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"content": "STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESEUSCHAFTLlCHEN ZUSAMMENHALT ~SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT Durchwahl Albertstraße 10 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564-55000 Telefax +49 351 564-55010 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Ihr Zeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/70/207-2022/85153 Dresden, ,:k> . Mai2022 Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Schaufel (AfD) Drs.-Nr.: 7/9824 Thema: Kinderkliniken in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinderkliniken standen jeweils in den Jahren 2010 bis dato in Sachsen mit jeweils welcher Bettenanzahl zur Verfügung? (Bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln sowie gesondert Kinderintensivbet- ten ausweisen.) Im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen werden keine Bettenzahlen für die einzelnen somatischen Fachgebiete ausgewiesen, sondern lediglich eine Gesamtbettenzahl (sog. Rahmenplanung; vgl. Krankenhausplan des Freistaa- tes Sachsen, 12. Fortschreibung, abrufbar unter: https://www.gesunde.sach- sen.de/56.html - zuletzt aufgerufen am 25.05.2022). Für die Angaben zur An- zahl der Betten der Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin (KIND) wird daher auf die Erhebungen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Stala) zurückgegriffen. Ein Vergleich der Bettenzahlen ist im Zeitreihenverlauf jedoch nur eingeschränkt möglich, da im Jahr 2018 die Fachabteilungsgliederung geändert wurde. Bis zu diesem Jahr orientierte sich die Zuordnung an der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer, seit 2018 wird die Gliederung entsprechend § 301 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verwendet. Daten zu aufgestell- ten Betten liegen aktuell nur bis inklusive 2020 vor. Die Entwicklung der Fachabteilungen KIND im Freistaat Sachsen stellt sich un- ter den dargelegten Einschränkungen seit 2010 wie folgt dar: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaft- lichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de",
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"content": "STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESELLSCHAFTLlCHEN ZUSAMMENHALT ~ SACHSEN Jahr Anzahl Fachabteilung Durchschnittlich aufgestellte Betten KIND laut Kranken- laut Stala hausplan Insgesamt Darunter Intensiv 2010 32 1.178 88 2011 32 1.180 88 2012 32 1.200 90 2013 31 1.196 90 2014 31 1.104 102 2015 31 1.095 105 2016 31 1.109 104 2017 31 1.117 107 2018 32 1.117 109 2019 32 1.204 90 2020 32 1.155 121 2021 32 - - 2022 31 - - Frage 2: Wie hoch war in den unter Frage 1 genannten Kliniken jeweils die Auslas- tung in den einzelnen Jahren seit 201 0? (Bitte nach Möglichkeit den Bettennut- zungsgrad sowie die Belegungstage angeben.) Eine Aussage über die Auslastung ist bis inklusive 2017 nur für die Betten im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin insgesamt, nicht jedoch für die Kinderintensivbetten getrennt möglich. Aufgrund der vorliegenden Daten ist eine Datendarstellung nur bis 2020 möglich. Jahr Insgesamt Darunter Intensiv Betten- Belegungstage Betten- Belegungs- nutzungsgrad nutzungsgrad tage 2010 68,02% 292.445 - - 2011 67,48% 290.615 - - 2012 63,40% 277.700 - - 2013 63,30% 276.344 - - 2014 67,91% 273.641 - - 2015 69,20% 276.562 - - 2016 67,52% 273.318 - - 2017 66,36% 270.567 - - 2018 65,55% 267.258 67,96% 27.036 2019 61,55% 270.500 81,34% 26.721 2020 52,49% 221.292 51,26% 22.638 Frage 3: Welche Kinderkliniken wurden seit 2010 aus jeweils welchem Grund ge- schlossen und wie viele Betten wurden hierdurch abgebaut? Zum 01.01.2013 wurde die Fachabteilung KIND des Klinikums Erlabrunn auf Antrag des Trägers aufgrund rückläufiger vollstationärer Fallzahlen geschlossen. Die bis dahin beste- hende Station KIND wird nur noch als reine Neonatologie betrieben. Seite 2 von 4",
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"content": "STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESEUSCHAFTLlCHEN ZUSAMMENHALT ~ SACHSEN Die Fachabteilung KIND der HELIOS Klinik Leisnig wurde zum 01.01.2022 geschlossen. Die Herausnahme der Fachabteilung KIND aus dem Krankenhausplan des Freistaates Sachsen erfolgte auf Antrag des Trägers aufgrund personeller Schwierigkeiten. Bettenreduzierungen im Krankenhausplan gingen damit in beiden Fällen nicht einher. Auf- grund der Rahmenplanung im Freistaat Sachsen (siehe Antwort zu Frage 1) können die einzelnen Krankenhäuser im Rahmen der ausgewiesenen Gesamtbettenzahl in der So- matik die Betten den jeweiligen Fachgebieten flexibel und selbstständig zuordnen - so wie es der aktuelle Bedarf erfordert. Frage 4: Inwieweit und nach welchen konkreten Aspekten prüft die Krankenhaus- planungsbehörde im Falle einer Schließungsabsicht, ob auch nach Schließung eine bedarfsgerechtete Versorgung möglich ist? Aufgabe der Krankenhausplanung ist es, den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser auszuweisen. Dabei soll die bedarfsgerechte Patientenver- sorgung unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte durch ein funktional abgestuftes Netz möglichst gleichmäßig über das Gebiet des Freistaates verteilter einander ergänzen- der Krankenhäuser sichergestellt werden. Laut dem Krankenhausplan des Freistaates Sachsen sollen Anfahrtswege von 40 Kilome- tern zu Einrichtungen mit allgemeiner Kinder- und Jugendmedizin möglichst nicht über- schritten werden. Vor diesem Hintergrund prüft das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Krankenhausplanungsbehörde die Ausführungen des Krankenhausträ- gers bei einer Schließungsabsicht einer Fachabteilung KIND sowie die vollstationäre Ver- sorgungssituation. Dabei werden das bisherige und prognostische Leistungsgeschehen, die regionale Versorgungssituation unter Beachtung von Fahrstrecken und Fahrzeiten, die Patientenherkunft und mögliche Patientenstromentwicklungen untersucht. Dabei ist insbe- sondere von Bedeutung, inwieweit insbesondere kritische Notfallpatientinnen und -patien- ten auch nach Schließung einer Fachabteilung KIND weiterhin adäquat versorgt werden können. Hinsichtlich elektiver vollstationärer Leistungen spielt das Kriterium der Wohnortnähe eine eher untergeordnete Rolle. Hierbei ist auch zu bedenken, dass mit sinkenden Fallzahlen ein Verlust von Know-How einhergehen kann, welches für eine qualitativ hochwertige voll- stationäre Versorgung unabdingbar ist. Die demografische Entwicklung einschließlich der Auswirkungen auf die Fachkräftesitua- tion macht es erforderlich, dass die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft stän- dige Aufgabe ist und bleibt. Auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen An- frage 7/9029 wird verwiesen. Frage 5: Welche konkreten Aspekte würden dazu führen, dass eine bedarfsgerechte Versorgung einer Region nach einer Schließung nicht mehr gewährleistet wäre und was wären die Konsequenzen aus dieser Feststellung? Sollte sich aus der unter Frage 4 dargelegten Prüfung ergeben, dass bei Schließung einer Hauptabteilung KIND eine regionale Unterversorgung im stationären Bereich droht, wird Seite 3 von 4",
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"content": "STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESELLSCHAFTUCHEN ZUSAMMENHALT 5j SACHsEN die Krankenhausplanungsbehörde Gespräche mit dem betreffenden Krankenhaus, ande- ren umliegenden Krankenhäusern sowie weiteren Beteiligten (z. B. Landkreis, Kranken- kassen) zur Erörterung des Sachstandes führen. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsa- men Lösungsansatzes zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Patientenversorgung in der Region. Auch die Anwendbarkeit von § 5 Absatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (Sicherstel- lungszuschlag) wäre zu prüfen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass finanzielle Gründe in der Regel eine untergeordnete Rolle spielen. Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels (insbesondere Fach- kräftebedarf, stark rückläufige Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung, gleichzeitig steigen- der Altersquotient) hat vielmehr die Besetzung offener Stellen eine hohe Bedeutung für die Krankenhausträger bei der Erfüllung von Versorgungsaufträgen. Dabei kann beispiels- weise die Gestaltung von Kooperationen und Kompetenzverbünden den betroffenen Trä- ger unterstützen . Krankenhausträger können zur Aufrechterhaltung einer Fachabteilung jedoch nicht recht- lich verpflichtet werden (Artikel 12 des Grundgesetzes); erst recht nicht, wenn dies faktisch (aufgrund Personalmangels) nicht umsetzbar wäre. Lediglich laut § 1 Absatz 3 des Säch- sischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) sind die Landkreise oder Kreisfreien Städte verpflichtet, als bedarfsgerecht ausgewiesene Krankenhäuser zu errichten und zu betrei- ben, wenn sich kein anderer geeigneter Träger findet. Unbeschadet der Aufnahmekapazität ist jedoch jedes Krankenhaus verpflichtet, Notfallpa- tientinnen und -patienten zum Zwecke einer qualifizierten ärztlichen Erstversorgung auf- zunehmen und gegebenenfalls die anschließende Weiterleitung zu veranlassen(§ 30 Ab- satz 1 Satz 2 SächsKHG). Es ist auch denkbar, dass nicht mehr alle elektiven stationären Leistungen mit den bisher üblichen Fahrtwegen angeboten werden können. Dabei können gleichzeitig im Fall von Konzentrationen (gleich welcher Fachrichtung) umliegende Fachabteilungen letztlich von einem Zuwachs von Fallzahlen profitieren und dadurch nicht nur wirtschaftlich, sondern ggf. auch personell und bezogen auf ein fallzahlbedingt höheres Knowhow gestärkt wer- den. Zudem ist im Gesundheitswesen eine zunehmende Ambulantisierung u. a. durch innova- tive Behandlungsverfahren festzustellen. Der Erhalt sowie Ausbau der ambulanten Ver- sorgung vor Ort ist anzustreben. In jedem Fall wäre die konkret zu erwartende Versorgungssituation stärker in der Kommu- nikation nach außen in den Vordergrund zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Pr~ Seite 4 von 4",
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