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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat uND rüR onuornelr EUROPA UND GLEICHSTELLUNG lw SACHSEN Die Staatsministerin SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR Durchwahl DEMOKRATIE, EUROPA UND GLEICHSTELLUNG Telefon +49 351 564 15000 Hansastraße 4 | 01097 Dresden Telefax +49351 564 15OOg Präsidenten des Sächsischen Landtages staatsministerin@ Herrn .Dr. Matthias Rößler smj.justiz.sachsen.de* Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 Aktenzeichen 01067 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 1040E/46/999-LR Dresden, lZApnt2o22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doreen Schwietzer (AfD) Drs.-Nr.: 719493 Thema: Transmenschen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit der vergangenen Bundestags-Legislaturperiode wird von ver- schiedenen Seiten auf Bundesebene das Vorhaben verfolgt, das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu erset- zen. Eine Geschlechtsänderung soll demnach schon ab 14 Jahren durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt, ohne das als Hausanschriftr entwürdigend empfundene psychiatrische Gutachten und die damit Sächsisches Staatsministerium der Justiz und fair Demokratie, verbundenen intimen Fragen, ermöglicht werden. Europa und Gleichstellung Hansastraße 4 (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimm- 01097 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj ungsgesetz-{ 01. htm l)\" Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit ÖPNV und Fernverkehr (Bahnhof Neustadt) Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich Parken und behinderten- gerechter Zugang über die Kleine Anfrage wie folgt: Einfahrt Hansastraße 4 Hinweise zum Datanachutz orhalten Sie auf unserer lnternetseite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinwsise auch zu. \"Per E-Mail keih Zugang für elektronisch signierte sowie . varschlüsselte elektronische Nachrichten; nähere lnformationon zur elektronischen Kommunikalion mit dem Sächsischen Staatsministorium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstsllung untsr httos://www. iustiz.sachssn.de/E- Seite 1 von 4 Kommunikation-SMJ",
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"content": "STAATSM IN ISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG lW3Äöiisrrv Frage 1: Wetche Position nimmt die Staatsregierung zu den Bestrebungen, das Trans- sexuellengesetz d urch ei n Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen, ein? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsreg ierung nicht verpflichtet Frage 2: Wie viele Transmenschen leben im Freistaät Sachsen, wie viele davon sind Transmänner und wie viele Transfrauen? Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse nicht vor. Die amtliche Statistik (in Sachsen das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (StLA)) führt für den Bund (oder Sachsen) statistische'Erhebungen durch, die durch Rechtsvorschrift angeordnet sind. Das können europäische, bundesrechtliche oder landesrechtliche Gesetze oder auch Rechtsverordnungen sein. Diese Rechtsvorschrif- ten definieren mitunter die Erhebungsmerkmale oder beschreiben sie zumindest so eindeutig, dass aufgrund der Beschreibung in jedem Bundesland passende Befragun- gen bei auskunftspflichtigen natürlichen oder juristischen Personen durchgeführt und die enrvünschten Resultate aggregiert dem Statistischen Bundesamt übermittelt werden können. Keine der durch Rechtsvorschrift geregelten Statistiken z. B. Zensus, Mikrozensus, Gesundheitsstatistiken oder andere amtliche Statistiken, die ,,Lebensphänomene\" der Bevölkerung und der Gesundheit abbilden, enthalten Erhebungsmerkmale zu Trans- menschen im Sinne der Kleinen Anfrage; daher liegen auch keine absoluten Zahlen vor. Seite 2 von 4",
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"content": "STAATSMIN ISTERIUI\\4 DER J USTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG l#$XöTrsurv Frage 3: Bei wie vielen davon ist die angestrebte Geschlechtsumwandlung vollständig vollzogen und beiwie vielen nicht? Frage 4: Bei wie vielen davon hat die angestrebte Geschlechtsumwandlung noch nicht begonnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen die zur Beantwortung'der Fragen notwendigen Erkenntnisse nicht vor. lnsofern wird auf die Ausführungen zu Frage 2 venruiesen. Ergänzend wird noch mitgeteilt: Unter den Begriff ,,Geschlechtsumwandlung\" können unterschiedliche (ambulante, sta- tionäre und ggf. teilstationäre) Eingriffe bzw. Behandlungen - ggf. in unterschiedlichen Kombinationen - fallen, die nicht, jedenfalls nicht zwangsläufig, zu einem Fall zusam- mengeführt werden. Außerdem erfolgt keine Erfassung eines Kriteriums ,,Geschlechts- umwandlung vollzogen\" sowie von Personen, die eine Geschlechtsumwandlung an- streben und noch nicht begonnen haben. Frage 5: Auf welchen Krankenhausstationen werden Transmenschen, bei denen die Ge- schlechtsumwandlung noch nicht begonnen hat, untergebracht - auf Stationen des von ihnen angestrebten Geschlechts oder des ursprünglichen Geschlechts? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse nicht vor. Seite 3 von 4",
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"content": "\"o*'*'1,'i;'AlXTl#ä,iiili3 EUR0PA UND I GLEICHSTELLUNG I ffi W 3Xölisnrv Überdies ist die Staatsregierung dem Landtag nur für ihre eigene Amtsführung verant- wortlich und daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre eigene Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall soweit die Beantwortung etwaige lnformationen der Kranken- häuser im Freistaat Sachsen bzw. deren Träger betriffi, da diese als eigenverantwort- lich handelnde Dritte Aufgaben erfüllen, bei denen sie gemäß $ 28 des Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) bzw. im Rahmen der Wahrnehmung von Selbst- verwaltungsaufgaben (letzteres betrifft allenfalls Krankenhäuser in kommunaler Träger- schaft) lediglich der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht unterliegen. Die Staatsregierung darf im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht von ihrem lnformati- onsrecht (nach $ 28 Absatz 3 Satz 1 SächsKHG bzw. S 113 Sächsische Gemeindeord- nung (SächsGemO)) nur dann Gebrauch machen, wenn im Einzelfall konkrete An- haltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist hier nicht gegeben, denn es sind weder aus den Fragestellungen konkrete Hinweise auf eine bevorstehende oder eingetretene Rechtsverletzung ersichtlich, noch liegen der Staatsregierung derartige Hinweise unabhängig von der Kleinen Anfrage vor. Mit freundlichen Grüßen .( 4) Katja Seite 4 von 4",
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