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"content": "= SACHSEN STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Geschäftszeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/138/40 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 18. Mai 2022 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 7/9671 Thema: Personalaufwand fiir Abschiebungen 1. Quartal 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mannstunden leisteten sächsische Polizeivollzugsbeamte bei den Abschiebungsversuchen sowie kontrollierten Ausreisen im 1. Quartal 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und Polizeire- vieren!) Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Wie viele Mannstunden leistete die sächsische Landesdirektion bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungsversuchen sowie kontrollierten Ausreisen im 1. Quartal 2022? Hausanschrift: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der 01097 Dresden Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig recherchiert Telefon +49 351 564-0 werden. Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen Verkehrsanbindung: (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeord- Zu erreichen mit den Straßenbahnli- neter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich nien 3, 6, 7, 8, 13 und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsor- Besucherparkplatze: gantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbe- Str. 2 oder 4 melden. troffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen ha- ben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parla- ment sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staats-",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN regierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Auf- wand in Erfahrung gebracht werden kann. Die Vorbereitung von Abschiebungen ist ein komplexer Prozess, der einschließlich Ab- fragen bei einzubeziehenden Behörden und der etwaigen Beschaffung von Reisedo- kumenten längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Fragestellung wird dahingehend ausge- legt, dass nach den in der Landesdirektion Sachsen (LDS) in dem abgefragten Zeit- raum (1. Quartal 2022) insgesamt angefallenen Arbeitsstunden gefragt wird und nicht nach dem (ggf. schon früher angefallenen) Arbeitsaufwand für die in dem abgefragten Zeitraum erfolgten oder versuchten Abschiebungen sowie kontrollierten Ausreisen. Die gewünschten Angaben werden in der LDS statistisch nicht erfasst. Für die Ermitt- lung des Arbeitsaufwandes müssten alle Bediensteten ermittelt werden, die in der LDS direkt oder mittelbar — dabei häufig nur zu einem praktisch nicht ermittelbaren Zeitanteil — mit der Vorbereitung und Durchführung von Rückführungen und kontrollierten Ausrei- sen betraut sind. Für jeden einzelnen Bediensteten wären dann anhand des Zeiterfas- sungskontos monatsweise die tatsächlich geleisteten Stunden zu ermitteln und zu ad- dieren. Allein für die Auslesung des Zeiterfassungskontos werden pro Bedienstetem und Monat inklusive Systemantwortzeiten mindestens zehn Minuten benötigt. In einem weiteren Schritt wäre die Bewertung/Schätzung der Zeitanteile, mit denen die Bediens- teten innerhalb ihrer Arbeitszeit tatsächlich im Sinne der Fragestellung tätig waren, er- forderlich. Diese Bewertung/Schätzung ist — soweit überhaupt möglich — je nach Fall- gestaltung z. T. sehr komplex und aufwendig. Setzt man hierfür im Durchschnitt nur 15 Minuten je Bediensteten und Monat an, ergibt sich in der Summe mit der reinen Ausle- sezeit des Zeiterfassungskontos ein Aufwand von mindestens 25 Minuten pro Bediens- teten und Monat. Dies ergibt allein für den Personenkreis der unmittelbar mit der Vor- bereitung und Durchführung von Abschiebungen sowie kontrollierten Ausreisen betrau- ten Bediensteten für drei Monate insgesamt einen Aufwand von 136 Stunden. Dabei noch unberücksichtigt ist weiterhin der Personenkreis der nur mittelbar mit der Vorbe- reitung und Durchführung von Rückführungen betrauten Bediensteten, für den zur voll- ständigen Beantwortung der Frage eine ebensolche Ermittlung erfolgen müsste. Kern- aufgaben der Personalverwaltung der LDS könnten währenddessen nicht wahrge- nommen werden. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Ge- währleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung, insbesondere der LDS, ande- rerseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen _Grüßen \\ & Armin Schuster Anlage Seite 2 von 2",
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