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            "content": "STAATSMINISTERIUM             Freistaat DES INNERN             SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                      Geschäftszeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) Präsidenten des Sächsischen Landtages                                         16-0141.50/4206 Herrn Dr. Matthias Rößler                                                    Dresden, 13. Mai 2022 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9530 Thema:        Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Artikel 51 Absatz 2 Verfassung des Freistaa- tes Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Infor- mationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung über die Behandlung von Ver- schlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge erforderlich. Die Informa- tionen sind durch nachrichtendienstliche Mittel ($ 5 Absatz 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die        Hausanschrift: Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der           Sächsisches Staatsministerium des Innern Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrich-     Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden tendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach 8 5 Absatz 1      Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Artikel 51 Absatz 2         www.smi.sachsen.de SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Verkehrsanbindung: Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person   Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden.",
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            "content": "STAATSMINISTERIUM              Freistaat DES INNERN              SACHSEN gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber diesen Personen, weshalb sie insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen hat, die zu deren Enttarnung führen könnten. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität der für ihn tätigen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zu- lassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, künf- tig solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Eine solche mögliche dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass insbe- sondere der Geheimschutz gegenüber dem Informationsanspruch der Abgeordneten das gewichtigere Rechtsgut ist. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informa- tionsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informations- übermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt werden kann. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, deren Mitteilung Rechte Dritter (Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf) entgegenstehen. Diese Informationen können aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, durch deren Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Infor- mationsanspruch der Fragestellerin mit den Persönlichkeitsrechten Dritter abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung die über die in der Beant- wortung enthaltenen Angaben hinausgehenden personenbezogenen Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestim- mung ein größeres Gewicht zukommt, so dass die Mitteilung der Daten mit Extre- mismusbezug unterbleiben muss. Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 SächsVSG betreffen einen besonders geschützten Datenkreis, weil dieser Rückschlüsse auf politische Meinungen zulässt. Je klarer die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem politischen Lager zugeordnet werden kann, desto nachhaltiger wirkt der Schutzgedanke. Seite 2 von 9",
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            "content": "STAATSMINISTERIUM DES INNERN           SACHSEN Frage 1: Welche        Aktivitäten  der   extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammen- rottungen, Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2022 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch be- werteten Aktivitäten vor: Nr.        Datum          Ort        Veranstalter | Teilnehmer- | Veranstaltung, zahl         ggf. Bands, Liedermacher, Redner 1 | 05.03.2022 | Chemnitz           Partei „Freie | 1.500         Sternmarsch Sachsen“                      unter dem Motto „Nein zur Impfpflicht“ Redner: Martin Kohlmann, Stefan Hartung 2 | 06.03.2022 | Chemnitz           Junge Natio- | ca. 15         Gedenkveran- nalisten                      staltung anl. der Chemnitz                      Bombardierung von Chemnitz 3 | 07.03.2022 | Heidenau           Partei „Freie | 150           Kundgebung Sachsen“                      unter dem Motto „Corona- maßnahmen beenden  - Kretschmer verhaften“ 4 | 09.03.2022       |A17undA4| Sehe? Partei ‚Freie |mind. 2        Hilfskonsai  für russische LKW- Fahrer auf der A17 undA    4 5 | 11.03.2022 | Freiberg           Partei ‚Freie | *             Stammtisch- Sachsen“                       treffen 6 | 13.03.2022 | Sächsische         Partei „Der     *             Wanderung Schweiz        Dritte Weg\", Landesver- band Sach- sen Seite 3 von 9",
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