seit Oktober 2021 Gespräche mit bzw. Kontaktversuche zu den betroffenen Mitarbei- tern, dem sonstigen Personal oder auch dem Management des Hotels sowie zum Künstler Gil Ofarim? Bitte mit Auflistung ebenso nach Gesprächsinhalten und -ergebnissen. Die Frage wurde       - entgegen den Ausführungen des Fragestellers in der Vorbemer- kung    - bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr.: 719385, vollständig beantwortet. Auf diese Antwort wird Bezug genommen. Seite 2 von 5",
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            "content": "STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG   s Freistaat SACHSEN onsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, der Aufwand zur Bei- ziehirng versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist da- her von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Der anfallende zeitliche Aufwand für eine händische Auswertung allein der Akten zu insgesamt 8.743 Vorgängen wird auf mindestens 546 Arbeitstage für eine in Vollzeit tätige Mitarbeiterin bzw. einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig- keit der Staatsanwaltschaften sowie der Gerichte andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts in Anbetracht der großen Anzahl der aus- zuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten ist. Frage 5: Falls ja: lnwieweit fanden obige Fälle aus Frage 4 Eingang bzw. Vermerk in sach- entsprechende Publikationen unter Federführung der Sächsischen Staatsregie- rung - beispielsweise als Vermerk ,,antisemitisch\" in den Jahresbericht des Lan- desamts für Verfassungsschutz, als politisch motivierte Straftat in den Jahresbe- richt der ,,Potizeilichen Kriminalstatistik\" (PKS) oder auch im KPMD? tnwieweit wurden diese Fälle anschließend in den entsprechenden Statistiken und Berich- ten korrigiert? Bitte mit Auflistung nach Zeit und Ort sowie Benennung der vor- geworfenen Straftat, dem entsprechenden Datum der Einstellung des Verfahren5 bzw. der Ermittlung sowie der daraus resultierenden juristischen Aufarbeitung des Falls bezüglich des ursprünglichen Beschuldigers. Seite 4 von 5",
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