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"content": "Frage 2: Welche Umleitungsmöglichkeiten inkl. km-Anzahl für den Schwer- lastverkehr bestehen, um die Einwohner*innen der Gemeinden Spreewitz, Neustadt und Burgneudorf zu entlasten? Für die Beantwortung der Frage ist die Umleitungsführung für die Gesamtstrecke vom Knotenpunkt S 130/K 9281 bis zum Knotenpunkt B 97/S 130 zu betrachten. Für eine Umleitungsstrecke des Schwerlastverkehrsanteils kommt dafür aktuell nur eine Ver- kehrsführung nördlich der Gemeinde Spreetal (über S 126, L 87, B 156, B 97) in Frage. Diese Umleitung umfasst vom Knotenpunkt S 130/K 8291 bis zum Knotenpunkt B 97/S 130 eine Strecke von rd. 32 km gegenüber einer Länge der Direktverbindung von rd. 11,0 km. Eine südliche Umleitung ist aufgrund der Höhenbeschränkung der Eisenbahnbrücke über die Staatsstraße S 108 zwischen Lohsa und Riegel (östlich des Knotenpunktes S 108/K 9218) nicht bzw. noch weiter südlich nur mit einer gegenüber der nördlichen Umleitung unverhältnismäßig großen Streckenlänge möglich. Frage 3: Inwieweit wird oder wurde eine Tempobegrenzung auf 30 in Neustadt in Erwägung gezogen, um die Einwohnerinnen und ihre Häuser von Lärm und Straßenvibration zu entlasten? Bitte entsprechend erläutern. Für die Anordnung von Verkehrszeichen auf der S 130 in Neustadt/Spree ist die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Bautzen zuständig. Bisher wurde beim Land- kreis Bautzen kein Antrag für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gestellt. Aufgrund dessen wurde diese von der Verkehrsbehörde des Landkreises bisher nicht geprüft. Maßnahmen aus Lärmschutzgründen sind möglich, wenn vorgegebene Lärmgrenzwerte überschritten werden. Die tatsächlichen Lärmwerte sind durch den zuständigen Straßen- baulastträger zu berechnen. In Neustadt/Spree ist für die S 130 der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), zuständig. Erschütterungen treten durch schadhafte Fahrbahndecken auf. Dem LASuV sind dies- bezüglich keine Beschwerden bekannt. Frage 4: Ist ein Radweg beim Aus-/Neubau der sogenannten Spreestraße vorge- sehen? Wenn nein, warum nicht? Gegenwärtig gibt es bereits an der Spreestraße K 9281 (Landkreis Bautzen) den Froschradweg und an der K 8481 (Landkreis Görlitz) den Spreeradweg, welche in Neustadt/Spree miteinander verknüpft sind. Im Bereich der Landkreisgrenze Bautzen (K 9281) und Görlitz (K 8481) gibt es keinen zur Kreisstraße parallel verlaufenden Radweg. Seite 2 von 3",
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"content": "Abb.: Froschradweg und Spreeradweg Aktuell wird für den Lückenschluss der K 9281 das Baurecht im Planfeststellungsverfah- ren hergestellt. Zuständiger Straßenbaulastträger ist der Landkreis Bautzen. Die An- tragsunterlagen des Landkreises Bautzen beinhalteten keine Radverkehrsanlagen. Es wurden auch keine Tekturunterlagen aufgestellt, die eine Radverkehrsanlage zum Inhalt hatte. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Die Entscheidung über die Genehmigung der Antragsunterlagen wird die Planfeststellungsbehörde nach Abschluss des Verfahrens treffen. Somit wird mit dem Planfeststellungsbeschluss geklärt sein, ob die Vernetzung des Spree- und Froschrad- wegs ausreichend ist. Entlang der K 8481 zwischen der Grenze zum Landkreis Bautzen und der B 156 existiert ein straßenbegleitender Radweg. Dieser wurde mit Mitteln der RL KStB in Stand gesetzt. Der Abschnitt zwischen B 156 und S 131 ist ohne Radweg und in der Radverkehrskon- zeption (RVK) des Landkreises Görlitz nicht vorgesehen. Eine günstigere Verbindung ist entlang der B156 (straßenbegleitender Radweg vorhanden), um dann in die Ortslage Boxberg/O.L. abzubiegen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 3 von 3",
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