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"content": "Frage 2: Wann wird die mit Schreiben an das LASuV vom 25.02.2022 durch das Landratsamt geforderte gemeinsame Befahrung der Bundes- und Staats- straßen im Erzgebirgskreis durchgeführt? Die gemeinsame Befahrung erfolgte vom 4. April 2022 bis zum 6. April 2022. Frage 3: Warum wurde das o. g. Schreiben bislang offensichtlich nicht beantwor- tet? Zur Einschätzung des notwendigen Erhaltungsbedarfes wurde das Ende der Wintersai- son 2021/2022 abgewartet, um eventuell geschädigte Fahrbahnrandbereiche erkennen und in die Gesamtbetrachtung einbeziehen zu können. Auf das Schreiben des Landkrei- ses vom 25. Februar 2022 antwortete die LASuV Niederlassung Zschopau am 28. März 2022 mit der Einladung zur gemeinsamen Befahrung per E-Mail. Die Termin- absprache erfolgte daraufhin telefonisch. Frage 4: Würden sich die bei dieser gemeinsamen Befahrung ergebenden Erhal- tungsmaßnahmen noch in den Entwurf der Staatsregierung für den nächsten Doppelhaushalt einordnen oder wie wäre das zeitlich Proze- dere für eine Umsetzung der Feststellungen? Die Einordnung von Erhaltungsmaßnahmen erfolgt seit dem 1. Januar 2018 gemäß o. g. AES 2030 in drei mittelfristigen Erhaltungsbauprogrammen mit den Laufzeiten 1. Periode von 2019 - 2022, 2. Periode von 2023 - 2026 und 3. Periode von 2027 - 2030. Das Pro- zedere ist dynamisch, da sich mit den o. g. aktualisierten Ergebnissen der Zustandser- fassung und -bewertung (ZEB) sowie der korrespondierenden Straßenverkehrszählun- gen (SVZ) Prioritäten verschieben können. Derzeit ist das Erhaltungsbauprogramm der 1. Periode genehmigt, aber noch nicht abgeschlossen. Wegen nicht ausreichend verfüg- barer Haushaltsmittel konnten nicht alle Baumaßnahmen der 1. Periode umgesetzt wer- den. Die kommende Priorisierung für die 2. Periode (2023 - 2026) unter Berücksichtigung der Fortschreibung wird auf den Ergebnissen der ZEB 2021 und der SVZ 2021 basieren. Frage 5: Mit welchen Maßnahmen wird die Staatsregierung der weiteren Ver- schlechterung des Zustandes der Staatsstraßen entgegenwirken? Der Verschlechterung des Straßenzustandes kann mit einer konsequenten Umsetzung der AES 2030 entgegengewirkt werden. Schon mit dem Landesverkehrsplan (LVP) 2025 sowie nachfolgend mit dem LVP 2030 liegt der Schwerpunkt des Handelns auf der Erhaltung des bestehenden Straßennetzes (Definition als zentrale Zukunftsaufgabe). Die darauf aufbauende Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030 liefert systematische und objektive Lösungsansätze. Um die Ziele der Ausbau- und Erhaltungsstrategie zu erreichen, ist eine bedarfsgerechte Ausstattung der sächsischen Straßenbauverwaltung durch den Haushaltsgesetzgeber erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 2 von 2",
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